Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenanspruch

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Bedingt pfändbare Bezüge, § 850b ZPO

Rz. 72 Grundsätzlich unpfändbar (§ 850b Abs. 1 Nr. 1–4 ZPO) sind ferner:mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Pfändungsschutz Selbstständiger bei Lebensversicherungen

Rz. 766 Der Bundestag hat am 14.12.2006 den Entwurf eines "Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung" mit einer Erweiterung des Pfändungsschutzes auf die Hinterbliebenen und einer Erhöhung des geschützten Betrages gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung beschlossen und damit erstmals einen Pfändungss...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.1 Rentenanspruch (Abs. 1)

2.1.1 Grundvoraussetzungen (Satz 1) Rz. 11 Witwe bzw. Witwer ist derjenige, der mit dem Verstorbenen bis zu dessen Tod in gültiger Ehe gelebt hat. Für den Fall der Mehrehe nach islamischen Recht enthält das Gesetz keine Regelung. Die Verwaltungspraxis geht dahin, die Rente aufzuteilen. Die Rente wird gewährt bis zu einer Wiederheirat der Witwe bzw. des Witwers (zur Situation...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1 Rentenanspruch (Abs. 1)

2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen (Satz 1) Rz. 10 Abs. 1 Satz 1 regelt die Voraussetzungen für Witwen- und Witwerrenten an frühere Ehegatten. 2.1.1.1 Frühere Ehegatten Rz. 11 Die/der Hinterbliebene muss die Anspruchsberechtigung durch rechtskräftiges Scheidungsurteil oder durch Urteil über die Auflösung oder Aufhebung der Ehe nachweisen. Für die Ehescheidung sind bis zum 30.6.1977...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.10 Dauer des Rentenanspruchs

Rz. 21 Der Rentenanspruch beginnt frühestens mit dem Tag, an dem der Versicherte verstorben ist, soweit die übrigen Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegen (§ 72 Abs. 2 Satz 1). Ansonsten beginnt der Rentenanspruch zu dem Zeitpunkt, in dem der hypothetische Unterhaltsanspruch einsetzt. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Ebenso wie bei den übrigen Renten aus der...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.1.5 Rechtsfolge Umfang des Rentenanspruchs; § 65

Rz. 18 Der Umfang des Rentenanspruchs richtet sich nach § 65 Abs. 2 (vgl. Komm. zu § 65). Rz. 19 Nach § 66 Abs. 1 Satz 1 letzter HS ist hiervon ausdrücklich ausgenommen die erhöhte Rentenleistung im Sterbevierteljahr nach § 65 Abs. 2 Nr. 1. Dies hatte der Gesetzgeber bereits durch Art. 3 Nr. 8 des 3. Wahlrechtsverbesserungsgesetzes (3. WRVG) v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968) mit ...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.3 Rangfolge bei mehreren Elternrenten (Abs. 3)

Rz. 26 Abs. 3 stellt klar, dass stets nur eine Elternrente an den jeweiligen Berechtigten gezahlt wird, z. B. wenn ein Rentenanspruch nach mehreren verstorbenen Versicherten bestünde.mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen (Satz 1)

Rz. 10 Abs. 1 Satz 1 regelt die Voraussetzungen für Witwen- und Witwerrenten an frühere Ehegatten. 2.1.1.1 Frühere Ehegatten Rz. 11 Die/der Hinterbliebene muss die Anspruchsberechtigung durch rechtskräftiges Scheidungsurteil oder durch Urteil über die Auflösung oder Aufhebung der Ehe nachweisen. Für die Ehescheidung sind bis zum 30.6.1977 die §§ 41 ff. EheG a. F., ab 1.7.1977 ...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.1.2 Dauer der Rente (Satz 2)

Rz. 12 Bei der ersten Wiederheirat der Berechtigten wird die Witwenrente oder die Witwerrente gemäß § 80 Abs. 1 Satz 1 mit dem 24-fachen Monatsbetrag abgefunden. Die kleine Witwenrente wird längstens für 2 Jahre nach dem Tod des Versicherten gewährt (Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2), soweit nicht die Voraussetzungen der Übergangsregelung des § 218a Abs. 1 erfüllt sind.mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.1.1 Frühere Ehegatten

Rz. 11 Die/der Hinterbliebene muss die Anspruchsberechtigung durch rechtskräftiges Scheidungsurteil oder durch Urteil über die Auflösung oder Aufhebung der Ehe nachweisen. Für die Ehescheidung sind bis zum 30.6.1977 die §§ 41 ff. EheG a. F., ab 1.7.1977 die §§ 1594 ff. BGB maßgeblich. Nichtigkeitsgründe sowie die Regelungen zum Verfahren bei der Nichtigkeitserklärung sind in...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.8 Wegfall des Unterhaltsanspruchs infolge des Versicherungsfalls vor dem Tod

