Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.2 Vorschlagsrecht freier Träger

Rz. 5 Die Jugendverbände und die Wohlfahrtsverbände waren nach § 14 JWG allein vorschlagsberechtigt. Ihnen räumt Abs. 1 Nr. 2 letzter Halbsatz ein gewisses Vorrecht ein, indem sie angemessen zu berücksichtigen sind. Was angemessen ist, richtet sich nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und insbesondere nach dem Umfang und der Bedeutung des Engagements des jeweiligen Ve...mehr

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§ 3 Die Hoferklärung (Hofei... / 5. Das mögliche Unbehagen an der Spezialmaterie der HöfeO

Rz. 38 Manche Eigentümer möchten einfach nicht, dass für ihren Betrieb die HöfeO mit ihren zahlreichen vom allgemeinen Recht abweichenden Sonderregelungen gelten soll. Diese Regelungen erscheinen ihnen fremd, sehr speziell und kompliziert, unpassend oder schwer einschätzbar. Sie ziehen es vor, die Hofeigenschaft durch negative Hoferklärung aufzuheben. Dieses "Unbehagen" an d...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 3 Literatur

Rz. 37 Banafsche, Die Leistungsvergabe im Recht der Kinder- und Jugendhilfe in Form der Sozialraumvergabe, ZKJ 2010, 227; DIJuF-Rechtsgutachten v. 7.12.2012, J 1.430 Sch, JAmt 2013, 91; DIJuF, -Rechtsgutachten v. 13.2.2018, SN_2017_1193 Bm/Bn – Finanzierung: Erforderlichkeit der Ausschreibung/Vergabe von Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, JAmt 2018, 502; Engler,...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / 5. Verletzung vertraglicher Pflichten des Erwerbers

Rz. 36 Bei Altenteilsverträgen, zu denen der Hofübergabevertrag typischerweise gehört, sind die gesetzlichen Rücktrittsrechte wegen Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder Verzugs weitgehend ausgeschlossen oder eingeschränkt und zwar kraft ausdrücklicher Anordnung der über Art. 96 EGBGB fortgeltenden landesrechtlichen Bestimmungen.[81] Diese Bestimmungen sind jedoch abdingbar...mehr

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§ 1 Einführung / C. Die Zersplitterung des Landwirtschaftserbrechts

Rz. 6 Der BGB-Gesetzgeber konnte sich nicht zu einer umfassenden und einheitlichen Sonderregelung für die Vererbung und Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe entscheiden. Er beließ es vielmehr bei der Aufnahme weniger Einzelbestimmungen in das BGB (§§ 2049, 2312, 1515 Abs. 2 BGB). Gleichzeitig ließ er in Art. 64 EGBGB das Fortbestehen der bei Inkrafttreten des BGB geltenden...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.2 Örtliche Träger

Rz. 3a Örtliche Träger sind demnach die Kreise und kreisfreien Städte. Sie nehmen diese Aufgaben als Selbstverwaltungsaufgaben wahr. Dabei handelt es sich um die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Für diese garantiert Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG den Gemeinden das Recht zur Selbstverwaltung. Zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten gehört traditionell die öffentliche Für...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 1.1 Funktion und Bedeutung

Rz. 1 § 74 hat eine Dreifachfunktion: Er konkretisiert den Förderungsauftrag der öffentlichen Jugendhilfe zugunsten der freien Jugendhilfe gemäß § 4 Abs. 3 Er schafft damit die Voraussetzungen dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe (partnerschaftliche Zusammenarbeit und Nachrang) gemäß § 4 Abs. 1 und 2 nic...mehr

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Jansen, SGB X § 102 Anspruc... / 2.3.1 Zeitliche Kongruenz

Rz. 10 Im Recht der Erstattungsansprüche gilt das Prinzip der zeitlichen Kongruenz. Ein Erstattungsanspruch besteht deshalb nur insoweit, als sich die Leistungen des vorleistenden und die des erstattungspflichtigen Leistungsträgers zeitlich überlagern. Für Zeiträume, in denen der vorleistende Leistungsträger Leistungen nicht erbracht hat (z. B. wegen verspäteter Antragstellu...mehr

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§ 1 Einführung / 3. Bestimmung des Ertragswertes

