Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsdienstleistung

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AGS 8+9/2016, Die Entwicklu... / 3. Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

Der außergerichtliche Einigungsversuch sollte in Kombination mit dem damaligen Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Verbraucherinsolvenzrechts und der Reform des Beratungshilferechts entfallen und damit einhergehend grundsätzlich im Regelfall auch die Beratungshilfe. Tatsächlich wurde er aber nun doch beibehalten. Über die Frage, wie ein solcher Einigungsversuch und der dara...mehr

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ZAP 10/2022, Vereinbarkeit ... / 1. LG Stuttgart

Das Urteil des LG Stuttgart (v. 25.3.2021 – 11 O 543/20) ist im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Antrag eines Rechtsanwalts, der sich in seinen Rechten verletzt sah, ergangen. Der ORM betreibende Unternehmer hatte auf seiner Webseite – ohne explizit rechtliche Prüfungen zu bewerben – die Löschung von zu Unrecht erhaltener negativer Bewertungen angeboten u.a. mit „Zahlun...mehr

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ZAP 3/2022, Berufsrechtsreport / 1. Zulässigkeit eines Rechtsdokumentengenerators

Bereits die beiden letzten Ausgaben des Berufsrechtsreports hatten zur Zulässigkeit sog. Rechtsdokumentengeneratoren berichtet (Deckenbrock/Markworth ZAP 2020, 7, 23 f. und ZAP 2021, 9, 27 f.): Während das LG Köln (Urt. v. 8.10.2019 – 33 O 35/19) auf die Klage einer Rechtsanwaltskammer einen von einem Verlag betriebenen "Generator", bei dem mithilfe eines Frage-Antwort-Syste...mehr

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ZAP 24/2020, / 3 Beschlüsse der Herbst-Justizministerkonferenz

Ende November fand – ausgerichtet von Bremen – die diesjährige Herbstkonferenz der Länderjustizminister statt, coronabedingt diesmal in digitaler Form. Die Ressortchefs hatten hierfür zahlreiche aktuelle Rechtsthemen auf der Agenda, von Inkassodienstleistungen über prozessrechtliche Fragen bis hin zum Straßenverkehr. Die für die Anwaltschaft interessantesten Beschlüsse sind ...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / IV. Ratschläge für die Praxis

Rz. 25 Die Grenzen zwischen erlaubter und unerlaubter Rechtsdienstleistung sind erheblich zu Gunsten der Tätigkeiten für den steuerberatenden Beruf erweitert worden. Trotzdem sind die Grenzen noch nicht in allen Fällen klar ersichtlich. Sie werden erst in Zukunft durch die Rechtsprechung gezogen werden. Es ist im Einzelfall bei Unsicherheit, ob die erbrachte Rechtsdienstleis...mehr

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ZAP 3/2019, Berufsrechtsreport / b) Allein "mittelbare" Tätigkeiten für den Arbeitgeber

In einem weiteren Urteil vom 2.7.2018 hat der Anwaltssenat erstmalig Stellung zum Merkmal der "Tätigkeit in Angelegenheiten des Arbeitgebers" genommen (Az. AnwZ [Brfg] 49/17, ZAP EN-Nr. 532/2018 m. Anm. Henssler EWiR 2018, 653 f.; Offermann-Burckart NJW 2018, 3109 f.). Der Senat sieht § 46 Abs. 5 BRAO zutreffend nicht lediglich als Beschränkung der Rechtsdienstleistungsbefug...mehr

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ZAP 11/2024, Unerlaubte Rec... / I. Einleitung

Nach § 3 RDG dürfen außergerichtliche Rechtsdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis erbracht werden, die sich aus dem RDG oder aus Spezialgesetzen (§ 1 Abs. 3 RDG), z.B. für Rechtsanwälte aus der BRAO, ergibt. Im RDG eröffnet § 5 die Möglichkeit, Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit zu erbringen (sog. Nebenleistungen), sofern diese zum Berufsbi...mehr

