Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegekasse

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegegeld (Pflegeversicher... / 2.3 Sterbemonat

Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats gezahlt, in dem der Pflegebedürftige verstorben ist. Das Pflegegeld ist für diesen (Teil-)Monat nicht zurückzufordern. Wurde das Pflegegeld für den Sterbemonat noch nicht ausgezahlt, erhalten es die Sonderrechtsnachfolger bzw. Erben. Voraussetzung ist jedoch, dass im Sterbemonat mindestens für einen Tag ein Anspruch auf Zah...mehr

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Pflegegeld (Pflegeversicher... / Zusammenfassung

Begriff Pflegebedürftige erhalten Pflegegeld, wenn sie in häuslicher Umgebung durch Angehörige oder sonstige ehrenamtliche Pflegepersonen gepflegt werden. Voraussetzung für den Bezug ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist. Die Höhe des Pflegegeldes staffelt sich nach den Pflegegraden 2 bis 5. Mit dem Pflegegeld soll der Pflegebedürftige in die Lage versetzt werden...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.2.1 Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen

Rz. 19 HI1996277 Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig i. S. d. PflegeZG sind zunächst Personen, die die Voraussetzungen nach den §§ 14, 15 SGB XI erfüllen (§ 7 Abs. 4 Satz 1 PflegeZG). Danach ist pflegebedürftig, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täg...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.6 Abgeltung der Vergütungszuschläge der Pflegekassen (Abs. 2a)

Rz. 31 Der durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz eingeführte Abs. 2a v. 11.12.2018 verpflichtet die Krankenkassen zur Zahlung von 640 Mio. EUR an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung zur pauschalen Abgeltung der Vergütungszuschläge, die von den Pflegekassen nach § 8 Abs. 6 SGB XI an die vollstationären Pflegeeinrichtungen gezahlt werden, wenn diese über zus...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 stellt die zentrale Norm für die Prävention in Pflegeeinrichtungen dar (erster Teil des Titels der Vorschrift). Dabei verpflichtet Satz 1 die Pflegekassen durch eine Soll-Vorschrift zur Erbringung von Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen. Satz 2 schreibt ausdrücklich fest, dass die übrigen Pflichten der Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 11 A...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.4.2 Unterschreiten des Investitionsbetrags (Satz 2)

Rz. 81 Erreicht eine Pflegekasse den in Abs. 2 festgelegten Betrag in einem Jahr nicht, stellt sie die nicht verausgabten Mittel im Folgejahr dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen zur Verfügung, Satz 2. Rz. 82 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen ist dabei verpflichtet, einen Mittelverteilungsschlüssel festzulegen, mit dem die Mittel auf die Pflegekassen zur Wahrnehmun...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 89 Voraussetzung der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung für eine nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson ist deren Versicherungspflicht i. S.v § 3 Abs. 1 Nr. 1a und damit deren Beitragspflicht. Besteht hierüber Streit, entscheidet der zuständige Träger der Rentenversicherung durch Verwaltungsakt. Soweit über eine solche nicht entschieden ist, ist die...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.1.1.5 Leistungsumfang

Rz. 33 Satz 1 legt zugleich auch den Leistungsumfang der Präventionsleistungen fest. Die Verpflichtung der Pflegekassen erfasst dabei sowohl die Entwicklung im Vorfeld (1. Schritt) von Vorschlägen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten als auch die Unterstützung bei der Umsetzung der Vorschläge (2. Sch...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.3 Rechtslage ab 1.4.2007 infolge der Änderung durch das GKV-WSG

Rz. 20 Der Gesetzgeber des GKV-WSG nahm dieses Urteil zum Anlass, § 37 Abs. 2 Satz 1 HS 2 mit Wirkung zum 1.4.2007 erneut zu ändern. Nunmehr umfasste der Anspruch auf Behandlungspflege auch verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 SGB XI a. F. zu be...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.1.3 Qualitätssicherung durch den GKV-Spitzenverband (Satz 3)

