Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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Einstweiliger Rechtsschutz gegen falsche Gesellschafterliste nach Beschlussfassung

Zusammenfassung Einem Gesellschafter muss es im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes auch nach einer Beschlussfassung noch möglich sein, einstweiligen Rechtsschutz gegen eine (wahrscheinlich) unrichtige Gesellschafterliste zu erlangen. Andernfalls könnte effektiver Rechtsschutz allein aufgrund von zeitlichen Zufälligkeiten nicht erlangt werden. Zur Sache In einer G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.2.2 Verhältnis zur Grundsatzrevision

Rz. 32 Die Divergenzrevision ist lediglich eine besondere Ausprägung der Grundsatzrevision.[1] Daher ist, wenn mit der Nichtzulassungsbeschwerde zu Unrecht Divergenz geltend gemacht wird, die Revision dennoch nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zuzulassen, sofern mit der Behauptung einer Abweichung in Wirklichkeit eine Rechtsfrage aufgeworfen wird, die der Rechtssache grundsätzliche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.2.6 Klärungsfähigkeit und Klärungsbedürftigkeit

Rz. 40 Ebenso wie die grundsätzliche Bedeutung setzt auch die Divergenz Klärungsfähigkeit und Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage, hinsichtlich derer Divergenz besteht bzw. geltend gemacht wird, voraus.[1] Klärungsfähigkeit ist nur gegeben, wenn zu erwarten ist oder zumindest die Möglichkeit besteht, dass der BFH in dem erstrebten Revisionsurteil über das Bestehen einer Di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.2.8 Verhinderung künftiger Rechtsprechungsdivergenzen

Rz. 43 Darüber hinaus kann die Revisionszulassung auch erforderlich sein, um durch die angestrebte BFH-Entscheidung zu verhindern, dass künftig unterschiedliche Entscheidungen der FG über die betreffende Rechtsfrage ergehen – zukünftige Divergenz.[1] Unter dieser Voraussetzung kann einer fehlerhaften Einzelentscheidung eines FG grundsätzliche Bedeutung zukommen. Dementsprech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.3 Zulassung bei schwerwiegenden Fällen unzutreffender Rechtsanwendung (qualifizierter Rechtsfehler)

Rz. 44 Die Neufassung des Abs. 2 Alt. 2 durch das 2. FGOÄndG (Einfügung der Sicherung der Rechtsprechungseinheit als weiterer Zulassungsgrund) hat die Rspr. zum Anlass genommen, ausgehend von der Gesetzesbegründung[1] die Zulassung der Revision über die bisher anerkannten Fälle der grundsätzlichen Bedeutung, der Rechtsfortbildung und der Divergenz hinaus i. S. d. Einzelfallg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.4.1 Fallgruppen

Rz. 35 Die Revisionszulassung unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. umfasst folgende Fallgruppen[1]: Rechtsprechungsdivergenz; darunter fällt nicht nur die Abweichung des FG von der Rspr. des BFH, des GmS-OGB und des BVerfG[2], sondern darüber hinaus auch die Abweichung von der Rspr. anderer FG sowie der Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 1.1 Abgeltungen wegen Todes

Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub geht mit dem Tod des Arbeitnehmers nicht unter. Dies gilt unabhängig davon, ob der Tod im laufenden Arbeitsverhältnis oder aber erst nach seinem rechtlichen Ende eingetreten ist. Nach der Rechtsprechung des BAG[1] geht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwar der Freistellungsanspruch unter, die Vergütungskomponente des Urlaubsansp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.2.3 Rechtsfrage

Rz. 33 Das Urteil des FG muss in einer Rechtsfrage abweichen, die mit der vom BFH entschiedenen identisch ist.[1] Das ist nur dann der Fall, wenn dem angefochtenen Urteil nach den Feststellungen des FG der gleiche oder ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt.[2] Rechtsfragen sind die das materielle und formelle Recht betreffenden Fragen, nicht Tatfragen.[3] Die Rechtsf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Honorare / Zusammenfassung