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ZAP 11/2024, Unerlaubte Rec... / VII. Frühere BGH-Rechtsprechung

Bereits die vorstehend zitierte wettbewerbsrechtliche Entscheidung des BGH (Urt. v. 11.2.2021 – I ZR 227/19) gab für die Berufsgruppe der Architekten Anlass, bei ihren Leistungen gegenüber ihren Auftraggebern vorsichtig zu sein, um keine unerlaubte Rechtsberatung durchzuführen. Insofern verwundert es, dass das LG Tübingen und das OLG Stuttgart die Thematik eines Verstoßes ge...mehr

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ZAP 10/2022, Vereinbarkeit ... / IX. Fazit

Die Frage, wann sich ORM als Rechtsdienstleistung darstellt, lässt sich nur mit einem „Es kommt darauf an” beantworten. Wo genau die Grenzen zu ziehen sind, muss stets an Hand der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden. Mit einer verständlichen und transparenten Leistungsbeschreibung (anstelle grenzenloser Bewerbung aller Aspekte des ORM) bestehen hinreichende Aussichten,...mehr

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ZAP 3/2022, Berufsrechtsreport / 2. Legal Tech

Zum 1.10.2021 ist das als "Legal-Tech-Gesetz" bekannte Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vom 10.8.2021 (BGBl I, S. 3415; dazu allg. Kilian MDR 2021, 1297 ff.; Fries NJW 2021, 2537 ff.) in Kraft getreten. Es ist auch als Reaktion auf die Ende 2019 ergangene, fast 100 Seiten umfassende Entscheidung des VIII. Zivilsenats zum Legal-...mehr

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ZAP 11/2024, Unerlaubte Rec... / 1. Hinweispflicht

Die Lösung, die den Architekten in seiner Berufsausübung nicht grundlegend behindert und mit der die mit dem Bauherrn vereinbarten Planungs- und Überwachungsziele erreicht werden können, stellt der BGH in seiner Entscheidung vom v. 9.11.2023 (Rn 31) wie folgt dar: Der Architekt muss den Bauherrn nur darauf hinweisen, dass ihm Tätigkeiten, die sich als unerlaubte Rechtsdienstl...mehr

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ZAP 10/2022, Vereinbarkeit ... / I. Leistungsumfang beim ORM

Allgemein lässt sich ORM definieren als überwachung und Beeinflussung des Rufs einer Person, einer Organisation oder eines Produkts in den digitalen Medien. Einerseits gehören dazu Maßnahmen, die den guten Ruf aufbauen oder sichern. Andererseits schließt ORM Abwehrmaßnahmen ein, die erforderlich werden, falls sich z.B. durch Negativberichte oder Negativbewertungen im Interne...mehr

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ZAP 10/2022, Vereinbarkeit ... / a) Urt. v. 28.6.2019

Das LG Hamburg (Urt. v. 28.6.2019 – 315 O 255/18) hatte zeitlich vor dem LG Stuttgart (in dessen Urteil wird das Urteil des LG Hamburg nicht erwähnt) bereits auf Klage einer Rechtsanwaltskammer gegen ein ORM betreibendes Unternehmen die „Prüfung” negativer Online-Bewertungen als Rechtsdienstleistung angesehen und eine erlaubte Nebenleistung (§ 5 RDG) verneint. Interessant is...mehr

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Der Katalog zur Vergütung v... / 37 Rechtsbeistand

Rz. 32 Nach dem Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG) vom 12. 12. 2007 wird die Rechtsdienstleistung im außergerichtlichen Bereich für den Rechtsbeistand insbesondere nach den Vorschriften der §§ 10 ff. RDG geregelt. Regelungen über die Honorare des Rechtsbeistands sind in diesem Gesetz nicht enthalten. Danach richtet sich di...mehr

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ZAP 16/2017, Berufsrechtsre... / VII. Rechtsdienstleistungsrecht

