Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / 2. Schutz gegen lebzeitige Zuwendungen

Rz. 37 Bis zu einem gewissen Grad ist der Pflichtteilsberechtigte auch gegen lebzeitige Zuwendungen des Erblassers geschützt. So gewähren ihm die §§ 2325 ff. BGB einen, wenn auch zeitlich und sachlich begrenzten, Schutz gegen Schenkungen. Dieser steht jedoch grundsätzlich unter der Zeitgrenze von zehn Jahren (§ 2325 Abs. 3 BGB), die jedoch dann nicht gilt, wenn die Schenkung...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / c) Voreilige Ausschlagung

Rz. 58 Wird der Pflichtteilsberechtigte zum Erben eingesetzt, stellt sich oft die Frage, ob er die Erbschaft annehmen oder ausschlagen soll, um stattdessen seinen Pflichtteilsanspruch zu verlangen. Grundsätzlich gilt, dass der pflichtteilsberechtigte Erbe mit der Ausschlagung auch sein Pflichtteilsrecht verliert. Lediglich unter den Voraussetzungen des § 2306 BGB kann der Pf...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / I. Ausfallhaftung des Beschenkten: Grundzüge

Rz. 252 Dem Beschenkten trifft nach § 2329 BGB lediglich eine subsidiäre Ausfallhaftung. Nur soweit der Erbe zur Ergänzung des Pflichtteils i.S.v. § 2325 BGB nicht verpflichtet ist, kann der Pflichtteilsberechtigte vom Beschenkten die Herausgabe des Geschenks zum Zwecke der Befriedigung wegen des fehlenden Betrages verlangen. Die Haftung des Beschenkten beginnt dabei, wo die...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / f) Zulässigkeit der Rückkehr von der dritten zur zweiten Stufe

Rz. 235 Auf Antrag des Klägers ist es stets möglich, von der Auskunfts- zur Leistungsstufe zu wechseln. Hierin liegt keine Klageänderung nach § 263 ZPO, sondern eine stets zulässige Klageerweiterung nach § 264 Nr. 2 ZPO. Die Rückkehr des Klägers in die erste Stufe ist wiederum nach § 264 Nr. 2 ZPO zuzulassen.[439]mehr

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§ 18 Länderübersicht / 7. Durchsetzung der Pflichtteilsergänzung

Rz. 87 Die Herabsetzung der lebzeitigen Schenkungen erfolgt subsidiär, wenn die Herabsetzung der Verfügungen von Todes wegen nicht ausreicht, die Pflichtteile zu befriedigen. Hier besteht für die Schenkungen eine zeitliche Rangfolge: Begonnen wird mit der zeitlich letzten, dann wird so weit in die Vergangenheit geschritten, bis der Nachlass entsprechend aufgefüllt ist, Art. ...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / c. Stellungnahme

Bei zutreffender Würdigung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen in Verbindung mit den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bindungen sprechen die besseren Argumente dafür, dass der Wert des Geschäftsanteils im Rahmen des § 2311 BGB entsprechend der Regelung des §§ 55 Abs. 1 Nr. 2, 4 AO auf den Wert der eingezahlten Kapitalanteile zuzüglich des gemeinen Werts der geleisteten Sac...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / b) Bildung von "Sachnormen im IPR"

Rz. 282 Außerhalb der family provision und einiger sozialistischer Erbrechte sind jedoch Pflichtteile zumeist quotenmäßig fixiert und auch güterrechtliche Auseinandersetzungen erfolgen nach fixen Regeln. Hier kann eine Anpassung im Wege einer durch das IPR geschaffenen Sachnorm erfolgen, nach der der Pflichtteilsberechtigte insgesamt nicht mehr, aber auch nicht weniger erhäl...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / b) Verjährung im Rahmen der Stufenklage

