Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtssicherheit

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / bb) Eintragungsrecht

Rz. 157 Eine gesetzliche Pflicht zur Handelsregisteranmeldung besteht bei echten Auslandsgesellschaften somit nicht. Gleichwohl könnte zumindest ein Recht bestehen, den unveränderten Fortbestand der englischen private limited company (echte Auslandsgesellschaft) freiwillig zum deutschen Handelsregister anzumelden. Rz. 158 Die Rechtsprechung[106] geht allerdings davon aus, das...mehr

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Deutschland / b) Form für die Übertragung von Geschäftsanteilen

Rz. 151 Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf der notariellen Beurkundung (§ 15 Abs. 1, 3 GmbHG). Ebenfalls der notariellen Beurkundung bedarf das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft zur Abtretung des GmbH-Geschäftsanteils, wenngleich ein etwaiger Formmangel durch die ordnungsgemäß beurkundete Abtretung geheilt wird (§ 15 Abs. 4 GmbHG). Da jedoch im Rahmen der ...mehr

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Deutschland / 1. Vereinfachte Gründung, Musterprotokoll

Rz. 35 Der Gesellschaftsvertrag muss zwingend mindestens die nach § 3 Abs. 1 GmbHG geforderten Angaben enthalten. Zum Einhalten der nachstehend im Einzelnen aufgeführten Erfordernisse kann entweder eine individuelle Satzung – beispielsweise durch den Notar – gefertigt oder aber das gesetzliche Musterprotokoll benutzt werden (sog. vereinfachtes Gründungsverfahren, vgl. § 2 Ab...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 4. Verlegungsplan

Rz. 111 Über das konkrete Verfahren der Herausverlegung des Satzungssitzes einer GmbH besteht immer noch relativ wenig Rechtssicherheit. In Deutschland ist bei einem Herausformwechsel zunächst ein Verlegungsplan für den grenzüberschreitenden Formwechsel[311] als Vorbereitung für den Formwechsel-/Verlegungsbeschluss zu erstellen.[312] Zuständig für die Erstellung ist das Leit...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / b) Vertretung der Gesellschaft

Rz. 131 Bei der unechten Auslandsgesellschaft (Scheinauslandsgesellschaft) hat die Umqualifizierung auch Folgen für die organschaftliche Vertretung der Gesellschaft.[99] Rz. 132 Eine englische private limited company wird grundsätzlich durch die directors vertreten. Fremdorganschaft ist dabei zulässig. Mehrere directors sind grundsätzlich gemeinsam zur Vertretung berechtigt, ...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / III. Stundensatz bei Honorarvereinbarungen mit einer 15-Minuten-Zeittaktklausel

Hier konnte die Diskussion aus Koblenz aufgenommen werden, nachdem der BGH in der Entscheidung vom 13.2.2020[2] nun endgültig entschieden hatte, dass eine 15-Minuten-Zeittaktklausel nicht mehr akzeptiert werden könne. Die Entscheidung des BGH sorgt jedenfalls für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.mehr

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FF 11/2021, Das Wechselmodell im deutschen Familienrecht

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/30363 – BT-Drucksache 19/30895 v. 22.6.2021 Vorbemerkung der Fragesteller Das heutige Familienverständnis hat sich aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen stark verändert. Vielfach gehen ...mehr

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ZErb 11/2021, Tod des Vorer... / 1 Tatbestand

I. Der Erblasser hatte die ehemalige Beteiligte zu 1., eine langjährige Angestellte, testamentarisch hinsichtlich bestimmten Grundbesitzes zur Vorerbin eingesetzt, bei ihrem Tod seine – 2013 verstorbene – Tochter beziehungsweise deren Kinder – die Beteiligten zu 2. und 3. – zu Nacherben. Unter dem 12.11.1979 wurde der ehemaligen Beteiligten zu 1. ein Erbschein erteilt, der si...mehr

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FF 11/2021, Umgangsrecht de... / Aus den Gründen

