Fachbeiträge & Kommentare zu Planung

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Planung und Sicherung der U... / 3.3 Gesetzliche Erbfolge

3.3.1 Verwandte des Erblassers Hat der Erblasser weder ein Testament (§§ 2231, 2247 BGB) aufgesetzt noch einen Erbvertrag (§ 1941 BGB) geschlossen, greift die gesetzliche Erbfolge. Nach dem Tod erben Verwandte das Vermögen nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen. Beim Verwandtschaftsgrad gilt, dass zunächst die Erben erster Ordnung (1924 BGB), also die Abkömmlinge (Ki...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 8 Notfallplan – Notfallordner

8.1 Inhalte des Notfallordners In den Notfallordner eines jeden Unternehmers gehören u. a. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde Vollmachten für alle Konten, Geldanlagen bestehende Darlehensverträge bestehende Leasingverträge Unternehmertestament, Ehe- und/oder Erbvertrag Vorsorgevollmachten (Tz. 8.2.1; § 1820 BGB) Vollmachten für das Unternehmen Liste der wichtigsten Lieferanten und Kunden...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.2 KG-Anteil

6.2.1 Kommanditist als Erblasser § 177 HGB regelt für die Kommanditgesellschaft, dass diese beim Tod eines Kommanditisten mit den Erben fortgesetzt wird, soweit keine anderslautende Regelung im Gesellschaftsvertrag getroffen worden ist. Der Erbe tritt also kraft Erbfolge in die Kommanditisten-Stellung des Erblassers ein. Nach überwiegender Ansicht wird bei einer Erbengemeinsc...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 7.2 Ertragsteuerliche Folgen

7.2.1 Einzelunternehmen Einzelunternehmer – Übergabe zu Lebzeiten Die unentgeltliche Übertragung des Einzelunternehmens zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge richtet sich nach § 6 Abs. 3 EStG. Dieser setzt voraus, dass das wirtschaftliche Eigentum an allen wesentlichen Betriebsgrundlagen unentgeltlich auf den Übernehmer in einem einheitlichen Vorgang übertragen ...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.2.3 Komplementär als Erblasser

Hier gelten die Ausführungen zur OHG entsprechend gemäß § 161 Abs. 2 HGB entsprechend. (Tz. 6.1).mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.4 Freiberufler-GbR-Anteil

6.4.1 Gesetzliche Folgen bei Tod des freiberuflichen Gesellschafters Seit dem 1.1.2024 gilt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechtsv. 10.8.2021.[1] Die rechtsfähige BGB-Gesellschaft (Legaldefinition in § 705 Abs. 2 BGB) wurde an das Recht der Personenhandelsgesellschaft angepasst. Freiberufler können so auch eine Personenhandelsgesellschaft in der Form al...mehr

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Planung und Sicherung der Unternehmensnachfolge

Zusammenfassung Überblick Eine erfolgreiche Übergabe eines Unternehmens oder Gesellschaftsanteils an einen oder mehrere Nachfolger ist eine unternehmerische Herausforderung. Schon lange vor der Umsetzung sollten sich Unternehmer mit dem Thema beschäftigen, sich beraten lassen und mit den möglichen Nachfolgern, z. B. gesetzliche Erben, sprechen. Tod oder Krankheit dürfen kein ...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 8.2 Vollmachten

Vollmachten können in Notsituationen zumindest vorläufig dazu beitragen, dass laufende Geschäfte erledigt werden können bis eine endgültige Lösung gefunden worden ist. 8.2.1 Vorsorgevollmacht Die Zulässigkeit einer Vorsorgevollmacht ergibt sich aus § 1820 BGB in Verbindung mit §§ 164 ff. BGB. [1] Die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht tritt erst ein, wenn der Vollmachtgeber info...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6 Gesellschaftsrechtliche Regeln haben Vorrang