In einer Entscheidung von Anfang 2016 hatte sich der BGH mit der Reichweite des RDG zu beschäftigen (Urt. v. 14.1.2016 u. Beschl. v. 3.11.2016 – I ZR 107/14; näher hierzu Henssler/Markworth ZAP F. 23, S. 1067; s. zur vorinstanzlichen Entscheidung Henssler/Deckenbrock DB 2014, 2150). Der I. Zivilsenat hat dabei auf einer ersten Stufe den Anwendungsbereich des RDG geprüft und ...mehr

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ZAP 11/2024, Unerlaubte Rec... / IX. Problem Haftpflichtversicherung

Über die Haftungsgefahr hinaus besteht für den Architekten u.U. auch das eventuelle Risiko, dass seine rechtsbesorgende Tätigkeit nicht vom Versicherungsschutz des Architekten erfasst ist. Schaut man sich die unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverband der Versicherer (GDV) betreffend die Regelungen zur Ausgestaltung des Versicherungsschutzes in der Berufshaftpflichtversich...mehr

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ZAP 3/2022, Berufsrechtsreport / 2. Rechtsberatung durch Architektin

Als unzulässige Rechtsdienstleistung hat der BGH dagegen die Vertretung der Grundstückseigentümer in einem Widerspruchsverfahren gegen die abschlägige Bescheidung einer Bauvoranfrage und die Geltendmachung von mit dem Widerspruchsverfahren zusammenhängenden Kostenerstattungsansprüchen durch eine Architektin angesehen (BGH, Urt. v. 11.2.2021 – I ZR 227/19, ZAP EN-Nr. 236/2021...mehr

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Das Honorarmanagement / 3. Erweiterung der Tätigkeiten des StB

Rz. 65 Der StB muss sowohl die einzelnen Mandate wie auch die Organisation in seiner Kanzlei ständig darauf überprüfen, ob weitere Beratungsinhalte notwendig werden und ob die entsprechenden Tätigkeiten tatsächlich qualitativ hochwertig ausgeführt werden können. In vielen Fällen schleift sich eine Beratung auf einem regelmäßig wiederkehrenden Beratungsumfang und -inhalt ein....mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 4. Berufsrechtliche Sanktionen, Bußgelder

Rz. 19 Die Kammern sehen in der unerlaubten Rechtsdienstleistung einen Verstoß gegen § 57 Abs. 2 StBerG (die Regeln für die berufsgerechte Ausübung der Tätigkeit) und können diese nach §§ 89 ff. StBerG ahnden. Rz. 20 Der Verstoß gegen das RDG gilt als Ordnungswidrigkeit (§ 20 RDG).mehr

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ZAP 19/2020, Internetreport / 20 Betrieb des Dokumentengenerators Smartlaw stellt keinen Verstoß gegen das RDG dar

Das LG Köln (Urt. v. 8.10.2019 – 33 O 35/19) hatte einen Rechtsdokumentengenerator, der von einem bekannten Verlag (nicht durch einen Rechtsdienstleister) betrieben wurde, wegen Verstoßes gegen das RechtsdienstleistungsG (RDG) verboten. Dagegen hatte der Verlag Berufung beim OLG Köln eingelegt. Der Senat hat das Verbot diverser Werbeaussagen wie „Günstiger und schneller als ...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 5. Wettbewerbsrechtliche Sanktionen

Rz. 21 Unbefugte Rechtsdienstleistung durch den StB ist ein Wettbewerbsverstoß gegenüber Rechtsanwälten. Diese können auf Unterlassung klagen oder vorher abmahnen und haben Anspruch auf Ersatz ihrer Kosten (§§ 1, 3, 13 UWG i. V. m. § 823 Abs. 2 BG).mehr

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ZAP 22/2019, Anwaltsmagazin / 1 Zukunftsthemen beschäftigten Hauptversammlung

