Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenanspruch

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Freiwillige Weiterversicherung / 3 Rentenversicherung

Mit freiwillig gezahlten Rentenbeiträgen kann ein Rentenanspruch erworben oder der spätere Rentenanspruch erhöht werden. 3.1 Personenkreis In der Rentenversicherung sind zur freiwilligen Versicherung für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres berechtigt, sofern sie nicht versicherungspflichtig sind: Deutsche mit Wohnsitz im In- oder Ausland, Ausländer und Staatenlose, die i...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.5 Arbeitserprobung (Wiedereingliederungsversuch)

Bezieher einer Erwerbsminderungsrente können sich mind. 6 Monate lang ausprobieren, ob sie noch in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, die über ihrem aktuellen Restleistungsvermögen liegt. Die Arbeitserprobung hat keinen negativen Einfluss auf den Rentenanspruch. Die gilt sowohl bei Bezug einer vollen als auch teilweisen Erwerbsminderungsrente. Praxis-Tipp Kont...mehr

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Altersrente (für schwerbehi... / 2 Ausweis über die Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen erhalten von den Versorgungsämtern auf Antrag einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch sowie die Art und der Umfang ihrer Behinderung. Mit dem Ausweis wird der Nachweis über die Schwerbehinderteneigenschaft geführt. In der Regel wird der Ausweis befristet für 5 Jahre ausgestellt. Für einen Rentenanspruch muss ein Grad der Behin...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 2.1 Hinzuverdienstrecht bei Altersrenten vom 1.7.2017 bis 31.12.2022

Im ersten Schritt wurde der Hinzuverdienst innerhalb eines Kalenderjahres neben der Altersrente betrachtet und geprüft, ob dieser Hinzuverdienst die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR (brutto) überstieg. War dies nicht der Fall, bestand in dem jeweiligen Kalenderjahr Anspruch auf Altersvollrente. Wurde die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR überschritten, w...mehr

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Versorgungsausgleich / 4.2.2 Zielversorgung gewählt

Die externe Teilung mit Wahl einer Zielversorgung ist grundsätzlich zwischen dem ausgleichsberechtigten Ehepartner und dem Versorgungssystem des anderen ausgleichspflichtigen Ehepartners zu vereinbaren. Dies kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn der eine Ehepartner statt der internen Teilung einen anderen Rentenanspruch aufstocken oder neu begründen möchte. Praxis-Beisp...mehr

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Versorgungsausgleich / 4.3 Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

Bestimmte Anrechte können nicht schon im Zusammenhang mit der Ehescheidung ausgeglichen werden (z. B. die Anrechte der betrieblichen Altersversorgung, die bei Ende der Ehe noch nicht unverfallbar sind). Der ausgleichsberechtigte Ehepartner kann dann vom ausgleichspflichtigen Ehepartner selbst die Zahlung einer Geldrente in Höhe des Ausgleichsbetrags verlangen. Dieser Rentena...mehr

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Rentenwegfall / 2.1 Wegfall der Anspruchsgrundlagen

Liegen die Anspruchsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht mehr vor (z. B. Besserung des Gesundheitszustands), endet die Rentenzahlung mit Beginn des Kalendermonats, zu dessen Beginn der Wegfall wirksam ist. Zu welchem Zeitpunkt dies der Fall ist, also ob bereits mit Wegfall der materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlage (für die Vergangenheit) oder mit Wirkung ...mehr

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Persönliche Entgeltpunkte / 10 Besitzschutzregelung

Wer in naher Vergangenheit Rente bezogen hat, soll bei erneutem Rentenanspruch mindestens die "alte" Rente weiter erhalten. Der Besitzschutz bezieht sich nicht – wie vor der Rentenreform von 1992 – auf den Zahlbetrag, sondern auf die "früheren" persönlichen Entgeltpunkte.[1] 10.1 Versichertenrenten Der Besitzschutz kommt zum Tragen bei einer Altersrente nach dem Wegfall einer (f...mehr

