Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.5 Zustimmung Dritter erforderlich?

Zunächst einmal stellt sich die Problematik der Zustimmung Drittberechtigter nur dann, wenn sie von der entsprechenden Regelung rechtlich und nicht nur wirtschaftlich beeinträchtigt sind. Drittberechtigte sind die in Abteilung III eingetragenen Grundpfandrechtsgläubiger. Drittberechtigte sind daneben auch die in Abteilung II eingetragenen Inhaber u. a. von Grunddienstbarkeit... mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2.4 Materiell-rechtliche Reichweite

Sowohl vereinbarte als auch gesetzliche Öffnungsklauseln verleihen den Wohnungseigentümern lediglich entsprechende Kompetenz zur Änderungsregelung ohne freilich deren materiell-rechtliche Reichweite zu rechtfertigen. Materiell-rechtlich sind vereinbarte Öffnungsklauseln nämlich u. a. durch unentziehbare, aber verzichtbare Mitgliedschaftsrechte begrenzt. Zu den unentziehbaren... mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.5.1 Mehrheitliche Beschlussfassung

Den Wohnungseigentümern ist in § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG eine Beschlusskompetenz dergestalt eingeräumt, im konkreten Einzelfall auch eine Mehrheitsentscheidung im Umlaufverfahren herbeiführen zu können. Der Gesetzgeber ist dabei durchaus der Auffassung, dass die Mehrheitsentscheidung nach Diskussion und Erörterung in der Wohnungseigentümerversammlung erfolgt. In der wohnungseig... mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 2.1 Angekündigte Beschlussanfechtung vor der Beschlussfassung

Stets sollte der Verwalter bei Ankündigung einer Anfechtungsklage seitens eines Wohnungseigentümers den entsprechenden Beschluss nochmals auf seine formelle und materielle Rechtmäßigkeit überprüfen. Er sollte in formeller Hinsicht insbesondere prüfen, ob dem Informationsbedürfnis der Wohnungseigentümer im Vorfeld der Beschlussfassung ausreichend Rechnung getragen wurde. Steht... mehr

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Muss HR sich neu erfinden? / 2.2 Führung heterogener Teams

Wenn die skizzierten Grundregeln als Basis für erfolgreiche Teamführung herangezogen werden können, hilft Führungskräften dies gleichermaßen in der Führung älterer und jüngerer Teammitglieder. Die Zusammenarbeit von Beschäftigten unterschiedlicher Generationen ist wahrlich nichts Neues. Dies hat immer schon stattgefunden, und die verschiedenen Generationen haben es immer wie... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Börsennotierte Wertpapiere und Schuldbuchforderungen (§ 11 Abs. 1 BewG)

Rz. 80 Nach § 11 Abs. 1 S. 1 BewG werden Wertpapiere und Schuldbuchforderungen, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs angesetzt. Entsprechend sind nach § 11 Abs. 1 S. 3 BewG die Wertpapiere zu bewerten, die in den Freiverkehr einbezogen sind. Rz. 81 Wertpapier ist eine U... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.6.3 Abhängigkeit der Nutzungen und Leistungen von der Lebensdauer mehrerer Personen (§ 14 Abs. 3 BewG)

Rz. 147 Hängt die Laufzeit der Nutzung oder Leistung von der Lebensdauer mehrerer Personen ab, hängt die Bewertung nach § 14 Abs. 3 BewG davon ab, ob diese mit dem Tod der zuletzt sterbenden oder der zuerst sterbenden Person erlischt. Im 1. Fall ist das Lebensalter und das Geschlecht der Person maßgebend, für die sich der höchste Vervielfältiger ergibt; im 2. Fall ist das Le... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.1 Allgemeines

Rz. 130 Die §§ 13–16 BewG regeln die Bewertung von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen sowohl für den Berechtigten als auch für den Verpflichteten.[1] Sie sind grundsätzlich bei allen Vermögensarten anzuwenden, soweit die Berechtigungen bzw. Verpflichtungen nicht Teile wirtschaftlicher Einheiten sind, die als Ganzes zu bewerten sind. Beim Betriebsvermögen kommen die §§ ... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.1 Überblick

