Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsdienstleistung

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Beratungsbefugnis von Angeh... / 2.1.2 Pflichtteilsansprüche

Pflichtteilsansprüche, die nach § 2303 BGB Eheleuten, eingetragenen Lebenspartnerschaften, Kindern, ggf. Enkelkindern und ggf. Eltern zustehen, bieten im Erbschaftsteuerrecht manche Gestaltungsmöglichkeit zur Reduzierung der Erbschaftsteuer; insbesondere dann, wenn der Todesfall bereits eingetreten ist und ungünstige Regelungen von Todes wegen nicht mehr geändert werden könn...mehr

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Beratungsbefugnis von Angeh... / Zusammenfassung

Überblick Im nachfolgenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen Angehörige der steuerberatenden Berufe Rechtsberatungsdienstleistungen zum Erbrecht über ihre Befugnisse nach dem StBerG hinaus erteilen dürfen. Nach § 5 RDG ist eine Rechtsberatung zulässig, wenn sie als Nebenleistung zur Hauptleistung erbracht wird und zum Berufs- und Tätigkeitsbi...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 1 Abs. 1 Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist der sachliche Geltungsbereich auf die selbstständig ausgeübte Berufstätigkeit – wie in § 33 StBerG umschrieben – beschränkt, also auf die Steuerberatung "im engeren Sinn". Die vereinbaren Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG darf ein Berufsangehöriger aber ebenso ausüben, und ihm steht hierfür auch eine Ve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Geschäftsmäßiger Erwerb

a) Abtretung und Verpfändung Rz. 18 [Autor/Stand] Nach § 383 Abs. 1 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO ist nur der geschäftsmäßige Erwerb von Steueransprüchen bußgeldbewehrt. Unter Erwerb im Sinne dieser Vorschriften ist die Abtretung und infolge der Verweisung des § 46 Abs. 6 Satz 3 AO auch die Verpfändung zu verstehen. Nach dem Zivilrecht handelt es sich bei der Abtretung um ei...mehr

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V / 1 Vergütung des Verteidigers im OWi-Verfahren [Rdn 3758]

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / b) Einreichung als elektronisches Dokument oder in eigenhändig unterschriebener Form

Rz. 15 Seit dem 1.1.2022 gilt bundesweit eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für professionelle Rechtseinreicher. Gem. § 46g S. 1 ArbGG sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einsc...mehr

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 1.6 Berufsrecht, Frage der Gewerblichkeit

Die betriebliche Nachfolgeberatung ist berufsrechtlich mit der Tätigkeit des Steuerberaters vereinbar (§ 57 Abs. 3 StBerG, § 15 BOStB), denn es handelt sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG). Bei der Nachfolgeberatung sind außerdem die Grenzen der erlaubten Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zu beachten. Eine Rechtsdienstlei...mehr

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Betriebswirtschaftliche Ber... / 1.6 Berufsrecht, Frage der Gewerblichkeit

Die betriebswirtschaftliche Beratung ist mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar (§ 57 Abs. 3 StBerG, § 15 BOStB). Eine zusätzliche gewerbliche Tätigkeit ist dagegen grundsätzlich unzulässig (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG). Die zuständige Steuerberaterkammer kann jedoch Ausnahmen von diesem Verbot zulassen, wenn durch die Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu e...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 1.6 Berufsrecht, Frage der Gewerblichkeit

Die Finanzierungsberatung ist als betriebswirtschaftliche Beratungsleistung mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar (§ 57 Abs. 3 StBerG, § 15 BOStB). Eine zusätzliche gewerbliche Tätigkeit ist dagegen grundsätzlich unzulässig (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG). Die zuständige Steuerberaterkammer kann jedoch Ausnahmen von diesem Verbot zulassen, wenn durch die Tätigkeit eine Verlet...mehr

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AGS 02/2024, Krenzler/Remmertz, Rechtsdienstleistungsgesetz - RDL, RDGEG, RDV

Herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Michael Krenzler, Rechtsanwalt Dr. Frank R. Remmertz. 3. Aufl., 2023. Nomos Verlag, Baden-Baden. 815 S., 99,00 EUR Der Gesetzgeber hat durch mehrere Reformgesetze, vor allem durch das sog. Legal-Tech-Gesetz, das RDG grundlegend geändert. Dabei hat der Gesetzgeber umfangreiche Neuregelungen wie etwa bei der Definition der Inkassodienstleistun...mehr

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ZErb 02/2024, Rezension

BNotO Schönenberg-Wessel/Plottek/Sikora (Hrsg.) 2023 1.048 Seiten, 149 EUR Deutscher NotarVerlag, ISBN 978-3-95646-274-0 Um es vorwegzunehmen: Der Neuling unter den Kommentaren zur Bundesnotarordnung von den Herausgebern Ulf Schönenberg-Wessel, Dr. Pierre Plottek und Dr. Markus Sikora hat das Potential als neues Standardwerk für Notare, Anwaltsnotare, Notarassessoren, Bezirksrevi...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.2.5 Rechtsdienstleistungsgesetz (Satz 5)

Rz. 18 Für die Beratung in gesundheitsrechtlichen Fragen gilt § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz entsprechend. Hierdurch wird sichergestellt, dass die darin geregelten Anforderungen an die Qualität unentgeltlicher Rechtsdienstleistungen nicht unterschritten werden. Die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erl...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Unzulässigkeit rein automatisierter Kontrolle

Rz. 2358 Mit der Entscheidung für die öffentliche Präventivkontrolle durch Gerichte, Behörden und Notare hat sich der Unionsgesetzgeber gleichzeitig gegen rein automatisierte Kontrollverfahren ohne menschliche Beteiligung entschieden. Dafür spricht nicht nur die Komplexität vielgestaltiger und individueller gesellschaftsrechtlicher Gestaltungen, Verfahren und Transaktionen, ...mehr

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AGS 01/2024, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2023 - Teil 1: §§-Teil

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2022/2023 wurde in AGS 2023, 49 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. zum §§-Teil. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Die Rspr. zu den Teilen 4–7 VV wird im Februar vorgeste...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / c) Dokumentation und Transparenz

Rz. 76 Der Rechtsanwalt muss die abgerechneten Stunden genau erfassen, da er hierfür die Darlegungs- und Beweislast trägt.[206] Hierfür bietet sich die Eintragung aller Arbeitseinheiten in einen tabellarischen Stundenzettel (timesheet) an, wobei dokumentiert wird, für welche Tätigkeiten vereinbarungsgemäß eine Zeitvergütung berechnet wurde.[207] Der Mandant soll den Zeitaufw...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 4. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banken

Rz. 77 Am 11.11.2004 urteilte der für Wettbewerbsrecht zuständige Senat am BGH, dass die Werbung einer Bank oder eines Steuerberaters eine Testamentsvollstreckung durchzuführen nicht gegen das RBerG verstößt.[111] Die Entscheidung war angesichts der erfolgten Rspr. des BVerfG und der damals im Vordringen befindlichen Ansicht in der Lit. zum Anwendungsbereich des Rechtsberatu...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 2. Inkassodienstleistungen – Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV

BRAK und DAV schlagen vor, Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2300 VV wie folgt anzupassen: Zitat "Beschränkt sich der Auftrag auf eine Inkassodienstleistung, die eine unbestrittene Forderung eines Unternehmers aus einem Verbrauchervertrag betrifft, kann eine Gebühr von mehr als 0,9 nur gefordert werden, […]" Durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur...mehr

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AGS 10/2023, Tagung der Geb... / 1. EuGH zu den Anforderungen an Stundensatzvereinbarungen