Für die Vererbung von Anteilen an Gesellschaften gelten teilweise Sonderregeln, die Vorrang vor den erbrechtlichen Vorschriften haben. 6.1 OHG-Anteil § 105 HGB definiert die Offene Handelsgesellschaft und § 105 Abs. 3 HGB weist auf die subsidiäre Anwendbarkeit der Vorschriften des neuen GbR-Rechts (§§ 705 bis 739 BGB) auf die OHG hin, soweit in den §§ 106 bis 152 HGB nichts an...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3 Erbrechtliche Aspekte bei der Nachfolge

Der Begriff der Erbschaft umfasst grundsätzlich das gesamte Vermögen, das der Erblasser bei seinem Tod, also im Erbfall, hinterlässt, also alle geldwerten Güter wie Sachen, Grundbesitz, Kapitalforderungen, Gesellschaftsanteile etc. Der Erbe erbt aber auch etwaige Schulden. Vielfach wird statt "Erbschaft" auch der Begriff "Nachlass" verwendet. 3.1 Grundsatz der Gesamtrechtsnac...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 7.1.3 Bewertung von GmbH-Anteilen

Nach § 11 Abs. 2 BewG sind nicht notierte Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Wenn sich der gemeine Wert nicht aus Verkäufen unter fremden Dritten ableiten lässt, die weniger als ein Jahr zurückliegen, ist er unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft, einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkeh...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.1 Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge

Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine Person (Erbe) oder mehrere andere Personen (Erbengemeinschaft) über.[1] Zum Vermögen gehört auch das Betriebsvermögen des Einzelunternehmers bzw. der Gesellschaftsanteil des (künftigen) Erblassers. Das bedeutet, dass das Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen automatisch auf den...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.3.2 Ehepartner/eingetragene Lebenspartner

Der Ehepartner, der nach dem Gesetz mit dem Verstorbenen als Erblasser nicht verwandt ist, wird besonders berücksichtigt. Der gesetzliche Erbanteil des überlebenden Ehepartners wird durch zwei Faktoren bestimmt[1], nämlich, welche Verwandte neben dem Ehepartner vorhanden sind und welcher Ordnung diese angehören und in welchem Güterstand die Ehepartner gelebt haben. Der überle...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 8.2.2 Generalvollmacht

Die Generalvollmacht hat ihren Ursprung in den §§ 164 ff. BGB. Mit einer Generalvollmacht kann jeder Unternehmer oder Gesellschafter bis zu seinem Tod alle Geschäfte erledigen lassen. Die Generalvollmacht sollte notariell beurkundet werden, damit sie von allen Behörden, Banken und anderen Stellen anerkannt wird.[1] Eine Generalvollmacht kann auch beinhalten, dass sie auch nac...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 8.2.4 Handlungsvollmacht

Die Handlungsvollmacht ist jede im Betrieb eines Handelsgewerbes erteilte Vollmacht, die keine Prokura ist. Der Umfang der Handlungsvollmacht wird durch den Vollmachtgeber bestimmt. Sie ist geregelt in den §§ 54 bis 58 HGB. Im Übrigen gelten die §§ 164 ff. BGB. Eine Generalhandlungsvollmacht umfasst alle Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb des konkreten Handelsge...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.4.3 Qualifizierte Nachfolgeregel

Diese Nachfolgeregel greift nur, wenn der vorgesehene Nachfolger auch Berufsträger ist oder beim Tod des Erblassers sein wird. Ist im Gesellschaftsvertrag die qualifizierte Nachfolge vorgesehen, soll die Gesellschaft nur mit einem oder einigen bestimmten Erben fortgesetzt werden. Hier geht der Gesellschaftsanteil im Fall des Todes des Gesellschafters zivilrechtlich unmittelb...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.1.3 Gesellschaftsvertrag enthält Nachfolgeklauseln

Gesellschaftsvertraglich bestehen Gestaltungsmöglichkeiten wie einfache und qualifizierte erbrechtliche Nachfolgeklauseln und Eintrittsklausel (siehe auch Tz. 6.4.). Bei der einfachen Nachfolgeklausel wird die Gesellschaft mit allen Erben des verstorbenen Gesellschafters fortgesetzt. Die Nachfolge erfolgt hier auf der Basis des Gesellschaftsvertrags nach erbrechtlichen Grunds...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.3 GmbH-Anteil