Rz. 221 Auch wenn im Rahmen einer Stufenklage zunächst nur ein unbezifferter Leistungsantrag gestellt wird, ist die Verjährung grundsätzlich gehemmt; dies gilt für die vorbereitenden Ansprüche allerdings nur, soweit diese Gegenstand der Stufenklage sind.[420] Dies gilt so lange, bis die die Leistung vorbereitenden Hilfsansprüche erfüllt worden sind.[421] Die Hemmung endet je...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / Literaturtipps

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Abstammung und Verwandtschaftsverhältnis

Rz. 253 So ist der Pflichtteilsberechtigte dahingehend beweispflichtig, dass er zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehört. Ihn trifft insoweit die Beweislast für die Frage des Bestehens des Verwandtschaftsverhältnisses und damit auch für die Frage, ob z.B. die Vaterschaft zum Erblasser festgestellt ist.[471] An dieser Stelle sei angemerkt, dass der Pflichtteilsb...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / h) Verhandlung über die letzte Stufe

Rz. 237 Ist über die den Leistungsanspruch vorbereitenden Hilfsansprüche durch Teilurteil entschieden und sind diese bereits erfüllt worden, dann ist der Antrag aus der letzten Stufe (Leistungsantrag) zu stellen. Über ihn ist gem. § 128 Abs. 1 ZPO wiederum gesondert mündlich zu verhandeln. Im Rahmen des Leistungsantrags erfolgt dann aber eine Verurteilung durch Schlussurteil...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / cc) Berufung über das Teilurteil

Rz. 242 Über jedes ergangene Teilurteil ist grundsätzlich eine Berufungsfähigkeit gegeben, sofern die sonstigen Berufungsvoraussetzungen vorliegen, insbesondere die Berufungssumme von 600 EUR erreicht wurde (§ 511 Abs. 2 ZPO). Die Entscheidungsbefugnis der Berufungsinstanz beschränkt sich grundsätzlich auf das einzelne Teilurteil, da die weiteren Stufen und Ansprüche noch in...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / aa) Auskunftserteilung nach Rechtshängigkeit

Rz. 239 Strittig und von den Gerichten unterschiedlich beantwortet wird die Frage, wie der Kläger zu verfahren hat, wenn der Beklagte die in der ersten Stufe geforderte Auskunft erst nach Erhebung der Stufenklage erteilt hat. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, ob der Kläger danach den Rechtsstreit hinsichtlich des in der ersten Stufe gestellten Auskunftsanspruchs na...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / a) Auskunft über den realen Nachlass

Rz. 13 Um dem Pflichtteilsberechtigten die Realisierung seines Pflichtteilsanspruchs zu ermöglichen, muss der Erbe Auskunft über sämtliche zum Nachlass gehörenden Aktiva und Passiva erteilen, wobei die gesamten Berechnungsfaktoren gleichfalls offen zu legen sind.[22] Der Erbe muss alle Nachlassgegenstände genau bezeichnen und Informationen beifügen, die die Einordnung auf de...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 2. Aufschiebend bedingter Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 7 Aus Gründen der Rechtssicherheit müssen die erbrechtlichen Verhältnisse mit Eintritt des Erbfalls feststehen. Nicht unumstritten ist daher, ob ein Erbverzicht – der grundsätzlich auch bedingt abgeschlossen werden kann[7] – dahingehend möglich ist, dass die aufschiebende Bedingung für seine Wirksamkeit auch erst nach dem Erbfall eintritt. Jedoch wird dies von der ganz h...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 3. Auskunftsschuldner

Rz. 9 Auskunftsschuldner ist der Erbe, wobei mehrere Erben als Gesamtschuldner haften. Erteilt ein Miterbe die Auskunft mangelhaft, so haben sich dies die anderen Miterben zurechnen zu lassen.[14] Ist Vor- und Nacherbschaft angeordnet, so ist bis zum Eintritt des Nacherbfalls nur der Vorerbe Auskunftsschuldner. Erst mit Eintritt des Nacherbfalls wird auch der Nacherbe zur Au...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / a) Bestandsverzeichnis gem. § 260 BGB

