Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vereinfachter Zuwendungsnachweis

Tz. 8 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Für alle Sonderkonten, die von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege einschließlich ihrer Mitgliedsorganisationen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge eingerichtet wurden, gilt ohne betragsmäßige Beschränkung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Definition des ICAAP

Rz. 202 Der interne Prozess zur Sicherstellung der angemessenen Kapitalausstattung ("Internal Capital Adequacy Assessment Process", ICAAP) ist als Gesamtheit aller Verfahren, Methoden und Prozesse zu verstehen, die gewährleisten, dass genügend Kapital zur Deckung von wesentlichen Risiken vorhanden ist. Es handelt sich um einen laufenden Prozess, der kontinuierlich die Angeme... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Berichterstattung über die Ergebnisse des ICAAP und ILAAP

Rz. 17 Der BCBS erwartet im Risikobericht risikorelevante Kennzahlen wie aufsichtsrechtliches und ökonomisches Kapital, Aussagen zur Angemessenheit der Kapitalausstattung, Prognosen der Kapital- und Liquiditätskennzahlen sowie Refinanzierungspositionen und -pläne.[1] Mit der fünften MaRisk-Novelle wurde diese Anforderung ergänzt. Damit rücken neben der Darstellung der Risiko... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Risikomanagement auf Gruppenebene gemäß § 25a Abs. 3 KWG

Rz. 50 Die "Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation" ist gemäß § 25a Abs. 3 KWG auch auf Gruppenebene sicherzustellen: Die Geschäftsleiter des übergeordneten Unternehmens oder zur Unterkonsolidierung verpflichteten Unternehmens sind für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation der Institutsgruppe, der Finanzholding-Gruppe, der gemischten Finanzholding-Gruppe oder der Un... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.1 Festlegung der akzeptierten Sicherheitenarten

Rz. 62 Im Idealfall sind die Sicherheitenverträge so ausgestaltet, dass die ausgereichten Kreditmittel inkl. Verzinsung im Fall von Zahlungsstörungen des Kreditnehmers ggf. auch ohne seine Mitwirkung durch Verwertung der Sicherheiten zurückgeführt werden können. Häufig reicht der aktuelle Wert der Sicherheiten allerdings nicht aus, um den ausstehenden Kapitaldienst vollständ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.2 Europäische Umsetzung von Basel II durch die Capital Requirements Directive (CRD)

Rz. 22 Auf europäischer Ebene war in diesem Zusammenhang die am 28. September 2005 vom Europäischen Parlament verabschiedete "Capital Requirements Directive" (CRD) von entscheidender Bedeutung. Mit deren Hilfe hat die EU-Kommission die Anforderungen von Basel II in europäisches Recht transformiert. Dieser Umsetzungsprozess betraf die Neufassung der Bankenrichtlinie[1] sowie ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Gesetzliche Grundlage: § 25a Abs. 3 KWG

Rz. 10 Nach § 25a Abs. 1 KWG muss ein Institut über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, die insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement umfasst, auf dessen Basis ein Institut die Risikotragfähigkeit laufend sicherzustellen hat. Die Geschäftsleiter sind für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation des Institutes verantwortlich. Ein angemessene... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / II. Informationen und Sachstandsberichte

Zinsänderungsrisiken und Outlier-Kriterium Ein Vertreter der BaFin informiert über den derzeitigen Sachstand der Umsetzung des Artikels 124 Abs. 5 der CRD ("Outlier-Kriterium") in nationales Recht. In der aktuellen Fassung des Konsultationspapiers (CP 11) vom Committee of European Banking Supervisors (CEBS), das den Verbänden derzeit zur Stellungnahme vorliegt, wird grundsätz... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.2 Überfälligkeit einer Risikoposition

