Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtshilfe

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 111 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Auslandsladung [Rdn 1604]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / B. Zuständigkeit

Rz. 5 Zuständig ist nach § 802e ZPO der Gerichtsvollzieher bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Gläubiger seinen Wohnsitz (bzw. Sitz bei Firmen) oder in Ermangelung eines solchen seinen Aufenthaltsort hat.[3] Zumindest für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Auftragserteilung kein deutscher Gerichtsvollzieher beauftra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 48 Nichtigkeitsklage, Verfahrensgang [Rdn 694]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 99 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1401]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1402 Literaturhinweise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 17 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Vertretung [Rdn 202]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / E. Zwangsvollstreckung durch Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c (Fn 2), der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 836 Absatz 3 oder § 883 Absatz 2 ZPO oder § 94 FamFG und durch Haft; Vorführung von Parteien und Zeugen

§ 135 Vorbereitung des Termins zur Abgabe der Vermögensauskunft Bevor der Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmt, holt er eine Auskunft aus dem Vermögensverzeichnisregister ein. Daneben kann er das Schuldnerverzeichnis einsehen und den Schuldner befragen, ob dieser innerhalb der letzten zwei Jahre eine Vermögensauskunft abgegeben hat. Ein Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 139 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Öffentliche Zustellung [Rdn 1938]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Verpflichtung durch das Betreuungsgericht

Rz. 71 Nach § 1861 Abs. 2 BGB ist der ehrenamtliche Betreuer vom Betreuungsgericht mündlich zu verpflichten, wobei er über seine Aufgaben zu unterrichten ist. Dies hat mündlich zu erfolgen. Das bloße Aushändigen von Informationsblättern seitens des Gerichts genügt nicht.[124] Ob eine fernmündliche Verpflichtung zulässig ist, ist streitig. Die Rechtsprechung verneint dies. Wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 9 Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen [Rdn 4072]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
H / 1 Halterhaftung (§ 25a StVG) [Rdn 2347]

mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuergeheimnis

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Grundsatz: Alle Amtsträger oder ihnen gleichgestellte Personen haben das Steuergeheimnis zu wahren: Alles, was dienstlich bekannt wird, darf grundsätzlich nicht unbefugt offenbart oder verwertet werden. Amtsträger sind in erster Linie Beamte und Richter, Notare, Minister und Staatssekretäre, aber auch Angestellte, die Aufgaben der öffentliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.1 Allgemeines

Rz. 46 § 93 Abs. 7 und 8 AO wurde durch Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit v. 23.12.2003, BGBl I 2003, 2928 in die AO eingefügt und gilt als Reaktion auf die vom BVerfG[1] in Bezug auf private Kapitaleinkünfte und Veräußerungseinkünfte festgestellten strukturellen Vollzugsdefizite. Die Neuregelungen schaffen v. 1.4.2005 an eine Rechtsgrundlage, die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was ist neu an den neuen AS... / II. Abschnitt 1 Abs. 3 Zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe (neutral)

Im Rahmen der zwischenstaatlichen Amts- und Rechtshilfe in Steuer- und Steuerstrafsachen aktualisieren die AStBV (St) 2023/2024 die Hinweise auf die einschlägigen BMF-Schreiben. Die Rechtsgrundlagen der zwischenstaatlichen Amts- und Rechtshilfe in Steuer- und Steuerstrafsachen ergeben sich danach aus den §§ 117, 117a, 117b AO, dem Gesetz über internationale Rechtshilfe in St...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Soforthelfer / 2.1 Amtshilfe und internationale Zusammenarbeit

Rechts- und Amtshilfe erfolgt natürlich nicht nur im Rahmen einer Prüfung. In der Praxis sind jedoch die häufigsten Fälle internationaler Amts- und Rechtshilfe durch Prüfungen im beantragenden Staat veranlasst. Die Finanzbehörden sind grundsätzlich berechtigt, zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe zu leisten. Diese kann sich darin erschöpfen, das Ersuchen eines anderen St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Die Grenzen der Auskunftserteilung