GmbH-Anteile sind veräußerbar und vererblich.[1] Der potenzielle Erblasser muss vor einer Entscheidung – Übertragung des Gesellschaftsanteils zu Lebzeiten oder durch letztwillige Verfügung im Todesfall, auf jeden Fall die bestehende Gesellschaftssatzung überprüfen und gegebenenfalls eine Änderung der Satzung herbeiführen (bei der Ein-Mann-GmbH unproblematisch; im Übrigen hän...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.2.2 Abtretung des Kommanditisten-Anteils zu Lebzeiten

Mit Zustimmung aller Gesellschafter erfolgt die Übertragung des Gesellschaftsanteils des Kommanditisten auf den vom ihm gewünschten Nachfolger. Die Rechtsstellung des neuen Gesellschafters ist dieselbe wie die des alten Gesellschafters. Abweichende Vereinbarungen sind hierbei denkbar und zulässig. Die schenkweise Übertragung eines voll eingezahlten Kommanditanteils an einer V...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 7.1 Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuer sind im selben Gesetz grundsätzlich gleichlaufend geregelt. Zur Berechnung der relevanten Steuer muss immer der Vermögensanfall beim Erben bzw. dem Beschenkten bewertet werden. § 12 ErbStG verweist insoweit auf die Regelungen im Bewertungsgesetz (BewG). Die Finanzverwaltung veröffentlicht jährlich ein Schreiben betr. Bewertung einer lebenslängl...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.4.5 Abtretung zu Lebzeiten

Der künftige Erblasser kann seinen Anteil zu Lebzeiten auf einen geeigneten Erben (Berufsträger) durch Abtretungsvertrag übertragen, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist[1] oder die übrigen Gesellschafter zustimmen.[2] Gegebenenfalls kommt so auch eine Teilabtretung an einen Erben in Betracht oder eine Teilung des Anteils zur Übertragung an mehrere Erben. Der Übe...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.3.1 Verwandte des Erblassers

Hat der Erblasser weder ein Testament (§§ 2231, 2247 BGB) aufgesetzt noch einen Erbvertrag (§ 1941 BGB) geschlossen, greift die gesetzliche Erbfolge. Nach dem Tod erben Verwandte das Vermögen nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen. Beim Verwandtschaftsgrad gilt, dass zunächst die Erben erster Ordnung (1924 BGB), also die Abkömmlinge (Kinder und Enkel) und dann die E...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 8.1 Inhalte des Notfallordners

In den Notfallordner eines jeden Unternehmers gehören u. a. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde Vollmachten für alle Konten, Geldanlagen bestehende Darlehensverträge bestehende Leasingverträge Unternehmertestament, Ehe- und/oder Erbvertrag Vorsorgevollmachten (Tz. 8.2.1; § 1820 BGB) Vollmachten für das Unternehmen Liste der wichtigsten Lieferanten und Kunden, Dienstleister Anweisungen für...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 8.2.3 Prokura

Die Prokura ist die umfassendste handelsrechtliche Vollmacht. Ihr Umfang ist detailliert gesetzlich festgelegt. Sie muss ausdrücklich und persönlich vom Inhaber des Handelsbetriebs[1] bzw. vom GmbH-Geschäftsführer[2] erteilt werden. Die Prokura muss beim Handelsregister angemeldet werden.[3] Die Prokura umfasst alle Arten gerichtlicher und außergerichtlicher Geschäfte und Re...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 4.1 Erbfall

Der Einzelunternehmer als Erblasser wird ganz normal beerbt, also vom Alleinerben oder den Miterben. Die Erben können die Firma[1] des Erblassers fortführen, und zwar mit oder ohne einen Zusatz, der die Nachfolge zum Ausdruck bringt.[2] Das Unternehmen kann zwar von den Erben ohne zeitliche Begrenzung in ungeteilter Erbengemeinschaft fortgeführt werden. Da aber häufig ein Mi...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.1 OHG-Anteil

