Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenanspruch

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Beitragserstattungen (§ 3 Nr. 3 Buchst. b) EStG)

Rz. 3 § 3 Nr. 3 Buchst. b) EStG betrifft zunächst die Steuerfreiheit der Rückerstattung von Versichertenbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung in den in § 210 SGB VI genannten Fällen,[1] in denen das mit der Einbeziehung in die Rentenversicherung verfolgte Ziel eines Rentenanspruchs verfehlt wird, nämlich dann, wenn der Versicherte nicht versicherungspflichtig ist und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ukraine / 3.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in der Ukraine um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.4 Bindung des Versicherten

Ein Versicherter, der aufgrund der Aufforderung einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe gestellt hat, darf diesen nur noch mit Zustimmung der Krankenkasse wirksam zurücknehmen, beschränken oder der Rentenantragsfiktion widersprechen. Der Rentenversicherungsträger berücksichtigt die eingeschränkte Dispositionsbefugnis. Dazu ist er von der wirksamen Einschränkung der Disposit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Zusammentreffe... / 1 Ausschluss

Der Anspruch auf Krankengeld endet vom Beginn der nachfolgenden Leistungen an: Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, Vorruhestandsgeld nach § 5 Abs. 3 SGB V (anwendbar auf Sachverhalte, in denen die Voraussetzungen bis zum 31.12.1988 eingetreten s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.9 Sonderfall körperliche Untauglichkeit/Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit

Rz. 19 Die Aufzählung der eine Befristung und damit auch eine auflösende Bedingung grundsätzlich rechtfertigenden Gründe in § 14 Abs. 1 TzBfG ist nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen und auflösende Bedingungen ausschließen.[1] Soweit in Tarifverträgen für das Bordpersonal von Fluggesellschaften vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 6.2 Zum Jahresende muss eine Meldung zur Sozialversicherung elektronisch gesendet werden

Zum Jahresende bzw. bei Ende der Beschäftigung ist der jeweiligen Krankenkasse das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt auf dem elektronischen Vordruck "Meldung zur Sozialversicherung" zu melden. Diese Daten werden an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergemeldet und dienen als Grundlage für spätere Rentenansprüche des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer erhält ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang AVB D&O-Text / 1.2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

§ 44 Rechte des Versicherten (1) Bei der Versicherung für fremde Rechnung stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Versicherten zu. Die Übermittlung des Versicherungsscheins kann jedoch nur der Versicherungsnehmer verlangen. (2) Der Versicherte kann ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers nur dann über seine Rechte verfügen und diese Rechte gerichtlich geltend mache...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pensionskassen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen für einen bestimmten Personenkreis, idR die > Arbeitnehmer eines oder mehrerer Unternehmen (vgl § 232 Abs 1 VAG). Sie übernimmt anstelle eines oder mehrerer > Arbeitgeber die späteren Versorgungsleistungen und unterliegt der Versicherungsaufsicht (§ 1 Abs 1 VAG)...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / g) Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Für die Klärung, ob es sich um WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit handelt, gehört in bestimmten Fällen die Abgrenzung zu den bei anderen Einkunftsarten anzusetzenden WK. Denn WK müssen bei der Einkunftsart abgezogen werden, bei der sie erwachsen sind (§ 9 Abs 1 Satz 2 EStG). Soweit sie mit mehreren Einkunftsarten in Zusammen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verjährung / 4.2 Beanstandung von Beiträgen durch den Versicherungsträger

Beanstandet der Versicherungsträger die Rechtswirksamkeit von Beiträgen, so beginnt die 4-jährige Frist erst mit dem Schluss des Kalenderjahres der Beanstandung.[1] Die Verjährungsfrist solcher Beitragsrückzahlungsansprüche wird i. Ü. durch eine Beitragsstreitigkeit im Vorverfahren oder im Verfahren vor den Sozialgerichten sowie durch ein Verfahren über einen Rentenanspruch ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.12.8 BFH-Rechtsprechung zur nationalen Qualifikation der Auszahlungen aus Schweizer Pensionskassen