Anm. der Red.: Die Entscheidung ist abgedr. in FamRZ 2021, 1375 m. Anm. Keuter S. 1380, und Sanders S. 1381). Anmerkung I. Gegenstand der Entscheidung und Kontext Gegenstand der Entscheidung und Kontext Die Entscheidung des BGH vom 16.6.2021 stellt die zweite höchstrichterliche Entscheidung zu § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB dar.[1] Die Norm ist durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte...mehr

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Gerichtszuständigkeit für Schadensersatzklagen nach der Datenschutzgrundverordnung

Leitsatz Für Klagen auf Schadensersatz für Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung sind die Zivilgerichte zuständig. Sachverhalt Nach einer Betriebsprüfung machte der Kläger vor dem Finanzgericht Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO in Verbindung mit § 83 BDSG geltend, da er der Ansicht ist, die Finanzverwaltung habe gegen ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Datenverarb...mehr

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Amtsniederlegung der Geschäftsführer und Führungslosigkeit der GmbH

Zusammenfassung Die zur Führungslosigkeit einer GmbH führende Amtsniederlegung des Geschäftsführers kann im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein. Kurzwiedergabe des Sachverhalts: Die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH haben unabhängig voneinander die Niederlegung ihres Amtes – jeweils unter der aufschiebenden Bedingung der Löschung des betreffenden Geschäftsführe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Inhaltliche Bestimmtheit des Verwaltungsakts (§ 119 Abs. 1 AO)

Rz. 4 § 119 Abs. 1 AO enthält mit dem Grundsatz der inhaltlichen Bestimmtheit die wichtigste allgemeine Bestimmung über die materielle Wirksamkeit eines Verwaltungsakts. Ein Verwaltungsakt ist eine einseitig von der Behörde vorgenommene Regelung, bei der der Betroffene nur in wenigen Fällen (Antragsrecht) Einfluss auf den Inhalt nehmen kann. Es gehört daher zu den grundlegen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Entlastungsanspruch und unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Leitsatz 1. Die Versäumung der Antragsfrist nach § 96 Abs. 2 EnergieStV steht wegen des unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dem in § 52 Abs. 1 EnergieStG normierten und auf Art. 14 Abs. 1 Buchst. c EnergieStRL beruhenden Entlastungsanspruch für die für die Schifffahrt in Meeresgewässern der Gemeinschaft verwendeten Energieerzeugnisse nicht entgegen, wenn die ma...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 1.1 Frist und Form der Übermittlung

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen – nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung eine Jahressteuererklärung zu übermitteln.[1] Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet regelmäßig gem. § 149 Abs. 2 AO 7 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums (31.7. des Folgejahrs für die Veranlagung 2021 [2]). Sowei...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.2.4 Freiheitsstrafe (§ 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB)

Völlig neu eingeführt wurde der Tatbestand der Pflichtteilsentziehung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe. Danach kann der Pflichtteil unter folgenden Voraussetzungen entzogen werden: Der Pflichtteilsberechtigte ist wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt oder die Unterbringung des Ab...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.1.2 Das Pflichtteilsrecht und der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers

Abseits der Detailfragen der beiden zugrunde liegenden Sachverhalte enthält der Beschluss des BVerfG klare Aussagen zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Pflichtteilsrechts und der Ausgestaltungsmöglichkeiten: Die Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG gewährt nicht das (unbedingte) Recht, den vorhandenen Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert an Dritte zu über...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 1 Zustellung an Bevollmächtigte (§ 7 Abs. 1 VwZG)

Rz. 1 Die Vorschrift gilt für die Zustellung sowohl schriftlicher als auch elektronischer Dokumente. Für die Regelung, ob an den Stpfl. oder den Bevollmächtigten zuzustellen ist, unterscheidet das Gesetz danach, ob die Zustellung an einen Bevollmächtigten gerichtet werden können.[1] Hat der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht vorgelegt hat, sind Zustellungen an diese...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Betrieb/Betriebsangehörige

