Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtshilfe

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§ 35 Strafsachen / (2) Terminsgebühr für Termine außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 87 Entstehen kann auch eine Terminsgebühr nach Nr. 4102 VV. Sie entsteht in diesem Verfahrensabschnitt erneut, unabhängig davon, ob die Gebühr im vorbereitenden Verfahren bereits entstanden ist und wie viele Termine dort stattgefunden hatten. Beispiel 36: Gerichtliches Verfahren mit Termin außerhalb der Hauptverhandlung Nach Eingang der Akten führt das AG Köln zunächst im...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / dd) Verfahren mit Termin außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 111 Kommt es im gerichtlichen Verfahren nicht zur Hauptverhandlung, sondern nur zu einem Termin außerhalb der Hauptverhandlung, entsteht die gleiche Gebühr wie für eine Hauptverhandlung (Vorbem. 5.1.3 Abs. 1 VV). Beispiel 42: Gerichtliches Verfahren mit Termin außerhalb der Hauptverhandlung Das Amtsgericht Köln lässt im Wege der Rechtshilfe vor dem Amtsgericht Bremen eine...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / a) Überblick

Rz. 92 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bestimmen sich die Gebühren nach Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 VV. Ergänzend gelten Unterabschnitt 1 (Allgemeine Gebühr) und Unterabschnitt 5 (Zusätzliche Gebühren). Rz. 93 Während im RVG zunächst nur das gerichtliche Verfahren vor dem Amtsgericht geregelt war (Teil 5 Abschnitt 1, Unterabschnitt 3 VV), ist durch das 2....mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (b) Hauptbevollmächtigter verdient ebenfalls Terminsgebühr nach Vorbem. 3 VV

Rz. 98 In Betracht kommt, dass sowohl Terminsvertreter als auch Hauptbevollmächtigter eine Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV verdienen. Beispiel 54: Terminsvertreter nimmt den Verhandlungstermin wahr; Prozessbevollmächtigter nimmt an Beweistermin teil Die in München wohnende Partei bestellt für einen Rechtsstreit von dem LG Köln in München einen Prozessbevollmächtigten u...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / (1) Zusätzliche Gebühr ohne Hauptverhandlung

Rz. 118 Ebenso wie im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde kann auch im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV anfallen. Diese kommt in drei Fällen in Betracht. Die Gebühr entsteht, wennmehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 4. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 214 Nach Nr. 1010 VV kann der Anwalt im Falle einer besonders umfangreichen Beweisaufnahme eine Zusatzgebühr verdienen. Voraussetzungen dieser Gebühr sind Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Rz. 215 Die Zusatzgebühr ent...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Verfahrensfragen

Rz. 159 [Autor/Stand] Ein Absehen von der Verfolgung nach dem sog. Schmuggelprivileg des § 32 ZollVG [2] (s. dazu § 382 Rz. 63 f.) ist nach der seit 16.3.2017 geltenden Fassung[3] gem. § 32 Abs. 2 ZollVG für den Qualifikationstatbestand des § 373 AO ausdrücklich ausgeschlossen. Im Übrigen handelt es sich auch nicht mehr um ein obligatorisches Verfolgungshindernis, sondern um ...mehr

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Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht in wesentlichen Teilen und in ihrer Funktion dem bisherigen § 116 BSHG. Zweck der Regelung ist es, dem Träger der Sozialhilfe die Prüfung der Bedürftigkeit des Leistungsberechtigten zu ermöglichen, ihn in die Lage zu versetzen, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang der Nachrang der Sozialhilfe durch Inanspruchnahme von etwaigen Unterhalts- ...mehr

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Anhang 5: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) v. 17.12.2008, BGBl. I, 2586, 2587, BGBl. I 2009, 1102 BGBl. III 315–24 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 962mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die allgemeine Feststellung der Amtshilfepflicht in Art. 35 GG besagt nicht, dass Amtshilfe in jedem Fall und Umfang gefordert werden kann und geleistet werden muss. Das gilt auch in den §§ 111–116 AO, die sich auf die Amtshilfe einseitig für die Finanzbehörden beschränken. Die Amtshilfe ist nur ein Hilfsmittel für die an sich von der Finanzbehörde zu leistenden Tätigk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1 Begriff der Amtshilfe