Der BFH hat sich in den am 17.6.2015 auf seiner Homepage veröffentlichten Urteilen[1] mit der Besteuerung von Kapitalleistungen befasst, die deutsche Steuerpflichtige im Rahmen der schweizerischen Altersvorsorge aus der so genannten 2. Säule von Schweizer Pensionskassen beziehen bzw. in der Vergangenheit bezogen haben. Dies betrifft insbesondere Steuerpflichtige, die im Inla...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten im Beitri... / 2 Arbeitsausfalltage

Anstelle von Anrechnungszeiten wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Mutterschaft vor Juli 1990 werden – aus verwaltungspraktikablen Gründen – pauschal Anrechnungszeiten für Arbeitsausfalltage ermittelt, wenn in der dafür vorgesehenen Rubrik des Ausweises für Arbeit und Sozialversicherung (frühestens ab 1968) Ausfalltage als Summe von Tagen eingetragen sind.[1] In diesen Fäll...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtleistungsbewertung / 2.2 Bewertung beitragsgeminderter Zeiten mit Beitrags- und Anrechnungszeiten

Für beitragsgeminderte Zeiten – also Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit Anrechnungszeiten, einer Zurechnungszeit oder Ersatzzeiten belegt sind – gilt seit 1996: Sie erhalten mindestens so viele Entgeltpunkte wie sie jeweils (unter Beachtung der begrenzten Gesamtleistungsbewertung) als beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.10 Rentner (Abs. 9)

Rz. 46 Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Rentner (§ 5 Abs. 1 Nr. 11, 11a, 12) beginnt, wie bereits nach dem Recht der RVO, mit dem Tag der Rentenantragstellung. Daher ist die Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 11, 11a oder die Wohnsitznahme nach Nr. 12 nach dem Datum des Rentenantrags zu bestimmen, auch wenn noch eine anderweitige Versicherungsp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Abfindung einer Kleinbetragsrente, weitere Ausnahme von der schädlichen Verwendung nach § 93 Abs 3 EStG

Rn. 90 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Diese Regelung dient der Verfahrensökonomie. Der Anbieter des Altersvorsorgeprodukts soll nicht gezwungen sein, dauerhaft eine Minirente auszuzahlen. Daher ist es eine unschädliche Verwendung, wenn zu Beginn der Auszahlungsphase eine Kapitalabfindung erfolgt, um den Kleinbetragsrentenanspruch abzufinden. Diese Hinweise werden oben (s Rn 74ff...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.2 Leibrenten, dauernde Lasten

Rz. 391 Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Leibrenten, dauernde Lasten, § 22 Nr. 1 EStG) unterlagen bis Vz 2004 nach § 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG nur insoweit der beschr. Steuerpflicht, als ein Steuerabzug von der Quelle vorgesehen war. Da dies nicht der Fall war, unterlagen diese Einkünfte nicht der beschr. Steuerpflicht. Durch G. v. 5.7.2004[1] wurde die Regelung ab Vz 2005 ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten der Rente... / 1 Versichertenrentenbezug ab 1992

Die Regelung zur Anerkennung einer Rentenbezugszeit als Anrechnungszeit bezieht sich nur auf Renten aus eigener Versicherung, und zwar auf Erwerbsminderungsrenten, Erziehungsrenten, Invalidenrenten, Ruhegeld, Knappschaftsvollrente nach dem vor 1957 geltenden Recht. Sind diese Renten bereits vor 1957 weggefallen, ist der Rentenbezug bis zum vollendeten 55. Lebensjahr Anrechnungs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift räumt in allen 3 Absätzen das Recht auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen nach Erreichen der Regelaltersgrenze (§§ 35 Satz 2, 235) zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren (§ 50 Abs. 1) ein. Sie ermöglicht daher, Beitragszeiten für die Inanspruchnahme einer Regelaltersrente wirksam zu machen, aus denen sonst kein Rentenanspruch entstande...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit der Rentenansprüche

Rz. 955 Nach geltendem Recht ist die Pfändbarkeit von zukünftigen Rentenansprüchen lediglich davon abhängig, dass sich eine Rechtsbeziehung zwischen dem Schuldner und dem Drittschuldner herausgebildet hat, die nach ihrem Inhalt und der Person des Drittschuldners bestimmt werden kann.[730] Dies ist mit der Begründung von Rentenanwartschaften ohne Rücksicht auf die Anzahl der ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Muster: Pfändung von Rentenansprüchen als Sozialleistung nach SGB

