Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Polen / 1.9 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[2], Künstler und Sportler[3], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[4], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[5], Gastprofessoren und -lehrer[6], Studenten und Auszubildende[7], Mitglieder diplomatischer Missionen u...mehr

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Moldawien / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung in die Republik Moldau entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Renten- und Unfallversicherung. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses handeln....mehr

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Kosovo / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.mehr

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Korea / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-koreanischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Kor...mehr

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Moldawien / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-moldauischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegen im Bereich der Renten- und Unfallversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines einzigen Staates. Grundsätzlich unterliegen Personen immer den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie die Beschäftigung ausüben. 2.1 Entsendung Damit eine Entsendung nach dem deutsch-mo...mehr

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Chile / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-chilenischem Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Chi...mehr

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Japan / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-japanischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, indem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Japan ...mehr

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Serbien / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.mehr

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China / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-chinesischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Chi...mehr

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Nordmazedonien / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Gelten für eine Person weiter die deutschen Rechtsvorschriften, gelten diese auch im Bereich der Pflegeversicherung.mehr

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Israel / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung.mehr

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Indien / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-indischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Indien...mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 2 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen, Begrenzung auf den Unterschiedsbetrag

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer ein Regelarbeitsentgelt von 4.600 EUR. Der Aufstockungsbetrag (gesetzlicher Mindestbetrag) beträgt 920 EUR (20 % von 4.600 EUR). Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen? Ergebnismehr

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Kanada / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-kanadischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Zeitliche Begrenzung Für die Entsendung gibt es eine zeitliche Begrenzung vo...mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 4 Mehrarbeit

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer ein Regelarbeitsentgelt von 2.000 EUR. Der Arbeitnehmer leistet Mehrarbeit und erhält dafür in dem entsprechenden Monat eine Mehrarbeitsvergütung von 500 EUR. Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen? Ergebnismehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 6 Sachbezug, Dienstwagen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält vor Beginn der Altersteilzeit ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 4.000 EUR und zusätzlich als Sachbezug einen Dienstwagen. Der monatlich zu versteuernde geldwerte Vorteil für den Dienstwagen beträgt 550 EUR. Nach dem Altersteilzeitvertrag beträgt das Regelarbeitsentgelt ab Beginn der Altersteilzeit 2.000 EUR. Der Dienstwagen wird vom ...mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 10 Bezug von Kurzarbeitergeld

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer in der Arbeitsphase der Altersteilzeit ein Regelarbeitsentgelt von 2.000 EUR. Infolge von Kurzarbeit fällt die Hälfte der Altersteilzeitarbeit aus, sodass sich sein Arbeitsentgelt für die Altersteilzeit auf 1.000 EUR reduziert. Der Unterschiedsbetrag zwischen Sollentgelt und Istentgelt beträgt ebenfalls 1.000...mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 8 Einmalzahlung

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer in der Arbeitsphase der Altersteilzeit ein Regelarbeitsentgelt von 2.300 EUR. Zusätzlich wird eine Einmalzahlung i. H. v. 2.300 EUR gewährt. Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen? Ergebnismehr

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Israel / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-israelischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Zeitliche Begrenzung Für die Entsendung gibt es keine Begrenzung in Form ei...mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 1 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält vor Beginn der Altersteilzeit ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 4.000 EUR. Nach dem Altersteilzeitvertrag beträgt das Regelarbeitsentgelt ab Beginn der Altersteilzeit 2.000 EUR. Der Aufstockungsbetrag (gesetzlicher Mindestbetrag) beträgt 400 EUR (20 % von 2.000 EUR). Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen? Ergebnismehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 3 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen, Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer ein Regelarbeitsentgelt von 8.000 EUR. Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen? Ergebnis Beträgt das Regelarbeitsentgelt mindestens 90 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (= 7.605 EUR), entfällt die Verp...mehr

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Israel / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Israel bei einem israelischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck ISR/D 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Kranken-, Renten- und Unfa...mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 7 Entgeltumwandlung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält vor Beginn der Altersteilzeit ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 4.600 EUR. Die Entgeltumwandlung für eine Direktzusage beträgt 200 EUR. Nach dem Altersteilzeitvertrag beträgt das Regelarbeitsentgelt ab Beginn der Arbeitsphase der Altersteilzeit 2.300 EUR. Die Entgeltumwandlung für die Direktzusage i. H. v. 200 EUR besteht weiterhin f...mehr

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Lettland / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen,[1] [2], Künstler und Sportler[3], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[4], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[5], Studenten und Auszubildende[6], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[7]. Auch andere zwischenstaatliche Abkommen oder Vereinb...mehr