Rz. 17 Der Ertragswert bestimmt sich gemäß § 2049 Abs. 2 BGB nach dem Reinertrag, den das Landgut nach seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig gewähren kann. Wie der Ertragswert im Einzelnen festzustellen ist, sollte nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nach Art. 137 EGBGB den landesrechtlichen Vorschriften vorbehalten ...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / f) Das nach § 48 GNotKG begünstigte Vermögen

Rz. 18 Sind die Voraussetzungen des § 48 GNotKG erfüllt, erstreckt sich das Bewertungsprivileg (halber Grundsteuersatz) auf das gesamte land- und forstwirtschaftliche Vermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes ( BewG).[31] Nach § 158 Abs. 2 BewG ist die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Dazu gehören ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Dem Betriebsrat ist neben § 96 BetrVG ein besonderes Beratungs- und Vorschlagsrecht bei der Errichtung und Ausstattung betrieblicher Berufsbildungseinrichtungen, bei der Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen und für die Teilnahme an außerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen eingeräumt. Mit der BetrVG-Novelle 2001 wurden die Beteiligungsrechte des Betriebsra...mehr

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§ 3 Die Hoferklärung (Hofei... / 1. Allgemeine Wirkungen

Rz. 4 Die Hofaufhebungserklärung führt zum Wegfall der Hofeigenschaft, sofern auch der Hofvermerk im Grundbuch gelöscht wird (§ 1 Abs. 4 S. 1 HöfeO).[9] Die Löschung des Hofvermerks aufgrund Hofaufhebungserklärung erfolgt auf Ersuchen des Landwirtschaftsgerichts (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 HöfeVfO). Wird der Hofvermerk gelöscht, so entfällt die Hofeigenschaft rückwirkend mit dem Einga...mehr

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§ 3 Die Hoferklärung (Hofei... / V. Beweggründe für eine Hofeinführungserklärung

Rz. 19 Die Begründung der Hofeigenschaft durch Hofeinführungserklärung[23] kommt vor allem dann in Betracht, wenn es nicht gelingt, die weichenden Erben, insbesondere sämtliche Kinder des Übergebers, am Abschluss des Übergabevertrags zu beteiligen, um deren Ansprüche in Bezug auf den Hof abschließend und einvernehmlich zu regeln. Bildet der Betrieb keinen Hof im Sinne der Hö...mehr

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§ 4 Vorbehalt des Wohnungsr... / 3. Erlöschen des Wohnungsrechts

Rz. 7 Das Wohnungsrecht erlischt mit dem Tod des Berechtigten (§ 1061 S. 1 i.V.m. § 1090 Abs. 2 BGB). Zwar wird es zumeist auf die Lebenszeit des Berechtigten eingeräumt. Eine Befristung auf einen früheren Zeitpunkt, z.B. das Erreichen eines bestimmten Alters des Wohnungsberechtigten, ist jedoch zulässig; es erlischt dann mit Ablauf der Zeit, für die es bestellt worden ist. ...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / III. Abmilderung von Rückforderungsrechten

Rz. 9 Werden vormerkungsgesicherte Rückforderungsrechte in Hofübergabeverträge vereinbart, sollte überlegt werden, die damit für den Übernehmer verbundenen Einschränkungen durch entsprechende Gestaltung abzumildern. Das gilt sowohl in materiell-rechtlicher als auch in formell-rechtlicher (grundbuchlicher) Hinsicht. In materiell-rechtlicher Hinsicht kann etwa beim Rückübertra...mehr

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Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 2.1 Anwendungsbereich der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung

Rz. 3 Die Weiterentwicklung von Grundsätzen und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie die Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung beziehen sich auf folgende Bereiche: die Gewährung und Erbringung von Leistungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), dies umfasst primär den gesamten Leistungskatalog des SGB VIII; die Erfüllung anderer Aufgaben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), dies betrifft Tätigkeiten...mehr

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Vorwort zur 1. Auflage

Die Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe stellt im Rahmen der Beratung und Vertragsgestaltung der vorweggenommenen Erbfolge, die an sich schon kein ganz einfaches Rechtsgebiet ist, noch einmal eine Besonderheit für sich dar. Diese resultiert zum einen aus der Eigenart der zu beachtenden Vorschriften des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts. Das gilt vor allem für di...mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / b) Erwerb nur durch natürliche Person

