Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.3 Vereinigung bzw. Übertragung (Übergang) von mindestens 90 % der Anteile

Rz. 89 Nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GrEStG wird für alle ab dem 1.7.2021 verwirklichten Erwerbsvorgänge eine Grunderwerbsteuerpflicht bereits dann ausgelöst, wenn unmittelbar oder mittelbar mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft in einer Hand vereinigt (bzw. in der Hand von herrschenden und abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen oder in der Hand von abhängige...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.1 Die von § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG erfassten Fälle

Rz. 41 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG unterliegt der Übergang des Eigentums der Besteuerung, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft[1] vorausgegangen ist und es auch keiner Auflassung[2] bedarf. Angesprochen sind hier vor allem die Fälle, bei denen das Eigentum unmittelbar kraft Gesetzes übergeht oder das Eigentum durch behördlichen bzw. gerichtlich...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1.5 Die Änderung des § 6 a GrEStG durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz

Rz. 11 Durch Art. 26 Nr. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften[1] v. 26.6.2013 (BGBl I 2013, 1809) ist § 6 a S. 1 GrEStG neu gefasst worden. Die Neufassung trägt zunächst als Folgeänderung der gleichzeitigen Einführung des Ergänzungstatbestandes des § 1 Abs. 3a GrEStG durch Art. 26 Nr. 1 Buchst. a AmtshilfeRLUmsG Re...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.8 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 41 Aufgrund der langen Vorbehaltensfrist und dem Erfordernis einer mindestens 95-prozentigen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung am umwandelnden Unternehmen haben sich bisher in der Praxis nur eingeschränkt Gestaltungsmöglichkeiten zur Reorganisation im Konzern aufgrund von § 6 a GrEStG ergeben. Praxis-Beispiel Die M-AG (M) hält ihre Beteiligung an der grundstücksb...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.16 Überbrückung bis zur Einstellung eines anderen Arbeitnehmers/Leiharbeitnehmers

Die für einen späteren Zeitpunkt geplante anderweitige Besetzung des Arbeitsplatzes kann die befristete Einstellung eines Arbeitnehmers bis zu diesem Zeitpunkt sachlich rechtfertigen. Das gilt nach der vor dem Inkrafttreten des TzBfG im Jahr 2001 ergangenen Rechtsprechung des BAG jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber mit dem anderen, als Dauerbesetzung vorgesehenen Arbeitneh...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.20 Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben

Die Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben als solche rechtfertigt nicht die Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Zwar hatte das BAG in seinen oft zitierten sog. MBSE-Entscheidungen bei den von privaten Auftragnehmern (Maßnahmeträgern) im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführten und von ihr im Wesentlichen auch finanzierten "Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und s...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.3 Begriff des abhängigen Unternehmens

Rz. 27 Die durch einen Umwandlungsvorgang begünstigungsfähigen Erwerbsvorgänge setzen voraus, dass an diesem Umwandlungsvorgang ausschließlich entweder das herrschende Unternehmen und eine oder mehrere von diesem abhängige Gesellschaft(en) oder mehrere von dem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind.[1] § 6 a S. 4 GrEStG definiert den Begriff des abhä...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.20 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 – Zeitlich begrenzte Haushaltsmittel

Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags aufgrund zeitlich begrenzter Haushaltsmittel sachlich gerechtfertigt. Die Kontur dieses Befristungsgrunds ist unscharf. Als sachlicher Rechtfertigungsgrund weitgehend anerkannt ist dieser Aspekt allein im Bereich des öffentlichen Dienstes.[1] Die Gesetzesformulierung könnte von einem privaten Arbeit...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1.2 Einführung eines § 6 a GrEStG durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Rz. 8 Der ursprünglich vom Kabinett eingebrachte Gesetzentwurf für ein „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)” für die Einführung des § 6 a GrEStG ging den Sachverständigen und Verbänden nicht weit genug (Finanzausschuss des Bundestags vom 30.11.2009). Die daraufhin verabschiedete Fassung knüpft jetzt an den hessischen Vorschlag v...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2 Arbeitsvertraglich vereinbarte Altersgrenze

