Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsvorschriften

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / 3.2.2 Arbeitnehmerin ohne Arbeitgeberzuschuss

Bei Arbeitnehmerinnen ohne Arbeitgeberzuschuss ist das bisher gezahlte Mutterschaftsgeld i. H. v. 13 EUR vom Tag des Wegfalls des Zuschusses an auf das Krankengeld umzustellen. Damit ist eine Neuberechnung des Mutterschaftsgeldes nach den für das Krankengeld geltenden Rechtsvorschriften durchzuführen. Der Arbeitergeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld entfällt z. B. mit Ablauf ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 1.1 Aufgaben nach dem SGB

Aufgaben nach dem SGB X im vorstehenden Sinne sind auch Aufgaben aufgrund von Verordnungen, deren Ermächtigungsgrundlage sich im SGB befindet, von über- und zwischenstaatlichem Recht im Bereich der sozialen Sicherheit, von Rechtsvorschriften, die das SGB I und das SGB X für entsprechend anwendbar erklären, des Arbeitssicherheitsgesetzes und Aufgaben, soweit sie den in § 35 SGB I...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beglaubigung / 2 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften

Die Befugnis zur Beglaubigung von Unterschriften besteht, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.[1] Dies gilt nicht für Unterschriften ohne dazugehörigen Text (Blankounterschrift) oder bei Vorliegen des Formerfordernis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 3.1 Gesetzliche Regelungen

Spezielle Schutznormen für hinweisgebende Personen waren in Deutschland außerhalb des allgemeinen § 612a BGB sowie der Kündigungsschutzvorschriften gemäß §§ 1 ff. KSchG – bis zum Inkrafttreten des HinSchG – rar. Dies hat sich mit dem HinSchG geändert.[1] Wichtig Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Wie dargestellt, wurde mit dem "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgeben...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / b) Rückzahlung

Rückzahlung nicht zwingend vorgegeben: Zur Rückzahlung hat sich der Gerichtshof ebenfalls bereits in früheren Entscheidungen geäußert. In diesen stellte er fest, dass sich aus dem Unionsrecht nicht (per se) die Anforderung ergebe, dass L – wenn er eine Steuer berichtigen will, die er gem. Art. 203 MwStSystRL allein wegen des gesonderten Ausweises auf einer Rechnung schuldet ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildungsvertrag: K... / 3 Kündigung vor Ausbildungsbeginn

Das Berufsbildungsgesetz enthält keine Regelung zu der Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen das Berufsausbildungsverhältnis bereits vor Ausbildungsbeginn gekündigt werden kann. Da § 22 Abs. 1 BBiG die Kündigung vor Ausbildungsantritt nicht regelt, sind gemäß § 10 Abs. 2 BBiG die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsgrundsätze und Rechtsvorschriften anzuwenden, s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 2.6.1 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 durch zum Teil neu bestimmte Stellen. Es gilt folgende Zuordnung: Wohnt ein in mehreren Staaten beschäftigter Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat, stellt der zuständige Träger im Wohnstaat den für die Person zuständigen Staat f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 2.4 Anwendbare Rechtsvorschriften

Ist ein Arbeitnehmer u. a. in seinem Wohnstaat tätig und übt dort den wesentlichen Teil seiner Beschäftigung aus, so gelten für den Arbeitnehmer die Rechtsvorschriften des Wohnstaates. Übt ein gewöhnlich in 2 oder mehreren Mitgliedsstaaten beschäftigter Arbeitnehmer nicht den wesentlichen Teil seiner Tätigkeit im Wohnstaat aus, gelten folgende Zuständigkeitsregelungen: Übt de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 4.1 Anwendbare Rechtsvorschriften

Gemäß Art. 13 Abs. 3 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 unterliegt eine Person, die gewöhnlich in verschiedenen Staaten eine Beschäftigung und eine selbstständige Tätigkeit ausübt, den Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Übt eine Person mehrere selbstständige Tätigkeiten und mehrere Beschäftigungen aus, erfolgt die Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Wie werden Pr... / 1.3.1 Praktikant unterliegt deutschen Rechtsvorschriften