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Freiwillige Rentenversicherung / 9 Anzahl der Beiträge

Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, jährlich eine bestimmte Anzahl von freiwilligen Beiträgen zu zahlen. Versicherte können selbst bestimmen, für welche Monate sie Beiträge entrichten möchten. Es darf allerdings pro Monat auch nur ein Beitrag – also höchstens 12 Beiträge pro Kalenderjahr – gezahlt werden. Da sich aber Beitragslücken nachteilig auf die Rentenhöhe bz...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.12 Erwerbsminderungsrente/Rehabilitation

Vom Rentenversicherungsträger wird bei Anträgen auf Erwerbsminderungsrente zunächst geprüft, ob Rehabilitationsleistungen erfolgreich sein könnten ("Rehabilitation geht vor Rente"). Hält der Rentenversicherungsträger eine solche Maßnahme für erfolgversprechend, bietet er sie der versicherten Person an. Stimmt der Rentenantragsteller dem Angebot nicht zu, kann die beantragte ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 1. Begriff

Rz. 81 Die gesetzliche Regelung dieses Anspruchs findet sich in §§ 252, 842, 843 BGB, § 11 StVG. Der Anspruch besteht als Rentenanspruch, wobei gem. §§ 843 Abs. 2, 760 BGB die Rente vierteljährlich im Voraus zu leisten ist. Der Verdienstausfall setzt eine konkrete Vermögenseinbuße beim Geschädigten voraus. Nicht ausreichend ist der Verlust oder die Minderung der Erwerbsfähigk...mehr

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Freiwillige Rentenversicherung / 4.2 Bezug einer Altersrente als Teilrente/Erwerbsminderungsrente

Wird eine Altersrente als Teilrente bezogen, können zeitlich unbegrenzt – also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze – freiwillige Beiträge gezahlt werden, die die Altersrente später durch Zuschläge an Entgeltpunkten erhöhen. Hinweis Höhe der Teilrente Die Teilrente kann stufenlos als beliebiger Prozentsatz von der vollen Altersrente gewählt werden, muss aber mindestens 10...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / III. Zusammenfassung

Rz. 271 Die Angaben in der nachfolgenden Formel beziehen sich auf die IFH-Tabelle/Schah Sedi, 1. Aufl. 2017.mehr

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Beitragsnachentrichtung / 4 Nachentrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen

Bestimmte Gruppen von Versicherten haben die Möglichkeit, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachzuentrichten. Ziel ist es hierbei, einen Rentenanspruch oder eine höhere Rente zu erreichen. Beispielhaft gilt dies für Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind oder für Zeiten der schulischen Ausbildung nach dem 16....mehr

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Rentenabfindung / 2.2 Kleine "Dauerrenten"

Ein Anspruch auf eine Verletztenrente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als von 40 % kann auf Antrag des Versicherten mit einem dem Kapitalwert der Rente entsprechenden Betrag (endgültig) abgefunden werden. Der Abfindungsanspruch hängt davon ab, dass mit einem wesentlichen Absinken der Erwerbsminderung nicht zu rechnen ist. Die Höhe der Abfindung ist vom...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.6 Schüler ohne weitere Einkünfte

Insbesondere bei ledigen Schülern, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben und keine oder nur sehr geringe andere steuerpflichtige oder unter Progressionsvorbehalt stehende Einkünfte haben, kann der Wechsel zu einem Midijob sehr interessant sein. Dies hat mehrere Gründe: Die Einkünfte aus einer Schülerbeschäftigung können nicht zum Wegfall des Kindergeldanspruchs...mehr

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Freiwillige Rentenversicherung / 5.1 Unterbrechung der Frist für wirksame Beitragszahlungen

Die Frist für die wirksame Zahlung freiwilliger Beiträge wird von einem Beitragsverfahren oder einem Verfahren über einen Rentenanspruch unterbrochen.[1] Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen ist auch nach Fristversäumnis zuzulassen, wenn ein Fall besonderer Härte vorliegt (z. B. bei drohendem Verlust der Anwartschaft auf Rente) und Versicherte an der rechtzeitigen Beitragszah...mehr

