Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / 8 Beiträge bei kurzfristiger Beschäftigung

Für versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen brauchen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt zu werden. 8.1 Unfallversicherung Das Entgelt aus kurzfristigen Beschäftigungen ist beitragspflichtig zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beitragshöhe ist von der Branche des Betriebs abhängig. Die Zahlung erfolgt an die zuständig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 3 Grenz-/rechtskreisüberschreitende Tätigkeit

Insbesondere bei grenzüberschreitenden Homeoffice- bzw. Telearbeitsplätzen vertreten die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger folgende Auffassung: Wenn ein Arbeitnehmer seinen Telearbeitsplatz im Ausland hat, das ihn beschäftigende Unternehmen aber im Inland ansässig ist, wird als Beschäftigungsort der Ort der ausländischen Arbeitsstätte (= Wohnort) angesehen....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / 1 Versicherungsfreiheit

Kurzfristige Beschäftigungen sind versicherungsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung.[1] Bestimmte Personenkreise sind allerdings auch versicherungspflichtig in einer kurzfristigen Beschäftigung (Ausnahmen von der Versicherungsfreiheit).[2] Hinweis Kurzfristige Beschäftigung nur gelegentlich aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 2 Beschäftigungsort bei Homeoffice/Telearbeit

Sowohl bei der ausschließlichen Tätigkeit im Rahmen eines Homeoffice als auch bei einer mehrtägigen Anwesenheit pro Woche im Unternehmen kommt es zu der Frage, welcher Ort in solchen Fallgestaltungen in sozialversicherungsrechtlicher Sicht als Beschäftigungsort anzusehen ist. Dies ist einerseits wichtig für die korrekte Anwendung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Renten- und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schifffahrt / 1 Versicherungspflicht

Die Seeleute sind als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Wie bei anderen Arbeitnehmern auch, besteht aber Krankenversicherungsfreiheit, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.[2] Ausländische Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe Die Versicherungspflicht erstre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge / Zusammenfassung

Begriff Sachbezüge sind Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die nicht in Geld, sondern in Geldeswert bestehen und im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließen. In Abgrenzung zum Barlohn bezeichnet man diese Form des Arbeitslohns auch als geldwerten Vorteil oder Sachlohn. Hierunter fällt insbesondere der Bezug von freier Kleidung, Wohnung, Kost und Logis oder Übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Obdachlosenunterbringung / 1 Wohnungsbeschlagnahme

Wird der bisherige Mieter durch die Zwangsräumung obdachlos, kann als letztes Mittel eine Wohnungsbeschlagnahme zur Beseitigung akuter Obdachlosigkeit so lange zulässig sein, wie die Beschaffung eines Obdachs auf Kosten der Allgemeinheit objektiv unmöglich bleibt, wobei finanzielle Erwägungen unerheblich sind.[1] Soweit keine behördlichen Obdachlosenunterkünfte zur Verfügung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abrechnung der Aufwendungen... / 3.2.3 Lohnsteuerpflicht ab der dritten Veranstaltung

Der Freibetrag in Höhe von bis zu 110 EUR kann für eine einzelne Betriebsveranstaltung in Anspruch genommen werden. Steuerfrei ist die Teilnahme an maximal 2 Betriebsveranstaltungen pro Jahr.[1] Im Umkehrschluss wird Arbeitslohn zugewendet, wenn der Arbeitgeber pro Jahr mehr als 2 Betriebsveranstaltungen für denselben Personenkreis durchführt. Denn ab der dritten Betriebsvera...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.5 Renten wegen voller Erwerbsminderung – Recht auf Neufeststellung (Abs. 3)

Rz. 23 Weiterhin sieht Abs. 3 die Ermittlung weiterer Entgeltpunkte auch für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung vor, wenn Beitragszeiten und Anrechnungszeiten nach Eintritt des Leistungsfalls vorliegen. Dies gilt aber nur auf Antrag. Rz. 24 Abs. 3 betrifft ausschließlich Bezieher von Renten wegen voller Erwerbsminderung (bis 31.12.2000 Erwerbsunfähigkeitsrenten). Sie kö...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.7 Veränderung einer laufend gezahlten Rente um Zuschläge/Abschläge (Abs. 7)

