Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsdienstleistung

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.6 Beratung Neumandat und sonstige Tätigkeiten

Bei Anfragen eines potenziellen Neumandanten wird der Steuerberater oft mit Fragen zum Kündigungsrecht gegenüber dem bisherigen Berater konfrontiert, mit der Herausgabe von Unterlagen und Prüfung/Feststellung möglicher Fehler des Vorberaters. Hier handelt es sich wohl um erlaubte Nebenleistungen i. S. d. § 5 Abs. 1 RDG. Dies gilt auch für die Beratung und Vertretung des Ma...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.1 Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung für Mandanten

Die Weitergabe eines unveränderten Vertragsmusters[1] an den Mandanten fiel nach dem Wortlaut des RBerG nicht darunter (regelt nur die Besorgung von fremden Rechtsangelegenheiten). Nach § 2 Abs. 1 RDG ist die Weitergabe eines Vertragsmusters wohl überhaupt keine Rechtsdienstleistung, weil damit keine konkrete fremde Angelegenheit erledigt wird. Ein haftungsrechtliches Problem...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 1.1 Anwendungsbereich und Zweck

§ 1 Abs. 1 RDG regelt den Anwendungsbereich und den Zweck (vor allem Schutz des rechtsuchenden Bürgers vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen) des Gesetzes. Inhaltlich ist Letzteres auf den außergerichtlichen Bereich beschränkt. Entscheidend ist dabei in der Regel, ob das Gericht Adressat einer Handlung ist, ob also die rechtsdienstleistende Tätigkeit, z. B. eine Prozes...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das die Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen regelt, wurde das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) vollständig abgelöst. Konsequenterweise wurden daher auch Verfahrensordnungen über die gerichtliche Vertretung neu geordnet. Durch Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung u. a. wurden die Möglichkeite...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen

In der Praxis wird sich der Steuerberater auch am früheren Rechtsberatungsgesetz und der dazugehörigen Rechtsprechung orientieren müssen. Danach ist die Befugnis der Steuerberater, in rechtlichen Angelegenheiten tätig zu werden, auf die Hilfs- und Nebenleistungen für die Durchführung der eigentlichen steuer- und wirtschaftlich beratenden Tätigkeiten begrenzt. Der Zusammenhan...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.3 Mediation

Steuerberater haben aufgrund ihrer beruflichen Position Einblick in verschiedenste Bereiche des privaten und wirtschaftlichen Lebens ihrer Mandanten. Wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses wird vielfach von ihnen sogar erwartet, dass sie sich bei der Konfliktlösung beteiligten. Steuerberater können auf vielen Gebieten mediativ eingreifen, z. B. bei Veränderungsprozesse...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.4 Testamentsvollstreckung

Nach § 5 Abs. 2 Ziffer 1 RDG gelten alle Rechtsdienstleistungen, die im Zusammenhang mir der Tätigkeit der Testamentsvollstreckung erbracht werden als erlaubt. Der BGH hat bereits 2004 klargestellt, dass die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker als solches keine Rechtsberatung darstellt.[1] Im Urteil wurde aber ausgeführt, dass der Steuerberater als Testamentsvollstrecker bei ...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2.3 Zusammenschlüsse mit Anwälten

Die Gründung einer echten örtlichen oder überörtlichen Sozietät[1] mit Rechtsanwälten oder einer Partnerschaftsgesellschaft mit diesen macht im Hinblick auf die Rechtsdienstleistungen aus Sicht des Steuerberaters unter Berücksichtigung des Aufwands bei der Gründung und Risiken bei Trennung etc. nur Sinn mit erprobten Anwaltskollegen (z. B. ehemalige freie Mitarbeiter). Dazu...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2 Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und anderen Freiberuflern