Rz. 27 Die Auskunftserteilung nach § 260 BGB ist eine Wissenserklärung und muss grundsätzlich schriftlich erteilt werden, bedarf aber keiner Unterschrift.[57] Sie kann auch in einem Schriftsatz des Rechtsanwalts des auskunftsverpflichteten Erben enthalten sein[58] oder auch durch den hierzu beauftragten Testamentsvollstrecker erteilt werden.[59] Rz. 28 Durch die Auskunftserte...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / c) Aufschiebend bedingter Pflichtteilsverzicht

Rz. 17 Bei einem entgeltlichen Pflichtteilsverzicht ist die Vereinbarung eines aufschiebend bedingt durch die Erbringung der Abfindungsleistung wirksamen Pflichtteilsverzichts an sich die geeignetste Lösung, um das Austauschverhältnis zu sichern. Gefahr droht dieser sinnvollen Gestaltung jetzt u.U. durch die Rechtsprechung des BGH, wonach ein Angebot auf Abschluss eines Pfli...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 19. Neuseeland

Rz. 256 Das neuseeländische internationale Erbrecht entspricht weitgehend dem englischen Kollisionsrecht (siehe Rdn 110 ff.). Allerdings wird im neuseeländischen IPR die erbrechtliche Nachlassspaltung wie in Australien auch auf die family provision erstreckt. Eine Beschränkung der family protection auf Erbfälle nach einem Erblasser mit letztem domicile im Inland kennt das ne...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / Literaturtipps

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / I. Ertragswertprivileg bei landwirtschaftlichen Anwesen (§ 2312 BGB)

Rz. 280 Gehört zum Nachlass ein landwirtschaftliches Anwesen – das Gesetz spricht hier und in § 2049 BGB von einem Landgut –, ist bei der Berechnung des Pflichtteils stets die Anwendbarkeit von § 2312 BGB zu prüfen. Rz. 281 Insoweit handelt es sich um eine agrarpolitische Schutzvorschrift,[776] die dem Ziel dient, dem Erben die Erhaltung des Betriebs zu ermöglichen. Denn der ...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 3. Praktische Folgerungen

Rz. 275 Deutsche Gerichte haben bislang im internationalen Erbrecht wie auch auf anderen Gebieten des IPR eine "Rechtsumgehung" noch nicht angenommen.[258] Das gilt selbst für das Urteil des BGH im Beispiel 2, obwohl dies eine typische "Umgehungssituation" darstellt. Hintergrund dafür, dass der BGH hier nicht von Umgehung spricht, ist wohl, dass Art. 22 EuErbVO die Möglichke...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 4. Verfahrensfragen

Rz. 89 Sachlich und örtlich zuständig für den Antrag ist das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§§ 343, 344 FamFG). Der Nachlassgläubiger hat bei der Beantragung der Klagepflegschaft nur die ernsthafte gerichtliche Geltendmachung seines Pflichtteils glaubhaft zu machen;[159] dass ihm der Anspruch auch tatsächlich zusteht, br...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Auf vor dem 17.8.2015 eingetretene Erbfälle anwendbares Recht

Rz. 193 Für die Erbfälle, die vor dem 17.8.2015 eingetreten sind, ist zu beachten, dass Art. 46 Abs. 1 des italienischen Gesetzes über die Reform des Internationalen Privatrechts (IPRG) vom 31.5.1995[239] das Erbstatut – wie die Vorgängernorm in Art. 23 disp. Prel. C.C. – an die Staatsangehörigkeit des Erblassers anknüpft. Dies gilt für den gesamten Nachlass. Der Erblasser k...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 4. Subsidiarität der Haftung des Beschenkten