Rz. 18 Nach der hier vertretenen Rechtsansicht entsteht der Rentenanspruch auch dann, wenn der Unterhaltsanspruch schon vor dem Tode infolge des Versicherungsfalls etwa deshalb, weil der Versicherte nicht mehr leistungsfähig war, entfallen ist oder nicht entstand. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut von § 69 Abs. 1 "...ohne den Versicherungsfall...".mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.9 Hypothetischer Unterhaltsanspruch

Rz. 19 Der Rentenanspruch besteht, solange die Eltern, Stiefeltern oder Pflegeeltern ohne den Versicherungsfall gegenüber dem Versicherten einen Unterhaltsanspruch gehabt hätten. Gemeint ist der gesetzliche Unterhaltsanspruch nach den §§ 1601 ff. BGB . Pflegeeltern sind danach allerdings nicht unterhaltsberechtigt. Bei ihnen wird nach der ratio legis die Zugehörigkeit zum unt...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.1.1 Grundvoraussetzungen (Satz 1)

Rz. 11 Witwe bzw. Witwer ist derjenige, der mit dem Verstorbenen bis zu dessen Tod in gültiger Ehe gelebt hat. Für den Fall der Mehrehe nach islamischen Recht enthält das Gesetz keine Regelung. Die Verwaltungspraxis geht dahin, die Rente aufzuteilen. Die Rente wird gewährt bis zu einer Wiederheirat der Witwe bzw. des Witwers (zur Situation nach Beendigung einer weiteren Ehe...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 Abs. 1 führt die Anspruchsvoraussetzungen auf: der Anspruchsteller ist der frühere Ehegatte, die Ehe ist geschieden oder für nichtig erklärt oder aufgehoben, der Versicherte hat während des letzten Jahres vor dem Tod Unterhalt geleistet oder dem früheren Ehegatten stand im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod des Versicherten ein Anspruch auf Unterhalt zu. Leistu...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.1.2 Unterhaltsleistung während des letzten Jahres vor dem Tod des Versicherten

Rz. 12 Maßgeblich ist bei dieser Alternative allein die tatsächliche Unterhaltsleistung (nicht ein etwaiger Unterhaltsanspruch). An deren Stelle soll die Hinterbliebenenrente treten. Die Unterhaltsleistung kann eine Geld-, Sach- oder Dienstleistung sein. Sie muss dazu bestimmt sein, ganz oder zu einem erheblichen Teil den laufenden wirtschaftlichen Lebensbedarf des Empfänger...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.1.4 Anspruch auf Unterhalt während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes

Rz. 15 Der Unterhaltsanspruch kann eine gesetzliche (Unterhaltsrecht des BGB oder auch ausländisches Unterhaltsrecht) oder eine vertragliche Grundlage (Unterhaltsvertrag) haben. Die familiengerichtliche Entscheidung über das Bestehen des Unterhaltsanspruchs hat grundsätzlich Tatbestandswirkung; sowohl der Unfallversicherungsträger als auch die Sozialgerichte sind daran gebun...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.1.3 Gesamtbild der Unterhaltsleistung

Rz. 13 Das Gesamtbild der Leistungen des verstorbenen Versicherten an den anspruchstellenden früheren Ehegatten muss die Annahme rechtfertigen, dass es sich um eine auf Dauer angelegte Unterhaltszahlung handelte bzw. handeln sollte. Sie müssen im letzten Jahr vor dem Tode eindeutig auf bestimmte Zeitabschnitte bezogen werden können und eine lückenlose Unterhaltsleistung erge...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.2 Zeitlich begrenzte Unterhaltsansprüche (Satz 2)

Rz. 20 Abs. 1 Satz 2 enthält eine abschließende Aufzählung der Unterhaltstatbestände des BGB, nach denen ein zeitlich begrenzter Unterhaltsanspruch besteht. In diesen Fällen wird die Dauer der Rentenzahlung an die Dauer der Unterhaltsberechtigung geknüpft. Es handelt sich um den Unterhalt wegen Krankheit (§ 1572 BGB), wegen Erwerbslosigkeit einschließlich des Aufstockungsunt...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Sinn der Regelung ist die Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf einen Anspruch auf Witwen- und Witwerrente. Auch die wirtschaftliche Existenz frühere Ehegatten soll unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Tod des ehemaligen Partners gesichert werden; auch hier hat die Rente daher Unterhaltsersatzfunktion. Damit sollen Härten beseitigt werden, die ...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.2 Mehrere Berechtigte – Rangfolge (Abs. 2)