Rz. 9 Hoferbe und Hofübernehmer kann, wie aus § 1 Abs. 1 S. 1 HöfeO folgt, immer nur eine natürliche Person werden. Daher ist die Berufung einer juristischen Person, etwa einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung zum Hoferben ebenso unzulässig wie die Hofübergabe an eine juristische Person.[22] Gleiches gilt für die Übergabe oder Vererbung des Hofes an eine Gesellschaft ...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.8 Rechtsbehelfe

Rz. 67a Sofern der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe rechtswidrig die Förderung nach § 74 verweigert, kann zunächst als formloser Rechtsbehelf die Rechtsaufsicht angerufen werden (vgl. Kunkel, ZKJ 2013, 228, 229). Als förmliche Rechtsbehelfe kommen bei hoheitlichem Handeln durch Verwaltungsakt der Widerspruch und die Verpflichtungsklage in Betracht. Hierbei ist ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Berufsbildung

Rz. 3 Die betriebliche (Fort-)Bildung ist von der Berufsausbildung i. S. d. § 1 BBiG zu unterscheiden, welche sich in der Regel unmittelbar an die Vollschulzeitpflicht anschließt. Gleichwohl gehört die Berufsausbildung nach dem BBiG auch zur Berufsbildung gemäß §§ 96 – 98 BetrVG. Der weit auszulegende Begriff der Berufsbildung[1] umfasst neben den beruflichen Maßnahmen zur E...mehr

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§ 1 Einführung / B. Gründe für eine vorweggenommene Hoferbfolge

Rz. 2 Die lebzeitige Übertragung des landwirtschaftlichen Betriebes durch Übergabevertrag ist der Nachfolge durch (Hof-) Erbfall vorzuziehen. Eine Hofnachfolge, die erst mit dem Tode des Eigentümers stattfindet und dazu führt, dass der Hoferbe den landwirtschaftlichen Betrieb erst in weit fortgeschrittenem Alter übernimmt, ist diesem zumeist nicht zuzumuten.[4] Dies gilt ins...mehr

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§ 4 Vorbehalt des Wohnungsr... / VII. Wohnungsrecht und Fristbeginn bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Rz. 23 Behält sich der Veräußerer das Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Grundbesitz vor, so wird nach der Rechtsprechung des BGH die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB trotz Eigentumsumschreibung auf den Erwerber nicht in Gang gesetzt.[68] Fraglich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen auch der Vorbehalt eines Wohnungsrechts dem Anlauf dieser Frist entgegenste...mehr

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§ 13 Regelung des Verhältni... / 1. Nachabfindung gemäß § 13 HöfeO

Rz. 13 Die HöfeO soll sicherstellen, dass der Hof im Erbfall ungeteilt erhalten bleibt.[22] Dieses Anliegen soll durch zwei gesetzliche Vorgaben erreicht werden. Zum einen durch die in § 4 HöfeO angeordnete höferechtliche Sondernachfolge, nach der Hoferbe immer nur eine Person werden kann. Zum anderen durch die in § 12 HöfeO vorgesehene Begrenzung der Abfindung der weichende...mehr

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§ 7 Pflegeverpflichtung / A. Vorüberlegungen zur Aufnahme einer Pflegeklausel in den Hofübergabevertrag

Rz. 1 Während Vereinbarungen zu klassischen Naturalleistungen, wie etwa die Versorgung des Übergebers mit Erzeugnissen des Hofes ("täglich vier Eier und einen halben Liter Milch", "jährlich zehn Zentner Kartoffeln"), aufgrund der strukturellen Veränderungen in der Landwirtschaft (weg vom Selbstversorgerbetrieb hin zum Agrarunternehmen) in Hofübergabeverträgen heute kaum mehr...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.9 Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts

Rz. 67c Die Ausgestaltung des deutschen Sozialrechts obliegt an sich dem deutschen Gesetzgeber. Sofern sich der Staat zur Leistungserfüllung jedoch Privater bedient und gleichzeitig die Leistungen aus öffentlichen Geldern finanziert, ist immer auch sowohl an das nationale als auch an das unionsrechtliche Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht zu denken (vgl. v. Boetticher/Münder,...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / 1. Verstoß gegen schuldrechtliche Verfügungsbeschränkungen

