Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ressortaufteilung - H... / Einführung

Hat eine GmbH mehrere Geschäftsführer, ist es grundsätzlich zulässig – und meist auch sinnvoll – die Aufgaben zu verteilen. Mit einer Ressortaufteilung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass auch bei einem GmbH-Geschäftsführer die zeitlichen Ressourcen beschränkt sind. Je nach Art und Größe des Unternehmens kann eine Ressortverteilung sogar zwingend sein. Die Geschäftsfüh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 2 Vertretung der GmbH

Geschäftsführer sind sowohl intern das Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft als auch extern das Vertretungsorgan, durch das die Gesellschaft nach außen handeln kann. Sie vertreten die GmbH gem. § 35 GmbHG gerichtlich und außergerichtlich. Ein einzelvertretungsberechtigter Gesellschafter-Geschäftsführer kann die GmbH sogar bei einer Klage gegen den zweiten Gesellschafter-G...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.4 Pool-Arzt im vertragsärztlichen Notdienst

Ein Zahnarzt, der als sog. "Pool-Arzt" im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nach, weil er insoweit an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Maßgebend sind vielmehr – wie bei anderen Tätigkeiten auch – die konkreten Umstände des Einzelfalls. Der Zahnarzt war wegen seiner Eingliederung in die von der Kassenzahnärztlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.2 Sozialversicherungsrechtliche Pflichten

Bei den sozialversicherungsrechtlichen Pflichten des Geschäftsführers ist zwischen den Melde- und Auskunftspflichten einerseits und Beitragserhebungs- und -abführungspflichten andererseits zu unterscheiden. Die GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, hat ihre Arbeitnehmer beim Krankenversicherungsträger anzumelden. Die Meldepflicht betrifft alle Arbeitnehmer, die in der Kr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7 Abzug für Kirchensteuer (Abs. 5)

Rz. 29 Abs. 5 regelt die Ermittlung des Abzugs für die Kirchensteuer, sofern die zum Elterngeldbezug berechtigte Person der Kirchensteuerpflicht unterliegt. Der Abzug erfolgt unter Anwendung eines Kirchensteuersatzes i.H.v. 8 % für die nach Abs. 3 ermittelte Einkommensteuer. Im Rahmen einer Rechtsgrundverweisung sind auch diesbezüglich Freibeträge für Kinder zu berücksichtig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 3.1 Einzelvertretung – Gesamtvertretung

Hat eine GmbH nur einen Geschäftsführer, vertritt dieser die GmbH alleine. Auch bei mehreren Geschäftsführern kann jeder von ihnen einzelvertretungsberechtigt sein, sofern ihm von der Gesellschafterversammlung Einzelvertretungsbefugnis erteilt wird. Schließt ein einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer Verträge für die Gesellschaft, ist diese daran gebunden, auch wenn d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ausfallhaftung – So v... / Einführung

Dass ein GmbH-Gesellschafter nicht mit seinem Privatvermögen haftet, gilt nur, wenn er seine Einlage in voller Höhe eingezahlt hat. Aber er muss auch für die anderen Gesellschafter persönlich haften, welche die von Ihnen übernommene Einlage nicht erbracht haben – gleichgültig, ob sie es nicht konnten oder nicht wollten. Hat also einer der Gesellschafter dies nicht getan und k...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Grundsätze von Recht und Billigkeit

Rz. 20 Von der Überwachungspflicht des Abs. 1 erfasst wird allgemein die Beachtung der Grundsätze von Recht und Billigkeit. Rz. 21 Unter den Grundsätzen des Rechts ist die gesamte geltende Rechtsordnung, zu der seit dem 18.8.2006 auch das AGG in der jeweils gültigen Fassung gehört, zu verstehen, wie sie das Arbeitsverhältnis gestaltet und auf dieses einwirkt.[1] Dazu gehören ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.6 Religion oder Weltanschauung