Rz. 24 Die Vorschrift regelt die Aufteilung von Witwen- und Witwerrenten auf mehrere Berechtigte nach dem Verhältnis der Dauer der Ehe. Rz. 25 Unter mehreren Rentenberechtigten wird die Rente nach dem pro-rata-temporis-Prinzip, d. h. entsprechend der Dauer der jeweiligen Ehezeit aufgeteilt. Ob der zuvor der Hinterbliebenen zustehende Unterhalt niedriger oder höher gelegen hat...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 30 Conradis, Sozialrechtliche Probleme bei Trennung und Scheidung – Die gesetzliche Unfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung, das Kindergeld, FamRB 2007, 370. Conradis/Jansen, Sozialrechtliche Probleme bei Trennung und Scheidung – SGB VI, VII und VIII, FamRB 2021, 470. Gade/Henk, Aufteilung der Rentenansprüche zwischen Witwe/Witwer und früheren Ehegatten, BG 1999, ...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.5.2 Anrechnungsvorbehalt (Satz 2)

Rz. 42 Hinterbliebenenrente nach dem letzten Ehegatten Versorgungs- oder Unterhaltsansprüche sowie auf sonstige Renten sind auf die wiederaufgelebte Rente voll anzurechnen (Abs. 5 Satz 2). Es gibt keine Freibetragsregelung (Abs. 5 Satz 2 letzter Satzteil). Dies entspricht der Regelung für die Rentenversicherung in § 90 Abs. 1 SGB VI. Anzurechnen sind nur solche Ansprüche, de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 3.1 Wartezeit von 15, 20 und 25 Jahren

Eine Wartezeit von 15 Jahren muss für die Altersrente für Frauen und Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit erfüllt sein. Diese beiden Renten können bereits vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden. Darum ist hier eine längere Wartezeit erforderlich. Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert war...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verletztenrente / 1.1 Mehrere Versicherungsfälle

Hat ein Versicherter mehrere Unfälle erlitten und erreichen die Sätze jeweils für sich mindestens 10 % und zusammen wenigstens 20 %, steht Verletztenrente für jeden, auch für den früheren Unfall zu (im Allgemeinen ab dem Tag des neuen Unfalls). Dabei führt jeder Versicherungsfall zu einem eigenständigen, gesondert zu berechnenden Rentenanspruch. Praxis-Beispiel Minderung der ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erbschaftsteuer bei Rentenzahlungen einer liechtensteinischen Stiftung

Leitsatz Ein Stiftungsstatut, das nach dem Tod des Stifters einem Dritten Ansprüche auf Rentenzahlungen aus dem Stiftungsvermögen gewährt, kann in Bezug auf das Rentenstammrecht als Schenkung auf den Todesfall zu qualifizieren sein. Normenkette § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 und 2, Nr. 2 und 4 ErbStG, § 81, § 516, § 518, § 1922, § 2147, § 2301 BGB, Art. 25 EGBGB Sachverhalt Die im Inland wohnende Klägerin ist die Tochter der im Jahr 2015 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin hatte im Jahr 1990...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 1.3.1 Begriff

Verlängerte Leibrenten oder Mindestzeitrenten sind Renten, die zwar für die Dauer der Lebenszeit einer Bezugsperson, in jedem Fall aber für eine garantierte Mindestlaufzeit, zu erbringen sind. Die Beteiligten vereinbaren, dass die Rente im Fall des Todes der Person, von deren Lebenszeit die Dauer der Leibrente abhängt, weiterhin zu entrichten ist, wenn der Tod innerhalb der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / 3. Rentenansprüche

Rz. 82 Aus Rentenansprüchen ergibt sich i.d.R. keine Massemehrung, weil diese bis zum Todestag gezahlt werden; eine eventuelle Überzahlung wird taggenau vom Konto des Erblassers zurückgebucht. Dies geschieht in den Wochen nach dem Erbfall und somit (lange) vor Verfahrenseröffnung. Allerdings können evtl. bestehende Beitragserstattungsansprüche bezüglich der Rentenversicherun...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber

Rz. 672 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.33: Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber Ruhegeldvereinbarung zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) – nachstehend: Arbeitgeber – und _________________________ (Name, Adresse) – nachstehend: Mitarbeiter – Die Gewährung von Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung...mehr

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§ 23 Rentenversicherung / B. Versicherungspflicht

