Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Kosten der Sonderprüfung

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 258 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 146 AktG trägt die Gesellschaft neben den Kosten der Prüfung (Vergütung des Sonderprüfers nebst Auslagenerstattung; vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 115) auch die Gerichtskosten, wenn das Gericht dem Antrag stattgibt und den Sonderprüfer bestellt. Lehnt das Gericht den Antrag ab, so sind den Antragstellern die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Zwischenzeitliche Beseitigung der Unterbewertung

Rn. 16 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Gesetz nicht geregelt ist der Fall, dass die Gesellschaft in einem zwischenzeitlich festgestellten JA die Unterbewertung beseitigt hat (vgl. ADS (1997), § 261 AktG, Rn. 9). Denkbar wäre etwa, dass die Gesellschaft den JA – wegen einer sich i. R.d. Sonderprüfung ergebenden Nichtigkeit – unter Beachtung zutreffender Bewertungsansätze neu auf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 12. Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (ESEF)

Rn. 36 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit dem sog. Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (ESEF) vom 12.08.2020 (BGBl. I 2020, S. 1874ff.) soll(te) sichergestellt werden, dass der durch die Transparenzrichtlinie-Änderungs-R 2013/50/EU vom 22.10.2013 (ABL. EU, L 29...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / 4.3.2 Interessen des vermietenden Wohnungseigentümers

Konservierungsinteresse Aufseiten des Vermieters ist zunächst sein Konservierungsinteresse zu berücksichtigen. Dieses besteht darin, dass durch eine bauliche Veränderung nicht in die Substanz der Mietsache eingegriffen wird. Dieses Interesse ist typischerweise umso gewichtiger, je umfangreicher der beabsichtigte Eingriff ist. Selbstverständlich ist auch zu berücksichtigen, ob...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ziel eines grundsätzlichen Erwerbsverbots

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das grds. Verbot des Erwerbs eigener Aktien dient dem Gläubigerschutz durch Sicherstellung der Kap.-Erhaltung zur Sicherung der Haftungsbasis und der Kap.-Aufbringung bei nicht voll eingezahlten Einlagen (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 71, Rn. 2ff.; Günther/Muche/White, RIW 1998, S. 337 (339); MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 18ff.; Spickhoff,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / L. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 143 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Umrechnung von Fremdwährungstransaktionen wird durch IAS 21 geregelt (vgl. IAS 21.3(a)); zugleich beinhaltet dieser Standard spezifische Regelungen für die Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe, d. h. von Abschlüssen ausländischer TU (vgl. IFRS 10), Gemeinschafts-UN bzw. gemeinschaftlicher Tätigkeiten (i. S. d. IFRS ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 102 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für die gerichtliche Entscheidung über den Antrag auf Sonderprüfung ist keine Form oder Begründung vorgeschrieben. Auch lässt die vom Gesetzgeber gewählte Terminologie ("Entscheidung"; vgl. § 258 Abs. 3 Satz 2 AktG) offen, ob das Gericht durch Beschluss, Anordnung oder in anderer Weise entscheidet. Nach überwiegender Ansicht wird zutreffend ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 7.3 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 88 Neben den persönlichen Erstattungsvoraussetzungen, müssen auch sachliche Voraussetzungen erfüllt sein, die in § 32 Abs. 6 S. 1 Nr. 2, 3 sowie S. 2 Nr. 1–3 KStG geregelt sind. Dies macht die Regelung relativ unübersichtlich und verwaltungsintensiv. § 32 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 KStG verlangt zunächst für Einkünfte aus Gewinnausschüttungen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 9 EStG,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.2.1 Eintritt der Abgeltungswirkung

Rz. 8 Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, sind mit ihren inl. Einkünften gem. § 2 Nr. 1 KStG steuerpflichtig. Soweit die inl. Einkünfte dem Steuerabzug unterliegen, ist die inl. KSt nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG durch den Steuerabzug abgegolten. In Betracht kommen insbesondere die KapESt,[...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rechtsbeziehungen zur Gesellschaft