Rz. 25 Die §§ 4 –8 BewG regeln die verschiedenen Fälle bedingter und befristeter Erwerbe und Lasten. Sie beruhen auf dem Grundsatz, dass der am Bewertungsstichtag bestehende Zustand maßgebend sein soll und später möglicherweise eintretende Umstände zunächst nicht berücksichtigt werden.[1] Die Regelung des § 98a S. 2 BewG, wonach bei der Bewertung des Betriebsvermögens die §§ 4... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 16.1 Aktiv-/Passivlegitimation

Rz. 78 Die Ansprüche aus § 536 hat der Mieter gegen den Vermieter. Wer diese Rechtsstellung innehat, richtet sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag; dazu wird auf die Kommentierung zu § 535 Bezug genommen. Bei einer Mehrheit von Mietern stellt sich allerdings die Frage, ob auch der einzelne Mieter diese Ansprüche gegen den Vermieter oder die Vermieter geltend machen kann... mehr

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Sondernutzungsrechte / 1.5 Zustimmung Drittberechtigter

Nach der Bestimmung des § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG ist bei der Begründung, Veränderung, Aufhebung oder Übertragung von Sondernutzungsrechten die Zustimmung derjenigen erforderlich, zugunsten derer eine Hypothek, Grund- oder Rentenschuld oder eine Reallast besteht. Rentenschuld Bei Rentenschulden handelt es sich um Grundschulden, durch die das Grundstück nicht für eine feste Summe, ... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 14.1 Allgemeines

Rz. 72 § 536 Abs. 3 verdrängt die allgemeinen Regeln über Unmöglichkeit der Leistung nach § 311a (BGH, Urteil v. 5.7.1991, V ZR 115/90, NJW 1991, 3277 für den Fall der Doppelvermietung). Das Bestehen des Rechts eines Dritten für sich genommen ist (zunächst) unbeachtlich. Die schuldrechtliche Verpflichtung als Vermieter ist nicht von der dinglichen Rechtsstellung als Eigentüm... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.1.1 Bestandteile des Grundstücks

Rz. 504 Den Begriff "Bestandteile" hat das BewG dem bürgerlichen Recht entnommen.[1] Bestandteile sind die körperlich zusammenhängenden Teile einer einheitlichen Sache, wobei das BGB zwischen wesentlichen Bestandteilen[2] und unwesentlichen Bestandteilen unterscheidet. Rz. 505 Zu den wesentlichen Bestandteilen des Grund und Bodens gehören die Gebäude.[3] Unter einem Gebäude i... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2.1 Vorrangige Zurechnung der Kapitalkonten (§ 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG)

Rz. 394 Zum Kapitalkonto i. S. d. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG gehören neben dem Festkapital auch der Anteil an einer gesamthänderischen Gewinnrücklage und die variablen Kapitalkonten, soweit es sich dabei ertragsteuerrechtlich um Eigenkapital der Gesellschaft handelt.[1] Maßgeblich ist der Stand zum Bewertungsstichtag, der ausgehend von den Verhältnissen des letzten Bi... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.7 Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts (§ 198 BewG)

Rz. 576 Im Vergleich zu der Bedarfsbewertung nach dem bis zum 31.12.2008 geltenden Recht führen die neuen Bewertungsverfahren im Durchschnitt zu deutlich höheren Werten. Eine unter Auswertung der Kaufpreissammlungen des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte Niedersachsen für die Jahre 1996–2006 durchgeführte Untersuchung, bei der der durch Mikrosimulation ermittel... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.1.2 Nicht zum Grundstück gehörende Scheinbestandteile

Rz. 507 Nicht zu den Bestandteilen des Grundstücks gehören hingegen solche Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zweck oder in Ausübung eines Rechts mit dem Grund und Boden verbunden[1] oder in das Gebäude eingefügt[2] worden sind. Rz. 508 Ob eine Sache zu einem vorübergehenden Zweck mit einem Grundstück verbunden ist, beurteilt sich zivilrechtlich in erster Linie nach dem... mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 6 Rechtsprechung