Häufig findet sich in Arbeitsverträgen die Klausel, dass das (ansonsten unbefristete) Arbeitsverhältnis bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze automatisch enden soll, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine solche Vereinbarung stellt – rechtlich gesehen – eine kalendermäßige Befristung des Arbeitsvertrags dar. Aus Sicht der Parteien sei die Vollendung eines bestimmten...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.7 Erwerbsvorgänge nach dem Flurbereinigungsgesetz(Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. a)

Rz. 44 Soweit sie nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a oder § 3 Nr. 1 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen sind, unterliegen alle Erwerbsvorgänge nach dem FlurbG (Flurbereinigungsverfahren, beschleunigte Zusammenlegungsverfahren und freiwillige Landtauschverfahren) der Grunderwerbsteuer. Die grunderwerbsteuerrechtliche Behandlung von Erwerbsvorgängen in Verfahren nach dem ...mehr

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Baumangel / 3.1.2 Gemeinschaftseigentum

Zum Gemeinschaftseigentum gehören nach § 5 Abs. 2 WEG alle wesentlichen Bestandteile des Gebäudes sowie alle Anlagen und Einrichtungen, welche dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen. Anspruch auf Mängelbeseitigung Nach der Rechtsprechung des BGH ist jeder Erwerber berechtigt, Beseitigung der Baumängel am Gemeinschaftseigentum auf der Grundlage des mit ihm geschlossenen Vertrag...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.6.3 Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot (Abs. 1 Nr. 6, 7)

Rz. 56 Während § 1 Abs. 1 Nr. 5 GrEStG Rechtsgeschäfte erfasst, die den (schuldrechtlichen) Anspruch auf die (dingliche) Abtretung eines Übereignungsanspruchs nach § 398 BGB betreffen, werden nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG solche Rechtsgeschäfte besteuert, die den Anspruch auf Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot oder – dem Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG fol...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.6.1 Vorbemerkung

Rz. 54 Die in den Nrn. 5–7 behandelten Rechtsgeschäfte werden regelmäßig nicht für sich allein abgeschlossen, sondern im Zusammenhang mit einem anderen steuerpflichtigen Erwerbsvorgang. Durch diese Bestimmungen sollen mögliche Umgehungsgeschäfte erfasst werden. Es handelt sich um die Abtretung von Rechten (Übereignungsanspruch, Rechte aus dem Meistgebot, Rechte aus einem Kau...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.3 Dreh- und Angelpunkt: Prognose des Arbeitskräftebedarfs

Da es für die Wirksamkeit der Befristung grundsätzlich auf die Umstände im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt, gehört es zu den Konsequenzen des Prognoseprinzips, dass es grundsätzlich unerheblich ist, ob sich die Prognose im Nachhinein bewahrheitet oder ob dies wegen später eintretender, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Umstände, nicht der Fall ist. Im Arbeitsge...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.4 Übernahme des Sondervermögens einer Personengesellschaft zu Alleineigentum

Rz. 42a Ein Wechsel im Personenstand der Gesamthand (Eintritt in eine bestehende Gesamthand, Ausscheiden aus einer fortbestehenden Gesamthand) löst grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer aus. Demgegenüber wird der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG erfüllt, wenn aus einer Personengesellschaft mit Grundbesitz die Gesellschafter bis auf einen (verbleibenden) – das Vermögen ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 87 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft.[1] Mit diesem neben § 1 Abs. 2 GrEStG und § 1 Abs. 2a GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG soll der Erwerber oder der Inhaber von mindestens 90 % der Anteile an einer Gesells...mehr

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Satzungsänderungen richtig ... / 2 Und so gehen Sie praktisch vor

