Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtshilfe

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2026, Anwaltsmagazin / 7 Satzungsversammlung beschließt Änderungen in der FAO

Die Satzungsversammlung der Anwaltschaft hat im Juni eine Reihe von Änderungen für die FAO beschlossen. Sie betreffen die Anforderungen an den Nachweis der besonderen Kenntnisse bzw. praktischen Erfahrungen bei den Fachanwaltschaften für Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Sportrecht. Die Neuerungen im Einzelnen: Strafrecht Für die Fachanwaltschaft Strafrecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2026, Anwaltsmagazin / 3 Generalstaatsanwälte fordern mehr Unabhängigkeit von der Politik

In einem gemeinsamen Appell haben die deutschen Generalstaatsanwälte und der Generalbundesanwalt im Juni mehr Unabhängigkeit von den Justizministerien angemahnt. Die Forderung der Strafverfolger ist nicht neu: Bereits vor mehr als fünf Jahren hatten die Generalstaatsanwaltschaften der Länder sowie der Generalbundesanwalt empfohlen, eine gesetzliche Anpassung der Stellung der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Braegelmann Legal Prompts kompakt KI-Toolbox für die juristische Arbeit Deutscher AnwaltVerlag, ISBN 978-3-8240-1790-4, 44 EUR Die Arbeit mit KI-Tool...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leistungsaustausch und wirt... / c) Nachteilig bei Steuerpflicht ohne Vorsteuern

Schlecht bei Steuerzahllast: Geht es den Einrichtungen hingegen darum, nach Möglichkeit keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu haben, um ihre Leistungen (an Endverbraucher) ohne Mehrwertsteuer abrechnen zu können, dürfte der (niedrige) Wert von 3 % eher wirtschaftlich nachteilig sein. Fall "Rechtshilfebüros": So war die Situation wohl in dem dem EuGH vorgelegten Fall der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 4. Vollstreckung aus Urkunden deutscher Notare im Ausland

Rz. 97 Im Inland kann aus Urkunden deutscher Notare nach Maßgabe des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO vollstreckt werden (zur Vollstreckung aus ausländischen notariellen Urkunden im Inland vgl. Rdn 77). Das deutsche Recht stellt danach ausländische vollstreckbare Urkunden ausländischen Gerichtsentscheidungen nicht gleich. In vielen ausländischen Rechtsordnungen ist das anders. Rz. 98 N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Eidliche Vernehmung

Rz. 10 Nach § 22 Abs. 1 BNotO ist der Notar auch für eidliche Vernehmungen nur unter den dortigen Einschränkungen, also nur zur Verwendung im Ausland, zuständig. Der Notar darf eine solche Vernehmung nur vornehmen und beurkunden, wenn der Beteiligte es beantragt. Dem unmittelbaren Ersuchen eines ausländischen Gerichts bzw. einer ausländischen Behörde darf er nicht entspreche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Eidesstattliche Versicherung im Erbscheinsverfahren (Abs. 3 S. 2 a.F.)

Rz. 6 Abs. 3 ist mit Wirkung ab dem 17.8.2015 außer Kraft getreten (Art. 5 des Gesetzes zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften[15]). Weil der Gesetzgeber die Doppelzuständigkeit aber letztendlich doch nicht beseitigte, verblieb es für die zur Erlangung eines Erbscheins notwendige eidesstattliche ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / bb) Staatsvertragliche Regelungen

Rz. 49 Die Feststellung der Echtheit einer ausländischen Urkunde (siehe Rdn 43) erübrigt oder verbietet sich gar, wenn entsprechende staatsvertragliche Regelungen vorliegen. Bilaterale Staatsverträge, die den besonderen Echtheitsnachweis entfallen lassen, bestehen mit den nachfolgend (siehe Rdn 50 ff.) aufgeführten Staaten;[109] hinzu kommen einige multilaterale Abkommen (si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Vollstreckung von S... / 56 Internationale Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 681]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Vollstreckung von S... / 26 Erwachsene, Geldsanktionen, ausländische, Allgemeines [Rdn 328]

