Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gewinnerzielungsabsicht als Voraussetzung steuerlich relevanter gewerblicher Einkünfte: Definition, Abgrenzung zur Liebhaberei und steuerliche Funktion

Rn. 123 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Das EStG erfasst allg nur Tätigkeiten zwecks Einkünfteerzielung, nicht aber Tätigkeiten in der steuerlich irrelevanten Privatsphäre (Bereich der allgemeinen Lebensführung und persönlicher Neigungen); die der Privatsphäre zuzuordnenden verlustbringenden Tätigkeiten aus sog "Liebhaberei" sind steuerlich unbeachtliche Einkommensverwendung iSv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aba) Ergänzungsbilanzen allgemein

Rn. 64 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Beteiligung an einer PersGes ist in einer ggf zu erstellenden StB des Gesellschafters (nach der sog Spiegelbildmethode in Höhe seines Kapitalkontos) zwar zu bilanzieren, sie ist aber als solche kein WG mit eigenständiger Bedeutung, weil die PersGes zwar Subjekt der Gewinnermittlung, nicht jedoch Subjekt der Besteuerung ist (s Rn 12b), un...mehr

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ZErb 04/2026, Kann der begü... / 7

Auf einen Blick Die so praxisrelevante wie umstrittene Frage, ob der Vollziehungsbefugte einer erbrechtlichen Auflage auch dann Erfüllung der Auflagenpflicht verlangen kann, wenn er selbst der Begünstigte der Auflage ist, lässt sich unter Rekurs auf die Rechtsnatur der erbrechtlichen Auflage beantworten. Die erbrechtliche Auflage begründet ein Substanzrecht des Erblassers. D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Der Personenkreis

Rn. 2230 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 64 S 2 EStG stellt auch die Auslandszuschläge bei ArbN steuerfrei, wenn das Dienstverhältnis nicht zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts besteht, die aber den Arbeitslohn wie eine solche ermittelt. Die Vorschrift wurde aus Gründen der Gleichbehandlung (verfassungsrechtlich mE zulässig) durch Art 1 Nr 3c S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Merkmale einer (nur) typisch stillen Gesellschaft gem §§ 230ff HGB

Rn. 50c Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Hinsichtlich der Rechte des stillen Gesellschafters hat sich, insb unter ertrag- und erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten, die Unterscheidung in typisch und atypisch stille Beteiligungen eingebürgert. Zur Abgrenzung von der atypischen Gestaltung eingangs die Merkmale der v Gesetzgeber im HGB initiierten typischen stillen Gesellschaft. Die t...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Steuerliche Aspekte

Rn. 51c Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Für eine GmbH & typisch Still geltende Grundsätze Wird die stille Beteiligung an einer GmbH steuerlich als typisch qualifiziert (dazu allg s Rn 50c), so mindern die Gewinnanteile der stillen Gesellschafter als BA in voller Höhe die KSt und beschränkt (§ 8 Nr 1 Buchst c GewStG: + 25 %, Freibetrag EUR 100 000) die GewSt bei der GmbH. Bei den s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang/Rasche, Rechtsnachfolge von Todes wegen in GbR-Anteile nach Inkrafttreten des MoPeG – Ein Überblick über die Folgen der Gesetzesänderungen für den Rechtsverkehr –, DB 2024, 1122. Auch s Schrifttum vor Rn 56. Verwaltungsanweisungen: BMF v 14.03.2006, BStBl I 2006, 253, Tz 69–74 (Erbengemeinschaft: Ertragsteuerliche Behandlung) iVm BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 (Realteil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Zivilrechtliche und steuerliche Funktion(en) der GmbH & Co KG und steuerliche Wertung

Rn. 41b Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Zivilrechtliche Funktion(en) der GmbH & Co KG Zivilrechtlich liegt der Anreiz zur Gründung einer GmbH & Co KG im Vergleich zur reinen GmbH oder zur reinen KG ganz allgemein vor allem darin, dass die Gesellschafter, die die Geschäftsführung und Vertretung ausüben, nicht unbeschränkt persönlich haften, dass die Geschäftsführung auch gesellschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Wertpapierhandel

Rn. 135 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wegen der heutzutage infolge der internationalen Verflechtung, unterstützt durch Computernetze, kurzfristig verändernden Zinslandschaft kann auch mit festverzinslichen Wertpapieren (wie mit Aktien) spekuliert werden (s BFH v 31.07.1990, BStBl II 1991, 66). Daher besteht für die FinVerw unter fiskalischen Aspekten die Versuchung, auf dem Um...mehr

