Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / I. Ordentlicher Pflichtteilsanspruch, § 2303 BGB

Die Geschäftsanteile an einer GmbH sind gem. § 15 Abs. 1 GmbHG regelmäßig frei veräußerlich und vererblich. Die Vererblichkeit des Geschäftsanteils kann gesellschaftsvertraglich nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Geschäftsanteile an einer gGmbH, welche somit ebenfalls in den Nachlass fallen. Bei der Berechnung des Pflichtteils ist gem. § 2311 Abs. 1 S. 1 BGB der ...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 5. Rechtsmissbrauch

Rz. 73 Nur in besonderen Einzelfällen kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs oder der Schikane entgegenstehen, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist.[184] Eine Auskunft über wertbildende Faktoren muss dann nicht erteilt werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte Miteigentümer von Nachlassgegenständen ist.[185] Rz. 74 Werden mit dem Auskunftsanspruch ausschließlich oder überw...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / a) Prozesskostenhilfe des Klägers

Rz. 272 Wird im Rahmen einer Stufenklage seitens des Klägers Prozesskostenhilfe beantragt, so ist diese grundsätzlich für alle Stufen zu gewähren, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.[498] Dies gilt auch dann, wenn der Leistungsanspruch ungewiss ist.[499] So bezieht sich grundsätzlich eine vorbehaltslose Prozesskostenhilfe auf sämtliche Stufen des Verfahrens.[500] D...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / I. Vorgehen im Wege der Leistungsklage

Rz. 215 Da es sich beim Pflichtteilsanspruch grundsätzlich um einen Zahlungsanspruch handelt, kann der Pflichtteilsberechtigte diesen durch Leistungsklage geltend machen. Der Pflichtteilsberechtigte ist zuvor nicht verpflichtet, Auskunftsklage zu erheben oder beide Ansprüche in Form einer Stufenklage miteinander zu verbinden. Liegt eine auslegungsbedürftige letztwillige Verf...mehr

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§ 18 Länderübersicht / III. Gewillkürte Erbfolge

Rz. 396 Letztwillige Verfügungen können in einem Einzeltestament oder einem Erbvertrag getroffen werden. Die gemeinschaftliche Errichtung von Testamenten ist nicht zulässig.[432] Folge eines Verstoßes ist jedoch, wie bei anderen Formfehlern auch, nicht die Nichtigkeit, sondern die Anfechtbarkeit des Testaments, Art. 520 ZGB.[433] Neben Erbeinsetzung und Vermächtnissen können...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / b) Erbteil gleich oder größer der Hälfte des gesetzlichen Erbteils

Rz. 225 Soweit der zugewandte (unbelastete) Erbteil genauso hoch oder größer als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ist, erlangt der Pflichtteilsberechtigte durch die Erbeinsetzung keine Benachteiligung. Es besteht daher keine Notwendigkeit, ihm zum Schutz des Pflichtteils ein Ausschlagungsrecht einzuräumen. Schlägt er aus, so entsteht auch dadurch grundsätzlich kein Pflic...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 219 Der sicherste Weg der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs ist die prozessuale Vorgehensweise durch Erhebung einer Stufenklage (§ 254 ZPO). Dies insbesondere dann, wenn sich Verjährungsprobleme stellen könnten und wenn aller Voraussicht nach auch tatsächlich ein Zahlungsanspruch, in welcher Höhe auch immer, besteht. Ist dagegen ungewiss, ob überhaupt ein Zahlungs...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / a) Allgemeines

Rz. 220 Bei der Stufenklage nach § 254 ZPO wird ein noch nicht zu beziffernder Leistungsanspruch zusammen mit einem Hilfsanspruch (Auskunft, Wertermittlung) erhoben. Die Besonderheit hierbei ist, dass der noch nicht bezifferte Leistungsantrag auch in der sich später herausstellenden Höhe rechtshängig wird.[415] Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der unbezifferte Leis...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Pflichtteilsrecht

