Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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§ 17 Internationales Pflich... / 5. Widerruf und Änderung der Rechtswahl

Rz. 46 Auch die Änderung oder der Widerruf der Rechtswahl muss gem. Art. 22 Abs. 4 EuErbVO den Formvorschriften für die Änderung oder den Widerruf einer Verfügung von Todes wegen entsprechen. Insoweit wird für die Form also auf die entsprechende Regelung in Art. 2 des Haager Testamentsformabkommens bzw. Art. 27 Abs. 2 EuErbVO verwiesen. Danach wird der bunte Strauß der Anknü...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / d) Rückerwerbsrechte

Rz. 184 Wie sich Rückerwerbsrechte auf den Fristbeginn auswirken, ist höchstrichterlich nicht geklärt.[542] Wird ein freies, tatbestandsmäßig nicht begrenztes Rückerwerbsrecht vereinbart, so wird der Fristbeginn in der Literatur teilweise verneint, da es an der erforderlichen Ausgliederung aus dem Vermögen des Schenkers fehle.[543] Die Gegenmeinung verneint eine Schutzbedürf...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 18. Mexiko

Rz. 252 Die Vereinigten Staaten von Mexiko bestehen aus 31 Staaten und einem Bundesdistrikt ohne einheitliches Zivilrecht und ohne einheitliches internationales bzw. interlokales Kollisionsrecht. Art. 121 Abs. 2 der mexikanischen Bundesverfassung wird in den meisten Einzelstaaten dahingehend ausgelegt, dass bewegliche und unbewegliche Güter erbrechtlich dem jeweiligen Belege...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (2) Fortsetzung der Gesellschaft mit Ausschluss oder Beschränkung der Abfindungsansprüche

Rz. 78 Wenn im Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung bestimmt ist, wird beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft unter den Mitgesellschaftern fortgesetzt (gesetzliche Regelung bei der OHG und KG, vgl. § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB; § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB); die Gesellschaftsbeteiligung gehört nicht zum Nachlass. Sie kann daher nicht unmittelbar Gegenstand des ordentliche...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 7. Fiktion einer Rechtswahl gem. Art. 83 Abs. 4 EuErbVO

Rz. 53 Eine besondere Vertrauensschutzregelung enthält Art. 83 Abs. 4 EuErbVO: Wurde eine Verfügung von Todes wegen vor dem Anwendungsstichtag für die EuErbVO nach dem Recht errichtet, welches der Erblasser "gemäß dieser Verordnung hätte wählen können", so gilt dieses Recht als das auf die Rechtsfolge von Todes wegen anzuwendende gewählte Recht. Diese Regelung unterstellt ei...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 5. Pflichtteilsverzicht

Rz. 79 Das französische Zivilrecht enthält den allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass auf noch nicht entstandene Rechte nicht wirksam verzichtet werden kann.[74] Dementsprechend kann vor Eintritt des Erbfalls auf Erb- und Pflichtteilsrechte nicht verzichtet werden, Art. 791, 722, 1130 Abs. 2 c.c. Dies gilt selbst dann, wenn der Verzichtende eine angemessene Abfindung erhält.[75] ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / gg) Stiftungen

Rz. 91 Die Errichtung einer Stiftung durch Verfügung von Todes wegen und die damit erfolgende Vermögensdotierung unterliegt unstrittig dem ordentlichen Pflichtteil. Bei der Errichtung einer Stiftung unter Lebenden (§ 81 BGB) erfolgt die Vermögenszuwendung aufgrund des Ausstattungsversprechens, die jedoch nur eine einseitige Willenserklärung ist,[297] so dass es an sich an de...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / c) Subjektive Elemente des gewöhnlichen Aufenthalts

Rz. 75 Der "gewöhnliche Aufenthalt" wird in Deutschland als "faktischer Wohnsitz"[62] charakterisiert, um deutlich zu machen, dass voluntative Elemente – die beim Wohnsitz so bedeutend sind – hier keine Rolle spielen. In der Tat ersetzt der EuGH das voluntative "subjektive Element" des Wohnsitzbegriffs bei der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts durch eher am Tatsächlich...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Kollisionsrechtliche Behandlung aus deutscher Sicht

