Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegegeld

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Wohlfahrtsverbände (§ 4 Nr. 18 UStG)

Tz. 104 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Wohlfahrtspflege ist die planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte Sorge für Notleidende oder gefährdete Mitmenschen (s. § 66 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Die Sorge kann sich auf das gesundheitliche, sittliche, erzieherische oder wirtschaftliche Wohl erstrecken und Vorbeugung oder Abhilfe bezwecken. Eine beispi...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Berechnung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens

Rz. 75 Die Partei hat einzusetzen: § 115 ZPO regelt: Zitat "(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:" 1. a) die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten Beträge; b) bei Parteien, die ein Einkommen aus...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.3 Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit

Rz. 13 Persönliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ist gemäß § 237 Abs. 1 Nr. 3 das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bei Rentenbeginn und für insgesamt 52 Wochen nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten (der 52-wöchigen Arbeitslosigkeit steht der Bezug von Anpassungsgeld für entlassene ...mehr

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Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetze 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 1, Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Abs. 1 benannte die allgemeinen Voraussetzungen für Versicherten- und Hinterbliebenenrenten. Abs. 2 und 3 enthielt neben Hinzuverdienstgrenzen eine negative Anspruchsvoraussetzung für Ansprüche auf Altersren...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Dörr, Verwaltungsakte nach Abtretung oder Pfändung von Renten?, SGb 1988 S. 8. Elling, Abtretung von Sozialleistungen, NZS 2000 S. 281. Eichenhofer, Erstattung trotz Vorausabtretung?, SGb 1991 S. 292. von Einem, Rechtliche Probleme bei der Abtretung sozialrechtlicher Ansprüche, JR 1993 S. 270. Günther, Abtretung, Pfändung und Abzweigung von Sozialleistungen, ZFSH/SGB 1998...mehr

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Blindenhilfe / 3.1 Vorrangige Leistungen

Zu den Leistungen, die insoweit der Blindenhilfe vorrangig sind, gehören z. B. Leistungen an Blinde nach den Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes [1] oder ein Pflegegeld[2], das aus der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt wird. Vorrang vor der Blindenhilfe hat insbesondere das Blindengeld, das von den Ländern einkommens- und vermögensunabhängig gezahlt wird. Das Landes...mehr

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Blindenhilfe / 3.2 Leistungen der häuslichen Pflege

Soweit ein Antragsteller auch Leistungen der häuslichen Pflege aus der sozialen Pflegeversicherung erhält, sind diese Leistungen teilweise anzurechnen. Dies gilt auch, soweit es sich um Sachleistungen handelt.[1] Die Leistungen sind danach bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 2 mit 50 % des Pflegegeldes des Pflegegrades 2, bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 3, 4 und 5 mit...mehr

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Pflegezulage (Versorgungsamt) / 4.1 Pflegegeld/Pflegesachleistung/Kombinationsleistung

Die Pflegeleistungen ruhen in Höhe der bezogenen Pflegezulage, d. h. die Pflegekasse hat bei höherem Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung die Differenz zu zahlen. Ein Beispiel zur Berechnung von Kombinationsleistung kann im GR v. 20.12.2022 zu § 38 SGB XI Abschn. 3 Abs. 4 nachgelesen werden.mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 2 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls so hilflos sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen, wird Pflegegeld gezahlt, eine Pflegekraft gestellt oder Heimpflege gewährt.[1] Das Pflegegeld ist eine Leistung in Geld, die anstelle der Pflege (Sachleistung) ge...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 223 & Übertragung (siehe auch Rdn 10 ff., 74 ff.) Vorliegend handelt es sich um einen klassischen Regelungsgegenstand, nämlich eine Grundstücksübergabe mit z.T. höchstpersönlichen Gegenleistungen. Vorliegender Übergabevertrag ist im Gegensatz zur Hofübergabe kein typischer Leibgedingvertrag, also kein Vertrag, auf den die landesrechtlichen Regelungen über Art. 96 EGBGB ohn...mehr

