Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsdienstleistung

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AGS 05/2025, Gewährung von ... / II. Beratungshilfe

1. Voraussetzungen zur Bewilligung von Beratungshilfe Die Beratungshilfe stellt als Ausfluss aus dem Prinzip des soziales Rechtsstaates die Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens dar (Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 4. Aufl., 2022, Rn 3) und sichert Bürgern mit niedrigem oder keinem Einko...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Steuerberater als Nachlasspfleger

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Nachlasspfleger ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG, § 15 Nr. 8 BOStB grundsätzlich erlaubt.[1] Da der Pfleger gerichtlich bestellt wird, ist diesem auch gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 RDG das Erbringen von Rechtsdienstleistungen im Rahmen seines Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erlaubt. 2.3.1 Wesentliche Inhalte Die Nachlasspflegschaft ist in...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3 Tätigkeit bei Insolvenzen

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Insolvenzverwalter ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 15 Nr. 9 BOStB grundsätzlich erlaubt.[1] Die Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit einer Krise fällt unter die erlaubte Sanierungsberatung, weil dies im Wesentlichen wirtschaftliche Beratungsanteile betrifft.[2] Soweit rechtliche Fragen zu klären sind, gilt § 5 Abs. 1 RDG: Erlaub...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.1 Wesentliche Inhalte

Die Nachlasspflegschaft ist in §§ 1960 ff. BGB geregelt. Die Nachlasspflegschaft kann in folgenden Fällen vom Nachlassgericht[1] angeordnet werden:[2] Der Erbe ist dem zuständigen Nachlassgericht unbekannt.[3] Der Erbe hat die Erbschaft noch nicht angenommen. Der Erbe ist bekannt, es steht aber noch nicht fest, ob er die Erbschaft annimmt. In allen Fällen muss ein Bedürfnis nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 108 Der in Deutschland seit 1.7.1983 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % stand im Einklang mit Art. 12 Abs. 3 Buchst. a dritter Unterabsatz der 6. EG-Richtlinie (Rz. 60) und konnte deshalb auch ab 1.1.1993 unverändert beibehalten werden. Zulässig wäre auch eine Absenkung bis auf 5 %. Hiervon hat der Gesetzgeber tatsächlich Gebrauch gemacht. Durch das Zweite Corona-Steu...mehr

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Rechtsdienstleistungsgesetz... / 2 Zulässige Rechtsdienstleistungen des WEG-Verwalters

2.1 Gemeinschaftsbezug § 2 Abs. 1 Satz 1 RDG steckt zunächst die Reichweite des Bereichs der Rechtsdienstleistungen ab. Hiernach muss es sich um eine "Rechtsdienstleistung in einer konkreten fremden Angelegenheit" handeln. Rechtskreis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG fungiert der Verwalter als gesetzlicher Vertreter der GdWE mit Ausnahme des A...mehr

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Rechtsdienstleistungsgesetz... / 2.1 Gemeinschaftsbezug

§ 2 Abs. 1 Satz 1 RDG steckt zunächst die Reichweite des Bereichs der Rechtsdienstleistungen ab. Hiernach muss es sich um eine "Rechtsdienstleistung in einer konkreten fremden Angelegenheit" handeln. Rechtskreis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG fungiert der Verwalter als gesetzlicher Vertreter der GdWE mit Ausnahme des Abschlusses von Grundst...mehr

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Rechtsdienstleistungsgesetz... / 2.2 Individualbezug

Grenzen setzt das RDG dem Verwalter dann, wenn er über den Bereich der Gemeinschaftsbelange hinaus den Wohnungseigentümern oder deren Mietern rechtsdienstleistend zur Seite steht, weil dann unzweifelhaft der Bereich des RDG eröffnet ist. Allerdings ist es dem Verwalter durchaus erlaubt, gegenüber einem Mieter eines Wohnungseigentümers dessen Betriebskostenabrechnung zu erläu...mehr