Rz. 36 Diese beiden Begriffe weisen erhebliche Unschärfen auf. Kennzeichnend für eine Religion ist der transzendente Bezug des Glaubens. Darunter ist die Eingliederung des Einzelnen in einen jenseitigen, nicht mit von den Menschen gesetzten Maßstäben zu beurteilenden und durch wissenschaftliche Erkenntnisquellen nicht erschöpfend zu erklärenden Zusammenhang zu verstehen. Gesc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Überwachungspflicht und Überwachungsrecht

Rz. 14 § 75 BetrVG begründet eine Überwachungspflicht von Betriebsrat und Arbeitgeber. Diese Pflicht besteht allerdings nicht nur im Verhältnis zwischen den Betriebspartnern, sondern auch im Verhältnis des Betriebsrats und der einzelnen Betriebsratsmitglieder gegenüber den Arbeitnehmern des Betriebs ebenso wie im Verhältnis des Arbeitgebers zu den einzelnen Arbeitnehmern.[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Öffnungsklausel / 3.3.3 Formalien der Eintragung

Eine Eintragung im Grundbuch setzt einen Eintragungsantrag nach § 13 Abs. 1 GBO und eine Bewilligung nach § 19 GBO voraus. Unter einer Bewilligung versteht man schlicht die vor der Eintragung in das Grundbuch ausgesprochene Einwilligung des von dieser Eintragung Betroffenen. Während der Antrag als solcher keiner besonderen Form bedarf, muss die Bewilligung nach § 29 Abs. 1 G...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Vorbemerkung

Rz. 10 Nach Abs. 1 Satz 1 haben der Betriebsrat und der Arbeitgeber darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt und nicht benachteiligt werden. Arbeitgeber und Betriebsrat haben sich aktiv für die Beachtung und Verwirklichung dieser Grundsätze einzusetzen, müssen sich gegenseitig auf Mängel und Verstöße hin...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.10 Geschlecht

Rz. 40 § 75 BetrVG verbietet jede unterschiedliche Behandlung der Betriebsangehörigen wegen ihres Geschlechts. Das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau sowie für Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, sind in Art. 3 Abs. 2 und 3 GG verfassungsrechtl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält die wesentlichen Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen durch Arbeitgeber und Betriebsrat. Nach § 75 BetrVG sind beide verpflichtet, für eine Behandlung der Betriebsangehörigen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit zu sorgen. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Abstammung oder sonstigen Her...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 94 § 75 BetrVG ist Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB. Infolgedessen sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (z. B. Betriebsvereinbarungen), die gegen diese Regelung verstoßen, nichtig.[1] Dies ergibt sich nach Inkrafttreten des AGG auch aus dessen § 7 Abs. 2. Rz. 95 Umstritten ist, ob § 75 BetrVG als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB anzusehen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 1.4 Erklärungspflicht

Rz. 18 Ebenso wie im KSt-Recht ist trotz GewSt-Befreiung eine GewSt-Erklärung abzugeben.[1]mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.4.3 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

Rz. 52 Grundsätzlich verbietet § 7 AGG eine unterschiedliche Behandlung der Beschäftigten wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Weltanschauungsgemeinschaft. Die Vorschrift des § 9 AGG macht aber von der in der Richtlinie 2000/78/EG [1] eröffneten Möglichkeit Gebrauch, bereits geltende Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten beizubehalten, die bisher schon e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4.7 Haftung des Arbeitgebers für Benachteiligungen durch den Betriebsrat

Rz. 63 Die vorstehend genannten, in §§ 13 ff. AGG normierten Rechte der Beschäftigten bestehen gegenüber dem Arbeitgeber. Unstreitig haftet der Arbeitgeber nach diesen Vorschriften, wenn er selbst oder sein gesetzlicher Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfe die Benachteiligung begangen hat.[1] Das Verschulden der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wird dem Arbeitgeber...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Schutzpflicht