Rz. 484 [Autor/Stand] Problematisch erscheint die persönliche Reichweite der Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO bei – nicht zum Kreis der in § 14 StGB genannten gesetzlichen Vertreter oder Beauftragten in leitender Funktion zählenden – Betriebsangehörigen, soweit diese (Mit-)Täter oder Teilnehmer einer betriebsbezogenen Steuerhinterziehung sind (z.B. Buc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Sachlicher Umfang bei Außenprüfung

Rz. 494 [Autor/Stand] Im Falle einer Außenprüfung (§§ 193 ff. AO) wird die sachliche Reichweite der Sperrwirkung für die Selbstanzeige durch den Inhalt der dem Betroffenen gem. § 197 AO bekannt zu gebenden Prüfungsanordnung (§ 196 AO) festgelegt. Das Erscheinen des Prüfers kann demnach nur bzgl. der von der Prüfungsanordnung umfassten Steuerarten eine Sperrwirkung begründen....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sachlicher und zeitlicher Umfang der Selbstanzeige (Vollständigkeitsgebot)

Rz. 110 [Autor/Stand] Vor Erstattung einer Selbstanzeige ist Folgendes zu bedenken: a) Gegenstand: Vorliegen einer Steuerhinterziehung Rz. 111 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend für eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder vergleichbare Vergehen (s. Rz. 59 ff.); gem. § 378 Abs. 3 AO auch bußgeldbefreiend hinsichtlich einer leichtfertigen Steuerverkürzung ...mehr

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ZErb 10/2021, Schenkweise Ü... / a) Keine pauschale Aussage möglich

Ob ein lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft vorliegt, ist immer anhand des Einzelfalles zu entscheiden.[14] Der Gesetzgeber hat – anders als in §§ 1821 f. BGB – in § 107 BGB keinen Katalog von einwilligungsfreien Geschäften definiert, der im Sinne der Rechtssicherheit und des Verkehrsschutzes formal[15] auszulegen wäre. Die Voraussetzungen des § 107 BGB sind deshalb im...mehr

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ZErb 10/2021, Schenkweise Ü... / d) Analoge Anwendung

Aus diesem Grund kommt auch eine analoge Anwendung des § 1822 Nr. 3 BGB nach der herrschenden Meinung[63] nicht in Betracht. Dies liefe dem Erfordernis der formalen Bestimmung der genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte entgegen und würde den Kreis genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte ins Unermessliche erweitern,[64] was auch zulasten der Rechtssicherheit ginge.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Erscheinen eines Amtsträgers zur Nachschau (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. e AO)

Rz. 542 [Autor/Stand] Durch das AOÄndG 2015[2] wurde der neue Sperrgrund der Nr. 1 Buchst. e in § 371 Abs. 2 Satz 1 AO eingeführt. Danach kann eine wirksame Selbstanzeige nicht mehr abgegeben werden, wenn bei einer der zur Selbstanzeige gebrachten unverjährten Steuerstraftaten ein Amtsträger der FinB zu einer Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG, einer Lohnsteuer-Nachschau...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Konkretisierung des betroffenen Personenkreises

Rz. 582 [Autor/Stand] Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO wird nur dem Beschuldigten gegenüber ausgelöst, dem die Maßnahme persönlich eröffnet wird. Bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen sind das diejenigen Personen, denen der Beschluss unmittelbar ausgehändigt wird. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Maßnahmen, z.B. der Durchsuchungsb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Begriff der "Tat"

Rz. 601 [Autor/Stand] Franzen [2] stellt allein auf den Inhalt der bekannt gegebenen Einleitungsverfügung ab. Dabei sei in erster Linie eine ausreichende Konkretisierung der Tathandlung zu verlangen, zusätzlich könne eine Abgrenzung nach Steuerarten und Steuerabschnitten erfolgen. Diese enge Auslegung belässt dem Selbstanzeigenden damit zunächst einen weiten Spielraum, noch r...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Begriff