In Düsseldorf trafen sich Ende Oktober die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern zu ihrer diesjährigen Herbstversammlung, um sich mit den Herausforderungen der kommenden Jahre zu beschäftigen. Auf der Tagesordnung standen u.a. die Themen Legal Tech, Fremdkapitalbeteiligungen und das Berufsrecht der Insolvenzverwalter. Zu Letzterem, dem Berufsrecht für Insolv...mehr

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ZAP 1/2024, Anwaltsmagazin / 5 Rechtsberatung durch Branchenverbände

Ein Branchenverband darf unter bestimmten Bedingungen Rechtsdienstleistungen für seine Mitglieder (hier: Brauereien) erbringen. Voraussetzung dafür ist, dass der Verband zur Wahrung gemeinsamer Interessen gegründet worden ist, ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitet und seine Rechtsdienstleistung im Rahmen des satzungsmäßigen Aufgabenbereichs erfolgt. Das hat der Kartellsenat ...mehr

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ZAP 10/2020, Gesetzgebungsr... / 4. Legal Tech

Das Thema Legal Tech ist in aller Munde. Insbesondere die Frage, welche Rechtsdienstleistungsbefugnisse nicht-anwaltlichen, aber als Inkassodienstleister registrierten Unternehmen zustehen, ist in den vergangenen Monaten äußerst kontrovers beurteilt worden (s. einerseits etwa Henssler, NJW 2019, 545 ff.; Kilian, NJW 2019, 1401 ff. und andererseits bspw. Römermann/Günther, NJ...mehr

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ZAP 12/2021, Anwaltsmagazin / 2 Geteilte Meinungen zur Novellierung des Rechtsdienstleistungsmarkts

In einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz Anfang Mai haben Sachverständige den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 4/2021, S. 163) deutlich kritisiert. Während die Vertreter der Anwaltsverbände und der Legal-Tech-Branche...mehr

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ZAP 1/2020, Kein Verstoß gegen das RDG: Inkassodienstleistung durch Legal-Tech-Portal "wenigermiete.de"

(BGH, Urt. v. 27.11.2019 – VIII ZR 285/18) • 1. Der Begriff der Rechtsdienstleistung in Gestalt der Inkassodienstleistung (Forderungseinziehung) gem. § 2 Abs. 2 S. 1 RDG, die ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragener Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG erbringen darf, ist unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz ...mehr

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ZAP 10/2022, Vereinbarkeit ... / b) Beschl. v. 28.1.2022

Das LG Hamburg (Beschl. v. 28.1.2022 – 315 O 10/22) hat im einstweiligen Verfügungsverfahren einem Anbieter von ORM (GmbH) und dessen Geschäftsführer verboten, Zitat „Rechtsdienstleistungen bezüglich der Beanstandung oder Löschung von Online-Bewertungen anzubieten, ohne zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen befugt zu sein, wenn dies geschieht wie auf der nac...mehr

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ZAP 10/2022, Vereinbarkeit ... / 2. Abgrenzung zu rein wirtschaftlichen/administrativen Vorgängen

Soweit in der Werbung das rechtliche Spektrum ausgeschlossen werden kann, sind wirtschaftliche Unterstützungsmaßnahmen, z.B. Faktenermittlungen, technische sowie administrative Hilfestellungen nicht von einer Erlaubnis nach dem RDG abhängig (Deckenbrock/Henssler, a.a.O, § 2 Rn 29c). Zusätzlich zu einer ausführlichen Beschreibung der Leistungen (ohne Aspekte, die als Rechtsdie...mehr

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ZAP 1/2020, Berufsrechtsreport / 2. Mietpreisrechner und Legal Tech

Mit Spannung erwartet wurde das Urteil des BGH zur Zulässigkeit sog. Legal-Tech-Anbieter. Der VIII. Zivilsenat hatte das Geschäftsmodell der Lexfox GmbH, die gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG als Inkassodienstleisterin registriert ist, zu beurteilen (BGH, Urt. v. 27.11.2019 – VIII ZR 285/18, ZAP EN-Nr. 2/2020 [in dieser Ausgabe]; dazu auch Huff Kolumne ZAP 2019, 1275). Lexfox ...mehr