§ 105 HGB definiert die Offene Handelsgesellschaft und § 105 Abs. 3 HGB weist auf die subsidiäre Anwendbarkeit der Vorschriften des neuen GbR-Rechts (§§ 705 bis 739 BGB) auf die OHG hin, soweit in den §§ 106 bis 152 HGB nichts anderes geregelt ist.[1] 6.1.1 Gesetzliche Folgen beim Tod des Gesellschafters Gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB ist der Tod eines OHG-Gesellschafters kein A...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.4.2 Folgen bei Fortsetzungsklausel

Haben der Erblasser und die Gesellschafter im Rahmen einer Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag festgelegt, dass die Gesellschaft beim Tode eines Gesellschafters fortgesetzt wird und die Erben des Verstorbenen nicht automatisch Gesellschafter werden, bedeutet dies die Ausschließung der Erben von der Gesellschaft, weil der Anteil des Verstorbenen dem/den anderen Gesell...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.1.2 Folgen bei vereinbarter Auflösung laut Gesellschaftsvertrag

Wird die OHG beim Tod eines Gesellschafters kraft ausdrücklicher Regelung im Gesellschaftsvertrag aufgelöst (§ 138 Abs. 3 HGB), sind die Erben (in Erbengemeinschaft) Gesellschafter der Liquidationsgesellschaft. Mehrere Erben eines Gesellschafters müssen gemäß § 144 Abs. 3 HGB einen gemeinsamen Vertreter bestellen. Die Liquidation erfolgt nach den § 143 Abs. 4 und § 144 ff. H...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.4.4 Eintrittsklausel

Durch eine Eintrittsklausel im Gesellschaftsvertrag wird festgelegt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters von den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt werden soll und den Erben lediglich ein Recht zum Eintritt in die Gesellschaft eingeräumt wird. In diesem Fall erfolgt der Eintritt jedes einzelnen Erben durch einen Aufnahmevertrag. Hier soll beim Tod des Gesel...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 7.1.1 Überblick

Die Erbschaftsteuer wird als Erbanfallsteuer erhoben. Sie belastet damit nicht den Nachlass des Erblassers, sondern den konkreten Erwerb des jeweiligen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmers etc. Von der Steuer werden grundsätzlich alle unentgeltlichen Vermögensübergänge von Todes wegen von einer Person auf eine andere erfasst. Unentgeltliche Vermögensübertragung...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.1.4 Abtretung zu Lebzeiten

Der künftige Erblasser kann seinen Anteil zu Lebzeiten auf einen Erben durch Abtretungsvertrag übertragen, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist oder im Einzelfall mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter erfolgt. Praxis-Beispiel Vertragliche Vereinbarung – Formulierung Der Schenker A überträgt hiermit im Wege der Abtretung mit dinglicher Wirkung ab dem Stichtag se...mehr

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Planung und Sicherung der U... / Zusammenfassung

Überblick Eine erfolgreiche Übergabe eines Unternehmens oder Gesellschaftsanteils an einen oder mehrere Nachfolger ist eine unternehmerische Herausforderung. Schon lange vor der Umsetzung sollten sich Unternehmer mit dem Thema beschäftigen, sich beraten lassen und mit den möglichen Nachfolgern, z. B. gesetzliche Erben, sprechen. Tod oder Krankheit dürfen kein Tabu-Thema sein...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.2.1 Kommanditist als Erblasser

§ 177 HGB regelt für die Kommanditgesellschaft, dass diese beim Tod eines Kommanditisten mit den Erben fortgesetzt wird, soweit keine anderslautende Regelung im Gesellschaftsvertrag getroffen worden ist. Der Erbe tritt also kraft Erbfolge in die Kommanditisten-Stellung des Erblassers ein. Nach überwiegender Ansicht wird bei einer Erbengemeinschaft der Kommanditanteil unmitte...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 2 Planungssituationen und -möglichkeiten