Begriff Die Vergütung für Leistungen freiberuflicher Mitarbeiter wird als Honorar bezeichnet. Hierzu zählen beispielsweise u. a. Journalisten, Musiker, Künstler, Steuerberater oder auch Dozenten. Das Honorar unterliegt weder der Lohnsteuer- noch der Sozialversicherungspflicht. Der Honorar-Bezieher ist selbst verantwortlich für die Abführung der Einkommensteuer und evtl. der S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 7 Verjährung

Der Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt wie auch der Urlaubsanspruch selbst der Verjährung. Allerdings beginnt die 3-jährige Verjährungsfrist für den Abgeltungsanspruch am Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Auf die Erfüllung der arbeitgeberseitigen Mitwirkungspflichten kommt es dabei im Gegensatz zum Urlaubsanspruch nicht an. Der Abgeltungsanspruch verjähr...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.1.2 Stufen der steuerrechtlichen Erfolgsermittlung

Rz. 41 Zunächst muss auf der ersten Stufe untersucht werden, ob der nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG aus der handelsrechtlichen Gesamthandsbilanz abgeleitete Erfolg mit den Bilanzierungs- und Bewertungsnormen des Steuerrechts übereinstimmt. Differenzen sind in aller Regel auf die in §§ 4–7i EStG verankerten bilanzsteuerrechtlichen Spezialvorschriften zurückzuführen, die ein Abwei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2.1.4 Klärungsbedürftige Rechtsfrage

Rz. 19 Eine Rechtsfrage ist klärungsbedürftig, wenn sie die Rechtssicherheit, die Rechtseinheitlichkeit oder die Fortentwicklung des Rechts berührt. Dies ist der Fall, wenn es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handelt, deren Bedeutung sich nicht in der Entscheidung des konkreten (individuelle...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.2.3.1 Allgemeines

Rz. 69 Während Sonder-Jahresabschlüsse darauf abzielen, das Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmer darzustellen bzw. seine Veränderungen aufzuzeigen, sollen Ergänzungs-Jahresabschlüsse gesellschafterbezogene Wertkorrekturen zu den Inhalten der Gesamthands-Jahresabschlussrechnung erfassen. Wie gezeigt wurde, enthalten Sonderbilanzen Wirtschaftsgüter, die aus handelsrechtli...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.1.1 Anknüpfungspunkte von Einkommen- und Gewerbesteuer

Rz. 35 Wie bereits dargelegt wurde, unterwirft das Einkommensteuergesetz nicht die Personenhandelsgesellschaften selbst der Einkommensteuerpflicht, sondern die hinter den Unternehmen stehenden Gesellschafter.[1] Diese vom Steuerrecht als Mitunternehmer bezeichneten Personen sind i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit ihren Anteilen am Gewinn der Person...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.1 Darlegung eines Revisionszulassungsgrunds

Rz. 22 Nach Abs. 3 S. 1 besteht für die Nichtzulassungsbeschwerde Begründungszwang. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen "dargelegt" werden (Abs. 3 S. 3). Die Begründung kann bereits in die Beschwerdeschrift oder in einen innerhalb der Begründungsfrist nachgereichten Schriftsatz aufgenommen werden. Wie im Revisionsverfahren ist der BFH auch im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Entwicklung des Revisionsrechts ist durch eine zunehmende Beschränkung des Zugangs zum BFH gekennzeichnet. Nach der FGO v. 6.10.1965[1] war die Revision zulässig, wenn sie vom FG zugelassen wurde (Zulassungsrevision) sowie bei einem Streitwert von 1.000 DM (Streitwertrevision).[2] § 115 Abs. 2 FGO a. F. zählte die Gründe für die Zulassung der Revison auf: grundsätzl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.2.1 Begriff der Abweichung (Divergenz)

Rz. 28 Divergenz setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts (Rz. 26) abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.4.3 Darlegung schwerwiegender Rechtsfehler