Rz. 18 Häufig wünscht der Übergeber, dass der übertragene Grundbesitz zu seinen Lebzeiten nicht oder nur mit seiner Zustimmung veräußert oder belastet wird. In solchen Fällen kann eine entsprechende schuldrechtliche Verfügungsbeschränkung (§ 137 S. 2 BGB) vereinbart werden, vertraglich sanktioniert mit einem Rückforderungsrecht des Übergebers im Verstoßfall, das durch Eintra...mehr

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§ 16 Steuerrecht / 1. Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 73 Ebenfalls im Rahmen der Hofnachfolge sind Nießbrauchsgestaltungen in der Land- und Forstwirtschaft üblich und werden oft vereinbart. Häufigster Anwendungsfall ist die Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs gegen Vorbehaltsnießbrauch. In diesem Fall entstehen bei einem aktiv bewirtschafteten Betrieb zwei Unternehmen im steuerlichen Sinne, zum einen in der Hand...mehr

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§ 4 Vorbehalt des Wohnungsr... / IV. Kosten, Lasten, Unterhaltung

Rz. 16 Die öffentlichen und privaten Lasten, die auf dem Grundbesitz ruhen, hat abweichend von der für das Nießbrauchrecht geltenden Bestimmung des § 1047 BGB, die gemäß § 1093 Abs. BGB auf das Wohnungsrecht keine Anwendung findet, der Eigentümer zu tragen, und zwar allein und insgesamt und damit auch insoweit, als sie auf die das Wohnungsrecht unterliegenden Räume entfallen...mehr

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§ 6 Wiederkehrende Geldleis... / 4. Wertsicherung

Rz. 17 In Übergabeverträgen mit langfristigen wiederkehrenden Geldleistungen wie Leibrente und dauernde Last ist wegen der Gefahren einer schleichenden oder galoppierenden Inflation die Vereinbarung von Wertsicherungsklauseln üblich und empfehlenswert.[26] In der Praxis verbreitet sind Gleitklauseln, die eine automatische Anpassung der Geldschuld an Veränderungen des vom Stat...mehr

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§ 13 Regelung des Verhältni... / I. Abfindung nach § 12 HöfeO

Rz. 5 Nach § 4 HöfeO fällt der Hof mit dem Tode des Hofeigentümers nur einem Erben, dem Hoferben, zu (Höferechtliche Sondernachfolge). Dieser wird ohne weitere dingliche Vollzugsakte mit dem Hoferbfall Alleineigentümer des Hofes. Den Miterben, die nicht Hoferbe geworden sind, steht – vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung durch Übergabevertrag oder Verfügung von Todes we...mehr

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§ 3 Die Hoferklärung (Hofei... / F. Die vorsorgliche Hofaufhebungserklärung

Rz. 44 1. In der Praxis kommt es gar nicht so selten vor, dass bei landwirtschaftlichen Besitzungen, die Hof sein könnten, weder ein positiver noch ein negativer Hofvermerk im Grundbuch eingetragen ist, also weder eingetragen ist, dass es sich um einen Hof im Sinne der HöfeO handelt, noch vermerkt ist, dass eine vormals vorhanden gewesene Hofeigenschaft aufgehoben und damit ...mehr

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§ 13 Regelung des Verhältni... / I. Vereinbarungen zur Abfindung unter Beteiligung der weichenden Erben

Rz. 43 Die Höhe der Abfindung kann, auch im Anwendungsbereich der Höfeordnung, zwischen den Beteiligten grundsätzlich frei vereinbart werden.[60] Eine Bindung an die Höhe der gesetzlichen Abfindungen besteht nicht. Die Beteiligten können von den gesetzlichen Vorgaben beliebig abweichen, und zwar sowohl nach oben wie nach unten. Rz. 44 Daher kann die Abfindung grundsätzlich au...mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / D. Muster eines Einzeltestamentes des Eigentümers eines Hofes im Sinne der HöfeO

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.1: Einzeltestament des Eigentümers eines Hofes im Sinne der HöfeO Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschien: Herr _________________________, geboren am _________________________ in _______...mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / I. Der landwirtschaftliche Betrieb liegt im Geltungsbereich der HöfeO

