Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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bAV: Durchführungswege / 3.3 Direktversicherung

Schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab und sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen dabei bezugsberechtigt, liegt eine Direktversicherung vor.[1] Zu beachten ist, dass der Arbeitgeber nach Erfüllung der Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit das Bezugsrecht nicht mehr widerrufen darf. Der Arbei...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.5.1 Voraussetzungen der Riester-Förderung

Anspruch auf Riester-Förderung im Rahmen der Entgeltumwandlung haben z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende sowie geringfügig entlohnte Beschäftigte. Keinen eigenen Anspruch auf Riester-Förderung haben z. B.: Von der Versicherungspflicht gem. § 6 SGB VI befreite Arbeitnehmer (z. B. Arbeitnehmer, die ausschließlich einem ber...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.4 Pensionskasse

Pensionskassen sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die betriebliche Altersversorgung durchführen und dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen hierauf einen Rechtsanspruch gewähren.[1] Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und unterliegen der Versicherungsaufsicht. Die Ansprüche der Arbeitnehmer sind im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers unter ...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.5 Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die bAV durchführt und dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen hierauf einen Rechtsanspruch gewährt.[1] Er wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen und unterliegt der Versicherungsaufsicht. Der Pensionsfonds unterscheidet sich von der Pensionskasse u. a. durch seine liberaleren Anlagevorschriften. A...mehr

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bAV: Durchführungswege / 4 Durchführungswege im Überblick

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.1 Grundsätzliches Übertragungsverbot

Die Übertragung von unverfallbaren Anwartschaften auf bAV und laufende Leistungen ist nicht in das Belieben der Vertragsparteien gestellt. Zum Schutz der Arbeitnehmer und des Pensions-Sicherungs-Vereins VVaG (PSVaG) dürfen unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen nur unter den Voraussetzungen des § 4 BetrAVG übertragen werden. § 4 BetrAVG regelt nur die Übertragun...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 6 Insolvenzsicherung

Die Betriebsrenten und die Anwartschaften der Arbeitnehmer sind gegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers gesichert, wenn sie von dessen Zahlungsfähigkeit abhängig sind. In diesem Fall werden sie durch den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) geschützt. Der PSVaG unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Im Rahmen seiner mit der Sicheru...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.7 Insolvenzschutz

Die entsprechende Geltung der Bestimmungen zur Entgeltumwandlung hat zur Folge, dass die neue Anwartschaft sofort gesetzlich unverfallbar ist, und damit Insolvenzschutz genießt. Die einvernehmliche Übertragung des Wertes einer unverfallbaren Anwartschaft ist der Höhe nach unbegrenzt und sofort gesetzlich unverfallbar. Sofortiger Insolvenzschutz besteht aber nur in der Höhe de...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.1.1 Definition und handelsrechtliche Behandlung

Der Arbeitgeber erbringt im Leistungsfall unmittelbar an seinen ehemaligen Mitarbeiter oder dessen Hinterbliebenen aus eigenen Mitteln die Versorgungsleistungen. Das Unternehmen übernimmt mit einer Direktzusage unmittelbare Versorgungsverpflichtungen und ist – im Gegensatz zu den anderen Durchführungswegen – selbst Träger der Versorgung. Damit geht das Unternehmen eine aufsch...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.3 Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen

Mit der Einrichtung einer bAV geht das Unternehmen eine langfristige und damit risikoreiche Verpflichtung ein. Während ihres Bestehens können sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entscheidend verändern, wodurch eine Neuorientierung betrieblicher Versorgungswerke oft sinnvoll wird. Grundsätzlich gibt es eine Reihe unterschiedlichster Gründe: Harmonisieru...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 7.2 Verfallbare Anwartschaften

Verfallbare Anwartschaften sind im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle anzumelden. Nach § 191 Abs. 1, § 198 InsO hat dies zur Folge, dass der auf diese aufschiebend bedingte Forderung nicht auszuzahlen, sondern zu hinterlegen ist. Die Auszahlung hat erst mit Eintritt des Versorgungsfalls an den Arbeitnehmer zu erfolgen. Allerdings hat der PSVaG für diese Anwartschaften d...mehr

