Fachbeiträge & Kommentare zu Outsourcing

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Vertragsgestaltung und Parteiwille

Rz. 65 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Grundsätzlich folgt das Steuerrecht einer von den Beteiligten gewählten vertraglichen Gestaltung ihrer Rechtsverhältnisse. Voraussetzung ist allerdings, dass das Vereinbarte konsequent durchgeführt wird. Rz. 66 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Anders wird aber entschieden, wenn Missbrauch (§ 42 AO) anzunehmen ist, weil der wirtschaftliche Gehalt mi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 10 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Zweiter Entwurf zur Modernisierung der Outsourcing-Regelungen und Integration in die MaRisk Übermittlungsschreiben vom 10. August 2007

[…] nachdem die Inhalte des ersten Entwurfs zu den neuen Outsourcing-Regelungen vom 05.04.2007 intensiv im MaRisk-Fachgremium diskutiert wurden, freue ich mich, dass ich Ihnen nun den zweiten Entwurf zuleiten kann. Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf habe ich zur leichteren Nachvollziehbarkeit farblich gekennzeichnet. Bevor ich auf fachliche Aspekte eingehe, möchte ich mic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 9 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Erster Entwurf zur Modernisierung der Outsourcing-Regelungen und Integration in die MaRisk Übermittlungsschreiben vom 5. April 2007

[…] nachdem ich im Anschreiben zur Veröffentlichung der MaRisk vom 20.12.2005 eine grundlegende Modernisierung bestehender Outsourcing-Regelungen und deren Integration in die MaRisk ­angekündigt hatte, kann ich Ihnen nunmehr einen ersten Entwurf vorlegen. Der Entwurf wurde von Mitarbeitern der Deutschen Bundesbank und meiner Behörde ausgearbeitet. Die neuen Passagen zur Ausla... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 11 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Rundschreiben 5/2007 (BA) zur Modernisierung der Outsourcing-Regelungen und Integration in die MaRisk Übermittlungsschreiben vom 30. Oktober 2007

[…] nachdem ich Ihre Stellungnahmen zum zweiten Entwurf vom 13.08.2007 ausgewertet habe, kann ich Ihnen nunmehr eine offizielle Neufassung der MaRisk zuleiten, die insbesondere um neue Outsourcing-Regelungen ergänzt wurde. Die neuen MaRisk sowie einige weitere Dokumente sind diesem Schreiben als Anlagen beigefügt. Alle Dokumente sind darüber hinaus unter www.bafin.de sowie ww... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Arten von Auslagerungen

Rz. 1 Adam Smith demonstrierte vor über zweihundert Jahren, dass sich die Produktion von Stecknadeln erheblich steigern lässt, wenn der gesamte Herstellungsprozess in einzelne Abschnitte unterteilt wird und diese Abschnitte spezialisierten Arbeitern zugewiesen werden.[1] Das viel beschworene Stecknadelbeispiel von Smith hat später berühmte Nachahmer gefunden (z. B. bei der F... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.9 Risikoanalyse ("Pre-outsourcing analysis") gemäß den EBA-Leitlinien

Rz. 203 Die EBA unterscheidet in ihren Leitlinien zu Auslagerungen zwischen der Auslagerung von kritischen oder wesentlichen Funktionen ("critical or important functions") und sonstigen Auslagerungen.[1] Der Begriff "kritische oder wesentliche" Funktion ist als Einheit zu verstehen, so dass zwischen der Auslagerung von kritischen/wesentlichen Funktionen einerseits und nicht ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Bedeutung von Auslagerungen für den Bankensektor

Rz. 3 Natürlich spielt die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf Dritte auch bei Banken und Finanzdienstleistern eine wichtige Rolle.[1] Auslagerungen fallen im Bankensektor sogar auf besonders fruchtbaren Boden, da die Institute im Vergleich zu Industrieunternehmen immer noch einen recht hohen Anteil der Leistungen in Eigenregie erstellen.[2] Dennoch geht der Trend ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Einbeziehung in das Risikomanagement

Rz. 185 Betrachtet man den gesamten Auslagerungsprozess, der von der strategischen Grundsatzentscheidung über die Anbahnung und Implementierung bis hin zum Regelbetrieb reicht, so nimmt die "Analyse der Risiken" eine exponierte Stellung ein.[1] Erst durch deren Einbindung in den Auslagerungsprozess entfaltet die Risikoanalyse ihre volle Wirksamkeit. Zugleich trägt das Instit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 41 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Rundschreiben 10/2021 (BA) zur Neufassung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 16. August 2021

