Fachbeiträge & Kommentare zu Planung

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§ 33 Planfeststellungsrecht / VIII. Abschnittsbildung

Rz. 33 Die Rechtsfigur der Abschnittsbildung ist eine Ausprägung des allgemeinen Abwägungsgebots. Ihr liegt die Überlegung zugrunde, dass eine detaillierte Streckenplanung angesichts vielfältiger Schwierigkeiten nur in Teilabschnitten, insbesondere bei den linienförmigen Vorhaben, nicht verwirklicht werden kann. Nach der Rechtsprechung zum Fernstraßenrecht ist eine Abschnitt...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / X. Muster: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses

Rz. 93 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.24: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Baustopp) nach § 44 WEG, §§ 935 ff. ZPO In der WEG-Sache der Wohnungseigentümer Eheleute _________________________, _________________________-Straße, ______________________...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / IV. Muster: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB

Rz. 55 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.7: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB Zwischen der Stadt _________________________, vertreten durch den Bürgermeister – nachfolgend "Stadt" genannt – und Fa. _________________________ – nachfolgend "Investor" genannt – wird folgender städtebaulicher Vertrag geschlossen: Präambel Der Investor ist Eigentümer der in...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 4. Umfang und Gegenstand der Planauslegung

Rz. 8 Ein in der Praxis des Planfeststellungsverfahrens häufig anzutreffendes Angriffsargument ist der Vorwurf, die ausgelegten Pläne seien nicht vollständig und deshalb fehlerhaft. Die Rechtsprechung hat zum Umfang auszulegender Pläne wiederholt entschieden und dabei Verständnis für Kläger gezeigt, über möglichst viele Detailplanungen eines Vorhabens Kenntnis zu erhalten un...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 6. Auslegung bei Planänderungen

Rz. 13 Eine Quelle für Verfahrensfehler kann die nachträgliche Änderung des ausgelegten Plans sein. Finden nach Auslegung des Plans nachträgliche Änderungen (Tekturen) statt, sieht das Planfeststellungsverfahrensrecht im Wesentlichen drei Möglichkeiten vor. Soll ein ausgelegter Plan geändert werden und werden dadurch der Aufgabenbereich einer Behörde oder Belange Dritter erst...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 10. Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände

Rz. 17 Ein anerkannter Naturschutzverband, dem ein Mitwirkungsrecht nach § 63 BNatSchG eingeräumt ist, hat ein selbstständig durchsetzbares, subjektives öffentliches Recht auf Beteiligung am Verfahren. Ein insoweit befugter Verein hat damit nicht die Rechtsstellung eines Popularklägers, sondern eines in seinen Rechten Betroffenen gem. § 42 Abs. 2 VwGO.[63] Er kann lediglich ...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / XX. Rechtsbehelfe gegen die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens

Rz. 75 Rechtsschutz gegen die Planfeststellung vorbereitende Maßnahmen (z.B. Linienbestimmung oder Einleitung des Planfeststellungsverfahrens) gibt es mangels Außenwirkung grundsätzlich nicht. Nach § 44a VwGO können Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen grundsätzlich nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 6. Arglistrisiko

Rz. 76 Eine Gefahr droht aus der Rechtsprechung zum Organisationsverschulden. Bei der Vergabe an Subplaner trifft den Auftraggeber die Pflicht, deren Tätigkeit angemessen zu überwachen und vor der Abnahme zu prüfen. Wird dies unterlassen, muss sich der Auftraggeber so behandeln lassen, als hätte er sich bewusst der Erkenntnis des Mangels und dessen Offenbarung bei der Abnahm...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 8. Einwendungen von Gemeinden

Rz. 15 Gemeinden sind nicht "allgemeiner Sachwalter öffentlicher Interessen".[54] Insbesondere berührt nicht jede Einwirkung eines planfestzustellenden Vorhabens das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG). Die Gemeinde kann sich lediglich auf die Verletzung der im Rahmen der Gesetze bestimmten eigenen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft berufen. Schal...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 10 Privates Baurecht / 5. Musterbogen Architektenvertrag