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Altersrente / 3 Keine Hinzuverdienstgrenzen

Bis zum Jahr 2022 durfte zu einer vorgezogenen Altersrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nur in begrenztem Umfang hinzuverdient werden. Überschritt der Hinzuverdienst aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR im Jahr 2019, 44.590 EUR im Jahr 2020, 46.060 EUR in den Jahren 2021 und 2022, konnte die Al...mehr

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Altersteilzeit (rentenrecht... / 1 Altersrente nach Altersteilzeitarbeit

Versicherte haben Anspruch auf die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit, wenn sie u. a. ihre Arbeitszeit aufgrund von Altersteilzeit im Sinne von §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 AltersTZG für mind. 24 Kalendermonate vermindert haben. Dieser Rentenanspruch ist allerdings auf Versicherte beschränkt, die vor dem 1.1.1952 geboren sind. Pflichtbeiträge aus ein...mehr

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Rentenabfindung / 1.2 Fiktion des Anspruchs

Der Anspruch auf Witwen-/Witwerrenten entfällt mit Ablauf des Monats der Wiederheirat.[1] Allerdings wird für – wie es im Gesetz heißt – andere Witwen-/Witwerrentenansprüche (gemeint sind weitere neben der abgefundenen Rente bestehende Ansprüche) für 24 Monate nach der Wiederheirat unterstellt, dass der (abgefundene) Rentenanspruch weiterbesteht. Wichtig ist dies z. B. für di...mehr

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Beitragsnachentrichtung / Zusammenfassung

Begriff Aufgrund rückwirkender Tarif- oder Einzelverträge können Arbeitsentgelte nachträglich ausgezahlt werden. Die Nachzahlungen sind bei der Beitragsberechnung entsprechend zu berücksichtigen. Zur Rentenversicherung besteht für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit, Rentenversicherungsbeiträge für die Vergangenheit nachzuzahlen. Mit einer Nachzahlung kann ein Rentenan...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.2 Lohndumping/Mindestlohn/ausbeuterische Arbeitsbedingungen

Das Hauptzollamt prüft schwerpunktmäßig die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), wie beispielsweise Mindestlöhne sowie die Entlohnung einschließlich der Überstundensätze nach dem AEntG Dauer des Erholungsurlaubs, Urlaubsentgelt oder zusätzliches Urlaubsgeld, die...mehr

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Mütterrente / Zusammenfassung

Begriff Die Mütterrente der Rentenversicherung ist weder eine eigene Rentenart noch eine Zusatzleistung ausschließlich für Mütter. Der Begriff "Mütterrente" steht für die Ausweitung der Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder von zunächst einem Jahr (12 Kalendermonate) auf max. 2 Jahre (24 Kalendermonate) ab 1.7.2014 und auf 2,5 Jahre (30 Kalendermonate) ab 1.1.201...mehr

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Krankengeld (Aufforderung z... / 1.4 Bindung des Versicherten

Ein Versicherter, der aufgrund der Aufforderung einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe gestellt hat, darf diesen nur noch mit Zustimmung der Krankenkasse wirksam zurücknehmen, beschränken oder der Rentenantragsfiktion widersprechen. Der Rentenversicherungsträger berücksichtigt die eingeschränkte Dispositionsbefugnis. Dazu ist er von der wirksamen Einschränkung der Disposit...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.3 Altersvollrente bis zur Regelaltersgrenze

Altersvollrentner, die ab 1.1.2017 eine Beschäftigung aufnehmen, sind bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze "normal" rentenversichert. Das bedeutet konkret: Beschäftigter und Arbeitgeber tragen ihre Beitragsanteile – dies wirkt rentensteigernd. Hinweis Von der Rentenversicherungspflicht befreiter Minijobber Eine rentensteigernde Wirkung ergibt sich auc...mehr