Rdn 329 Literaturhinweise: Burhoff, Die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen, ZAP Fach 22, S. 530 ders., StRR 2010, 444 ff. ders., Die Vergütung des Verteidigers in Verfahren betreffend die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen, RVGreport 2018, 122 ff. Hackner/Trautmann, Die Vollstreckung ausländischer Geldstrafen und Geldbußen nach dem Gesetzentwurf der Bundesregier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Daten / 11 Daten, Datengewinnung, repressive, soziale Daten [Rdn 83]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Daten / 24 Daten, Datenumwidmung, genetische Daten [Rdn 219]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil E: Register / 17 Bundeszentralregister, Internationaler Strafnachrichtenaustausch [Rdn 268]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeines Literaturverzeichnis

Ahlmann/Kapischke/Pankatz/Rech/Schneider/Schütz, RVG Rechtsanwaltsvergütung, 11. Aufl. 2024, zitiert: Ahlmann u.a./Bearbeiter, (Paragraf/Nr. des VV, Rn) Apfel/Strittmatter, Praxiswissen Strafverteidigung im Betäubungsmittelrecht, 2010 zitiert: Apfel/Strittmatter, (Rn) Arloth/Krä, Strafvollzugsgesetze von Bund und Ländern: StVollzG, 5. Aufl. 2021 zitiert: Arloth/Krä, (Paragraf un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Vollstreckung von S... / 57 Internationale Vollstreckung, Vollstreckung ausländischer Entscheidungen [Rdn 687]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil E: Register / 6 Bundeszentralregister, Eintragungen, ausländische Verurteilungen [Rdn 72]

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / 1. Verfahren

Dass die Einschätzung des BGH zur Gewichtung des Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK durchaus anders gesehen werden kann und gesehen wird, zeigt eine jüngere Entscheidung des EuGH[42]. Der EuGH hat zwar die Bedeutung des Beschleunigungsgebots in Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK herausgestellt, dessen Tragweite jedoch zugleich stark relativiert. Eine zentrale Frage des Verfahrens war die nach der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Zugriff auf E-Mails und Internet

Rz. 409 [Autor/Stand] Auch die Überwachung des E-Mail-Verkehrs unterliegt grds. den einschränkenden Voraussetzungen der §§ 100a, 100b StPO. Aufgrund des technisch differenzierten Ablaufs gilt dies jedoch nur für den Übertragungsvorgang [2] (s. Rz. 257 f.). In der lange ungeklärten Frage nach dem Zugriff auf E-Mails, die auf dem Mailserver des Providers zwischengespeichert sind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Liechtenstein-Affäre: Beyer, Verwertungsverbote im Steuerstrafrecht, AO-StB 2011, 3; Breitenbach, Steuer-CDs: Die Strafbarkeit des Datenhändlers und der beteiligten Staatsorgane, 2016; Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Eversloh, Kommt die Selbstanzeige noch rechtzeitig?, AO-StB 2008, 95; Flöthmann, Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel –...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Steuer-CDs

Rz. 1188 [Autor/Stand] S. dazu auch die Erl. zu § 399 Rz. 1250 ff. und § 371 Rz. 687 ff., 735 ff. Rz. 1189 [Autor/Stand] Der Ankauf von Steuer-CDs mit Bankdaten mutmaßlicher Steuerhinterzieher durch deutsche Steuerbehörden ist seit über 10 Jahren gängige Praxis und ein nach wie vor umstrittenes Thema (s. die Literaturnachw.). Bundesweit haben sich nach Angaben des nordrhein-w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.6 Amtshilfe im Verkehr mit ausländischen Behörden, Informationsaustausch und Streitbeilegung (Nr. 5)

Rz. 9 Auf dem Gebiet der steuerlichen Amts- und Rechtshilfe ist für den Verkehr mit ausländischen Behörden das BZSt zuständig, soweit ihm diese Aufgabe vom BMF[1] oder durch Gesetz übertragen worden ist. Das ist der Fall für den zwischenstaatlichen Auskunftsaustausch, bei der Zustellung von Verwaltungsakten im Ausland und bei der Vollstreckungshilfe. Grundlage kann § 117 AO,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Französische Republik (Hauptstadt: Paris, Amtssprache: Französisch) ist ein Staat in Westeuropa, zu dem auch die überseeischen Départements > Guadeloupe, > Guayana, > Martinique, > Réunion und > Mayotte gehören. Frankreich grenzt im Norden an > Belgien und > Luxemburg, im Osten an Deutschland, die > Schweiz und > Italien, im Süden an > Mo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Einleitung des Verfahrens