Rz. 45 Zur Wahrung der hoheitlichen Rechte der einzelnen Mitgliedstaaten und wegen der nicht vollständig übereinstimmenden Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten lässt die Zusammenarbeits-VO bestimmte Beschränkungen der Übermittlung von Informationen zu. Nach Art 54 Abs. 2 sind die Behörden eines Mitgliedstaats nicht zu solchen Ermittlungen oder zur Übermittlung von Information...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Die Möglichkeit zur Verwendung der erhaltenen Informationen

Rz. 51 Die aufgrund der Regelung der Zusammenarbeits-VO erlangten Informationen dürfen von den beteiligten Finanzbehörden grundsätzlich nur unter bestimmten Beschränkungen verwendet werden. Zunächst unterliegen sämtliche Informationen, welche im Rahmen der Durchführung dieser Verordnung in irgendeiner Form übermittelt werden, gemäß Art. 55 Abs. 1 der Zusammenarbeits-VO der "...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Unmittelbare Anerkennung ausländischer Urkunden

Rz. 110 Noch weiter gehender vereinfachen bestimmte bilaterale Staatsverträge die Verwendung ausländischer Urkunden. Bestimmte öffentliche Urkunden verschiedener Länder bedürfen aufgrund solcher bilateraler Abkommen überhaupt keiner Legalisation, sondern werden automatisch im Inland als öffentliche Urkunde anerkannt. Die zurzeit mit diesen Staaten bestehenden Verträge sehen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Bilaterale Abkommen

Rz. 365 Mit einigen Staaten unterhält Deutschland bilaterale Staatsverträge, nach denen für die Masse der Urkunden auf Legalisation und Apostille verzichtet wird.[1073] Der Umfang der Befreiung muss anhand des jeweiligen Abkommens geprüft werden. Rz. 366 Das deutsch-belgische Abkommen vom 13.5.1975 über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation[1074] sieht in s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Ermittlung durch Nachlassgericht (Satz 2)

Rz. 7 Das Grundbuchamt kann das zuständige Nachlassgericht zur Ermittlung des oder der Erben des Eigentümers ersuchen (S. 2). Die Ermittlungen müssen so weit geführt werden, dass zur Überzeugung des Grundbuchamtes der neue Eigentümer feststeht.[11] Das Ersuchen kann sich nur auf die Ermittlung des maßgeblichen Erbrechts erstrecken; es darf nicht darauf gerichtet sein, einen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Datenschutz

Rz. 3 Abs. 2 enthält eine besondere Regelung über die Zusammenarbeit von in- und ausländischen Behörden. Die Vorschrift entspricht § 20 Abs. 2 AEntG bzw. § 18 Abs. 6 AÜG. Unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen dürfen der Zoll und die übrigen in § 2 Abs. 4 SchwarzArbG genannten Behörden, die Finanzbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, auch in ihrer Funktion als F...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Verhandlungstermin (Abs. 1)

Rz. 2 Das Grundbuchamt hat im Termin zu versuchen, eine Einigung der Beteiligten auf eine klare Rangordnung herbeizuführen. Diese Aufgabe erfordert, dass schon vor dem Termin Überlegungen darüber angestellt werden, worin die Unklarheit und Unübersichtlichkeit der Rangverhältnisse besteht und auf welche Weise Abhilfe geschaffen werden kann. Ob und welche Vorbereitungsmaßnahme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einzelfälle

Rz. 9 Abgeordnete: Im Zusammenhang mit umstrittenen Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand könnten Abgeordnete insbesondere von Kommunalparlamenten Einsicht in das Grundbuch verlangen. Zwar hat ein Parlament als solches die verfassungsrechtliche Stellung eines Kontrollorgans der Exekutive, nicht jedoch der einzelne Abgeordnete.[32] Das in einzelnen Landesverfassungen ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2023, Keine Niederle... / Leitsatz

1. Im Bußgeldverfahren kann gemäß Art. 5 Abs. 1 des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 29.5.2000 der Bußgeldbescheid unmittelbar durch die Post zum Zwecke der Zustellung in einem EU-Mitgliedstaat übersandt werden, wobei dies gemäß § 46 OWiG in Verbindung mit § 37 Abs. 1 StPO, § 183 Abs. 2 Satz 2 StPO dur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ermittlungsgericht (§ 162 StPO)