Rz. 44 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen legt unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes die Kriterien für die Leistungen nach Satz 1 fest, insbesondere hinsichtlich Inhalt, Methodik, Qualität, wissenschaftlicher Evaluation und der Messung der Erreichung der mit den Leistungen verfolgten Ziele; Satz 3. Rz. 45 Durch die Regelung erhält der Spitzenverband Bund der Pf...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.3 Pflegehilfsmittel

Rz. 13 Von den "allgemeinen" Hilfsmitteln sind die Pflegehilfsmittel zu unterscheiden. Auf diese besteht nach § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB XI ein Versorgungsanspruch gegen die Pflegekasse, wenn die Mittel zur Erleichterung der Pflege oder der Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Die Leistungen der gesetzlic...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.7 Pflicht zu Rehabilitationsmaßnahmen (Abs. 6)

Rz. 97 Die Versicherungsträger haben grundsätzlich Leistungen im Rahmen ihrer vom Gesetz vorgegebenen Zuständigkeit zu erbringen. Insoweit ruhen die Leistungen eines anderen Versicherungsträgers bzw. sind ausgeschlossen. Rz. 98 Nach Abs. 6 haben die Leistungsträger im Rahmen ihres Leistungsrechts auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit ihre medizinischen und ergänzenden Le...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.5 Einleitung von Maßnahmen (Abs. 4)

Rz. 87 Es besteht für sämtliche Sozialleistungsträger die Verpflichtung, vorrangig vor den Leistungen der Pflegeversicherung ihre Möglichkeiten der Leistungserbringung voll auszuschöpfen. Rz. 88 Die Pflegekassen wirken daher unbeschadet ihrer Aufgaben nach den Abs. 1 und Abs. 1a bei den zuständigen Leistungsträgern darauf hin, dass frühzeitig alle geeigneten Leistungen zur Pr...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.8.1 Aussetzungsregel für das Jahr 2020 (Satz 1)

Rz. 107 Im Jahr 2020 mussten die Ausgaben der Pflegekassen für die Wahrnehmung der Aufgaben nach Abs. 1 nicht dem in Abs. 2 festgelegten Betrag entsprechen; Satz 1. Rz. 108 Mit der Regelung wurde, entsprechend der Regelung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Verpflichtung der Pflegekassen, den in § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB XI vorgesehenen Sollwert für Ausgaben für L...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.1.1.4 Zuständigkeit und Aufgaben anderer Leistungsträger – insbesondere gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 27 Für Leistungen zur Prävention, die außerhalb der Einrichtungen i. S. d. § 72 Abs. 2 SGB XI zu erbringen sind, bleiben daher weiterhin die Krankenkassen zuständig (so ausdrücklich die gesetzgeberischen Vorstellungen, vgl. BR-Drs. 640/14 S. 50 = BT-Drs. 18/4282 S. 46; das erkennt auch der GKV-Spitzenverband an, vgl. dessen Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrecht...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 16 Korrespondierende Regelungen finden sich in den in § 5 SGB XI ausdrücklich in Bezug genommenen Vorschriften; so ist § 11 Abs. 1 SGB XI – mit den dort beschriebenen Pflichten der Pflegeeinrichtungen – zu beachten; vgl. Abs. 1 Satz 2. Nach Abs. 1a sind insbesondere § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V und die dort genannten Leistungen der Krankenkassen zur verhaltensbezogenen Präven...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.1.1.2 Soll-Vorschrift

Rz. 23 Satz 1 ist als Soll-Vorschrift ausgestaltet; hier kann in atypischen Fällen von der Erbringung abgesehen werden. Der jeweiligen Pflegekasse steht daher ein begrenztes Ermessen zu, ob sie Leistungen zur Prävention in der betroffenen stationären Pflegeeinrichtungen nach § 71 Abs. 2 SGB XI entwickeln und die Pflegeeinrichtung entsprechend bei der Umsetzung unterstützen w...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.6 Nationalen Präventionsstrategie nach §§ 20d bis 20f SGB V (Abs. 5)