Rz. 145 Das Verfahren ist seitens des Nachlassgerichts von Amts wegen einzuleiten.[415] Gestellte Anträge sind als Anregung zur Einleitung des Verfahrens (§ 24 Abs. 1 FamFG) auszulegen.[416] Wird dem Nachlassgericht der Tod einer Person durch Anzeige des Standesbeamten oder sonst zuverlässig bekannt, so hat das Nachlassgericht zu prüfen, ob Anlass für eine Sicherung des Nach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Empfangsbedürftigkeit und Empfangszuständigkeit

Rz. 4 Die Ausschlagungserklärung ist gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären (Abs. 1 Hs. 2; § 343 FamFG) und muss daher in der notwendigen Form dem Nachlassgericht zugehen. Für den Zugang der Ausschlagungserklärung gelten die allg. Vorschriften über den Zugang von Willenserklärungen, insbesondere gilt § 130 Abs. 1 S. 1 und 2, Abs. 2 BGB (§ 130 Abs. 3 BGB). Die Ausschlagung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Rückgabeverlangen

Rz. 3 Die Widerrufswirkung tritt unabhängig vom Willen des Erblassers ein. Sie knüpft einzig an den Realakt der Rückgabe an und kann weder rückgängig gemacht werden noch hat eine Missachtung der in Abs. 1 S. 2 geregelten Belehrungspflichten Einfluss auf die gesetzlich vorgegebene Widerrufsfiktion.[4] Auch eine erneute Rückgabe in die besondere amtliche Verwahrung macht das e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.2.1 Behörden des Zollfahndungsdienstes

Rz. 9 Die örtliche Zuständigkeit der Behörden des Zollfahndungsdienstes ist durch Erlass des BMF aufgrund der Ermächtigung des § 12 Abs. 1 FVG geregelt. Dessen ungeachtet dürfen die Zollfahnder unstreitig im gesamten Bundesgebiet Ermittlungen vornehmen, weil sie einer Bundesbehörde angehören.[1] Ermittlungshandlungen sind nur im Inland innerhalb der Grenzen der Bundesrepubli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.2.2 Steuerfahndung

Rz. 10 Die örtliche Zuständigkeit der Steuerfahndung ist in den einzelnen Ländern durch Rechtsverordnung geregelt. Dabei erstreckt sich der Zuständigkeitsbereich einer Dienststelle regelmäßig über den Bereich mehrerer Finanzamtsbezirke. Innerhalb des Bundeslandes, dem die jeweilige Steuerfahndung angehört, bestehen keine Zuständigkeitseinschränkungen.[1] Ob sie darüber hinau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.1.1 Zollfahndung

Rz. 3 Seit dem 1.1.2002 bestehen statt zuvor 21 nur noch 8 Zollfahndungsämter (in Hamburg, Hannover, Essen mit Dienstsitz Düsseldorf, Berlin-Brandenburg, Frankfurt/Main, Stuttgart, Dresden, München) mit 24 Außenstellen (vorher 31). Geregelt ist dies in § 12 Abs. 1 FVG. Bei der aufgrund dieser Vorschrift ergangenen Bestimmung von Bezirk und Sitz der Hauptzollämter und Zollfah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Prognose bei Mandatsann... / B. Notwendigkeit einer Kostenprognose

Rz. 3 Der Rechtsanwalt kann dauerhaft seine Dienstleistung (Rechtsrat/Rechtshilfe/rechtliche Vertretung/Vertragsgestaltung) nur erbringen, wenn seine Mandanten davon überzeugt sind, dass seine Dienstleistung ihnen nützt. Nun besteht der Nutzen einer rechtlichen Beratung oder Vertretung nicht nur in finanziellen Vorteilen, sondern auch in der Klärung der Rechtslage. Gerade be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 3. Muster: Antrag auf gerichtliche Unterstützung

Rz. 86 Schiedsgerichte haben kein imperium, können also keine Zwangsmaßnahmen vornehmen. Weder können sie etwa unwillige Zeugen vorführen lassen noch die Vorlage von Unterlagen oder sonstigen Beweismitteln erzwingen. Auch können sie keine Eide abnehmen. Für solche und andere Unterstützungsmaßnahmen stehen aber die staatlichen Gerichte parat, § 1050 ZPO. Diese können in erste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Internationales Zivilp... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / c) Ablehnung von Beweisanträgen gem. § 244 Abs. 3 StPO