Rz. 92 Umstritten ist die kollisionsrechtliche Einordnung (Qualifikation) der Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen. Da sie die Vereinbarung der Gütergemeinschaft bzw. das Bestehen eines vergemeinschaftenden Güterstands voraussetzen und die Teilung des ehelichen Gesamtgutes betreffen, liegt eine güterrechtliche Qualifikation (Art. 27 EuGüVO bzw. Art. 15 EGBGB a.F.) nahe. Das...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 196 Gem. Art. 566 des italienischen Codice Civile (C.C.)[245] sind die Kinder des Erblassers vorrangig zu Erben berufen. Ein vorverstorbenes Kind wird durch seine Abkömmlinge vertreten. Eheliche, uneheliche, adoptierte und legitimierte Abkömmlinge erben zu gleichen Teilen.[246] Die pflichtteilsrechtliche Regelung zur Abfindung unehelicher Kinder auch im Rahmen der gesetz...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / a) Erbrechtsspezifischer Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

Rz. 61 Die Unklarheiten beginnen schon mit der Frage, ob nicht zumindest im Internationalen Privatrecht der Europäischen Union der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts einheitlich auszulegen sei, der gewöhnliche Aufenthalt im internationalen Erbrecht also genauso bestimmt werden müsse wie in anderen Rechtsakten der Europäischen Union auf dem Gebiet des Internationalen Privat...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 3. Ausweichklausel bei "offensichtlich engerer Verbindung" zu einem anderen Staat

Rz. 85 Ergibt sich ausnahmsweise aus der Gesamtheit der Umstände, dass der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes eine "offensichtlich engere Verbindung" zu einem anderen als dem Staat hatte, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, so ist auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen gem. Art. 21 Abs. 2 EuErbVO das Recht dieses anderen Staates anzuwenden. Rz. 86 Diese Regelung...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / c) Zuwendungen unter Vorbehalt eines Nutzungsrechts

Rz. 112 Behält sich der Schenker einen Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht am Schenkungsobjekt vor, so ist umstritten, ob dies den Schenkungswert mindert. Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein vorbehaltenes dingliches Nutzungsrecht mit seinem kapitalisierten Wert nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen vom Schenkungswert absetzbar. Hierzu erfolgt eine mehrstufige Bewert...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / I. Pflichtteilsberechtigte

Rz. 8 Mit den Abkömmlingen, den Eltern, dem Ehegatten des Erblassers oder seinem eingetragenen Lebenspartner sind nur seine nächsten Angehörigen pflichtteilsberechtigt (siehe § 2 Rdn 2 ff.). Die Reihenfolge der Pflichtteilsberechtigten bestimmt sich zwischen den Abkömmlingen und den Eltern nach § 2309 BGB. Andere Verwandte, wie Geschwister, Großeltern, Neffen, sind nicht pfl...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / F. Prozessuales zum Anspruch auf Auskunft und Wertermittlung

Rz. 102 Die Ansprüche auf Auskunfts- und Wertermittlung des § 2314 BGB können sowohl einzeln im Wege der Leistungsklage als auch gem. § 254 ZPO als Stufenklage verfolgt werden. Der Antrag auf Auskunft ist dabei möglichst konkret zu fassen, damit er später auch vollstreckt werden kann. Der Klageantrag sollte sich demzufolge auf die folgenden Punkte, die ein Nachlassverzeichni...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / 1. Allgemeines

Rz. 11 Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Anspruch in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 Abs. 1 S. 2 BGB). Der Anspruch wird somit durch zwei Faktoren bestimmt:[26]mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Grundsatz und Grenzen