Rz. 271 § 2329 BGB setzt weiter voraus, dass der Erbe zur Ergänzung des Pflichtteils nicht verpflichtet sein darf (§ 2325 Abs. 1 S. 1 BGB); dem Ergänzungsberechtigten muss ein Betrag "fehlen" und zwar deshalb, weil der Erbe im Einzelfall ihm gegenüber nicht zur Ergänzung verpflichtet ist. Dies muss aber auf Rechtsgründen beruhen, damit die Haftungsverlagerung vom Erben als d...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / b) Konkrete Berührungspunkte zum Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 38 Konkrete Berührungspunkte zu dieser aktuellen Entwicklung im Ehevertragsrecht ergeben sich aus zwei Umständen: Zum einen werden zu Recht Erb- und insbesondere Pflichtteilsverzichte im Zusammenhang mit ehevertraglichen Regelungen und Scheidungsvereinbarungen getroffen, um auch im Falle des Todes eines Ehegatten zu einer sachgerechten Regelung zu gelangen. Im Rahmen der...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Florida

Rz. 596 Der überlebende Ehegatte erhält gem. Art. 732.201 Florida Probate Code ein Wahlrecht (elective share), das sich auf 30 % des ergänzten Nachlasses[592] (augmented estate) beläuft. Dieser Nachlass ist in Art. 732.2035, 2045 Florida Probate Code definiert und umfasst insbesondere auch sämtliche bis zum Tod des Erblassers widerruflichen Verfügungen zugunsten Dritter, unt...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / dd) Kein Leistungsanspruch nach Auskunftserteilung

Rz. 244 Der Kläger kann den Auskunftsantrag für erledigt erklären, wenn der Beklagte das Auskunftsbegehren nach Eintritt der Rechtshängigkeit erfüllt hat.[452] Erklären die Parteien der Stufenklage die Hauptsache nach der Auskunftserteilung übereinstimmend für erledigt, hat das Gericht unabhängig von der Frage, ob tatsächlich ein Fall der Erledigung vorliegt, gem. § 91a ZPO ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 4. New York

Rz. 605 Das Erbrecht ist im New York Estates, Powers and Trusts Law (E.P.T.L.) geregelt. Gem. § 3–5.1 (h) E.P.T.L. kann eine Person, die ihr domicile nicht in New York hat, für eine testamentarische Verfügung über dort belegenes bewegliches Vermögen die Geltung New Yorker Rechts testamentarisch wählen. Unklar war zunächst, ob sie auf diese Weise über die Wirksamkeit und Wirk...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs durch den Sozialhilfeträger

Rz. 109 Nach § 93 SGB XII (§ 33 Abs. 1 SGB II) kann der Sozialhilfeträger Erb- und Pflichtteilsansprüche auf sich überleiten. Bei der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch den Sozialhilfeträger ist aber zu unterscheiden, ob der Pflichtteilsberechtigte enterbt wurde oder ob er erst durch Ausschlagung nach § 2306 Abs. 1 BGB die Möglichkeit einer Durchsetzung des Pflic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Passives Sonderbetriebsvermögen

Rz. 1339 [Autor/Stand] Schulden eines Gesellschafters gegenüber Dritten oder gegenüber der Personengesellschaft gehören zum notwendigen passiven Sonderbetriebsvermögen, wenn sie unmittelbar durch den Betrieb der Personengesellschaft oder durch die Beteiligung an der Personengesellschaft veranlasst sind.[2] Dies trifft insb. in den folgenden Konstellationen zu: bei Krediten, d...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 2. Kollisionsrechtliche Behandlung des Trusts

Rz. 234 In Art. 1 Abs. 2 lit. j EuErbVO werden die Errichtung, Funktionsweise und Auflösung eines Trusts ausdrücklich vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausgeschlossen. Pflichtteile unterliegen aber gem. Art. 23 lit. h EuErbVO dem Erbstatut. Daher dürfte sich unter der Erbrechtsverordnung an der vorgenannten Problemlage und der bisherigen Lösung wenig ändern. Rz. 235 Für das a...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 1. Materielle Wirksamkeit des Verzichts