Rz. 968 Muster 8.145: Pfändung von Rentenansprüchen als Sozialleistung nach SGB: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalls zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich / 4.2.2 Zielversorgung gewählt

Die externe Teilung mit Wahl einer Zielversorgung ist grundsätzlich zwischen dem ausgleichsberechtigten Ehepartner und dem Versorgungssystem des anderen ausgleichspflichtigen Ehepartners zu vereinbaren. Dies kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn der eine Ehepartner statt der internen Teilung einen anderen Rentenanspruch aufstocken oder neu begründen möchte. Praxis-Beisp...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Arbeitsrecht

Rz. 84 Arbeitsverträge enthalten zumeist Beendigungsklauseln auf das Erreichen des Regelaltersrenten-Alter. Falls aber keine gültige Beendigungsvereinbarung besteht oder falls das in der Beendigungsklausel genannte Alter bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis überschritten ist, dann endet das Arbeitsverhältnis nicht mehr. Es läuft trotz Rentenbezugs oder Rentenanspruchs weite...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich / 4.3 Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

Bestimmte Anrechte können nicht schon im Zusammenhang mit der Ehescheidung ausgeglichen werden (z. B. die Anrechte der betrieblichen Altersversorgung, die bei Ende der Ehe noch nicht unverfallbar sind). Der ausgleichsberechtigte Ehepartner kann dann vom ausgleichspflichtigen Ehepartner selbst die Zahlung einer Geldrente in Höhe des Ausgleichsbetrags verlangen. Dieser Rentena...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 3.1 Splittingzeit

Die Splittingzeit beginnt mit dem Monat, in dem die Ehe geschlossen bzw. die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen für die Durchführung des Rentensplittings erfüllt sind (Tod eines Ehegatten bzw. Lebenspartners oder Altersvollrentenanspruch nach Erreichen der Regelaltersgrenze des einen Ehegatten bzw. Lebens...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Münchener Modell Typ 1: Abschlagsfreie Renten

Rz. 3 Das Münchener Modell im ersten Grundtyp betrifft Beschäftigte, die eine vorgezogene Altersrente ohne Abschlag beanspruchen können. Das dürfen ab 1.1.1964 Geborene – unter weiteren, unten erläuterten Voraussetzungen – mit 65 Jahren. Für die Jahrgänge ab 1964 und später beginnt also der Haupttyp 1 mit 65 und endet mit der Regelaltersrente mit 67. In dieser Zeit arbeiten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentenabfindung / 1.2 Fiktion des Anspruchs

Der Anspruch auf Witwen-/Witwerrenten entfällt mit Ablauf des Monats der Wiederheirat.[1] Allerdings wird für – wie es im Gesetz heißt – andere Witwen-/Witwerrentenansprüche (gemeint sind weitere neben der abgefundenen Rente bestehende Ansprüche) für 24 Monate nach der Wiederheirat unterstellt, dass der (abgefundene) Rentenanspruch weiterbesteht. Wichtig ist dies z. B. für di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 5.2.2 Nahtloser Rentenbeginn zur Vermeidung einer Sicherungslücke

In bestimmten Fällen können sich Härten ergeben, wenn eine Erwerbsminderungsrente erst mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnt. Dies ist der Fall bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, die aus medizinischen Gründen befristet ist, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosen-, Kranken- oder Krankentagegeld bereits vor dem "regulären" Rentenbeginn end...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentenabfindung / 2.2 Kleine "Dauerrenten"

Ein Anspruch auf eine Verletztenrente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als von 40 % kann auf Antrag des Versicherten mit einem dem Kapitalwert der Rente entsprechenden Betrag (endgültig) abgefunden werden. Der Abfindungsanspruch hängt davon ab, dass mit einem wesentlichen Absinken der Erwerbsminderung nicht zu rechnen ist. Die Höhe der Abfindung ist vom...mehr

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Beitragserstattung: Verjähr... / 3 Hemmung