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Pflegezulage (Versorgungsamt) / 4.2 Ersatz-/Kurzzeit-/Tages-/Nachtpflege

Die anfallenden Kosten für vorübergehende fremde Hilfe (z. B. wegen Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson) werden für 6 Wochen vom Versorgungsamt in voller Höhe übernommen. Der Beschädigte kann gegenüber der Pflegekasse weitere Leistungen nur geltend machen, wenn die laufenden Leistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung, Tages- und Nachtpflege) und die ...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 2.2.3 Anpassung der Renten

Der Jahresarbeitsverdienst wird zum 1.7. eines jeden Jahres angepasst, d. h. erhöht. Somit erhöhen sich auch die Rentenleistungen entsprechend der Nettolohnentwicklung. Die vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Geldleistungen für Unfälle, die im vorausgegangenen Kalenderjahr oder früher eingetreten sind, und das Pflegegeld werden zum 1.7. jeden Jahres entsprechend dem Prozent...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Muster: Auskunftsanforderung beim ehemaligen Betreuer

Rz. 53 Bereits im Rahmen des Verpflichtungstermins beim Nachlassgericht sollte der Nachlasspfleger klären, ob der Erblasser vor seinem Tode unter gesetzlicher Betreuung stand, §§ 1814 ff. BGB. Das Betreueramt erlischt mit dem Tod. Daher hat der bisherige Betreuer, sobald die betreute Person verstorben ist, grundsätzlich keinerlei Pflichten und keine Rechte mehr diesbezüglich,...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Hausgrundstücks mit auf den Tod aufgeschobener Erfüllung, Vereinbarung von Pflege, Geschwistergleichstellung, Auflassungsvormerkung, unwiderrufliche postmortale Vollmacht

Rz. 264 Muster 1.9: Übertragung eines Hausgrundstücks mit auf den Tod aufgeschobener Erfüllung, Vereinbarung von Pflege, Geschwistergleichstellung, Auflassungsvormerkung, unwiderrufliche postmortale Vollmacht Muster 1.9: Übertragung eines Hausgrundstücks mit auf den Tod aufgeschobener Erfüllung, Vereinbarung von Pflege, Geschwistergleichstellung, Auflassungsvormerkung, unwid...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 222 Muster 1.6: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf d...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.5.4 Pflegegeld

Leistungen aus der Pflegeversicherung, Blindengeld und ähnliche Sozialleistungen sind Einkommen[52], wobei § 1610a BGB zu beachten ist. Nach § 1610 BGB besteht die Vermutung, dass infolge von Körper- oder Gesundheitsschäden dem Berechtigten gewährte Sozialleistungen durch den schädigungsbedingten Mehrbedarf aufgezehrt werden. Pflegegeld nach §§ 37 ff. SGB XI, das an den Pfleg...mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.4 Pflegegeld

Leistungen aus der Pflegeversicherung, Blindengeld und ähnliche Sozialleistungen sind Einkommen[1], wobei § 1610a BGB zu beachten ist. Nach § 1610 BGB besteht die Vermutung, dass infolge von Körper- oder Gesundheitsschäden dem Berechtigten gewährte Sozialleistungen durch den schädigungsbedingten Mehrbedarf aufgezehrt werden. Pflegegeld nach §§ 37 ff. SGB XI, das an den Pflege...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.2.4 Einsatz ansonsten geschützter Einkünfte

Im Rahmen der gesteigerten Unterhaltsverpflichtung muss der Unterhaltspflichtige auch solche Einkünfte für den Kindesunterhalt verwenden, die üblicherweise unterhaltsrechtlich nicht zum Einkommen zählen. Hierbei handelt es sich insbesondere um den Sockelbetrag des Elterngeldes[1] (§ 11 Satz 4 BEEG), weitergeleitetes Pflegegeld (§ 13 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 SGB XII), Einkommen, das ...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.4 Einnahmen zum Lebensunterhalt