Rn. 114 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Es entspricht einhelliger Auffassung, dass durch die Bestellungsentscheidung des Gerichts privatrechtliche Beziehungen zwischen dem Sonderprüfer und der Gesellschaft zustande kommen. Die gerichtliche Entscheidung hat privatrechtsgestaltende Wirkung, wobei in der Bestellung des Sonderprüfers durch das Gericht zugleich ein privatrechtlich gest...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4 Verbot der Anrechnung

Rz. 9 Wie § 9 BUrlG enthält auch die Regelung in § 10 BUrlG eine Ausnahme von § 275 Abs. 1 BGB. [1] Durch die Teilnahme an der Kur ist der Arbeitnehmer daran gehindert, die Arbeitsleistung zu erbringen. Nach §§ 9 Abs. 1, 3 Abs. 1 EFZG wird diese Arbeitsverhinderung der Arbeitsunfähigkeit gleichgestellt. Wird daher die Urlaubsgewährung infolge der Bewilligung und des Antritts ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Besitzzeit und Hinterlegung

Rn. 87 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ferner müssen die Antragsteller glaubhaft machen, dass sie mindestens drei Monate vor dem Tag der HV Inhaber der Aktien waren (vgl. § 258 Abs. 2 Satz 4 AktG). Weiterhin müssen sie bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag auf Bestellung des Sonderprüfers ihre Aktien hinterlegen oder eine Versicherung des Depotführenden vorlegen, da...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Form, Format und Inhalt der Unterlagen

Rn. 74 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 328 Abs. 1 Satz 2 sind die Unterlagen vollständig gemäß der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung und ohne Änderung gegenüber der aufgestellten und ggf. geprüften und festgestellten Fassung offenzulegen (vgl. detailliert HdR-E, HGB § 328, Rn. 28ff., 33; unabhängig davon bleibt die Inanspruchnahme von Offenlegungserleic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Prüfungsauftrag

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie sich aus dem Wortlaut der Regelung in § 313 Abs. 1 Satz 1 AktG ergibt, ist der gesetzliche AP der abhängigen Gesellschaft kraft Gesetzes auch Prüfer des Abhängigkeitsberichts; für die Prüfung ist kein besonderer Prüfungsauftrag erforderlich (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 313, Rn. 4) und ein anderer Prüfer kann für die Prüfung des Abhängigkeit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ausschlussgründe nach § 319 Abs. 2 bis 4, § 319b Abs. 1 sowie Art. 5 Abs. 1 der AP-VO i. V. m. § 316a Satz 2

Rn. 112 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie der AP muss auch der Sonderprüfer von betreffender Gesellschaft unabhängig sein. Es darf auch keine Besorgnis der Befangenheit bestehen. § 258 Abs. 4 Satz 2 AktG verweist insoweit auf die Ausschlussgründe nach den §§ 319 Abs. 2 bis 4, 319b Abs. 1 sowie für PIE i. S. d. § 316a Satz 2 auf Art. 5 Abs. 1 der AP-VO, die i. R.d. Sonderprüfungs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Aktiengattungen (Nr. 3)

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Aktien verschiedener Gattung sind gemäß § 11 AktG Aktien, die mit unterschiedlichen Rechten ausgestattet sind (z. B. Vorzugsaktien). § 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG verlangt, dass im Anhang einer AG/KGaA/SE die Zahl der Aktien jeder Gattung, nämlich bei Nennbetragsaktien der Nennbetrag und bei Stückaktien der rechnerische Wert jeder Gattung, genannt w...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Beteiligte Personen und Behörden, Offenbarungsverbot