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FF 04/2026, Anspruch eines ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller (Ehemann) verlangt von der Antragsgegnerin (Ehefrau) die Mitwirkung an einer Eigenbedarfskündigung hinsichtlich einer zu Wohnzwecken vermieteten Immobilie, die im hälftigen Miteigentum der Eheleute steht. [2] Die Beteiligten erwarben ein in der Nähe der Ehewohnung gelegenes Einfamilienhaus, das sie Anfang 2019 an die (heute) 84-jährige verwitw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Keine rückwirkende Änderung der Gewinnverteilungsabrede; keine Rückbeziehung des Gesellschaftsvertrages bzw des Ein- und Austritts von Gesellschaftern

Rn. 69 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der steuerliche Gewinn- oder Verlustanteil eines Gesellschafters richtet sich grundsätzlich nach dem vertraglich vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel: s Rn 68. Einer rückwirkenden Änderung einer praktizierten Gewinnverteilung steht der Grundsatz der Unabänderlichkeit des verwirklichten Einkünfteerzielungstatbestandes entgegen: s Weber-Gre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsgrundlagen allgemein

Rn. 109 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der GrS hat in seinem Beschluss BFH v 29.05.1972, GrS 4/71, BStBl II 1973, 5 eingehend zur steuerlichen Anerkennung der Gewinnverteilung bei Aufnahme nicht oder nur in nachgeordneter Funktion (BFH BFH/NV 1986, 327) mitarbeitender Familienangehöriger (Kinder oder Ehegatten) in das Unternehmen des Schenkers durch Schenkung eines KG-Anteils S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Definition des Mitunternehmerbegriffs

Rn. 23 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Mitunternehmer des gewerblichen (s Rn 14, 123) oder gewerblich geprägten (s Rn 169 ff) Betriebs (s GrS BFH BStBl II 1993, 616/21) einer Personengemeinschaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG können sein natürliche Personen (auch minderjährig: s Rn 107–108), juristische Personen (unbeschränkt oder beschränkt stpfl) KapGes (unbeschränkt oder beschrän...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lenzen, Die Testamentsvollstreckung bei der GmbH & Co KG nach höchstrichterlicher Rspr, GmbH-Rdsch 1977, 56; Durchlaub, Die Ausübung von Gesellschaftsrechten in PersGes durch Testamentsvollstrecker, DB 1977, 1399; Bommert, Neue Entwicklungen zur Frage der Testamentsvollstreckung in PersGes, BB 1984, 178; nn, Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen, GmbHR 6/1985, R 4; Kl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ie) Unzureichende Veräußerungserlöse ("verlustfreie Bewertung"), sog retrograde Methode

Rn. 442 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Neben dem Beschaffungsmarkt treten auch die Verhältnisse am Absatzmarkt in das Visier einer möglichen bzw erforderlichen Teilwertabschreibung. Dies gilt umso mehr, je näher das betreffende WG dem Verkaufsakt steht. Demgemäß sind Rohmaterialien kaum aus der Sicht des Absatzmarktes zu beurteilen, umgekehrt fertige Erzeugnisse. Handelswaren be...mehr

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ZErb 04/2026, KI im Erbrecht / IV. Universalsukzession bei KI-Nutzungsrechten und digitalen Assets

Hat der Erblasser Verträge mit KI-Anbietern geschlossen, gehen die mit dem Account verbundenen vertraglichen Rechte durch den Nutzungsvertrag zwischen dem jeweiligen Provider und dem Erblasser im Wege der Universalsukzession gem. § 1922 BGB auf den Erben über.[13] Aus diesem Vertrag würde sich folglich auch ein Nutzungsrecht für die Erben ergeben. Im Falle, dass auf einer ph...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aea) EU-/EWR-Ausland

Rn. 964a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG aF war nach seinem Wortlaut her nicht anwendbar, wenn die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst/Auftrag einer ausländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts erbracht wurde. Der EuGH hat in konsequenter Fortführung seiner Rspr darin einen Verstoß gegen Art 49 EG (Dienstleistungsfreiheit) gesehen (EuGH vom 18.12.2007,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / if) Finanzierung der Fonds