Rz. 8 Ein prägender Grundsatz der Ermittlung von Nachlassbestand und Nachlasswert ist das Stichtagsprinzip. Denn der Nachlassbestand ergibt sich aus der Differenz der Aktiva und Passiva bezogen auf den Bewertungsstichtag. Maßgeblich für die erforderliche Feststellung beider ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Erbfalls (§ 2311 Abs. 1 S. 1 BGB), d.h. der Zeitpunkt des Todes de...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / d) "Unechte Umgehung"

Rz. 269 Mit der unechten Gesetzesumgehung[257] wird nicht die Anwendbarkeit bestimmter gesetzlicher Regeln durch das zuständige Gericht um- bzw. ergangen, sondern ihre tatsächliche Anwendung vermieden, indem die Zuständigkeit der sie anwendenden Gerichte vermieden bzw. ausgehöhlt wird. Rz. 270 Beispiel Zieht der verwitwete Unternehmer nach Veräußerung seiner Gesellschaft mit ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / VI. Pflichtteilsrecht der Autonomen Regionen

Rz. 496 Die Erbrechte der autonomen Regionen weichen in Bezug auf den Umfang und die Ausgestaltung des Pflichtteils teilweise erheblich vom gemeinspanischen Recht ab. Das Gleiche gilt für die Zuweisung von Pflichtteilsrechten an den nichtehelichen Lebensgefährten. Die mitunter ausführlichen Sonderregeln befinden sich in den jeweiligen Autonomiestatuten.[498] Im Folgenden fin...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / c) Klageantrag

Rz. 222 Im Rahmen der Stufenklage kann der Pflichtteilsberechtigte die Reihenfolge und Zusammensetzung der Stufe der jeweiligen Hilfsansprüche je nach Notwendigkeit selbst bestimmen. Hat der Pflichtteilsberechtigte seitens des Erben keine Informationen erhalten, bietet es sich an, in der ersten Stufe die Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines ...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / IV. Vergleich über den Pflichtteilsanspruch

Rz. 81 Beim Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch, der durch Zahlung eines Geldbetrages zu erfüllen ist. Ein Vergleich über den Pflichtteilsanspruch ist daher grundsätzlich formlos möglich. Etwas anders gilt nur, wenn der Pflichtteilsanspruch durch Übertragung von Grundstücken oder GmbH-Anteilen erfüllt werden soll. Der mangelnde Formzwang ...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 6. Pflichtteilsrechtliche Relevanz güterrechtlicher Vereinbarungen

Rz. 206 Im französischen Recht gilt die Vereinbarung derart abweichender Quoten für die Zwecke des Pflichtteilsrechts nur in bestimmten Konstellationen als unentgeltlich. Derartige Vereinbarungen sind daher im französischen Erbrecht in allen anderen Konstellationen entgeltliche Verfügungen und damit "pflichtteilsfest". Ähnliches ergibt sich für die Vereinbarung einer joint t...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / gg) Ausstattung zur Pflichtteilsreduzierung

Rz. 163 Die Ausstattung ist zwar objektiv unentgeltlich, sie gilt aber nach der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung des § 1624 BGB nur insoweit als Schenkung, als sie das den Umständen, insbesondere den Vermögensverhältnissen des Vaters oder der Mutter entsprechende Maß übersteigt (sog. Übermaßausstattung). Teilweise wird daraus in einer sehr vereinfachenden Betrachtung ge...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 4. Pflichtteilsergänzung

Rz. 435 Zur Berechnung des Pflichtteils werden dem Nachlass ohne zeitliche Befristung sämtliche lebzeitigen Geschenke des Erblassers an einen der gesetzlichen Erben zugerechnet. Der Begriff des Geschenks umfasst jede unentgeltliche Verfügung, den Verzicht auf Rechte, die Ausschlagung einer Erbschaft zugunsten einer bestimmten Person, eine Ausstattung etc. (Art. 50 serbErbG)....mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Europäische Erbrechtsverordnung