Rz. 3 Der Kreis der Versicherungspflichtigen ergibt sich aus §§ 1 ff. SGB VI. Rz. 4 Insbesondere sind Personen versicherungspflichtig, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 SGB VI. Das gilt auch im Midi-Job, also bei einer Vergütung im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich (vormals: Gleitzone) i.S.v. § 20 Ab...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerumgehung

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Besteuerung knüpft grundsätzlich an die bürgerlich-rechtlichen Formen an, wie sie die Beteiligten gestalten. Die Stpfl sind deshalb berechtigt, die für sie steuerlich günstigste Form der rechtlich zulässigen Gestaltung eines Sachverhalts zu wählen. Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine rechtliche Gestaltung noch nicht unangemessen (BFH...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / II. Sozialversicherungsrechtliche Folgen

Rz. 61 Gerade in Fällen eher plötzlich auftretenden Pflegebedarfs und des damit einhergehenden zeitkritischen Organisationsaufwands und wegen der Komplexität der Regelungsmaterie wird von Arbeitnehmerseite aus oft übersehen, welche negativen sozialversicherungsrechtlichen Folgen die Inanspruchnahme einer Pflegezeit nach sich ziehen kann.[43] Rz. 62 § 7 Abs. 3 S. 4 SGB IV stel...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) § 3 Höhe der Versorgung

Rz. 675 (1) Die aufgeführten Alternativen sind keineswegs abschließend, sondern führen einige typische Gestaltungsformen an. Alternative 1: Ein einfaches, in seiner reinen Form allerdings in keiner Weise dynamisches Modell. Um dieses Modell der Gehaltsentwicklung anzupassen, kann der Festbetrag jeweils entsprechend verändert werden. Alternative 2: Bei diesem Modell folgt die Anw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.3.1 Anwendungsbereich der Prüfung der Überversorgung

Tz. 580a Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Aus der Überlegung, dass es Zweck des Bilanzierungsrahmens des § 6a EStG ausschl ist, die Vorwegnahme künftiger Einkommensentwicklungen durch überhöhte Zusagen auf eine künftige betriebliche Altersversorgung zu versorgen ergibt sich, dass nur endgehaltsunabhängige Pensionszusagen betroffen sind. Dies sind alle Zusagen, die feste Beträge ent...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / C. Versicherungsschutz

Rz. 30 Der Arbeitnehmer genießt auch bei Abrechnung seines Arbeitsverhältnisses im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich im Sinne von § 20 Abs. 2 SGB IV (bisherige Gleitzone) den vollen gesetzlichen Versicherungsschutz. Rz. 31 Die früheren Nachteile in der Rentenversicherung gibt es seit dem 1.7.2019 nicht mehr. Sie waren die Folge aus der verminderten Beitragsbemes...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 2. Ausnahme: Rentenversicherung

Rz. 77 Unterschiede zwischen den Typen geringfügiger Beschäftigung bestehen in der gesetzlichen Rentenversicherung: Denn auch insoweit besteht für zeitgeringfügig Beschäftigte i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV keine Versicherungspflicht, § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI. Rz. 78 Dagegen sind geringfügig entlohnte Beschäftigte seit dem 1.1.2013 in der Rentenversicherung grundsätzlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.3 [Öffnungsklausel → Zeilen 10–12]

Überblick In der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen werden Beiträge nur bis zu einer Beitrags(bemessungs)grenze berechnet. Auf freiwilliger Basis ist es möglich, höhere Rentenversicherungsbeiträge einzuzahlen, um einen höheren Rentenanspruch zu erwerben. Wurden bis zum Jahr 2004 in bzw. für mindestens zehn Jahre Beiträge über de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2.8 Geringfügige Beschäftigung

Hinweis Haben Sie im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (538-Euro-Minijob) gearbeitet, sind Sie im Regelfall rentenversicherungspflichtig und müssen pauschale Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung entrichten. Ihr Arbeitgeber hat ebenfalls (pauschale) Arbeitgeberbeiträge gezahlt. Der Arbeitnehmerbeitrag ist in Zeile 6, der Arbeitgeberbeitrag in Zeile 10 einzutrage...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 1 Allgemein

Wichtig Für bestimmte private Versicherungen erforderlich Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) sind Teil der Sonderausgaben (→ Anlage Sonderausgaben). Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigen Sie, wenn Sie im Gesetz abschließend aufgezählte Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen wollen. Ehegatten, die zusammen veranlagt werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.2 Gesetzliche Renten aus dem Inland

[Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtungen, vor ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.5 Private Renten aus dem Inland

[Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 19–24 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen privaten Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 10 Einzelheiten zu laufenden Einkünften