Rn. 1517f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Beteiligungen werden ausschließlich mit Eigenmitteln des Fonds – mit Ausnahme der Inanspruchnahme staatlicher Förderung – erworben; die Verwaltung der Beteiligungen erfolgt idR nur über die Ausübung von gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Rechten von Gesellschaftern; für wichtige Geschäftsführungsmaßnahmen bei den Portfolio-G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Europarecht

Rn. 2223a Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Dem Wortlaut nach begünstigt § 3 Nr 64 EStG nur ArbN, die von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen. EU-/EWR-ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts sind derzeit nicht begünstigt. Rn. 2223b St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Der Personenkreis

Rn. 2224 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 64 S 1 EStG betrifft ArbN, die zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts (zB Bund, Länder, Gemeinden, s Rn 967) in einem Dienstverhältnis stehen und die dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen. Rn. 2225 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Vorschrift differenziert nicht danach, ob die Ar...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.1 Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) fordert, dass der Empfänger der Aufwandsentschädigung eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit (z. B. Betreuer, Jugendleiter, Ferienhelfer), eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit. (Hinweis: An den Begriff der "künstlerischen Tät...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Förderung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen) Zwecke

Tz. 24 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Begriffe der gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke ergeben sich aus den §§ 52–54 AO (Anhang 1b). Eine Tätigkeit dient auch dann der selbstlosen Förderung begünstigter Zwecke, wenn sie diesen Zwecken nur mittelbar zugutekommt. Wird die Tätigkeit im Rahmen der Erfüllung der Satzungszwecke einer juristischen Person ausgeübt, die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gde) Beispiele

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Rechtsentwicklung

Rn. 960 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift gilt seit VZ 1980. Seit dem Jahre 2000 sind folgende Änderungen zu verzeichnen: StBerG 1999 vom 22.12.1999, BGBl I 1999,2601: Anhebung des Freibetrags in § 3 Nr 26 EStG von DM 2.400 auf DM 3.600 pa ab VZ 2000. StEuGlG vom 19.12.2000, BGBl I 2000, 1790: Umrechnung des Freibetrags in EUR 1 848 pa ab VZ 2002. Gesetz zur weiteren St...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schul(förder)vereine

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 "Elternspenden" zur Förderung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) an öffentlichen Schulen können an einen entsprechenden Schulverein (oder Schulförderverein) oder unmittelbar an die Schule als juristische Person des öffentlichen Rechts geleistet werden (dazu OFD Frankfurt, Verfügung vom 29.01.2018, S 2223 A – 34 ...mehr

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ZErb 04/2026, Stiftungsrecht / I. Sachverhalt

Die Klägerin, eine unbeschränkt körpersteuerpflichtige Familienstiftung bürgerlichen Rechts, investierte den aus einem Unternehmensverkauf erzielten Erlös in liquide Kapitalanlagen. In den Streitjahren 2013–2021 erzielte die Stiftung daraus Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere körperschafsteuerpflichtige Streubesitzdividenden aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tonträger

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Der Verkauf von Tonträgern durch einen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein begründet bei diesem einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 AO; Anhang 1b), der, soweit er nicht ausnahmsweise als Zweckbetrieb (§§ 65–68 AO; Anhang 1b) eingestuft werden kann, regelmäßig zur Annahme eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bruns, Keine Einzelbekanntgabe an PersGes in der Insolvenz bei Widerruf der Empfangsvollmacht (§ 183 AO), DStR 2015, 1953; Uhländer, 100 Jahre Besteuerung von Mitunternehmern, DB 2019, 2373 Abschnitt III. Verwaltungsanweisungen: OFD Ha vom 25.07.1985, NWB DokSt, §§ 170–184 AO, F 2, 1/1986 (Feststellung bei geheimgehaltener Unterbeteiligung); OFD Nbg vom 14.07.1986, NWB DokSt, §§...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 146. Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3682