[…] ich freue mich, Ihnen nunmehr die finale Fassung der MaRisk vorlegen zu können, wie sie sich nach Abschluss des im Oktober 2020 angestoßenen Konsultationsverfahrens darstellt. Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen sowie der Diskussionen in den drei Sitzungen des Fachgremiums MaRisk am 12. und 19.02. sowie am 04.03.2021 sind noch für eine Reihe von strittigen Punkt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Aktivitäten und Prozesse, die ansonsten vom Institut selbst erbracht würden

Rz. 136 Der Auftrag eines Institutes an ein anderes Unternehmen, Aktivitäten und Prozesse im Zusammenhang mit Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen wahrzunehmen, führt nicht zwingend zum Vorliegen einer Auslagerung im Sinne der MaRisk. Zusätzlich ist erforderlich, dass es sich dabei um die Wahrnehmung von Aktivitäten und... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Chancen und Risiken von Auslagerungen

Rz. 8 Ein wesentliches Motiv für die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf Dritte ist für die Institute die Möglichkeit der Kostenreduzierung. Spezialisierte Auslagerungsunternehmen können in der Regel Größenvorteile und Mengeneffekte sowie Erfahrungs- und Know-how-Vorteile realisieren. Ein weiterer Effekt mit potenziellen Kostenvorteilen kann die Umwandlung von fixe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11.1 EBA-Leitlinien zu Auslagerungen

Rz. 94 Die von der EBA im Februar 2019 veröffentlichten Leitlinien zu Auslagerungen[1] aktualisieren die CEBS-Leitlinien aus dem Jahr 2006 und integrieren die Empfehlungen der EBA zu Outsourcing an Cloud-Anbieter. Darüber hinaus konkretisieren sie die Anforderungen an die Überwachung der Auslagerungen im SREP. Ziel der Leitlinien ist es, die Anforderungen an Auslagerungen eu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / II. Informationen und Sachstandsberichte

Zinsänderungsrisiken und Outlier-Kriterium Ein Vertreter der BaFin informiert über den derzeitigen Sachstand der Umsetzung des Artikels 124 Abs. 5 der CRD ("Outlier-Kriterium") in nationales Recht. In der aktuellen Fassung des Konsultationspapiers (CP 11) vom Committee of European Banking Supervisors (CEBS), das den Verbänden derzeit zur Stellungnahme vorliegt, wird grundsätz... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Ausgestaltung des Auslagerungsvertrages

Rz. 292 Die konkrete Ausgestaltung des Vertrages ist insbesondere bei komplexen Auslagerungsmaßnahmen alles andere als ein leichtes Unterfangen. Abstrakt gehaltene Formulierungen können sich dabei im Nachhinein als genauso problematisch erweisen wie ein zu hoher Detaillierungsgrad. Auslagerungsverträge haben typischerweise eine mehrjährige Laufzeit, so dass Anpassungen, die ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.1 Risiken der Weiterverlagerung

Rz. 408 Weiterverlagerungen[1] (auch "Sub-Outsourcing" oder "Chain-Outsourcing") sind in der Praxis weiter verbreitet, als man auf den ersten Blick erwarten würde. Nach Untersuchungen der Europäischen Zentralbank war bereits Ende 2004 etwa 50 Prozent der auslagernden Institute in Europa bekannt, dass ihre Dienstleister bestimmte Aktivitäten und Prozesse an Dritte (Subunterne... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11 Entwicklungen auf europäischer Ebene

Rz. 93 Der Ausschuss der Europäischen Bankaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS), die Vorgängerbehörde der EBA, hatte bereits im Jahr 2006 Leitlinien zu Auslagerungen veröffentlicht, die von den deutschen Aufsichtsbehörden bei der Überführung der Auslagerungsanforderungen in die MaRisk im Jahr 2007 berücksichtigt wurden.[1] Darüber hinaus enthie... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7 Wegfall des Kriteriums der Dauerhaftigkeit

Rz. 154 Nach den Anforderungen des Rundschreibens 11/2001 war der Tatbestand der Auslagerung an das Kriterium der Dauerhaftigkeit geknüpft ("auf Dauer oder zumindest auf längere Zeit").[1] Im Laufe der Zeit wurde dieses Kriterium durch die Praxis konkretisiert. "Dauerhaftigkeit" lag vor, wenn der Leistungsbezug sich über einen Zeitraum von über 12 Monaten erstreckte (sogenan... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.3 Umgang mit Auslagerungen