Rz. 86 Als "überfällig" eingestuft werden können finanzielle Vermögenswerte gemäß Anhang V Teil 2 Abschnitt 7 Nr. 96 Meldewesen-DVO, wenn eine Tilgungs-, Zins- oder Gebührenzahlung nicht termingerecht geleistet wurde.[1] Die Verzugstage werden gemäß den Vorgaben in Art. 178 Abs. 2 CRR gezählt. Nach Art. 178 Abs. 2 lit. a und b CRR beginnt die Überfälligkeit bei Überziehungen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 15.1 Auslagerungsregister auf Ebene des Institutes

Rz. 450 Das Modul AT 9 enthielt bis zur sechsten MaRisk-Novelle keine speziellen Anforderungen an die Dokumentation im Hinblick auf die Auslagerungen von Aktivitäten und Prozessen auf andere Unternehmen. Es galten lediglich die allgemeinen Anforderungen an die Dokumentation, wonach die für die Einhaltung der MaRisk wesentlichen Handlungen und Festlegungen nachvollziehbar zu ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.1 Klarstellung verschiedener Begriffe

Rz. 38 Nach dem in Deutschland vorherrschenden dualistischen System der Verwaltungsorgane wird zwischen der Geschäftsleitung gemäß § 25c KWG und dem Aufsichtsorgan gemäß § 25d KWG unterschieden. Die Anforderungen der EBA an Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane decken vor dem Hintergrund unterschiedlicher Unternehmensführungsstrukturen in den EU-Mitgliedstaaten dagegen sowohl ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10 Systemrisiken bzw. systemische Risiken

Rz. 82 Das "Systemrisiko" bezeichnet laut Art. 3 Abs. 1 Nr. 10 CRD IV das Risiko einer Störung des Finanzsystems mit möglicherweise schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf das Finanzsystem und die Realwirtschaft. In vergleichbarer Weise bezeichnet das "systemische Risiko" laut § 1 Abs. 33 KWG das Risiko einer Störung im Finanzsystem, die schwerwiegende negative Auswirk... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Organisation der Compliance-Funktion

Rz. 60 In der Sondersitzung des MaRisk-Fachgremiums zur Compliance-Funktion am 24. April 2013 hat die Aufsicht nochmals deutlich gemacht, dass die Institute nicht zwingend eine eigenständige Organisationseinheit einrichten müssen, unter der alle wesentlichen Compliance-Themen gebündelt sind. Die Institute haben vielmehr bei der aufbauorganisatorischen Umsetzung der Complianc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Umsetzung der MiFID

Rz. 41 Als das "Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz" (FRUG)[1] am 11. Mai 2007 die letzte parlamentarische Hürde nahm, war der Weg frei für die Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente – kurz "Finanzmarktrichtlinie" – in nationales Recht. Die Finanzmarktrichtlinie, besser bekannt unter der Bezeichnung "MiFID" (Markets in Financial Instruments Directive)... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.2 Schweigen als Zustimmung

Rz. 29 Mit dem ersten Austausch zur sechsten MaRisk-Novelle im Fachgremium MaRisk hat die Kreditwirtschaft darauf verwiesen, dass es auch andere Formen der Sicherstellung der Existenz eines Geschäftes als das Konzept von Bestätigung und Gegenbestätigung gebe. Konkret wurde über die Praxis des Versandes einer Bestätigung durch eine Partei und einer "Gegenbestätigung" durch Sc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.6 Rundschreiben zur Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft

Rz. 305 Die Bankenaufsicht der BaFin hatte bereits im Juli 2017 ein Konsultationsverfahren gestartet, um die EBA-Leitlinien für die Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft vom 15. Juli 2015[1] in ihre Verwaltungspraxis zu übernehmen.[2] Die Leitlinien der EBA enthalten insbesondere Regelungen für den Umgang mit Immobiliar- und Allgemein-Verbrauch... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 4.4.3 Interne Revision