Rz. 40 [Autor/Stand] Soweit gerichtliche Entscheidungen in Rede stehen, die während des laufenden Ermittlungsverfahrens (s. § 385 Rz. 32, 112 ff.) ergehen, verbleibt es – abgesehen von zwei Ausnahmen (s. Rz. 22–24) – bei den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 391 Abs. 1 Satz 2 AO ("Im vorbereitenden Verfahren gilt dies ..."), lässt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Tatort (§ 388 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 AO)

Rz. 14 [Autor/Stand] Mit der Formulierung "in deren Bezirk die Steuerstraftat begangen ... worden ist" knüpft § 388 AO an § 9 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO an, der den Ort der Tatbegehung wir folgt umschreibt (s. auch § 370 Rz. 79.4): § 9 StGB Ort der Tat (1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen od...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2023, Keine Niederle... / 2 Aus den Gründen:

I. Mit dem Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wirft die Staatsanwaltschaft dem in Frankreich ansässigen Angeschuldigten vor, am 17.2.2023 gegen 23:00 Uhr in Kehl einen Pkw geführt zu haben, obwohl gegen ihn, wie er gewusst habe, aufgrund des Bußgeldbescheides der Stadt S vom 22.5.2022 (505.09.517002.6) ein Fahrverbot bestanden habe, strafbar als vorsätzliches Fahren ohne F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2023, Mitteilung des... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der zulässige Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unbegründet. Die formellen und materiellen Voraussetzungen des § 25a StVG sind erfüllt, da das verfahrensgegenständliche Elektrokleinstfahrzeug, dessen Halterin die vor der Entscheidung angehörte Betroffene ist, ein Kraftfahrzeug im Sinne der Vorschrift ist (1.), mit diesem ein objektiv begangener Halt- bzw. Park...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 26. BMF, Schr. v. 23.1.2014 – IV B 6 - S 1320/07/10011 : 011 – DOK 2014/0021808, BStBl. I 2014, 188 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung [Beitreibung]; Stand: 1. Juli 2013)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die im nachfolgenden Text dargestellten Grundsätze. Dieses Schreiben richtet sich nicht an die Zollverwaltung. Inhaltsverzeichnismehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Nicht abziehbare Geldstrafen, Nebenleistungen vermögensrechtlicher Art und Leistungen zur Erfüllung von Auflagen und Weisungen (§ 10 Nr 3 KStG)

Tz. 58 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Während sich das Verbot des Abzuges von Geldbußen etc aus § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG ergibt, der über § 8 Abs 1 KStG auch für Kö gilt, war für Geldstrafen etc eine Parallelregelung im KStG notwendig, da § 12 Nr 4 EStG bei der KSt nicht anwendbar ist (s Tz 6). Das entspr Abzugsverbot in § 10 Nr 3 KStG betrifft die in einem Strafverfahren festges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Gegenstand der Regelung

Rz. 1 Abs. 1 bestimmt, dass gegen Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten, also gegen Entscheidungen solcher Personen, die im Auftrag des zuständigen (beauftragenden oder ersuchenden) Gerichts tätig geworden sind, nicht unmittelbar die Beschwerde gegeben ist, sondern (nur) der befristete Antrag[1] auf Entscheidung des FG.[2] Die unmitt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.2 Verwaltungs-, Rechnungsprüfungs- oder Gerichtsverfahren in Steuersachen

Rz. 45 Ein Verwaltungsverfahren in Steuersachen ist jedes Verfahren, das sich mit der Verwaltung der Steuern einschließlich der Steuervergütungen befasst. Dazu gehören insbesondere die zentralen Verfahren der Besteuerung wie das steuerliche Ermittlungsverfahren, das Erstattungs- und Vergütungsverfahren, die Außenprüfung, das Steueraufsichtsverfahren, das Erhebungsverfahren, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2.3 Von der Regelung unberührte Bereiche (Abs. 3)