Rz. 119 Gemäß § 25b Abs. 1 Satz 3 KWG sind die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse in das Risikomanagement des Institutes einzubeziehen. Da die Strategien vom weiten Risikomanagementbegriff des § 25a Abs. 1 KWG erfasst werden, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Institute ihre Auslagerungsaktivitäten auch unter strategischen Gesichtspunkten angemessen berücksichtigen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 16.1 Erleichterungen für Auslagerungen innerhalb von Gruppen bzw. Finanzverbünden

Rz. 466 Die Institute lagern zu einem erheblichen Anteil Aktivitäten und Prozesse innerhalb ihrer Gruppe aus. Einer Untersuchung der EZB zufolge entfallen über 50 Prozent der Auslagerungsaktivitäten von europäischen Banken auf "Intra-Group-Outsourcing", wobei die Auslagerungen auf Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften möglich sind.[1] Häufig werden Serviceprozesse, ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Definition (AT 9 Tz. 1-E)

Im weiten Terrain der Arbeitsteilung den Tatbestand der Auslagerung sinnvoll abzugrenzen, ist kein leichtes Unterfangen. Es liegt daher in der Natur der Sache, dass die Diskussion um eine passende "Outsourcing-Definition" breiten Raum einnimmt. Die Finanzmarktrichtlinie (MiFID) sowie die "Guidelines on Outsourcing" von CEBS enthalten hierzu interessante Ansätze, die nach int... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.4 Informelle Mechanismen

Rz. 382 In der Fachliteratur unterscheidet man grundsätzlich zwischen formellen und informellen Steuerungs- und Überwachungsmechanismen.[1] Formelle Mechanismen beruhen im Wesentlichen auf schriftlich fixierten Regeln und Anweisungen, die z. B. im Auslagerungsvertrag oder den Organisationsrichtlinien des auslagernden Institutes verankert werden. Informelle Mechanismen können... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2. Änderungsbedarf aus den EBA-Leitlinien zu Auslagerungen

Die Aufsicht stellt zu den EBA-Leitlinien zu Auslagerungen (im Folgenden: EBA-Leitlinien) eine Präsentation vor, die sich insbesondere in die Schwerpunkte "Zeitplan" und "Wesentliche Neuerungen" untergliedert. Zum "Zeitplan" führt die Aufsicht aus, dass die EBA-Leitlinien am 20.02.2019 vom Board of Supervisors verabschiedet und am 25.02.2019 von der EBA veröffentlicht wurden.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Risikoanalyse

Rz. 169 Die MaRisk enthalten im Hinblick auf die Risikoanalyse keine konkreten Vorgaben. Es gilt der Grundsatz der Proportionalität. Die Intensität der Analyse hängt von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse ab. Die MaRisk verlangen lediglich, dass die maßgeblichen Organisationseinheiten bei der Erstellung der Risikoanalyse einz... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / I. Bestimmung der "Wesentlichkeit" der Auslagerung auf der Basis einer Risikoanalyse

Spezifische Outsourcing-relevante Anforderungen (z. B. die Festlegung von Prüfungsrechten im Auslagerungsvertrag) werden – wie bislang auch – lediglich an die Auslagerung wesentlicher Aktivitäten und Prozesse geknüpft. Bei der Beantwortung der Frage, welche Auslagerung im Einzelfall als "wesentlich" zu betrachten ist, wird jedoch der risikoorientierte Ansatz sowie die Eigenv... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Leitungsaufgaben der Geschäftsleitung

Rz. 226 Die Auslagerung von Leitungsaufgaben, die aufgrund gesellschaftsrechtlicher oder bankaufsichtsrechtlicher Vorgaben der Geschäftsleitung vorbehalten bleiben, ist unzulässig. Unter Leitungsaufgaben versteht man der einschlägigen Fachliteratur zum Aktiengesetz zufolge die "Unternehmensplanung, -koordination, -kontrolle und Besetzung der Führungsstellen" durch den Vorsta... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Berücksichtigung ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse

Rz. 83 Die Auslagerung von zeitkritischen Aktivitäten und Prozessen darf nicht dazu führen, dass die Vorsorge für Notfälle vernachlässigt oder sogar komplett ausgeblendet wird. Das wäre insbesondere vor dem Hintergrund der großen Bedeutung der IT-Auslagerungen für die Institute ein fataler Trugschluss.[1] Rz. 84 Allerdings ist es schon unter Praktikabilitätsgesichtspunkten ka... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Beteiligte

