Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 301 AktG dient der Kap.-Erhaltung im Interesse der Gläubiger. Daher legt § 301 Satz 1 AktG zwingend einen Höchstbetrag der Gewinnabführung fest (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 301, Rn. 1). Die Kap.-Erhaltung wäre gefährdet, wenn UN i. R.d. Gewinnabführung verpflichtet werden würden, mehr Gewinn abzuführen als dies der handelsrechtliche JA unter ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Slowakei / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktvertriebsvertrag / 1.2.1 Angebot zum Vertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräume

Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind auch die Verträge, für die der Verbraucher bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort ein bindendes Angebot abgegeben hat, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist.[1] Ein Vertragsschluss bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien außerhalb von Geschäftsräumen i. S...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bilanzrechtsreform- (BilReG) und -kontrollgesetz (BilKoG)

Rn. 19 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die §§ 331–334 haben Änderungen sowohl durch das sog. Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom 04.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3166ff.) als auch das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) vom 15.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3408ff.) erfahren. Diese im BilReG enthaltenen großen Reformen im Bereich des Bilanzrechts und im Recht der AP haben durch die Neufassung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Prüfungsbeendigung

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Prüfungstätigkeit ist mit Übersendung des vom Sonderprüfer fertiggestellten, unterzeichneten Sonderprüfungsberichts an den Vorstand der Gesellschaft ebenso wie das Gericht (Handelsregister) beendet (vgl. § 259 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 145 Abs. 4 Satz 3 AktG). Im Übrigen sind als Beendigungsgründe für den Sonderprüfungsauftrag insbesondere...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 5 Urlaub nach einer Maßnahme

Rz. 14 Der Arbeitnehmer hat das Recht, nach einer beendeten Maßnahme seine noch bestehenden Urlaubsansprüche unmittelbar umzusetzen. Das ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Satz 2 BurlG. Sog. Schonzeiten gibt es dazu nicht mehr. Stattdessen muss nun der Arbeitnehmer seinen Urlaub einsetzen, wenn er nicht im unmittelbaren Anschluss an die Maßnahme arbeiten möchte.[1] Der Urlaubsanspru...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktvertriebsvertrag / 1.2.3 Abschluss auf organisierten Ausflügen

Um Direktvertriebsverträge handelt es sich, wenn diese Verträge anlässlich eines vom Unternehmer organisierten Ausflugs[1] geschlossen werden.[2] Dabei muss der Ausflug den Zweck haben, beim Verbraucher für den Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen zu werben und entsprechende Verträge abzuschließen. Typisch sind z. B. Kaffeefahrten[3], Filmvorführungen, ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Durchsetzung der Verpflichtungen, Aussageverweigerungsrecht

Rz. 26 Das Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde ist ein belastender Verwaltungsakt. Hiergegen kann der Arbeitgeber mittels Widerspruch und Anfechtungsklage vorgehen. Die Erforderlichkeit der Auskünfte unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen gerichtlichen Überprüfung.[1] Rz. 27 Ein Verstoß gegen die in § 27 normierten Pflichten durch den Arbeitgeber (keine, unv...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktvertriebsvertrag / 3 Abschriften und Bestätigungen zum Vertrag

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss der Unternehmer dem Verbraucher alsbald in Papierform eine Abschrift eines Vertragsdokuments, das von den Vertragsschließenden so unterzeichnet wurde, dass ihre Identität erkennbar ist, oder eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, überlassen.[1] Hinweis Unternehmer darf dauerhaf...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Künstliche Intelligenz ... / 3.3 Datenschutz

Wichtigste Vorfrage und erste Weichenstellung im Datenschutz ist die Frage, ob überhaupt personenbezogene Daten verarbeitet werden. Auf die Verarbeitung (tatsächlich) anonymisierter Arbeitnehmerdaten ist das Datenschutzrecht von vornherein nicht anwendbar. Personenbezogene Daten sind z. B. dann nicht zwingend erforderlich, wenn Bewertungen von Informationen auf Unternehmens-...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 4 Exkurs: Besondere Regelungen zur KapESt bei Körperschaften

Rz. 28 Ausschüttungen einer Körperschaft unterliegen nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 sowie Nr. 1a EStG der KapESt mit einem Steuersatz von von 25 % zzgl. SolZ, und zwar unabhängig davon, ob der Empfänger der Ausschüttung (Gesellschafter) eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist. Rz. 29 Eine Reduktion der KapESt-Abzug kommt in Betracht, wenn die Voraussetzungen des § 43b EStG ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bezugsrechte gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG (Nr. 5)

Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eingefügt durch Art. 1 Nr. 23 des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27.04.1998 (BGBl. I 1998, S. 789ff.), verlangt § 160 Abs. 1 Nr. 5 die Angabe von Bezugsrechten, die in § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG aufgeführt sind. Hierbei handelt es sich um sog. Stock Options zugunsten der AN und/oder Vorstandsmitgliede...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Verordnungsermächtigung

Rn. 36 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach Art. 80 Abs. 1 GG können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechts-VO zu erlassen. Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung muss dabei im Gesetz bestimmt werden. Die jeweilige Rechtsgrundlage ist in betreffender VO anzugeben. Gemäß § 335 Abs. 7 Satz 1 ist das BMJV (zuvor: BMJ)...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / Zusammenfassung

Begriff Die Vermietungsbefugnis der Wohnungseigentümer ergibt sich direkt aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Jeder Wohnungseigentümer hat gem. § 13 Abs. 1 WEG das Recht, die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile zu vermieten. Im Rahmen des Mitgebrauchs hat der Mieter zwar grundsätzlich dieselben Rechte wie der Wohnungseigentümer, ihn treffen jedoch auch dieselben Pflichten....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aktien

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eigene Aktien i. S. d. § 71 AktG sind alle Mitgliedschaften in betreffender AG/KGaA/SE ohne Rücksicht auf Verkörperung und Gattung sowie darauf, ob sie voll eingezahlt sind oder nicht (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 71 AktG, Rn. 143ff.; Hüffer-AktG (2025), § 71, Rn. 4). Die Unterscheidung zwischen voll eingezahlten und nicht voll eingezahlten ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Auskunftsrechte nach § 145 Abs. 1 bis 3 AktG

Rn. 118 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Zunächst besitzt der Sonderprüfer nach den §§ 258ff. AktG die Auskunftsrechte nach § 145 Abs. 1 bis 3 AktG. Er darf folglich sämtliche Bücher und Schriften einsehen und umfassende Prüfungshandlungen bei den VG vornehmen. Anders und weitergehend als gegenüber dem AP (vgl. § 320) sind alle Mitglieder des Vorstands und AR dem Sonderprüfer zur A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Sanktionen

Rn. 101 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Sofern der Vorstand keinen Bericht vorlegt, ist er hierzu vom Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld anzuhalten (vgl. § 407 Abs. 1 AktG). Die früher umstrittene Frage (vgl. ADS (1997), § 312 AktG, Rn. 103, m. w. N.), ob für die Festsetzung von Zwangsgeld noch Raum besteht, wenn das Verfahren zur RL für das betreffende GJ bereits ab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Teilnahmepflicht

Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nicht nur wegen der großen Bedeutung der Überwachungspflicht des AR, sondern auch um eine sachgerechte Beurteilung und Entscheidung des AR zu unterstützen, hat der Gesetzgeber den AP verpflichtet, an den Verhandlungen des AR oder des Prüfungsausschusses über die in § 171 Abs. 1 Satz 1 AktG genannten Vorlagen teilzunehmen. Die frühere Einschrä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 7.1 Vorbemerkung

Rz. 78 Die Regelung des § 32 Abs. 6 KStG wurde mit Gesetz v. 27.3.24[1] eingeführt, um eine Lücke der Europarechtskonformität bei der steuerrechtlichen Gleichbehandlung gemeinnütziger Organisationen mit Sitz innerhalb Deutschlands zu solchen außerhalb Deutschlands zu beseitigen. Der EuGH hatte bereits in 2006 entschieden, dass eine Ungleichbehandlung von gemeinnützigen Körpe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Aktienoptionen

Rn. 73 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der HV-Beschluss kann bestimmen, dass der Erwerb eigener Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen von AN und Geschäftsführungsmitgliedern der Gesellschaft oder eines der Konzern-UN erfolgen soll (vgl. im Einzelnen zu dieser Möglichkeit Bosse, NZG 2000, S. 923ff.; Kallmeyer, AG 1999, S. 97 (101ff.); Kau/Leverenz, BB 1998, S. 2269ff.). Die Mögli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. "Rechtsgeschäft"

Rn. 40 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Begriff "Rechtsgeschäft" bezeichnet im Zivilrecht eine auf einen rechtlichen Erfolg gerichtete Willenserklärung, an die die Rechtsordnung den Eintritt des in ihr bezeichneten Erfolgs knüpft. Aus dem Gesetzeswortlaut des § 312 Abs. 1 Satz 3 AktG, wonach bei Rechtsgeschäften Leistung und Gegenleistung angegeben werden müssen, wurde teilweis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Fehlende oder unvollständige Angaben