Die Gebührenreferenten befassten sich eingehend mit dem Urt. des EuGH v. 12.1.2023.[2] In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein litauischer Rechtsanwalt mit einem Verbraucher einen Stundensatz von 100,00 EUR vereinbart. Die Vergütungsvereinbarung enthielt weder eine Schätzung über die entstehenden Kosten noch etwaige Regelungen über eine regelmäßige Abrechnung. Als Vorschuss z...mehr

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FoVo 10/2023, Die Folgen de... / II. Die Lösung

Auftrag an den Rechtsdienstleister Für die Beantwortung der Leseranfrage ist es zunächst unerheblich, ob ein Rechtsanwalt oder ein Inkassodienstleister beauftragt wurde. Beide Rechtsdienstleister erhalten regelmäßig den umfassenden Auftrag, eine aus Sicht des Gläubigers im Zeitpunkt der Auftragserteilung unbestrittene Forderung einzuziehen. Hierbei handelt es sich um eine Ink...mehr

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Beschränkte und unentgeltli... / 2 Neuregelung (Erweiterung) der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen

Mit der Neuregelung des § 6 StBerG soll die unentgeltliche geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Regelfall zulässig werden. Zum Schutz der Rechtsuchenden vor unqualifizierter Hilfeleistung in Steuersachen sollen zugleich Mindestvoraussetzungen geschaffen werden, sofern die unentgeltliche Hilfeleistung außerhalb des engsten Verwandten- und Bekanntenkreises erbracht...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / XII. EuGH zur Transparenz von Stundensatzvereinbarungen

Rz. 306 Der Europäische Gerichtshof hat am 12.1.2023 in einem Vorab-Entscheidungsverfahren über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (hier: Stundensatzvereinbarung im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung eines litauischen Rechtsanwalts) entschieden. Diese Entscheidung soll, aufgrund ihrer Bedeutung für die Praxis, umfangreich dargestellt werden. Rz. 307 Der EuGH: Zi...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / 1. Vorschriften

Rz. 18 Schon bei der Mandatsannahme warten auf Anwälte die ersten Fallstricke im Hinblick auf eine etwaige Interessenkollision. Gerade im Familienrecht ist der Wunsch, aus Kostengründen einen gemeinsamen Anwalt zu beauftragen für Mandanten vielfach verlockend. Doch kennt man die wichtigen BGH-Entscheidungen und die maßgeblichen Vorschriften, kann man mit Transparenz und Klar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherschutz und Verbr... / 3.1.3 Vertretung

Die Parteien können, müssen sich aber nicht vertreten lassen. Vertreter kann ein Rechtsanwalt oder eine andere zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen befugte Person sein (§ 13 VSBG).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Interne Revision / 7.2 Pflichten des Abschlussprüfers bezüglich der internen Revision

Der Abschlussprüfer[1] muss trotz der Unterstützung durch den Revisor darauf achten, sein eigenes Urteilsvermögen aufrechtzuerhalten und die von der internen Revision bereitgestellten Informationen kritisch zu hinterfragen.[2] Bei wesentlichen Prüfungsgebieten kann die interne Revision die Arbeit des Wirtschaftsprüfers daher nicht ersetzen. Zur Entwicklung einer wirksamen und...mehr

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ZErb 06/2023, Legal Tech: D... / 4. Smartlaw.de

Der Online-Generator smartlaw.de [23], welcher Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Anbieter Wolters Kluwer und der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer war,[24] richtet sich an Verbraucher sowie Unternehmen und ermöglicht diesen für diverse Lebenslagen die Erstellung von nahezu jedem im Rechtsverkehr gängigen Dokument und Vertrag. Dieser Anbieter war ein...mehr

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ZErb 06/2023, Legal Tech: D... / I. Einführung

Verbraucher stehen heute vor einer Vielzahl von Herausforderungen, wenn es darum geht, ihre rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Oft fehlt ihnen die Fachkenntnis, um sich eigenständig mit der Komplexität rechtlicher Fragen auseinandersetzen zu können, die Inanspruchnahme rechtlicher Dienstleistungen kann kostspielig sein. Insbesondere im Bereich der rechtlichen Vorsorge ka...mehr