Rz. 58 Ist eine bereits laufend gezahlte Rente um einen Zu- oder Abschlag aus einem Versorgungsausgleich zu verändern, so führt dies nicht zur Rentenneufeststellung und damit nicht zu anderen Berechnungselementen (Abs. 7). Die weiteren Entgeltpunkte (für den Zu- oder Abschlag) werden lediglich den bisherigen Entgeltpunkten hinzugerechnet bzw. von ihnen abgezogen und aus der n...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.7 Altersrenten und Renten wegen Todes – Gestaltungsmöglichkeiten und Besonderheiten

Rz. 33 Abs. 1 stellt ab auf den Beginn des Bezugs der einschlägigen Altersrente. Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1) werden daher lediglich längstens bis zum Beginn einer Rente wegen Alters (Ausnahme: Entgeltpunktezuschlag nach § 76d) oder wegen Todes ermittelt. Hinzu kommen für Renten wegen Todes ggf. Entgeltpunkte für eine Zurechnungszeit. Dies ergibt sich aus Abs. 1 der Vorschrift...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.3 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit – generelles Ermittlungsverbot (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 12 Abs. 2 Satz 1 regelt in Ausnahme von Abs. 1 bei den Altersrenten ein generelles Ermittlungsverbot von Entgeltpunkten bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (vgl. stellv.: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 1.9.2023, L 28 KR 432/21, Rz. 53). Bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bestimmt der Eintritt der Erwerbsminderung i. S. v. §§ 43, 45, 240 – al...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.4 Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters (Abs. 3a)

Rz. 41 Der zum 1.7.2017 durch das Flexirentengesetz neu eingefügte Abs. 3a ist eine Folgeregelung zur Versicherungsfreiheit bei Vollrenten wegen Alters. Sah § 5 Abs. 4 Nr. 1 in der bis 31.12.2016 gültigen Fassung noch eine Versicherungsfreiheit grundsätzlich für die Bezieher einer Vollrente wegen Alters vor – bisher bestand daher nur bei Bezug einer Teilrente Versicherungspf...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.5 Persönliche Entgeltpunkte bei nur teilweise zu leistenden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Abs. 4)

2.5.1 Rechtslage ab 1.7.2017 Rz. 47 Bei einer nur teilweise zu leistenden Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ergeben sich die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte aus dem Monatsbetrag der Rente nach Anrechnung des Hinzuverdienstes im Wege einer Rückrechnung unter Berücksichtigung des maßgeblichen aktuellen Rentenwerts, des Rentenartfaktors und des jeweiligen Zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.5.4 Rechtsfolgen der Neufeststellung

Rz. 29 Zu den Auswirkungen bei der Berechnung der neu festzustellenden Rente vgl. GRA der DRV zu § 75 SGB VI, Stand: 18.1.2023, Anm. 6.4.mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.8 Zeiten nach Rentenbeginn – Berücksichtigung bei Folgerenten

Rz. 39 Entgeltpunkte für Zeiten nach Eintritt der Erwerbsminderung sind – von den Fällen des Abs. 3 abgesehen – bei der "nächsten" Rente – der Folgerente (vgl. GRA der DRV zu § 75 SGB VI, Stand: 18.1.2023, Anm. 2) zu berücksichtigen, z. B. bei der Altersrente oder Rente wegen voller Erwerbsminderung im Anschluss an eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, bei einer Rente ...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.5.2 Begünstigter Personenkreis

Rz. 26 Erfasster Personenkreis des Rechts auf Neubestellung sind insbesondere Bezieher von Renten wegen voller Erwerbsminderung i. S. d. § 43 Abs. 2 (in der Praxis der DRV wird dabei kein neuer Leistungsfall geprüft, weil die DRV davon ausgeht, dass weiterhin volle Erwerbsminderung vorliegt; GRA der DRV zu § 75 SGB VI, Stand: 18.1.2023, Anm. 6.1). Begünstigt können weiter au...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.4 Rückausnahme (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 19 Abs. 2 Satz 1 sieht für die generelle Außerachtlassung der Ermittlung von Entgeltpunkten nach Abs. 2 Satz 1 zwei Rückausnahmen vor. So gilt Satz 1 nicht für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, auf die erst nach Erfüllung einer Wartezeit von 20 Jahren ein Anspruch besteht (Nr. 1) und für freiwillige Beiträge, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit während eines Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.5.1 Voraussetzungen der Neufeststellung im Überblick