Wird anlässlich einer geplanten Satzungsänderung die Mitgliederversammlung einberufen, so müssen die folgenden Formalien beachtet werden (vgl. § 58 Nr. 4 und § 32 Abs. 1 S. 2 BGB): Die Form der Einberufung muss eingehalten werden. (Was regelt die Satzung?) Die Frist zur Einberufung ist genau zu berechnen. (Was regelt die Satzung?) Welches Organ bzw. welche Person ist laut Satzu...mehr

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Überblick über die erbrechtliche Rechtsprechung im 1. Halbjahr 2025 (ErbStB 2025, Heft 12, S. 405)

Dr. Olaf Schermann, RA/FAErbR[*] Der folgende Beitrag gibt im Anschluss an die Darstellung in ErbStB 2025, 230 (Heft 7) einen Überblick über praxisrelevante höchst- und obergerichtliche Entscheidungen im Erbrecht, die im ersten Halbjahr 2025 ergangen sind. Den Schwerpunkt bilden Entscheidungen zur Testamentserrichtung und -auslegung, zum Pflichtteilsrecht und zum Verfahrensr...mehr

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Überblick über die erbrecht... / 1. Testamentserrichtung und -auslegung

a) Wolkenähnliche Linie ist keine formwirksame Unterschrift Fehlt der angeblichen Unterschrift des Erblassers unter einem eigenhändigen Testament das Element des Schreibens, handelt es sich vielmehr um eine Zeichnung, ist das Testament formnichtig. Das gilt auch dann, wenn die Urheberschaft auf anderem Wege festgestellt werden könnte. Das Erfordernis der Unterschrift verbürgt ...mehr

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Überblick über die erbrecht... / 3. Pflichtteilsrecht

a) Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Wertermittlungsklage Entscheidet sich ein Pflichtteilsberechtigter bewusst gegen die Erhebung einer Stufenklage und klagt stattdessen – unter Schätzung des Wertes einer in den Nachlass fallenden Immobilie – unmittelbar auf Zahlung gegen die Erben, fehlt es einer parallel dazu erhobenen Wertermittlungsklage am notwendigen Rechtschutzbedür...mehr

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Überblick über die erbrecht... / 2. Erbenhaftung

a) Voraussetzungen für die Bestimmung einer Inventarfrist Die auf Antrag eines Nachlassgläubigers vorzunehmende Bestimmung einer Inventarfrist durch das Nachlassgericht scheidet aus, wenn der Erbe bereits ein den Vorschriften der §§ 2002, 2003 BGB entsprechendes Nachlassverzeichnis – selbst oder durch seinen Vertreter – errichtet, d.h. gem. § 1993 BGB beim Nachlassgericht ein...mehr

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Überblick über die erbrecht... / [Ohne Titel]

Dr. Olaf Schermann, RA/FAErbR[*] Der folgende Beitrag gibt im Anschluss an die Darstellung in ErbStB 2025, 230 (Heft 7) einen Überblick über praxisrelevante höchst- und obergerichtliche Entscheidungen im Erbrecht, die im ersten Halbjahr 2025 ergangen sind. Den Schwerpunkt bilden Entscheidungen zur Testamentserrichtung und -auslegung, zum Pflichtteilsrecht und zum Verfahrensre...mehr

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Überblick über die erbrecht... / 4. Verfahrensrecht

a) Keine Erstattung von Anwaltskosten bei kostenpflichtiger Zurückweisung eines Erbscheinsantrags Einer erstinstanzlichen Kostenentscheidung nach § 81 FamFG in einem Nachlassverfahren, die sich darin erschöpft, dass ein Antrag "kostenpflichtig zurückgewiesen" wird oder der Antragsteller die "Kosten des Verfahrens" zu tragen hat, ist – sofern eine Auslegung anhand der Entschei...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Anforderungen an die Wirksamkeit eines "Drei-Zeugen-Testaments"