Unterliegt der Praktikant für die Dauer des Praktikums weiter den deutschen Rechtsvorschriften, kann er Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 5.2 Anwendbare Rechtsvorschriften

Eine Person, die in einem Staat als Beamter beschäftigt ist und in einem oder mehreren anderen Staaten beschäftigt und/oder selbstständig tätig ist, unterliegt den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, dem die Verwaltungseinheit, die den Beamten beschäftigt, angehört. Von dieser Zuordnung gibt es keine Ausnahmen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Wie werden Pr... / 1.3.2 Praktikant unterliegt ausländischen Rechtsvorschriften

Unterliegt der Praktikant aufgrund des Praktikums den Rechtsvorschriften eines anderen Staates, kann er in Deutschland Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte aus dem anderen Staat erhalten.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verordnung (EG) über sozial... / 5 Bestimmungen der anzuwendenden Rechtsvorschriften

Die Verordnung regelt, welche Rechtsvorschriften im Bereich der Sozialversicherung anzuwenden sind. Hierbei besteht immer der Grundsatz, dass ausschließlich die Rechtsvorschriften eines Beschäftigungsstaates anzuwenden sind. Hierdurch soll vermieden werden, dass eine Person gleichzeitig in mehreren Mitgliedsstaaten der Beitragspflicht unterliegt. In der Regel unterliegt eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 5.3 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften und Dialogverfahren

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei gewöhnlich in 2 oder mehreren Staaten beschäftigten Personen.[1] Das Dialogverfahren ist ebenfalls gleich.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 4.2 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften und Dialogverfahren

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei gewöhnlich in 2 oder mehr Staaten beschäftigten Personen.[1] Das Dialogverfahren ist ebenfalls gleich.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.1 Ausstrahlung und Anwendung deutscher Rechtsvorschriften

Die nachfolgenden Ausführungen gelten immer in den Sachverhalten, in denen eine Ausstrahlung gegeben ist bzw. die deutschen Rechtsvorschriften weiter angewendet werden können. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Beschäftigungsstaat um einen Staat handelt, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 gilt, mit dem ein Abkommen über Soziale Sicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.4 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften und Dialogverfahren

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften bei gewöhnlich in mehreren Staaten selbstständigen Personen erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei gewöhnlich in 2 oder mehr Staaten beschäftigten Personen.[1] Das Dialogverfahren ist ebenfalls gleich geregelt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.3 Anwendbare Rechtsvorschriften

Übt ein selbstständig Erwerbstätiger einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit in seinem Wohnstaat aus, unterliegt er den Rechtsvorschriften des Wohnstaates. Ist dies nicht der Fall, muss geprüft werden, in welchem Staat sich der Mittelpunkt der selbstständigen Erwerbstätigkeit befindet. Die Prüfung erfolgt nach festgelegten genannten Kriterien.[1] Praxis-Beispiel Selbstständi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausnahmevereinbarung / 3 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Ist eine Ausnahmevereinbarung zustande gekommen, informiert der GKV-Spitzenverband, DVKA, den Arbeitgeber über das Ergebnis. Bei Beschäftigung in den EU-, EWR-Staaten, der Schweiz, Albanien, Australien, Indien, Korea oder Mazedonien stellt der GKV-Spitzenverband, DVKA, die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften aus und informiert die zuständige Krankenkasse ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 2.6 Anzuwendende Rechtsvorschriften

2.6.1 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 durch zum Teil neu bestimmte Stellen. Es gilt folgende Zuordnung: Wohnt ein in mehreren Staaten beschäftigter Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat, stellt der zuständige Trä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 2.1 Welche Rechtsvorschriften gelten für meinen Arbeitnehmer?

