Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenanspruch

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Weißrussland (Republik Bela... / IV. Vererbbare und nicht vererbbare Positionen

Rz. 5 Gemäß Art. 1033 Abs. 1 ZGB RB gehen sämtliche zum Zeitpunkt des Todes existierenden Rechte und Pflichten des Erblassers auf den Erben über, sofern diese nicht durch den Tod erlöschen. Gemäß Art. 1033 Abs. 2 ZGB RB sind Schadensersatzansprüche aus Gesundheitsschädigung bzw. Körper- oder Lebensverletzung, Unterhaltsansprüche und Rentenansprüche nicht vererbbar. Darüber h...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Belarus / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Belarus um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwillig...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 9 Arbeitnehmer bezieht volle Erwerbsminderungsrente

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Er nimmt zum 1.2.2025 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Arbeitnehmer ist aufgrund der Beschäftigung ab dem 1.2.2025 in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflichtig. In der...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 2.1 Erklärung der Ehegatten/Lebenspartner

Die Ehegatten bzw. Lebenspartner müssen durch eine gemeinsame Erklärung bestimmen, dass die von ihnen in der Ehezeit bzw. Lebenspartnerschaftszeit erworbenen Rentenansprüche zu gleichen Teilen zwischen ihnen aufgeteilt werden. Verstirbt ein Ehegatte bzw. Lebenspartner, kann diese Erklärung von dem überlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartner alleine vorgenommen werden. Das Rente...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / I. Wegfall und Ausschluss des Erbrechts

Rz. 138 Das 8. Kapitel (§§ 48 und 49 ARL) regelt den Wegfall und den Ausschluss des Erbrechts. Wenn eine Person eine vorsätzliche Verletzung des Strafgesetzes begangen hat, die den Tod eines anderen bewirkt hat, können ihr durch Urteil (in einem Straf- oder eigenständigen Verfahren, § 48 Abs. 3 ARL) sowohl ihr Erbrecht als auch andere Leistungen, die vom Tod des Getöteten ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anspruchsübergänge und ... / 3. Verteilungsverfahren nach §§ 155, 156 VVG bei Erschöpfung der Mindestdeckungssumme und Quotenvorrecht des Geschädigten gegenüber Sozialleistungsträgern nach § 116 Abs. 4 SGB X

Rz. 498 BGH, Urt. v. 10.10.2006 – VI ZR 44/05, VersR 2006, 1679 Zitat VVG §§ 155, 156 Abs. 3 Eine Versicherungssumme ist regelmäßig dann nicht ausreichend, um alle Direktansprüche zu befriedigen, wenn nach Abzug der Kapitalzahlungen auf Ansprüche, die keine Rentenansprüche sind, die verbleibende Versicherungssumme geringer ist als die Summe der Kapitalisierungswerte aller Rente...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 501 Das Berufungsgericht hatte den geltend gemachten Anspruch des Klägers aus §§ 7, 18 StVG, § 823 Abs. 1 BGB, § 3 PflVG in voller Höhe bejaht. Der Einwand der Beklagten zu 2, es habe ein Verteilungsverfahren gemäß § 156 Abs. 3 VVG stattfinden müssen und stattgefunden, weil dem Kläger kein Befriedigungsvorrecht gemäß § 116 Abs. 4 SGB X zustehe, sei unberechtigt. Selbst u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Pfändungsschutz Selbstständiger bei Lebensversicherungen

Rz. 766 Der Bundestag hat am 14.12.2006 den Entwurf eines "Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung" mit einer Erweiterung des Pfändungsschutzes auf die Hinterbliebenen und einer Erhöhung des geschützten Betrages gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung beschlossen und damit erstmals einen Pfändungss...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2.1 Rentenzahlungen

Leistungen in Form einer lebenslangen Rente sowie Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten werden erfasst mit dem Besteuerungsanteil ("Kohortenprinzip") [1] oder Ertragsanteil.[2] Das gilt auch für Rentenzahlungen ausländischer Versorgungsträger an ehemalige Arbeitnehmer soweit die Rentenzahlungen im Inland der Besteuerung unterliegen. Der Altersentlastu...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8 Mehrere Minijobs sowie Midijobs

Tz. 29 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen nebeneinander bzw. bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt, sind für die Beurteilung der Frage, ob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus versicherungsrechtlicher Sicht gegeben ist, die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Beträgt das Arbeitsentgelt 202...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Bedingt pfändbare Bezüge, § 850b ZPO