Für die Wirksamkeit eines "Drei-Zeugen-Testaments" ist objektiv das Vorliegen einer nahen Todesgefahr oder zumindest die subjektive Überzeugung der Zeugen hiervon erforderlich. OLG Saarbrücken v. 4.2.2025 – 5 W 4/25 BGB § 2250 Beraterhinweis Für die Todesgefahr i.S.v. § 2250 Abs. 2 BGB ist maßgebend, ob aufgrund konkreter Umstände der Tod des Erblassers vor dem Eintreffen des N...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Angemessenheit der Kosten für die Bestattung eines Kindes

Bei der Art und Weise der Bestattung und der dadurch verursachten Kosten ist zu berücksichtigen, dass die Trauerbewältigung eines gemeinsamen Kindes sich in Gänze anders als bei einem Erwachsenen darstellt. Der vom Kindesvater geleistete Barunterhalt gibt einen Hinweis auf die von den Eltern abgeleitete Lebensstellung des Kindes. OLG Oldenburg v. 22.5.2025 – 3 U 4/25 BGB § 196...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Wertermittlungsklage

Entscheidet sich ein Pflichtteilsberechtigter bewusst gegen die Erhebung einer Stufenklage und klagt stattdessen – unter Schätzung des Wertes einer in den Nachlass fallenden Immobilie – unmittelbar auf Zahlung gegen die Erben, fehlt es einer parallel dazu erhobenen Wertermittlungsklage am notwendigen Rechtschutzbedürfnis. OLG Zweibrücken v. 25.6.2025 – 8 U 18/25 BGB § 2314; ZP...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Anforderungen an die Erstellung eines privatschriftlichen Nachlassverzeichnisses

In einem Nachlassverzeichnis ist Hausinventar, soweit dies auf den ersten Blick wertlos oder geringwertig erscheint, nicht aufzuführen; die werthaltigen Gegenstände sind aber in einer Weise zu konkretisieren, die es ermöglicht, ihren genauen Wert zu ermitteln oder zumindest zu schätzen. Der Erbe ist verpflichtet, die Kontoauszüge auch von vor dem Erbfall geschlossenen Konten ...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Keine Erstattung von Anwaltskosten bei kostenpflichtiger Zurückweisung eines Erbscheinsantrags

Einer erstinstanzlichen Kostenentscheidung nach § 81 FamFG in einem Nachlassverfahren, die sich darin erschöpft, dass ein Antrag "kostenpflichtig zurückgewiesen" wird oder der Antragsteller die "Kosten des Verfahrens" zu tragen hat, ist – sofern eine Auslegung anhand der Entscheidungsgründe nichts Abweichendes ergibt – regelmäßig nicht die Anordnung der Erstattung der zur Du...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts in einem Hospiz

Allein der Wechsel in ein Hospiz ist nicht geeignet, dort den gewöhnlichen Aufenthalt des Betroffenen zu begründen, da der Aufenthalt dort – auch wenn er willentlich geschieht und mit einer Rückkehr nicht gerechnet werden kann – i.d.R. auf der palliativmedizinischen Notwendigkeit beruht, durchschnittlich nur für einen kurzen Zeitraum erfolgt und damit nicht geeignet ist, die...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Wolkenähnliche Linie ist keine formwirksame Unterschrift

Fehlt der angeblichen Unterschrift des Erblassers unter einem eigenhändigen Testament das Element des Schreibens, handelt es sich vielmehr um eine Zeichnung, ist das Testament formnichtig. Das gilt auch dann, wenn die Urheberschaft auf anderem Wege festgestellt werden könnte. Das Erfordernis der Unterschrift verbürgt nicht nur die Urheberschaft, sondern auch, dass sich der Ur...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis

Hat der Erblasser nicht ausdrücklich einen Erben eingesetzt und wurden lediglich Verfügungen über einzelne Nachlassbestandteile getroffen, die aber den gesamten Nachlass erschöpfen, ist davon auszugehen, dass diese Verfügungen auch eine Erbeinsetzung enthalten. Wesentliche Anhaltspunkte für eine Erbeinsetzung können die Art des zugewendeten Einzelgegenstandes und dabei insb. ...mehr