Rz. 2 Amtshilfe ist die ergänzende Hilfe[1] einer Stelle (Behörde, Gericht), die diese einer anderen Behörde, hier einer Finanzbehörde, zur Durchführung ihrer Aufgaben, hier Durchführung der Besteuerung, leistet. Amtshilfe kann in sehr unterschiedlicher Art und Weise geleistet werden. Dies kann außer in Auskunftserteilung, Akteneinsicht, Augenscheinseinnahme usw. z. B. auch ...mehr

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AGS 06/2022, Auslagenerstat... / III. Entschädigungspflicht

Auch soweit der Antrag auf die Feststellung einer Entschädigungspflicht für zu Unrecht erlittene Auslieferungshaft gerichtet sein sollte, liegen nach Auffassung des OLG die Voraussetzungen hierfür nicht vor. Eine unmittelbare Anwendung der Vorschriften des StrEG scheide aus, weil diese Maßnahmen der strafrechtlichen Rechtshilfe insbesondere den Fall der im Inland erlittenen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dänemark

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das als parlamentarische Monarchie geführte Königreich Dänemark (Hauptstadt: Kopenhagen, Amtssprache: Dänisch) ist ein nordeuropäischer Staat auf der Halbinsel Jütland und insbesondere den Inseln Seeland und Fünen. Es grenzt im Süden an Deutschland und es ist durch eine Brücke mit > Schweden verbunden. Zum Königreich Dänemark gehören auch die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO FÜNFTER UNTERABSCHNITT Rechts- und Amtshilfe Vorbemerkungen zu §§ 111–117

Rz. 1 Nach Art. 35 Abs. 1 GG leisten alle Behörden des Bundes und der Länder sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. Dabei sind die Worte "Behörden des Bundes und der Länder" sehr weit auszulegen. Sie umfassen nicht nur die Bundes- und Landesbehörden, sondern auch die Gemeindebehörden sowie über den Bereich der Behörden i. e. S. hinaus alle Stellen der Gebietskörperschaften ...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / IV. Kein Anspruch aus § 45 Abs. 3 RVG

Ein Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse ergibt sich nach Auffassung des OLG auch nicht aus § 45 Abs. 3 RVG. Es sei bereits fraglich, ob es sich hierbei nicht um eine Zuständigkeitsnorm zur Frage handelt, welche Staatskasse die Gebühren schuldet (Hartung/Schons/Enders/Hartung, RVG, 3. Aufl., 2017, § 45 Rn 52). Aber selbst wenn diese Norm ("sonst") dahin auszulegen sei, d...mehr

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§ 7 Einreichung des Scheidu... / E. Zustellung im Ausland

Rz. 10 Wird hierzu eine Zustellung im Ausland erforderlich, so ist mit erheblichen Verzögerung zu rechnen – insb. dann, wenn zuvor ein Verfahrenskostenhilfeverfahren stattfindet, für das dem Gegner ebenfalls rechtliches Gehör gewährt werden muss. Rz. 11 Praxistipp: Besteht noch Kontakt zwischen den Ehegatten, so sollte der im Ausland lebende Ehegatte bereits im Vorfeld des ge...mehr

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AGS 12/2021, Nicht auf frei... / Leitsatz

Ein Beschuldigter befindet sich "nicht auf freiem Fuß", wenn im Ausland Haft vollstreckt wird. Das gilt auch dann, wenn es sich nicht um Auslieferungshaft i.e.S. handelt, sondern um Strafhaft, aber im gerichtlichen Auslieferungsverfahren im Wege der vertragslosen Rechtshilfe um die Überstellung des – sich nach rechtskräftiger Verurteilung derzeit dort in Strafhaft befindlich...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / a) Gesetzliche Vergütung

Im Kostenfestsetzungsverfahren wird gem. § 464b StPO insbesondere über die Erstattung der Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts entschieden, den die jeweilige Partei mit ihrer Verteidigung bzw. Vertretung beauftragt hat. Nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 91 Abs. 2 ZPO werden nur die gesetzlichen Gebühren und Auslagen erstattet, also die im RVG geregelten Gebühren und Auslag...mehr

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AGS 12/2021, Nicht auf frei... / V. Formlose Überstellung beantragt

Gemessen hieran weist nach Auffassung des BGH die derzeitige Inhaftierung des Beschuldigten in der Republik Irak die notwendigen Voraussetzungen nach § 147 Abs. 5 S. 2 Alt. 3 StPO auf. Der GBA betreibe hier mit seinem an die Republik Irak gerichteten Auslieferungsverfahren im Wege der vertragslosen Rechtshilfe die Überstellung des – sich nach rechtskräftiger Verurteilung der...mehr