Rz. 11 Zur Auskunft verpflichtet ist der Arbeitgeber. Die Auskunftspflicht ist nicht von der Betriebsgröße abhängig. Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person, ist diese selbst zur Auskunft verpflichtet. Tritt als Arbeitgeber eine juristische Person auf, obliegt dem vertretungsberechtigten Organ die Auskunftspflicht.[1] Rz. 12 Die betreffende Arbeitnehmerin selbst trifft hin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Antragsfrist (§ 258 Abs. 2 Satz 1f. AktG)

Rn. 82 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers muss innerhalb eines Monats nach der HV über den JA gestellt werden. Fristauslösend ist die HV, die den von Vorstand und AR festgestellten JA entgegennimmt (vgl. § 175 AktG) oder die – soweit nach § 173 Abs. 1 AktG verfahren wird – den JA selbst feststellt (vgl. ADS (1997), § 258 AktG, Rn. 29; KK-...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.1 Obliegenheit und/oder Verpflichtung?

Rz. 3 § 15 Abs. 1 Satz 1 begründet keine gesetzlich zwingende und sanktionierte Pflicht der Arbeitnehmerin zur Offenbarung der Schwangerschaft, sondern lediglich eine entsprechende Obliegenheit. Die Formulierung als Sollvorschrift zeigt, dass es der Frau nur nachdrücklich empfohlen wird, im eigenen Interesse dem Arbeitgeber die Schwangerschaft zu offenbaren, sobald sie selbs...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Zweck, Verpflichtung, Aussteller, Form und Inhalt

Rz. 33 Der Arbeitgeber muss sich nicht mit der mündlichen Mitteilung der Arbeitnehmerin über das Vorliegen der Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin bzw. über das Stillen begnügen. Vielmehr kann er die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bzw. eines Zeugnisses einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers verlangen. Er muss diese Forderung nicht begründen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Überlegungen

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die erweiterte Berichtspflicht nach § 259 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet den Sonderprüfer über den eigentlichen Prüfungsauftrag hinaus, auch über eine Überbewertung von Bilanzposten (vgl. § 256 Abs. 5 Satz 6 AktG) oder einen Verstoß gegen die Vorschriften über die Gliederung des JA bzw. die Nichtbeachtung von Formblättern zu berichten. Eine E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Zuleitung des Berichts an den Vorstand (§ 171 Abs. 3 AktG)

Rn. 37 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für die Vornahme der Prüfung und Zuleitung des Prüfberichts an den Vorstand wird dem AR gemäß § 171 Abs. 3 Satz 1 AktG ein Zeitraum von einem Monat gewährt. Die Frist beginnt erst mit dem Eingang der vollständigen Vorlagen des Vorstands. Da der Prüfungsbericht des AP dem AR unmittelbar zugesandt wird und der Prüfungsbericht des AP elementarer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Mitteilung über Art und Umfang der Überprüfung der Geschäftsführung (§ 171 Abs. 2 Satz 2 AktG)

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 171 Abs. 2 Satz 2 AktG fordert vom AR die Mitteilung, wie und inwieweit er die Geschäftsführung überprüft hat und damit seiner gesetzlichen Überwachungspflicht (vgl. §§ 111, 90 Abs. 3 AktG) nachgekommen ist. Die regelmäßige öffentliche Rechenschaftslegung über Art und Umfang seiner Überwachungstätigkeit soll eine sachgemäße Prüfung fördern ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Keine Berücksichtigung bei Tantiemenberechnung

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Berechnungsvorschrift des § 86 Abs. 2 AktG (a. F.), aus der sich früher ergab, dass die Einbeziehung des Ertrags aus höherer Bewertung in die für die Gewinnbeteiligung der Vorstandsmitglieder maßgebliche Bemessungsgrundlage ausgeschlossen war, ist zwar aufgehoben. Sie bringt aber einen fortwirkenden allg. Rechtsgedanken zum Ausdruck (vgl....mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.6.3 Weitergeltung des alten Rechts