Gewinnanteil des beherrschenden Gesellschafters Dem beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil bereits im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist. Das gilt auch für eine ausländische Gesellschaft, wenn der Gesellschafter nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.3.2 Vermögen des Erwerbers

Rz. 167 Das dem Erwerber "gehörende Vermögen" umfasst das gesamte in- und ausländische, bewegliche und unbewegliche, liquide und illiquide Vermögen (zu 50 %), soweit es nicht zum begünstigten Vermögen gehört. Das Gesetz sieht keinerlei Einschränkungen oder Ausnahmen vor. Bagatellgrenzen, Freibeträge oder Steuerbefreiungen gibt es nicht. Rz. 168 Nach dem Gesetzeswortlaut gehör...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 4 Arbeitsunfähigkeit

Wird der Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II während des Leistungsbezugs arbeitsunfähig krank, wird das Bürgergeld weiter gezahlt. Entscheidend für den weiteren Anspruchs ist die Prognose, ob Erwerbsfähigkeit innerhalb von 6 Monaten wieder eintritt. Wird nicht mehr von Erwerbsfähigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden ausgegangen, so müsse...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 2.1 Rentenansprüche i. S. d. § 266 – Anwendungsbereich und Funktion

Rz. 8 Die Vorschrift gilt im sachlichen Anwendungsbereich für Renten, die nach dem 31.12.1991 neu festzustellen (vgl. § 300; vgl. zu den Fallgestaltungen GRA der DRV zu § 266 SGB VI, Stand: 24.1.2018, Abschn. 3.1) oder im unmittelbaren Anschluss an eine vor 1992 beginnende Rente desselben Berechtigten (z. B. Regelaltersrente im Anschluss an eine Rente wegen Berufsunfähigkeit o...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.1.4 Steigerungsbeträge – Voraussetzungen

Rz. 14 Die zusätzliche Absicherung bestand bzw. besteht nach Abs. 1 Satz 1 in dem sog. Steigerungsbetrag, der die spätere Rente durch eine Zusatzleistung erhöht. Die Steigerungsbeträge werden zusätzlich zu einer Rente aus Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Grundbeiträgen erbracht. Rz. 15 Voraussetzung für Steigerungsbetrag ist insoweit, dass überhaupt ein Rentenanspruch nach ...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2.5 Keine Rente der ausgleichsberechtigten Person – Voraussetzung des Rentnerprivilegs

Rz. 23 Weitere Voraussetzung des Rentnerprivilegs nach § 101 Abs. 3 Satz 4 a. F. ist, dass der ausgleichsberechtigten Person noch keine Rente gezahlt wird. Maßgeblich ist der Zahlbetrag. Fehlt es hieran, etwa weil Hinzuverdienstgrenzen diesen ausschließen und besteht daher nur der Rentenanspruch dem Grunde – sog. Stammrecht – nach, steht dies dem Rentnerprivileg nicht entgeg...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2.2 Rentenbeginn vor dem 1.9.2009 und Folgerente

Rz. 18 Das Rentnerprivileg bleibt nach Abs. 2 nur dann erhalten, wenn der Rentenbeginn vor dem 1.9.2009 liegt und der Rentenanspruch ununterbrochen weiter besteht. Rz. 19 Ausnahmsweise bleibt der Besitzschutz auch dann bestehen, wenn sich eine Folgerente nahtlos an die bestandsgeschützte Rente anschließt. Eine solche Folgerente kann dabei auch nach dem 31.8.2009 beginnen (GRA...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.4 Europäisches Recht und Abkommensrecht

Rz. 19 Das europäische Recht – insbesondere das Europäische Koordinierungsrecht der EGV 883/2004 – machen erforderlich, dass der Begriff "Inland" i. S. d. § 270b gleichzusetzen ist mit dem Gebiet aller EU-Mitgliedstaaten. Die Gleichstellungsregelung des Art. 7 EGV 883/2004 i. V. m. Art. 4, 5 EGV 883/2004 macht es daher erforderlich, dass eine Rente wegen teilweiser Erwerbsmi...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.4 Keine Zuschläge für bestimmte Personenkreise (Abs. 4)

Rz. 29 Beschäftigte, die versicherungsfrei sind (vgl. auch GRA der DRV zu § 76b SGB VI, Stand: 20.12.2018, Abschn. 5), weil sie eine Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen – Nr. 1, beamtenrechtliche Versorgungsbezüge erhalten – Nr. 2, die Regelaltersgrenze erreicht haben – Nr. 3 oder sich Beiträge haben erstatten lassen – Nr. 4, haben keinen Anspruch auf zu...mehr