Rz. 72 Grundsätzlich unpfändbar (§ 850b Abs. 1 Nr. 1–4 ZPO) sind ferner:mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1 Rentenanspruch (Abs. 1)

2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen (Satz 1) Rz. 10 Abs. 1 Satz 1 regelt die Voraussetzungen für Witwen- und Witwerrenten an frühere Ehegatten. 2.1.1.1 Frühere Ehegatten Rz. 11 Die/der Hinterbliebene muss die Anspruchsberechtigung durch rechtskräftiges Scheidungsurteil oder durch Urteil über die Auflösung oder Aufhebung der Ehe nachweisen. Für die Ehescheidung sind bis zum 30.6.1977...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.1 Rentenanspruch (Abs. 1)

2.1.1 Grundvoraussetzungen (Satz 1) Rz. 11 Witwe bzw. Witwer ist derjenige, der mit dem Verstorbenen bis zu dessen Tod in gültiger Ehe gelebt hat. Für den Fall der Mehrehe nach islamischen Recht enthält das Gesetz keine Regelung. Die Verwaltungspraxis geht dahin, die Rente aufzuteilen. Die Rente wird gewährt bis zu einer Wiederheirat der Witwe bzw. des Witwers (zur Situation ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.10 Dauer des Rentenanspruchs

Rz. 21 Der Rentenanspruch beginnt frühestens mit dem Tag, an dem der Versicherte verstorben ist, soweit die übrigen Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegen (§ 72 Abs. 2 Satz 1). Ansonsten beginnt der Rentenanspruch zu dem Zeitpunkt, in dem der hypothetische Unterhaltsanspruch einsetzt. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Ebenso wie bei den übrigen Renten aus der...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.1.5 Rechtsfolge Umfang des Rentenanspruchs; § 65

Rz. 18 Der Umfang des Rentenanspruchs richtet sich nach § 65 Abs. 2 (vgl. Komm. zu § 65). Rz. 19 Nach § 66 Abs. 1 Satz 1 letzter HS ist hiervon ausdrücklich ausgenommen die erhöhte Rentenleistung im Sterbevierteljahr nach § 65 Abs. 2 Nr. 1. Dies hatte der Gesetzgeber bereits durch Art. 3 Nr. 8 des 3. Wahlrechtsverbesserungsgesetzes (3. WRVG) v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968) mit ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.2 Allgemeiner Beitragssatz bei Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Satz 1)

Rz. 11 Maßgebend für die Berechnung und Bemessung der Beiträge aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung der allgemeine Beitragssatz des § 241. Beiträge sind aus Renten auch dann zu entrichten oder weiter zu entrichten, wenn wegen Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld besteht. Die ausdrücklich vorgeschriebene Anwen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen (Satz 1)

Rz. 10 Abs. 1 Satz 1 regelt die Voraussetzungen für Witwen- und Witwerrenten an frühere Ehegatten. 2.1.1.1 Frühere Ehegatten Rz. 11 Die/der Hinterbliebene muss die Anspruchsberechtigung durch rechtskräftiges Scheidungsurteil oder durch Urteil über die Auflösung oder Aufhebung der Ehe nachweisen. Für die Ehescheidung sind bis zum 30.6.1977 die §§ 41 ff. EheG a. F., ab 1.7.1977 ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.3 Rangfolge bei mehreren Elternrenten (Abs. 3)

Rz. 26 Abs. 3 stellt klar, dass stets nur eine Elternrente an den jeweiligen Berechtigten gezahlt wird, z. B. wenn ein Rentenanspruch nach mehreren verstorbenen Versicherten bestünde.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.1.2 Dauer der Rente (Satz 2)

Rz. 12 Bei der ersten Wiederheirat der Berechtigten wird die Witwenrente oder die Witwerrente gemäß § 80 Abs. 1 Satz 1 mit dem 24-fachen Monatsbetrag abgefunden. Die kleine Witwenrente wird längstens für 2 Jahre nach dem Tod des Versicherten gewährt (Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2), soweit nicht die Voraussetzungen der Übergangsregelung des § 218a Abs. 1 erfüllt sind.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.1.1 Frühere Ehegatten

Rz. 11 Die/der Hinterbliebene muss die Anspruchsberechtigung durch rechtskräftiges Scheidungsurteil oder durch Urteil über die Auflösung oder Aufhebung der Ehe nachweisen. Für die Ehescheidung sind bis zum 30.6.1977 die §§ 41 ff. EheG a. F., ab 1.7.1977 die §§ 1594 ff. BGB maßgeblich. Nichtigkeitsgründe sowie die Regelungen zum Verfahren bei der Nichtigkeitserklärung sind in...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.9 Hypothetischer Unterhaltsanspruch