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ZErb 06/2023, Legal Tech: D... / II. Einführung/Legal Tech im Überblick

Der in der anwaltlichen Beratung herrschende Zeitgeist hat sich im "Digitalen Zeitalter" verändert. Anfangs waren es Diktiergeräte, die das gesprochene Wort mittels Spracherkennung in Schriftdokumente umwandeln, oder umfangreiche Softwarelösungen für die kanzleiinterne Kommunikation, neuerdings ist eine Automatisierung ganzer Arbeitszweige denkbar – die Digitalisierung prägt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Rn. 2953 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Hat der Erblasser Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit iSd § 18 Abs 1 Nr 1 EStG bezogen, dann kann die Erbengemeinschaft solche Einkünfte nur dann erzielen, wenn keine berufsfremden Erben an der Erbengemeinschaft beteiligt sind (FG Köln vom 24.06.2015, 14 K 1130/13, EFG 2015, 1923; BMF vom 14.03.2006, IV B 2 – S 2242–7/06, BStBl I 2006,...mehr

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ZErb 06/2023, Legal Tech: D... / III. Rechtliche Vorsorge mit Hilfe von Legal Tech? – Der Markt aus Perspektive des Verbrauchers

Die Entwicklung hin zum umfassend digitalisierten Alltag zeigt sich in allen Lebensbereichen: Onlinehandelsplattformen, Suchmaschinen sowie die Vermittlung und Buchung von Dienstleistungen über Webseiten oder Apps. Die Bandbreite der Angebote verhilft der Relevanz von Webpräsenz und digitalem Sortiment zu einem scheinbar unaufhaltsamen Anstieg. Kunden streben nach einer effi...mehr

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FoVo 05/2023, Erfolgshonora... / 2 II. Die Entscheidung

BGH bestätigt Rechtsprechung zur weiten Auslegung der Inkassodienstleistung Jeweils frei von Rechtsfehlern hat das LG seiner Entscheidung zugrunde gelegt, dass dem Geschädigten gegen die Beklagte ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 600 EUR zuzüglich Kostenpauschale zustand und dass der Geschädigte grundsätzlich Ersatz der Rechtsverfolgungskosten in entspre...mehr

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FoVo 05/2023, Inkassodienstleistung im Spiegel der Wissenschaft

Charlotte Marie Flory Grenzen inkassodienstlicher Rechtsdienstleistungen Dissertation, 1. Aufl. 2022 295 Seiten, 84,00 EUR ISBN 978-3-8487-8951-1 Die Dissertation ist als Band 100 in der Schriftenreihe des Instituts für Anwaltsrecht erschienen. Sie nimmt eine aktuelle Diskussion in Gesetzgebung und Rechtsprechung auf und verdient schon allein deshalb einen aufmerksamen Blick....mehr

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AGS 04/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Haftzuschlag auch für den Nebenklagevertreter?, NJW-Spezial 2023, 27 Befindet sich der Beschuldige nicht auf freiem Fuß, entsteht nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV die Gebühr mit Zuschlag. In seinem Beitrag befasst sich der Autor mit der in der Rspr. umstrittenen Frage, ob auch der Rechtsanwalt, der nicht den Beschuldigten vertritt, den Haftzuschlag ber...mehr

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§ 2 Übernahme des Mandats / II. Mietwagenunternehmen

Rz. 6 Geht es dem Mietwagenunternehmen im Wesentlichen darum, die durch Abtretung eingeräumte Sicherung zu verwirklichen, so besorgt es keine Rechtsangelegenheit des geschädigten Kunden, sondern eine eigene Angelegenheit.[5] Rz. 7 Gleichwohl handelt es sich bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Geschädigten gegen die Haftpflichtversicherung um eine Tätigkeit ...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / II. Antrag des Gläubigers – Formularzwang