Rz. 12 Zu den Einnahmen eines Versicherten zum Lebensunterhalt gehören alle Bruttoeinnahmen, mit denen der Lebensunterhalt bestritten werden kann, und zwar ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur Verfügung stehen (BSG, Urteil v. 19.9.2007, B 1 KR 7/07 R). Hierzu zählt Erwerbseinkommen jeglicher Art, unabhängig davon, ob und in welchem Umfan...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausschluss der Ausgleichung, Abs 2.

Rn 16 Hat der Abkömmling für seine Leistungen bereits einen Gegenwert aus dem Vermögen des Erblassers erhalten, ist nach II 1 Var 1 eine Ausgleichung ausgeschlossen. Es genügt, wenn auf Grund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses eine Gegenleistung vereinbart wurde (Var 2), wobei das Entgelt zum Wert der erbrachten Leistung angemessen sein muss. Dies ist bei der üblichen V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erhöhungsbeträge, S 1.

Rn 3 Der Grundfreibetrag wird unabhängig davon gewährt, aus welcher Quelle die Gutschrift fließt und welcher Rechtsgrund ihr zugrunde liegt. Über diesen allein betragsmäßig fixierten Pfändungsschutz stellt § 902 S 1 nach ihrem Rechtsgrund bestimmte Erhöhungsbeträge von der Pfändung frei. Dabei werden in § 902 S 1 Nr 1–5 die Rechtsgrundlagen konkret bezeichnet. In der Auffang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Modifikation des pfändungsfreien Betrags, Abs 2.

Rn 7 Durch § 906 II wird, jenseits der Reduzierung bei einer privilegierten Pfändung nach Abs 1, die Modifikation des pfändungsfreien Guthabens nach §§ 899 I, 902 S 1 ermöglicht. Die Norm basiert auf der bisherigen Regelung in § 850k IV 2, die noch dem Regierungsentwurf zugrunde gelegen hat. Dieser Regelungsvorschlag enthielt eine enumerierte Aufzählung der zu berücksichtige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Sozialleistungen.

Rn 8 Als Grundsatz kann festgehalten werden, dass als Einkommen alle Sozialleistungen anzusehen sind, die Lohnersatzfunktion haben. Leistungen nach SGB II sind Einkommen, auch die Beträge, die als Mehrbedarf für Alleinerziehung gewährt werden (BGH FamRZ 10, 1324). Streitig ist, ob die Hilfe zum Lebensunterhalt gem § 27 ff SGB XII zum Einkommen hinzuzurechnen ist. § 115 I 3 N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Unpfändbarkeit.

Rn 23 Die zu pfändende Forderung darf keinem Pfändungsverbot oder keiner Pfändungsbeschränkung unterliegen. Zu beachten sind deswegen die Pfändungsbeschränkungen der ZPO insb aus den §§ 850 ff, 899 ff sowie § 23 EGZPO für Flutopferhilfen. Dies gilt außerdem für sozialrechtliche Pfändungsverbote, etwa § 76 S 1 EStG zum steuerrechtlichen Kindergeld (vgl § 850 Rn 22), § 54 III ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Ausschluss des Anspruchsübergangs auf den Sozialhilfeträger.

Rn 8 Der Anspruchsübergang nach § 94 III 1 Nr 2 SGB XII ist bei unbilliger Härte ausgeschlossen. Dies richtet sich nach öffentlichem Recht. Eine an sich unter § 1611 zu subsumierende Fallkonstellation, die jedoch nicht alle Merkmale dieser Norm, wie etwa das Verschulden, erfüllt und deshalb nicht zur Verwirkung des Unterhalts führt, ist grds nicht unter § 94 III SGB XII zu s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Einmalige Geldleistungen und Zahlungen bei Körper- und Gesundheitsschäden (Abs 2 Nr 2).