Rn. 47 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Umfang der Berichtspflicht im Anhang ergibt sich aus den §§ 284ff. sowie hinsichtlich bestimmter rechtsformabhängiger Zusatzangaben aus den §§ 58 Abs. 2a, 131 Abs. 1 und 3, 152 Abs. 2f., 158 Abs. 1 und 160 AktG (vgl. im Einzelnen BeckOK-HGB (2025), § 284, Rn. 8ff.; HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 911ff.). Allerdings ist zu beachten, dass einig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Herstellung des Abschlussentwurfs als maßgeblicher Zeitpunkt

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die überwiegende Ansicht stellt – freilich mit unterschiedlichen Nuancierungen – auf die Herstellung des Abschlussentwurfs ab (vgl. ADS (1997), § 261 AktG, Rn. 3; AktG-GroßKomm. (1973), § 261, Rn. 4; KK-AktG (2018), § 261, Rn. 8; MünchKomm. AktG (2025), § 261, Rn. 5; a. A. AktG-GroßKomm. (2021), § 261, Rn. 27, wonach auch ein bereits von Vorst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Prüfung der Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung

Rn. 23 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 313 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG hat der AP zu prüfen, ob bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme bekannt waren, die Leistungen betreffender AG/KGaA/SE nicht unangemessen hoch waren. Nach dem Gesetzeswortlaut – und auch im Zusammenhang mit dem nach § 313 Abs. 3 AktG vorgesehenen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Mitgeteilte Beteiligungen nach § 20 Abs. 1 oder 4 AktG sowie § 33 Abs. 1f. WpHG (Nr. 8)

Rn. 22 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wurde der berichtenden Gesellschaft das Bestehen einer Beteiligung an einer Gesellschaft nach den Vorschriften des § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG bzw. nach § 33 Abs. 1f. WpHG mitgeteilt (zwingendes Recht), so ist hierüber eine Angabe im Anhang zu machen. Voraussetzung für die Angabepflicht ist demzufolge eine schriftliche Mitteilung über das Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktvertriebsvertrag / 2 Informationspflichten

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss der Unternehmer den Verbraucher nach Maßgabe des Art. 246a EGBGB informieren. Die in Erfüllung dieser Pflicht gemachten Angaben des Unternehmers werden dann Inhalt des Vertrags, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.[1] Zu den Informationen gehören gemäß § 1 Abs. 1 zu Art. 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines (§ 260 Abs. 1 Satz 3 AktG)

Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 260 Abs. 1 Satz ;3f. AktG fordert einen inhaltlich bestimmten Feststellungsantrag. Der Antrag nach § 260 AktG muss auf das Begehren, den Betrag festzustellen, mit dem dieser Posten mindestens (Aktivposten) oder höchstens (Passivposten) anzusetzen war, gerichtet sein. Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Uneinigkeit besteht, wie weit die Substanz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Besondere Erläuterungspflicht des Vorstands

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 176 Abs. 1 Satz 3 AktG soll der Vorstand bei Erläuterung seiner Vorlagen (vgl. HdR-E, AktG § 176, Rn. 3) auch zu einem Jahresfehlbetrag (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 17 bzw. Abs. 3 Nr. 16) oder einem Verlust Stellung nehmen, der das Jahresergebnis wesentlich beeinträchtigt hat. Diese erweiterte Erläuterungspflicht wurde durch das sog. Bilanzr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 111 Abs. 1 AktG hat der AR die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen. Diese allg. Überwachungspflicht erfährt durch § 171 AktG bezüglich der RL ihre Konkretisierung (vgl. ADS (1997), § 171 AktG, Rn. 1; AktG-GroßKomm. (2018), § 171, Rn. 12). § 171 Abs. 1 AktG verpflichtet den AR, den JA, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ziel des Kodex

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ziel dieser gesetzestechnisch wie rechtspolitisch neuen Art von "Gesetzgebung" ist zum einen, das deutsche CG-System unter Darstellung der bestehenden Rechtslage zusammenzufassen und als "Verständigungspapier" gerade gegenüber ausländischen Anlegern vorzustellen (vgl. BT-Drs. 14/8769, S. 21; Schüppen, DB 2002, S. 1117f.; Seibt, AG 2002, S. 249...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 1.1 Systematischer Zusammenhang