Rz. 42 Für ab dem 17.8.2015 eingetretene Erbfälle ist in Frankreich das Erbstatut nach den Vorschriften der EuErbVO zu bestimmen. Dabei ist für die Formwirksamkeit eines Testaments vorrangig das Haager Testamentsformübereinkommen vom 5.10.1961 zu beachten. Die Aufgabe zur Erstellung von Europäischen Nachlasszertifikaten ist in Frankreich den Notaren übertragen worden. Durch zw...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Streitwert und Kosten

1. Allgemeines Rz. 266 Die Bemessung des Streitwertes richtet sich im Rahmen der Stufenklage (§ 254 ZPO) danach, ob der Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung den Zahlungsanspruch ganz oder teilweise schon beziffern kann oder nicht. Ist es dem Kläger nicht möglich, den Zahlungsanspruch zu beziffern, ist der Streitwert gem. § 3 ZPO zu schätzen. Maßgeblich ist dann das Interess...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / IV. Modifizierte Feststellung des Erbteils nach § 2310 BGB

1. Ausgangsüberlegung Rz. 59 Der Pflichtteilsanspruch bestimmt sich nach dem Pflichtteilsbruchteil und dem Wert des Nachlasses (§ 2303 Abs. 1 S. 2 BGB). Der Pflichtteilsbruchteil richtet sich dabei grundsätzlich nach der Erbquote der gesetzlichen Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB). Die Akzessorietät zwischen Erb- und Pflichtteilsquote wird aber durch § 2310 S. 1 BGB für bestimmte Fäl...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Pfändungsantrag

Rz. 383 Ist der bereits vertraglich anerkannte bzw. rechtshängig gemachte Pflichtteilsanspruch zu pfänden, so richtet sich dies nach den Vorschriften der §§ 828 ff. ZPO über die Pfändung gewöhnlicher Geldforderungen. Der Pfändungsgläubiger hat dann das Anerkenntnis bzw. die Rechtshängigkeit des zu pfändenden Anspruchs darzulegen. Ein Nachweis ist jedoch nicht erforderlich. H...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / 2. Pflichtteilsbruchteil im Regelfall

Rz. 12 Die Berechnung der Pflichtteilsquote ist für jeden Pflichtteilsberechtigten gesondert vorzunehmen.[27] Dabei ist abstrakt von den Regeln der gesetzlichen Erbfolge auszugehen (§§ 1924 ff. BGB), jedoch modifiziert durch § 2310 BGB.mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Kosten für Wertgutachten und Nachlassverzeichnis

Rz. 268 Die Kosten für die Erstellung eines Wertgutachtens und eines Nachlassverzeichnisses können im Rahmen der Kostenausgleichung nur dann berücksichtigt werden, wenn der Erbe die Aufträge erteilt hat, um die Überschuldung des Nachlasses darzulegen und so die Klageabweisung zu erreichen.[494]mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / a) Allgemeines

Rz. 259 Beispiel 1 Der ursprünglich französische, bei seinem Tod US-amerikanische Staatsangehörige Caron besaß eine an der Côte d’Azur belegene Eigentumswohnung. Er brachte diese in eine amerikanische Corporation ein, um die Entstehung von Pflichtteilen nach dem für in Frankreich belegene Immobilien geltenden französischen Erbrecht zu verhindern. Die Cour de Cassation [252] b...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Prozessualer Verlauf der Stufenklage

a) Allgemeines Rz. 220 Bei der Stufenklage nach § 254 ZPO wird ein noch nicht zu beziffernder Leistungsanspruch zusammen mit einem Hilfsanspruch (Auskunft, Wertermittlung) erhoben. Die Besonderheit hierbei ist, dass der noch nicht bezifferte Leistungsantrag auch in der sich später herausstellenden Höhe rechtshängig wird.[415] Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der unb...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / II. Vorgehen im Wege der Stufenklage