Rz. 91 Die Pflegekassen haben sich auch an der nationalen Präventionsstrategie im Krankenversicherungsrecht nach den §§ 20d bis 20f SGB V mit den Aufgaben zu beteiligen, wie sie in § 5 Abs. 1, 1a und 2 SGB XI niedergelegt sind, Abs. 5. Rz. 92 Abs. 5 ist erst durch Art. 6 Nr. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v....mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.2.1 Zugang zu Leistungen der Krankenkassen zur verhaltensbezogenen Prävention (Satz 1)

Rz. 50 Pflegekassen sollen Pflegebedürftige in häuslicher Pflege beim Zugang zu den in § 20 Abs. 4 Nr. 1 genannten Leistungen der Krankenkassen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5 SGB V unterstützen; Satz 1. Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5 SGB V sind regelmäßig zertifizierte Kurse der gesetzlichen Krankenversicherung, die indivi...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.9 Praxishinweise

Rz. 112 Der GKV-Spitzenverband hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Pflegekassen auf Bundesebene einen Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI i. d. F. v. 28.9.2023 herausgegeben (vgl. auch bereits bei Kuhn-Zuber, TuP 2019, 90), der online auf der Website des GKV-Spitzenverbands im Bereich Pflegeversicherung/Prävention eingesehen werden...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.2.4 Bedarfserhebung (Satz 4)

Rz. 63 Zur Unterstützung der in Satz 3 genannten Umsetzung sollen die Pflegekassen eine Bedarfserhebung hinsichtlich präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen durchführen, Satz 4. Rz. 64 Die Pflegekassen sollen dabei auch im Bereich der ambulanten pflegerischen Versorgung gezielt Bedarfserhebung, Beratung und Empfehlung von Präventionsleistungen unterstützen und damit e...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.3.1 Betragshöhe – 30 Eurocent (Satz 1)

Rz. 75 Die Ausgaben der Pflegekassen für die Wahrnehmung ihrer nach Abs. 1 und Abs. 1a festgelegten Präventionsaufgaben sollen insgesamt im Jahr 2016 für jeden ihrer Versicherten einen Betrag von 0,30 Euro umfassen (vgl. BR-Drs. 640/14 S. 50 = BT-Drs. 18/4282 S. 47). Rz. 76 Mittels Förderanträgen der stationären Pflegeeinrichtungen wird über die Verwendung der Gelder auf Länd...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.4.1 Gebot der Zusammenarbeit und der kassenübergreifenden Leistungen (Satz 1)

Rz. 79 Bei der Wahrnehmung der Präventionsaufgaben nach Abs. 1 und Abs. 1a sollen die Pflegekassen zusammenarbeiten und kassenübergreifende Leistungen zur Prävention erbringen, Satz 1. Rz. 80 Die Regelung zielt darauf ab, durch eine Bündelung der von den Pflegekassen nach Abs. 2 zu verausgabenden Mittel die Effizienz und die Effektivität der Leistungen zur Prävention in stati...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.6.5 Wunsch- und Wahlrecht (Abs. 2 Satz 2 bis 5)

Rz. 20 Bei der Entscheidung über den Leistungsort hat die Krankenkasse die berechtigten Wünsche der Leistungsberechtigten zu berücksichtigen. Unberechtigt ist der Wunsch nur dann, wenn der gewünschte Leistungsort von vornherein ungeeignet ist, eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende qualifizierte außerklinische Intensivpflege zu gewährleisten. Einem konkreten Ortsw...mehr

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Sommer, SGB XI § 126 Zulage... / 2.2 Ausgeschlossene Personen

Rz. 6 Von der Zulageberechtigung ausgenommen sind nach Satz 2 1. Alternative zunächst Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres. Diese Regelung berührt allerdings nicht das Recht auf Kindernachversicherung gemäß § 198 VVG, das auch für die geförderte ergänzende Pflegeversicherung gilt. Hiernach steht zulageberechtigten Eltern ein Recht auf Nachversicherung i...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.2 Änderung des Abs. 2 Satz 1 durch das GMG ab 1.4.2004