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ZAP 19/2019, Anwaltsmagazin / 8 Zum Schluss: Rentenberater sind anders

Rechtsanwälte und Steuerberater sind Freiberufler. Rentenberater sind es nicht. Dies hat kürzlich der BFH entschieden und letztere Berufsgruppe damit unter die Gewerbetreibenden einsortiert, die nicht unter § 18 EStG fallen. Somit ist nun höchstrichterlich geklärt, dass sie gewerbesteuerpflichtig sind (Urteile v. 7.5.2019 – VIII R 2/16 u. VIII R 26/16). Geklagt hatten zwei Re...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / c) Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers

Auch im Jahr 2020 (vgl. bereits Deckenbrock/Markworth ZAP 2020, 7, 13) hat der Anwaltssenat Stellung zum Merkmal der „Tätigkeit in Angelegenheiten des Arbeitgebers” genommen. § 46 Abs. 5 BRAO sieht der Senat bekanntlich nicht lediglich als Beschränkung der Rechtsdienstleistungsbefugnis, sondern neben § 46 Abs. 2–4 BRAO als weitere tatbestandliche Voraussetzung für die Zulass...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 29 Teilnahme an Prüfungen

Rz. 1 Gegenstand dieser Vorschrift sind die Tätigkeiten im Rahmen einer Außenprüfung (§§ 193 bis 203 AO), einer Prüfung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, einer Maßnahme der Steueraufsicht (§§ 208 bis 217 AO) oder ähnlicher Prüfungen außerhalb des Rechtsbehelfsverfahrens (z. B. Liquiditätsprüfung bei Stundungen, Augenscheinseinnahmen im Rahmen der Einheitsbewertung e...mehr

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ZAP 12/2019, 70. Deutscher Anwaltstag im Zeichen von RVG und Legal Tech

Der diesjährige Anwaltstag in Leipzig (15. bis 17.5.2019) führte die Anwaltschaft in spannenden Zeiten zusammen. Forderungen nach einer Anpassung der Vergütung nach dem RVG, die neuen Beratungsangebote auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt und auch die zu hörenden Nachwuchssorgen standen im Mittelpunkt der Diskussionen auf dem Anwaltstag, der 140 Jahre nach dem Inkrafttreten de...mehr

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ZAP 9/2020, Rechtsprechungs... / d) Mietpreisbremse und Legal Tech

Massenverfahren wie Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung, aber auch Auskunfts- und Rückzahlungsansprüche nach § 556g BGB eignen sich besonders, um diese mittels computergestützter Unterstützung automatisch geltend zu machen (dazu Ecker ZAP F. 23, S. 1185). Ob dies gegen Vorschriften des RDG verstößt, war in der Instanzrechtsprechung äußerst strittig. Auch der VIII. Se...mehr

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ZAP 20/2020, Abtretung und Kündigung einer Lebensversicherung: Ansprüche eines Anlegers

(BGH, Urt. v. 16.6.2020 – VI ZR 253/19) • Eine Inkassodienstleistung und damit eine nach dem RDG registrierten Personen vorbehaltene Rechtsdienstleistung kann im Einzug des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung auch dann vorliegen, wenn die zur Erlangung des Rückkaufswerts erforderliche Kündigung der Lebensversicherung nicht vom Versicherungsnehmer selbst erklärt wird, son...mehr

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Der Katalog zur Vergütung v... / 14 Fördermittelberatung

Rz. 12 Die Beratung von Unternehmen über öffentliche Fördermittel, die Unterstützung bei Beantragung solcher Mittel und die Werbung hierüber ist dann nicht als Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG vom 12. 12. 2007 anzusehen, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehört (§ 5 RDG). Nach § 5 Abs. 2 RDG gehört die Fördermittelberatung zur erlaubten Nebenleistun...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 2. Verlust des vertraglichen Honoraranspruchs