Rz. 25 Eine Neufeststellung ist daher dann vorzunehmen, wenn nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit Beiträge für 240 Kalendermonate gezahlt worden sind und dies vom Versicherten beantragt wurde. Dabei sind die Fiktionen von § 302a Abs. 1, § 302b Abs. 2 und Abs. 3 zu berücksichtigen, wonach die dort bezeichneten Renten wegen Erwerbsunfähigkeit (nach altem Recht) als...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass rentenrechtliche Zeiten – mit Ausnahme der Zurechnungszeit und der Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Altersrente – nach Beginn der jeweiligen Rente für diese Rente nicht zu berücksichtigen sind. Zum Rentenbeginn vgl. §§ 99 ff. An die Stelle des Rentenbeginns tritt für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.5.3 20 Jahre Beitragszeiten

Rz. 28 Erforderlich sind 20 Jahre Beitragszeiten nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit. Maßgeblicher Anfangszeitpunkt für die Ermittlung der Beiträge ist nach § 75 Abs. 3 daher nicht der Beginn der Rente, sondern allein der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit bzw. der Eintritt der vollen Erwerbsminderung (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.3.2008, L 17 RA 77/04, Rz....mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.1 Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn – ein Überblick

Rz. 7 Entgeltpunkte sind für die nach Rentenbeginn liegende Zurechnungszeit (§§ 59, 253a) wie folgt zu ermitteln: bei Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 1 und 2, § 240 vom Eintritt der Erwerbsminderung an, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 6 und bei Erziehungsrenten (§ 47) vom Rentenbeginn an und bei Hinterbliebenenrenten (...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 41 Ein Wechsel in eine andere Rente wird durch § 75 Abs. 4 HS 2 SGB VI in Abweichung von § 34 Abs. 4 ausnahmsweise für den Fall zugelassen, dass Pflichtbeiträge nach § 119 SGB X nach dem Beginn der (ersten) Rente aufgrund eines Schadensereignisses vor (erstem) Rentenbeginn gezahlt worden sind: BSG, Urteil v. 13.12.2017, B 13 R 13/17 R, Rz. 15. Die Nichtermittlung von Entge...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.6 Altersrente und Pflichtbeiträge nach § 119 SGB X (Abs. 4)

Rz. 30 Abs. 4 (angefügt ab 1.8.2004, vgl. Rz. 1) hält "für den Fall, dass als Folge einer drittverursachten Schädigung Rente bezogen und ‚regressierte Beiträge’ i. S. v. § 119 SGB X aus einem Schadensfall vor Beginn der vorzeitigen Altersrente neben dem Bezug der Rente gezahlt werden, die bisherige Rechtslage aufrecht" (vgl. BT-Drs. 15/2678 S. 22). Rz. 31a D.h., Entgeltpunkte...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist seit 2001 wie folgt geändert worden: Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 3 ist mit Wirkung zum 1.1.2001 durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) aus redaktionellen Gründen geändert worden: Die Wörter "voller/vollen Erwerbsminderung" haben den Begriff "Erwerbsunfä...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.2 Rentenzuschläge bei Altersrenten (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 enthält den Grundsatz über die Berücksichtigung von Entgeltpunkte nach Rentenbeginn einer Altersrente. Nach Beginn einer Altersrente werden Entgeltpunkte nur für eine Zurechnungszeit i. S. v. § 59 und für Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach § 76d ermittelt. Damit manifestiert der Gesetzgeber ein zentrales Leitmotiv des Rentenrechts. Ein bereits einget...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 4 Weitgehend gleichgelagerte Vorgängervorschriften finden sich in § 1255 Abs. 3 und 8 RVO, in §§ 30 Abs. 3 und 32 Abs. 8 AVG und in §§ 53 Abs. 3a und 54 Abs. 10 RKG.mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 2 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass rentenrechtliche Zeiten – mit Ausnahme der Zurechnungszeit und der Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Altersrente – nach Beginn der jeweiligen Rente für diese Rente nicht zu berücksichtigen sind. Zum Rentenbeginn vgl. §§ 99 ff. An die Stelle des Rentenbeginns tritt für Renten wegen vermind...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn – ein Überblick Rz. 7 Entgeltpunkte sind für die nach Rentenbeginn liegende Zurechnungszeit (§§ 59, 253a) wie folgt zu ermitteln: bei Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 1 und 2, § 240 vom Eintritt der Erwerbsminderung an, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 6 und bei Erziehungsre...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.9 Verfassungsrecht