Rn 72 Das Guthaben des Schuldners ist außerdem in Höhe der einmaligen Geldleistungen nach § 54 II SGB I unpfändbar. Dies betrifft etwa das Sterbegeld nach § 64 SGB VII, Leistungen für Erstausstattung einer Wohnung (BGH ZInsO 17, 2647 Rz 17), bei Schwangerschaft oder Klassenfahrten etc, §§ 24 III, 28 II SGB II, 31 I SGB XII. Auch dafür gilt die beschränkte Möglichkeit eines Ü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Über den automatisch pfändungsgeschützten Grundfreibetrag des § 899 I 1 hinaus werden weitere Gutschriften nicht von der Pfändung des Guthabens erfasst. Das Gesetz bezeichnet diese Beträge als Erhöhungsbeträge. Sie entsprechen der zweiten Stufe des Kontopfändungsschutzes im bisherigen Recht. Für diese prinzipiell nach ihrem Rechtsgrund bestimmten Beträge gilt ein vom Sc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Sozialleistungen.

Rn 1 Als Sozialleistungen iSd Vorschrift sind anerkannt worden Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Blindengeld Grundrente § 31 BVG Schwerbeschädigtenzulage § 31 BVG Pflegezulage § 35 BVG Kleiderzulagen und Wäschezuschuss §§ 35, 15 BVG Sonstige Zulagen nach §§ 14, 31 V, 35 BVG Orthopädische Mittel, Badekuren §§ 11, 13, 16 ff, 18 BVG Berufsschadensausgleichsrenten § 30 BVG Ausgl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse (Nr 2).

Rn 24 Besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse sind zu berücksichtigen, soweit sie nicht schon in die Bemessung des notwendigen Unterhalts nach Abs 1 lit a eingegangen sind. Das Bedürfnis muss aktuell und konkret sein und darf bei den meisten Personen in vergleichbarer Lage nicht auftreten. Die Vorschrift soll einen Ausgleich schaffen, wenn der individuelle Bedarf d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Nachlassansprüche.

Rn 3 Erfasst werden alle schuldrechtlichen, dinglichen (BGH NJW 54, 1523), erbrechtlichen (zB Auskunftsanspruch Ddorf FamRZ 15, 163) und öffentlich-rechtlichen Nachlassansprüche (zB Pflegegeld BSG SozR 4–1500 § 75 Nr 18), nicht aber die Ausübung von Gestaltungsrechten, wie Testamentsanfechtung, der Anspruch auf Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder der Anspruch gegen de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Normzweck.

Rn 1 § 1880 ersetzt § 1836d u § 1836c aF und bestimmt, inwieweit der Betreute die Kosten der Betreuung zu tragen hat und in welchem Umfang dem Staat bei Vorleistung ein Regressanspruch ggü dem Betreuten (bzw seine Erben) zusteht. Gem § 1808 II 1 gilt die Regelung auch für den Mündel. Im Gegensatz zu § 1836d aF bezieht sich die Vorschrift nur auf die Vergütung und den Aufwend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zweckgebundene Forderungen.

Rn 12 Eine Forderung ist dann nicht übertragbar und damit unpfändbar, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne eine Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann. Neben den höchstpersönlichen Ansprüchen des Berechtigten (Rn 9 ff) kommt dies in Betracht, wenn ein Gläubigerwechsel zwar rechtlich vorstellbar, das Interesse des Schuldners an der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Änderungsgründe.

Rn 95 Von der Frage, ob § 765a durch den Kontopfändungsschutz verdrängt wird, ist zu unterscheiden, ob auf einem bestehenden Pfändungsschutzkonto ein Schutz nach § 765a gewährt werden kann. Ausdrücklich ist diese Bestimmung in § 850k IV 2 nicht erwähnt. Wegen ihrer grundlegenden Bedeutung wird aber eine entsprechende Anwendbarkeit zu bejahen sein. Dies geht allerdings nicht,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit.