Rn. 166 Stand: EL 70 – ET: 05/2006 Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.12.2005 drei Gesetzen zugestimmt, mit denen erste Vereinbarungen zum steuerlichen Subventionsabbau aus den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU u SPD zum 01.01.2006 umgesetzt werden. Die Maßnahmen sollen die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag formulierten Konsolidierungsziele erreichen hel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Uhlig, Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Zuschüsse, 1989; Hilke, Bilanzpolitik, 6. Aufl 2002, 148. Rn. 176 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Beschaffungsvorgänge für Sach-AV stehen häufig im Zusammenhang mit Finanzierungshilfen im weitesten Sinn. Diese "Hilfen" können von der öffentlichen Hand, aber auch von privaten Auftraggebern geleistet werden. Bei öffentlichen Beihilf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Höhe der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 20 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Abziehbar sind 30 % des gezahlten Schulgelds (> Rz 21) mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung. Der Höchstbetrag von 5 000 EUR im > Kalenderjahr (VZ) gilt für jedes Kind und dessen Elternpaar (vgl § 10 Abs 1 Nr 9 Sätze 1 und 5 EStG). Es wirken sich also höchstens Aufwendungen von 16 666 EUR aus (30 % dieses Betr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Demleitner, Die Abgrenzung zwischen vermögensverwaltender und gewerblicher Vermietung bei einem Shopping Center, BB 2015, 1307; Korn, Einkaufscentervermietung: Vermögensverwaltung trotz umfangreicher Verwaltungs- und Werbeaktivitäten, NWB 2016, 3574. Rn. 139a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Im Fall des BFH v 14.07.2016, BFH/NV 2017, 111 errichtete eine nicht gewerblich geprägte Gmb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Prüfungsschritte zu (3) Segmentierung: Liegen wirtschaftlich eigenständige Tätigkeitsbereiche (Sparten) vor, die getrennt auf Gewinnerzielungsabsicht zu prüfen sind?

Rn. 125a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 In Ausnahmefällen sind nebeneinander bestehende gewinnorientierte bzw verlustorientierte Tätigkeitsbereiche mit eigenem Kundenkreis iSv "Betriebsabteilungen" (s dazu Merkblatt der Handwerksinnung und BAG v 25.01.2005, A 29-A2 R-44/04), wenn sie wirtschaftlich und organisatorisch (s BFH BFH/NV 2004, 445) selbstständig sind, auch aus Sicht A...mehr

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FF 04/2026, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des Amtsgerichts betrifft die vollständige Versagung des Trennungsunterhalts für die Ehefrau nach § 1361 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 1579 Nr. 7 BGB (Ausbruch aus einer normal verlaufenden Ehe). Die Eheleute sind Beamte (Ehemann: Gehaltsstufe B2; Ehefrau: Gehaltsstufe niedriger: A12). Sie haben 2008 geheiratet, sind seit 17 Jahren verheiratet, leben aber inzwischen ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 187. Gesetz zur Änderung u Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung u des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013, BGBl I 2013, 285

Rn. 207 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Der Bundestag ist am 17.01.2013 einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12.12.2012 (BT-Drucks 17/11 841) zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gefolgt u hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Aktivische Gesellschafter-Darlehens-/Privatkonten im Drei- oder Vierkontenmodell

Rn. 13d Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Betrifft im Wesentlichen durch Gesellschafterbeschluss vereinbarte Auszahlungen überschüssiger Liquidität (insb bei Publikums-GmbH & Co KG, was – bei mittelfristig fehlender Gewinnerwartung – eine vorläufige Maßnahme in Form einer nach dem Gesellschaftsvertrag zulässigen Darlehensgewährung darstellt: BFH v 16.10.2008, BStBl II 2009, 272 zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aaa) Die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz

Rn. 62 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Hierzu und zum Nachweis von Schrifttum und Verwaltungsanweisungen auch s §§ 4, 5 Rn 300 (Briesemeister) und s §§ 4, 5 Rn 325 ff (Briesemeister/Hoffmann). Das zivilrechtliche Gesamthandsvermögen einer Personenhandelsgesellschaft (§ 718 BGB) ist gem §§ 238ff, 246 Abs 1 HGB vollständig in die HB aufzunehmen; dabei macht es handelsrechtlich kein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gewinnerzielungsabsicht in PersGes

Rn. 126 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 IRd einkommensteuerlichen Feststellung der Einkünfte aus einer PersGes ist das Vorliegen einer zweistufigen Gewinnerzielungsabsicht erforderlich: Einerseits muss auf der Ebene der PersGes eine Absicht zur Vermehrung des gesamthänderisch gebundenen BV bestehen: s Rn 123 . andererseits sind aber nur für solche Gesellschafter (Mitunternehmer) Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Steuerrecht

Rn. 141b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zur Vermeidung einer Zwangsbetriebsaufgabe – heutzutage auch wichtig als Auffangtatbestand bei ungewollter Beendigung einer Betriebsaufspaltung, s Rn 305 zu (1) und (3) und s Rn 421 – wurde durch den BFH (grundlegend s GrS BFH vom 13.11.1963, BStBl III 1964, 124) das Rechtskonstrukt der Betriebsverpachtung im Ganzen als ein Fall der "Betri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Typisierung lt herrschender Rspr