Rz. 39 Zur Revisionszulassung in Fällen schwerwiegender unzutreffender Rechtsanwendung (sog. qualifizierter Rechtsfehler) s. Dürr, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 115 FGO Rz. 44f. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist schlüssig und substanziiert zu belegen.[1] Es muss substanziiert dargelegt werden, weshalb das FG-Urteil unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.8 Fehler in der Beweis- und Sachverhaltswürdigung

Rz. 22 Die Tatsachen- und Beweiswürdigung und die Schlussfolgerungen tatsächlicher Art obliegen dem FG als Tatsacheninstanz.[1] Die Tatsachenwürdigung ist in erster Line dann fehlerhaft, wenn das FG die nach der Rechtsprechung des BFH maßgeblichen Gesichtspunkte unvollständig oder fehlerhaft in seine Überzeugungsbildung einbezogen hat. Insoweit handelt es sich um einen mater...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.2.5 Erheblichkeit der Abweichung

Rz. 37 Das Urteil des FG muss auf der Abweichung von der Divergenzentscheidung beruhen, d. h., die Rechtsauffassung des FG muss für die Entscheidung erheblich (tragend) gewesen sein.[1] Dies ist nur der Fall, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass das FG-Urteil bei Zugrundelegung der divergierenden Ansicht des anderen Gerichts anders ausgefallen wäre, wenn sich also ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2.1.1 Allgemeine Begriffsbestimmung

Rz. 9 Nach der vom BFH stets verwandten Formel hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn in dem zuzulassenden Revisionsverfahren eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, an deren Beantwortung ein allgemeines Interesse besteht, weil ihre Klärung das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt.[1] Die Beantwortung der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.2.7 Zeitpunkt

Rz. 41 Ausschlaggebend für das Vorliegen einer Divergenz ist der Zeitpunkt der Entscheidung über die Revisionszulassung durch das FG bzw. nach Nichtzulassungsbeschwerde durch den BFH. Entscheidend ist somit der aktuelle Stand der Rspr. des BFH[1], und zwar unabhängig davon, ob die betreffende Entscheidung (schon) veröffentlicht ist. Eine frühere, inzwischen aufgegebene (über...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.2.3.3 Eintritt eines Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft (Gesellschaftereintritt)

Rz. 72 Sofern ein neuer Mitunternehmer in eine bestehende Personenhandelsgesellschaft aufgenommen wird, muss dieser i. H. d. Teilwerts seines zu übernehmenden Kapitalanteils, der in aller Regel über dem Buchwert liegt, eine entsprechende Einlage leisten. Zum Zwecke der Bestimmung seines aktuellen Beteiligungswerts am Unternehmensvermögen und damit der zu leistenden Einlage i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.4.2 Darlegung der Divergenz

Rz. 36 Zum Begriff der Divergenz s. § 115 FGO Rz. 28. Der Zulassungsgrund muss "dargelegt" werden (Abs. 3 S. 3). Dabei ist die vor Ablauf der Beschwerdefrist bekannt gewordene Rspr. zu berücksichtigen, wobei grundsätzlich die Veröffentlichung im BStBl und in BFH/NV bzw. in gängigen Fachzeitschriften maßgeblich ist. Die wesentlich zeitnähere Abrufbarkeit bei Datenbanken bzw. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.4 Nicht revisibles Recht

Rz. 10a Das übrige Landesrecht ist grds. irrevisibel, z. B. eine landesrechtliche Zuständigkeitsregelung, mit der einem FA für bestimmte Zuständigkeiten übertragen werden.[1] Ebenso nicht revisibel sind innerkirchliches Recht [2] und ausländisches Recht.[3] Beim innerkirchlichen Recht handelt es sich weder um Bundesrecht noch um revisibles Landesrecht.[4] Zur Regelung des "Ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.2 Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