Rz. 1 Jedes Institut muss über eine funktionsfähige Interne Revision verfügen. Planung, Methoden und Qualität der Revision sind regelmäßig und anlassbezogen zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist der Internen Revision ein vollständiges und uneingeschränktes Informations- und Zugriffsrecht einzuräumen. Dies gilt auch bei der Begleitung wesent... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1610 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Für Kapitaleinkünfte, die dem Recht bis 2008 unterliegen (laufende Einnahmen mit Zufluss bis 2008) oder für die der AbgSt-Satz ab 2009 ausnahmsweise nicht gem § 32d Abs 2 EStG zur Anwendung kommt oder für die die vorrangige Zurechnung zu einer anderen Einkunftsart erfolgt, sind weiterhin die allg est-rechtliche Regelungen zum WK-Abzug zu beach... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gesellschaftszweck ausschließlich Erwerb, Halten und Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rn. 382 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der Gesellschaftszweck umfasst also die drei Phasen, in denen sich typischerweise der Private Equity bzw Venture Capital betätigt (vgl Lorenz, DStR 2001, 821), also insb auch die Realisierung des Wertzuwachses (BMF BStBl I 2004, 40; Freyling/Klingsch, StB 2003, 21; Hohaus/Inhester, DB 2003, 1080; Bauer/Gemmeke, DStR 2004, 580). Rn. 383 Stand... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Zur Kritik

Rn. 250 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Rspr des BFH ist seit Anbeginn (seit BFH BStBl II 1968, 820) als zu eng, nicht sachgerecht und fortschrittsfeindlich kritisiert worden (vgl Abele, DStR 1966, 754; Labus, BB 1968, 1368; Withol, Anm StRK EStG bis 74 § 15 Ziff 1 R 22; Greif/Leipoldt, INF 1978, 58; Korn, StbKongrRep 1995, 143, 145 f; Krüger, FR 1996, 613, 616; Lüdemann/Wild... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Unabhängigkeit der Risikocontrolling-Funktion

Rz. 2 Im Rahmen der fünften MaRisk-Novelle wurde die Textziffer redaktionell angepasst. Nachdem zuvor lediglich eine Risikocontrolling-Funktion gefordert wurde, die für die unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken verantwortlich ist, wird nunmehr die Unabhängigkeit der Risikocontrolling-Funktion an sich hervorgehoben. Damit soll sichergestellt werden, dass die R... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbung auf Automobilen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Finanzverwaltung hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Werbung auf Vereinsfahrzeugen wie folgt Stellung genommen, s. OFD Frankfurt/Main hat in der Vfg. vom 07.07.1999, DB 1999, 1780, OFD Frankfurt/Main Vfg. vom 18.03.2009, BMF vom 18.02.1998, BStBl I 2009, 212: Überlässt die Werbefirma das Fahrzeug zunächst für die Zeit der Werbung dem Verei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1. Einleitung

Rz. 1 Gemäß Artikel 73 der EU-Bankenrichtlinie (Richtlinie 2013/36/EU) müssen Institute über solide, wirksame und umfassende Strategien und Verfahren verfügen, mit denen sie die Höhe, die Arten und die Verteilung des internen Kapitals, das sie zur quantitativen und qualitativen Absicherung ihrer aktuellen und etwaigen künftigen Risiken für angemessen halten, kontinuierlich b... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Installation eines Risikovorstandes

Rz. 143 Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion ist einer Person auf einer ausreichend hohen Führungsebene zu übertragen. Sie hat ihre Aufgaben in Abhängigkeit von der Größe des Institutes sowie von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten grundsätzlich in exklusiver Weise auszufüllen (→ AT 4.4.1 Tz. 4). Die exklusive Wahrnehmung der Leitung der ... mehr

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ZErb 08/2026, Ehevertraglic... / 3. Reparatur eines "verunglückten" Güterstandswechsels