Rz. 40 Die Nichtermittlung von Entgeltpunkten für Zeiten nach Beginn einer Altersvollrente (§ 75 Abs. 1) ist verfassungsgemäß (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.6.2015, L 9 R 4276/12).mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 75 erfassen. Die GRA der DRV zu § 75 hat den Stand 18.1.2023 (i. d. F. des Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, in Kraft getreten am 1.1.2023) und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Der Endzeitpunkt für die Ermittlung von Entgeltpunkten nach den §§ 70 ff. ist der Rentenbeginn. Sinn der Regelung ist es daher, dem rentenrechtlichen Grundsatz Ausdruck zu verleihen, dass ein bereits eingetretener Versicherungsfall bzw. Leistungsfall nachträglich grundsätzlich nicht mehr versichert werden kann. Dieses Versicherungsfallprinzip wird durch das Rentenbegin...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 5 Ergänzende Vorschriften finden sich insbesondere in den §§ 76 bis 76f, die das Regelungswerk der Zuschläge in der gesetzlichen Rentenversicherung beinhalten. Bei einem durchgeführten Rentensplitting nach § 120a finden sich weitere Regelungen in § 101 Abs. 4 und 5. Für Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich im Beitrittsgebiet ist § 264a zu berücksichtigen. A...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.5.1 Rechtslage ab 1.7.2017

Rz. 47 Bei einer nur teilweise zu leistenden Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ergeben sich die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte aus dem Monatsbetrag der Rente nach Anrechnung des Hinzuverdienstes im Wege einer Rückrechnung unter Berücksichtigung des maßgeblichen aktuellen Rentenwerts, des Rentenartfaktors und des jeweiligen Zugangsfaktors. Rz. 48 Erfasst ...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.2 Grundlage für die persönlichen Entgeltpunkte – maßgebliches Versicherungskonto nach Abs. 2

Rz. 18 Auf welches Versicherungskonto für eine Rente abzustellen ist, regelt Abs. 2 und stellt klar, dass es für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte bei den Altersrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei den Erziehungsrenten auf die Entgeltpunkte des Versicherten – Nr. 1 und bei den Witwen-, Witwer- und Halbwaisenrenten auf die Entgeltpunkte des ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.2 Unversorgtes Ausscheiden und Wegfall, sog. Nachversicherungsfall (Abs. 2 Satz 1 HS 2)

Rz. 30 Abs. 2 Satz 1 HS 2 regelt den Nachversicherungsfall. Das Gesetz sieht dabei zwei Varianten vor; das unversorgte Ausscheiden und den Wegfall einer nach dem Ausscheiden zunächst bestehenden Versorgungsanwartschaft. Rz. 31 Der Nachversicherungsfall tritt zunächst ein, wenn eine versicherungsfreie (von der Versicherungspflicht befreite) Beschäftigung der in Abs. 2 Nr. 1 bi...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.4.1 Grundsatzregelung (Satz 1)

Rz. 42 Nach Satz 1 werden Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze und anschließend jährlich zum 1.7. berücksichtigt. Rz. 42a Maßgebliche Bezugsvorschrift ist insoweit § 76d , die die für die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.2 Alte Rechtslage bis 31.12.2017

Rz. 32 Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt gemäß § 255 a Abs. 1 Satz 1 am 30.6.2005 22,97 EUR. Er blieb damit seit Juli 2003 – nach Aussetzung der Rentenanpassung zum 1.7.2004 (vgl. Gesetz v. 27.12.2003, BGBl. I S. 3014) – unverändert. Dieser Betrag galt aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung 2005 v. 6.6.2005 (BGBl. I S. 1578) i. V. m. §§ 255 e, 255f (ab 1.7.2008 ges...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.1 Voraussetzungen im Überblick

Rz. 18 Voraussetzungen (zu den Voraussetzungen im Überblick vgl. auch: BT-Drs. 19/18473 S. 33, BR-Drs. 85/20 S. 36; vgl. auch: GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 25.1.2022, Anm. 2.) für den Anspruch auf Grundrentenzuschlag sind daher: 33 Jahre (= 396 Kalendermonate) belegt mit Grundrentenzeiten nach Abs. 2, Unterschreitung des maßgebenden Höchstwerts nach Abs. 4, negative Eink...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.2 Rechtsfolge bei Unterschreiten des Sicherungsniveau – Anpassungspflicht

Rz. 12 Wird das Sicherungsniveau von 48 % vor Steuern unterschritten, dann regelt § 255e i. V. m. § 154 Abs. 3 Satz 1 die Rechtsfolge. In diesem Fall besteht eine gesetzliche Anpassungspflicht. Der aktuelle Rentenwert ist dann so anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 % beträgt. Rz. 13 In den Jahren, in denen die Niveauschutzklausel zur Anwendung gelan...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.1.2.1 Grundregel (Satz 1)