Für die Hemmung der Verjährung gelten die §§ 203 bis 211 BGB sinngemäß. Die Hemmung bedeutet ein vorübergehendes Ruhen der Verjährungsfrist, die nach Wegfall des Hinderungsgrunds weiterläuft. Der Zeitraum der Hemmung wird also nicht in die Verjährungsfrist einbezogen, die sich im Ergebnis um den Hemmungszeitraum verlängert. Die Verjährung ist gehemmt, solange zwischen dem Sch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.2 Lohndumping/Mindestlohn/ausbeuterische Arbeitsbedingungen

Das Hauptzollamt prüft schwerpunktmäßig die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), wie beispielsweise Mindestlöhne sowie die Entlohnung einschließlich der Überstundensätze nach dem AEntG Dauer des Erholungsurlaubs, Urlaubsentgelt oder zusätzliches Urlaubsgeld, die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Rentnerbeschäftigung bei neuem Arbeitgeber

Hat zwischen Arbeitgebern und Rentnern bisher kein Arbeitsverhältnis bestanden, kann ein Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund zunächst bis zu zwei Jahre befristet werden. § 14 Abs. 3 TzBfG lässt als Sondernorm eine sachgrundlose kalendermäßige Befristung bis zu fünf Jahren unter den Voraussetzungen zu, dass der Arbeitnehmermehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 954 In Zeiten von Arbeitslosigkeit und schlechter Zahlungsmoral, von Firmenzusammenbrüchen und Privatinsolvenz sind die Gläubiger verstärkt auf der Suche nach sicheren Wegen, ihre titulierten Forderungen zu Geld zu machen. Ein Weg davon ist die Pfändung künftiger Rentenansprüche. Sind diese, wie die h.M. es gegenwärtig annimmt,[728] ohne jegliche Einschränkung pfändbar, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / 3. In 10 Sekunden zur Rentenhöhe

Rz. 27 Um exakt berechnen zu können, wie hoch künftige Renten sein werden, müssten nach der oben erläuterten Rentenformel (Rdn 22) die Bruttoentgeltsummen der kommenden Jahre bekannt sein. Das aber wird erst nach Ablauf der kommenden Jahre bestimmbar sein. Wir sind daher für die künftige Rentenhöhe auf Prognosen und Schätzungen angewiesen, bei welchen von Hause aus Schwankun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / 3. Rente für langjährig Versicherte §§ 36, 236 SGB VI

Rz. 13 Mit einer Wartezeit von 35 Jahren i.S.d. §§ 50, 52 Abs. 3 SGB VI ist der Rentenzugang für langjährig Versicherte eröffnet. Allerdings ist diese vorzeitige Altersrente nur gegen Rentenabschlag möglich. Der Abschlag errechnet sich für jeden Monat vor dem Regelaltersrenten-Alter mit 0,3 %. Maßgeblich ist der Rentenanspruch am Tag des Renteneintritts. Abschläge verbleiben ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 116 Das Berufungsgericht verneinte die Aktivlegitimation der Klägerinnen. Es könne offen bleiben, ob Schadensersatzansprüche des Geschädigten P. gegen die Beklagten entstanden seien, jedenfalls seien etwaige Ansprüche wegen der Haftungsprivilegierung gemäß §§ 105 Abs. 1 S. 3, 104 Abs. 1 S. 2 SGB VII nicht nach § 116 SGB X auf die Klägerinnen übergegangen. Es handle sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 5 Abänderung

In bestimmten Fällen kann auch eine bestandskräftige Entscheidung über das Rentensplitting geändert werden. Eine Abänderung ist möglich, wenn sich nachträglich eine Änderung in der Höhe der ehezeitlichen bzw. lebenspartnerschaftszeitlichen Rentenansprüche bei mindestens einem der Ehegatten bzw. Lebenspartner ergibt. Verändern sich die zu übertragenden Entgeltpunkte um mehr a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / VI. Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen, § 850e Nr. 2a ZPO

Rz. 120 § 850e Nr. 2a ZPO bezieht sich nur auf laufende Sozialleistungen, die aufgrund des Sozialgesetzbuches oder solcher Einzelgesetze, die Bestandteil des Sozialgesetzbuches sind, gewährt werden. Sowohl § 850e Nr. 2a ZPO als auch § 54 Abs. 4 SGB I schließen es aus, Ansprüche auf Arbeitseinkommen mit Sozialleistungen oder Ansprüche auf verschiedene Sozialleistungen unterei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 3 Durchführung