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Abfindung: Tarifvertrag und... / Zusammenfassung

Überblick Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Wichtig – und für manchen Arbeitnehmer überraschend – ist aber: Einen Anspruch auf eine Abfindungszahlung – quasi einen "Abfindun...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.3.2 Steuersatz

Grundsätzlich ist bei der steuerpflichtigen Vermietung der Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG anzusetzen (derzeit 19 %). Langfristige Vermietung wird regelmäßig in monatlichen Teilleistungen [1] ausgeführt, sodass die Mieteinnahmen jeweils dem Steuersatz unterliegen, der in dem Mietmonat gültig ist. Eine Besonderheit besteht bei der Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.8 Aufwendungen für Sozialeinrichtungen, freiwillige Sozialleistungen und betriebliche Altersversorgung (§ 255 Abs. 2 S. 3 HGB)

Rz. 224 Aufwendungen für soziale Einrichtungen sind entsprechend der nicht abschließenden Aufzählung (R 6.3 Abs. 3 S. 2 EStR 2012) solche für die Betriebskantine einschließlich Essensgeldzuschüssen, für die Freizeitgestaltung, z. B. für Betriebsausflüge, für die Unfallstation und den Betriebsarzt. Aufwendungen für soziale Leistungen sind u. a. solche für Jubiläumsgeschenke, für W...mehr

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 2.2 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Abs. 3)

Rz. 7 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind nach § 33 Abs. 3 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1, § 240), Renten wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 und 6), Renten für Bergleute (§ 45 Abs. 1 und 3). Ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung setzt gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 voraus, dass ein Versicherter wegen Krankheit oder Behinder...mehr

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Jansen, SGB VI § 86a Zugang... / 2.2 Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte nach Bezug einer Rente für Bergleute

Rz. 6 Für Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer früheren Rente waren, bleibt der Zugangsfaktor grundsätzlich auch für Folgerenten maßgebend (§ 77 Abs. 3 Satz 1). Dies gilt gemäß § 77 Abs. 3 Satz 2 allerdings nicht für die Hälfte der Entgeltpunkte, die Grundlage einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1) waren. Damit wird...mehr

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Jansen, SGB VI § 86a Zugang... / 2.1 Mindest-Zugangsfaktor bei der Berechnung von Renten für Bergleute

Rz. 2 Die Rente für Bergleute (§ 45 Abs. 1 und 3) ist eine Sonderleistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die bei Eintritt einer tatsächlichen Erwerbsminderung als Rente für Bergleute wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit (§ 45 Abs. 1) oder bei Nachweis einer langjährigen Beschäftigung unter Tage aus vorbeugenden Gründen nach Vollendung des 50. Lebensjahre...mehr

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 2.1 Renten wegen Alters (Abs. 2)

Rz. 6 Die Anspruchsgrundlagen für Renten wegen Alters ergeben sich für nach dem 31.12.1963 geborene Versicherte aus den Grundnormen der §§ 35 bis 38 und § 40; für vor dem 1.1.1964 geborene Versicherte sind die Übergangsregelungen der §§ 235 bis 238 einschlägig. Renten wegen Alters sind nach § 33 Abs. 2 Regelaltersrenten (§ 35, § 235), Altersrenten für langjährig Versicherte (§ ...mehr

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Sommer, SGB V § 238a Rangfo... / 2.1 Zahlbetrag der Rente

Rz. 5 Der Beitragsbemessung freiwillig versicherter Rentner wird zunächst der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen. § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 228 bestimmt, welche Renten als beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt werden (zum Begriff Zahlbetrag der Rente vgl. Komm. zu § 226). § 238a sieht Arbeitsentgelt als beitragspflichtige E...mehr

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Jansen, SGB VI § 81 Persönl... / 2.2 Berechnung des Monatsbetrags einer Rente für Bergleute

Rz. 4 Die Rente für Bergleute ist eine Sonderleistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die alternativ gemäß § 45 Abs. 1 bei Eintritt von im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit oder gemäß § 45 Abs. 3 nach langjähriger Untertagearbeit bei Vollendung des 50. Lebensjahres eines Versicherten geleistet wird. Die Rente für Bergleute ergänzt die Erwerbsminderungsrenten ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 80 Monatsbetrag der Rente