Aber auch für erlaubte Rechtsdienstleistungen ist die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt immer empfehlenswert nach dem "4-Augen-Prinzip". Es muss in erster Linie, Ziel sein, Haftungsrisiken für den Mandanten und damit auch für den Steuerberater selbst zu vermeiden. Für den Anwalt und dessen mögliche Zusammenarbeit mit Steuerberatern und anderen Beratern gelten § 59a BRAO b...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 5 Urteile zum Rechtsberatungsgesetz im Überblick

Folgende Urteile – allgemein ergangen zum Rechtsberatungsgesetz – können in ihren jeweiligen Begründungen gute Anhaltspunkte liefern, welche Rechtsdienstleistungen erlaubt sind bzw. besser vom Steuerberater nicht übernommen werden sollten. OLG Köln, Urteil v. 27.2.2008, 6 U 177/07 : Das Verbot, ohne Zulassung zur Anwaltschaft rechtsbesorgend tätig zu werden, untersagt es, firm...mehr

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AGS 02/2021, Volkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 5. Auflage 2021, Verlag C.H. Beck, 417 S., 89,00 EUR

Seit dem Erscheinen der ersten Auflage des von Volkommer begründeten Handbuchs vor gut 30 Jahren hat sich die Zahl der Rechtsanwälte in Deutschland vervielfacht. Zwar meldet jeder deutsche Anwalt seiner Berufshaftpflichtversicherung nur etwa alle vier bis fünf Jahre einen Versicherungsfall. Gleichwohl kommt dem Rechtsgebiet der Anwaltshaftung eine ganz erhebliche Bedeutung z...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Separate Anschaffung

Tz. 79 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Erwirbt ein Unternehmen einen aktivierungspflichtigen immateriellen Vermögenswert im Rahmen einer separaten Anschaffung, ist dieser zum Zugangszeitpunkt mit seinen Anschaffungskosten zu bewerten. Die Anschaffungskosten errechnen sich aus folgenden Komponenten (IAS 38.27–32):mehr

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FoVo 10/2020, Die kostenrec... / II. Die Lösung

Man muss unterscheiden können: Berufsrecht und Kostenrecht In der Argumentation des Rechtspflegers geht es wild her. Es wird nicht konsequent zwischen den berufsrechtlichen Regelungen einerseits und den kostenrechtlichen Regeln andererseits unterschieden. Bei den angewandten rechtlichen Bestimmungen wird der Wortlaut nur unzutreffend wiedergegeben. Die gebildeten Normketten s...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (4) Keine Rechtsdienstleistung durch Rechtsschutzversicherer

Rz. 59 Da § 4 RDG die Erbringung von Rechtsdienstleistungen dann ausschließt, wenn diese Einfluss auf die Erfüllung einer anderen Leistungspflicht haben könnte, dürfen Versicherer keine Rechtsdienstleistung erbringen.mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (1) Rechtsdienstleistung, § 2 Abs. 1 RDG

Rz. 50 Nach § 2 Abs. 1 RDG ist eine Rechtsdienstleistung "jede Tätigkeit in konkreten fremden Rechtsangelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert". Liegt eine solche Rechtsdienstleistung vor, ist zu prüfen, ob diese ausnahmsweise nicht nur Rechtsanwälten oder Verbänden (wie z.B. dem ADAC) vorbehalten ist, sondern als so genannte Nebenleistung ...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (3) Rechtsdienstleistung als nicht erlaubte Nebenleistung, § 5 Abs. 1 RDG

Rz. 57 Viele Beratungen zu rechtlichen Fragen rund um den Verkehrsunfall durch Werkstätten, Sachverständige und Mietwagenunternehmen sind auch weiterhin verboten. Eine rechtliche Beratung bei streitigen Schadenfällen ist niemals eine zulässige Nebenleistung und darf daher durch Werkstätten, Sachverständige und Mietwagenunternehmer nicht erfolgen. Konkrete rechtliche Hinweise...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (2) Rechtsdienstleistung als erlaubte Nebenleistung, § 5 Abs. 1 RDG