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.11: Musterbogen Architektenvertrag Architektenvertrag zwischen _________________________ – nachfolgend Auftraggeber – und _________________________ – nachfolgend Auftragnehmer – § 1 Planungszielemehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Honorarklage

Rz. 84 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.16: Honorarklage Landgericht Bonn _________________________ Klage des Architekten _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen den _________________________ – Beklagten – Wir werden beantragen,mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / XI. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Rz. 36 Eine erhebliche Rolle spielt in der Praxis der Planfeststellung die Frage, ob die Planung den Erfordernissen des Natur- und Landschaftsschutzes entspricht. Nach § 15 Abs. 1 BNatSchG sind Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden; unvermeidbare Eingriffe sind auszugleichen (§ 15 Abs. 2 S. 1 BNatSchG). Ist ein unvermeidbarer Eingriff nicht ausreichend auszugleichen ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Insolvenzrisiko

Rz. 74 In Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten machen Insolvenzen auch vor Planungsbüros nicht halt. Die Insolvenz hat häufig Vorzeichen. Mitarbeiter wechseln mit hoher Frequenz. Die Qualität der Leistungen wird schlechter. Der Generalplaner kann die Qualität der Leistungen jedoch nicht ausreichend prüfen. Hierfür fehlt ihm die Fachkunde. Die Insolvenz ist also meist mit ...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / XIX. Rechtsbehelfe

Rz. 74 Beim Rechtsschutz gegen unter dem Vorbehalt der Planfeststellung stehenden Vorhaben ist zu unterscheiden zwischen Rechtsschutz vor und während des Planfeststellungsverfahrens, Rechtsschutz auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens und Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss.[227]mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / X. Bündelung von Trassen

Rz. 35 Abwägungsfehlerhaft kann es sein, wenn bei linienförmigen Vorhaben (Straßen, Eisenbahnstrecken) eine Landschaft neu zerschnitten und nicht mit bereits vorhandenen Verkehrswegen oder Leitungen (z.B. Stromleitungen) gebündelt wird. Bei der Planung drängt sich grundsätzlich eine Parallelführung verschiedener Verkehrswege und/oder Versorgungsleitungen als diejenige Trassen...mehr

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§ 15 Familienrecht / (2) Ausübungskontrolle

Rz. 563 Ist der Vertrag grundsätzlich wirksam geschlossen, schließt sich die Ausübungskontrolle an: Hätte der Vertrag insbesondere angesichts der konkreten, ggf. von der früheren Planung abweichenden Entwicklung der Ehe und angesichts der Verhältnisse zum Zeitpunkt der Prüfung, also aus heutiger Sicht, eine evident einseitige Lastenverteilung zur Folge und ist es deshalb unv...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Nationale und europäische Arbeitsschutzstrategie

Rz. 2 Die GDA ist eine auf Dauer angelegte im Arbeitsschutzgesetz und im SGB VII verankerte Plattform von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Im Mittelpunkt der GDA steht die Verpflichtung ihrer Träger (Bund, Länder und Unfallversicherungsträger) zur Gemeinsamkeit im Präventionshandeln. Es geht darum – abgestimmt mit den Sozialpartnern – praktische Verbesserungen f...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 38 Nach h.M. ist eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer, Mithaftenden oder Bürgen über die Risiken einer beabsichtigten Darlehensverwendung aufzuklären.[143] Entsprechend hatte die Rechtsprechung bei Entscheidungen, denen die Bauherrenmodelle der 70er und 80er-Jahre zugrunde lagen, Ansprüche der Anleger regelmäßig mit der Begründu...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 3. Bauleitplanverfahren