Rz. 71 Nach § 75 Abs. 2 BetrVG sind Arbeitgeber und Betriebsrat zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers verpflichtet. Diese Verpflichtung stellt eine Schranke sowohl für ihre Regelungsbefugnis als auch für den Inhalt der von ihnen getroffenen Regelungen, z. B. in Betriebsvereinbarungen, dar.[1] Die in § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG normierte Schutzpf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Wohnungseigentümer / 5.2 Haftungszeitraum/Nachhaftung

Die Haftung des Wohnungseigentümers beschränkt § 9a Abs. 4 Satz 1 HS 2 WEG auf solche Verbindlichkeiten, "die während seiner Zugehörigkeit zur Gemeinschaft entstanden oder während dieses Zeitraums fällig geworden sind". Zweck dieser Regelung ist, dass derjenige bezahlen soll, dem die Leistung zugutekommt. Bei einem Eigentümerwechsel wird dies in aller Regel der Erwerber sein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.5 Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften sowie Realgemeinden (Nr. 5)

Rz. 29 Gem. § 3 Nr. 4 S. 1 GewStG sind Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften sowie ähnliche Realgemeinden von der GewSt befreit. Dies gilt allerdings nicht für Gewerbebetriebe, die über einen Nebenbetrieb hinausgehen.[1] Inhaltlich entspricht diese Steuerbefreiung weitestgehend der entsprechenden Befreiung von der KSt gem. § 3 Abs. 2 KStG. Rz. 30 Eine Realgemeinde...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Adressaten

Rz. 69 Die Pflichten nach § 75 Abs. 2 BetrVG gelten für Arbeitgeber und Betriebsrat, ebenso wie für die einzelnen Betriebsratsmitglieder. Sie sind sowohl bei der Ausübung des Mitbestimmungsrechts als auch bei der Entscheidung der Einigungsstelle zu beachten.[1] Nicht in ihren Geltungsbereich fallen dagegen die einzelnen Arbeitnehmer des Betriebs. Sie sind jedoch aufgrund ihr...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erwerberhaftung (WEG) / 2 Eigentümerwechsel im Wege der Zwangsversteigerung

Die Ausführungen zum Eigentümerwechsel im Wege des Rechtsgeschäfts gelten für die Erwerberhaftung im Fall der Zwangsversteigerung entsprechend mit folgender Ausnahme: Achtung Keine Haftung für Hausgeldrückstände bei Erwerb durch Zwangsversteigerung Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, wonach der Ersteher in der Zwangsversteigerung für die Hausgeldrückstände seines Rechts...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Wohnungseigentümer / 5.3 Einreden gegen Gläubigeransprüche

Der in Anspruch genommene Wohnungseigentümer kann gegenüber dem Gläubiger nach § 9a Abs. 4 Satz 2 WEG neben den in seiner Person begründeten auch die der Gemeinschaft zustehenden Einwendungen und Einreden geltend machen, nicht aber seine Einwendungen und Einreden gegenüber der Gemeinschaft. Durch diese Einschränkung soll der Gläubiger nicht mit Fragen aus dem Innenverhältnis...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Oldtimer / 5 Oldtimer wird geleast: Wie Nachteile vermieden werden

Für die Ermittlung der Privatnutzung spielt es keine Rolle, ob der Unternehmer den Oldtimer kauft oder least. Wenn der Unternehmer den Oldtimer least, erwirbt er allerdings in der Regel weder das rechtliche noch das wirtschaftliche Eigentum an dem Fahrzeug. Konsequenz ist, dass er den Oldtimer bei Beendigung des Leasingvertrags auch nicht aus seinem Betriebsvermögen entnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erwerberhaftung (WEG) / 1.1 Neue Verbindlichkeiten