Rz. 595 [Autor/Stand] Das überwiegende Schrifttum zählt zu den Vertretern i.S.d. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO die Personen, die kraft Gesetzes (§§ 34, 35 AO) oder Bevollmächtigung (§§ 80 f. AO) den Täter in rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten vertreten [2]. Da eine Vertretung im Willen aber nicht gefordert sei, brauche eine Vollmacht zur Entgegennahme von W...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Schweiz

Rz. 158 [Autor/Stand] Holding-, Domizil und gemischte Gesellschaften. Es besteht nach wie vor erhebliche Unsicherheit über Zahlungen eines inländischen Lizenznehmers an einen in der Schweiz ansässigen (Lizenz-)Gläubiger, die nach den kantonalen oder kommunalen Sonderregelungen besteuert werden und für bestimmte Unternehmenstypen zu keiner oder einer deutlich niedrigeren kant...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gründe und Zweck

Rz. 29 [Autor/Stand] Die Ansichten über die systematisch/dogmatische Begründung der Selbstanzeigeregelung gehen auseinander. Als Erklärungsansätze sind vor allem die steuerpolitische (Rz. 30 ff.), aber auch die kriminalpolitische (Rz. 38 ff.) Zielsetzung des § 371 AO zu nennen. Daneben ist fraglich, ob die "Ausnahmeregelung" des § 371 AO [2] sich an allgemeinen strafrechtlich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Erscheinen eines Amtsträgers zur Ermittlung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d AO)

Rz. 530 [Autor/Stand] Der Sperrgrund des Erscheinens eines Amtsträgers zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit ist nunmehr eigenständig in § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d AO geregelt. Anders als bei den "prüfungsbedingten"[2] Sperrgründen der Nr. 1 Buchst. a und c des § 371 Abs. 2 Satz 1 AO gilt insoweit keine Beschränkung der Sperrwirkung auf d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Adressat der Berichtigungserklärung

Rz. 269 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut ist straffrei, wer "... unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt". Insoweit kann fraglich sein, welche Behörde, ggf. welcher Amtsträger, zur Entgegennahme der Selbstanzeige zuständig ist. Die Beantwortung dieser strittigen Frage entscheidet darüber, o...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Wiederaufleben der Selbstanzeigemöglichkeit

Rz. 517 [Autor/Stand] Davon zu unterscheiden ist die Frage nach der Dauer bzw. dem Ende der durch das Erscheinen des Amtsträgers hervorgerufenen Sperrwirkung. Nach dem Wortlaut des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO befreit eine Selbstanzeige nur dann von Strafe, wenn sie erstattet wird, bevor ein Amtsträger zur Prüfung erscheint. Damit bleibt offen, ob durch die Außenpr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Wirkung und Grundgedanke der Regelung

Rz. 414 [Autor/Stand] Wenn eine wirksame Berichtigungserklärung i.S.d. § 371 Abs. 1 AO vorliegt (s. Rz. 79 ff.), ist damit eine Anwartschaft auf Straffreiheit nur dann begründet, wenn im Zeitpunkt der Selbstanzeigeerklärung keiner der in § 371 Abs. 2 AO aufgezählten Ausschlussgründe eingreift. § 371 Abs. 2 Satz 1 AO kennt nach der Neufassung durch das AOÄndG 2015[2] acht Auss...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Unzutreffende Schätzung – geringfügige Abweichungen

Rz. 220 [Autor/Stand] Mit Ausnahme der Fälle des § 371 Abs. 2a AO gilt für Selbstanzeigen das Alles-oder-nichts-Prinzip. Entgegen der Rechtslage bis zum 28.4.2011 (§ 371 AO a.F., s. Rz. 210 ff.) bleibt bei einer Teilselbstanzeige die Straffreiheit nicht mehr im Umfang der Nacherklärung erhalten. Damit kommt der Frage, wie geringfügige Abweichungen zu qualifizieren sind bzw. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung ab 1975