§ 23 Abs. 20 Satz 1 GrEStG ordnet die Weitergeltung des bisherigen Rechts bis zum 30.6.2026 für die Fälle an, die das neue Recht nicht erfasst. Die Weitergeltung der Altfassung bis zum 30.6.2026 kann nur in dem Fall relevant werden, dass bis zum 30.6.2021 Anteile in Höhe von insgesamt mindestens 90 %, aber weniger als 95 % auf einen neuen oder mehrere neue Gesellschafter übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsbeauftragte / 6 Rechte und Pflichten der Betriebsbeauftragten

Der Beauftragte darf nicht wegen der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben benachteiligt werden und genießt besonderen Kündigungsschutz. Praxis-Beispiel Kündigungsschutz Der Abfallbeauftragte genießt während seiner Amtszeit und bis zum Ablauf eines Jahres nach der Abberufung einen besonderen Kündigungsschutz[1], Gleiches gilt gemäß § 6 Abs. 4 Sätze 2 und 3 BDSG für den Daten...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 5.5 Anwendungs- und Übergangsregelungen

Auch für die Anwendung des § 1 Abs. 3 GrEStG hat der Gesetzgeber Anwendungs- und Übergangsregelungen normiert. Da § 1 Abs. 3 GrEStG – anders als § 1 Abs. 2a GrEStG – tatbestandlich keine zeitliche Begrenzung enthält, kann die Fortgeltungsanordnung des § 1 Abs. 3 GrEStG a. F. im Rahmen der Übergangsregelungen nicht nach 5 Jahren entfallen. Sie gilt grundsätzlich unbegrenzt fo...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.6.1 Berücksichtigung von Übertragungen vor dem 1.7.2021

Bei Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG bleiben Übergänge von Anteilen am Gesellschaftsvermögen auf Gesellschafter unberücksichtigt, die mit Ablauf des 30.6.2021 keine neuen Gesellschafter i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG a. F. mehr sind.[1] Damit wird aus einem Altgesellschafter nach altem Recht aufgrund der Anhebung der Frist auf 10 Jahre kein Neugesellschafter nach neuem Recht. W...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 6 Erwerbsvorgänge mit RETT-Blocker-Strukturen

In der Beratungspraxis wird, insbesondere auch vor dem Hintergrund der in nahezu allen Bundesländern ansteigenden Grunderwerbsteuersätze, immer wieder nach (neuen) Wegen gesucht, um den Anfall von Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft mit Grundbesitz zu vermeiden. Hierzu wurde insbesondere bei Umstrukturierungen und Akquisitionen häufig auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4 Erfordernis des Berechtigten Interesses an baldiger Feststellung (Abs. 1 2. Hs.)

Rz. 19 Der Kläger muss – im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung – ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts haben (sog. besonderes Feststellungsinteresse). Für ein berechtigtes Interesse genügt nach ständiger Rechtsprechung jedes konkrete, vernünftige...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7.1.1 Umwandlungsvorgänge nach UmwG

Nach § 6a Satz 1 Halbsatz 1 GrEStG wird für einen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b Satz 1, Abs. 3 Nr. 2 und 4 und Abs. 3a GrEStG steuerbaren Erwerbsvorgang aufgrund einer Umwandlung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UmwG die Steuer nicht erhoben. Die Begünstigung erfasst die verwirklichten steuerbaren Erwerbsvorgänge sowie die aufgrund einer derartigen Um...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.3.1 Grundsätze

Die GdWE ist zwar Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG), weil sie Leistungen an die Wohnungseigentümer und Teileigentümer erbringt. Nach § 4 Nr. 13 UStG sind jedoch die Leistungen der Gemeinschaften an die Eigentümer von der Umsatzsteuer befreit. Einzige Ausnahme nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG stellen Einnahmen aus Stellplatzvermietungen dar. Diese sind allerdi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abgrenzungen Eine Durchbrechung des Jährlichkeitsprinzips ist nur hinsichtlich der Heiz- und Warmwasserkosten möglich. Hinsichtlich sämtlicher anderer Abrechnungspositionen verbleibt es bei der Abrechnung nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip.[1] Abrechnungspflicht Zur Erstellung von Jahresabrechnungen ist die GdWE verpflichtet; als ausführendes Organ muss der bestellte Verwalter a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 4 Bekanntmachung