Rz. 19 Der Rentenanspruch besteht, solange die Eltern, Stiefeltern oder Pflegeeltern ohne den Versicherungsfall gegenüber dem Versicherten einen Unterhaltsanspruch gehabt hätten. Gemeint ist der gesetzliche Unterhaltsanspruch nach den §§ 1601 ff. BGB . Pflegeeltern sind danach allerdings nicht unterhaltsberechtigt. Bei ihnen wird nach der ratio legis die Zugehörigkeit zum unt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.1.1 Grundvoraussetzungen (Satz 1)

Rz. 11 Witwe bzw. Witwer ist derjenige, der mit dem Verstorbenen bis zu dessen Tod in gültiger Ehe gelebt hat. Für den Fall der Mehrehe nach islamischen Recht enthält das Gesetz keine Regelung. Die Verwaltungspraxis geht dahin, die Rente aufzuteilen. Die Rente wird gewährt bis zu einer Wiederheirat der Witwe bzw. des Witwers (zur Situation nach Beendigung einer weiteren Ehe ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.1.2 Unterhaltsleistung während des letzten Jahres vor dem Tod des Versicherten

Rz. 12 Maßgeblich ist bei dieser Alternative allein die tatsächliche Unterhaltsleistung (nicht ein etwaiger Unterhaltsanspruch). An deren Stelle soll die Hinterbliebenenrente treten. Die Unterhaltsleistung kann eine Geld-, Sach- oder Dienstleistung sein. Sie muss dazu bestimmt sein, ganz oder zu einem erheblichen Teil den laufenden wirtschaftlichen Lebensbedarf des Empfänger...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.8 Wegfall des Unterhaltsanspruchs infolge des Versicherungsfalls vor dem Tod

Rz. 18 Nach der hier vertretenen Rechtsansicht entsteht der Rentenanspruch auch dann, wenn der Unterhaltsanspruch schon vor dem Tode infolge des Versicherungsfalls etwa deshalb, weil der Versicherte nicht mehr leistungsfähig war, entfallen ist oder nicht entstand. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut von § 69 Abs. 1 "...ohne den Versicherungsfall...".mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.1.4 Anspruch auf Unterhalt während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes

Rz. 15 Der Unterhaltsanspruch kann eine gesetzliche (Unterhaltsrecht des BGB oder auch ausländisches Unterhaltsrecht) oder eine vertragliche Grundlage (Unterhaltsvertrag) haben. Die familiengerichtliche Entscheidung über das Bestehen des Unterhaltsanspruchs hat grundsätzlich Tatbestandswirkung; sowohl der Unfallversicherungsträger als auch die Sozialgerichte sind daran gebun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 Abs. 1 führt die Anspruchsvoraussetzungen auf: der Anspruchsteller ist der frühere Ehegatte, die Ehe ist geschieden oder für nichtig erklärt oder aufgehoben, der Versicherte hat während des letzten Jahres vor dem Tod Unterhalt geleistet oder dem früheren Ehegatten stand im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod des Versicherten ein Anspruch auf Unterhalt zu. Leistu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.1.3 Gesamtbild der Unterhaltsleistung

Rz. 13 Das Gesamtbild der Leistungen des verstorbenen Versicherten an den anspruchstellenden früheren Ehegatten muss die Annahme rechtfertigen, dass es sich um eine auf Dauer angelegte Unterhaltszahlung handelte bzw. handeln sollte. Sie müssen im letzten Jahr vor dem Tode eindeutig auf bestimmte Zeitabschnitte bezogen werden können und eine lückenlose Unterhaltsleistung erge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.2 Zeitlich begrenzte Unterhaltsansprüche (Satz 2)

Rz. 20 Abs. 1 Satz 2 enthält eine abschließende Aufzählung der Unterhaltstatbestände des BGB, nach denen ein zeitlich begrenzter Unterhaltsanspruch besteht. In diesen Fällen wird die Dauer der Rentenzahlung an die Dauer der Unterhaltsberechtigung geknüpft. Es handelt sich um den Unterhalt wegen Krankheit (§ 1572 BGB), wegen Erwerbslosigkeit einschließlich des Aufstockungsunt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.2 Mehrere Berechtigte – Rangfolge (Abs. 2)