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Italien / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Studenten und Auszubildende[5], Gastprofessoren und -lehrer[6], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[7]. Auch andere zwisc...mehr

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Moldawien / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[2], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[3], Studenten, Auszubildende, Hochschullehrer und Lehrer[4], Künstler und Sportler[5]. Auch andere zwischenstaatliche Abkommen oder Vereinbarungen können Sonderregelungen enthalten, die neb...mehr

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Litauen / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Studenten und Auszubildende[5], Arbeitnehmer, die Tätigkeiten vor der Küste ausüben[6], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[7]. A...mehr

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Kosovo / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Beschäftigte im öffentlichen Dienst[1], Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[2], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[3], Künstler und Sportler[4], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[5], Studenten und Auszubildende[6], Gastprofessoren[7], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretung...mehr

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Island / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen[1], Bordpersonal von Luftfahrzeugen[2], Künstler und Sportler[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[5], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[6], Diplomaten und Konsularbeamte[7]. Auch andere zwischenstaatliche Abkommen oder Vere...mehr

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Portugal / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen,[1] Künstler und Sportler,[2] Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer,[5] Studenten und Auszubildende,[6] Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[7]. Auch andere zwischenstaat...mehr

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Serbien / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Beschäftigte im öffentlichen Dienst[1], Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[2], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[3], Künstler und Sportler[4], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[5], Studenten und Auszubildende[6], Gastprofessoren[7], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretung...mehr

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Finnland / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Finnland arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Der Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung ist elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe erfolgen. [1] Die Bescheinigung wir...mehr

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Schweiz / 1.9 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1] Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Direktoren und Prokuristen[2] Künstler, Sportler und Artisten[3] Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[4] Beschäftigte im öffentlichen Dienst[5] Studenten und Auszubildende[6] Mitglieder diplomatischer Missionen und konsula...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 7 Was schützt der Pensions-Sicherungs-Verein?

7.1 Insolvenzschutz unverfallbarer Versorgungsanwartschaften Geschützt werden die laufenden Rentenleistungen und die gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaften in den Durchführungswegen[1]: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung, wenn dem Arbeitnehmer nur ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde oder der Arbeitgeber s...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.8 Fälligkeit

Leistungen der bAV werden fällig, wenn die in der Versorgungszusage vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Eintritt des Versorgungsfalls, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Erfüllung der Wartezeit, Erreichung eines bestimmten Lebensalters). In der Versorgungszusage kann geregelt werden, dass der Anspruch auf eine bAV innerhalb einer bestimmten Frist geltend zu mac...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.5.1 Leistungsarten

Kernstück eines Leistungsplans ist oft die Altersrente. Möglich ist grundsätzlich, diese als laufende Rente oder als Kapitaleinmalzahlung zuzusagen. Vorsicht ist geboten, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgungsschuldners geregelt ist, dass dieser nach seiner Entscheidung anstelle einer laufenden Rente eine einmalige Kapitalzahlung leistet. In diesem Fall ...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.9 Vorgezogene Altersleistung

Arbeitnehmer können eine vorgezogene bAV erhalten.[1] Vorausgesetzt, sie nehmen eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch. Dann können Arbeitnehmer verlangen, dass ihnen nach Erfüllung der Wartezeit und der sonstigen Leistungsvoraussetzungen auch die Leistungen der bAV gewährt werden. Die vorzeitige Inanspruchnahme kann durch einen versicherungsmat...mehr

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bAV: Durchführungswege / 1 Begriffsbestimmung und gesetzliche Entwicklung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit über 150 Jahren Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland. Trotz dieser langen Geschichte bekam sie erst mit dem "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) vom 19.12.1974 einen gesetzlichen Rahmen. Dieses Gesetz bestimmt z. B., unter welchen Voraussetzungen Leistungen auf...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.10 Anpassung

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, alle 3 Jahre die Frage einer Anpassung der Betriebsrente zu prüfen.[1] Bei der Entscheidung über die Anpassung darf der Arbeitgeber seine eigene wirtschaftliche Lage berücksichtigen, und zwar ohne mit dem Betriebsrat oder den Pensionären zu verhandeln. Lässt die wirtschaftliche Lage eine Anpassung nicht zu, darf sie unterlassen ...mehr

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Abfindung: Tarifvertrag und... / 1.2.1 Grundsätze zur Abfindung aufgrund eines Sozialplans

Aus Sicht des Arbeitnehmers steht beim Ausscheiden häufig die Frage der Abfindungszahlung aufgrund eines Sozialplans im Vordergrund. Aber auch der Arbeitgeber muss sich in eigenem Interesse damit befassen, da ansonsten wirtschaftliche Nachteile und/oder Folgestreitigkeiten drohen. Dies gilt ebenfalls im Hinblick auf die sozial- und steuerrechtlichen Folgen bei Abfindungszahl...mehr