1. Allgemeines Rz. 219 Der sicherste Weg der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs ist die prozessuale Vorgehensweise durch Erhebung einer Stufenklage (§ 254 ZPO). Dies insbesondere dann, wenn sich Verjährungsprobleme stellen könnten und wenn aller Voraussicht nach auch tatsächlich ein Zahlungsanspruch, in welcher Höhe auch immer, besteht. Ist dagegen ungewiss, ob überhaup...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / i) Verfahrensrechtliche Probleme bei der Stufenklage

aa) Auskunftserteilung nach Rechtshängigkeit Rz. 239 Strittig und von den Gerichten unterschiedlich beantwortet wird die Frage, wie der Kläger zu verfahren hat, wenn der Beklagte die in der ersten Stufe geforderte Auskunft erst nach Erhebung der Stufenklage erteilt hat. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, ob der Kläger danach den Rechtsstreit hinsichtlich des in der e...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / Literaturtipps

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / II. Pflichtteilsbruchteil im Regelfall

Rz. 43 Bei der Berechnung der Pflichtteilsquote ist für jeden Pflichtteilsberechtigten gesondert vorzugehen.[93] Dafür ist abstrakt von den Regeln der gesetzlichen Erbfolge auszugehen (§§ 1924 ff. BGB), jedoch modifiziert durch die §§ 2309, 2310 BGB.mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 4. Prozesskostenhilfe bei der Stufenklage

a) Prozesskostenhilfe des Klägers Rz. 272 Wird im Rahmen einer Stufenklage seitens des Klägers Prozesskostenhilfe beantragt, so ist diese grundsätzlich für alle Stufen zu gewähren, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.[498] Dies gilt auch dann, wenn der Leistungsanspruch ungewiss ist.[499] So bezieht sich grundsätzlich eine vorbehaltslose Prozesskostenhilfe auf sämtli...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 252 Im Rahmen der Geltendmachung des Zahlungsanspruchs, sei es durch Leistungs- oder Stufenklage, trägt der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich die Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, von denen die Höhe und der Grund des Pflichtteilsanspruchs abhängen.[470]mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / a) Wegfall des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 306 Im Falle des § 2309 BGB beginnt die Verjährungsfrist des Pflichtteils entfernter Abkömmlinge und der Eltern erst dann zu laufen, wenn der Pflichtteilsberechtigte neben den oben dargestellten Informationen auch Kenntnis vom Wegfall des vorberufenen Pflichtteilsberechtigten erlangt hat.[547] Der Grund hierfür ergibt sich bereits aus der praktischen Überlegung, dass der...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / 1. Ausgangsüberlegung

Rz. 59 Der Pflichtteilsanspruch bestimmt sich nach dem Pflichtteilsbruchteil und dem Wert des Nachlasses (§ 2303 Abs. 1 S. 2 BGB). Der Pflichtteilsbruchteil richtet sich dabei grundsätzlich nach der Erbquote der gesetzlichen Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB). Die Akzessorietät zwischen Erb- und Pflichtteilsquote wird aber durch § 2310 S. 1 BGB für bestimmte Fälle durchbrochen.[114]...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 3. Höhe der Pflichtteilsquote

Rz. 254 Neben dem Nachweis der Abstammung und seines Pflichtteilsrechts trägt der Pflichtteilsberechtigte auch für die Höhe seiner Pflichtteilsquote die Beweislast, da diese wiederum maßgeblich für die Höhe des Pflichtteilsanspruchs selbst ist.[475] Wird daher seitens des Beklagten die Pflichtteilsquote bestritten, so stellt sich für den Kläger die schwierige Situation, dass...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 5. Sofortiges Anerkenntnis (in der ersten Stufe)

Rz. 274 Ein sofortiges Anerkenntnis (i.S.v. § 93 ZPO) des Auskunftsanspruchs in der ersten Stufe liegt z.B. auch dann vor, wenn bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens der Beklagte zunächst Verteidigungsabsicht angezeigt, nicht aber Klageabweisung beantragt hat und dann innerhalb der Frist des § 276 Abs. 1 S. 2 ZPO das Anerkenntnis abgibt.[503]mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / b) Nach erfolgter Erbauseinandersetzung