Rz. 130 Der Pflichtteilsverzicht ist z.B. nach den Rechten Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, der Türkei und der skandinavischen Länder sowie Polens, Ungarns und nach tschechischem Recht möglich.[76] Aber auch viele angloamerikanische Rechtsordnungen, wie der Staaten der USA, Irlands und Schottlands,[77] lassen einen Verzicht zu. In den romanischen Rechtsordnungen ist e...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 4. Nachlasswert

Rz. 257 Neben der Pflichtteilsquote muss der Pflichtteilsberechtigte auch die Höhe seines Anspruchs, also den Wert des Nettonachlasses, beweisen.[476] Hierfür dienen ihm das im Rahmen des Auskunftsverfahrens eingeholte Nachlassverzeichnis sowie eventuell erstellte Sachverständigengutachten. Die meisten Schwierigkeiten bereitet in der Praxis jedoch die Bewertung der im Nachla...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / II. Pflichtteilsverzicht

Rz. 170 Der Pflichtteilsverzicht bildet ein praktisch äußerst bedeutsames Gestaltungsmittel zur Erweiterung der Testierfreiheit des Erblassers. Gleichzeitig kann er aber auch dazu dienen, die Pflichtteilsfestigkeit lebzeitiger Verfügungen zu gewährleisten.[407] Im Regelfall, also ohne Vereinbarung irgendwelcher Beschränkungen, bewirkt der Pflichtteilsverzicht, dass dem Verzi...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / II. Auskunftsanspruch nach §§ 2057, 2316 BGB

Rz. 132 Im Rahmen eines jeden Pflichtteilsprozesses ist darauf zu achten, dass sich der Pflichtteilsanspruch durch lebzeitige Vorempfänge des Erblassers modifizieren kann, und zwar sowohl zugunsten des Pflichtteilsberechtigten, wenn z.B. seinen Geschwistern ausgleichspflichtige Zuwendungen gemacht wurden, aber auch zu seinen Lasten, wenn er selbst Vorempfänge zur Ausgleichun...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / Literaturtipps

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / IV. Lebzeitige Übertragung

Rz. 176 Durch die in § 2325 Abs. 3 BGB geregelte zeitanteilige Abschmelzung des für Pflichtteilsergänzungsansprüche zu berücksichtigenden Werts bildet die (möglichst frühzeitige) lebzeitige Übertragung von Unternehmen – jedenfalls aus pflichtteilsrechtlicher Sicht – einen interessante Gestaltungsansatz. Rz. 177 Die ratierliche Abschmelzung des in die Berechnung des Pflichttei...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Stichtagsprinzip

Rz. 59 Jede Bewertung ist grundsätzlich zeitpunktbezogen.[107] Das gilt auch für die Unternehmensbewertung. Der Bewertungsstichtag determiniert, welche finanziellen Überschüsse den bisherigen Unternehmenseignern bereits zugeflossen sind und daher bei der Beurteilung der zukünftigen Ertragskraft nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, und ab welchem Zeitpunkt zu erwartende b...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Interregionales Erbrecht

Rz. 459 In weiten Teilen Spaniens gilt nicht das im Código Civil kodifizierte "gemeinspanische" Erbrecht, sondern existieren autonome Bestimmungen (Foralrechte), die zum Teil erheblich vom gemeinspanischen Recht abweichen, vor allem in Bezug auf die Zulässigkeit von Erbverträgen und gemeinschaftlichen Testamenten, das Ehegattenerbrecht, das gesetzliche Erbrecht nichteheliche...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / I. Auskunft und Wertermittlung

Rz. 69 Bei der außergerichtlichen Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs beginnt die anwaltliche Tätigkeit zunächst mit der Geltendmachung des Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs nach § 2314 BGB. Dabei sollte beachtet werden, dass der Auskunftsanspruch ein vom Wertermittlungsanspruch unabhängiger und insoweit auch gesondert zu behandelnder Anspruch ist. Der Auskunftsan...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / d) Prozessualer Verlauf bei der Stufenklage