Rn 8 Der Anspruch auf Familienunterhalt dient der Deckung des Bedarfs der gesamten Familie, nicht nur eines Ehegatten. Die Bedürftigkeit eines Ehegatten ist nicht Anspruchsvoraussetzung (BGH FamRZ 66, 138). Die Bedürftigkeit einzelner Familienmitglieder (etwa Pflegebedürftigkeit) kann sich allerdings auf den Umfang des angemessenen Familienunterhalts auswirken (BGH FamRZ 20,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 52 Das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto wird grds für die Dauer eines Monats in Höhe des Sockelbetrags nicht von der Pfändung erfasst, Abs 1 S 1. Geschützt ist jeder Zahlungseingang unabhängig davon, ob das Guthaben aus pfändbaren oder unpfändbaren Gutschriften resultiert (BGH NZI 19, 975 [BGH 26.09.2019 - IX ZB 21/19] Rz 18), ob die Leistung einmalig (LG Bonn VuR 14...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufwandsentschädigungen, Auslösungen etc (Nr 3).

Rn 9 Aufwandsentschädigungen gelten besondere Belastungen des ArbN ab, die nicht mit den regelmäßigen Bezügen vergütet werden. Sie betreffen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit notwendig werden, ohne bereits mit dem Tätigkeitsentgelt abgegolten zu sein (BGH NZI 17, 461 Rz 10). Die Entschädigungen stellen damit einen Ersatz für tatsächlich entstandenen Aufwa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorsorgeaufwendungen.

Rn 49 Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeiträge können in angemessener und nachgewiesener Höhe einkommensmindernd geltend gemacht werden (vgl Ziff 10.1 der Leitlinien; zu Einzelheiten vgl FAKomm-FamR/Kleffmann vor § 1361 Rz 148). Die Angemessenheit richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen bzw dem Versicherungsschutz, der vor der Trennung bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Erziehungsgelder, Studienbeihilfen etc (Nr 6).

Rn 20 Die Ansprüche sollen den Schuldner bei Erziehung, Schul- oder Berufsausbildung oder Studium unterstützen, zu Fortbildungsaufwendungen vgl Rn 9. Sie werden auf privatrechtlicher Grundlage etwa durch ArbG und Stiftungen, aber auch auf öffentlich-rechtlicher Basis erbracht. Dazu gehören Leistungen von Unternehmen mit dem Ziel, dass der Empfänger nach Abschluss eines Studi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält einen weiteren Fall der Ausgleichung, diesmal aber nicht für Leistungen des Erblassers an einzelne Abkömmlinge, sondern ›umgekehrt‹ für Leistungen, die dem Erblasser oder beim wechselseitigen Testament (§ 2269) dem erstverstorbenen Ehepartner (Rn 4) zugutegekommen sind. Die Vorschrift ist subsidiär, eine Ausgleichung entfällt, wenn für die dem Erb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Öffentlich-rechtliche Rechte und Pflichten.

Rn 52 Öffentlich-rechtliche Ansprüche gehören zum Vermögen des Erblassers und sind grds vererblich, sofern dies nicht durch besondere Rechtsnormen oder durch das Wesen des Anspruchs ausgeschlossen ist, mit der Folge, dass Sozialleistungen grds vererblich sind (OVG Schlesw FamRZ 09, 1865). IÜ richtet sich deren Vererblichkeit nach dem Zweck der jeweiligen öffentlich-rechtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 13. Einnahmen für häusliche Pflege durch Angehörige (§ 3 Nr 36 EStG)