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Überblick über die erbrecht... / e) Verlangen des Pflichtteils i.S. einer Pflichtteilsstrafklausel

Ein "Verlangen" i.S. einer Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Testament, wonach in diesem Fall beim zweiten Erbfall der Pflichtteilsberechtigte auf den Pflichtteil gesetzt sein soll, setzt zwar nicht die Bezifferung oder gar Auszahlung voraus, jedoch eine von gewisser Ernsthaftigkeit und Intensität gekennzeichnete Interessenwahrung. Ob der Pflichtteilsberech...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Voraussetzungen für die Bestimmung einer Inventarfrist

Die auf Antrag eines Nachlassgläubigers vorzunehmende Bestimmung einer Inventarfrist durch das Nachlassgericht scheidet aus, wenn der Erbe bereits ein den Vorschriften der §§ 2002, 2003 BGB entsprechendes Nachlassverzeichnis – selbst oder durch seinen Vertreter – errichtet, d.h. gem. § 1993 BGB beim Nachlassgericht eingereicht hat. Der Bezugnahme auf ein dort befindliches In...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Vollstreckung des Wertermittlungsanspruchs aus § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB

Der Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben aus § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB ist nicht nach § 887 ZPO, sondern nach § 888 ZPO zu vollstrecken. OLG Hamm v. 4.6.2025 – 10 W 84/25 BGB § 2314; ZPO § 887, § 888, § 892 Beraterhinweis Anders als kürzlich das OLG Saarbrücken in seiner Entscheidung v. 2.4.2024 – 5 W 16/24, ErbR 2024, 630 folgt das OLG Hamm der h...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Nachweisführung bei unauffindbarem Testament im Erbscheinverfahren

Ein nicht mehr vorhandenes Testament ist nicht allein wegen seiner Unauffindbarkeit ungültig, vielmehr können Form und Inhalt mit allen zulässigen Beweismitteln festgestellt werden; an den Nachweis sind allerdings strenge Anforderungen zu stellen. OLG Brandenburg v. 31.3.2025 – 3 W 53/24 BGB § 2255; FamFG § 30, § 37 Beraterhinweis Nach § 352 Abs. 3 Satz 1 FamFG ist zum Nachweis...mehr

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Überblick über die erbrecht... / d) Abgrenzung zwischen Einheitslösung und Trennungslösung

Auch in sog. Patchwork-Familien bedarf es konkreter Anhaltspunkte im gemeinschaftlichen Testament für die Wahl einer sog. Trennungslösung. Allein der Umstand, dass die Eheleute zu Lebzeiten getrennte Konten führten, lässt noch nicht den sicheren Schluss zu, dass sie ihre jeweiligen Vermögen auch im Todesfalle als getrennte Vermögen weiterführen wollten. OLG Naumburg v. 7.1.20...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 1.2.2 Abgrenzung Werkleistung von Werklieferung

Bei der Abgrenzung der Werkleistung von der Werklieferung ist entscheidend, wer den zu bearbeitenden Stoff beschafft hat und welche Funktion (Haupt- oder Nebenstoff) der Stoff hat. Beschafft ist ein Stoff von demjenigen, der vor einer Be- oder Verarbeitung wirtschaftliches Eigentum am Stoff hat, weil er ihn selbst hergestellt, selbst gewonnen oder selbst erworben hat. Eine We...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 1.2.3 Hauptstoff und Nebenstoff

Ob ein Stoff ein Hauptstoff oder ein Nebenstoff, also eine Zutat bzw. eine sonstige Nebensache ist, hängt von der Bedeutung der einzelnen Stoffe in Bezug auf den herzustellenden Gegenstand ab. Hauptstoffe bestimmen die Eigenart des aus ihnen hergestellten Gegenstandes. Nebenstoffe hingegen sind für die Eigenart nicht mitbestimmend; bei ihrem Fehlen bleibt das Wesen des Gegen...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / V. Wichtige Entscheidungen aus dem Zivilrecht