Rn. 110 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Trotz aller Kritik hält der BFH an den Grundlagen des Beschlusses v 29.05.1972 (BFH BStBl II 1973, 5; s Rn 109) fest (IV Senat des BFH v 21.09.2000, BStBl II 2001, 299; BFH v 24.07.1986, BStBl II 1987, 54) und beschäftigt sich mit der praktischen Umsetzung. Eine Verfassungsbeschwerde war erfolglos (BVerfG HFR 1979, 388). Die StPfl haben sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wertaufholungsgebot – Zuschreibungspflicht

Rn. 505 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Steuerlich gilt ein Wertaufholungsgebot. Im Gegensatz zur Teilwertabschreibung hat der StPfl kein Wahlrecht. Vielmehr hat zu jedem Bilanzstichtag aufgrund des Wertaufholungsgebots ein Vergleich der um die zulässigen Abzüge geminderten AK oder HK (Buchwert) oder des an deren Stelle tretenden Werts als der Bewertungsobergrenze und dem niedrig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Ahndung von Verstößen gem §§ 45b und 45c EStG (§ 50e Abs 2 und 3 EStG nF – ab 01.01.2027)

Rn. 5 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 50e Abs 2 und 3 EStG wurde eingefügt durch Art 1 Nr 17 Buchst b iVm Art 1 Nr 21 Buchst f AbzStEntModG vom 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259 mWv 01.01.2025 (§ 52 Abs 47c S 2 EStG idF AbzStEntModG). Bevor die Neuregelung jedoch in Kraft treten konnte, wurde die erstmalige Anwendbarkeit durch das JStG 2024 v 02.12.2024 (BGBl I 2024 Nr 387) auf die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Kritik am Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung

Rn. 304 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Das lt I. Senat (s Rn 303) dogmatisch verselbstständigte "Rechtsinstitut" der Betriebsaufspaltung hat Auswirkungen insb hinsichtlich der GewStPfl der Pachteinnahmen (idR wegen § 35 GewStG weniger bedeutsam) und der Steuerverhaftung der stillen Reserven im verpachteten "Betriebs"-vermögen des Besitzunternehmens; diese Rechtsfortbildung ist a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Tausch mit Zuzahlung (Baraufgabe)

Rn. 1817 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Für den Tausch mit Zuzahlung (Baraufgabe) wird der Gesetzeswortlaut des § 6 Abs 6 S 1 EStG (s Rn 1791) wie folgt ergänzt: Die Zuzahlung der Gegenseite ist vom gemeinen Wert des hingegebenen Gegenstandes abzuziehen, um die AK des erworbenen Gegenstandes zu bestimmen. Diese "Regel" wird auch für die handelsrechtliche Bilanzierung als zutreff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Briese, Besteuerung der GmbH & Co KG: Vorweggewinn und Sondervergütung der Komplementär-GmbH als verdeckte Einlage? – Anmerkungen zum Urt des BFH v 28.05.2020, IV R 11/18, DB 2020, 1936. Rn. 48a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der BFH v 28.05.2020, BStBl II 2020, 641 (abweichend von FG Münster v 23.02.2018, EFG 2018, 1094 zu I.1. der Begründung, fraglich lt Wacker in Schmidt, § 15...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Steuererhebung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 195. Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) v 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318

Rn. 215 Stand: EL 104 – ET: 04/2014 Schrifttum: Benz/Placke, Die neue gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-AnpassungsG zur "angeschafften Drohverlustrückstellung" in § 4f u § 5 Abs 7 EStG, DStR 2013, 2653. Der Deutsche Bundestag hat das AIFM-StAnpG mit, betr speziell das EStG,mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dab) Zeitliche Abgrenzung: § 15 Abs 1 S 2 EStG

Rn. 81a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Vergütungen für vorgesellschaftliche Leistungen des Gesellschafters (erbracht vor Eintritt in die PersGes als Mitunternehmer) werden von Wortlaut und Zweck des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG nicht erfasst, sondern nur Entgelte für Leistungen während der Zugehörigkeit zur Gesellschaft: BFH BStBl II 1994, 250. Fälligkeit und Zahlungszeitpunkt sind ...mehr