Rn. 4 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Im Interesse von mehr Rechtssicherheit wurden durch das EStRG v 05.08.1974 (BGBl I 1974, 1769) mit Wirkung ab dem 01.01.1975 die in § 65 EStDV getroffenen Regelungen im Hinblick auf die Höhe und die materiellrechtlichen Voraussetzungen der Pauschbeträge für Körperbehinderte und Hinterbliebene in das EStG aufgenommen. Die Nachweisvoraussetzung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Identifizierung des Täters

Rz. 652 [Autor/Stand] Fraglich ist, ob die Entdeckung der Tat voraussetzt, dass die Person des Täters bekannt ist. Nach einer Auffassung wird diese Frage verneint, da das Gesetz bereits dem Wortlaut nach auf die "Tat" abstelle[2]. Eine Ermittlung des Täters der Steuerhinterziehung soll demnach zur Tatentdeckung nicht notwendig sein. Das trifft zwar zu, gleichwohl ist der o.g....mehr

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ZErb 10/2021, Schenkweise Ü... / II. Änderungen für genehmigungsbedürftige Geschäfte

Die Tatbestände der genehmigungsbedürftigen Geschäfte werden zentral in den §§ 1848 – 1854 BGB n.F. im Betreuungsrecht geregelt. Auf diese verweisen – in unterschiedlichem Umfang – die §§ 1643, 1799 BGB n.F. für genehmigungspflichtige Geschäfte der Eltern oder des Vormunds. Der hier untersuchte Fall des § 1822 Nr. 3 BGB erhält mit § 1852 BGB n.F. künftig eine eigene Norm. § 1...mehr

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FF 10/2021, Konkrete Normen... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft die Feststellung der Elternschaft zwischen der Beteiligten zu 1. (im Folgenden: Kind) und der Beteiligten zu 3. [2] Die Beteiligte zu 2. (deutsche Staatsangehörige) und die Beteiligte zu 3. (luxemburgische Staatsangehörige) schlossen am … 2018 vor dem Standesbeamten des Standesamtes … von Berlin (Registernummer …) die Ehe miteinander. Um ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundregel (§ 4j Abs. 1 Satz 1 EStG)

"Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren (...) ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 § 32f Abs. 1 AO

Rz. 5 Die Regelung formuliert für das Recht auf Berichtigung in Abweichung von Art. 16 DSGVO eine bereichsspezifische Einschränkung. Danach besteht das Recht der betroffenen Person auf Berichtigung oder Vervollständigung zu ihr gespeicherter Daten gegenüber einer Finanzbehörde dann nicht, soweit die steuerpflichtige Person die Richtigkeit sie betreffender personenbezogener D...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.3 Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität (Abs. 1 Satz 7 bis 9)

Rz. 12 Die durch das GMG v. 14.11.2003 eingeführte Regelung stellt klar, dass die betreffenden Arzneimittel, die schon vor Erlass des GMG nach den Arzneimittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses von der Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen waren, nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Die Rege...mehr

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Fristen und Fristberechnung / 4.3 Ende an einem Sonntag

Im konkreten Fall war der 14.11. ein Sonntag. Daher stellte der Arbeitgeber die Kündigung am Montag zu und berief sich auf § 193 BGB. Anders das BAG, wobei es auf die Rechtssicherheit des Arbeitnehmers abstellt. Der Arbeitnehmer soll nach Ablauf exakt der 6 Monate darauf vertrauen dürfen, dass nur noch "sozial gerechtfertigt" gekündigt werden darf. Das verträgt sich nach Ansi...mehr

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Fortführungsprognose eines Start-ups bei voraussichtlichen Zahlungen eines Investors