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Liechtenstein / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 101 Neben dem Qualitätsmerkmal als absolutes Niedrigsteuerland zeichnete sich Liechtenstein bis ins Jahr 2009 durch ein absolutes Steuergeheimnis aus. Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen wurden gegenüber dem Ausland nicht gewährt, ausländische Steuern und andere öffentliche Abgaben und Kosten durften grundsätzlich in Liechtenstein nicht eingetrieben werden.[32] Hier ha...mehr

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Ukraine / 3. Gründung vom Ausland aus

Rz. 22 Die Gründung einer GmbH kann auch durch im Ausland ansässige Beteiligte aufgrund Stellvertretung erfolgen. Zu diesem Zweck ist im Ausland eine entsprechende Vollmacht zu erteilen. Somit ist die persönliche Anwesenheit vor einem ukrainischen Notar bei der notariellen Beglaubigung der Echtheit der Unterschriften der Gründer in der Satzung nicht erforderlich. Die Möglich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Person des Entdeckers

Rz. 655 [Autor/Stand] Über die Person des Entdeckers macht § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO keine Angaben. Dementsprechend kommen nach h.M. als taugliche Tatentdecker nicht nur Amtsträger einer Behörde (z.B. FinB, Steuer- oder Zollfahndung, StA, Polizei oder die in § 116 AO genannten anzeigepflichtigen Stellen), sondern auch Dritte (Privatpersonen) in Betracht[2]. Erforderlich i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Ausschlussgründe

a) Keine anderweitige Anhängigkeit oder Rechtshängigkeit Rz. 34 [Autor/Stand] Ist wegen derselben Tat i.S.d. § 264 StPO (s. dazu § 385 Rz. 1315 ff.) bereits anderweitig Anklage erhoben (§ 151 StPO) oder der Erlass eines Strafbefehls beantragt worden (§ 407 Abs. 1 StPO), ist das Strafverfahren in dieser Sache bei Gericht anhängig mit der Folge des Übergangs der Verfahrensherrs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Schrifttum: I. Gesamtdarstellungen: Abramowski, Die strafbefreiende Selbstanzeige – eine verfassungswidrige Privilegierung?, Frankfurt/Main 1991; Boelsen, Die Regelung des § 371 Abs. 4 der AO 1977, Diss. Kiel 1993, Frankfurt/Main 1994; Breyer, Der Inhalt der strafbefreienden Selbstanzeige, Diss. Greifswald 1996; Frees, Die steuerrechtliche Selbstanzeige: zur kriminalpolitische...mehr

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AGS 09/2021, Terminsgebühr ... / III. Argumente

1. Wortlaut der Nr. 6102 VV Nach dem Wortlaut der Nr. 6102 VV entstehe in Auslieferungssachen im gerichtlichen Verfahren je Verhandlungstag eine Terminsgebühr. Da das IRG den Begriff "Verhandlung" ausschließlich in Vorschriften verwendet, die das Verfahren vor OLG betreffen, wie z.B. §§ 30 Abs. 3, 31 sowie § 33 Abs. 3 IRG, nicht aber in denen, die die Termine vor dem Amtsgeri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Kenntniserlangung

Schrifttum: Bilsdorfer, Die Anzeige von Steuerstraftaten nach § 116 AO und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ZRP 1997, 137; Birmanns, Informationsaustausch zwischen Zoll und Steuerverwaltung, NWB Fach 13, 769; Bisle, "Chi-Quadrat-Test" und Zeitreihenvergleich: Keine Schätzung bei ordnungsgemäßer Buchführung, PStR 2012, 15; Blenkers, Chi-Test – oder "Jeder Mensch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Unterbrechung der Verjährung

Rz. 52 [Autor/Stand] Die Verfolgungsverjährung von Steuervergehen wird nicht bereits durch die bloße Verfahrenseinleitung selbst, sondern erst durch die formlose Bekanntgabe der Einleitung des Strafverfahrens (zumeist der Einleitungsverfügung) unterbrochen (§ 369 Abs. 2 AO i.V.m. § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB). Zwar wird praktisch mit der Einleitung eines Strafverfahrens regelmäßi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Rechtsschutz