Rz. 51 Die Rechtsdienstleistung kann als Nebenleistung zum jeweiligen Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. In der Abwicklung eines Verkehrsunfalls wird dies bedeuten, dass Werkstätten, Sachverständige und Mietwagenunternehmer allgemeine Hinweise zur Schadensabwicklung geben dürfen, sofern diese keine vertiefte juristische Prüfung erfordern. Rz. 52 Bei eindeutiger Haftungslage...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (2) Unzulässiger Forderungseinzug

Rz. 62 Bei Sachverhalten, die eine vertiefte Rechtsprüfung z.B. zum Forderungseinzug, zur Schadenhöhe oder aber zum Haftungsgrund erfordern, ist ein Forderungseinzug nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 RDG nicht zulässig, da hier eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung vorliegt.mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / cc) Inkassodienstleistung, § 2 Abs. 2 RDG

Rz. 60 § 2 Abs. 2 RDG regelt nun ausdrücklich, wann beim Inkasso eine Rechtsdienstleistung vorliegt. (1) Zulässiger Forderungseinzug Rz. 61 Werkstätten, Sachverständige und Mietwagenunternehmer können im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeit entstandene Schadenposten direkt mit dem Versicherer abrechnen, wenn sie Grund und Umfang der gegnerischen Eintrittspflicht nicht prüfen. Dar...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / bb) Regelungen durch das Gesetz

Rz. 49 Das Gesetz unterscheidet nach Rechtsdienstleistung oder Inkassodienstleistung. (1) Rechtsdienstleistung, § 2 Abs. 1 RDG Rz. 50 Nach § 2 Abs. 1 RDG ist eine Rechtsdienstleistung "jede Tätigkeit in konkreten fremden Rechtsangelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert". Liegt eine solche Rechtsdienstleistung vor, ist zu prüfen, ob diese ausn...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (1) Zulässiger Forderungseinzug

Rz. 61 Werkstätten, Sachverständige und Mietwagenunternehmer können im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeit entstandene Schadenposten direkt mit dem Versicherer abrechnen, wenn sie Grund und Umfang der gegnerischen Eintrittspflicht nicht prüfen. Darin liegt weder nach § 2 Abs. 1 noch nach Abs. 2 RDG eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung (BGH v. 24.10.2017 – VI ZR 504/16...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Mediator

Rz. 182 In den letzten Jahren betätigen sich Rechtsanwälte zunehmend auch als Mediator.[461] Unter Mediation [462] versteht man ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben, also die Einschaltung eines (meist) neutralen und u...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Vertragspflichten nach Maßgabe des Mandats

Rz. 3 Vertragliche Pflichten ggü. seinem Auftraggeber (Mandanten) hat der Rechtsanwalt grds. nur im Rahmen seines Auftrags (Mandats), d.h. bzgl. des Gegenstandes des Anwaltsvertrages.[28] Welche einzelnen Pflichten der Rechtsanwalt zu erfüllen hat, richtet sich nach dem Inhalt und Umfang seines Auftrags sowie den Umständen des Einzelfalls. Dafür ist es grds. gleichgültig, ob ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Stillschweigender Vertragsschluss

Rz. 15 Um die Beteiligten vor ungewollten Haftungs- oder Gebührenrisiken zu schützen, kann ein stillschweigend (konkludent) geschlossener Anwaltsvertrag nicht ohne Weiteres angenommen werden.[52] Im Interesse der Rechtssicherheit sind an die Annahme eines Vertragsschlusses durch schlüssiges Verhalten erhöhte Anforderungen zu stellen.[53] So reicht für die Annahme des Angebot...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 456 Die Zulässigkeit einer GmbH als Rechtsform für die berufliche Zusammenarbeit von Rechtsanwälten war im Schrifttum lange umstritten.[1044] Die überwiegende Anzahl der Autoren bejahte deren Zulässigkeit.[1045] Höchstrichterlich wurde die Zulässigkeit einer Zahnarzt-GmbH anerkannt,[1046] vom BayObLG auch die Zulässigkeit einer Anwalts-GmbH.[1047] Nach wie vor erfreut si...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / I. Fazit/Ausblick