Anfechtungsklage: Zustellung Bei der Frage, ob eine Anfechtungsklage noch "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO zugestellt wurde, obwohl der Gerichtskostenvorschuss erst 16 Tage nach Zustellung der Zahlungsaufforderung zur Einzahlung kam, sind die besonderen Umstände im Einzelfall zu berücksichtigen; eine starre "14-Tages-Frist" existiert jedenfalls nicht.[1] Anwaltsgebühren Beauf... mehr

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Sondernutzungsrechte / 1.6 Schranken des Sondernutzungsrechts

Das Recht des Sondernutzungsberechtigten unterliegt immanenten Schranken, die sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer ergeben und die für das Gemeinschaftseigentum aus anderen Gründen, insbesondere aufgrund des Rechts zum Mitgebrauch, bestehen.[1] So ist ein Eigentümer mit einem Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche verpflichtet, dem benachbarten Mitei... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.6.2.2 Fester Kapitalisierungsfaktor

Rz. 376d Der Kapitalisierungsfaktor 13,75 ist deutlich niedriger als der, der sich nach § 203 BewG a. F. für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015 ergeben hätte. Ausgehend von dem vom BMF mit Schreiben vom 4.1.2016[1] bekannt gegebenen Basiszins von 1,1 % würde dieser 17,8571 betragen. Der Kapitalisierungsfaktor 13,75 entspricht einem Kapitalisierungszinssatz von 7,2727 %.... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.2 Erbbaurecht (§ 176 Abs. 1 Nr. 2 BewG)

Rz. 511 Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche des belasten Grundstücks ein Bauwerk zu haben.[1] Auf das Erbbaurecht finden die Vorschriften des bürgerlichen Rechts weitgehend Anwendung.[2] Da das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück im Eigentum des Erbbaurechtsverpflichteten verbleibt, entstehen mit der Belastung 2 selbsts... mehr

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Sondernutzungsrechte / 2.1.3.1 Allgemeine Öffnungsklausel

Wesen einer allgemeinen Öffnungsklausel ist, dass sie im Bereich der durch Vereinbarung abdingbaren Regelungen des Gesetzes uneingeschränkt eine von Gesetz und Gemeinschaftsordnung abweichende Beschlussfassung zulässt. Musterklausel: Allgemeine Öffnungsklausel "Die Wohnungseigentümer können, soweit zulässig, vom Gesetz und dieser Gemeinschaftsordnung abweichende Regelungen du... mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 1.5 Anerkenntnisurteil

Das Anerkenntnisurteil verhilft der einsichtigen Partei zu einer günstigeren Kostenfolge, da nicht drei Gerichtsgebühren, sondern nur eine fällig wird. Das Anerkenntnis einer Partei ist nach § 307 ZPO die einseitige Erklärung des Beklagten an das Gericht, dass der Klageanspruch zu Recht bestehe. Mit seinem Anerkenntnis unterwirft sich der Beklagte also vollständig oder aber ... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.6 Berücksichtigung unterschiedlicher Ausstattungsmerkmale der veräußerten und der zu bewertenden Anteile

Rz. 283 Unter dem bis zum 31.12.2008 geltenden Recht war anerkannt, dass bei der Ableitung des gemeinen Werts aus stichtagsnahen Verkaufspreisen auch unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen der veräußerten und der zu bewertenden Anteile Rechnung getragen werden konnte. Auf diese Weise konnte durch entsprechende Zu- oder Abschläge der gemeine Wert von Vorzugsaktien aus Verkäu... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.8 Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens auf ausländische Kapitalgesellschaften und auf ausländisches Betriebsvermögen

Rz. 378 Nach Auffassung der FinVerw ist das vereinfachte Ertragswertverfahren grundsätzlich auch auf die Bewertung ausländischer Kapitalgesellschaften und ausländischen Betriebsvermögens anwendbar.[1] Soweit es sich um Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften handelt, folgt diese Auffassung unmittelbar aus dem Gesetz. Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften sind... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.3 Auflösend bedingter Erwerb (§ 5 BewG)