Rz. 197 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Wird ein Mensch, der pflegebedürftig ist, von einem Angehörigen oder einer Person, die dazu sittlich verpflichtet ist, gepflegt, sind die Einnahmen bis zur Höhe des Pflegegeldes, mindestens in Höhe des Entlastungsbetrags nach § 45b Abs 1 Satz 1 SGB XI von zZ 125 EUR, steuerfrei. Diese Steuerbefreiung wurde durch das JStG 1996 vom 11.10.1995...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Anspruchsberechtigung – § 113 EStG

Rz. 5 Nur aktiv tätige Erwerbspersonen haben Anspruch auf die Energiepreispauschale. Der Gesetzgeber begründet diese Einschränkung damit, dass dieser Personenkreis einen Ausgleich für die drastisch gestiegenen erwerbsbedingten Aufwendungen (Fahrt zum Betreib bzw. Arbeitsstätte) erhalten soll. Anspruchsberechtigt sind somit Personen, die im Vz 2022 Einkünfte aus Land- und Fors...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 44 Pflege / 2.3.1 Pflegegeld als Geldleistung

Rz. 9 Liegen die Voraussetzungen des § 44 vor, wird Pflegegeld gezahlt, eine Pflegekraft gestellt (Hauspflege) oder Heimpflege gewährt (vgl. § 44 Abs. 1). Abs. 1 nennt an erster Stelle die Zahlung von Pflegegeld. Anders als nach der Vorgängervorschrift des § 558 RVO a. F. wird Pflegegeld nicht anstelle der Pflege als Sachleistungssurrogat gezahlt, sondern als Geldleistung. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 44 Pflege / 2.3.6 Ruhen des Anspruchs auf Pflegegeld (Abs. 3)

Rz. 15 Abs. 3 Satz 1 regelt das Ruhen des Pflegegeldes bei stationärer Behandlung, Unterbringung in einer Einrichtung der Teilhabe am Arbeitsleben und Unterbringung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, Doppelleistungen zu vermeiden. Daraus folgt, dass ein (der Höhe nach vollständiges) Ruhen nur in Betracht kommt, wenn die Einricht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 44 Pflege / 2.3.4 Erhöhung des Pflegegeldes

Rz. 13 Wenn die Aufwendungen für die Pflegekraft das Pflegegeld übersteigen, kann dieses gemäß Abs. 2 Satz 3 angemessen erhöht werden. Den Erhöhungsbetrag muss der Versicherte zweckentsprechend einsetzen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 44 Pflege / 2.3.3 Höhe des Pflegegeldes

Rz. 11 § 44 Abs. 2 Satz 1 und 2 legen den Rahmen für den Monatsbetrag des Pflegegeldes fest. Hierbei sind 3 Kriterien maßgeblich: Art oder Schwere des Gesundheitsschadens, Umfang der erforderlichen Hilfe und Rahmen zwischen Mindest- und Höchstbetrag, der jährlich dynamisiert wird . Abs. 2 Satz 1 benennt den monatlichen Mindestbetrag von 300,00 EUR und den monatlichen Höchstbetra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 44 Pflege / 2.3.5 Anpassung des Pflegegeldes (Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 und 6)

Rz. 14 Gemäß Abs. 2 Satz 2 wird das Pflegegeld jeweils zum gleichen Zeitpunkt, zu dem die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden, angepasst. Die jährliche Anpassung erfolgt gemäß Abs. 4 entsprechend dem Faktor, der für die Anpassung der vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Geldleistungen (z. B. die Rente) maßgeblich ist. Gemäß Abs. 6 setzt die Bundesreg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 44 Pflege / 2.3.2 Beginn und Ende des Anspruchs

Rz. 10 Pflegegeld wird gezahlt und die Pflegesachleistungen werden gemäß Abs. 1 gewährt, "solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls so hilflos sind, ...". Daher entsteht der Anspruch mit dem Entstehen der Voraussetzungen nach Abs. 1, also mit dem Entstehen der Hilflosigkeit. Entfällt die Hilflosigkeit, so endet die Voraussetzung für die Zahlung von Pflegegeld. Wurde...mehr