Rz. 228 Bei der Stufenklage handelt es sich um einen Sonderfall der objektiven Klagehäufung i.S.v. § 260 ZPO.[432] Über jeden der in der Stufenklage geltend gemachten Einzelansprüche wird aufgrund seiner prozessualen Selbstständigkeit gesondert verhandelt und entschieden.[433] In jeder einzelnen Stufe erfolgt daher eine gesonderte Antragstellung und Verhandlung, die durch Te...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / B. Auskünfte aus dem Grundbuch und aus den Grundakten, §§ 12, 12a GBO und § 46 GBV

Rz. 75 Nach § 12 GBO ist die Einsicht in das Grundbuch jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Dieses Einsichtsrecht erstreckt sich auch auf Urkunden, auf die im Grundbuch zur Ergänzung einer Eintragung Bezug genommen ist, des Weiteren auf noch nicht erledigte Eintragungs- und Löschungsanträge. Rz. 76 Der Begriff "berechtigtes Interesse" ist umfassender als d...mehr

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§ 4 Pflichtteilsrestanspruc... / VI. Fristsetzung zur Erklärung über die Vermächtnisannahme (Ausschlagungsfiktion)

Rz. 32 Für Vermächtnisse gibt es kraft Gesetzes keine Ausschlagungsfrist. Daher verschafft § 2307 Abs. 2 BGB dem mit einem Vermächtnis beschwerten Erben die Möglichkeit, dem Vermächtnisnehmer eine angemessene Frist zur Annahme des Vermächtnisses zu setzen, um Rechtsklarheit darüber zu erhalten, ob er mit der Pflichtteils- oder Vermächtniserfüllung belastet ist. Ist – im Wege...mehr

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§ 18 Länderübersicht / I. Internationales Erbrecht

Rz. 23 Auch wenn das Königreich Dänemark Teil der Europäischen Union ist, so nimmt Dänemark an den Maßnahmen der EU auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit nicht teil. Daher ist auch die Europäische Erbrechtsverordnung für Dänemark nicht in Kraft (vgl. EG 83 EuErbVO). Das betrifft dann vor allem die Regeln über das Europäische Nachlasszeugnis und die gegenseitige Aner...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Kalifornien

Rz. 602 Gesetzlicher Güterstand ist die Errungenschaftsgemeinschaft. Daher erhält der überlebende Ehegatte vor der Nachlassauseinandersetzung seinen hälftigen Anteil an der Errungenschaft. Hat der Erblasser testamentarische Verfügungen über Gegenstände getroffen, die zum ehelichen Gesamtgut gehören, hat der überlebende Ehegatte die Wahl, ob er auf seinem güterrechtlichen Ant...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Nachlass-Bilanz

Rz. 30 Die anzusetzenden Vermögensgegenstände und Schulden können in einer Art Nachlass-Bilanz[69] dargestellt werden.mehr

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ZErb 07/2024, Ausgleichungs... / 3. Vorschlag: Ausgleichungsfreie Untergrenze von 10 bzw. 15 Prozent

Ist nach alledem denjenigen Stimmen in Rechtsprechung und Literatur zuzustimmen, die eine vollständige Nachlassaufzehrung zulasten des Pflichtteilsberechtigten ablehnen, stellt sich in einem zweiten Schritt die Frage nach der konkreten Grenze der Ausgleichungsbemessung. Bislang haben die Vertreter dieser Auffassung keine Untergrenze des Pflichtteils benannt, die dem Ausgleic...mehr

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ZErb 07/2024, Keine standar... / 1 Gründe

I. Der Vater der im Rubrum näher bezeichneten Kinder ist verstorben; Alleinerbin aufgrund testamentarischer Erbfolge ist die Kindesmutter und Ehefrau des Verstorbenen. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das AG – Familiengericht – Aachen Ergänzungspflegschaft hinsichtlich der Vertretung der Kinder bei einer eventuellen Geltendmachung des Pflichtteils angeordnet. Zur Begründung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung

Rz. 643 Hinweis Zum Verfahren Rdn 795 ff. Rz. 644 § 1643 BGB a.F. – Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte (Fassung bis 31.12.2022)mehr