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Rechtsdienstleistungsgesetz... / 2.3 Exkurs: Fördermittelberatung

Insbesondere im Rahmen der finanziellen Förderung von Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen stellt sich die Frage, ob der Verwalter berechtigt ist, die Wohnungseigentümer über bestimmte Fördermittel zu informieren oder ob er gar zur Fördermittelberatung verpflichtet ist. In Beantwortung der ersten Frage ist zu prüfen, ob eine Fördermittelberatung unter das Rechtsdienstleistungsge...mehr

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Rechtsdienstleistungsgesetz... / 1 Zielsetzung

Schutz vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen Seine Zielsetzung definiert das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in § 1 Abs. 1 Satz 2 RDG. Hiernach sollen die Rechtsuchenden, der Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen geschützt werden. Rechtsuchender Der Begriff des Rechtsuchenden ist insoweit selbsterklärend, als er auf denjenigen a...mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.4 Wie muss die Verwaltung einschreiten?

Im Fall des Zahlungsverzugs sollte die Verwaltung grundsätzlich schematisch vorgehen. Bietet der Einzelfall keinen Anlass, von diesem Schema abzuweichen, helfen routinierte und einstudierte Abläufe, Fehler zu vermeiden und stets das Richtige zu unternehmen. Einsatz von Software Ein gutes Mahnwesen kann jedenfalls in größeren Wohnungseigentumsanlagen nur mit und durch eine ents...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 5 Rechtsdienstleistungsgesetz

"Je geringer die bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise für die nicht rechtsdienstleistende Haupttätigkeit erforderlichen Rechtskenntnisse sind, umso kleiner ist die Befugnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen, wodurch über die für die Haupttätigkeit erforderliche berufliche Qualifikation ein gewisser Mindestqualitätsstandard auch für die rechtliche Beratun...mehr

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FoVo 02/2025, Orientierung vor der Evaluierung: Legal Tech

Remmertz Legal Tech – Strategien für die Rechtsanwaltschaft Monographie, 2. Aufl. 2025 438 Seiten, 129 EUR Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-80312-3 Der Rechtsanwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege steht historisch für eine freie und höchstpersönliche Erbringung einer Rechtsdienstleistung im konkreten Einzelfall. Im Zeitalter von Massenverfahren von Fluggastrechten über ...mehr

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zfs 02/2025, Mangelfolgesch... / 1. Prozessuales

Das Landgericht München I ist zu Recht der Auffassung, dass das Mahnverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Dass in diesem ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Bevollmächtigter auftrat, ist unerheblich, weil der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids nicht dem Anwaltszwang unterliegt.[2] Die Vorlage einer Vollmacht im Innenverhältnis war gem. § 703 Abs. 2 ZPO nicht erf...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Vertretung

Rz. 299 Beim Auftreten eines Vertreters muss dessen Legitimation im Termin durch öffentlich beglaubigte Urkunde (§ 129 BGB) nachgewiesen werden,[305] ansonsten ist ein Gebot zurückzuweisen (§ 71 Abs. 2 ZVG). Damit erlischt das Gebot. Eine Ausnahme besteht bei Offenkundigkeit (§ 71 Abs. 2 ZVG). Dies hat das Gericht durch Ausweispapiere (Personalausweis) festzustellen. Bei juri...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / cc) Inkassodienstleistung durch verbundene Unternehmen

Rz. 240 Die dargelegten Grundsätze sind nicht anders zu beurteilen, wenn das Inkasso durch ein verbundenes Unternehmen im Sinne des § 15 AktG betrieben wird, sogenanntes Konzerninkasso. Die Neuregelung des Rechtsberatungsrechtes hat in § 2 Abs. 3 Nr. 6 RDG eine Regelung mit sich gebracht, wonach der Einzug von Forderungen für ein verbundenes Unternehmen keine Rechtsdienstlei...mehr

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AGS 01/2025, Abrechenbarer ... / II. Rückzahlungsanspruch