Rz. 11 Entsprechend der Regelung in Art. 1 Abs. 3 der EU-Amtshilfe-Richtlinie 2011/16/EU v. 15.2.2011 enthält Abs. 3 eine Klarstellung, dass die Amtshilferegelung des EUAHiG zum einen die Vorschriften über die Rechtshilfe in Strafsachen[1] und zum anderen die Wahrnehmung von Rechten und die Erfüllung von Pflichten durch Deutschland im Bereich einer umfassenden Zusammenarbeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines zur EU-Amtshilferichtlinie

Rz. 1 § 1 EUAHiG ist die Grundvorschrift, mit der die Richtlinie 2011/16/EU in das innerstaatliche Recht der Bundesrepublik Deutschland eingeführt wird. Die Vorschrift enthält in Abs. 1 eine Art Präambel für den sachlichen Geltungs- und Anwendungsbereich des Gesetzes mit der Grundsatzaussage, dass dieses für jede Art von Steuern gilt, die von einem oder für einen Mitgliedsta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / IV. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 615 Durch das 2. KostRMoG wurde in das Vergütungsverzeichnis des RVG eine neue "Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen" unter Nr. 1010 VV RVG in Höhe von 0,3 aufgenommen. Rz. 616mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Spanien

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das Königreich Spanien (Hauptstadt: Madrid; Amtssprache: überwiegend Spanisch) ist ein europäischer Staat auf der Iberischen Halbinsel. Es grenzt im Westen an > Portugal und im Norden an > Andorra sowie an > Frankreich. Zu Spanien gehören die Balearischen Inseln im Mittelmeer (> Balearen), die Kanarischen Inseln im Atlantik sowie die Enklaven...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2023, Das Prüfungs- ... / 3. Gebühren in den jeweiligen Instanzenzügen

Weiterhin sind die etwaigen Erhöhungen der Gebühren in den verschiedenen Instanzenzügen zu beachten. So würde beispielhaft im Revisionsverfahren eine 1,5-Terminsgebühr nach Nrn. 3402, 3104 VV (Prozessbevollmächtigter) entstehen. Insbesondere die Verfahrensgebühren sollten bezüglich Erhöhungen beachtet werden – diese erhöhen sich ab zweiter Instanz auf einen Wert von 1,6 und ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 1.4 Unmittelbarkeitsgrundsatz

Entsprechend dem Grundsatz der Unmittelbarkeit findet die Verhandlung der Parteien und die Beweisaufnahme unmittelbar gegenüber und vor dem erkennenden Gericht statt.[1] Im Zivilverfahren vor dem Landgericht ist dieser Grundsatz durch die Bestellung des Einzelrichters[2], des beauftragten Richters[3] und des ersuchten Richters[4] eingeschränkt. Im Verfahren vor dem Arbeitsgeri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2023, Verkehrsanwalt... / [Ohne Titel]

Der am Sitz der Partei in Köln ansässige Rechtsanwalt R wird beauftragt, den Verkehr mit dem vor dem AG München bestellten Prozessbevollmächtigten P zu führen. Der Streitwert beträgt 5.000,00 EUR. In München wird verhandelt und sodann ein Beweisbeschluss erlassen, wonach ein Zeuge in Köln im Wege der Rechtshilfe vernommen werden soll. Rechtsanwalt R wird nunmehr beauftragt, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang / VI. BMF-Schreiben betr. zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung (Beitreibung)

Rz. 10 (BMF-Schreiben v. 20.1.2000, IV B 4 – S 1320 – 1/00, BStBl I 2000, 102 (ohne Inhaltsverzeichnis und Anlagen abgedruckt)). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die sich in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Dieses ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerlicher und strafrechtlicher Kontenabruf

a) Allgemeines Rz. 607 [Autor/Stand] Der Fahndung stehen für ihre Ermittlungen zwei Arten des Kontenabrufs, im Besteuerungsverfahren der steuerliche Kontenabruf nach § 93 Abs. 7, Abs. 8a, § 93b AO i.V.m. § 24c Abs. 1 KWG und im Strafverfahren der strafrechtliche Kontenabruf nach § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG zur Verfügung. Rz. 608 [Autor/Stand] Die Möglichkeiten der FinB und d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Dänemark