Der Erwerber haftet dem Gemeinschaftsvermögen gegenüber für alle anteiligen Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums, die nach seinem Eintritt in die Eigentümergemeinschaft und seiner Eintragung als Eigentümer im Grundbuch bzw. im Fall des Ersterwerbs nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung und Übergabe der Räume durch Beschluss begründet und fällig gestellt we...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Öffnungsklausel / Zusammenfassung

Begriff Öffnungsklauseln spielen in der Verwalterpraxis eine erhebliche Rolle. Unterschieden werden gesetzliche Öffnungsklauseln und vereinbarte Öffnungsklauseln. Bei den vereinbarten Öffnungsklauseln wiederum unterscheidet man die allgemeine Öffnungsklausel von der spezifizierten. Beschlüsse auf Grundlage einer gesetzlichen Öffnungsklausel bedürfen zu ihrer Wirkung gegen So...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Wohnungseigentümer / 3.2 Zweckbestimmungswidrige Nutzung

In allen Fällen der zweckbestimmungswidrigen Nutzung einer Sondereigentumseinheit durch den Nutzer besteht sowohl ein Unterlassungsanspruch gegen den Nutzer als auch gegen den das Nutzungsverhältnis vermittelnden Wohnungseigentümer.[1] Praxis-Beispiel Die Intensivpflege- und Beatmungs-WG Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus insgesamt 10 Sondereigentumseinheiten. Das ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Gemeinschaft de... / 3.2 Verletzung der Verkehrssicherungspflichten

Relevantester Grund einer Haftung gegenüber außenstehenden Dritten stellt die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar. Im Unterschied zur Haftung gegenüber den Wohnungseigentümern im Fall der Verletzung der Verkehrssicherungspflichten, haftet die GdWE mangels Bestehens vertraglicher Beziehungen zu dem Dritten deliktisch nach § 823 Abs. 1 BGB oder über § 9a Abs. 2 WEG au...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Geschützter Personenkreis

Rz. 11 Die Pflicht von Arbeitgeber und Betriebsrat bezieht sich auf alle im Betrieb tätigen Personen.[1] Dazu gehören alle Arbeitnehmer des Betriebs i. S. v. § 5 Abs. 1 BetrVG. Dabei ist irrelevant, ob sie als Vollzeit- oder Teilzeitkräfte, als Auszubildende oder aushilfsweise beschäftigt werden.[2] Auch im Betrieb tätige Leiharbeitnehmer werden erfasst.[3] Fraglich ist, ob ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Gemeinschaft de... / 1.3 Notgeschäftsführung

Jeder Wohnungseigentümer ist nach § 18 Abs. 3 WEG berechtigt, Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung eines dem Gemeinschaftseigentum unmittelbar drohenden Schadens notwendig sind. Voraussetzung ist, dass überhaupt ein Fall der Notgeschäftsführung vorliegt. Ein Wohnungseigentümer, der ohne ausdrückliche Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer Arbeiten am Gemeinschaftseigen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.6 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften (Nr. 6)

Rz. 31 Die Steuerbefreiung für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften gem. § 3 Nr. 6 GewStG entspricht der fast wortgleichen Regelung in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG. Wie im KSt-Recht ist die Steuerfreiheit ausgeschlossen, soweit ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird.[1] Handelt es sich bei dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb um einen Zweckbetrie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.9 Politische oder gewerkschaftliche Betätigung oder Einstellung

Rz. 39 Dieses Kriterium war bereits in § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG a. F. enthalten. Es geht über die Vorgaben der EU-Richtlinien, die durch das Umsetzungsgesetz in nationales Recht transformiert worden sind, ebenso wie über die Regelungen im AGG hinaus und stellt ein zusätzliches Differenzierungsmerkmal dar. Danach darf kein Kriterium für eine unterschiedliche Behandlung der Ar...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4 Inhalt