Rz. 47 Wurde die Erbengemeinschaft bereits auseinandergesetzt, so greift die Einrede des § 2059 BGB nicht mehr ein. Der Pflichtteilsberechtigte ist nunmehr als Nachlassgläubiger schutzwürdiger, da jeder einzelne Miterbe nach Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft über die ihm zugewandten Nachlassgegenstände frei verfügen kann. Nach § 2058 BGB besteht nunmehr eine unbeschrä...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 7. Vorempfänge

Rz. 264 Beruft sich der Erbe auf das Vorliegen von ausgleichspflichtigen oder anrechnungspflichtigen Zuwendungen, so trägt er hierfür ebenfalls die Beweislast.[489] Macht der Pflichtteilsberechtigte dagegen geltend, dass ihm aufgrund eigener Leistungen gegenüber dem Erblasser ein erhöhter Pflichtteilsanspruch nach den Vorschriften der §§ 2057a, 2316 BGB zusteht, hat er die v...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 6. Fortgeltung von Art. 25 EGBGB für Altfälle

Rz. 29 Schließlich darf nicht vergessen werden, dass für alle vor dem 17.8.2015 eingetretenen Erbfälle die Vorschrift des Art. 25 EGBGB a.F. weiterhin anwendbar bleibt. Für diese Erbfälle bestimmen sich also die Pflichtteile der Angehörigen weiterhin nach dem Heimatrecht des Erblassers – vorbehaltlich einer Rück- oder Weiterverweisung durch das ausländische internationale Pr...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / bb) Kürzungsrecht nach § 2318 Abs. 1 BGB

Rz. 54 Nach § 2318 Abs. 1 BGB haben Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigte entsprechend dem Wert ihrer Zuwendung zum Gesamtnachlass im Innenverhältnis zum Erben die Pflichtteilslast[97] mitzutragen. Rein rechnerisch erfolgt dies durch sog. Kürzung des Vermächtnisanspruchs bzw. des Auflagenverlangens. Rz. 55 Die Höhe des Kürzungsrechts bestimmt sich grundsätzlich nach der w...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 266 Die Bemessung des Streitwertes richtet sich im Rahmen der Stufenklage (§ 254 ZPO) danach, ob der Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung den Zahlungsanspruch ganz oder teilweise schon beziffern kann oder nicht. Ist es dem Kläger nicht möglich, den Zahlungsanspruch zu beziffern, ist der Streitwert gem. § 3 ZPO zu schätzen. Maßgeblich ist dann das Interesse des Klägers....mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs unter gleichzeitiger Behauptung einer Erbenstellung

Rz. 13 In der Praxis kann sich die Situation ergeben, dass der enterbte Pflichtteilsberechtigte vor der Frage steht, ob er die ihn enterbende Verfügung von Todes wegen z.B. nach den §§ 2078 ff. BGB anficht unter gleichzeitiger oder zuvor erfolgter Geltendmachung seines Pflichtteilsanspruchs.[21] Im Fokus einer solchen Vorgehensweise steht die Frage, ob die Geltendmachung des...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / IV. Pflichtteilsanspruch

Rz. 32 Der Pflichtteilsanspruch ist kein Noterbrecht, wie im Bereich des romanischen Rechtskreises, sondern ein reiner Geldanspruch. Er entsteht mit dem Erbfall (§ 2317 BGB). Er ist ab dann vererblich und übertragbar und nach vertraglicher Anerkennung oder Rechtshängigkeit auch pfändbar (§ 852 ZPO). Allerdings hat der BGH die Vollstreckungsmöglichkeit insoweit erleichtert, a...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 3. Anwaltskosten bei der Teilnahme an der Errichtung des Nachlassverzeichnisses

Rz. 269 Die Kosten der Teilnahme des Rechtsanwalts des Beklagten bei einer notariellen Erstellung des Nachlassverzeichnisses (Reisekosten) sind nicht als Kosten des Rechtsstreits aufgrund der Kostenentscheidung des Schlussurteils durchsetzbar, und zwar auch dann nicht, wenn der Erbe durch Teilurteil verurteilt wurde, über den Bestand des Nachlasses durch ein im Beisein des P...mehr