Rz. 75 Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Dänemark wurde am 22.11.1995 abgeschlossen.[168] Es ist als sog. "großes" Doppelbesteuerungsabkommen konzipiert und umfasst sowohl die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen als auch bei den Erbschaft- und Schenkungsteuern. Des Weiteren ist die Gewährung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 5. Schweden

Rz. 131 Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Schweden vom 8.6.1994[231] ist – wie das DBA mit Dänemark – ein sog. großes Doppelbesteuerungsabkommen. In ihm wird die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ebenso geregelt wie bei den Erbschaft- und Schenkungsteuern. Des Weiteren enthält das Abkommen Regelungen zu Amts- und Rechtshilfe. Erb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

a) Banken im Fokus der Ermittlungsbehörden Rz. 580 [Autor/Stand] Kreditinstitute gelangen immer wieder ins Visier der Steufa. Sie bilden schon deshalb eine erkenntnisreiche Informationsquelle, weil sie über vielfältige und umfangreiche Informationen zur finanziellen Situation und wirtschaftlichen Betätigung ihrer Kunden verfügen. Nahezu jeder Stpfl. unterhält aus privaten ode...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Durchsicht von Papieren (§ 404 Satz 2 Halbs. 1 Alt. 2 AO, § 110 StPO)

Schrifttum: 1. Monographien: Matzky, Zugriff auf EDV im Strafprozeß, Diss. Greifswald 1998; Meinicke; Der strafprozessuale Zugriff auf Inhaltsdaten in der Cloud, 2020. 2. Einzelbeiträge: Amelung, Die zweite Tagebuchentscheidung des BVerfG, NJW 1990, 1753; Bär, Durchsuchungen im EDV-Bereich, CR 1995, 158 (I), CR 1995, 227 (II); Bechtel, Anm. zu LG Koblenz, v. 24.8.2021 – 4 Qs 5...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Zuständigkeit für die eidliche Vernehmung und die Beeidigung eines Sachverständigen (Satz 1)

Rz. 5 § 158 Satz 1 FGO bestimmt, dass die eidliche Vernehmung eines Auskunftspflichtigen nach § 94 AO oder die Beeidigung eines Sachverständigen nach § 96 Abs. 7 Satz 5 AO durch das FG vor dem dafür im Geschäftsverteilungsplan bestimmten Richter stattfindet. Nach § 94 Abs. 1 Satz 1 AO kann die Finanzbehörde das für den Wohnsitz oder den Aufenthaltsort einer Person zuständige ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Bußgeldsachen / VIII. Einzeltätigkeiten

Rz. 217 Für Einzeltätigkeiten in Bußgeldsachen ist eine gesonderte Gebühr in Abschnitt 2 Teil 5 VV geregelt. Im Gegensatz zu den Strafsachen (Nrn. 4300 ff. VV) ist hier allerdings nur ein einziger Gebührentatbestand mit einem einzigen Gebührenrahmen vorgesehen. Rz. 218 Anm. Abs. 1 zu Nr. 5200 VV stellt klar, dass der Anwalt die Verfahrensgebühr für eine Einzeltätigkeit nur da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Strafsachen / IX. Einzeltätigkeiten

Rz. 265 Der Rechtsanwalt, dem nicht die Verteidigung des Beschuldigten oder die Vertretung eines anderen Beteiligten übertragen ist, erhält für einzelne Tätigkeiten die Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 3 VV, also nach den Nrn. 4300 ff. VV. Vorgesehen sind fünf Gebührentatbestände mit unterschiedlichen Gebührenrahmen. Rz. 266 Vorbem. 4.3 VV stellt klar, dass der Anwalt die Verfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Bußgeldsachen / ff) Verfahren mit Hauptverhandlung und Termin außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 117 Beispiel 48: Gerichtliches Verfahren mit Hauptverhandlung und auswärtiger Zeugenvernehmung Vor dem ersten Hauptverhandlungstermin lässt das Amtsgericht Köln im Wege der Rechtshilfe vor dem Amtsgericht Bremen einen Zeugen vernehmen und führt anschließend die Hauptverhandlung durch. Der Verteidiger nimmt an beiden Terminen teil. Angefallen sind hier zunächst wieder die ...mehr