Rz. 188 Die Risikoanalyse muss grundsätzlich alle relevanten Aspekte umfassen, die für die angemessene Einbindung der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse in das Risikomanagement von Bedeutung sind. Um dies zu gewährleisten, sind die von der Auslagerung maßgeblich betroffenen Organisationseinheiten bei der Risikoanalyse zu beteiligen. Welche Organisationseinheiten bei der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Allgemeine Themen

a) Modernisierung der Outsourcing-Regelungen: Stand der Entwicklung Bei der Modernisierung geltender Outsourcing-Regelungen und deren Integration in die MaRisk sind Verzögerungen eingetreten, die insbesondere – so ein BaFin-Vertreter – auf die Umsetzung der MiFID zurückzuführen sind. Mittlerweile hat die BaFin einen ersten Entwurf veröffentlicht, der am 5.04.2007 an die Verbä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7 Transparenz der Aufsichtspraxis

Rz. 31 Verwaltungsvorschriften werden von nahezu jeder Behörde mit ganz unterschiedlichen Bezeichnungen veröffentlicht (z. B. Richtlinien, Erlasse, technische Anweisungen, Verwaltungsverordnungen). In der öffentlichen Diskussion um Bürokratieabbau sind sie vor allem deshalb in die Kritik geraten, weil sie häufig nicht transparent gemacht werden und das Handeln der Behörden d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Überblick über die Entwicklung der Anforderungen an Auslagerungen

Rz. 16 Der deutsche Gesetzgeber hat erstmals im Rahmen der sechsten KWG-Novelle im Jahr 1998 in § 25a Abs. 2 KWG a. F. für Institute Anforderungen an die Zulässigkeit und Ausgestaltung der Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf andere Unternehmen festgelegt. Die Aufnahme der Regelung in das KWG stellte zugleich klar, dass die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 38 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Konsultation 14/2020 (BA) zur Neufassung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 26. Oktober 2020

[…] ich lege Ihnen hiermit den angekündigten Entwurf der Neufassung des Rundschreibens 09/2017 (BA) für die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (im folgenden MaRisk) zur Konsultation vor. Die Überarbeitung ist zuvorderst auf Änderungen der internationalen Regelsetzung zurückzuführen. Mit der aktuellen MaRisk-Novelle werden die Leitlinien der EBA zu notleidenden und g... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.5 Auslagerungsrisiken und Drittparteirisiken

Rz. 43 Ein direkter Zusammenhang zu den operationellen Risiken besteht hinsichtlich der Risiken aus ausgelagerten Aktivitäten und Prozessen ("Outsourcing Risk"). Mangelhafte Leistungserbringung, schlecht vorbereitete Auslagerungen, insbesondere in Offshore-Regionen, unvollständige Kostenkalkulationen, Kontrollverluste und Abhängigkeiten sowie der irreversible Verlust von eig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 13.1 Einrichtung eines zentralen Auslagerungsbeauftragten bzw. zentralen Auslagerungsmanagements

Rz. 426 Die Institute haben für die Dokumentation, Steuerung und die Überwachung wesentlicher Auslagerungen klare Verantwortlichkeiten festzulegen (→ AT 9 Tz. 10). Dabei sind im Hinblick auf die organisatorische Ausgestaltung der Auslagerungsüberwachung grundsätzlich sowohl zentrale als auch dezentrale Lösungen denkbar. Die Institute mit einem zentralen Ansatz weisen dem Aus... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.12 Entwicklungen auf globaler Ebene

Rz. 102 Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) hat im November 2020 ein Diskussionspapier zu Regulierungs- und Aufsichtsfragen im Zusammenhang mit Auslagerungen und Beziehungen zu Drittparteien zur Konsultation gestellt.[1] Das Papier gibt einen Überblick über bestehende und sich entwickelnde Aufsichtsansätze und stellt die Herausforderungen für Aufsichtsb... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.3 Überwachung der Ausführung

Rz. 377 Das Institut hat die Ausführung der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse durch den Dienstleister ordnungsgemäß zu überwachen. Die Überwachung erstreckt sich in erster Linie auf die Ergebniskontrolle und die für diese Zwecke eingerichteten Prozesse und Strukturen. Folgende Aufgaben spielen im Rahmen der Überwachung eine wichtige Rolle:[1] Soll-Ist-Vergleiche auf Basi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Was ist wesentlich?