Rz. 18 Von dem Urteil des BSG v. 30.10.2001 (B 3 KR 2/01 R) abweichend – und ausdrücklich zunächst nur für diesen Fall –, bestimmte § 37 Abs. 2 Satz 2 HS 2 i. d. F. des GMG, dass der Anspruch auf Behandlungssicherungspflege als Leistung der GKV ab 1.1.2004 das Anziehen und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Kompressionsklasse 2 auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebe...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.10 Verordnung durch Ärzte und Pflegefachpersonal (Abs. 5a) und ärztliche Empfehlung (Abs. 5c)

Rz. 26 Das Fehlen einer vertragsärztlichen Verordnung schließt den Leistungsanspruch auf ein Hilfsmittel grundsätzlich nicht aus (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 16.9.1999, B 3 KR 1/99 R; Urteil v. 28.6.2001, B 3 KR 3/00 R; Urteil v. 10.3.2010, B 3 KR 1/09 R). Durch den mit Wirkung zum 30.10.2012 durch das PNG (vgl. Rz. 6) eingefügten Abs. 5a hat der Gesetzgeber nunmehr klargeste...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.2 Erwerbsfähigkeit/Pflegebedürftigkeit/Vermeidung von Sozialleistungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 15 Während § 4 Abs. 1 Nr. 1 allgemein auf die Vermeidung, Minderung oder Beseitigung einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Behinderung (Teilhabestörung) und auf die Vermeidung ihrer negativen Folgen abstellt, verpflichtet Nr. 2 die Rehabilitationsträger dazu, alles zu tun, um günstig zu beeinflus...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.5 Nationale Präventionsstrategie (Abs. 2)

Rz. 23 Die alltäglichen Lebens-, Lern- und Arbeitsbedingungen sind von erheblicher Bedeutung für ein gesundes Leben. Prävention und Gesundheitsförderung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Das bedeutet, dass die jeweiligen Verantwortungsträger auf der Basis ihrer gesetzlich zugewiesenen Verantwortung tätig werden und sich beteiligen müssen. Nach § 3 Abs. 2 wird der Bezug z...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 1.2 Normzweck

Rz. 9 Der Sinn von Prävention in Pflegeeinrichtungen und des Prinzips des Vorrangs von Prävention und medizinischer Rehabilitation hat der Gesetzgeber teilweise schon selbst ausdrücklich zum Gegenstand der Norm gemacht. Prävention, die regelhaft vor dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit anzusetzen hat, dient dazu, den Eintritt von Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, so ausdrück...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.8.2 Nicht verausgabte Mittel im Jahr 2019 (Satz 2)

Rz. 111 Im Jahr 2019 nicht verausgabte Mittel waren im Übrigen abweichend von Abs. 3 Satz 2 im Jahr 2020 nicht dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen zur Verfügung zu stellen, Satz 2. Auch diese Regelung ist mit Wirkung zum 1.1.2026 wegen Zeitablaufs aufgehoben worden.mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.2.5 Empfehlung (Satz 5)

Rz. 65 Satz 5 räumt den Pflegekassen die Möglichkeit und das Recht ein, Betroffenen Empfehlungen zu den in § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V genannten Leistungen der Krankenkassen zur verhaltensbezogenen Prävention zu geben. Rz. 66 Damit erhalten Pflegefachpersonen und qualifizierte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeit die Möglichkeit und Auf...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 1.6 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 20 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes Gemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen d...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.2.3.1 Fachliche Beratung (Nr. 1)

Rz. 59 Zur Umsetzung der Unterstützung der Pflegebedürftigen bei der verhaltensbezogenen Prävention weist Nr. 1 den Pflegekassen die Pflicht zur fachlichen Beratung zu. Rz. 60 Die fachliche Beratung umfasst die Information und Sensibilisierung der Versicherten und ihrer Angehörigen sowie ihrer Pflegepersonen bezüglich der Möglichkeiten, die mittels Gesundheitsförderung und Pr...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.1.1.6 Modellprojekte