Rz. 92 Die Förderpflicht nach Abs. 2 Satz 2 BetrVG besteht zum einen in Bezug auf den einzelnen Arbeitnehmer. Ihm soll es, soweit dies mit der Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten und seinem Zusammenleben mit anderen Arbeitnehmern vereinbar ist, ermöglicht werden, kreativ, selbstgestaltend und eigenverantwortlich seine Arbeit zu erbringen.[1] Rz. 93 Sie gilt darübe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Wohnungseigentümer / 1.1.3 Erwerb in der Zwangsversteigerung

Bei dem Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung erfolgt der Eigentümerwechsel zum Zeitpunkt des Zuschlags in der Zwangsversteigerung. Ab diesem Zeitpunkt tritt der Ersteigerer mit allen Rechten und Pflichten in die Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Die Ausführungen zum Eigentümerwechsel im Wege des Rechtsgeschäfts gelten für den Erwerberwechsel durch Zwangsversteigerung gru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.18 Krankenhäuser und andere soziale Einrichtungen (Nr. 20)

Rz. 57 Für die GewSt ist eine eigenständige Steuerbefreiung in Nr. 20 geregelt. Diese ist der Steuerbefreiung in der USt ähnlich und teilweise sogar identisch; allerdings gibt es auch Abweichungen für einzelne Bereiche. Es lassen sich daher keine zwingenden Rückschlüsse von einer USt-Befreiung auf eine etwaige GewSt-Befreiung ziehen.[1] Grundsätzlich handelt es sich bei der ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Wohnungseigentümer / 3.1 Grundsätze

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 kennt das WEG keine ausdrückliche Verpflichtung des Wohnungseigentümers mehr, dafür Sorge tragen zu müssen, dass auch Personen, die sich in seinem Hausstand befinden oder denen er die Nutzung seines Sondereigentums überlassen hat, die Vereinbarungen und Beschlüsse der Wohnungseigentümer einzuhalten haben, wie dies noch in § 14 Nr. 2 ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Öffnungsklausel / 4 Nachträgliche Aufnahme einer Öffnungsklausel

Sofern in der Gemeinschaftsordnung noch keine Öffnungsklausel enthalten ist und nun nachträglich eine Öffnungsklausel in die Gemeinschaftsordnung aufgenommen werden soll, ist zu berücksichtigen, dass dies nur mittels einer Vereinbarung i. S. v. § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG möglich ist. Damit die nachträglich vereinbarte Öffnungsklausel auch gegenüber Sondernachfolgern wirkt, ist ge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4.1 Allgemeines

Rz. 55 Gemäß § 7 Abs. 2 AGG sind alle Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, unwirksam. Darüber hinaus räumt das AGG benachteiligten Beschäftigten verschiedene Rechte ein, angefangen beim Beschwerderecht (§ 13 AGG) über das Leistungsverweigerungsrecht bei fortbestehender Belästigung (§ 14 AGG) bis hin zum verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Wohnungseigentümer / 1.1.4 Erbfall

Ab dem Zeitpunkt des Versterbens des Erblassers tritt der Erbe als Rechtsnachfolger des Erblassers mit allen Rechten und Pflichten in die Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Ab diesem Zeitpunkt ist der Erbe zur anteiligen Kostentragung verpflichtet. Der Erbe haftet gemäß § 1967 BGB für Nachlassverbindlichkeiten, zu denen auch die vom Erblasser herrührenden Schulden gehören. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.2 Staatsbetriebe, Spielbanken, Erdölbevorratungsverband (Nr. 1)

Rz. 20 § 3 Nr. 1 GewStG befreit das Bundeseisenbahnvermögen, die staatlichen Lotterieunternehmen, die zugelassenen öffentlichen Spielbanken mit ihren der Spielbankabgabe unterliegenden Tätigkeiten und den Erdölbevorratungsverband von der GewSt. Die Befreiung von der GewSt für bestimmte Staatsbetriebe, Lotterieunternehmen und den Erdölbevorratungsverband gem. § 3 Nr. 1 GewStG...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Öffnungsklausel / 3.3.4 Eintragung von Altbeschlüssen