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Altersrente (für schwerbehi... / 3.1 Personenkreis

Die Altersgrenzen vom vollendeten 65. Lebensjahr für den abschlagsfreien und vollendeten 62. Lebensjahr für den vorzeitigen Rentenanspruch mit Rentenabschlägen gelten erst für Versicherte, die nach dem 31.12.1963 geboren sind. Bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1952 bis 1963 ohne Vertrauensschutz werden die Altersgrenzen von 63/60 Jahren stufenweise auf das 65./62. Lebensjahr...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 3. Drittes Zeitfenster: Erwerbsminderungsrente/Verletztenrente

Rz. 86 Wenn die Erwerbsfähigkeit des Geschädigten auf Dauer beeinträchtigt ist, wird ihm vom zuständigen Träger der Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente (§ 33 SGB VI) gewährt, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Handelt es sich um einen Arbeitsunfall, dann hat der Geschädigte ggf. Anspruch auf eine Verletztenrente (§ 56 Abs. 1 SGB VII) seines gesetzliche...mehr

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Vorruhestand / Zusammenfassung

Begriff Vorruhestand ist eine Überbrückungszeit bis zum frühesten möglichen Beginn der individuellen Alterssicherung. Es handelt sich dabei um ein Instrument zum Personalabbau. Ältere Arbeitnehmer werden vor Erreichen der Regelaltersgrenze für einen Rentenanspruch zur Auflösung des Dienstverhältnisses veranlasst. Dem Arbeitnehmer wird im Rahmen eines Sozialplans oder durch E...mehr

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Hinzuverdienst / 3 Hinzuverdienstrecht bei Erwerbsminderungsrenten

Neben einer Erwerbsminderungsrente darf im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens hinzuverdient werden. Zum 1.1.2023 wurden die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert, da die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben wurden. Durch diese höheren Hinzuverdienstmöglichkeiten wird es erwerbsgeminderten Personen im Rentenbezug ermöglicht, innerhalb ihres verbliebenen Leistun...mehr

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Rentenwegfall / Zusammenfassung

Begriff Fallen die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente weg, endet der Rentenanspruch und somit auch die Rentenzahlung in der Rentenversicherung mit Beginn des Kalendermonats, zu dessen Beginn der Wegfall wirksam ist. Die Rente steht dann nur bis zum Ende des jeweiligen Vormonats zu. Es kann auch vorkommen, dass aufgrund bestimmter Anrechnungsvorschriften die Rentenzahlun...mehr

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Rentensplitting / 3.1 Splittingzeit

Die Splittingzeit beginnt mit dem Monat, in dem die Ehe geschlossen bzw. die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen für die Durchführung des Rentensplittings erfüllt sind (Tod eines Ehegatten bzw. Lebenspartners oder Altersvollrentenanspruch nach Erreichen der Regelaltersgrenze des einen Ehegatten bzw. Lebens...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 5.2.2 Nahtloser Rentenbeginn zur Vermeidung einer Sicherungslücke

In bestimmten Fällen können sich Härten ergeben, wenn eine Erwerbsminderungsrente erst mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnt. Dies ist der Fall bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, die aus medizinischen Gründen befristet ist, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosen-, Kranken- oder Krankentagegeld bereits vor dem "regulären" Rentenbeginn end...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 1.1 Nachzahlung freiwilliger Beiträge für ein abgelaufenes Kalenderjahr

Die Nachzahlung freiwilliger Beiträge für ein abgelaufenes Kalenderjahr ist noch bis zum 31.3. des folgenden Kalenderjahres zulässig oder bis zum nächsten Werktag, wenn der 31.3 in einem Jahr auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt.[1] Die Frist zur Zahlung der Beiträge wird durch ein Beitragsverfahren oder ein Verfahren über einen Rentenanspruch unterbroc...mehr

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Informationen der Rentenver... / 3 Digitale Rentenübersicht