Rz. 543 Die zunehmend strengere Haftung aus dem Anwaltsvertrag kann sich für den Rechtsanwalt als existenzgefährdend darstellen. Indessen wird das bestehende Schadensrisiko weitgehend durch die Höhe der Vergütung ausgeglichen, die i.d.R. eine hinreichende Kompensation darstellt. Zwar sind die gesetzlichen Möglichkeiten für Haftungsbegrenzungen zugegebenermaßen nicht sehr sta...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Einzel- oder Gesamtmandat

Rz. 409 Abweichend vom Grundsatz der gemeinschaftlichen Geschäftsführung und Vertretung (§§ 709, 714 BGB) hat die frühere Rechtsprechung des IX. Zivilsenats die Willenserklärungen der Parteien beim Abschluss eines echten Rechtsberatervertrages regelmäßig dahin gehend ausgelegt, dass der Vertrag mit allen Sozietätsmitgliedern abgeschlossen wird (Gesamtmandat).[928] Wegen beso...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vermeidung von Interessenkollisionen

Rz. 369 Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO). Die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben setzt den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechtsanwalt voraus.[1364] Der Mandant, welcher dem Anwalt die Schließung eines Anwaltsvertrages anträgt, darf von...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Vertretung des Schuldners und der Gläubiger (Abs. 4)

Rn 136 Das Verbraucherinsolvenzverfahren kann als Parteiverfahren zum einen vom prozessfähigen Antragsteller selbst geführt werden, zum anderen aber auch von einem Bevollmächtigten. Bei der Auswahl des Bevollmächtigten ist der Antragsteller allerdings über § 4 an die Voraussetzungen des § 79 ZPO gebunden.[224] In § 305 Abs. 4 werden zusätzliche Vertretungsmöglichkeiten für G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bundesjustizministerium plant Reform der Berufsausübung der Rechtsanwälte

Zusammenfassung Für die vom DAV seit langem geforderte große Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung hat das Justizministerium nun ein Eckpunktepapier vorgelegt. Es sieht eine gesetzliche Regelung der Berufsausübungsgesellschaften sowie eine deutliche Liberalisierung der interprofessionellen Zusammenarbeit vor. Nachdem die sogenannte kleine Reform der BRAO im Jahr 2017 hinter d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2019, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vorgelegt – Gläubiger, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister massiv betroffen

Referentenentwurf des BMJV war lange erwartet Das BMJV hat einen ersten Referentenentwurf zur "Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht" vorgelegt. Wer meint, der Entwurf betreffe nur Inkassodienstleister, kann mit einer bösen Überraschung aufwachen: Auf der Grundlage einer weitgehenden Gleichstellung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern bei der Erbringung...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Frage der Gewerblichkeit der Tätigkeit eines Rentenberaters (2)

Leitsatz 1. Der Rentenberater übt keine Tätigkeit aus, die einem der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG genannten Katalogberufe – insbesondere dem des Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters – ähnlich ist. Es fehlt an einer Vergleichbarkeit von Ausbildung und ausgeübter Tätigkeit. 2. Der Rentenberater erzielt auch keine Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit gemäß § 18 Abs. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 6 Fachkräfte / 2.2 Fortbildung der Fachkräfte

Rz. 8 Die Sozialhilfeträger haben die zwingende Verpflichtung (und nicht nur eine bloß freiwillige Möglichkeit), die bei der Durchführung des Gesetzes eingesetzten Personen angemessen fortzubilden. Diese Verpflichtung ergibt sich daraus, dass in Abs. 2 von "gewährleistet" die Rede ist. Allerdings wird teilweise die Ansicht vertreten, dass aus dieser Regelung für die eingeset...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / K. Mediation