Auch wenn es lediglich einen formalen Mangel darstellt, wenn der Verwalter den Wohnungseigentümern den Entwurf der ihre Sondereigentumseinheit betreffenden Jahreseinzelabrechnung nicht übersendet, sollte der Verwalter das insoweit noch nach früherer Rechtslage bestehende Erfordernis durchaus weiter beachten, da dies bereits in der Rechtsprechung gefordert wurde.[1] Hiernach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.3.3 Zuwendungsempfänger

Rz. 184 Zuwendungsempfänger muss eine in einem EU- bzw. EWR-Staat belegene juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststelle, eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eine in einem EU- bzw. EWR-Staat belegene Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Versorgungsausgleich / 5.3 Rechtsstellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers (§ 12 VersAusglG)

Gilt für das auszugleichende Anrecht das BetrAVG, erhält die ausgleichsberechtigte Person mit der internen Teilung die Stellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers im Sinne des BetrAVG. Damit finden die Rechte und Pflichten des BetrAVG für die neuen Versorgungsberechtigten in bestimmtem Umfang Anwendung. Konkret bedeutet die Erlangung der Stellung eines ausgeschiedenen Arbei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermögensabschöpfung versch... / Zusammenfassung

Überblick Seit der Einführung des Gesetzes zur Neugestaltung des Rechts der Vermögensabschöpfung am 1.7.2017 haben Behörden deutlich erweiterte Möglichkeiten, Vermögenswerte vorläufig zu sichern oder dauerhaft einzuziehen. Mit diesem Gesetz wurde die EU-Richtlinie 2014/24/EU in deutsches Recht umgesetzt und das gesamte Konzept der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung grundl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 5.1 Allgemeines

Rz. 125 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird nach § 9 Nr. 2a S. 1 GewStG gekürzt um die Gewinne aus Anteilen an einer nicht steuerbefreiten inl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 2 Abs. 2 GewStG, einer Kredit- oder Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, einer Genossenschaft oder einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft i. S. d. § 3 Nr. 23 GewStG, wenn di...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.5.2 Mittelbarer Gesellschafterwechsel

Da es zivilrechtlich keine mittelbare Änderung eines Gesellschafterbestands gibt und bei der mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands zivilrechtlich kein Anteil an der grundbesitzenden Gesellschaft auf einen Neugesellschafter übergeht, scheidet eine Anknüpfung an das Zivilrecht aus. Aus grunderwerbsteuerrechtlicher Sicht ist maßgeblich, wer hinter dem an der grundbesi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.3 Erfasste Grundstücke

Die Vorschrift ist grundstücksbezogen und erfasst diejenigen Grundstücke, und zwar jedes für sich, die während des Zeitraums, in dem sich der Gesellschafterbestand ändert, durchgängig zum Vermögen der Kapitalgesellschaft gehören. Es kommt nicht auf das zivilrechtliche Eigentum oder die bewertungsrechtliche Zurechnung an. Die Auslegung des Begriffs der "Zugehörigkeit" erfolgte...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.1 Allgemeines

Bei einer Personengesellschaft, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört, gilt die unmittelbare oder mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands dergestalt, dass innerhalb von 10 Jahren mindestens 90 % der Anteile [1] am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft geri...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 2.13 Gebäudeunterhaltungspflicht