Wird ein Arbeitnehmer in einen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz entsandt, gelten für den Arbeitnehmer die Regelungen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004. Da die Verordnung alle Zweige der Sozialversicherung umfasst, ist bereits ein umfassender Schutz vorhanden. Allerdings sind insbesondere im Hinblick auf die Leistungsgewährung Besonderheiten zu beachten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der nachfolgenden Übersicht kann der sachliche Geltungsbereich des jeweiligen Abkommens über Soziale Sicherheit entnommen werden. Hierbei ist zu beachten, dass das deutsch-jugoslawische Abkommen weiterhin auf Bosnien-Herzegowina, den Kosovo, Montenegro und Serbien Anwendung findet. Abkommen über Soziale Sicherheitmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausnahmevereinbarung / 1 Ziel einer Ausnahmevereinbarung

Für Arbeitnehmer gelten die ausländischen Rechtsvorschriften, wenn die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sind. Sollte ein individuell begründbares Interesse bestehen, dass für eine Person für die Dauer der Auslandstätigkeit die deutschen Rechtsvorschriften weitergelten, kann ein Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung gestellt werden. Sollte eine Ausnahmevereinb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Deutsche Verbindungsstelle ... / 2.4 Festlegung des anzuwendenden Versicherungsrechts

Die DVKA prüft und entscheidet für Personen, die in Deutschland wohnen und gewöhnlich in mehreren EU-, EWR-Staaten oder der Schweiz beschäftigt bzw. selbstständig tätig sind, welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind. Sollten die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden, stellt die DVKA die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften A1 aus. In den Fällen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Wie werden Pr... / 2.1 Zwischenpraktikum

Ist ein Praktikant während des Zwischenpraktikums in einem Abkommensstaat in Deutschland weiterhin als Student an einer deutschen Hochschule immatrikuliert, unterliegt er auch für die Dauer des Praktikums weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Student in Deutschland wohnt und in einem anderen Abkommensstaat studiert. Wird das Zw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 2.6.3 Anwendung der Verordnung (EWG) 1408/1971

Ist im Einzelfall die Verordnung (EWG) über soziale Sicherheit Nr. 1408/1971 anzuwenden, bestimmt die deutsche Krankenkasse die anzuwendenden Rechtsvorschriften. Sind die deutschen Rechtsvorschriften maßgeblich, stellt die Krankenkasse die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften E 101 aus.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Wie werden Pr... / 1.1 Zwischenpraktikum

Ist ein Praktikant während des Zwischenpraktikums im EU/EWR-Staat oder der Schweiz in Deutschland weiterhin als Student an einer deutschen Hochschule immatrikuliert, unterliegt er auch für die Dauer des Praktikums weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften.[1] Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Student in Deutschland wohnt und in einem anderen EU/EWR-Staat oder der S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 2.7 Dialogverfahren

Die Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt immer vorläufig. Der vom Träger getroffenen Festlegung können die ausländischen Behörden innerhalb von 2 Monaten widersprechen. Der Informationsaustausch erfolgt nach einem festgelegten Verfahren.[1] In umgekehrten Sachverhalten kann auch die deutsche Krankenkasse der von einem ausländischen Träger getroffenen Festl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Wie werden Pr... / 1.2 Vor- oder Nachpraktikum

Wird ein Vor- oder Nachpraktikum in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz durchgeführt, unterliegt der Praktikant aufgrund des Praktikums den Rechtsvorschriften dieses Staates. In der Regel wird der Praktikant von der Versicherungspflicht im jeweiligen Beschäftigungsstaat erfasst. Praxis-Beispiel Vorpraktikum in Spanien Zur Vorbereitung des Studiums begibt sich ein deut...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Wie werden Pr... / Zusammenfassung

Überblick Für Praktikanten gelten besondere Bestimmungen, wenn sie in einem anderen Staat ihr Praktikum ausüben. Abhängig vom jeweiligen Staat, in dem das Praktikum ausgeübt wird, können im Bereich der Sozialversicherung für den Praktikanten unterschiedliche Rechtsvorschriften gelten. Unterliegt ein Praktikant den deutschen Rechtsvorschriften und wird er im Rahmen dieses Pra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.4 Vertragsloses Ausland

Sollte eine Ausstrahlung vorliegen, gelten die deutschen Rechtsvorschriften weiter. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, gelten ausschließlich die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. 1.4.1 Leistungen im vertragslosen Ausland Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Wie werden Pr... / 2.2 Vor- oder Nachpraktikum