Rz. 26 Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Voraussetzung des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO muss "dargelegt" werden (Abs. 3 S. 3). Fehlt es bei ausreichender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung an der Klärungsfähigkeit oder Klärungsbedürftigkeit, ist die Nichtzulassungsbeschwerde nicht unzulässig, sondern unbegründet.[1] Zum Begriff der grundsätzlichen Bedeutung s. ...mehr

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Urlaub / 7.3.12 Auswirkungen der neueren Rechtsprechung des EuGH und des BAG auf die Passivierung von Urlaubsrückstellungen

Die Urteile des EuGH vom 20.1.2009 und des BAG vom 24.3.2009 haben auch Auswirkungen auf das Bilanzsteuerrecht. Bisher waren in den Jahresabschlüssen ausschließlich Rückstellungen für die Urlaubsverpflichtungen aus dem abgelaufenen Kalenderjahr zu bilden, da davon ausgegangen wurde, dass Urlaubsansprüche aus früheren Jahren zum Ende des Kalenderjahres oder nach Ablauf des Üb...mehr

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Urlaub / 8.6.2 Neue Rechtslage durch Rechtsprechung des EuGH und BAG

Die Entscheidungen des EuGH Diese Berechnungsweise konnte nach der neueren Rechtsprechung des EuGH (EuGH vom 22.4.2010, C-486/08 ["Tirol"-Entscheidung], vom 13.6.2013, C-415/12 [Bianca Brandes gegen Land Niedersachsen], und vom 11.11.2015, C-219/14 [Greenfield]) nicht mehr uneingeschränkt angewandt werden. So steht nach Feststellung des EuGH "… die Inanspruchnahme des Jahresur...mehr

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Urlaub / 8.6.4 Die Umsetzung der Rechtsprechung bezüglich des Urlaubsentgelts

Konkretes Vorgehen zur Ermittlung des Urlaubsentgelts bei einer Verminderung der Arbeitszeit ohne Verminderung der Arbeitstage Der zu Jahresbeginn erworbene Urlaub ist noch nicht voll genommen worden und es erfolgt eine Verminderung der Anzahl der Arbeitstage bzw. eine Verminderung der wöchentlichen Arbeitszeit. Hier ist der Jahresurlaub grundsätzlich für jeden Abschnitt getr...mehr

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Urlaub / 8.6.3 Die Umsetzung der Rechtsprechung bezüglich der Urlaubstage

Eine Änderung des Beschäftigungsmodells wirkt sich wegen des im deutschen Urlaubsrecht geltenden Tagesprinzips auf die Urlaubsdauer nur aus, wenn sich dadurch die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage in der Kalenderwoche ändert. Die abschnittsbezogene Berechnung ist wie folgt vorzunehmen: 1. Schritt: Ermittlung des Urlaubsanspruchs für jeden Teilabschnitt Bei einem Wechsel des ...mehr

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Urlaub / 7.3.10 Ruhende Arbeitsverhältnisse

Nach § 26 Abs. 2 Buchst. c TVöD vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um 1/12. Fraglich ist jedoch, ob diese tarifliche Kürzungsregelung nur den tariflichen (Zusatz-)Urlaub oder auch den gesetzlichen Mindesturlaub betrifft. Denn das Bundesurlaubsgesetz enthält keine derartige Kürzungsregelung ...mehr

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Urlaub / 9.13 Vererblichkeit der Urlaubsabgeltung

Der Abgeltungsanspruch ist als reiner Geldanspruch auch vererblich. Dies war unstreitig für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis beendet, der Abgeltungsanspruch bereits entstanden und der Beschäftigte anschließend verstorben ist. Ist jedoch das Arbeitsverhältnis durch den Tod beendet worden, hatte das BAG aufgrund der Höchstpersönlichkeit des bis zum Tode bestehenden Urlaubsa...mehr

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Urlaub / 4.14 Urlaub und Beschäftigungsverbot