Rz. 21 Sowohl die Aufstellung als auch die Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen erfolgen nach denselben Verfahrensvorschriften (§ 1 Abs. 8 BauGB). Ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB kann nur noch für die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans für nicht-UVP-relevante Vorhaben (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 BauGB) durchgeführt werden, wenn die Grundzü...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Unter Unternehmenskauf versteht man den vollständigen oder teilweisen Erwerb eines Unternehmens in Form eines Beteiligungskaufs ("Share Deal") oder eines Aktiven-/Passiven-Kaufs ("Asset Deal"). Dabei kann man eine Reihe unterschiedlicher Rechtsgebiete, die bei einem Unternehmenskauf berührt werden, und eine Reihe aufeinander folgender Phasen des Unternehmenskaufes unter...mehr

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Berichtswesen und Kennzahle... / 1 Ziele, Aufgaben und Anforderungen

Neben Planung, Überwachung und Steuerung ist das Berichtswesen, Reporting oder Monitoring eine zentrale Aufgabe der Kostenrechnung und des Controllings. Das Kernziel des Berichtswesens ist die individuelle Information interner und externer Berichtsempfänger. Interne Empfänger sind Geschäftsleitung, Führungskräfte und Mitarbeiter. Als externe Adressaten kommen vor allem Banke...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / Literaturtipps

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§ 15 Familienrecht / c) Checkliste: Unterhalt wegen Kindesbetreuung

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 3. Belieferungspflicht

Rz. 32 Der Vertragshändlervertrag als Rahmenvertrag begründet keinen konkreten Warenaustausch, er legt nur durch Normierung der Interessenlage die Rahmenbedingungen für nachfolgende Kaufverträge fest. Deshalb ist die Lieferverpflichtung des Herstellers lediglich eine Nebenpflicht.[83] Aus dem Vertragshändlervertrag ergibt sich mangels anderweitiger Vereinbarung keine Abschlu...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Personen oder e...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / A. Einleitung

Rz. 1 Das Bauvertragsrecht ist im Wesentlichen Werkvertragsrecht. Der Bauherr schließt Verträge mit Architekten und Ingenieuren sowie mit den einzelnen Bauhandwerkern. Bei größeren Bauvorhaben gibt es neben dieser gewerkebezogenen Vergabe an Einzelunternehmer und Planer noch verschiedene Kombinationen, bei denen bestimmte Pakete von geschuldeten Gewerken an einen Generalunte...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 1. Anerkannte Regeln der Baukunst (zu § 4 Abs. 1 des Mustervertrags)

Rz. 22 Bei der vertraglichen Verpflichtung des Herstellers, die anerkannten Regeln der Technik zu beachten, ist ohne besondere Vereinbarung auf die bei Abnahme der Werkleistung anerkannten Regeln abzustellen, nicht hingegen auf diejenigen, die bei Abschluss des Vertrags galten.[48] Die sich hieraus für den Verkäufer im Bauträgervertrag ergebenden Planungsunsicherheiten und d...mehr

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§ 24 IT-Recht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Der Auftragnehmer entwickelt für den Auftraggeber eine bestimmte Software nach dessen Bedürfnissen. Der Auftraggeber beabsichtigt zwar in erster Linie, die Software für eigene Zwecke in seinem Unternehmen einzusetzen. Er möchte jedoch die Nutzungsrechte möglichst weitgehend erwerben, etwa um die Nutzung der Software durch Konkurrenten auszuschließen und so einen Wettbe...mehr

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Corporate Volunteering / 3.1 Beispiele für Engagements eines Mitarbeiters

Die Beispiele für CSR-Aktivitäten als Arbeitgeberengagement (Social Days, Mentoring, pro-bono-Tätigkeiten und Secondment) sind jeweils auch als Mitarbeiterengagement denkbar, beispielsweise wenn Mitarbeiter ehrenamtlich bei der freiwilligen Feuerwehr tätig sind oder außerhalb ihrer Arbeitszeit im Rahmen von gemeinnütziger Arbeit für eine Organisation pro-bono-Beratung für so...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Bauabzugssteuer (zu § 6 Abs. 5 des Mustervertrags)