Zusammenfassung Start-ups können sich im Rahmen der Überschuldungsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen darauf berufen, dass ein Investor Finanzmittel in Aussicht gestellt hat. Nach § 15b Abs. 4 S. 1 InsO (inhaltsgleich mit dem vor dem 1.1.2021 geltenden § 64 S. 1 GmbHG a. F.) muss der Geschäftsführer einer GmbH persönlich solche masseschmälernden Zahlungen erstatten, die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Steueranmeldungen

Rz. 27 [Autor/Stand] § 31 Abs. 7 ErbStG sieht die Möglichkeit vor, die Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen auch per Steueranmeldung abzugeben. Leider hat die Finanzverwaltung hiervon bislang keinen Gebrauch gemacht.[2] Den unbestreitbaren fiskalischen Vorteilen eines Steueranmeldungsverfahrens, die an anderer Stelle dargelegt wurden[3], hält man weiterhin die besondere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner (Abs. 4 und 5)

Rz. 12 [Autor/Stand] Mit Art. 14 des JStG 2010 v. 8.12.2010[2] wollte der Gesetzgeber vor allem die ihm durch das Bundesverfassungsgericht auferlegte vollständige erbschaft-/schenkungsteuerliche Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten[3] endgültig umsetzen. Dies führte zu entsprechenden Änderungen der in Abs. 4 genannten Vorschriften.[4] Dass die Anpassung...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 4. Unterschiede beim Vermögen/Schontatbestände

Rz. 53 Auch das Vermögen lässt sich in nachrangigen Gesetzen weder einheitlich bestimmen noch einheitlich anrechnen oder verschonen. Im BAföG z.B. gelten Forderungen und sonstige Rechte nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 BAföG immer als Vermögen, während die Rechtsprechung Forderungen, die bereits vor dem Antragszeitpunkt bzw. Bedarfszeitraum vorhanden waren, in anderen Gesetzen zwar al...mehr

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FF 09/2021, Sperrwirkung un... / 2 Anmerkung

Höchstrichterliche Entscheidungen, die sich mit der Ehewohnung oder mit ehelichen Haushaltsgegenständen befassen, sind selten. Umso wertvoller und wichtiger ist der vorstehende Beschluss des Bundesgerichtshofes, klärt er doch – jedenfalls für die Praxis – eines der Hauptprobleme des § 1568a BGB: das Verhältnis der genannten Vorschrift zu den allgemeinen sachenrechtlichen Reg...mehr

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FF 09/2021, Sperrwirkung un... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsteller verlangt von der Antragsgegnerin, von der er seit Dezember 2015 rechtskräftig geschieden ist, die Herausgabe einer in seinem Alleineigentum stehenden Wohnung. [2] Die Wohnung wurde von den Beteiligten während der Ehe gemeinsam bewohnt und wird seit der im Jahre 2014 erfolgten Trennung allein von der Antragsgegnerin genutzt. Die Antragsgegnerin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Einzelfälle

a) Kontrollmitteilungen Rz. 25 Beispiel Im Rahmen einer Außenprüfung bei der Fa. S KG werden die steuerlichen Verhältnisse des Gesellschafters G festgestellt und eine entsprechende Kontrollmitteilung an dessen Veranlagungs-FA übersandt. Des Weiteren wurde für ein von der S KG an G verkauftes Betriebsgrundstück ein erheblich unter dem vom Prüfer veranschlagten Verkehrswert lieg...mehr

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ZErb 09/2021, Zur Gültigkei... / 1 Gründe

I. Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 63, Art. 65 Abs. 1, Art. 69 und Art. 70 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie z...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Steuer-Mustersatzung un... / 9 Abschließende vereinsrechtliche Hinweise

Muss die Satzung an die Steuer-Mustersatzung angepasst werden, benötigt der Verein wiederum nach seiner Satzung die darin enthaltenen genauen Vorgaben zur Satzungsänderung. Meist ist hier eine entsprechend hohe qualifizierte Mehrheit (häufig zwei Drittel der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder) notwendig. Häufig entstehen leider immer wieder auch schon im Vorfeld Fehler,...mehr