Die Digitale Rentenübersicht ist ein Online-Portal der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.[1] Die Digitale Rentenübersicht ist ein elektronisches Portal, über das Bürger Informationen über ihre eigenen Ansprüche aus den 3 Säulen der Altersversorgung, d. h. aus der gesetzlichen sowie der betrieblichen und der pri...mehr

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Ferienjobber / 3 Beschäftigung im Übergangsbereich

Werden die Zeitgrenzen einer kurzfristigen Beschäftigung überschritten und beläuft sich das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt auf einen Betrag zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR, kann der Ferienjob als Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob) beurteilt werden. Der Midijobber ist versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die B...mehr

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Informationen der Rentenver... / 1 Renteninformation

Bei der Renteninformation handelt es sich um einen Kontoauszug über die bisher erworbenen Rentenansprüche, der einen Überblick über persönliche Ansprüche und zu erwartende Leistungen bietet. Die Renteninformation erhalten Versicherte ab ihrem 27. Geburtstag jährlich, sofern sie zu diesem Zeitpunkt schon mindestens 5 Beitragsjahre auf ihrem Rentenkonto haben. Sie enthält Angabe...mehr

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§ 8 Kürzungs- und Verteilun... / II. Quotierung

Rz. 33 Die Regelung zur proportionalen Kürzung der Ansprüche bei Überschreitung der einschlägigen Deckungssumme stellt sicher, dass alle Anspruchsteller entsprechend ihres Anteils berücksichtigt werden. Jedoch zeigt die Praxis, dass Fehler in der Berechnung der Verteilungsquoten schwerwiegende rechtliche Konflikte verursachen können, weshalb Transparenz bei der Analyse sämtl...mehr

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§ 2 Die Mandatierung beim P... / D. Erkennen des Personen(groß)schadens

Rz. 6 Die größte Schwierigkeit bei der Regulierung des Personenschadens liegt darin, aus der Fülle der Personenschäden den Großschaden herauszufinden. Dieses erfordert besondere Sachkenntnis und begründet ein erhebliches Haftungspotential. Jeder Anwalt ist also gut beraten, bei der Aufklärung des Sachverhalts Indizien aufzunehmen, die für das Vorliegen eines Großschadens spr...mehr

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§ 10 Personenversicherungen / (3) Invaliditätsgrad bei Funktionsbeeinträchtigung

Rz. 73 In der Praxis bereiten Verlust oder Funktionsunfähigkeit keine großen Probleme, wenn es um die Ermittlung des Invaliditätsgrades geht. In der Regel ist eine Funktionsbeeinträchtigung Gegenstand der Invaliditätsbemessung. Die konkrete Funktionsbeeinträchtigung der einzelnen Bereiche aus der Gliedertaxe wird durch den Arzt festgestellt. So regelt Ziff. 7.3 AUB 2020, das...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 6 Entgeltumwandlung

Bei der sog. Entgeltumwandlung wird vorab ein bestimmter Teil des Entgeltbruttos des Arbeitnehmers als Beitrag für die Versorgungszusage abgeführt. Sie ist für den Arbeitgeber daher zumindest aufkommensneutral und kann faktisch sogar zu Einsparungen aufgrund niedrigerer Sozialversicherungsabgaben führen. Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversiche...mehr

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Rentner / 4.1.3 Rentenversicherung

Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze ab 2017 Arbeitnehmer bleiben weiterhin versicherungspflichtig, wenn sie eine Altersvollrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen. Sie können damit ihren Rentenanspruch steigern (Beitragsgruppe 1 zur Rentenversicherung). Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze nach der Übergangsregelung Bis zum 31.1...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fristen und Termine / 1.2.2 Ende

Das Ende der Frist berechnet sich bei Fristbeginn i. S. v. § 187 Abs. 1 BGB nach § 188 Abs. 2 1. Halbsatz BGB Fristbeginn i. S. v. § 187 Abs. 2 BGB nach § 188 Abs. 2 2. Halbsatz BGB Praxis-Beispiel Wochenfrist Berechnung bei Fristbeginn mit Ereignis[1]:mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / h) Exkurs: Richtige Einbeziehung von Vergleichsentscheidungen mit Rentenbaustein