Rz. 39 Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird, wie alle anderen Vollstreckungsmaßnahmen auch, nur auf Antrag des Gläubigers erlassen. Auf der Grundlage von § 758a Abs. 6 und § 829 Abs. 4 ZPO hat das BMJ ein Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ...mehr

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AGS 03/2023, Deckenbrock/Henssler, Rechtsdienstleistungsgesetz - Kommentar

Von Dr. Christian Deckenbrock und Prof. Dr. Martin Henssler. 5. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München, XXX, 1.080 S., 119,00 EUR Das am 1.7.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts hat das aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz ersetzt und mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) eine zeitgemäße Form gefunden. Seitdem bestimmen die...mehr

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AGS 03/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsfachwirtin Viviane Schrader, Wenn der Mandant gerne zahlt – Tipps und Ideen für das Abrechnungsmanagement, RENOpraxis 2023, 33 In ihrem Beitrag gibt die Autorin einige Tipps, wie in der Anwaltskanzlei durch eine perfekt durchdachte und umgesetzte Organisation die Zahlungsbereitschaft des Mandanten gefördert werden kann. Zunächst erörtert Schrader, welcher Zeitpunkt der B...mehr

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zfs 03/2023, Keine Vertretu... / 2 Aus den Gründen:

[9] Die Bekl. hat mit der Einlegung des Einspruchs gegen den gegen ihren VN ergangenen Vollstreckungsbescheid in einem Parteiprozess eine Partei vertreten, obwohl sie dazu nicht gemäß § 79 Abs. 2 ZPO befugt war. Sie hat damit die Bestimmung des § 79 Abs. 2 ZPO – eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG – verletzt und ist gemäß § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1 UWG zur Unterla...mehr

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AGS 02/2023, Transparenz be... / III. Klare und verständliche Klausel

1. Allgemeines Das Oberste Gericht Litauens hatte u.a. danach gefragt, ob Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 dahin auszulegen sei, dass eine Klausel eines zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, nach der sich die Vergütung Letzterer nach dem Zeitaufwand richtet und die außer dem geltenden Stunden...mehr

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AGS 02/2023, Transparenz be... / I. Sachverhalt

Das Urteil des EuGH ist aufgrund einer Vorlage des Obersten Gerichts in Litauen an den EuGH ergangen. In Litauen hatten ein Rechtsanwalt und ein Verbraucher fünf Verträge über Rechtsdienstleistungen geschlossen. Die Vergütung sollte sich jeweils nach dem Zeitaufwand richten. Für die Beratung oder Erbringung von Rechtsdienstleistungen wurde ein Stundensatz von 100,00 EUR vere...mehr

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FoVo 02/2023, Schuldner trä... / 3 Der Praxistipp

Der BGH räumt mit Vorurteilen auf Mit aller dogmatischen Klarheit räumt der BGH mit überholten Vorurteilen gegenüber Inkassodienstleistern auf, wie sie sich in seit Jahren nicht aktualisierten Kommentierungen befinden und von behauptenden statt begründeten Gerichtsentscheidungen wiederholt werden. Festzuhalten ist:mehr

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AGS 02/2023, Transparenz be... / Leitsatz

Eine Klausel eines zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, nach der sich die Vergütung Letzterer nach dem Zeitaufwand richtet, genügt ohne weitere Angaben nicht dem Erfordernis der Klarheit und Verständlichkeit. EuGH, Urt. v. 12.1.2023 – C-395/21mehr

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AGS 02/2023, Transparenz be... / II. Hauptgegenstand des Vertrages

Der EuGH stellt zunächst klar, dass Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 dahin auszulegen ist, dass eine Klausel eines zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, nach der sich die Vergütung Letzterer nach dem Zeitaufwand richtet, unter diese Bestimmung fällt. Die Zeithonorar-Klausel betreffen den sog...mehr