Der Erblasser, der seine Nachfolge nicht durch klare Regelungen und geordnete Unterlagen über den Betrieb geplant bzw. nicht vorgesorgt hat, hinterlässt seinen Erben viel Arbeit und Probleme. Der Unternehmer muss sich typischerweise mit zwei verschiedenen Nachfolgesituationen auseinandersetzen, mit der Planung der Nachfolge für den Fall des unerwarteten Todes und der Übergabe z...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.3.1 Abtretung zu Lebzeiten

Die Abtretung des Gesellschaftsanteils kann an Voraussetzungen geknüpft sein, z. B. von der Genehmigung der Gesellschaft abhängig gemacht werden.[1] Auch Vorkaufsrechte zugunsten der anderen Gesellschafter sind üblich und zulässig. Nach § 15 Abs. 5 GmbHG kann die Abtretung des Gesellschaftsanteils an weitere Voraussetzungen geknüpft sein (Eigenschaften des Erwerbers und/oder...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 7.2.1 Einzelunternehmen

Einzelunternehmer – Übergabe zu Lebzeiten Die unentgeltliche Übertragung des Einzelunternehmens zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge richtet sich nach § 6 Abs. 3 EStG. Dieser setzt voraus, dass das wirtschaftliche Eigentum an allen wesentlichen Betriebsgrundlagen unentgeltlich auf den Übernehmer in einem einheitlichen Vorgang übertragen wird und der Übergeber ...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 4.2 Übergabe zu Lebzeiten

Hat der Einzelunternehmer mehrere Erben, die alle willens und geeignet sind, das Unternehmen gemeinschaftlich fortzuführen, ist das Einzelunternehmen mit gewerblichem Charakter in eine offene Handelsgesellschaft nach §§ 105 ff. HGB umzuwandeln. Zur Haftungsbeschränkung aller Übernehmer kann sich die Umwandlung in eine GmbH anbieten oder für den Fall, dass einer der Übernehme...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.1.1 Gesetzliche Folgen beim Tod des Gesellschafters

Gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB ist der Tod eines OHG-Gesellschafters kein Auflösungsgrund, sofern der Gesellschaftsvertrag für diese Fälle nicht die Auflösung der Gesellschaft vorsieht. Die Gesellschaft wird dann bei Tod eines Gesellschafters fortgeführt. Der Gesellschafter scheidet laut Gesetz mit dem Tod aus der Gesellschaft aus.[1] Die Erben treten nicht in die Gesellschaft...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.3.2 Übergang im Todesfall

Stirbt ein Gesellschafter einer GmbH, geht sein Gesellschaftsanteil auf seinen gesetzlichen oder durch letztwillige Verfügung bestimmten Erben durch Gesamtrechtsnachfolge über. Gibt es mehrere Erben, steht diesen der Gesellschaftsanteil ungeteilt zu, die Rechte können sie nur gemeinschaftlich ausüben.[1] Die Vererblichkeit von GmbH-Gesellschaftsanteilen kann in der Satzung n...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.4.1 Gesetzliche Folgen bei Tod des freiberuflichen Gesellschafters

Seit dem 1.1.2024 gilt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechtsv. 10.8.2021.[1] Die rechtsfähige BGB-Gesellschaft (Legaldefinition in § 705 Abs. 2 BGB) wurde an das Recht der Personenhandelsgesellschaft angepasst. Freiberufler können so auch eine Personenhandelsgesellschaft in der Form als OHG gründen gemäß § 107 Abs. 1 Satz 2 HGB, wenn das jeweilige Beru...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 7.1.2 Betriebsvermögen und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer

Das BVerfG hat im Dezember 2014 nach mehrjähriger Verfahrensdauer seine Entscheidung zum derzeitigen ErbStG getroffen und festgestellt, dass das ErbStG teilweise verfassungswidrig ist (Begünstigung von Betriebsvermögen).[1] Allerdings hatte das BVerfG das ErbStG nicht für ungültig erklärt, sondern den Gesetzgeber aufgefordert, die verfassungswidrigen Regelungen neu zu formul...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 1 Probleme der Erben bei fehlender Vorsorge