Rz. 13 Es ergibt sich ein Verlust des Honoraranspruchs aus dem gesamten Beratungsvertrag, wenn dieser zivilrechtlich nichtig ist; also auch für die Teile, bei denen einwandfreie Arbeit geleistet wurde. Bereits gezahltes Honorar kann vom Mandanten zurückgefordert werden (ungerechtfertigte Bereicherung, §§ 812 ff. BGB). Dies gilt jedoch nur dann, wenn gegen das RDG verstoßen wi...mehr

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ZAP 1/2024, Aktuelle Rechts... / 3. Legal Tech: Vertragsgenerator

Ein Gründer stellte unter der Bezeichnung „Smartlaw” auf seiner Internet-Plattform einen digitalen Generator für die Erstellung von Verträgen zur Verfügung. Die Nutzer wurden mithilfe des Generators durch eine Abfolge von Fragen geführt, von denen einige auch offen formuliert waren. Am Ende des Prozesses erstellte der Generator einen Vertragsentwurf mittels einer Software, d...mehr

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ZAP 3/2022, Berufsrechtsreport / 3. Rechtsberatungsbefugnisse eines Datenschutzbeauftragten

Der AGH Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 12.3.2021 – 1 AGH 9/19; zust. Remmertz BRAK-Mitt. 2021, 288, 294 f.) hatte sich mit der sehr praxisrelevanten Frage zu befassen, ob die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte eine anwaltliche Tätigkeit sei. Die Anwaltszulassung der Klägerin war gem. § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO mit der Begründung widerrufen worden, dass sie bei einem Arbeitgeber ...mehr

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ZAP 9/2018, Rechtsprechungs... / aa) Abtretung des Ersatzanspruchs an den Sachverständigen

Übernimmt ein Kfz-Sachverständiger mit der Erstellung von Schadensgutachten zugleich die Einziehung des vom jeweiligen Geschädigten an ihn abgetretenen Schadensersatzanspruchs auf Erstattung der Sachverständigenkosten, so liegt in der Einziehung dieser Schadensersatzansprüche kein eigenständiges Geschäft i.S.v. § 2 Abs. 2 RDG. Wie häufig der Sachverständige entsprechend verf...mehr

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ZAP 11/2024, Unerlaubte Rec... / X. In Bezug auf Sekundärhaftung dann doch rechtliche Beratungspflicht

Soweit es darum geht, dass der Architekt auf Haftungsansprüche, die gegen ihn selbst bestehen, hinweisen muss, geht die Rechtsprechung bislang (immer noch) von einer rechtlichen Beratungspflicht des Architekten aus. Es geht insofern um die analog zur Sekundärhaftung des Anwalts entwickelte Sekundärhaftung des Architekten. Danach muss auch der Architekt über die Verjährung vo...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3. Verlust des Versicherungsschutzes

Rz. 15 Enthält die unter Verstoß gegen das RDG erbrachte Leistung des StB Mängel, so haftet er trotz Nichtigkeit des Vertrages hinsichtlich der Schadensersatzansprüche des Mandanten voll. Rz. 16 Die Berufshaftpflichtversicherung gewährt in solchen Fällen keinen Deckungsschutz, so dass der StB allein damit belastet bleibt. Rz. 17 Aber: Viele Haftpflichtversicherer bieten Deckung...mehr

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ZAP 7/2018, Die Mediation u... / VIII. Haftung des Mediators

Zwischen dem Mediator und den Parteien der Mediation besteht ein zivilrechtliches Vertragsverhältnis (sog. Mediatorvertrag). In der Regel handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag nach den Regeln des Dienstvertrags (§§ 675, 611 BGB). Damit haftet der Mediator für eine schuldhafte Verletzung seiner Vertragspflichten gem. § 280 BGB. Die Vertragspflichten des Mediator...mehr