Rz. 40 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 BewG werden Wirtschaftsgüter, die unter einer auflösenden Bedingung erworben sind, wie unbedingt erworbene behandelt. Dies gilt auch für den Fall, dass sich bei einer Erbeinsetzung die auflösende Bedingung auf den Erwerb des Nachlasses als Ganzes bezieht. Als auflösend bedingter Erwerb gilt auch die Vorerbfolge, wenn die Nacherbfolge nicht durch d... mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 2.1.2.3 § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG

Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten des Verwalters einschließlich solcher über Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen den Verwalter weist § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG ebenfalls dem sachlich wie auch örtlich ausschließlich zuständigen Amtsgericht des Belegenheitsorts der Wohnanlage zu. Die Vorschrift ist dabei sachbezogen weit auszulegen. Maßgeblich ist, ob das von der kl... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.3 Wohnungs- und Teileigentum (§ 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG)

Rz. 512 Wohnungs- und Teileigentum sind die grundstücksgleichen Rechte nach dem WEG. Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung i. V. m. dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.[1] Gegenstand des Sondereigentums sind eine bestimmte Wohnung und die zu dieser Wohnung gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.1 Beteiligteneigenschaft

Rz. 224 § 154 grenzt den Kreis der am Feststellungsverfahren Beteiligten ab. An die Beteiligteneigenschaft knüpfen sich sowohl Pflichten als auch Rechte. Die Beteiligten sind zur Mitwirkung verpflichtet[1], sie trifft die vorrangige Pflicht zur Erteilung von Auskünften[2] und zur Vorlage von Unterlagen.[3] Darüber hinaus ist nach § 156 BewG bei jedem Beteiligten eine Außenpr... mehr

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Sondernutzungsrechte / 1.4 Begünstigte potenzielle Sondernutzungsrechte

Sondernutzungsrechte werden in aller Regel einer Sondereigentumseinheit zugewiesen. Praxis-Beispiel Wird einem Wohnungseigentümer das Recht eingeräumt, auf einer Fläche, die im gemeinschaftlichen Eigentum steht, einen Holzschuppen aufzubauen, liegt bereits darin ein Sondernutzungsrecht.[1] Sind Sondernutzungsrechte in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung oder durch ... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.4 Aufschiebend bedingte Lasten (§ 6 BewG)

Rz. 45 Nach § 6 Abs. 1 BewG werden aufschiebend bedingte Lasten bis zum Bedingungseintritt nicht berücksichtigt. Damit untersagt die Vorschrift den Abzug von Verpflichtungen, die am Bewertungsstichtag zivilrechtlich (noch) nicht entstanden sind.[1] Unter Lasten fallen Verpflichtungen aller Art, also nicht bloß Kapitalschulden, sondern auch wiederkehrende Leistungen wie z. B.... mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 2.1.1.2 Klagen gegen die Wohnungseigentümer

§ 43 Abs. 1 Satz 2 WEG regelt den Gerichtsstand für Klagen Dritter gegen die Wohnungseigentümer wegen eines Anspruchs nach § 9a Abs. 4 Satz 1 WEG. Diese Vorschrift regelt die auf den Miteigentumsanteil begrenzte Teil- bzw. Außenhaftung der Wohnungseigentümer Gläubigern der Gemeinschaft gegenüber. Möchten also Gläubiger der Gemeinschaft von der Möglichkeit der Inanspruchnahme... mehr

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Neuer Anlauf für die Gesell... / a) Hilfskonstruktionen

Stiftungsmodelle: In Betracht kommen z.B. Stiftungsmodelle[4], bei denen eine oder mehrere Stiftungen die Unternehmensanteile halten. In Kombination mit einer Vereinbarung zur Förderung des Unternehmenszwecks kann die Bindung des Vermögens erreicht werden. "Veto-Share-Modell": Ein anderes Konzept ist das sog. "Veto-Share-Modell"[5]. Dabei wird die Vermögensbindung dadurch err... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 14.3 Zeitpunkt