Der Erblasser, der seine Nachfolge nicht durch klare Regelungen und geordnete Unterlagen über den Betrieb geplant bzw. nicht vorgesorgt hat, hinterlässt seinen Erben viel Arbeit und Probleme. Der gesetzliche Erbe muss zunächst die Werthaltigkeit des gesamten Nachlasses prüfen, inkl. des Unternehmens, um bei einer eventuellen Überschuldung des Unternehmens (ohne Möglichkeit de...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 7.2.2 GmbH-Anteil

Der Gesellschafterwechsel ohne Entgelt führt dazu, dass der neue Gesellschafter in die Fußstapfen des alten Gesellschafters tritt und ihm die Anschaffungskosten zugerechnet werden (bei späterem Verkauf führt das zur Minderung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 2 EStG). Der neue Gesellschafter hat (wie vorher sein Rechtsvorgänger) bei einer Gewinnausschüttung Einkünfte au...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 8.2.1 Vorsorgevollmacht

Die Zulässigkeit einer Vorsorgevollmacht ergibt sich aus § 1820 BGB in Verbindung mit §§ 164 ff. BGB. [1] Die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht tritt erst ein, wenn der Vollmachtgeber infolge von Krankheit, Unfall oder (altersbedingtem) Nachlassen der geistigen Kräfte seine eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise regeln kann und dies vom Betreuu...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.2 Erbengemeinschaft

Mit Übergang des Nachlasses und der Nachlassverbindlichkeiten auf mehrere Personen bilden diese eine Erbengemeinschaft[1], d. h. eine Gesamthandgemeinschaft.[2] Die Erben müssen den Nachlass zunächst gemeinsam verwalten, die Nachlassverbindlichkeiten begleichen und das danach verbleibende Vermögen aufteilen (Erbauseinandersetzung). Bis zur Teilung des Nachlasses kann jeder Mi...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.4 Testament

Die Testierfreiheit des Erblassers wird nach Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet (s. auch § 2302 BGB) und umfasst das Recht, selbst einen Nachfolger für das eigene Vermögen zu bestimmen und/oder es auf mehrere Personen nach eigenen Vorstellungen zu verteilen. Dabei muss sich der Verfügende nicht an die gesetzliche Erbfolge halten. Er kann also auch mit ihm nicht verwandte Person...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.6 Vorweggenommene Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge sind Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge. Künftige Erblasser können Vermögen (auch teilweise) zu Lebzeiten auf einen oder mehrere der künftigen Erben im Hinblick auf das Erbe unter Anrechnung auf deren Erbteil schenkweise oder gegen Übernahme von Versorgungsleistungen oder gegen Einräumung von Nießbrauchs...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 8.3 Besonderheiten bei der GmbH

Das zuständige Amtsgericht (Sitz der GmbH) – Registergericht – kann bei Verhinderung des Geschäftsführers einen Notgeschäftsführer bestellen.[1] Das Amtsgericht handelt aber nur auf Antrag eines Gesellschafters oder Gläubigers der GmbH und nur, wenn es notwendig ist (also Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Geschäftsführers). Außerdem muss ein dringender Fall vorliegen. d. h. ...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 5 Besonderheiten beim Freiberufler als Einzelkämpfer

Im Falle des Todes eines Freiberuflers (Arzt, Zahnarzt, Anwalt) etc. kann ein Erbe die Praxis, Kanzlei etc. nur fortführen, wenn er selbst die entsprechende berufliche Qualifikation wie der Erblasser besitzt. Freiberufler, die keinen geeigneten Erben mit Berufsqualifikation haben, verhalten sich gegenüber ihren Erben unverantwortlich, wenn sie nicht zumindest einen Berufsträ...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.5 Erbvertrag

Mit einem Erbvertrag[1] regeln Unternehmer als künftige Erblasser bereits zu Lebzeiten rechtsverbindlich mit ihren möglichen gesetzlichen Erben, wer bzw. wer nicht ihr Nachfolger werden soll; ob und mit welchen Modalitäten dieser Ausgleichszahlungen an die Miterben zahlen muss usw. Ein Erbvertrag liegt nur dann vor, wenn in dem Vertrag zumindest eine vertragsmäßige Verfügung ...mehr