Rz. 36 Die Knappschaft hat u. a. ein Pilotprojekt initiiert, das in Kooperation mit der Lindera GmbH vom 1.11.2020 bis 31.10.2022 erarbeitet wurde und dem Ziel der Sturzprävention und dem Mobilitätserhalt von Bewohnern stationärer Pflegeeinrichtungen dient (vgl. hierzu auch: Tesan, Kompass/KBS 2023, Nr. 9/10, 3). Rz. 37 Das Projekt mit dem Titel "Pflegeeinrichtungen – Mental ...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.2.3 Regelungsinhalte zur Umsetzung (Satz 3)

Rz. 56 Satz 3 definiert inhaltlich die Regelungsinhalte zur Umsetzung. Rz. 57 Dabei hat der Gesetzgeber selbst darauf hingewiesen, dass die in dem "Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI" des Spitzenverbands Bund der Pflegekassen (GKV-SV) aufgeführten Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention in 5 Handlungsfeldern dabei auch für Präven...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.2 Leistungsanspruch (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Der durch das HHVG (vgl. Rz. 2) in Abs. 1 eingefügte Satz 2 hat klargestellt, dass Versicherte einen Anspruch auf Hilfsmittel haben, die mindestens die im Hilfsmittelverzeichnis in § 139 festgelegten Anforderungen an die Qualität der Produkte erfüllen. Diese Qualitätsanforderungen gelten auch für Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, sich abe...mehr

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Sommer, SGB XI § 127 Pflege... / 2.2 Fördervoraussetzungen (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 5 Abs. 2 Satz 1 beschreibt im Einzelnen die Förderbedingungen, die die von dem Versicherungsunternehmen angebotene private Pflege-Zusatzversicherung als Voraussetzung für ihre staatliche Förderung (Zulageberechtigung) erfüllen muss. Wesentliches gesetzgeberisches Ziel dieser für die Versicherungsunternehmen zur Ausgestaltung ihrer förderfähigen Versicherungsprodukte in A...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.6 Anspruchsausschluss gemäß Abs. 3 und Abs. 3a

Rz. 37 Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege ist ausgeschlossen, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Der in Frage kommende Personenkreis ist grundsätzlich uneingeschränkt. Angehörige wie Ehegatten oder ältere Kinder, aber auch sonstige Personen sind zu berücksichtigen, sofern sie im Haushalt leben. Ei...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.4 Rechtsstand ab 1.1.2017 aufgrund der Änderung durch das PSG II

Rz. 22 Mit dem Inkrafttreten des PSG II v. 21.12.2015 zum 1.1.2017 hat der Gesetzgeber in Abs. 2 Satz 2 den 2. Halbsatz (der Anspruch umfasst verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 SGB XI zu berücksichtigen ist) gestrichen. Damit wird ein Neb...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte bei Verbänden und Vereinen

Tz. 4 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Neben hauptberuflichen angestellten Arbeitnehmern unterliegen auch solche Mitarbeiter der Sozialversicherungspflicht, die nebenberuflich beschäftigt sind, z. B. Teilzeitbeschäftigte, Aushilfskräfte oder kurzfristig Beschäftigte. Diese Personengruppen unterliegen aber nicht in allen fünf Zweigen des Sozialversicherungsrechts ("Fünf Säulen der ...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.3.3 Kinder

Rz. 17 Weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Haushaltshilfe ist, dass zum Zeitpunkt des Beginns der "Verhinderung an der Haushaltsführung durch den Rehabilitanden" (vgl. Rz. 18) im Haushalt zumindest ein Kind lebt, das nicht älter als 11 Jahre (Rz. 18) oder zwar älter als 11 Jahre, aber behindert und auf Hilfe angewiesen (vgl. Rz. 19) ist. Keine Rolle spielt, ob das Kin...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.1 Zwingende Hinweispflichten der Pflegekasse (Abs. 1)