In Übertragungsverträgen sind Widerrufs- und Rückforderungsklauseln für den Fall, dass durch die Übertragung ungewollt Schenkungsteuer anfällt, schon lange üblich. Ob mit solchen Klauseln auch ungewollte ertragsteuerliche Auswirkungen rückwirkend beseitigt werden können, war bisher nicht ganz klar. Seit der BFH-Entscheidung v. 9.5.2025,[12] in der die von den Parteien bei de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.2 Etablierung einer angemessenen Risikokultur

Rz. 61 Defizite in der Unternehmensführung, verbunden mit einer mangelhaften Unternehmens- und Risikokultur in Banken, gelten als Hauptgründe für die Finanzmarktkrise im Jahr 2008. Das Erfordernis einer angemessenen "Risikokultur" in den Instituten ist daher seit einigen Jahren im Fokus der internationalen und europäischen Standardsetzer. Der BCBS definiert in seinen Prinzip... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Künftiger Umgang mit EBA-Leitlinien

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat um Bestätigung ihrer Einschätzung gebeten, dass erst dann eine rechtlich verbindliche Umsetzungspflicht für LSIs anzunehmen sei, wenn die BaFin in Verbindung mit einer entsprechenden "Comply"-Erklärung den nationalen regulatorischen Rahmen (z. B. MaRisk, spezifische Rundschreiben) angepasst habe. Die Aufsicht konnte dies so allgemein ni... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 (Ergänzende) Prüfungshandlungen

Rz. 35 Ob und ggf. inwieweit sich die Interne Revision des auslagernden Institutes auf die Ergebnisse Dritter stützen kann, hängt allerdings nicht nur von praktischen Erwägungen ab, sondern insbesondere auch von der Bedeutung und der Risikorelevanz der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse für das Institut. Aus der Risikoanalyse können auch im Hinblick auf diese Frage wicht... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10.2 Weitgehende Freistellung von den Pflichten des § 25a Abs. 1 KWG

Rz. 57 Gemäß § 2a Abs. 2 KWG kann die Aufsichtsbehörde auf Antrag ein Institut von bestimmten Anforderungen an das Management von Risiken nach § 25a Abs. 1 Satz 3 KWG – mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos und der Compliance-Funktion – weitgehend freistellen, sofern die Voraussetzungen für den Waiver nach Art. 7 CRR vorliegen. Die Freistellung erstreckt sich auf die Festlegung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Gruppenweite Abstimmung

Rz. 71 Das Proportionalitätsprinzip gilt auch im Hinblick auf die Ausgestaltung der gruppenweiten Strategien. Grundsätzlich haben die gruppenweiten Strategien den Charakter einer übergeordneten Richtschnur. Es geht nicht darum, die inhaltliche Ausgestaltung der Strategien auf nachgeordneter Ebene eins zu eins abzubilden und damit quasi vorwegzunehmen. Die Forderung nach grup... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 1.1 Funktionstrennung und Votierung

Rz. 1 Maßgeblicher Grundsatz für die Ausgestaltung der Prozesse im Kreditgeschäft ist die klare aufbauorganisatorische Trennung der Bereiche Markt und Marktfolge bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung. Bei sehr kleinen Instituten kann auf die Votierung der beiden Bereiche verzichtet werden, wenn die Geschäftsleitung in die Vergabe risikorelevanter Kredite unmittelb... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9.1 Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsorgans nach § 25d KWG

Rz. 35 Mit dem CRD IV-Umsetzungsgesetz wurden zum 1. Januar 2014 die Anforderungen an die Aufsichtsorgane der Institute grundlegend neu geregelt (§ 25d KWG) und dabei deutlich erweitert.[1] Die sehr umfangreichen Regelungen dienen der Stärkung der internen Governance-Strukturen und gehen zum großen Teil auf Vorgaben der CRD IV[2] sowie Leitlinien der EBA[3] bzw. ihres Vorgän... mehr

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ZErb 08/2026, Jahrestagung VorsorgeAnwalt e.V. vom 18.-20.6.2026 in Bingen