Rz. 27 Die Bauabzugssteuer hat für Bauträgerverträge in aller Regel keine Relevanz. Einen unternehmerisch tätigen Auftraggeber, der Empfänger einer Bauleistung i.S.v. § 48 Abs. 1 S. 1 EStG ist, trifft zwar grundsätzlich die Verpflichtung, wegen aller auf den Kaufpreis zu zahlenden Beträge eine Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck gem. § 48a EStG vorzunehmen sowie...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / VI. Checkliste: Bankenhaftung bei kreditfinanzierten Kapitalanlagen, insbesondere Immobilien

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§ 15 Familienrecht / c) Checkliste: Unterhalt wegen Kindesbetreuung

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§ 10 Privates Baurecht / VII. Generalplanervertrag

Rz. 70 Bei vielen größeren Bauvorhaben gibt es nicht mehr das klassische Nebeneinander einer Fülle von Ingenieuren. Vielmehr versucht der Bauherr, diese Leistungen mit Hilfe eines Generalplaners zu bündeln. Dieser – häufig ist es der Objektplaner – schließt mit den Fachplanern Subplanerverträge, also "Nachunternehmerverträge". Die Konzentration aller Planungsverträge, manchm...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / XIII. Immissionen und sonstige Gefährdungen

Rz. 58 Gegen Planfeststellungsbeschlüsse wird häufig eingewandt, sie seien rechtswidrig, weil die Vorschriften über den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen verletzt seien. Insbesondere Fragen des Schallschutzes spielen in der Praxis eine bedeutende Rolle. In gewissem Widerspruch hierzu steht der Umstand, dass aus der Verletzung von Vorschriften zum Schutz vor Immissione...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / XV. Unfallrisiken

Rz. 69 In der Praxis wird gegen Planfeststellungsbeschlüsse vorgetragen, die Planfeststellungsbehörde habe die mit dem Betrieb der planfestzustellenden Anlage verbundenen Unfallrisiken zu ermitteln und dagegen Schutzvorkehrungen vorzusehen. Diesbezüglich ergibt sich aus der Rechtsprechung folgende Differenzierung: Externe Risiken (bspw. Terroranschläge, Sabotageakte) stellen...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Klage wegen Mängelansprüchen

Rz. 81 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.15: Klage wegen Mängelansprüchen Landgericht _________________________ Zivilkammer _________________________ Klage der _________________________, Kantstraße 14, 51013 Köln, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegenmehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Softwareentwicklungsvertrag bei klassischem Vorgehensmodell

Rz. 8 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.1: Softwareentwicklungsvertrag Softwareentwicklungsvertrag zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftragnehmer – und _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftraggeber – § 1 Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages sind die Planung der in Anlage 1 näher spezifizierten Software ("Softwa...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 93 Der Verjährung unterliegen neben den unmittelbaren Ansprüchen aus dem Vertrag gem. § 438 BGB auch Schadensersatzansprüche z.B. bei weiterfressenden Schäden oder infolge sonstiger Pflichtverletzungen, z.B. wegen Schutz- oder Obliegenheitsverletzungen. Es gelten im Kaufrecht folgende gesetzliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche (Rechts- und Sachmängel) einschließli...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Bedeutung der Grundlagenurkunde

Rz. 15 In § 1 Abs. 3 des Mustervertrags wird unterstellt, dass eine Bezugsurkunde vorliegt, die auch alle Lage- und Baupläne sowie die Baubeschreibung mit umfasst, sodass der Kaufgegenstand mit Hilfe dieses Schriftstücks, das oft auch Grundlagenurkunde genannt wird, ausreichend definiert ist. Nach überwiegender Ansicht stellen die Angaben in Baubeschreibungen Beschaffenheits...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / IV. Muster: Entwicklungsvertrag