Nach Klarstellung zu Rechenfehlern der Parteien nimmt das OLG zu dem Rückzahlungsanspruch des Klägers Stellung. Hinsichtlich der Höhe der angefallenen Vergütung ergebe sich ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB, weil eine Überzahlung vorläge. Die Beklagte habe einen Anspruch auf Zahlung einer Anwaltsvergütung gem. § 611 BGB i.V.m. der Ho...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Beratung bei der Existenzgründung des Mandanten

Die Haftungsvermeidung des Steuerberaters beginnt, soweit er bei der Existenzgründung herangezogen wird, schon hier. S. auch Hinweise 5.1.19 der BStBK für die Tätigkeit des Steuerberaters als Existenzgründungsberater.[1] Auch wenn – aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes – nur eingeschränkt (als Nebenleistung zur eigentlichen Beratungstätigkeit gem. § 5 Abs. 1 RDG)[2] ei...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 8 Haftungsrisiko: Insolvenzverwaltungen seitens des Steuerberaters

Die Tätigkeit als vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter wird in der Praxis davon abhängen, ob der Steuerberater sich beim Insolvenzrichter als möglicher Kandidat vorgestellt hat, und auch seine Kenntnisse in der Insolvenzordnung unter Beweis stellen kann. Regelmäßig sind es aber immer die gleichen Rechtsanwaltskanzleien – Fachanwälte für Insolvenzrecht –, auf welche die ...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 18.2 Haftung und Versicherung

Es lässt sich erkennen, welche Gefahren Wissenslücken sind oder welche Folgen unterlassene Hinweise an den Mandanten haben können. Wichtig Haftungsfalle RDG Eine große Haftungsfalle ist der Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen für Steuerberater im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, wenn sie als Nebenleistung zu seinem ...mehr

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ZErb 12/2024, Effiziente Na... / I. Ausgangspunkt und Relevanz

"Transmortale Überraschungen einer Vorsorgevollmacht" titelte ein jüngst erschienener Aufsatz.[1] Überraschungen kann es eigentlich nur geben, wenn eine Situation nicht ausreichend bekannt und vorbereitet ist. Die klassische Juristenausbildung spielt solchen Überraschungen im Bereich von Vorsorgevollmachten und Testamentsvollstreckung in die Hände. Sowohl im Familienrecht al...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / 1. Zulässigkeit

Diese neuen Perspektiven im Bereich des Legal Tech eröffnete der BGH, in dem er die Zulässigkeit von Rechtsdokumentengeneratoren bestätigte.[20] Lange Zeit war umstritten, ob Online-Plattformen durch die Erzeugung von Vertragsdokumenten mithilfe von Rechtsdokumentengeneratoren gegen das gesetzliche Verbot zur Erbringung unerlaubter Rechtsdienstleistungen in § 3 RDG verstoßen...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Pflichtversicherungssumme und notwendige Versicherungssumme

Rz. 168 Die Mindestversicherungssumme für Rechtsanwälte in Einzelkanzlei beträgt 250.000 EUR je Versicherungsfall. Bei anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften kommt es hinsichtlich der Ermittlung der Mindestversicherungssumme auf deren Haftungsverfassung an. Für Berufsausübungsgesellschaften, die keinen rechtsformbedingten Ausschluss der Haftung und keine Beschränkung der H...mehr

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AGS 10/2024, Wirksamkeit ei... / II. Revision der Beklagten

Die Revision der Beklagten ist begründet. 1. Zulässigkeit der Stundensatzvereinbarung Allerdings ist die vom Kläger vorformulierte Vereinbarung über ein Zeithonorar mit einem ihm geschuldeten Stundensatz von 245,00 EUR/h oder 255,00 EUR/h (Abs. 1 S. 1 Hs. 2 der jeweiligen Vergütungsvereinbarung; Zeithonorar) für sich genommen nicht schon deshalb unwirksam, weil sie durch Allge...mehr