Rz. 18 Da eine Anhörung vor der Übermittlung personenbezogener Daten nicht vorgesehen ist, kommt ein präventiver Rechtsschutz nur in Ausnahmefällen in Betracht.[1] Dieser ist im Wege einer vorbeugenden Unterlassungsklage, ggf. durch Beantragung einer einstweiligen Anordnung, vor dem Finanzgericht geltend zu machen.[2] Rz. 19 Übermittelt die Steuerfahndung personenbezogene Dat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In den nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union war bislang überwiegend die internationale Rechtshilfe, also die Unterstützung von Gerichten bei Rechtspflegeaufgaben, geregelt. Dies wurde ergänzt durch die Amtshilfe in Steuersachen, insbesondere durch das EUAHiG [1] (Steuerfestsetzung), das EUBeitrG [2] (Steuererhebung und Vollstreckung) und bilater...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.8 Anwendung auf Schengen-assoziierte Staaten, Abs. 8

Rz. 17 Die Regelung des § 117a Abs. 8 AO stellt klar, dass die Abs. 1 bis 7 dieser Vorschrift nicht nur für die Staaten der Europäischen Union, sondern auch für die Schengen-assoziierten Staaten anwendbar sind. Damit wird eine gleichlautende Anwendung mit der Rechtshilfe hergestellt. Bei den Schengen-assoziierten Staaten handelt es sich derzeit um Norwegen, Island, Schweiz u...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / B. Deutsche Gerichtsbarkeit

Rz. 8 Da die Ausübung der gerichtlichen Gewalt Ausdruck der staatlichen Souveränität ist, ist die Entscheidungsbefugnis deutscher (Zivil-)Gerichte räumlich und persönlich begrenzt. Rz. 9 Räumlich beschränkt sich die deutsche Gerichtsbarkeit auf das Inland. Im Ausland können deutsche Gerichte grundsätzlich keine Prozesshandlungen vornehmen, sondern müssen die dortigen Behörden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gerichtliche Verfahren nach dem IStGH-Gesetz

Rz. 14 Zu den Verfahren des IStGH-Gesetzes, die von VV 6101 und 6102 erfasst werden, zählen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Für den durch die Staatsanwaltschaft bestellten Rechtsanwalt gelten die Vorschriften über den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt entsprechend. 2Ist das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden, tritt an die Stelle des Gerichts des ersten Rechtszugs das Gericht, das für die gerichtliche Bestätigung der Bestellung zuständig ist. (2) 1Für den durch die Staatsanwaltsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gerichtliche Verfahren nach dem IRG

Rz. 12 Zu den von VV 6101 und 6102 erfassten gerichtlichen Verfahren nach dem IRG zählen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Terminsgebühr (Abs. 1)

Rz. 1 In Bußgeldsachen entsteht die Terminsgebühr zunächst einmal für die Teilnahme an der Hauptverhandlung. Daneben ordnet Abs. 1 an, dass die Terminsgebühr auch für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen außerhalb der Hauptverhandlung entsteht. Diese Regelung entspricht der Vorschrift der VV 4102 im Strafverfahren. Rz. 2 Im Gegensatz zu VV 4102 wird hier allerdings nicht n...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / d) Entscheidung im schriftlichen Verfahren

Rz. 84 Darüber hinaus ist eine Terminsgebühr nach Anm. 1 Nr. 1 zu VV 3104 bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren sowohl in der Ehesache als auch in den Folgesachen möglich, da nach §§ 113 Abs. 1 S. 2, 137 Abs. 1 FamFG, § 128 Abs. 1 ZPO eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[24] Beispiel: Das Scheidungsverfahren ist vor dem AG Kiel anhängig. Nach Rechtshäng...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Terminsgebühr, VV 3402

Rz. 60 Der Verkehrsanwalt kann neben der Gebühr nach VV 3400 auch eine Terminsgebühr nach VV 3401, 3402 i.V.m. VV 3104 verlangen, wenn er den zusätzlichen Einzelauftrag erhalten hat, an einem Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 teilzunehmen. Es liegen dann zwei verschiedene Einzelaufträge vor. VV Vorb. 3.4 steht dem Anfall der Terminsgebühr daher nicht entgegen. Zwar entsteht da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Mehrere Auftraggeber