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Abfindung: Tarifvertrag und... / 1.2.2 Abfindung als Ausgleichszahlung in die Rentenversicherung

Anstelle der Auszahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer, kommt auch deren Auszahlung insgesamt oder eines Teiles davon in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zwecks Ausgleich von Rentenminderungen bei einem vorzeitigen Eintritt in die Altersente in Betracht. Arbeitnehmer, die mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können ab 63 Jahren in die vorg...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.4 Übertragungswert

Die Berechnung des Übertragungswerts wird in § 4 Abs. 5 BetrAVG definiert. Er ist zum Übertragungszeitpunkt zu bestimmen, wobei nach dem Durchführungsweg zu differenzieren ist. Bei Direkt- sowie bei Unterstützungskassenzusagen entspricht der Übertragungswert dem Barwert, der nach § 2 BetrAVG bemessenen künftigen Versorgungsleistung im Zeitpunkt der Übertragung. Für die Berech...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 3.2 Abfindung von Kleinstanwartschaften und Minirenten

Kleinstanwartschaften bzw. Minirenten können ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abgefunden werden soweit sie bei monatlichen Renten 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße und bei Kapitalbeträgen bis 120 % der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigen. Unerheblich ist, dass zum Zeitpunkt des Ausscheidens die monatliche Bezugsgröße überschritten wurde. Eine Abfindung ist unzulässig, ...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.1 Gesamtversorgungssysteme

Kennzeichnend für Gesamtversorgungssysteme ist, dass dem Mitarbeiter unter Anrechnung seiner Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Gesamtversorgung in Höhe z. B. eines bestimmten Prozentsatzes seiner letzten Bruttobezüge zugesagt wird. Die daraus resultierende direkte Abhängigkeit der betrieblichen Versorgungsleistungen von der Entwicklung der Sozialversicherung...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.5.2 Leistungshöhe

Die Festlegung des Dotierungsrahmens und damit die Festlegung der Leistungshöhe ist grundsätzlich frei und dem Arbeitgeber überlassen. Ausnahmen hiervon bestehen bei der Entgeltumwandlung und ggf. beim Sozialpartnermodell. Bei den für die Leistungshöhe zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen darf es zu keiner Diskriminierung kommen. Der EuGH[1] verlangt, dass spätestens seit de...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3 Durchführungswege

Dem Arbeitgeber stehen zur Durchführung der bAV 5 Möglichkeiten (sog. Durchführungswege) zur Verfügung: Er kann die bAV entweder unmittelbar oder mittelbar unter zu Hilfenahme eines externen Versorgungsträgers organisieren.[1] Grundsätzlich wählt der Arbeitgeber den Durchführungsweg aus. Eingeschränkt in seiner Wahl ist er, wenn der Arbeitnehmer sich an der Finanzierung beteil...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.1.3 Finanzierung

Direktzusageleistungen – ebenso wie Leistungen einer Unterstützungskasse – werden durch den Arbeitgeber finanziert, auch wenn der Finanzierung eine Entgeltumwandlung zugrunde liegt. Aufgrund der steuerlich möglichen Aufwandsverrechnung vor dem tatsächlichen Abfluss der Rentenzahlungen ergibt sich für das zusagende Unternehmen durch die Vorfinanzierung der Leistungen eine kap...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 7.1 Insolvenzschutz unverfallbarer Versorgungsanwartschaften

Geschützt werden die laufenden Rentenleistungen und die gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaften in den Durchführungswegen[1]: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung, wenn dem Arbeitnehmer nur ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde oder der Arbeitgeber sie abgetreten, beliehen oder verpfändet hat. Nicht vom Pensio...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.1 Direktzusage

Der Arbeitgeber sagt bei der Direktzusage (Pensionszusage) dem Arbeitnehmer zu, unmittelbar Leistungen der bAV zu erbringen [1], ohne sich eines Versorgungsträgers zur Erfüllung der Zusage zu bedienen. Hat der Arbeitgeber die Pensionszusage schriftlich erteilt, kann er zur Finanzierung seiner Zusage Gewinn mindernde Pensionsrückstellungen bilden[2], die er in seiner Bilanz[3]...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.2 Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die betriebliche Altersversorgung ohne Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt.[1] Der Arbeitgeber bleibt gegenüber seinem Arbeitnehmer zur Leistung verpflichtet und bedient sich zur Erfüllung seiner Versorgungsverpflichtungen der Unterstützungskasse. Der Arbeitnehmer hat keinen gesetzliche...mehr