In diesem Jahr fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. vom 18.–20.6.2026 im schönen Bingen statt. Den Auftakt der Tagung bildete der vereinsinterne Workshop "Unglaubliche Möglichkeiten – was können wir als VorsorgeAnwalt e.V. erreichen, was kann ich für den Verein tun und der Verein für mich?". Es wurden die Themenschwerpunkte Gewinnung von Neumitgliedern, Erhöhung der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.2 Prüfungsaufträge aus anderen Regelwerken

Rz. 72 Seit der Umsetzung der Anforderungen von Basel III in europäisches Recht weist die Bankenverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR) der Internen Revision – unter Berücksichtigung der Anpassungen im Jahr 2024 – insbesondere folgende Aufgaben explizit zu, die mehr ins Detail gehen: Gemäß Art. 191 CRR prüft die Interne Revision oder eine andere vergleichbare unabhä... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Nutzungserträge bei Auf- und Abzinsungspapieren und Zerobonds

Rn. 1363 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Werden ausschließlich Erträge für die Nutzungsüberlassung bei Einlösung der Anleihe zum Zeitpunkt der Endfälligkeit vereinnahmt (zB bei Zerobonds, auf- oder abgezinsten Kapitalforderungen), erfolgt nach BMF v 14.05.2025, BStBl I 2025, 1330 (Einzelfragen zur AbgSt) Tz 55 ebenfalls die Besteuerung nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG mit der Begrün... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 ICAAP auf Gruppenebene

Rz. 74 Wie auf Institutsebene geht es auch auf Gruppenebene schwerpunktmäßig darum, ob die gesamte Gruppe das Eintreten von Verlusten ohne Bestandsgefährdung und im Wesentlichen ohne schwerwiegende negative Auswirkungen auf ihre Geschäftsaktivitäten ausgleichen kann. Für diese Zwecke ist das gruppenweite Risikodeckungspotenzial den wesentlichen Risiken der Gruppe gegenüberzu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6 Schulungsprogramme für die Mitglieder des Leitungsorgans

Rz. 44 Nach den Vorstellungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht sollte die Geschäftsleitung sicherstellen, dass die Mitglieder des Leitungsorgans an Einführungsprogrammen teilnehmen und Zugang zu laufenden Schulungen zu relevanten Themen haben, die interne oder externe Ressourcen umfassen können. Die Geschäftsleitung sollte für diesen Zweck genügend Zeit, Budget und... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Weiterleitung der Berichte an Aufsichtsorgan und Interne Revision

Rz. 116 Die Geschäftsleitung ist für die Einhaltung der allgemeinen Compliance im Sinne einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG zuständig. Daher wird auch die Berichterstattung an das Aufsichtsorgan regelmäßig durch die Geschäftsleitung erfolgen. Unabhängig davon sind die Berichte des Compliance-Beauftragten an das Aufsichtsorgan und die Interne Rev... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.8 Vertragsanforderungen des Digital Operational Resilience Acts (DORA)

Rz. 357 Mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA)[1] hat der europäische Gesetzgeber für Finanz­unternehmen[2] als Bestandteil des Drittparteienrisikomanagements der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT-Drittparteienrisikomanagement) sektorübergreifende Mindestvorgaben an vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen zwischen Finan... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Ähnliche Berufe

Rn. 198 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Dem Ingenieur "ähnlich" ist danach nur, wer eine vergleichbare Ausbildung vorweisen kann und eine in den wesentlichen Punkten vergleichbare Tätigkeit ausübt (BFH BStBl II 1983, 677; BFH BStBl II 1985, 584; BFH BStBl II 1988, 497; BFH BStBl II 1989, 198; BFH BStBl II 1990, 73; BFH BStBl II 1990, 337; BFH BStBl II 1991, 20; BFH BStBl II 1991,... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Compliance-Funktion