Das Mutterschutzgesetz kennt in den §§ 3 und 16 MuSchG generelle tätigkeitsbezogene Beschäftigungsverbote. In diesen Zeiten darf die Person nicht beschäftigt werden. Ist in diesen Zeiten bereits Urlaub geplant, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber zur Nachgewährung des Urlaubs verpflichtet ist. Während das Bundesarbeitsgericht in der früheren Rechtsprechung noch davon a...mehr

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Urlaub / 11.6 Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte nach SGB IX

Einem schwerbehinderten Beschäftigten steht nach § 208 SGB IX ein gesetzlicher Zusatzurlaub zu. Der Anspruch auf Zusatzurlaub entsteht bei einem Grad der Behinderung von wenigstens 50, schwerbehinderten Menschen Gleichgestellte (§ 151 Abs. 3 SGB IX) erhalten keinen Zusatzurlaub. Der Zusatzurlaub beträgt bei einer 5-Tage-Woche 5 Urlaubstage. Bei einer Abweichung von der 5-Tage...mehr

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Urlaub / 7.2 Urlaubsverfall bei Krankheit

Das BAG hat aufgrund der Rechtsprechung des EuGH diese oben dargestellte Auffassung korrigiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)[1] hatte auf Vorlage u. a. des LAG Düsseldorf[2] darüber zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung hat, wenn der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden konnte. Das LAG Düsseldorf hatte dem EuGH die ...mehr

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Urlaub / 7.3.8 Verjährung

Die Frage, ob und in welcher Form der Urlaubs- und der Urlaubsabgeltungsanspruch der 3-jährigen Verjährung des § 195 BGB unterfällt, hatte durch die Entscheidung des EuGH[1] zur Übertragung und zum Verfall des Urlaubs bei Erkrankung zunächst neue Relevanz in Literatur und Rechtsprechung erfahren. Überblick über die bisherige LG-Rechtsprechung: Für Beginn der Verjährungsfrist e...mehr

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Urlaub / 7.3.9 Vertrauensschutz

Der EuGH hat in der "Schultz-Hoff-Entscheidung" nicht von der europarechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Anwendbarkeit der Entscheidung in zeitlicher Hinsicht zu begrenzen. Zunächst konnte allerdings aufgrund der BAG-Entscheidung vom 20.1.2009 – 9 AZR 650/07 – davon ausgegangen werden, dass den deutschen Arbeitgebern gestützt auf nationale Rechtsgrundsätze zumindest...mehr

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Urlaub / 6.2 Übertragung bis zum 31.3.

Im Falle einer Übertragung muss der Urlaub gemäß § 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD bis zum 31.3. angetreten werden. Hier ist es ausreichend, wenn der Resturlaub am 31.3. beginnt, er kann also in den April hineinreichen. Hinweis Bei einer Übertragung gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG oder bei einer betriebsüblichen automatischen Übertragung besteht zu Jahresbeginn eine erweiterte Mitwirku...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Arbeitgeberanteil zur Gesamtsozialversicherung

Bei einem steuerrechtlichen Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung nach der Rechtsprechung bereits nicht steuerbar und damit kein Arbeitslohn.[1] § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG hat lediglich deklaratorische Bedeutung. Die Entscheidungen des zuständigen Sozialversicherungsträgers über die Sozialversicherungspflicht von Beschäftigungsverhältnis...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Geldbußen/-strafen

Gegen Arbeitnehmer festgesetzte Geldbußen, die vom Arbeitgeber übernommen werden, sind nach der Rechtsprechung steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ein rechtswidriges Tun ist danach keine beachtliche Grundlage einer betriebsfunktionalen Zielsetzung.[1] Anders beurteilt der BFH jedoch die Übernahme von Geldbußen, die gegen den Arbeitgeber als Halter eines Fahrzeugs festgesetzt werde...mehr

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Urlaub / 5 Urlaub und Erkrankung

Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne ist die dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung gewährte Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Ist ein Beschäftigter erkrankt, besteht keine Arbeitspflicht. Daher steht eine aufgrund Erkrankung bestehende Arbeitsunfähigkeit der Gewährung eines Urlaubs entgegen. Eine andere Frage ist, ob ein Beschäftigter tr...mehr