Rz. 609 Die Mediation gehört zum Berufsbild des Rechtsanwalts (§ 18 BORA) und hat ihren festen Platz in der modernen Streitbeilegungspraxis gefunden. Rz. 610 Die Rolle des Anwalts, der eine der Parteien einer Mediation (oder eines sonstigen Streitbeilegungsverfahrens) vertritt, ist ambivalent: Einerseits soll er den Einigungswillen seiner Mandantschaft fördern, statt sich ihm...mehr

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AGS 12/2018, Erstattungsfäh... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 766 ZPO statthafte Erinnerung hat keinen Erfolg. … I.Ü. kann die Gläubigerin keine Vertretungsgebühr für einen Vollstreckungsauftrag in eigener Sache verlangen. Das Erinnerungsvorbringen greift nicht durch. Die vom Obergerichtsvollzieher vertretene und mehrfach geäußerte Auffassung ist zutreffend. Soweit die Gläubigervertreter § 4 Abs. 4 RDGEG damit zitieren, dass di...mehr

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zfs 6/2018, Böhme/Biela/Tomson: Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, C.F. Müller, 26. Aufl. 2018, 653 Seiten, 109,99 EUR, ISBN 978-3-8114-4518-5

Biela, Tomson – sie haben die Verantwortung für das Handbuch übernommen, Kröger und Mergner, alles Fachleute, haben die Neuauflage geschrieben. In 18 Kapiteln haben die Verfasser Haftung, Schadensumfang, Schadensminderung, übergegangene Ansprüche, Steuern, Vergleich, Kosten, Verjährung, Unfälle im Ausland oder mit Beteiligung von Ausländern, Verkehrsopferhilfe, Teilungs- und...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zurückweisung eines Bevollmächtigten

Leitsatz 1. Die Zurückweisung eines Bevollmächtigten wegen unbefugter Hilfeleistung in Kindergeldsachen wird nicht rückwirkend rechtswidrig, wenn der Bevollmächtigte später als Rechtsanwalt zugelassen wird. 2. Die Erlaubnis eines Bevollmächtigten zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet eines ausländischen Rechts sowie des Rechts der EU umfasst nicht die Vertr...mehr

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§ 8 Auftragsverarbeitung / a) Festlegung der jeweiligen tatsächlichen Funktionen und Beziehungen in einer Vereinbarung

Rz. 22 Gemäß Art. 26 Abs. 1 S. 2 DSGVO sind die gemeinsam Verantwortlichen verpflichtet, festzulegen, Diese Festlegung hat in Form einer transparenten Vereinbarung zwischen den Ve...mehr

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AGS 12/2017, Krenzler, Rechtsdienstleistungsgesetz: RDG, RDGEG, RDV – Handkommentar

Herausgegeben von Michael Krenzler. 2. Aufl., 2017. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden Baden. Hardcover, 633 S., 89,00 EUR Zwischen der jetzt vorliegenden zweiten und der ersten Auflage des Handkommentars zum RDG liegen fast sieben Jahre, in denen vielfältige Fortentwicklungen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht stattgefunden haben. Die Erläuterungen der aktuellen Aufl...mehr

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FF 12/2017, FF 12/2017 / Anwaltshaftung

BGH, Urt. v. 21.9.2017 – IX ZR 34/17 1. Übernimmt es der anwaltliche Mediator, einvernehmliche rechtliche Lösungsvorschläge zu entwickeln, kann eine Rechtsdienstleistung vorliegen; die Haftung des Mediators bestimmt sich dann regelmäßig nach den Maßstäben der Anwaltshaftung. 2. Ein anwaltlicher Mediator, der von Eheleuten zu dem Zweck beauftragt wird, mit ihnen eine einverstän...mehr

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FoVo 12/2017, Inkassokosten... / 3 Der Praxistipp

Höchstrichterliche Klärung steht aus Das LG hat die Rechtsbeschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen. Da der Schuldner sich aber – wie so häufig – gar nicht zur Wehr gesetzt hatte und auch nicht an dem Verfahren beteiligt wurde, gab es niemanden, der die Rechtsbeschwerde hätte einlegen können. Mit einem Landgericht hat damit zwar ein zweitinstanzliche...mehr