1. Vorüberlegungen zur Beibehaltung, Einführung und Aufhebung der Hofeigenschaft Rz. 3 Liegt der landwirtschaftliche Betrieb, der vererbt werden soll, im Geltungsbereich der HöfeO, so ist zu prüfen, ob es sich bei ihm um einen Hof im Sinne der HöfeO handelt (zu den Voraussetzungen für das Bestehen einer Hofeigenschaft vgl. § 1 Rdn 7 ff. und § 2 Rdn 1 ff.). Handelt es sich um ...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.6 Rechtsstellung der Mitglieder

Rz. 11 Die Rechtsstellung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Kommunalverfassungsrecht, d. h. aus der Gemeindeordnung und dem Satzungsrecht der Gemeinde bzw. der Kreisordnung und dem Satzungsrecht des Kreises. Dabei dürfen allerdings die nachfolgend erläuterten Rechte des Jugendhilfeausschusses, die sich aus dem SGB VIII ...mehr

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§ 5 Vorbehalt des Nießbrauchs / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 12 Nach dem BGB hat der Nießbrauchberechtigte die Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten (§ 1041 S. 1 BGB), er muss aber nicht ihren Kapitalwert konservieren.[18] Ausbesserungen und Erneuerungen obliegen ihm daher nur insoweit, als sie zur gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören (§ 1041 S. 2 BGB). Hierzu zählen Erhaltungsmaßnahmen, die bei ordnungsgemäße...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.4 Rechtsnatur und Rechtsbeständigkeit der Kostenvereinbarungen

Rz. 13 Vereinbarungen sind einvernehmliche, also vertragliche Abreden. Da es um die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Leistungsansprüche nach dem Kinder- und Jugendhilferecht geht, handelt es sich bei den Kostenvereinbarungen um öffentlich-rechtliche Verträge i. S. d. § 53 SGB X (vgl. BVerwG, FEVS 44, 353; BGHZ 116, 339 – beide zu § 93 Abs. 2 BSHG; BGH, FamRZ 1984, 781, 782 f...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / 3. Rückforderungsberechtigung nach § 428 BGB bei mehreren Veräußerern und unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen mit Wahlfreiheit hinsichtlich des Beteiligungsverhältnisses beim Rückerwerb

Rz. 58 Sind an der Übergabe mehrere Veräußerer beteiligt, so kann auch vereinbart werden, dass diese das Beteiligungsverhältnis, zu dem eine etwaige Rückübertragung zu erfolgen hat, nach freiem Belieben bestimmen können.[131] Zivilrechtlich ist eine solche Vereinbarung zulässig. In schenkungsteuerlicher Hinsicht ist jedoch zweifelhaft, ob § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (Erlöschen d...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.6 Förderung der Ziele des Grundgesetzes

Rz. 27 Der Träger muss schließlich die Gewähr für eine den Zielen des GG förderliche Arbeit bieten (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5). Die Formulierung eröffnet ein weites Feld. Es ist Zurückhaltung geboten, weil den freien Trägern auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht ein bestimmtes politisches Bekenntnis abverlangt werden kann. Denn die kritische Einstellung gegenüber dem Wirke...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.1.5 Auswahlermessen

Rz. 45 Auch sein Auswahlermessen zwischen in Betracht kommenden Zuwendungsempfängern muss der Träger der öffentlichen Jugendhilfe pflichtgemäß ausüben (a. A. Kern, in: Schellhorn, SGB VIII, § 74 Rz. 28, der ein Auswahlermessen verneint). Der öffentliche Träger darf danach zwar Maßnahmen, für die kein Bedarf besteht, von der Förderung nach seinem Ermessen ausschließen. Er mus...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / c) Übergabe oder Zuwendung an natürliche Personen

Rz. 10 § 48 GNotKG begünstigt nur Übergaben und Zuwendungen an natürliche Personen. Eine Übertragung des landwirtschaftlichen Betriebes an eine juristische Person wie etwa eine Kapitalgesellschaft oder eine Stiftung wird nicht von § 48 GNotKG erfasst.[15] Rz. 11 Ebenfalls nicht privilegiert ist der Erwerb durch eine Personengesellschaft, auch nicht durch eine Gesellschaft bür...mehr

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§ 6 Wiederkehrende Geldleis... / 5. Absicherung der Leibrente durch Reallast und Zwangsvollstreckungsunterwerfung