Rz. 74 § 536 Abs. 3 gilt sowohl für Rechtsmängel, die erst nach Überlassung der Mietsache an den Mieter entstehen (Entziehung der Mietsache ganz oder zum Teil), als auch für den Fall, dass dem Mieter die Mietsache erst gar nicht überlassen wird (vgl. Emmerich/Sonnenschein, § 541 Rn. 4). Hinweis Rechtsmangel und Gewährleistung Im Falle des Rechtsmangels tritt die Gewährleistung... mehr

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Sondernutzungsrechte / 1.7 Streitigkeiten über Sondernutzungsrechte

Sachenrechtliche Auseinandersetzungen wie etwa Zuordnung, Übertragung oder Abgrenzung (z. B. von Gemeinschafts- und Sondereigentum) sind seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 wohnungseigentumsrechtliche Angelegenheiten. Der ordentliche Rechtsweg ist also nicht einzuschlagen, es handelt sich um Streitigkeiten nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG.[1] Für Streitigkeiten betreffend So... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 555a regelt, wann und unter welchen Voraussetzungen der Mieter Maßnahmen des Vermieters zu dulden hat, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind. Ob die Wohnung freifinanziert, preisgebunden oder öffentlich gefördert ist, ist für die Duldungspflicht unerheblich. Absatz 1 entspricht § 554 Absatz 1 a. F. Die hinzugefügte Legaldefinition ... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.1 Allgemeines

Rz. 557 Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, sind nach § 192 S. 1 BewG die Werte für die wirtschaftliche Einheit Erbbaurecht[1] und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks[2] gesondert zu ermitteln. Die gesonderte Wertermittlung ist erforderlich, um die beiden wirtschaftlichen Einheiten in ihrem Wertverhältnis zu anderen Vermögensgegenständen... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.4 Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer

Rz. 139 Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer sind solche, bei denen das Ende in absehbarer Zeit sicher und nur der Zeitpunkt des Wegfalls unsicher ist. So verhält es sich z. B. bei der Nutzung eines zinslosen Darlehens, das für unbestimmte Zeit gewährt wurde.[1] Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer liegen auch vor, wenn das Recht auflösend bedingt ist... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.1 Allgemeines

Rz. 64 Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags nach § 320 ist durch das Minderungsrecht nach § 536 nicht ausgeschlossen, kann also daneben geltend gemacht werden; dabei steht eine etwaige Vorleistungspflicht des Mieters aufgrund der Vereinbarungen im Mietvertrag nicht entgegen (vgl. dazu insgesamt BGH, Urteil v. 7.5.1982, V ZR 90/81, BGHZ 84, 42; LG Berlin, Urteil v. 20.5.1... mehr

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Übernahme eines positiven K... / 3. Verneinung eines Korrekturpostens "Einlageüberhang"

Der Argumentation eines fortbestehenden, gesonderten Korrekturpostens "Einlageüberhang" erteilt der Senat eine klare Absage: Der Kapitalanteil sei lediglich eine Rechnungsgröße in der Bilanz und kein selbständig übertragbares subjektives Recht[2]. Übernimmt ein Mitunternehmer unentgeltlich den Anteil eines anderen, bilden beide Anteile eine Einheit; die übergehenden Kapitalkont... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.2 Gesonderte und einheitliche Feststellung bei mehreren Feststellungsbeteiligten

Rz. 225 Nach dem durch das Steueränderungsgesetz 2015[1] eingefügten § 154 Abs. 1 S. 2 BewG erfolgt gegenüber mehreren Beteiligten nach Satz 1 eine gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 179 Abs. 2 S. 2 AO). Nach bisherigem Recht erfolgte gegenüber jedem Beteiligten ein eigenständiges und von den Verfahren der übrigen Beteiligten unabhängiges Feststellungsverfahren. Dam... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 16 Zunächst haben es die Vertragsparteien in der Hand festzulegen, wie der vereinbarte Gegenstand beschaffen sein muss um als (noch) vertragsgemäß zu gelten. § 555a Abs. 1 ist dispositives Recht; § 555a Abs. 5 erklärt nur von den Abs. 2 oder 3 abweichende Vereinbarungen für unwirksam. Die in vielen Formularmietverträgen zu findende Bestimmung, dass sich der Mieter verpfl... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.1.3 Zubehör