Wird ein Vor- oder Nachpraktikum in einem anderen Abkommensstaat durchgeführt, unterliegt der Praktikant den Rechtsvorschriften dieses Staates. In der Regel wird der Praktikant von der Versicherungspflicht im jeweiligen Beschäftigungsstaat erfasst. Ein Vor- oder Nachpraktikum in einem anderen Abkommensstaat wird – wie ein studentischer Aufenthalt – als vorübergehend angesehen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Wie werden Pr... / 3 Praktikum im vertragslosen Ausland

Absolviert ein Praktikant ein Praktikum im vertragslosen Ausland, unterliegt er den Rechtsvorschriften dieses Staates. Ob der Praktikant auch den deutschen Rechtsvorschriften unterliegt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hinweis Studentische Aufenthalte gelten als vorübergehend Begibt sich ein Student/Praktikant zum Zwecke des Studiums/Praktikums ins vertragslose Ausla...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 2.4 Welche Absicherungen benötigt mein Arbeitnehmer?

Zur Beantwortung dieser Frage muss bereits geklärt sein, welche Rechtsvorschriften auf den Arbeitnehmer angewandt werden. Wird der Arbeitnehmer in einen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz entsandt, gelten für den Arbeitnehmer die Rechtsvorschriften in allen Sozialversicherungszweigen weiter. Wird der Arbeitnehmer in einem Staat beschäftigt, mit dem ein Abkommen über Soziale Si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Wie werden Pr... / 1 Praktikum in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz

Für Praktikanten, die ein Praktikum in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz absolvieren, gelten die EG-Verordnungen über Soziale Sicherheit. Die Verordnungen gelten für alle Personen, die vom persönlichen, gebietlichen und vom sachlichen Geltungsbereich der Verordnung erfasst werden. Für die Beurteilung ist der Status des Praktikanten und die Art des Praktikums von Bedeutung....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gebietsgleichstellung / 1.1.1 Versicherungsrecht

Ein Ausscheiden aus einer gesetzlichen Versicherung im Ausland wird dem Ausscheiden aus einer deutschen Krankenversicherung gleichgestellt. Die im anderen Staat zurückgelegten Versicherungszeiten werden angerechnet, soweit beispielsweise Vorversicherungszeiten gefordert sind. Zudem spielt es keine Rolle, ob die betreffende Person in Deutschland oder in einem anderen Mitglied...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Wie werden Pr... / 2 Praktikum in einem anderen Abkommensstaat

Für Praktikanten, die ein Praktikum in einem Abkommensstaat absolvieren, gelten die Regelungen des jeweiligen Abkommens. Das jeweilige Abkommen ist anzuwenden, wenn die betreffende Person vom persönlichen, gebietlichen und vom sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst wird. Für die Beurteilung ist von Bedeutung, ob der Praktikant dem Grunde nach als Student angesehen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Wie werden Pr... / 3.1 Zwischenpraktikum

Absolviert ein Praktikant ein Zwischenpraktikum im vertragslosen Ausland und ist in Deutschland weiterhin als Student an einer deutschen Hochschule immatrikuliert, unterliegt er auch für die Dauer des Praktikums weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Student in Deutschland wohnt und im vertragslosen Ausland studiert. Zudem unte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 2.9 Welche Nachweise benötigt der Arbeitnehmer?

Der Arbeitnehmer benötigt in jedem Fall eine Kopie der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften.[1] Diese Bescheinigung sollte der Arbeitnehmer mitführen, damit er bei Kontrollen nachweisen kann, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden. Für die Leistungsinanspruchnahme sollte der Arbeitnehmer die Europäische Krank...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 2.6.2 Vorherrschender Sachverhalt

Für die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften muss in einigen Fallkonstellationen geprüft werden, ob sich Änderungen beim vorherrschenden Sachverhalt ergeben haben. Von einer Änderung im vorherrschenden Sachverhalt ist bei folgenden Tatbeständen auszugehen: Wechsel des Arbeitgebers Aufnahme einer oder mehrerer zusätzlicher Beschäftigungen Verlegung des Wohnsitzes in...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Ausstrahl... / 1 Entsendung für einen befristeten Zeitraum