Rz. 190 Das israelische ErbG kennt keine Pflichtteile. Der überlebende Ehegatte, der nach dem einschlägigen (religiösen) Eherecht unterhaltsberechtigt war, kann aber, solange er sich nicht wiederverheiratet hat, Unterhalt gegen den Nachlass einklagen – auch in Ergänzung neben einem gesetzlichen oder testamentarischen Erbteil, Art. 56 ff. ErbG. Das gleiche Recht steht minderj...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / b) Pflichtteilsrechtliche Aspekte

Rz. 38 Sowohl im Anwendungsbereich der einfachen als auch der qualifizierten Nachfolgeklausel kommt es zu einem erbrechtlichen Übergang des Gesellschaftsanteils[120] mit der Folge, dass dieser – jedenfalls wertmäßig – in den Nachlass fällt. Mithin ist er im Rahmen der Berechnung des ordentlichen Pflichtteils zu berücksichtigen.[121]mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 5. Fiktiver Nachlass (Schenkungen)

Rz. 261 Neben dem tatsächlichen Nachlass ist der Pflichtteilsberechtigte auch hinsichtlich der vom Erblasser getätigten Schenkungen beweispflichtig. Ihn trifft daher auch bezüglich des fiktiven Nachlassbestands die Beweislast.[486] Bei einem auffallenden groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung spricht eine Vermutung für eine Einigung der Parteien über eine ...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / C. Auskunft gegenüber dem Nachlassgericht und dem Betreuungsgericht nach § 13 Abs. 2 FamFG

Rz. 82 Nach § 13 Abs. 2 FamFG hat jeder das Recht, die Nachlassakten einzusehen, soweit er ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Zur vollständigen Nachlassakte gehört insoweit auch das Nachlassverzeichnis. Der Begriff des berechtigten Interesses nach § 13 Abs. 2 FamFG ist weit zu fassen, insbesondere zählt hierzu auch ein Interesse wirtschaftlicher Art.[196] Auch der P...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 6. Navarra

Rz. 503 In Navarra bestehen keine materiellen Pflichtteile. Eine Enterbung der "Noterben" erfordert jedoch, dass diese im Testament ausdrücklich genannt und ihnen bestimmte symbolische Vorteile[503] zugewandt werden. Kinder aus vorangegangenen Ehen dürfen nicht grundlos weniger erhalten als die aus einer späteren Ehe und haben Anspruch auf das, was der Erblasser von seinem a...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / g) Fälschliche Abweisung der Stufenklage in der ersten Stufe durch Schlussurteil

Rz. 236 Hat das Gericht eine Stufenklage in der ersten Stufe fälschlicherweise durch Schlussurteil abgewiesen, obwohl die weiteren Stufen noch in der ersten Instanz anhängig sind, kann der Kläger nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (i.V.m. der Meistbegünstigungstheorie) gegen das Urteil Berufung einlegen, anstatt nach § 319 ZPO Berichtigung zu beantragen.[440]mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / bb) Rechtskraftwirkung des Teilurteils

Rz. 240 Die Rechtskraftwirkung des in der jeweiligen Stufe ergehenden Teilurteils ist grundsätzlich unterschiedlich zu betrachten. Wurde der Beklagte in der ersten Stufe zur Auskunft verurteilt, z.B. weil der Kläger seine Pflichtteilsberechtigung nachweisen konnte, dann kann der Beklagte in der zweiten Stufe, bei der es sich um die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ha...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 35. Thailand

Rz. 507 Nach §§ 37 f. des thailändischen IPRG[507] wird die Erbfolge beweglichen Vermögens an den Wohnsitz des Erblassers, die Erbfolge von Immobilien an den jeweiligen Belegenheitsort angeknüpft. Es kommt mithin bei in Thailand belegenen Immobilien aus thailändischer Sicht zur Nachlassspaltung. Rz. 508 Praxistipp Verstirbt ein deutscher Staatsangehöriger in einem Altersheim ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / g) Probleme der Ausschlagung