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FoVo 10/2024, Pflicht eines... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht Rechtsbeschwerde als unzulässig an Die Rechtsbeschwerde des Schuldners hat keinen Erfolg, weil sie unzulässig ist. Die Rechtsbeschwerde ist – ungeachtet ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht – nicht eröffnet. Eine Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, wenn die zuvor eingelegte sofortige Beschwerde statthaft war. War bereits die Ausgangsentscheidung unanfechtbar, ...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / III. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Rz. 53 Das seit dem 1.4.2016 geltende Verbraucherstreitbeilegungsgesetz verpflichtet jeden Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich darüber zu informieren, inwieweit er bereit (oder verpflichtet[60]) ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle te...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Versicherungsmakler

Rz. 575 Der BGH [678] hält eine Schadenregulierung durch Versicherungsmakler für nicht zulässig (Verstoß gegen § 4 RDG), u.a. wegen eines Interessenkonflikts, da der Versicherungsmakler als Sachwalter des Versicherungsnehmers anzusehen und die Rechtsdienstleistung nicht als erlaubte Nebentätigkeit zu der Tätigkeit als Versicherungsmakler einzuordnen sei.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Zeithonorar

Rz. 1594 Die Vereinbarung einer Zeitvergütung ist grundsätzlich zulässig.[1666] Rz. 1595 Die Vereinbarung muss für den Mandanten klar und verständlich sein.[1667] Rz. 1596 Im Schadenersatzverhältnis sind nur die gesetzlich geschuldeten, und nicht höhere Zeithonorare zu ersetzen (Rdn 1603).mehr

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AGS 07/2024, Krenzler/Remmertz, Rechtsdienstleistungsgesetz: RDG, RDGEG, RDV - Handkommentar

Herausgegeben von Michael Krenzler und Frank R. Remmertz. 3. Aufl., 2023. Nomos Verlag, Baden-Baden. 650 S., Hardcover, 99,00 EUR Zwischen der jetzt vorliegenden dritten und der vorangegangenen Auflage des Handkommentars zum RDG liegen fast sieben Jahre, in denen sich der Rechtsdienstleistungsmarkt vielgestaltig weiterentwickelt hat, insbesondere auf dem Gebiet der Legal-Tech...mehr

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Beratungsbefugnis von Angeh... / 2 Rechtsberatungsbefugnisse für Angehörige steuerberatender Berufe

Nach dem Steuerberatungsgesetz ist Steuerberaterinnen und Steuerberatern und anderen Angehörigen der steuerberatenden Berufe die umfassende Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten erlaubt.[1] Sofern dabei eine Rechtsberatung notwendig wird, etwa wenn zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 13 ErbStG vorliegen, räumt bereits das StBerG eine umfass...mehr

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Beratungsbefugnis von Angeh... / 2.1.2 Pflichtteilsansprüche

Pflichtteilsansprüche, die nach § 2303 BGB Eheleuten, eingetragenen Lebenspartnerschaften, Kindern, ggf. Enkelkindern und ggf. Eltern zustehen, bieten im Erbschaftsteuerrecht manche Gestaltungsmöglichkeit zur Reduzierung der Erbschaftsteuer; insbesondere dann, wenn der Todesfall bereits eingetreten ist und ungünstige Regelungen von Todes wegen nicht mehr geändert werden könn...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis von Angeh... / Zusammenfassung