Rz. 51 Reist der Anwalt für mehrere Auftraggeber in derselben gebührenrechtlichen Angelegenheit, so kann er selbstverständlich die Reisekosten nur einmal abrechnen. Die Haftung der einzelnen Auftraggeber richtet sich dann nach § 7 Abs. 2 S. 1, der auch für Auslagen gilt. Jeder Auftraggeber haftet danach insoweit, als die Reisekosten angefallen wären, wenn der Anwalt nur für ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Kopien und Ausdrucke im Auslieferungsverfahren nach dem IRG

Rz. 110 Im Auslieferungsverfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ist es für den Beistand des Verfolgten (vgl. § 40 IRG) i.d.R. erforderlich, die gesamten Verfahrensakten zu kopieren. Zwar kann sich für bestimmte Schriftstücke die Verpflichtung ergeben, diese nicht zu kopieren (z.B. eigene Schriftstücke des Anwalts, bereits übersandte geric...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1In Straf- und gerichtlichen Bußgeldsachen, Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, in Verfahren nach dem IStGH-Gesetz, in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie bei Unterbringungsmaßnahmen nach § 151 Nummer 6 und 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsba...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Fälligkeit und Form der Abrechnung

Rz. 53 Fällig werden die Reisekosten erst zusammen mit der übrigen Vergütung unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 1. Zuvor kann allerdings ein angemessener Vorschuss nach § 9 verlangt werden. Diese Vorschrift gilt auch für Auslagen. Rz. 54 Für die Abrechnung der Reisekosten ist § 10 zu beachten. Auch dieser Teil der Vergütung (§ 1 Abs. 1), kann nur aufgrund einer formell or...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Möglichkeit der Pauschgebühr für den Wahlanwalt besteht für sämtliche Tätigkeiten in allenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bestellung nach Abs. 2

Rz. 5 Im Falle des Abs. 2 kommt ein Vergütungsanspruch gegen den Vertretenen alleine aufgrund seiner Bestellung nicht in Betracht. Der Vertretene kann in diesem Fall auch dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn ein Erstattungsanspruch gegen den verurteilten Angeklagten besteht. Für die Fälle des Abs. 2 wird also von der sonstigen Regelung bei der Pflichtverteidigung und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Pauschgebühr

Rz. 46 Eine Pauschgebühr wegen besonderem Umfang und besonderer Schwierigkeit entsprechend § 51, kann dem gemäß § 7 Abs. 1 ThUG gerichtlich beigeordneten Rechtsanwalt nicht bewilligt werden. Trotz der für das Verfahren sowie die gesamte Dauer einer Therapieunterbringung geltenden Beiordnung gilt § 51 in Straf- und Bußgeldsachen, in Verfahren nach dem Gesetz über die internat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1In Strafsachen, gerichtlichen Bußgeldsachen, Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, in Verfahren nach dem IStGH-Gesetz, in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie in Verfahren nach § 151 Nummer 6 und 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit stellt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. IRG und IStGH-Gesetz-Verfahren

Rz. 2 In VV Teil 6 Abschnitt 1 (VV 6100, 6101, 6102) ist die Vergütung des Anwalts geregelt, der in Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) oder in Verfahren nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH-Gesetz) als Beistand tätig wird. VV 6100 regelt dabei nur die Verfahrensgebühr für die T...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Termine außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 2 Für gerichtliche Termine außerhalb der Hauptverhandlung entsteht die Terminsgebühr nach VV 5108, 5110, 5112 ebenfalls (VV Vorb. 5.1.3 Abs. 1). Die Wahrnehmung eines Termins vor der Polizei oder der Verwaltungsbehörde oder eines anderen außergerichtlichen Termins reicht allerdings nicht aus. Es muss sich um einen gerichtlichen Termin handeln. Hauptanwendungsfall dürfte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV Vorb. 6.1.1, 6100

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abgeltungsbereich

Rz. 21 Durch die Gebühr nach VV 4104 wird die gesamte Tätigkeit des Anwalts im vorbereitenden Verfahren abgegolten.[10] Hierzu zählen insbesondere:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Gemäß §§ 161a Abs. 1 S. 2, 163 Abs. 4 S. 1 Nr. 3, 68b StPO kann auch die Staatsanwaltschaft einem Zeugen einen anwaltlichen Beistand für polizeiliche Vernehmungen oder staatsanwaltliche Vernehmungen beiordnen. Nach §§ 87e, 53 IRG (Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen) kann darüber hinaus das Bundesamt für Justiz im Verfahren auf Bewilligung der Vol...mehr