Rz. 208 Die Ausschlagung (und die ihr gleichstehende Anfechtung der Erbschaftsannahme) ist ebenfalls problematisch: Zwar fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Regelung,[607] jedoch wird nach h.M. – teilweise unter Verweis auf den Wortlaut des § 2326 S. 2 BGB – auch der hinterlassene, aber ausgeschlagene Erbteil vom Pflichtteilsergänzungsanspruch abgezogen.[608] Hier wird die ...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / I. Grundsatz

Rz. 42 Der Pflichtteilsberechtigte hat nach § 2303 Abs. 1 S. 2 BGB einen Anspruch in Höhe der "Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils". Der Anspruch wird somit durch zwei Faktoren bestimmt:[92]mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Pflichtteilsähnliche Rechte des Ehegatten

Rz. 277 Der Ehegatte hat keine Pflichtteilsrechte im eigentlichen Sinn. Da das "besondere gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten" insgesamt dispositiv ist, bildet auch dieses keine Sicherheit für den überlebenden Ehegatten. Er bleibt auf diese Weise grundsätzlich auf die Rechte aus dem Güterrecht angewiesen, die erheblich sein können, da in den Niederlanden die Allg...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 6. Möglichkeiten des Pflichtteilsverzichts

Rz. 438 Der Verzicht auf Pflichtteilsrechte fällt unter die gem. Art. 180 Abs. 1 serbErbG unzulässigen Formen des Erbvertrages. Auch die Ausschlagung einer Erbschaft, die noch nicht angefallen ist, hat keinerlei rechtliche Wirkungen, Art. 218 serbErbG. Jedoch bestimmt Art. 186 serbErbG, dass das Vermögen, welches der Erblasser mit Zustimmung der weichenden Erben durch Vertra...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 295 Für den Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) gilt grundsätzlich die Regelverjährung von drei [529] Jahren (§ 195 BGB).[530] Für den Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten nach § 2329 BGB gilt hinsichtlich der Dauer die Verjährungsfrist des § 195 BGB (Regelverjährung). Für den Beginn der Verjährung wird allerdings auf den Zeitpunk...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 7. Pflichtteilsverzicht

Rz. 227 Ein Pflichtteilsverzicht im eigentlichen Sinne, also durch Vertrag mit dem Erblasser zu seinen Lebzeiten oder auf andere Weise vor Eintritt des Erbfalls, ist nicht möglich. Dies folgt aus dem Verbot der Erbverträge, Art. 458 S. 2 C.C., und daraus, dass das Recht erst mit dem Erbfall entsteht, vgl. Art. 557 Abs. 2 C.C. Selbst die ausdrückliche Zustimmung des späteren ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 3. Rechtsähnlichkeit von § 2325 BGB und § 2329 BGB

Rz. 277 Auch wenn sich bei § 2329 BGB der Inhalt (Duldung der Zwangsvollstreckung) und Umfang (Haftung nach Bereicherungsrecht) des Anspruchs von dem nach § 2325 BGB unterscheidet, sind sie doch "dem Grunde nach" gleich,[743] also rechtsähnlich.[744] Rz. 278 Nach dem allgemeinen Pflichtteilsrecht bestimmen sich im Rahmen des § 2329 BGB:mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / (a) Abstellen auf den Erben?

Rz. 241 Das gilt auch für das mögliche Abstellen auf den konkreten Erben und seine individuellen Besteuerungsmerkmale, da in diesem Fall der Erblasser durch die Auswahl des/der Erben mittelbar die Höhe des Pflichtteils beeinflussen könnte.[687] Vergleichsweise einfach zu lösen sind dessen ungeachtet diejenigen Fälle, in denen der die fiktive/latente Einkommensteuer auslösend...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / III. Zusammenfassung

Nach alledem bleibt festzuhalten, dass sowohl ordentliche Pflichtteils- als auch Pflichtteilsergänzungsansprüche durch die Einbringung von Vermögenswerten in eine gGmbH vermieden bzw. drastisch reduziert werden können. Gleichwohl könnte der Erbe in die Lage versetzt werden, nach dem Erbfall (mit den entsprechenden Steuerfolgen) erhebliche Werte in sein Privatvermögen zu überf...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / I. Allgemeiner Umfang des Erbstatuts nach der EuErbVO