Nach § 838 BGB ist derjenige, der "die Unterhaltung eines Gebäudes oder eines mit einem Grundstück verbundenen Werkes für den Besitzer übernimmt oder das Gebäude oder das Werk vermöge eines ihm zustehenden Nutzungsrechts zu unterhalten hat, für den durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen verursachten Schaden in gleicher Weise verantwortlich wie der Besitzer." Als ein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 2.1.2 Verfahrenskostenbelastung

Seit Inkrafttreten des WEMoG kann das Gericht dem Verwalter keine Verfahrenskosten mehr auferlegen. Die Bestimmung des § 49 Abs. 2 WEG a. F. existiert nicht mehr. Dies hat vor allem einen praxisrelevanten Hintergrund: Bereits nach früherem Recht führte eine durch das Gericht unterlassene Verfahrenskostenbelastung des Verwalters nicht dazu, dass die Wohnungseigentümer vom Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan / 10 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Auch nach Inkrafttreten des WEMoG werden die mit (+) gekennzeichneten Entscheidungen weiterhin einschlägig rund um das Thema "Wirtschaftsplan" bleiben und die mit (–) gekennzeichneten nicht mehr gelten. Wo erforderlich, werden ergänzende Informationen erteilt. Abberufung des Verwalters (+) Eine nicht fristgerechte Vorlage von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen sowie die ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 5.2 Anfechtungsklagen

Auf Grundlage des § 49 Abs. 2 WEG a. F. konnten dem Verwalter bis zum Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 die Kosten eines wohnungseigentumsrechtlichen Verfahrens auferlegt werden, wenn er aufgrund groben Verschuldens die Tätigkeit des Gerichts veranlasst hatte. Hauptanwendungsfall der Bestimmung waren Beschlussanfechtungsverfahren, die der klagende Wohnungseigentümer desha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.6 Umfang der Kürzung

Rz. 22 Nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG erfolgt die Kürzung um die im Ez als Betriebsausgabe erfasste GrSt. Die Kürzung bezieht sich auf das jeweilige zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörende einzelne Grundstück. Ganz oder teilweise zum Privatvermögen des Unternehmers gehörende Grundstücke werden nicht von § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG erfasst. Durch die Anknüpfung der einfachen Kü...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7 Konzernklausel

In § 6a GrEStG findet sich die sog. Konzernklausel. Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums[2] in das GrEStG eingefügt worden. Die Regelungen verfolgen das Ziel, Wachstumshemmnisse schnell und effektiv zu beseitigen. Der Gesetzgeber wollte die Bedingungen für Umstrukturierungen von Unternehmen krisenfest, planungssicher und mittelstand...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3 Neue "Spielregeln" bei Kapitalgesellschaften

Nach bisherigem Recht führte nur bei einer Personengesellschaft der geänderte Gesellschafterbestand dergestalt, dass eine bestimmte Mindestbeteiligungsquote auf neue Gesellschafter übergeht, zu einem grunderwerbsteuerbaren Vorgang.[2] Dabei wird die Übertragung inländischer Grundstücke der Gesellschaft von der Personengesellschaft in "alter" Zusammensetzung auf die Personeng...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 5.2 Genehmigungsfiktion

Vereinzelt enthalten Gemeinschaftsordnungen Bestimmungen, wonach die vom Verwalter erstellte Jahresabrechnung als genehmigt gilt, wenn nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums seitens der Wohnungseigentümer schriftlich Widerspruch gegen die Jahresabrechnung erhoben wird. Solche Klauseln wurden bereits nach altem Recht in aller Regel als unwirksam erachtet.[1] Zwar ist die ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 3 Bedeutung der Entlastung des Verwalters

Die Entlastung des Verwalters ist gesetzlich nicht geregelt. Gleichwohl ist entsprechend der Rechtsgedanken des allgemeinen Verbandsrechts auch im Bereich des Wohnungseigentums das Rechtsinstitut der Entlastung des Verwalters anerkannt. Im Verbandsrecht kennt jedenfalls das GmbH-Recht und das Aktienrecht die Entlastung des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführer wie auch d...mehr