Rz. 24 Die Vorschrift regelt die Aufteilung von Witwen- und Witwerrenten auf mehrere Berechtigte nach dem Verhältnis der Dauer der Ehe. Rz. 25 Unter mehreren Rentenberechtigten wird die Rente nach dem pro-rata-temporis-Prinzip, d. h. entsprechend der Dauer der jeweiligen Ehezeit aufgeteilt. Ob der zuvor der Hinterbliebenen zustehende Unterhalt niedriger oder höher gelegen hat...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 30 Conradis, Sozialrechtliche Probleme bei Trennung und Scheidung – Die gesetzliche Unfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung, das Kindergeld, FamRB 2007, 370. Conradis/Jansen, Sozialrechtliche Probleme bei Trennung und Scheidung – SGB VI, VII und VIII, FamRB 2021, 470. Gade/Henk, Aufteilung der Rentenansprüche zwischen Witwe/Witwer und früheren Ehegatten, BG 1999, ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Sinn der Regelung ist die Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf einen Anspruch auf Witwen- und Witwerrente. Auch die wirtschaftliche Existenz frühere Ehegatten soll unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Tod des ehemaligen Partners gesichert werden; auch hier hat die Rente daher Unterhaltsersatzfunktion. Damit sollen Härten beseitigt werden, die ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.5.2 Anrechnungsvorbehalt (Satz 2)

Rz. 42 Hinterbliebenenrente nach dem letzten Ehegatten Versorgungs- oder Unterhaltsansprüche sowie auf sonstige Renten sind auf die wiederaufgelebte Rente voll anzurechnen (Abs. 5 Satz 2). Es gibt keine Freibetragsregelung (Abs. 5 Satz 2 letzter Satzteil). Dies entspricht der Regelung für die Rentenversicherung in § 90 Abs. 1 SGB VI. Anzurechnen sind nur solche Ansprüche, de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenrechtliche Zeiten / Zusammenfassung

Begriff Rentenrechtliche Zeiten sind alle Zeiten, die für den Rentenanspruch (Wartezeit) und die Höhe der Rente von Bedeutung sein können. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die rentenrechtlichen Zeiten sind in den §§ 54 und 246 SGB VI geregelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verschollenheit / 1.2 Rückkehr des Verschollenen

Kehren Verschollene und als verstoben geltende Versicherte zurück, lebt ein Rentenanspruch, der wegen Verschollenheit endete, wieder auf. Im Wiederauflebenszeitraum geleistete Renten wegen Todes an Hinterbliebene sind mit der Nachzahlung zu verrechnen.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verletztenrente / 1.1 Mehrere Versicherungsfälle

Hat ein Versicherter mehrere Unfälle erlitten und erreichen die Sätze jeweils für sich mindestens 10 % und zusammen wenigstens 20 %, steht Verletztenrente für jeden, auch für den früheren Unfall zu (im Allgemeinen ab dem Tag des neuen Unfalls). Dabei führt jeder Versicherungsfall zu einem eigenständigen, gesondert zu berechnenden Rentenanspruch. Praxis-Beispiel Minderung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 3.1 Wartezeit von 15, 20 und 25 Jahren

Eine Wartezeit von 15 Jahren muss für die Altersrente für Frauen und Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit erfüllt sein. Diese beiden Renten können bereits vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden. Darum ist hier eine längere Wartezeit erforderlich. Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert war...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunfts- und Beratungspfl... / 1.2 Beratung

Jeder Bürger hat grundsätzlich Anspruch auf richtige und umfassende (individuelle) Beratung über seine Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch. Zuständig sind die jeweiligen Leistungsträger, denen gegenüber der Bürger Rechte geltend macht oder denen er gegenüber Pflichten zu erfüllen hat. So kann z. B. vom Rentenversicherungsträger eine Auskunft über die Rentenhöhe[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Regelaltersrente / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Regelaltersrente erhalten Versicherte, die die Regelaltersgrenze vollendet und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind für diese Rentenart nicht zu erfüllen. Ein Verdienst neben der Rente ist – unabhängig von seiner Höhe – unschädlich für den Rentenanspruch. Die Regelaltersrente kann nicht vorzeitig – also vor Erreichen der Rege...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Informationen der Rentenver... / 1 Renteninformation

Bei der Renteninformation handelt es sich um einen Kontoauszug über die bisher erworbenen Rentenansprüche, der einen Überblick über persönliche Ansprüche und zu erwartende Leistungen bietet. Die Renteninformation erhalten Versicherte ab ihrem 27. Geburtstag jährlich, sofern sie zu diesem Zeitpunkt schon mindestens 5 Beitragsjahre auf ihrem Rentenkonto haben. Sie enthält Angabe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten / Zusammenfassung