Rz. 337 Ein Beweisantrag, der sich nicht auf die Vernehmung eines Sachverständigen bezieht, kann nur aus den in § 244 Abs. 3 StPO abschließend aufgeführten Gründen abgelehnt werden. Das Ausweichen auf einen anderen Grund ist unzulässig. Versucht man, das im § 244 Abs. 3 StPO Angeführte allgemein zusammenzufassen, lässt sich sagen, dass ein Beweisantrag nicht abgelehnt werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Internationales Zivilp... / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 26 Die grenzüberschreitende Zustellung von Schriftstücken ist die praktisch wichtigste Form der internationalen Rechtshilfe. § 183 Abs. 2 ZPO stellt sicher, dass die deutschen Gerichte die entsprechenden staatsvertraglichen Verpflichtungen Deutschlands einhalten. Nur wenn eine Zustellung auf dem völkervertraglichen Rechtshilfeweg nicht möglich ist, kann die zuständige di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Internationales Zivilp... / 2. Beweisaufnahme im Ausland

Rz. 32 Dagegen können gegenüber im Ausland wohnenden Zeugen oder Sachverständigen, die nicht freiwillig vor einem deutschen Gericht erscheinen wollen, keine Zwangsmaßnahmen ergriffen werden. In diesem Fall muss der Weg der internationalen Rechtshilfe beschritten werden.[112] Nach § 363 ZPO kann die Beweisaufnahme hierbei durch ein ersuchtes ausländisches Gericht oder – wenig...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 11. Amtshilfe in Steuerstrafsachen

Rz. 108 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ergänzt werden die DBA sowie die Abkommen und Rechtsnormen zum Informationsaustausch (> Rz 103 ff) durch das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20.04.1959. Dem Abkommen wurde in Deutschland durch Gesetz vom 03.11.1964 (BGBl 1964 II, 1369) zugestimmt. Es gilt in den europäischen Staaten sowie in > Israel. Das A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Auskunft an Dritte über steuerliche Verhältnisse eines anderen

Rz. 87 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Geheimhaltung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl durch die Finanzbehörden wird durch das > Steuergeheimnis iRd §§ 30ff AO geschützt. Zu den Rechten des Stpfl > Akteneinsicht, ergänzend > Datenschutz Rz 6 f. Privatpersonen wird zu außersteuerlichen Zwecken kein Einblick in die Steuerakten eines Stpfl gewährt (BFH 96, 455 = BStBl 1969 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Begriff des Steuervorteils

Rz. 425 [Autor/Stand] Der in jeder Verkürzung von Steuern für den Täter oder einen Dritten liegende Vorteil ist bereits durch die erste Erfolgsalternative des § 370 Abs. 1 AO erfasst (s. Rz. 373); eine sinnvolle Definition des Steuervorteils muss demnach darüber hinausgehen. Durch § 370 Abs. 4 Satz 2 AO wird immerhin die früher umstrittene Frage geklärt, ob "auch Steuervergü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Örtliche Geltung

Rz. 79 [Autor/Stand] Der örtliche Anwendungsbereich des § 370 AO bestimmt sich grds. nach den allgemeinen Gesetzen über das Strafrecht (§ 369 Abs. 2 AO). Deshalb finden insb. die §§ 3, 4 und 9 StGB Anwendung. Die Frage nach der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts ist im Rahmen der weiter zunehmenden internationalen Mobilität der Stpfl. auch für den Straftatbestand der Steuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Satz 2

Weitere Voraussetzung ist,... Rz. 516 [Autor/Stand] Auskunftserteilung als weitere Voraussetzung. Die einleitenden Worte von § 8 Abs. 2 Satz 2 ("[w]eitere Voraussetzung ist") stellen klar, dass neben den in § 8 Abs. 2 Satz 1 genannten Tatbestandsvoraussetzungen auch die in § 8 Abs. 2 Satz 2 genannten Vorraussetzungen gegeben sein müssen, um den Gegenbeweis führen zu können. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Allgemeine Ermittlungsbefugnisse (§ 161 StPO i.V.m. § 399 Abs. 1 AO)

Die innerdeutsche Ermächtigungsgrundlage für Ersuchen um Übermittlung der Daten aus anderen Strafverfahren ist die Ermittlungsgeneralklausel des § 161 Abs. 1 StPO. Danach ist die Staatsanwaltschaft befugt, von allen Behörden und Gerichten Auskunft und damit auch die Übermittlung von gegenständlichen und elektronischen Beweisen und Daten aus anderen Strafverfahren zu verlange...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausschlagungsgegner.