Überblick Im nachfolgenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen Angehörige der steuerberatenden Berufe Rechtsberatungsdienstleistungen zum Erbrecht über ihre Befugnisse nach dem StBerG hinaus erteilen dürfen. Nach § 5 RDG ist eine Rechtsberatung zulässig, wenn sie als Nebenleistung zur Hauptleistung erbracht wird und zum Berufs- und Tätigkeitsbi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ABC der vereinbaren Tätigke... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 1 Abs. 1 Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist der sachliche Geltungsbereich auf die selbstständig ausgeübte Berufstätigkeit – wie in § 33 StBerG umschrieben – beschränkt, also auf die Steuerberatung "im engeren Sinn". Die vereinbaren Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG darf ein Berufsangehöriger aber ebenso ausüben, und ihm steht hierfür auch eine Ve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Geschäftsmäßiger Erwerb

a) Abtretung und Verpfändung Rz. 18 [Autor/Stand] Nach § 383 Abs. 1 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO ist nur der geschäftsmäßige Erwerb von Steueransprüchen bußgeldbewehrt. Unter Erwerb im Sinne dieser Vorschriften ist die Abtretung und infolge der Verweisung des § 46 Abs. 6 Satz 3 AO auch die Verpfändung zu verstehen. Nach dem Zivilrecht handelt es sich bei der Abtretung um ei...mehr

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V / 1 Vergütung des Verteidigers im OWi-Verfahren [Rdn 3758]

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / b) Einreichung als elektronisches Dokument oder in eigenhändig unterschriebener Form

Rz. 15 Seit dem 1.1.2022 gilt bundesweit eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für professionelle Rechtseinreicher. Gem. § 46g S. 1 ArbGG sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 1.6 Berufsrecht, Frage der Gewerblichkeit

Die betriebliche Nachfolgeberatung ist berufsrechtlich mit der Tätigkeit des Steuerberaters vereinbar (§ 57 Abs. 3 StBerG, § 15 BOStB), denn es handelt sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG). Bei der Nachfolgeberatung sind außerdem die Grenzen der erlaubten Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zu beachten. Eine Rechtsdienstlei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebswirtschaftliche Ber... / 1.6 Berufsrecht, Frage der Gewerblichkeit

Die betriebswirtschaftliche Beratung ist mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar (§ 57 Abs. 3 StBerG, § 15 BOStB). Eine zusätzliche gewerbliche Tätigkeit ist dagegen grundsätzlich unzulässig (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG). Die zuständige Steuerberaterkammer kann jedoch Ausnahmen von diesem Verbot zulassen, wenn durch die Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 1.6 Berufsrecht, Frage der Gewerblichkeit

Die Finanzierungsberatung ist als betriebswirtschaftliche Beratungsleistung mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar (§ 57 Abs. 3 StBerG, § 15 BOStB). Eine zusätzliche gewerbliche Tätigkeit ist dagegen grundsätzlich unzulässig (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG). Die zuständige Steuerberaterkammer kann jedoch Ausnahmen von diesem Verbot zulassen, wenn durch die Tätigkeit eine Verlet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2024, Krenzler/Remmertz, Rechtsdienstleistungsgesetz - RDL, RDGEG, RDV

Herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Michael Krenzler, Rechtsanwalt Dr. Frank R. Remmertz. 3. Aufl., 2023. Nomos Verlag, Baden-Baden. 815 S., 99,00 EUR Der Gesetzgeber hat durch mehrere Reformgesetze, vor allem durch das sog. Legal-Tech-Gesetz, das RDG grundlegend geändert. Dabei hat der Gesetzgeber umfangreiche Neuregelungen wie etwa bei der Definition der Inkassodienstleistun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2024, Rezension

BNotO Schönenberg-Wessel/Plottek/Sikora (Hrsg.) 2023 1.048 Seiten, 149 EUR Deutscher NotarVerlag, ISBN 978-3-95646-274-0 Um es vorwegzunehmen: Der Neuling unter den Kommentaren zur Bundesnotarordnung von den Herausgebern Ulf Schönenberg-Wessel, Dr. Pierre Plottek und Dr. Markus Sikora hat das Potential als neues Standardwerk für Notare, Anwaltsnotare, Notarassessoren, Bezirksrevi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.2.5 Rechtsdienstleistungsgesetz (Satz 5)