1 Allgemeines Rz. 1 § 80 ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten und wurde seitdem lediglich durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) redaktionell geändert. Die Vorschrift regelt, dass in Fällen, in denen einer Rente...mehr

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 2.3 Renten wegen Todes (Abs. 4)

Rz. 8 Nach § 33 Abs. 4 sind Renten wegen Todes kleine Witwen- oder Witwerrenten (§ 46 Abs. 1, § 242a Abs. 1 und 3), große Witwen- oder Witwerrenten (§ 46 Abs. 2, § 242a Abs. 2, 4 und 5 § 303, § 303a), Erziehungsrenten (§ 47, § 243a), Halb- und Vollwaisenrenten (§ 48 Abs. 1 und 2, Abs. 3 bis 6, § 304). Zu den Renten wegen Todes zählen nach den Vorschriften des Fünften Kapitels auc...mehr

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Sommer, SGB V § 238 Rangfol... / 2.1 Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 4 Der Beitragsbemessung wird nach § 237 Satz 1 der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 228) zugrunde gelegt. Zu berücksichtigen sind auch Nachzahlungen i. S. des § 228 Abs. 2. Nachträglich kann damit die Beitragspflicht von bereits erhobenen Beiträgen aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen entfallen. Dies gilt allerdings nur in den Fälle...mehr

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Sommer, SGB V § 234 Beitrag... / 2.2 Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen (Abs. 2)

Rz. 9 Sofern neben dem Arbeitseinkommen aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 228), Versorgungsbezüge (vgl. § 229) oder sonstiges Arbeitseinkommen (vgl. § 15 SGB IV) erzielt werden, sind auch diese Einnahmen zur Beitragsberechnung heranzuziehen (§ 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 i. V. m. Abs. 2). Das Arbeitsein...mehr

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Jansen, SGB VI § 80 Monatsb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 80 ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten und wurde seitdem lediglich durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) redaktionell geändert. Die Vorschrift regelt, dass in Fällen, in denen einer Rente sowohl persö...mehr

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Jansen, SGB VI § 80 Monatsb... / 2.1 Ermittlung der Monatsrente

Rz. 2 Die Rentenformel zur Ermittlung der Monatsrente (§ 64) ist bei Versicherten, die sowohl in der knappschaftlichen Rentenversicherung als auch in der allgemeinen Rentenversicherung versichert waren, getrennt auf persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung sowie auf persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung anzuwenden. Dies ist z...mehr

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Jansen, SGB VI § 80 Monatsb... / 2.3 Wanderversicherungsausgleich

Rz. 5 Die Träger der allgemeinen Rentenversicherung haben der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, den auf sie entfallenden Monatsteilbetrag für persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung zu erstatten, soweit die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Zahlung einer Leistung als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 80 Monatsb... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ermittlung der Monatsrente Rz. 2 Die Rentenformel zur Ermittlung der Monatsrente (§ 64) ist bei Versicherten, die sowohl in der knappschaftlichen Rentenversicherung als auch in der allgemeinen Rentenversicherung versichert waren, getrennt auf persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung sowie auf persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversi...mehr

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Jansen, SGB VI § 82 Rentena... / 2.1 Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 3 § 82 enthält für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung Rentenartfaktoren, die im Vergleich zu den Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung (§ 67) um ein Drittel höher sind. Mit Wirkung zum 1.1.1992 (Inkrafttreten des SGB VI) ist der Rentenartfaktor in der Rentenformel an die Stelle des "Jahresbetra...mehr

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Jansen, SGB VI § 80 Monatsb... / 2.2 Beteiligung des Bundes

Rz. 4 Der Bund stellt gemäß § 215 die dauerhafte Leistungsfähigkeit der knappschaftlichen Rentenversicherung sicher, in dem er den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der knappschaftlichen Rentenversicherung trägt. Zur Ermittlung der Höhe der jeweiligen Beteiligung des Bundes, sind unter anderem die sich nach Anwendung des § 80 ergebenden Monatsteilbet...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 59 ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten und wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert. Die letzte wesentliche Änderung erfolgte durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsges...mehr