Das Rentensplitting ist dem Versorgungsausgleich bei Ehescheidung nachgebildet. Es beschränkt sich allerdings ausschließlich auf die in der gesetzlichen Rentenversicherung erworbenen dynamischen Rentenansprüche. Das Rentensplitting wird in 3 Schritten durchgeführt: Zunächst wird der Zeitraum festgestellt, in dem die aufzuteilenden Rentenanwartschaften erworben wurden (Splitti...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich / 5.1 Kurze Ehedauer

Während einer kurzen Ehe erwirtschaften die Ehepartner in aller Regel nur geringe Rentenansprüche, sodass kein Ausgleichsbedarf entsteht. Daher findet ein Versorgungsausgleich bei einer Ehezeit von bis zu 3 Jahren nur auf Antrag eines Ehepartners statt.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Formel für die Berechnung des Gleitzonenentgelts und Übergangsregelungen

Tz. 97 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die sog. Gleitzone wurde ab 01.10.2024 auf 2 000 EUR angehoben und neu ausgerichtet. Zum 01.01.2025 bleibt sie weiterhin bei 2 000 EUR. Dies zeigt sich auch in einer veränderten Begrifflichkeit. Das Gesetz spricht nun von einem Übergangsbereich von 556,01 bis 2 000,00 EUR. Es wird sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeitr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Beratungsfehler

Rz. 77 Die DRV begeht einen den Herstellungsanspruch auslösende Beratungsfehler, wenn siemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 6. Pfändungsschutz

Rz. 24 Bei den Geldforderungen, die der Mehrheit der Bevölkerung zustehen, handelt es sich weit überwiegend um Forderungen auf Lohn, Gehalt, Ruhegehalt, Rente oder Sozialleistungen. Wären diese Geldforderungen unbeschränkt pfändbar, hätte dies erhebliche Folgen: Den Schuldnern würden die Mittel zur angemessenen Lebensführung oft fehlen, die Gemeinschaft der Steuerzahler oder...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2.1 Vor-/Nacharbeit

Im Zusammenhang mit Feiertagen oder Betriebsferien wird die ausgefallene Arbeitszeit oft auf andere Werktage vor oder nach der Betriebsruhe verteilt. Für die Beitragsberechnung ist hinsichtlich des durch die Vor- und Nacharbeit erzielten Arbeitsentgelts die Zuordnung zum richtigen Entgeltzahlungszeitraum für die Beitragsberechnung wichtig. Da es sich um laufendes Arbeitsentge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 10 Arbeitnehmer bezieht teilweise Erwerbsminderungsrente

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Er nimmt zum 1.2.2025 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Arbeitnehmer ist aufgrund der Beschäftigung ab dem 1.2.2025 in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kasachstan / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Kasachstan um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwil...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 1.1.2 Vorschuss auf Witwen-/Witwerrente

Hat der verstorbene Versicherte bis zum Tod eine Rente bezogen, gilt ein beim Renten Service der Deutschen Post AG gestellter Antrag auf Zahlung eines Vorschusses für das Sterbevierteljahr als Antrag auf Leistung einer Witwen-/Witwerrente.[1] Der Vorschuss beträgt das 3-fache der von der verstorbenen Person zuletzt bezogenen Monatsrente und wird auf die Rentenansprüche der W...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.4 Entgeltumwandlung

Entgeltbestandteile, die für Entgeltumwandlungen nach dem BetrAVG zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden, sind nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit sie 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen (2025 = 3.864 EUR jährlich bzw. 322 EUR monatlich, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV, § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IV...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / II. Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Rz. 76 Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch dient dem Ausgleich von Schäden, die aus der Verletzung der Träger bezüglich ihrer Auskunfts-, Beratungs- und Betreuungspflichten im Sozialrechtsverhältnis entstehen. Bei diesem von der Rechtsprechung (BSG v. 12.10.1979 – 12 RK 47/77) entwickelten Institut handelt es sich um ein eigenständiges Haftungsinstrument des Sozialrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Russland / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Russland um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwilli...mehr