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Urlaub / 6.1 Antritt des Urlaubs

Nach § 26 Abs. 1 Satz 6 TVöD muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden. Dies richtet sich zunächst nur an die Adresse des Arbeitgebers, beinhaltet nicht automatisch zugleich auch die Pflicht des Arbeitnehmers, den Urlaub im laufenden Kalenderjahr auch anzutreten. Diese Pflicht ergibt sich jedoch aus der Verweisung auf das BUrlG "im Übrigen" in Abs. 2. Das bede...mehr

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Urlaub / 4.9 Urlaub und Freistellung

Die Urlaubsgewährung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.[1] Die Freistellungserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie ist schriftlich und mündlich möglich. Kommen für die Freistellung von der Arbeitspflicht verschiedene Möglichkeiten wie Bildungsurlaub, tariflicher oder betrieblicher Sonderurlaub, Freizeitausgleich oder Annahmeverzug in Betrac...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Streikgelder/Aussperrungsunterstützungen

sind nach der Rechtsprechung kein Arbeitslohn, auch keine Entschädigung in Form des Ersatzes entgangener Einnahmen.[1]mehr

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Urlaub / 7.4.3 Hinweispflicht bei arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmern

Auch bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern besteht grundsätzlich die Mitwirkungsobliegenheit.[1] Wie unter Gliederungsziffer 7.2 dargestellt, verfällt der (gesetzliche) Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.[2] Diese seit dem Jahr 2012 bestehende Erkenntnis muss nun im Lichte der Rechtsprechung zur Mitwirkungsobliegenheit betrachtet werden. In oben genannter En...mehr

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Urlaub / 4.1 Entstehung des Anspruchs

Zu unterscheiden ist zwischen dem Entstehen und der Fälligkeit des Urlaubsanspruchs. Nach allgemeinen Grundsätzen entsteht ein Anspruch, wenn die in der Vorschrift genannten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Er wird fällig, wenn sich die Leistungspflicht des Schuldners aktualisiert, d. h. der Schuldner den Teilanspruch zu erfüllen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Gemischte Veranlassung

Nach der Rechtsprechung[1] ist eine Aufteilung von Aufwendungen des Arbeitgebers für gemischt veranlasste Sachleistungen in steuerpflichtigen Arbeitslohn und Zuwendungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse zulässig.[2]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Altersbezüge/Pensionen/Betriebsrenten/Renten (aus betrieblicher Altersvorsorge)

Die einzelnen Formen der Altersbezüge werden lohnsteuerrechtlich unterschiedlich behandelt: Betriebsrenten und Pensionen, zu denen der Arbeitnehmer während seiner aktiven Dienstzeit keine eigenen Beiträge geleistet hat, werden als Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis im Grundsatz voll besteuert. Die Verfassungsmäßigkeit – im Vergleich zu der übergangsweise immer no...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tarif und Steuersatz / Zusammenfassung

Überblick Der geltende Einkommensteuertarif ist ein progressiver Tarif. Er beginnt für den VZ 2023 mit einem Eingangssteuersatz von 14 %, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird. Danach steigt der Steuersatz stetig an, bis der Spitzensteuersatz erreicht ist. Dieses stetige Ansteigen des Steuersatzes mit steigendem Einkommen wird Steuerprogression genannt. Es wird davon a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 9.2 Das Abgeltungsverbot

Der Urlaub dient der Erholung des Arbeitnehmers, zur Erhaltung und Wiederherstellung seiner Arbeitskraft. Um diesen Zweck zu erreichen, ist grundsätzlich der Urlaubsanspruch in natura durch Gewährung von Freizeit zu gewähren. Eine generelle Urlaubsabgeltung würde diesem Zweck zuwiderlaufen. Aus diesem Grund ist die Abgeltung von gesetzlichen Urlaubsansprüchen nur möglich, we...mehr