2.1.1 Grundsätzliche Vorgaben (Satz 1 HS 1) Rz. 21 Die Pflegekasse hat dem Versicherten unmittelbar nach Eingang eines erstmaligen Antrags auf Leistungen oder weiterer Anträge auf Leistungen – wie sie ausdrücklich in Bezug genommen wurden – die in den Nr. 1 und 2 beschriebenen Hinweise zu geben; Satz 1 HS 1. Rz. 22 Abs. 1 begründet einen echten Anspruch i. S. eines subjektiven...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.2 Wächteramt der Pflegekassen (Abs. 2)

Rz. 60 Abs. 2 regelt das Wächteramt der Pflegekassen, die sicherzustellen haben, dass die Beratungsstellen die Anforderungen an die Beratung nach § 7a einhalten (Satz 1) und den Pflegekassen hierzu auch die notwendigen Sicherstellungsinstrumente in Form vertraglicher Vereinbarungen an die Hand geben (Satz 2). Rz. 61 Zunächst eröffnet § 7b Abs. 2 i. V. m. § 7a Abs. 8 im Rahmen...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.4 Aufgaben der Pflegekassen zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung (Abs. 4)

Rz. 101 Abs. 4 betrifft organisatorische Fragen der Bereitstellung von Pflegeberatung. Rz. 102 Die Regelung hat zum Ziel, die Pflegeberatung möglichst wirtschaftlich zu erbringen. Es soll vermieden werden, dass alle Pflegekassen zugleich an jedem Ort Pflegeberater/-innen vorhalten und in die Pflegestützpunkte entsenden müssen. Vielmehr soll abgestimmt festgelegt werden, welch...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.5.1 Zuhilfenahme von Pflegeberatern der Pflegekassen (Satz 1)

Rz. 115 Abs. 5 Satz 1 zeigt Wege auf, auf denen die privaten Unternehmen Pflegeberatung sicherstellen können. Insbesondere sind sie befugt, Pflegeberater/-innen der Pflegekassen für bei ihnen versicherte Personen zu nutzen. Die privaten Krankenversicherungen kommen dem gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung durch die gegründete Gesellschaft COMPASS Private Pflegeberatung G...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 1.3 § 7b Ausdruck des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs

Rz. 12 Die gesetzliche Ausrichtung der Regelung nach § 7b ist nach dem Willen des Gesetzgebers als eine zusätzliche Pflicht des Leistungserbringers, d. h. der Pflegekasse, einzustufen. Dies wird durch Abs. 2 explizit dargestellt, da die Pflegekasse sicherzustellen hat, dass die Beratungsleistungen den Anforderungen gemäß Beratung an § 7a gerecht werden. Hierzu ist die Pflege...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.1.3.2 Ausstellung eines Beratungsgutscheins (Nr. 2)

Rz. 42 Alternativ kann die Pflegekasse dem Versicherten auch einen Beratungsgutschein ausstellen, in dem die Beratungsstellen benannt sind, bei denen der Gutschein zulasten der Pflegekasse innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang eingelöst werden kann; Nr. 2. Rz. 43 Wie die Beratung nach Nr. 1 innerhalb von 2 Wochen durchzuführen ist, ist auch der Beratungsgutschein nach Nr...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.2.2.2 Haftung für Schäden (Nr. 2)

Rz. 76 Nr. 2 sieht weiter als zulässigen, aber auch notwendigen Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen Regelungen zur Haftung für Schäden, die der Pflegekasse durch fehlerhafte Beratung entstehen, vor. Rz. 77 Zum Ausschluss einer Haftung für Schäden, die der Pflegekasse durch fehlerhafte Beratung der Beratungsstellen entstehen können, ist die Pflegekasse von der Haftung ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.1.3.1 Angebot eines Beratungstermins (Nr. 1)

Rz. 34 Die Pflegekasse hat dem Versicherten unter Angabe einer Kontaktperson einen konkreten Beratungstermin anzubieten, der spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang durchzuführen ist, Nr. 1. Rz. 35 Diese Variante greift, wenn die Pflegekasse beabsichtigt, das Beratungsangebot selbst umzusetzen. Sie hat dann die Durchführung der Beratung nach § 7a SGB XI unter An...mehr