Rz. 1 § 32 KStG ist die zentrale Norm zur Kodifizierung einer abgeltenden Wirkung des Steuerabzugs an der Quelle für unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften. Anstelle einer Verweisung auf § 50 EStG, welcher die Abgeltungswirkung von Quellensteuern beschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen regelt, ist im KSt-Recht eine eigenständige Norm geschaffen...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Umfang der Freistellungspflicht

Rz. 8 Das letzte Wort "sind" des § 7 Abs. 1 Satz 1 steht grammatisch fehlerhaft im Plural. Die Voraussetzung der Erforderlichkeit bezieht sich auf die Zeit, die für die Untersuchungen benötigt wird – und nicht auf die Untersuchungen selbst. Für welche Untersuchungen freizustellen ist, ergibt sich vielmehr aus § 24d SGB V . Danach besteht während der Schwangerschaft sowie bei ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erstverbuchungszeitpunkt

Rn. 40 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für die Ermittlung der AHK ist § 255 einschlägig. Der Wortlaut des § 255 stellt in erster Linie auf Sachgüter ab. Auf Nominalgüter, also v.a. auf Forderungen, ist er jedoch mangels einer Spezialvorschrift analog anzuwenden. Auch für die Bewertung von Verbindlichkeiten gelten die Vorschriften zur Ermittlung der AK analog (vgl. HdR-E, HGB § 253...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Sondervorschriften für Kreditinstitute, Finanzdienstleister sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften (§ 258 Abs. 1a AktG)

Rn. 75 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Sonderregelung in § 258 Abs. 1a AktG für Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute sowie Kap.-Verwaltungsgesellschaften wurde – zunächst im Geltungsbereich beschränkt auf Kreditinstitute – durch das BankBiRiLiG in § 258 AktG eingefügt (vgl. zur Vorläuferregelung nach § 26b KWG ADS (1997), § 258 AktG, Rn. 94). Im Zuge der Umsetzung der E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Befreiende Offenlegung

Rn. 114 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 325 Abs. 2b spricht von einer "befreienden Wirkung" der Offenlegung eines IFRS-EA. Da § 325 Abs. 2b Nr. 3 indes als zentrale Voraussetzung der Befreiung die Hinterlegung des handelsrechtlichen JA (mitsamt BV bzw. Vermerks über dessen Versagung) fordert, kann i. d. S. nur von einer begrenzt befreienden Wirkung die Rede sein (vgl. Beck Bil-K...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Rückabwicklung

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Soweit das dingliche Erfüllungsgeschäft bereits vollzogen wurde, ist dieses unter Beachtung der Vorschriften zur Einlagenrückgewähr (vgl. § 62 AktG) rückabzuwickeln (vgl. auch Escher-Weingart/Kübler, ZHR 1998, S. 537 (540)). Grds. bestimmen sich die Rechtsfolgen nach dem Bereicherungsrecht. Der Aktionär hat demnach gemäß den §§ 812ff. BGB ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktvertriebsvertrag / 4.4.1 Wechselseitige Rückgabepflichten

§ 357 BGB regelt die Folgen des Widerrufs. Widerruft der Verbraucher, ist jede Vertragspartei verpflichtet, der anderen die empfangenen Leistungen innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben[1], wobei sich der Fristbeginn nach § 355 Abs. 3 Satz 2 BGB bestimmt. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren.[2] Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anwendung der Aufstellungsvorschriften (§ 173 Abs. 2 Satz 1 AktG)

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die HV besitzt das Recht, den vorgelegten JA zu ändern. Gemäß der Regelung in § 173 Abs. 2 Satz 1 AktG sind dabei die Vorgaben des materiellen Bilanzrechts – namentlich die der §§ 242 bis 256a, §§ 264 bis 288 sowie §§ 150 bis 160 AktG – einzuhalten. Eine solche gesetzliche Regelung ist erforderlich, da die §§ 264ff. nur die gesetzlichen Vertr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Nichtbeachtung von Formblättern

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 330 Abs. 1 ist das BMJV (zuvor: BMJ) ermächtigt, durch Rechts-VO für KapG Formblätter vorzuschreiben, die die Gliederung des JA betreffen (vgl. konkret zu den bisher erlassenen Formblatt-VO HdR-E, HGB § 330, Rn. 44).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Ausweis von Aktien unterschiedlicher Gattung und bedingtem Kapital (§ 152 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 AktG)

Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 152 Abs. 1 Satz 2 AktG müssen die Beträge des Grundkap. gesondert angegeben werden, die auf jede Aktiengattung entfallen. Diese Vorschrift ist unter Verzicht auf die früher geforderte Angabe von Gesamtnennbeträgen durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes über die Zulassung von Stückaktien (StückAG) vom 25.03.1998 (vgl. BGBl. I 1998, S. 590ff.)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Entstehung des HGB-Strafrechts

Rn. 13 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Straf- und Bußgeldvorschriften des HGB haben ihren Ursprung in den Vorschriften des AktG 1965 (vgl. §§ 400ff. AktG). Diesen wurden später auch die Straf- und Bußgeldvorschriften des GmbHG 1980 (vgl. §§ 75ff. GmbHG) nachgebildet. Auch viele spätere spezialgesetzliche Regelungen hatten ihren Ursprung in den §§ 400ff. AktG 1965. Rn. 14 Stand:...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Verantwortlichkeit des Sonderprüfers

Rn. 121 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für den Sonderprüfer gelten die Regeln über die Verantwortlichkeit des AP nach § 323 sinngemäß (vgl. § 258 Abs. 5 Satz 1 AktG; ausführlich BeckOK-HGB (2025), § 323, Rn. 27ff.; Poll, DZWIR 1995, S. 95ff.; HdR-E, HGB § 323, Rn. 1ff.). Im Mittelpunkt steht die durch die flankierenden Maßnahmen nach § 258 Abs. 4 Satz 3 AktG unterstützte Pflicht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Rn. 25 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Mit dem sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) erfuhren die §§ 334 und 335 abermals weitreichende Änderungen bzw. Anpassungen. Ziel dieses Gesetzes war es, das "bewährte Bilanzrecht des Handelsgesetzbuchs (HGB) zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Wirksamkeit eines dinglichen Rechtsgeschäfts

Rn. 107 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Wirksamkeit eines dinglichen Erfüllungsgeschäfts, also die Übereignung nach den §§ 929ff. BGB bzw. die Abtretung nach den §§ 398ff., 413 BGB, wird durch die Unzulässigkeit des Erwerbs nach § 71 Abs. 1f. AktG nicht berührt, die AG/KGaA/SE ist – sofern nicht andere Umstände die Nichtigkeit des Erwerbs begründen – Inhaberin der Mitgliedscha...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Zweck und Systematik

Rz. 1 Die Frau soll den Arbeitgeber möglichst frühzeitig über ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin bzw. über die Tatsache, dass sie stillt, unterrichten, § 15 Abs. 1. Damit soll vor allem erreicht werden, dass die mutterschutzrechtlichen Schutzvorschriften so früh wie möglich erfüllt werden. Darüber hinaus bestehen Mitteilungsobliegenheiten, wenn ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Änderung der Kapitalrichtline sowie ARUG

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Jahre 2006 wurde die Kap.-R 77/91/EWG durch die R 2006/68/EG des Europäischen Parlaments und Rates (ABl. EU, L 264/32ff.) geändert. Ausgangspunkt der Änderungen waren die Vorschläge der SLIM-Arbeitsgruppe (Simpler Legislation for the Internal Market) zur Deregulierung mit dem Ziel der Vereinfachung und Verschlankung des geltenden Rechts. D...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. An die Aktionäre auszuschüttender Betrag oder Sachwert (Nr. 2)

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Dividende wird in praxi meist als Bezugsgröße zum Aktiennennbetrag angegeben. Bei der Gewinnverteilung ist § 60 AktG zu beachten. Trotz des grds. Anspruchs der Aktionäre nach § 58 Abs. 4 AktG kann dabei die Anspruchslage für einzelne Aktionäre oder Aktionärsgruppen unterschiedlich sein (z. B. im Fall von Aktien verschiedener Gattungen und...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / 5 Duldungspflichten

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 regelt § 15 WEG eine Duldungspflicht von Drittnutzern von Wohnungseigentum im Fall der Erhaltung und baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums. § 15 WEG verpflichtet also insbesondere den Mieter eines Wohnungseigentümers unmittelbar, Erhaltungsmaßnahmen und bauliche Maßnahmen zu dulden. Die Duldungspflicht besteht sowohl gegen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vergütung und Auslagenersatz

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Vergütung und Auslagenersatz des Sonderprüfers bestimmen sich gemäß § 258 Abs. 5 AktG nach der Sondervorschrift des § 142 Abs. 6 AktG. Diese Vorschrift entspricht § 318 Abs. 5 (Vergütung und Auslagenersatz bei gerichtlicher Bestellung des AP). Danach setzt das Gericht die dem Sonderprüfer zustehende Vergütung und zu erstattenden Auslagen fes...mehr