Rz. 29 In der deutschen Schmerzensgeldpraxis wird in den meisten Fällen ein reiner Einmalbetrag zugesprochen, der sämtliche – auch künftige – immaterielle Folgen abdecken soll. Mitunter jedoch entscheiden Gerichte zusätzlich auf eine sogenannte Schmerzensgeldrente (vgl. BGH, Beschl. v. 6.7.1955 – GSZ 1/55, BGHZ 18, 149), wenn die Schädigung ein stetig wiederkehrendes oder ko...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / d) Zeitfenster zur vereinfachten Berechnung

Rz. 219 Die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens erfolgt analog zum Genesungsverlauf. Meistens ist er in Schadensnähe höher als zu dem Zeitpunkt, zu dem die medizinische Wiederherstellung abgeschlossen ist. Die medizinische Wiederherstellung ist nicht gleichbedeutend mit der vollständigen Wiederherstellung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit vor dem Schaden...mehr

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Rentensplitting / 3 Durchführung

Das Rentensplitting ist dem Versorgungsausgleich bei Ehescheidung nachgebildet. Es beschränkt sich allerdings ausschließlich auf die in der gesetzlichen Rentenversicherung erworbenen dynamischen Rentenansprüche. Das Rentensplitting wird in 3 Schritten durchgeführt: Zunächst wird der Zeitraum festgestellt, in dem die aufzuteilenden Rentenanwartschaften erworben wurden (Splitti...mehr

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§ 8 Kürzungs- und Verteilun... / 2. Rentenbarwerte

Rz. 25 Aufgrund der, insbesondere bei Personengroßschäden, häufig langfristig auftretenden Schadensverläufe wird das in § 109 VVG verankerte Grundprinzip durch § 107 VVG für Rentenforderungen ergänzt. Diese Forderungen sollen den Geschädigten grundsätzlich eine langfristige unfallbedingt notwendige finanzielle Absicherung gewährleisten. Im Gegensatz zu den Kapitalforderungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich / 5.1 Kurze Ehedauer

Während einer kurzen Ehe erwirtschaften die Ehepartner in aller Regel nur geringe Rentenansprüche, sodass kein Ausgleichsbedarf entsteht. Daher findet ein Versorgungsausgleich bei einer Ehezeit von bis zu 3 Jahren nur auf Antrag eines Ehepartners statt.mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / I. Kapitalisierung

Rz. 1 Die Kapitalisierung von Schadensersatzansprüchen stellt einen der anspruchsvollsten Bereiche im Personenschadensrecht dar. Trotz ihrer zentralen Bedeutung wird sie in der juristischen Praxis häufig nur rudimentär erfasst und unzureichend umgesetzt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der maßgeblichen Rolle der Kapitalisierung bei der Bestimmung der dem Geschädigt...mehr

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§ 8 Kürzungs- und Verteilun... / D. Kürzungs- und Verteilungsverfahren

Rz. 18 Die Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen, korrekte Berechnungen sowie eine transparente Durchführung des Kürzungs- und Verteilungsverfahrens sind entscheidende Aspekte für die gerechte Verteilung begrenzter finanzieller Mittel unter den verschiedenen Anspruchsstellern. Im Mittelpunkt dieses Prozesses stehen neben der Ermittlung der einschlägigen Deckungssumme z...mehr

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Rentensplitting / 5 Abänderung

In bestimmten Fällen kann auch eine bestandskräftige Entscheidung über das Rentensplitting geändert werden. Eine Abänderung ist möglich, wenn sich nachträglich eine Änderung in der Höhe der ehezeitlichen bzw. lebenspartnerschaftszeitlichen Rentenansprüche bei mindestens einem der Ehegatten bzw. Lebenspartner ergibt. Verändern sich die zu übertragenden Entgeltpunkte um mehr a...mehr