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Jansen, SGB VI § 85 Entgelt... / 2.2 Höhe des Leistungszuschlags

Rz. 6 Zur Ermittlung der Höhe des Leistungszuschlags werden die zusätzlichen Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage mit dem Zugangsfaktor (§ 77, § 264d), dem Rentenartfaktor, der sich aus § 82 Satz 1 oder 2 ergibt, und dem jeweils maßgebenden aktuellen Rentenwert (§ 68) vervielfältigt. Formel für die Ermittlung des monatlichen Leistungszuschlags: Zusätzliche Entgeltpu...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 5.2.3 Berechnung der abziehbaren Gegenleistungen und Auflagen

Zur Berechnung der abziehbaren Gegenleistungen und Auflagen sehen die gleichlautenden Ländererlasse v. 13.9.2021 folgende Vorgehensweise vor – wobei die gleichlautenden Ländererlasse darauf hinweisen, dass die geänderten Regelungen auch bei gemischten Schenkungen sowie bei Schenkungen unter Auflage hinsichtlich der Gegenleistungen bzw. Auflagen entsprechend anwendbar sind.[1...mehr

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Jansen, SGB VI § 86a Zugang... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) mit Wirkung zum 1.1.2001 aufgrund der Einführung von Rentenabschlägen für Erwerbsminderungsrenten in Kraft getreten. Sie wurde zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Fi...mehr

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 33 ist durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Eine wesentliche Ergänzung der Vorschrift ergab sich z. B. mit Wirkung zum 1.1.2012 durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) mit der Einführung der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.2.2 Ende der Zurechnungszeit

Rz. 5 Endzeitpunkt für die Anerkennung einer Zurechnungszeit ist die Vollendung des 62. Lebensjahres (Abs. 2 Satz 2 i. d. F. bis 31.12.2017), für Renten wegen Erwerbsminderung und Erziehungsrenten mit einem Rentenbeginn vor dem 1.1.2018 sowie für Hinterbliebenenrenten bei Tod der versicherten Person vor dem 1.1.2018, ein Lebensalter von 62 Jahren + 3 Monaten bei Rentenbeginn o...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.3 Mehrere Rentenansprüche mit Zurechnungszeit

Rz. 7 Soweit Versicherte mehrere Versichertenrentenansprüche haben (z. B. Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gemäß § 43 Abs. 1 neben einem Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung gemäß § 43 Abs. 2), ist zunächst jede Rente unter Berücksichtigung der jeweils anzurechnenden Zurechnungszeit sowie bei Beachtung etwaiger Anrechnungsvorschriften (z. B. §...mehr

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Jansen, SGB VI § 81 Persönl... / 2.1 Persönliche Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage (Leistungszuschlag)

Rz. 2 Der Monatsbetrag einer Rente ergibt sich gemäß § 64, indem die Summe der persönlichen Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1), der Rentenartfaktor (§§ 67, 82, 255, 265 Abs. 7) und der aktuelle Rentenwert (§§ 68, 255a) mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden. Gemäß § 66 Abs. 1 ergeben sich die persönlichen Entgeltpunkte für die Ermittlung des Monatsbetrage...mehr

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Jansen, SGB VI § 82 Rentena... / 2.2 Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte aus dem Leistungszuschlag

Rz. 8 Der Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung, die auf ständigen Arbeiten unter Tage beruhen (sog. Leistungszuschlag gemäß § 85 Abs. 1) richtet sich grundsätzlich nach § 82 Satz 1. Für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gemäß § 43 Abs. 1, Renten für Bergleute gemäß § 45 Abs. 1 und 3 sowie kleinen Witwenrenten/Witwerre...mehr

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Jansen, SGB VI § 85 Entgelt... / 2.1 Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage (Leistungszuschlag)

Rz. 3 Versicherte, die mindestens 6 volle Jahre mit ständigen Arbeiten unter Tage beschäftigt waren, erhalten nach Abs. 1 der Vorschrift bei Berechnung einer aus ihrer Versicherung zu leistenden Rente zusätzliche Entgeltpunkte (sog. Leistungszuschlag). Der Umfang der vom Versicherten zurückgelegten Zeiten mit ständigen Arbeiten unter Tage bestimmt die Höhe der zusätzlichen En...mehr