§ 48 Abs. 1 Satz 1 WEG ordnet an, dass für die Wirkung gegen Sonderrechtsnachfolger grundsätzlich auch die Eintragung solcher Beschlüsse notwendig ist, die vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 gefasst oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt worden sind. Es bedarf also zur Wirkung gegen Rechtsnachfolger von Wohnungseigentümern auch der Eintragung von Altbeschlüssen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktvertriebsvertrag / Bürgerliches Recht

1 Wann liegt ein Direktvertriebsvertrag vor? Der Direktvertriebsvertrag ist ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag. Die Widerrufsmöglichkeit, die der Direktvertriebsvertrag dem Kunden bietet, ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. 1.1 Geschäft zwischen Unternehmer und Verbraucher Ein Direktvertriebsvertrag liegt nur vor, wenn der Anbieter ein "Unternehmer" ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechte des Sonderprüfers

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Sonderprüfer gemäß den §§ 258ff. AktG ist hinsichtlich seiner Rechte gegenüber der Gesellschaft und deren Organen dem Sonderprüfer nach den §§ 142ff. AktG weitgehend gleichgestellt. 1. Auskunftsrechte nach § 145 Abs. 1 bis 3 AktG Rn. 118 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Zunächst besitzt der Sonderprüfer nach den §§ 258ff. AktG die Auskunftsrechte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechte der Mitglieder des Aufsichtsrats (§ 170 Abs. 3 AktG)

I. Kenntnisnahme durch die Aufsichtsratsmitglieder (Satz 1) Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Notwendige Voraussetzung und Grundlage für die Prüfungspflicht des AR nach § 171 AktG ist das Recht, die in § 170 Abs. 1 AktG aufgeführten Vorlagen wie auch Prüfungsberichte des AP genau zu kennen. Seit KonTraG sind in § 170 Abs. 3 AktG die Prüfungsberichte ausdrücklich genannt. Diese...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsbeziehungen zur Gesellschaft, Vergütung, Rechte und Verantwortlichkeit der Sonderprüfer (§ 258 Abs. 5 AktG)

I. Rechtsbeziehungen zur Gesellschaft Rn. 114 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Es entspricht einhelliger Auffassung, dass durch die Bestellungsentscheidung des Gerichts privatrechtliche Beziehungen zwischen dem Sonderprüfer und der Gesellschaft zustande kommen. Die gerichtliche Entscheidung hat privatrechtsgestaltende Wirkung, wobei in der Bestellung des Sonderprüfers durch das Geri...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Slowakei / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Regelungszwecke

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Als Regelungszwecke des Sonderprüfungsverfahrens nach den §§ 258ff. AktG sind drei Ansatzpunkte zu nennen. So dient das Verfahren der Durchsetzung von Bewertungsvorschriften, soweit sie eine Unterbewertung verbieten. Ferner dient das Sonderprüfungsrecht dazu, die organschaftliche Zuständigkeit der HV, über die Verwendung des Jahresüberschusse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 3.3 Antrag bei Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4 EStG

Rz. 19 Beschränkt stpfl. Körperschaften unterliegen generell dem Steuerabzug des § 50a Abs. 1 EStG, wonach erhobenen Abzugsteuern eine abgeltende Wirkung zukommt, ein Abzug von Betriebsausgaben im Zusammenhang mit den erzielten Einkünften findet hierbei regelmäßig nicht statt. Der EuGH hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass eine solche Ungleichbehandlung als euro...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.2 Tatbestand des Abs. 5

Rz. 57 § 32 Abs. 5 KStG enthält in S. 1 eine Ausnahme zur Abgeltungswirkung der KapESt nach Abs. 1 für Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, also für Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften. Die Abgeltungswirkung wird daher nicht für sonstige Fälle des Steuerabzugs, insbesondere also nicht für den Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG (z. B. bei Lizenzgebühren), ei...mehr