Begriff Anrechnungszeiten sind rentenrechtliche Zeiten, für die Versicherte aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Diese Zeiten können für die Begründung des Rentenanspruchs und die Rentenberechnung Bedeutung haben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Anrec...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sozialversicherungsabkommen / 2.2 Regelungen in den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit

Die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit beinhalten Regelungen für Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Vaterschaft, Leistungen bei Invalidität, Leistungen bei Alter, Leistungen an Hinterbliebene, Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Sterbegeld, Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Vorruhestandsleistungen, Familienleistungen. Mit den Verordnungen (EG) über sozi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Reihenfolge der Berechnungs... / 1 Rangfolge

Die Berechnungsvorschriften für rentenmindernde oder -erhöhende Regelungen sind nach § 98 Satz 1 SGB VI in folgender Reihenfolge anzuwenden: Versorgungsausgleich[1] und Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern[2]; Leistungen an Berechtigte im Ausland[3]; Aufteilung von Witwen- und Witwerrenten nach Anzahl der Ehemonate/Anzahl der Monate der Lebenspartnerschaft auf mehrere...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sozialversicherungsabkommen / 1.4 Regelungen in den Abkommen

Die Sozialversicherungsabkommen beinhalten Regelungen zum Erwerb von Rentenansprüchen und zur Zahlung von Renten in den jeweiligen Staaten sowie zur Anerkennung von Vorversicherungszeiten. Des Weiteren gibt es Regelungen für die Leistungserbringung bei vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt im anderen Staat. Damit Doppelversicherungen vermieden werden können, beinhalten...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Informationen der Rentenver... / 3 Digitale Rentenübersicht

Die Digitale Rentenübersicht ist ein Online-Portal der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR), angesiedelt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.[1] Im elektronischen Portal sind alle Informationen über die Ansprüche aus den 3 Säulen der Altersversorgung, d. h. aus der gesetzlichen sowie der betrieblichen und der privaten Alterssicherung gebündelt und z...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Informationen der Rentenver... / 2 Rentenauskunft

Durchschnittlich besteht eine Rentenauskunft einschließlich der Berechnungsanlagen aus ganzen 24 DIN-A4-Seiten. Um hier den Überblick behalten zu können, sind die wesentlichen Informationen aus den ersten beiden Seiten ersichtlich. Hier werden die aktuelle Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente, der aktuelle Stand einer monatlichen Altersrente und die Höhe einer bis zur Voll...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erbschaftsteuer bei Rentenzahlungen einer liechtensteinischen Stiftung

Leitsatz Ein Stiftungsstatut, das nach dem Tod des Stifters einem Dritten Ansprüche auf Rentenzahlungen aus dem Stiftungsvermögen gewährt, kann in Bezug auf das Rentenstammrecht als Schenkung auf den Todesfall zu qualifizieren sein. Normenkette § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 und 2, Nr. 2 und 4 ErbStG, § 81, § 516, § 518, § 1922, § 2147, § 2301 BGB, Art. 25 EGBGB Sachverhalt Die im Inland wohnende Klägerin ist die Tochter der im Jahr 2015 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin hatte im Jahr 1990...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 1.3.1 Begriff

Verlängerte Leibrenten oder Mindestzeitrenten sind Renten, die zwar für die Dauer der Lebenszeit einer Bezugsperson, in jedem Fall aber für eine garantierte Mindestlaufzeit, zu erbringen sind. Die Beteiligten vereinbaren, dass die Rente im Fall des Todes der Person, von deren Lebenszeit die Dauer der Leibrente abhängt, weiterhin zu entrichten ist, wenn der Tod innerhalb der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / 3. Rentenansprüche

Rz. 82 Aus Rentenansprüchen ergibt sich i.d.R. keine Massemehrung, weil diese bis zum Todestag gezahlt werden; eine eventuelle Überzahlung wird taggenau vom Konto des Erblassers zurückgebucht. Dies geschieht in den Wochen nach dem Erbfall und somit (lange) vor Verfahrenseröffnung. Allerdings können evtl. bestehende Beitragserstattungsansprüche bezüglich der Rentenversicherun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber

Rz. 672 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.33: Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber Ruhegeldvereinbarung zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) – nachstehend: Arbeitgeber – und _________________________ (Name, Adresse) – nachstehend: Mitarbeiter – Die Gewährung von Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung...mehr