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Sommer, SGB V § 238a Rangfo... / 2.2 Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen

Rz. 6 Ebenso werden der Beitragsbemessung Versorgungsbezüge nach § 229 sowie Arbeitseinkommen nach § 15 SGB IV zugrunde gelegt. Wird die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt, gilt die Mindestbemessungsgrundlage nach § 240 Abs. 4 Satz 2 und 3. Erreicht das Arbeitseinkommen nicht die Mindestgrenze und werden daneben weitere beitragspflichtige Einnahmen bezogen, gil...mehr

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Sommer, SGB V § 238 Rangfol... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bei versicherungspflichtigen Rentnern ist die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung vorrangig Grundlage für die Beitragsberechnung, anders als bei versicherungspflichtig Beschäftigten wird sie daher nicht getrennt von den übrigen Einnahmearten bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (vgl. im Gegensatz dazu für versicherungspflichtige Beschäftige mit weitere...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.3.1 Zurechnungszeit bei Folgerenten

Rz. 8 Die in einer Rente wegen Erwerbsminderung oder Erziehungsrente enthaltene Zurechnungszeit ist bei Berechnung von Folgerenten (z. B. Regelaltersrente, Hinterbliebenenrente) gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 als Anrechnungszeit zu berücksichtigen. Dadurch sollen einerseits versicherungsrechtliche Lücken geschlossen werden, die durch den Rentenbezug entstanden sind. Anderer...mehr

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Jansen, SGB VI § 79 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Für alle Zweige der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Renten nach den §§ 63 bis 78a, 88, 88a berechnet und angepasst. Dies hat zur Folge, dass – anders als in dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht – bei Ermittlungen der Entgeltpunkte für Beitragszeiten gemäß § 70 Abs. 1 von einem einheitlichen Durchschnittsentgelt aller Versicherten auszugehen ist, das sich ...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.1 Begünstigte Rentenleistungen

Rz. 2a Nach dem Wortlaut des Abs. 1 der Vorschrift ist eine Zurechnungszeit bei folgenden Renten als rentenrechtliche Zeit i. S. v. § 54 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 zu berücksichtigen: Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gemäß § 43 Abs. 1, § 240, Renten wegen voller Erwerbsminderung gemäß § 43 Abs. 2 und 6, Erziehungsrenten gemäß § 47 Abs. 1 und 3, § 243a, kleinen Witwen-/Witwerre...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.2.1 Beginn der Zurechnungszeit

Rz. 4 Die Zurechnungszeit beginnt bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1, § 240) und Renten wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2) mit dem Eintritt der hierfür maßgebenden Erwerbsminderung (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1), Renten wegen voller Erwerbsminderung, auf die erst nach Erfüllung einer Wartezeit von 20 Jahren ein Anspruch besteht (§ 43 Abs. 6), mit dem Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.3.2 Zurechnungszeit beim Versorgungsausgleich

Rz. 9 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe ist grundsätzlich ein Versorgungsausgleich nach den Vorschriften des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG; bis zum 31.8.2009 gemäß § 1587b BGB) durchzuführen. Das Gleiche gilt bei Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) v. 22.2.2001 (BGBl. I S. 266). Im Versorgungsausgleic...mehr

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Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 60 ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992 ) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten und wurde seither durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) lediglich redaktionell geändert. Rz. 2 Abs. 1 regelt die Zuordnung von beitragsfreien Anrechnungszeiten sowie einer beitragsfreien Z...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten. Abs. 3 wurde durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBL. I S. 1791) mit Wirkung zum 1.1.2005 insoweit geändert, als die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder selbständ...mehr

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Jansen, SGB VI § 87 Zuschla... / 2.2 Zuschlag bei Vollwaisenrente

Rz. 7 Grundlage für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte sind bei Berechnung von Vollwaisenrenten die Entgeltpunkte der 2 verstorbenen Elternteile mit den höchsten Renten (§ 66 Abs. 2 Nr. 3). Obwohl die Entgeltpunkte von zwei Verstorbenen zur Berechnung einer Waisenrente herangezogen werden, wird der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nur aus den rentenrechtlic...mehr