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FoVo 12/2022, Welche Gebühr... / II. Die Lösung

Auf den Auftrag kommt es an Die Behandlung dieser Kosten ist streitig. Am Ende des Tages stellt sich die primäre Frage, welchen Auftrag der Rechtsdienstleister vom Gläubiger erhalten hat. Ist dieser nach der Titulierung auf die Zwangsvollstreckung beschränkt, so kommen auch nur die Gebühren in dieser Angelegenheit in Betracht. Anders verhält es sich, wenn ein umfassender Auft...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / 2. Gesellschafts-beA (GePo) seit 1.8.2022

Rz. 19 Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtberatenden Berufe führte der Gesetzgeber zum 1.8.2022 das beA für Berufsausübungsgesellschaften – Gesellschafts-beA ein.[17] Da auch die Steuerberatungsgesellschaft ein Gesellschaftspostfach er...mehr

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§ 7 So legen Mitarbeiter, V... / II. Vertretung durch die Berufsausübungsgesellschaft

Rz. 30 Zum 1.8.2022 treten einige sehr wichtige Neuregelungen in der BRAO in Kraft, so u.a. § 59k BRAO, der die Rechtsdienstleistungsbefugnis der Berufsausübungsgesellschaft als solcher regelt. Berufsausübungsgesellschaften handeln durch ihre Gesellschafter und Vertreter, in deren Person die für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetz...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 4.1 Allgemeines

Im Fall des Zahlungsverzugs eines Wohnungseigentümers sollte der Verwalter stets "schematisch" vorgehen. Bietet der Einzelfall keinen Anlass, von diesem "Schema" abzuweichen, helfen routinierte und einstudierte Abläufe dem Verwalter, Fehler zu vermeiden und stets das Richtige zu unternehmen. Checkliste: Vorgehen bei Hausgeldverzug Allgemeine Vorbereitung des Mahnwesens durch ...mehr

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FoVo 10/2022, Vergütung in ... / 1 I. Die Entscheidung

Regelung zu Inkassokosten nach § 4 RDGEG a.F. = § 13e RDG n.F. Nach der Systematik des RDGEG können Inkassogebühren grundsätzlich sowohl vor Titulierung als auch nach der Titulierung anfallen. Vor Titulierung sind die Inkassokosten von Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1) grundsätzlich nur bis zur Höhe der einem R...mehr

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§ 10 Der Verwalter / b) Passivprozesse

Rz. 292 Wenn die Gemeinschaft verklagt wird, hat der Verwalter grundsätzlich das Recht und die Pflicht zur Verteidigung. Das gilt auch und insbesondere für Beschlussklagen, denn im Normalfall ist der Verwalter als Vollzugsorgan dazu berufen, den Mehrheitswillen gegen eine Anfechtungsklage zu verteidigen (→ § 10 Rdn 260). Im Einzelfall kann es aber auch einmal anders sein. De...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / b) Laientestament

Rz. 20 Entscheidet sich der Bankkunde hingegen für ein handschriftliches Testament ohne zusätzliche Beratung durch einen selbst mandatierten Anwalt, könnten die Gespräche über die diesbezügliche Gestaltung des Testaments eher eine verbotene Rechtsdienstleistung darstellen. Fraglich ist dabei zunächst, ob die Vorgabe oder Verhandlung einer Honorarklausel überhaupt den Tatbest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Testamentsvollstreckerv... / I. Anbahnung und Rechtsdienstleistungsgesetz

Rz. 11 Mangels konkreter gesetzlicher Regelung des Testamentsvollstreckerhonorars bleibt dessen Ausgestaltung dem Erblasserwillen überlassen. Die juristische Herausforderung besteht darin, die meist von den Banken vorgegebenen Vergütungsmodelle rechtsverbindlich werden zu lassen, ohne diesbezüglich auf die Auslegung des Erblasserwillens angewiesen zu sein. Anders als die rech...mehr