Rn 15 Die Ausschlagungserklärung ist ggü dem Nachlassgericht abzugeben. Dies gilt nicht für die Ausschlagung von Vermächtnissen; sie kann formlos ggü dem Beschwerten erfolgen (Staud/Otte § 1945 Rz 30). Das Nachlassgericht nimmt die Erklärung entgegen, auch wenn es sie für unwirksam oder verspätet erachtet und teilt die Ausschlagung den Nächstberufenen nach § 1953 III mit. Es...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren.

Rn 15 Nach §§ 312 Nr 1–4, 313 I Nr 1 FamFG ist das Gericht zuständig, bei dem eine Betreuung anhängig ist, deren Aufgabenkreis die Unterbringung des Betroffenen umfasst. Auch eine vorläufige Unterbringung in einer in einem anderen Gerichtsbezirk gelegenen Einrichtung ändert daran nichts (s §§ 313 I Nr 2–4, II, III, IV, 314 FamFG). Dem Betroffenen ist im Unterbringungsverfahr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 5 Art 6 gilt im Prinzip ebenso für das autonome (Begriff oben Art 3 EGBGB Rn 14) wie für das staatsvertragliche IPR, wobei Staatsverträge häufig eigene Regelungen zum op enthalten, die dem Art 6 vorgehen. IÜ muss durch Auslegung des betreffenden Staatsvertrages festgestellt werden, ob die Vertragsstaaten den Rückgriff auf die jeweiligen nationalen Vorbehaltsklauseln zulas...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Eigenständige Kollisionsrechtsvereinheitlichung.

Rn 18 Seitdem die EU in Art 65 Buchst b EGV (Art 81 Buchst c AEUV) eine (beschränkte) kollisionsrechtliche Rechtssetzungskompetenz erhalten hat, sind sukzessive ganze Anknüpfungsgegenstände erfassende, unmittelbar anwendbare europäische Kollisionsnormen erlassen worden. Ausgenommen von dieser Kompetenz ist Dänemark, das auch nicht wie das Vereinigte Königreich und Irland vom...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Kein Prozessrecht.

Rn 3 (Zu diesem vgl neben den ZPO-Kommentierungen zB Geimer/Schütze Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 6 Ordner, Loseblatt 65. Aufl 22; Schack Internationales Zivilverfahrensrecht, 8. Aufl 21; Geimer/Schütze Europäisches Zivilverfahrensrecht, 4. Aufl 20; Rauscher (Hrsg) Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, 5. Aufl 22 ff (5 Bde); nahezu voll...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gegenstand.

Rn 1 Rechtshilfe ist der im Bereich der rechtsprechenden Tätigkeit geleistete Beistand (Celle NJW 67, 993 [OLG Celle 01.12.1966 - 1 Ss 113/66]). Gegenstand der Rechtshilfe ist eine Amtshandlung, zu deren unmittelbarer Vornahme das ersuchende Gericht an sich berechtigt wäre und die es nur aus Zweckmäßigkeitsgründen einem anderen Gericht überträgt (RGZ 115, 368, 369; Beispiele...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 157 GVG – [Rechtshilfegericht].

Gesetzestext (1) Das Ersuchen um Rechtshilfe ist an das Amtsgericht zu richten, in dessen Bezirk die Amtshandlung vorgenommen werden soll. (2) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Erledigung von Rechtshilfeersuchen für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte einem von ihnen ganz oder teilweise zuzuweisen, sofern dadurch der Rechtshilfeverkehr erleic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland.

Rn 3 Die richterliche Tätigkeit ist grds auf den eigenen Hoheitsbereich beschränkt. Dieser Grundsatz kann nur mit Zustimmung des jeweils in Betracht kommenden ausländischen Staates durchbrochen werden. Die Frage, ob eine solche Zustimmung herbeigeführt oder von einer bereits erteilten Zustimmung Gebrauch gemacht werden soll, fällt in den Bereich der Beziehungen zu anderen St...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ist Teil der gerichtlichen Rechtshilfe. Diese Rechtshilfe ist ggü dem Schiedsgericht erforderlich, weil es keine eigene Zwangsgewalt besitzt. Dadurch wird iRd Beweisaufnahme und ebenso bei Ladungen und ähnlichen Teilen des Amtsbetriebs, va über die Grenze hinweg, der Handlungsbereich des Schiedsgerichts eingeengt. Das staatliche Gericht ist hier also rein unter...mehr