Sachverhalt Herr A wird in Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt und wird von seinem Arbeitgeber für 15 Monate nach Mexiko entsandt. Der deutsche Arbeitgeber zahlt das Gehalt während dieser Zeit. Welche Rechtsvorschriften gelten hinsichtlich des Sozialversicherungsschutzes? Ergebnis Die Voraussetzungen des § 4 SGB IV sind erfüllt. Die deutschen Rechtsvorschriften gelte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Deutsche Verbindungsstelle ... / 2.2 Vereinbarungen mit ausländischen Verbindungsstellen

Die DVKA schließt mit ausländischen Verbindungsstellen Vereinbarungen, in denen insbesondere die Details für die Umsetzung der Abkommen in der Praxis geregelt sind. Hierzu gehören besondere Regelungen für die Leistungsaushilfe, Kostenabrechnung, Datenübermittlung sowie Vereinbarung der notwendigen Vordrucke. Ein weiterer Bereich ist der Abschluss von Ausnahmevereinbarungen. Sind ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / Zusammenfassung

Begriff Eine Person, die in mehreren Mitgliedsstaaten eine Beschäftigung bzw. eine selbstständige Tätigkeit ausübt, unterliegt im Rahmen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Grundsätzlich gilt das Territorialitätsprinzip nach § 3 SGB IV für alle ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 2.2 Wie lange soll die Auslandstätigkeit dauern?

Sowohl im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 als auch im Rahmen der Abkommen über Soziale Sicherheit liegt eine Entsendung nur bei einer begrenzten Dauer der Auslandstätigkeit vor. Wird diese Dauer überschritten, gelten grundsätzlich die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. Daher sollte bereits bei der Planung einer Entsendung die voraus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verordnung (EWG) über sozia... / 1 Bedeutung für die Praxis

Die Verordnung (EWG) über soziale Sicherheit Nr. 1408/1971 ist in der Praxis nur für vereinzelte Sachverhalte anwendbar. Für aktuelle Sachverhalte ist die Verordnung nur noch auf die Drittstaatsangehörigen in Fallkonstellationen mit dem Vereinigten Königreich anzuwenden. Die Verordnung Nr. 1408/1971 gilt nur noch in Übergangsfällen. Dies können z. B. Personen sein, die eine g...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 4.2 Vertragsloses Ausland

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung im vertragslosen Ausland kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass bei einem Arbeitsunfall bzw. bei einer Berufskrankheit der Arbeitnehmer sich mit der Unterstützung seines Arbeitgebers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Wie werden Pr... / 2.3 Leistungen bei Krankheit

Unterliegt der Praktikant weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften, kann er im jeweiligen Abkommensstaat Sachleistungen erhalten. Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist im Anwendungsbereich der Abkommen über Soziale Sicherheit die jeweilige Anspruchsbescheinigung. Bei Aufenthalt in Mazedonien, Montenegro und in Serbien gilt die Europäische Krankenversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerruf von Verwaltungsakten / 2.1 Wirkung für die Zukunft

Ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt darf, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, soweit dies durch eine Rechtsvorschrift ausdrücklich zugelassen (z. B. bei der Heilmittelabgabe) oder durch Verwaltungsakt vorbehalten ist (z. B. als Nebenbestimmung eines Verwaltungsaktes) oder der Verwaltungsakt mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lebensalter / Zusammenfassung

Begriff Lebensalter ist die Zahl der vollendeten Lebensjahre. Die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres gehört in der Sozialversicherung vielfach zu den Voraussetzungen für eine Leistung (z. B. Altersrente) oder eine Berechtigung (z. B. Familienversicherung, freiwillige Versicherung). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Zentrale Rechtsvorschriften ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verordnung (EG) über sozial... / 4.1 Gleichbehandlung

Nach der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 haben Personen, die vom persönlichen Geltungsbereich der Verordnung erfasst werden und in einem Mitgliedsstaat wohnen, die gleichen Rechte und Pflichten aufgrund der Rechtsvorschriften dieses Mitgliedsstaates wie die Staatsangehörigen dieses Staates. Sie dürfen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit keine Nachteile er...mehr