(s. dazu auch die Beiträge von Schermann, Überblick über die erbrechtliche Rechtsprechung, ErbStB 2025, 230 und ErbStB 2025, 405) 1. Letztwillige Verfügungen/Erbfallmehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-Checkliste 2025 (ErbStB 2025, Heft 12, S. 413)

Jahresrückblick zur Erinnerung an das Wichtigste aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Redaktion Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2025 kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen und ruft so die Rechtsentwicklung des Jahres in Erinnerung. Wie gewohnt enthält die...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / II. Aufsatzübersicht 2025

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / Zusammenfassung

Begriff Ein Werkvertrag ist ein Vertrag über ein Werk, das der Unternehmer für den Besteller zu erstellen hat. Der Unternehmer verpflichtet sich ein bestimmtes Arbeitsergebnis zu liefern, dies gegen Bezahlung. Der Werkvertrag ist also ein entgeltlicher, gegenseitiger Vertrag. Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein an...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / Zusammenfassung

Überblick Der weitaus größte Teil der Arbeitsausfälle im Jahr entsteht wegen Urlaubs, Krankheit und Feiertagen. Neben den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und an Feiertagen enthält das EFZG auch Regelungen zur Fortzahlung bei Kuren. Insoweit ist aber auch das BUrlG einschlägig. Für Auszubildende gilt zudem die Pflicht zur Freistellung für die Teilnahm...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 3 Bildungsurlaub

Einige Bundesländer sehen in eigenen Gesetzen Bildungsurlaub für Arbeitnehmer vor. Gegenstand ist vorrangig die berufliche oder politische Weiterbildung. Dem Bildungsurlaub zugänglich sind dabei grundsätzlich nur solche Veranstaltungen, die von der Landesverwaltung als geeignet anerkannt wurden. Im Regelfall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 10 Arbeitstage Bildungsurlaub in 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterlassungsansprüche / Zusammenfassung

Begriff Das Wohnungseigentum untersteht dem Schutz des § 1004 BGB (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch). In erster Linie stehen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Unterlassungsansprüche zu, wenn Wohnungs- oder Teileigentum von einem Wohnungseigentümer oder dessen Mieter entgegen der Zweckbestimmung gemäß der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung bestimmung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 2 Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Für bestimmte im Inland ausgeführte Umsätze schulden Unternehmer als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG.[1] Insbesondere als Auftraggeber ausländischer Dienstleister und Werklieferer müssen sie den Wechsel der Steuerschuldnerschaft beachten. Hinsichtlich der an ihn erbrachten Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG; Abschnitt 13b.1. Abs. 2 Nr. 6 UStAE; Abschni...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauabweichung / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Bauabweichung ist die tatsächliche Bauausführung bewusst oder unbewusst abweichend von dem zur Begründung des Wohnungseigentums erforderlichen Aufteilungsplan durchgeführt. Die Folgen der Abweichungen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Bereiche der Wohnanlage betroffen sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung BGH, Urteil v. 16.5.2025, V ZR 270/23...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 58 Erhöhung... / 3 Rechtsprechung

Rz. 18 BSG, Urteil v. 27.8.1969, 2 RU 195/66. BSG, Urteil v. 31.1.1989, 2 RU 63/87. BSG, Urteil v. 23.6.1977, 8 RU 88/76. BSG, Urteil v. 26.7.1973, 8/2 RU 10/70. BSG, Urteil v. 6.12.2007, B 14/7b AS 20/07 R.mehr

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Jung, SGB VII § 57 Erhöhung... / 3 Rechtsprechung

Rz. 14 BSG, Urteil v. 22.6.1976, 8 RU 6/76. BSG, Urteil v. 26.7.1973, 8/2 RU 243/72. BSG, Urteil v. 13.6.1989, 2 RU 49/88. BSG, Urteil v. 27.10.2009, B 2 U 30/08 R.mehr