Rz. 127 Das Erbstatut nach der EuErbVO umfasst sämtliche Fragen der Erbfolge. Das betrifft sowohl die Fragen der Erbberufung als auch des Erbgangs. Art. 23 EuErbVO enthält insoweit eine ausführliche Aufzählung der erfassten Fragen. Im Wesentlichen ausgenommen sind hierbei die Fragen, die dem Errichtungsstatut unterstellt werden (Art. 24–26 EuErbVO), und die Fragen der formel...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 1. Eigenrechtserbschein

Rz. 335 Keine Besonderheiten ergeben sich bei der Fassung des Erbscheins,[329] wenn deutsches Recht Erbstatut ist. Dabei ist unbeachtlich, ob die Geltung deutschen Rechts auf der deutschen Staatsangehörigkeit des Erblassers oder auf einer Rückverweisung auf das deutsche Recht beruht. Rz. 336 Auch dann, wenn lediglich für einen Teil des inländischen Vermögens kraft eines inter...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Materielles Pflichtteilsrecht

Rz. 539 Die Pflichtteilsberechtigung verlangt nach ukrainischem Recht neben einer bestimmten familienrechtlichen Beziehung auch die Bedürftigkeit des Angehörigen. Pflichtteilsberechtigt sind gem. Art. 1241 ukr. ZGB die Kinder des Erblassers, soweit sie minderjährig oder volljährig, aber arbeitsunfähig sind. Ebenfalls pflichtteilsberechtigt sind die arbeitsunfähigen Eltern un...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / aa) Staatsangehörigkeitswechsel

Rz. 264 Zunächst wäre an den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit zu denken. Da die Staatsangehörigkeit gem. Art. 22 Abs. 1 EuErbVO die Möglichkeit schafft, auch ohne Verlagerung des Lebensmittelpunkts das Erbstatut zu wechseln, stellt sie für Inländer eine besonders attraktive Möglichkeit dar, für das gesamte Vermögen die Geltung deutschen Pflichtteilsrechts zu ve...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / b) Prozesskostenhilfe des Beklagten

Rz. 273 Beantragt dagegen der Beklagte Prozesskostenhilfe, um sich gegen eine vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemachte Stufenklage zu verteidigen, dann gelten die Grundsätze für die oben dargelegte Erfolgsprüfung der Stufenklage im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Rechtsverteidigung nur teilweise. Wird seitens des Beklagten z.B. die Auskunftspflicht anerk...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / 2. Schutz gegen lebzeitige Zuwendungen

Rz. 37 Bis zu einem gewissen Grad ist der Pflichtteilsberechtigte auch gegen lebzeitige Zuwendungen des Erblassers geschützt. So gewähren ihm die §§ 2325 ff. BGB einen, wenn auch zeitlich und sachlich begrenzten, Schutz gegen Schenkungen. Dieser steht jedoch grundsätzlich unter der Zeitgrenze von zehn Jahren (§ 2325 Abs. 3 BGB), die jedoch dann nicht gilt, wenn die Schenkung...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / c) Voreilige Ausschlagung

Rz. 58 Wird der Pflichtteilsberechtigte zum Erben eingesetzt, stellt sich oft die Frage, ob er die Erbschaft annehmen oder ausschlagen soll, um stattdessen seinen Pflichtteilsanspruch zu verlangen. Grundsätzlich gilt, dass der pflichtteilsberechtigte Erbe mit der Ausschlagung auch sein Pflichtteilsrecht verliert. Lediglich unter den Voraussetzungen des § 2306 BGB kann der Pf...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / I. Ausfallhaftung des Beschenkten: Grundzüge