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FoVo 12/2017, Inkassokosten... / 2 II. Aus den Entscheidungsgründen

IKU wird in eigenem Namen tätig Die sofortige Beschwerde ist begründet. In dem angefochtenen Beschluss wie auch im Nichtabhilfebeschluss geht das Vollstreckungsgericht zunächst zutreffend davon aus, dass das Inkassounternehmen seine Tätigkeit vorliegend nicht als Bevollmächtigter des etwaigen ursprünglichen Gläubigers, sondern nach Forderungsübernahme selbst als Gläubiger aus...mehr

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zfs 7/2017, Abtretung von Rechten aus einem Versicherungsvertrag als Rechtsdienstleistung

RDG § 2 Abs. 2 § 3; BGB § 134 Leitsatz Zur Wirksamkeit der Abtretung von Rechten aus einer Kapitallebensversicherung an ein Unternehmen, das sich geschäftsmäßig mit der Rückabwicklung solcher Versicherungsverträge befasst (hier: "Auslegungs- und Änderungsvereinbarung"). BGH, Urt. v. 11.1.2017 – IV ZR 340/13 Sachverhalt Die Kl., die zur Zeit der nachfolgenden Vereinbarungen nicht ...mehr

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zfs 7/2017, Abtretung von R... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. steht der geltend gemachte Anspruch aus dem Lebensversicherungsvertrag nicht zu, weil dessen Abtretung wegen Verstoßes gegen das RDG nichtig ist." 1. Zu Recht und von der Revision unbeanstandet ist das BG davon ausgegangen, die in der ursprünglichen Vereinbarung v. 22.12.2010 enthaltene Abtretung sei wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 2 S. 1 Fall 2 i.V.m. § 3 RDG gem....mehr

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AGS 6/2017, Vergütung von I... / 2 Aus den Gründen

A. Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 793, 567, 569 Abs. 1, Abs. 2 ZPO statthaft, fristgemäß eingelegt worden und auch im Übrigen zulässig. B. Die sofortige Beschwerde ist grundsätzlich auch begründet. 1. In dem angefochtenen Beschluss wie auch im Nichtabhilfebeschluss geht das Vollstreckungsgericht zunächst zutreffend davon aus, dass das Inkassounternehmen seine Tätigkeit v...mehr

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ZAP 16/2016, Die Schadensregulierung für die Versicherung durch einen Versicherungsmakler als unzulässige Rechtsdienstleistung

Zusammenfassung Die Schadensregulierung im Auftrag des Versicherers gehört im Regelfall nicht als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Versicherungsmaklers. Der Begriff der Rechtsdienstleistung in § 2 Abs. 1 RDG erfasst jede konkrete Subsumtion eines Sachverhalts unter die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen, die über eine bloß schematische Anwendung von Rechtsn...mehr

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ZAP 16/2016, Unzulässige Rechtsdienstleistung: Schadensregulierung für die Versicherung

(BGH, Urt. v. 14.1.2016 – I ZR 107/14) • Gemäß § 3 RDG ist die selbstständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch Gesetz erlaubt wird. Die Bestimmung ist eine Marktverhaltensregelung. Nach dem RDG sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs...mehr

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ZAP 16/2016, Die Schadensre... / 3 Wesentlicher Inhalt der Entscheidung

Der BGH wählt in seiner Urteilsbegründung einen auf den ersten Blick verwirrenden zweistufigen Entscheidungsaufbau. Entgegen der gesetzlichen Systematik prüft und verneint er zunächst das Vorliegen des Erlaubnistatbestands des § 5 Abs. 1 RDG, wobei auch der Tatbestand der Interessenkollision gem. § 4 RDG angesprochen wird. Erst dann geht er auf die gedanklich vorrangige Frag...mehr