Rz. 10 Für die Übergangszeit bis zur vollständigen Angleichung der Renten in Ost und West – also für die Zeit vom 1.7.2018 bis zum 1.7.2023 – ist ein Vergleichswert zu dem nach Abs. 1 berechneten aktuellen Rentenwert (Ost) zu ermitteln, der dann nach der Konstruktion des Abs. 2 in ein Verhältnis zu dem in Abs. 1 ermittelten aktuellen Rentenwert (Ost) – Referenzwert – gestell...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.8 Verfassungsrecht

Rz. 51 Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Aussetzung der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. – sog. Nullrunden. Schon die Anpassung nur um den Inflationsausgleich zum 1.7.2000 wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet (Nichtannahmebeschluss v. 26.7.2007, 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07; vgl. auch BSG, Urteil v. 31.7.2002, B 4 RA 120/00 R), da sie ...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, wie die persönlichen Entgeltpunkte (vgl. Rentenformel in § 64) für den Monatsbetrag der Rente zu ermitteln sind (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 169 – vorgesehen noch in § 65). Das BSG hat dabei die Rentenberechnung mittels Entgeltpunkte einmal zutreffend als "Kunstwährung" bezeichnet (BSG, Urteil v. 16.5.2006, B 4 RA 22/05 R, Rz. 13; die dort vertr...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2.1.3 Sonderfall – Rückausgleich nach § 37 VersAusglG

Rz. 34 Ist ein Versorgungsausgleich durchgeführt, bezieht daraufhin der ausgleichspflichtige Ehegatten eine gekürzte Rente und verstirbt nach Durchführung des Versorgungsausgleichs der ausgleichsberechtigte Ehegatte, sieht § 37 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG (= vgl. zur bis zum 31.12.2008 gültigen Vorgängervorschrift insoweit § 4 VersorgAusglHärteG) unter den Voraussetzungen von §...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.5.2 Rechtslage bis 30.6.2017

Rz. 51 Zur Rechtslage bei teilweise zu leistende Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach § 66 Abs. 4 in der bis 30.6.2017 gültigen Fassung vgl. GRA der DRV zu § 66 SGB VI, Stand: 12.4.2023, Anm. 9.mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.6 Europarechtliche Implikationen

Rz. 32 Art. 70 VO (EG) 883/2004 regelt die Exportierbarkeit der besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen innerhalb der Europäischen Union (zur Grundrente im internationalen Vergleich siehe auch bei Geppert, Deutsch­lands Rentensystem im internationalen Vergleich und Reform­vorbilder im Ausland, DRV 1/2020, 145, 161 f.). In der gegenwärtigen Ausgestaltung mit der besond...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.15 Praxishinweise

Rz. 110 Insbesondere hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens und auch hinsichtlich des benötigten Fachpersonals wird sich die verwaltungstechnische Umsetzung hinziehen und dürfte wegen § 307g auch erst Ende 2022 abgeschlossen sein (auf den mit dem Zuschlag verbundenen großen Verwaltungsaufwan...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 3 Literatur

Rz. 32 Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 2022, 207. Brettschneider, Von der "Rente ab 67" bis zur "Grundrente" – Eine Analyse der Rentenpolitik in der Ära Merkel, Sozialer Fortschritt 2023, 579. Dünn/Bilgen, Das Rentenpaket I 2022 – das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbes...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.1.6 Trennungsprinzip bei der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte für langjährige Versicherung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 Persönliche Entgeltpunkte nach Nr. 11 sind – nach Abs. 1 Satz 2 i. d. F. ab 1.1.2021 mit dem Inkrafttreten der Grundrente nach § 76g – für die Anwendung von § 97a von den übrigen persönlichen Entgeltpunkten getrennt zu ermitteln (vgl. auch GRA der DRV zu § 66 SGB VI, Stand: 12.4.2023, Anm. 1 und 2). Eine isolierte Betrachtung des auf dem Zuschlag an Entgeltpunkten für...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2.1.2 Wirkung des Zuschlags an Entgeltpunkten – Zeitpunkt

Rz. 31 Maßgeblicher Zeitpunkt, ab dem die Wirkungen eines durchgeführten Versorgungsausgleichs eintreten, ab dem daher (eine bereits laufende) höhere Rente an den ausgleichsberechtigten Ehegatten zu zahlen ist, ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs, also die Wirksamkeit der Entscheidung des Familiengerichts nach § 224 Abs. 1 FamFG (vgl. zur Wirksamkeit des Versorgun...mehr