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Schnellübersicht zur Umsetz... / 5. Ausblick: Zu erwartende Regeln und neue Beratungsfelder/Weitere Entwicklungen nach der Verabschiedung der KI-VO

Rz. 16 Die KI-VO bildet einen wichtigen rechtlichen Rahmen, doch zahlreiche Guidelines, harmonisierte Normen und Codes of Practice sind notwendig, um die praktische Anwendung und Umsetzung der Verordnung zu erleichtern. Diese ergänzenden Dokumente sollen Klarheit darüber schaffen, wie spezifische Vorschriften der Verordnung in verschiedenen Branchen – einschließlich der Rech...mehr

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ZAP 19/2025, Unterstützung ... / a) GenAI-gestützte Mandantenkommunikation und strukturierte Erstaufnahme

Der Einsatz von GenAI bietet in der externen Mandantenkommunikation und bei der internen Erfassung rechtlicher Sachverhalte ein erhebliches Automatisierungspotenzial, so z.B. durch die sprachlich vereinfachte Darstellung rechtlich komplexer Informationen und durch Bereitstellung der Inhalte in verschiedenen Sprachen und in unterschiedlichen Sprachregistern. Auch für die struk...mehr

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ZAP 3/2023, Berufsrechtsreport / 2. Aufsicht über Rechtsdienstleister

Im Juli 2022 hat die Bundesregierung darüber hinaus, aufbauend auf einen Referentenentwurf aus dem BMJ v. 6.5.2022, den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe (BT-Drucks 20/3449; dazu Deckenbrock, NJW-aktuell 22/2022, 3; ders., ZRP 2022, 170; Remmertz, BRAK-Mitt...mehr

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ZAP 15/2023, (Kein) Anspruch auf RA-Zulassung: Verlust der türkischen Anwaltszulassung

(BGH, Urt. v. 22.5.2023 – AnwZ (Brfg) 23/22) • Zum Anspruch auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer gem. § 207 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 206 Abs. 1 BRAO im Falle eines ehemaligen ausländischen Rechtsanwalts (hier: vormalig "Avukat nach türkischem Recht"). Hinweis: Der Anwaltssenat des BGH hat die Aufnahme des (ehemalig als "Advukat" in der Türkei zugelassenen) Klägers in die RAK ...mehr

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ZAP 10/2022, Vereinbarkeit ... / III. Analyse der vorstehend dargestellten Rechtsprechung

Soweit es sich um nicht weiter begründete Beschlüsse in einstweiligen Verfügungsverfahren handelt, lässt sich nicht fundiert beurteilen, wie weitreichend das jeweilige Gericht das ORM verbieten will oder ob dies im Hinblick auf bestimmte Werbeaussagen geschah, die von der Weite der Werbeaussagen her auch rechtliche Dienstleistungen mit einbeziehen. Die Gerichte scheinen jeden...mehr

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ZAP 5/2023, Anwaltsmagazin / 3 Rechtsdienstleistungsaufsicht soll zentralisiert werden

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat in einer Sitzung Anfang Februar den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe” (BT-Drucks 20/3449 u. 20/3715) in geänderter Fassung beschlossen. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen. Ziel des Entwurfs is...mehr

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ZAP 16/2021, Anwaltsmagazin / 6 BGH erlaubt Sammelklagen-Inkasso

Der Bundesgerichtshof hat das sog. Sammelklage-Inkasso für zulässig erklärt. Mit Urt. v. 13.7.2021 (II ZR 24/20 [vorinstanzlich: KG, Urt. v. 3.4.2020 – 14 U 156/19]) entschied der BGH im Verfahren eines Inkassodienstleisters gegen Air Berlin, dass die zugrundeliegenden Abtretungen rechtswirksam sind und kein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vorliege. Der Fall: Di...mehr