Die Diskussionen während der Konsultation bezüglich des neuen Untermoduls AT 4.4.2 haben gezeigt, dass in der Praxis noch viel Unsicherheit hinsichtlich der aufsichtlichen Erwartungshaltung herrscht. Dies betrifft sowohl den Umfang der rechtlichen Regelungen und Vorgaben, die diese Funktion im Fokus haben soll, als auch die organisatorische Einordnung und den konkreten Aufga... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Anwendungsbereich; Umfang der abzudeckenden rechtlichen Regelungen und Vorgaben

Anknüpfend an den einleitenden Ausführungen zeigt die BaFin auf, welche rechtlichen Regelungen und Vorgaben in jedem Fall in den Anwendungsbereich der Compliance-Funktion fallen. Hierzu gehören zunächst die Vorgaben des WpHG, die schon Gegenstand der MaComp sind, weiterhin die Vorgaben zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Vorgaben zur Vermeidung sonstig... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Musikschaffende

Rn. 99 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Komposition ernster Musik ist zweifelsfrei künstlerisch (BFH BStBl II 1981, 21; BFH/NV 1990, 146). ME ist darüber hinaus für die Produktion von Jazz, Filmmusik und Unterhaltungsmusik, zB Tanz-, Pop- und Schlagermusik, nicht anders zu entscheiden, also auch für die Kompositionen der Leiter von Tanzkapellen (ebenso Wolf, FR 2002, 202), sch... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Optionsrechte

Rn. 1315 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Bei Optionsgeschäften erwirbt der Käufer der Option vom Verkäufer (auch "Stillhalter" genannt) gegen Zahlung einer Optionsprämie das Recht, eine bestimmte Anzahl von Basiswerten (zB Aktien) am Ende der Laufzeit oder jederzeit während der Laufzeit der Option zu einem vorab festgelegten Basispreis vom Verkäufer der Option zu kaufen, insb bei ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Finanzierungsleasing und Factoring

Rz. 27 Nach dem Jahressteuergesetz 2009 werden Finanzierungsleasing- und Factoringunternehmen zwecks Vermeidung gewerbesteuerlicher Nachteile stärker wie Banken behandelt. Im Gegenzug müssen diese Unternehmen jedoch auch höhere bankaufsichtliche Anforderungen erfüllen. Seit dem 25. Dezember 2008 sind daher Unternehmen, die das Factoring oder das Finanzierungsleasing gemäß § ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.1 Betriebsstabilität

Rz. 176 Zwar sind mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowohl Chancen als auch Risiken verbunden. Die IKT-Risiken bleiben nach Einschätzung der EU-Kommission aber trotz zahlreicher regulatorischer Maßnahmen in erster Linie eine Herausforderung für die "Betriebsstabilität", die Leistungsfähigkeit der Institute und die Stabilität des Finanzsystems in der EU. ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Ehegatten-Gesellschaften

Rn. 292 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Ehegatten – ebenso wie andere Familienangehörige – können sich wie Fremde zu einer freiberuflich tätigen PersGes zusammenschließen. Die steuerrechtliche Anerkennung erfordert – wie allg bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen – einen wirksam vereinbarten Gesellschaftsvertrag, der inhaltlich den unter Fremden üblichen Bedingungen genügt und... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Steuerliche Wirkungen

Rn. 316 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Einkünfte einer KapGes sind stets gewerblich, keine solchen nach § 18 Abs 1 EStG (§ 8 Abs 2 KStG; § 2 Abs 2 GewStG); sie kann nicht die Merkmale einer freiberuflichen Tätigkeit erfüllen (BFH BStBl II 2004, 303; BFH BStBl II 2008, 681; BFH BStBl II 2010, 40; BFH BStBl II 2013, 79; BVerfG StEd 2004, 32; aA Kess, FR 2004, 1308). Zivil- und... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1.1 Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo)

Rz. 230 Die prominenteste Schwester der MaRisk für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute waren die im Januar 2009 von der BaFin veröffentlichten "Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen" (MaRisk VA).[1] Die MaRisk VA gaben auf der Basis des damaligen § 64a des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) einen Rah... mehr