Rz. 18 Für die Beratung in gesundheitsrechtlichen Fragen gilt § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz entsprechend. Hierdurch wird sichergestellt, dass die darin geregelten Anforderungen an die Qualität unentgeltlicher Rechtsdienstleistungen nicht unterschritten werden. Die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Unzulässigkeit rein automatisierter Kontrolle

Rz. 2358 Mit der Entscheidung für die öffentliche Präventivkontrolle durch Gerichte, Behörden und Notare hat sich der Unionsgesetzgeber gleichzeitig gegen rein automatisierte Kontrollverfahren ohne menschliche Beteiligung entschieden. Dafür spricht nicht nur die Komplexität vielgestaltiger und individueller gesellschaftsrechtlicher Gestaltungen, Verfahren und Transaktionen, ...mehr

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AGS 01/2024, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2023 - Teil 1: §§-Teil

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2022/2023 wurde in AGS 2023, 49 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. zum §§-Teil. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Die Rspr. zu den Teilen 4–7 VV wird im Februar vorgeste...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / c) Dokumentation und Transparenz

Rz. 76 Der Rechtsanwalt muss die abgerechneten Stunden genau erfassen, da er hierfür die Darlegungs- und Beweislast trägt.[206] Hierfür bietet sich die Eintragung aller Arbeitseinheiten in einen tabellarischen Stundenzettel (timesheet) an, wobei dokumentiert wird, für welche Tätigkeiten vereinbarungsgemäß eine Zeitvergütung berechnet wurde.[207] Der Mandant soll den Zeitaufw...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 4. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banken

Rz. 77 Am 11.11.2004 urteilte der für Wettbewerbsrecht zuständige Senat am BGH, dass die Werbung einer Bank oder eines Steuerberaters eine Testamentsvollstreckung durchzuführen nicht gegen das RBerG verstößt.[111] Die Entscheidung war angesichts der erfolgten Rspr. des BVerfG und der damals im Vordringen befindlichen Ansicht in der Lit. zum Anwendungsbereich des Rechtsberatu...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 2. Inkassodienstleistungen – Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV

BRAK und DAV schlagen vor, Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2300 VV wie folgt anzupassen: Zitat "Beschränkt sich der Auftrag auf eine Inkassodienstleistung, die eine unbestrittene Forderung eines Unternehmers aus einem Verbrauchervertrag betrifft, kann eine Gebühr von mehr als 0,9 nur gefordert werden, […]" Durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur...mehr

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AGS 10/2023, Tagung der Geb... / 1. EuGH zu den Anforderungen an Stundensatzvereinbarungen

Die Gebührenreferenten befassten sich eingehend mit dem Urt. des EuGH v. 12.1.2023.[2] In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein litauischer Rechtsanwalt mit einem Verbraucher einen Stundensatz von 100,00 EUR vereinbart. Die Vergütungsvereinbarung enthielt weder eine Schätzung über die entstehenden Kosten noch etwaige Regelungen über eine regelmäßige Abrechnung. Als Vorschuss z...mehr

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FoVo 10/2023, Die Folgen de... / II. Die Lösung

Auftrag an den Rechtsdienstleister Für die Beantwortung der Leseranfrage ist es zunächst unerheblich, ob ein Rechtsanwalt oder ein Inkassodienstleister beauftragt wurde. Beide Rechtsdienstleister erhalten regelmäßig den umfassenden Auftrag, eine aus Sicht des Gläubigers im Zeitpunkt der Auftragserteilung unbestrittene Forderung einzuziehen. Hierbei handelt es sich um eine Ink...mehr

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Beschränkte und unentgeltli... / 2 Neuregelung (Erweiterung) der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen

Mit der Neuregelung des § 6 StBerG soll die unentgeltliche geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Regelfall zulässig werden. Zum Schutz der Rechtsuchenden vor unqualifizierter Hilfeleistung in Steuersachen sollen zugleich Mindestvoraussetzungen geschaffen werden, sofern die unentgeltliche Hilfeleistung außerhalb des engsten Verwandten- und Bekanntenkreises erbracht...mehr