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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflegepersonal / D. Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen

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Rz. 19

Stand: EL 141 – ET: 03/2025

> Einkünfte aus dem betreuten Wohnen von > Menschen mit Behinderungen in Gastfamilien (vgl § 35a SGB VIII) werden von der FinVerw als solche aus freiberuflicher Tätigkeit iSd § 18 Abs 1 Nr 1 EStG behandelt. Soweit die > Einnahmen auf Leistungen eines Leistungsträgers nach dem SGB beruhen, sind sie nach § 3 Nr 10 Satz 1 EStG steuerfrei (> Pflegegeld Rz 4). Einnahmen von anderen Personen sind ebenfalls steuerfrei, jedoch nur bis zu den Beträgen, die nach SGB XII gewährt werden (vgl § 3 Nr 10 Satz 2 EStG).

 

Rz. 20

Stand: EL 141 – ET: 03/2025

Soweit die Einkünfte nicht nach § 3 Nr 10 EStG steuerfrei sind, können > Betriebsausgaben pauschal iHv 400 EUR für jeden aufgenommenen > Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. BA dürfen jedoch höchstens iHd stpfl > Einnahmen abgezogen werden (vgl § 3 Nr 10 Satz 3 EStG). Abweichend von § 3c EStG sind die Aufwendungen aber in vollem Umfang und nicht nur im Verhältnis der stpfl zu den steuerfreien Einnahmen abzugsfähig. Dies entspricht der Regelung zur Ermittlung der Einkünfte aus der Kindertagespflege (> Rz 10). Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr 11 oder Nr 26 EStG kommt nicht in Betracht.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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