Rz. 252 Dem Beschenkten trifft nach § 2329 BGB lediglich eine subsidiäre Ausfallhaftung. Nur soweit der Erbe zur Ergänzung des Pflichtteils i.S.v. § 2325 BGB nicht verpflichtet ist, kann der Pflichtteilsberechtigte vom Beschenkten die Herausgabe des Geschenks zum Zwecke der Befriedigung wegen des fehlenden Betrages verlangen. Die Haftung des Beschenkten beginnt dabei, wo die...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / f) Zulässigkeit der Rückkehr von der dritten zur zweiten Stufe

Rz. 235 Auf Antrag des Klägers ist es stets möglich, von der Auskunfts- zur Leistungsstufe zu wechseln. Hierin liegt keine Klageänderung nach § 263 ZPO, sondern eine stets zulässige Klageerweiterung nach § 264 Nr. 2 ZPO. Die Rückkehr des Klägers in die erste Stufe ist wiederum nach § 264 Nr. 2 ZPO zuzulassen.[439]mehr

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§ 18 Länderübersicht / 7. Durchsetzung der Pflichtteilsergänzung

Rz. 87 Die Herabsetzung der lebzeitigen Schenkungen erfolgt subsidiär, wenn die Herabsetzung der Verfügungen von Todes wegen nicht ausreicht, die Pflichtteile zu befriedigen. Hier besteht für die Schenkungen eine zeitliche Rangfolge: Begonnen wird mit der zeitlich letzten, dann wird so weit in die Vergangenheit geschritten, bis der Nachlass entsprechend aufgefüllt ist, Art. ...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / c. Stellungnahme

Bei zutreffender Würdigung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen in Verbindung mit den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bindungen sprechen die besseren Argumente dafür, dass der Wert des Geschäftsanteils im Rahmen des § 2311 BGB entsprechend der Regelung des §§ 55 Abs. 1 Nr. 2, 4 AO auf den Wert der eingezahlten Kapitalanteile zuzüglich des gemeinen Werts der geleisteten Sac...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / b) Bildung von "Sachnormen im IPR"

Rz. 282 Außerhalb der family provision und einiger sozialistischer Erbrechte sind jedoch Pflichtteile zumeist quotenmäßig fixiert und auch güterrechtliche Auseinandersetzungen erfolgen nach fixen Regeln. Hier kann eine Anpassung im Wege einer durch das IPR geschaffenen Sachnorm erfolgen, nach der der Pflichtteilsberechtigte insgesamt nicht mehr, aber auch nicht weniger erhäl...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / b) Verjährung im Rahmen der Stufenklage

Rz. 221 Auch wenn im Rahmen einer Stufenklage zunächst nur ein unbezifferter Leistungsantrag gestellt wird, ist die Verjährung grundsätzlich gehemmt; dies gilt für die vorbereitenden Ansprüche allerdings nur, soweit diese Gegenstand der Stufenklage sind.[420] Dies gilt so lange, bis die die Leistung vorbereitenden Hilfsansprüche erfüllt worden sind.[421] Die Hemmung endet je...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / Literaturtipps

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Abstammung und Verwandtschaftsverhältnis

Rz. 253 So ist der Pflichtteilsberechtigte dahingehend beweispflichtig, dass er zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehört. Ihn trifft insoweit die Beweislast für die Frage des Bestehens des Verwandtschaftsverhältnisses und damit auch für die Frage, ob z.B. die Vaterschaft zum Erblasser festgestellt ist.[471] An dieser Stelle sei angemerkt, dass der Pflichtteilsb...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / h) Verhandlung über die letzte Stufe

Rz. 237 Ist über die den Leistungsanspruch vorbereitenden Hilfsansprüche durch Teilurteil entschieden und sind diese bereits erfüllt worden, dann ist der Antrag aus der letzten Stufe (Leistungsantrag) zu stellen. Über ihn ist gem. § 128 Abs. 1 ZPO wiederum gesondert mündlich zu verhandeln. Im Rahmen des Leistungsantrags erfolgt dann aber eine Verurteilung durch Schlussurteil...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / cc) Berufung über das Teilurteil