Rz. 510 Auch der Begriff "Zubehör" entstammt dem bürgerlichen Recht.[1] Nach § 97 BGB sind Zubehör bewegliche Sachen, die ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen. Zubehör können hiernach z. B. vom Grundstückseigentümer mitvermietete oder den Miet... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.6 Uneinbringliche Forderungen (§ 12 Abs. 2 BewG)

Rz. 113 Nach § 12 Abs. 2 BewG bleiben Forderungen, die uneinbringlich sind, außer Ansatz. Uneinbringlich ist eine Forderung, wenn mit ihrem Eingang nicht mehr gerechnet werden kann. Dies kann zum einen an der Vermögenslage des Schuldners liegen. Uneinbringlichkeit ist unter diesem Gesichtspunkt insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Sc... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.5 Einzelne Hinzurechnungen

Rz. 352 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG sind dem Ausgangswert hinzuzurechnen: a) Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen Die Hinzurechnungsregelung beruht auf der Überlegung, dass sich die Bewertung nach dem künftigen ausschüttungsfähigen Ertrag, d. h. na... mehr

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Sondernutzungsrechte / 1.1 Wesen

Nach der Bestimmung des § 19 Abs. 1 WEG können die Wohnungseigentümer die Benutzung des Gemeinschaftseigentums grundsätzlich durch Mehrheitsbeschluss regeln, wenn keine entsprechende Vereinbarung entgegensteht. Man könnte nun der Auffassung sein, bei der Begründung von Sondernutzungsrechten handele es sich um eine derartige Nutzungsregelung. Dem ist aber nicht so. Wesen des ... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 14.2 Rechtsmangel

Rz. 73 Unter Rechtsmängel fallen nicht öffentlich-rechtliche Beschränkungen als Mangel der Mietsache, wie fehlende Nutzungsgenehmigungen, Zweckentfremdungsgenehmigungen, Sperrung der Wohnung wegen Baufälligkeit und dgl. Diese Beschränkungen sind Sachmängel i. S. d. § 536 Abs. 1, da sie sich auf Beschaffenheit, Benutzbarkeit oder Lage der Mietsache beziehen und nicht auf die ... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.5 Begrenzung des Kapitalwerts durch den gemeinen Wert der Nutzungen oder Leistungen (§ 13 Abs. 3 BewG)

Rz. 140 Ist der gemeine Wert eines Rechts auf Renten oder andere wiederkehrende Nutzungen und Leistungen nachweislich geringer oder höher als der Kapitalwert, so ist der nachgewiesene gemeine Wert zugrunde zu legen.[1] Die Worte "nachweislich" und "nachgewiesen" regeln nicht das Verfahrensrecht bei der Sachverhaltsermittlung, sondern sind Tatbestandsmerkmale des sachlichen R... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.6 Ankündigung durch den Vermieter

Rz. 10 Die geplante Maßnahme muss vom Vermieter angekündigt werden (LG Berlin, Urteil v. 17.5.1985, 64 S 115/84, GE 1986, 33). Wer Vermieter ist, ergibt sich grundsätzlich aus dem Mietvertrag (vgl. dazu § 535 Rn. 8 ff.). Rz. 11 Miterben (§ 2032 Abs. 1) können nur zusammen die Maßnahme ankündigen; entweder werden die Erben dann namentlich in der Ankündigung aufgeführt oder die... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.7.1 Begriff des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 568 Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Die abweichende Zurechnung kann schon aus den Vorschriften des bürgerlichen Rechts folgen, wenn es sich bei dem Gebäude um einen sog. Scheinbestandteil des Grundstücks handelt, weil es zu ein... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.6.2.3 Rückwirkende Anwendung auf Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015

Rz. 376e Nach § 265 Abs. 11 BewG ist die Neufassung des § 203 BewG rückwirkend auf alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015 anzuwenden. Ein Wahlrecht zwischen der Anwendung des alten und des neuen Rechts besteht für den Stpfl. insoweit nicht. Die rückwirkende Anwendung des neuen Rechts war schon in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags vo... mehr