Rz. 23 Die dingliche Absicherung der Leibrente erfolgt durch Bestellung und Eintragung einer Reallast (§ 1105 BGB). Zulässiger Inhalt der Reallast kann auch eine vereinbarte Wertsicherung der Leibrente sein, sofern es sich um eine Gleitklausel handelt, die an veröffentlichte amtliche Indizes wie insbesondere den Verbraucherpreisindex für Deutschland anknüpft.[33] Rz. 24 Da di...mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / 4. Wegfall der Hofeigenschaft

Rz. 10 Eine bei Errichtung des Testaments bestehende Hofeigenschaft kann zu einem späteren Zeitpunkt wegfallen, z.B. durch Hofaufhebungserklärung und Löschung des Hofvermerks im Grundbuch (§ 1 Abs. 4 S. 1 HöfeO). Ist dieser Fall im Testament nicht geregelt, können sich später Auslegungsprobleme ergeben.[14] Denkbar sind folgende Auslegungen:[15]mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / 2. Entgegenstehende Bindungen

Rz. 8 Bereits nach allgemeinem Erbrecht kann der Erblasser durch frühere Verfügungen von Todes wegen, die er in einem Erbvertrag oder einem gemeinschaftlichen Testament bindend getroffen hat, daran gehindert sein, eine hiervon abweichende neue Verfügung von Todes wegen zu errichten. Neben dieser Bindung, die auch im Höferecht zu beachten ist, kann sich aus § 7 Abs. 2 HöfeO e...mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / 6. Der verwaiste Hof (§ 10 HöfeO)

Rz. 12 Ausnahmsweise vererbt sich eine land- oder forstwirtschaftliche Besitzung, die im Zeitpunkt des Todes des Erblassers Hof im Sinne der HöfeO war, nach dem allgemeinem Erbrecht des BGB und nicht nach der HöfeO, wenn nach den Vorschriften der HöfeO kein Hoferbe vorhanden oder wirksam bestimmt ist (§ 10 HöfeO). Ein derartiger sog. verwaister Hof liegt vor, wenn beim Erbfa...mehr

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§ 13 Regelung des Verhältni... / C. Verzichte in Bezug auf die allgemeinen erb- und pflichtteilsrechtlichen Ansprüche

Rz. 23 Die vorgenannten Verzichtserklärungen in Bezug auf das übertragene Hofvermögen kommen grundsätzlich nur dann zum Tragen, wenn es sich bei dem übertragenen Hof um einen Hof i.S.d. Höfeordnung handelt. Handelt es sich bei dem übertragenen Anwesen dagegen nicht um einen Hof i.S.d. HöfeO oder existiert neben dem höferechtlich gebundenen Vermögen noch weiteres, hoffreies V...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.8 Anhörungs- und Antragsrecht

Rz. 17 Abs. 4 Satz 2 sieht ein Anhörungsrecht des Jugendhilfeausschusses vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe vor. Es handelt sich um eine Soll-Vorschrift, d. h. das Anhörungsrecht besteht im Regelfall, soweit nicht besondere Umstände entgegenstehen. Die fehlende Anhörung führt zur Rechtswidrigkeit und zur Unwirksamkeit des darauf ...mehr

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§ 4 Vorbehalt des Wohnungsr... / 2. Vererblichkeit

Rz. 6 Das Wohnungsrecht ist nicht vererblich (§ 1061 S. 1 i.V.m. § 1090 Abs. 2 BGB).[28] Soll es nach dem Tode des Berechtigten einem anderen zustehen, so muss es in dessen Person als eigenständiges Wohnungsrecht begründet werden, z.B. durch Bestellung eines durch den Tod des eingetragenen Berechtigten aufschiebend bedingten Wohnungsrechts. Die Eintragung eines zusätzlichen ...mehr

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§ 13 Regelung des Verhältni... / A. Allgemeines

Rz. 1 Sofern der Übergeber den Hof einem seiner Abkömmlinge überträgt, was in der Praxis der Regelfall sein dürfte, stellt sich regelmäßig die Frage, ob und wie diese Übertragung im Verhältnis zu den Geschwistern des Übernehmers auszugleichen ist. Um spätere Streitigkeiten in Bezug auf etwaige Abfindungsansprüche und Pflichtteilsrechte unter den Abkömmlingen des Übergebers z...mehr

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§ 4 Vorbehalt des Wohnungsr... / B. Gesamtmuster Wohnungsrecht, mehrere Veräußerer

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.5: Wohnungsrecht, mehrere Veräußerermehr