Rz. 242 Über jedes ergangene Teilurteil ist grundsätzlich eine Berufungsfähigkeit gegeben, sofern die sonstigen Berufungsvoraussetzungen vorliegen, insbesondere die Berufungssumme von 600 EUR erreicht wurde (§ 511 Abs. 2 ZPO). Die Entscheidungsbefugnis der Berufungsinstanz beschränkt sich grundsätzlich auf das einzelne Teilurteil, da die weiteren Stufen und Ansprüche noch in...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / aa) Auskunftserteilung nach Rechtshängigkeit

Rz. 239 Strittig und von den Gerichten unterschiedlich beantwortet wird die Frage, wie der Kläger zu verfahren hat, wenn der Beklagte die in der ersten Stufe geforderte Auskunft erst nach Erhebung der Stufenklage erteilt hat. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, ob der Kläger danach den Rechtsstreit hinsichtlich des in der ersten Stufe gestellten Auskunftsanspruchs na...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / a) Auskunft über den realen Nachlass

Rz. 13 Um dem Pflichtteilsberechtigten die Realisierung seines Pflichtteilsanspruchs zu ermöglichen, muss der Erbe Auskunft über sämtliche zum Nachlass gehörenden Aktiva und Passiva erteilen, wobei die gesamten Berechnungsfaktoren gleichfalls offen zu legen sind.[22] Der Erbe muss alle Nachlassgegenstände genau bezeichnen und Informationen beifügen, die die Einordnung auf de...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 2. Aufschiebend bedingter Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 7 Aus Gründen der Rechtssicherheit müssen die erbrechtlichen Verhältnisse mit Eintritt des Erbfalls feststehen. Nicht unumstritten ist daher, ob ein Erbverzicht – der grundsätzlich auch bedingt abgeschlossen werden kann[7] – dahingehend möglich ist, dass die aufschiebende Bedingung für seine Wirksamkeit auch erst nach dem Erbfall eintritt. Jedoch wird dies von der ganz h...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 3. Auskunftsschuldner

Rz. 9 Auskunftsschuldner ist der Erbe, wobei mehrere Erben als Gesamtschuldner haften. Erteilt ein Miterbe die Auskunft mangelhaft, so haben sich dies die anderen Miterben zurechnen zu lassen.[14] Ist Vor- und Nacherbschaft angeordnet, so ist bis zum Eintritt des Nacherbfalls nur der Vorerbe Auskunftsschuldner. Erst mit Eintritt des Nacherbfalls wird auch der Nacherbe zur Au...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / a) Bestandsverzeichnis gem. § 260 BGB

Rz. 27 Die Auskunftserteilung nach § 260 BGB ist eine Wissenserklärung und muss grundsätzlich schriftlich erteilt werden, bedarf aber keiner Unterschrift.[57] Sie kann auch in einem Schriftsatz des Rechtsanwalts des auskunftsverpflichteten Erben enthalten sein[58] oder auch durch den hierzu beauftragten Testamentsvollstrecker erteilt werden.[59] Rz. 28 Durch die Auskunftserte...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / c) Aufschiebend bedingter Pflichtteilsverzicht

Rz. 17 Bei einem entgeltlichen Pflichtteilsverzicht ist die Vereinbarung eines aufschiebend bedingt durch die Erbringung der Abfindungsleistung wirksamen Pflichtteilsverzichts an sich die geeignetste Lösung, um das Austauschverhältnis zu sichern. Gefahr droht dieser sinnvollen Gestaltung jetzt u.U. durch die Rechtsprechung des BGH, wonach ein Angebot auf Abschluss eines Pfli...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 19. Neuseeland

Rz. 256 Das neuseeländische internationale Erbrecht entspricht weitgehend dem englischen Kollisionsrecht (siehe Rdn 110 ff.). Allerdings wird im neuseeländischen IPR die erbrechtliche Nachlassspaltung wie in Australien auch auf die family provision erstreckt. Eine Beschränkung der family protection auf Erbfälle nach einem Erblasser mit letztem domicile im Inland kennt das ne...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / Literaturtipps

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