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 45.4: Entwicklungsvertrag Entwicklungsvertrag zwischen X – nachfolgend auch "Kunde" genannt – und Y – nachfolgend "Y" genannt – Präambel Y bietet ihren Kunden die Entwicklung und Herstellung von bestimmten Produkten an. Diese Entwicklung und Herstellung möchte der Kunde in Anspruch nehmen. Diese Vereinbarung bestimm...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / V. Muster: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG)

Rz. 160 Siehe Rdn 71 ff., 134 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 40.4: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG) Satzung der Stiftung _________________________ Präambel _________________________ § 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr _________________________ § 2 Zweck der Stiftung (1) Die Stiftung soll dem Wohl de...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / f) Fälligkeit

Rz. 15 Eine umfangreiche Schlussrechnung kann nicht innerhalb weniger Tage gewissenhaft geprüft werden. Daher ist die sofortige Fälligkeit des Werklohns mit der Verzinsungspflicht nach § 641 Abs. 4 BGB keine angemessene Folge. Es bietet sich eine Regelung in Anlehnung an die VOB/B an: Nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B wird der Anspruch auf Schlusszahlung spätestens nach 30 Tagen ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen

Rz. 64 Nicht jede Kontaktaufnahme mit einem Architekten führt zu einer entgeltlichen Tätigkeit. Die Parteien stehen vor einer längeren Zusammenarbeit. Der Bauherr will ggf. wissen, auf welchen Stil er sich einlässt; der Architekt tritt nicht selten unangesprochen an einen Bauherrn heran, um mit Plänen für ein bestimmtes Grundstück für seine Leistung zu werben. Darüber hinaus...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / IV. Muster: Kooperationsvertrag

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 45.1: Kooperationsvertrag Kooperationsvertrag über die Regelung der Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinschaftsunternehmens XYZ zwischen Firma X, _________________________ und Firma Y, _________________________ Präambel Die Vertragspartner haben unter dem Firmennamen "XYZ" ein Gemeinschaftsunternehmen errichtet. Gegens...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / VIII. Muster: Untätigkeitsklage

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.10: Untätigkeitsklage An das Verwaltungsgericht _________________________ Im Namen von Frau/Herrn _________________________ – Kläger – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ erheben wir gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt _________________________ – Beklagte...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 26 Kartellrecht / h) Freistellung durch Einzelbeurteilung

Rz. 41 Ist eine Vereinbarung nicht durch eine GVO freigestellt, muss eine Freistellung durch individuelle Untersuchung nach den in § 2 Abs. 1 GWB bzw. Art. 101 Abs. 3 AEUV genannten Kriterien erfolgen. Hierzu ist auf die verschiedenen Mitteilungen der Kartellbehörden und insbesondere die von der Kommission in den Leitlinien betreffend horizontale Vereinbarungen[58] aufgestel...mehr

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§ 35 Reiserecht / 4. Pflichten des Reiseveranstalters

Rz. 42 Der konkrete Inhalt der den Reiseveranstalter treffenden Verpflichtungen ergibt sich aus der Reisebestätigung, der bei der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung (Art. 250 §§ 5, 6 EGBGB), den vereinbarten Zusatzleistungen, dem Charakter der Reise und der Üblichkeit an der Destination. Abstrakt ergeben sich also folgende Pflichten des Reiseveranstalters, deren Inhalt s...mehr

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Berichtswesen und Kennzahle... / 3.4 Beispiel 4: Bericht für externe Geschäftspartner

Die Beziehung zur Hausbank gewinnt in Zukunft aufgrund von Basel III noch mehr an Bedeutung und sollte deshalb entsprechend gepflegt werden. Dabei geht es weniger darum, die Bank mit den erforderlichen Unterlagen für die eigentlichen Prüfungen zu versorgen. Wichtiger ist vielmehr, im Anschluss an die Prüfung Daten und Informationen bereitzustellen, die eine laufende Kommunik...mehr