Rz. 167 Ist nach Maßgabe der Definition (→ AT 9 Tz. 1) die Frage geklärt, ob überhaupt eine Auslagerung vorliegt, rückt neben der Prüfung der Auslagerungsfähigkeit (→ AT 9 Tz. 4 und 5) der Aspekt der "Wesentlichkeit" in den Vordergrund. Die Institute haben zentrale Vorgaben des AT 9 ausdrücklich nur bei unter Risikogesichtspunkten "wesentlichen" Auslagerungen einzuhalten. Mi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Abgrenzung Auslagerung von Fremdbezug – Reichweite des Auslagerungsbegriffs

Die Aufsicht fasst ihre Sichtweise hinsichtlich der Frage zusammen, wann der Anwendungsbereich des § 25b KWG eröffnet ist und wie sich Fremdbezug und Auslagerung voneinander abgrenzen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Gesetzeswortlaut die wesentlichen Kriterien zur Unterscheidung enthalten sind. Eine Auslagerung liegt dann vor, wenn Aktivitäten und Prozesse Bestandteil vo... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.7 Steuerung des Bausparkollektivs

Rz. 242 Unter "Zwecksparen" versteht man die Annahme von Geldbeträgen, bei denen der überwiegende Teil der Geldgeber einen Rechtsanspruch darauf hat, dass ihm aus diesen Geldbeträgen Darlehen gewährt oder Gegenstände auf Kredit verschafft werden. Die Tätigkeit von "Zwecksparunternehmen" ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 KWG verboten. Da die Darlehen i. d. R. erheblich höher sind als... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.7 Vorgaben der EBA an die Auslagerungsvereinbarung

Rz. 355 Aufgrund der zentralen Bedeutung der Auslagerungsvereinbarung enthalten auch die von der EBA im Februar 2019 veröffentlichten Leitlinien zu Auslagerungen einen detaillierten Katalog an Vertragselementen, die das auslagernde Institut und das Auslagerungsunternehmen schriftlich vereinbaren sollten ("contractual phase"). Die endgültige Fassung der Leitlinien formuliert ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.2 Überführung der Anforderungen an Auslagerungen in die MaRisk

Rz. 38 Die Integration der Anforderungen an die Zulässigkeit und Ausgestaltung der Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf Dritte erfolgte im Zuge der ersten MaRisk-Novelle aus dem Jahr 2007. Die in die MaRisk überführten Auslagerungsregelungen hielten und halten unter inhaltlichen Gesichtspunkten an vielen Grundgedanken des Rundschreibens 11/2001 fest. Zentrale Elemen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.3.1 Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Internen Revision

Rz. 396 Bei der Vollauslagerung der Internen Revision handelt es sich aufgrund der besonderen Stellung, die der Revision in den Instituten zukommt (→ AT 4.4.3 Tz. 2), um ein sensibles Thema, dass während der Integration der Auslagerungsregelungen in die MaRisk intensiv diskutiert wurde. Das Deutsche Institut für Interne Revision (DIIR) befürchtete, dass sich die Öffnung der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / VI. Konsultation und Einschaltung des MaRisk-Fachgremiums

Ich bitte alle Verbände, der Deutschen Bundesbank und der BaFin bis zum 07.05.2007 postalisch oder via E-Mail (outsourcing@bafin.de, B30_MaRisk@bundesbank.de) Stellungnahmen zum Entwurf zuzuleiten. Der vorliegende Entwurf wird darüber hinaus dem MaRisk-Fachgremium vorgelegt, das sich in Sondersitzungen mit der fachlichen Weiterentwicklung der Anforderungen befassen soll. Da ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Relevanz für die Bankenaufsicht

Rz. 10 Die Risiken von Auslagerungen sind auch für die Bankenaufsicht von Bedeutung. Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden können es nicht hinnehmen, wenn Institute die Kontrolle über ihre ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse verlieren. Die BaFin hat frühzeitig darauf hingewiesen, dass Auslagerungen nicht zur Beaufsichtigung von "virtuellen Banken" oder "Parabanken" führen dür... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.1 Laufende Steuerung und Überwachung

Rz. 368 Der Implementierung geeigneter Steuerungs- und Überwachungsmechanismen kommt bei Dienstleistungen eine besonders wichtige Rolle zu. Während sich Sachleistungen i. d. R. exakt durch entsprechende Spezifikationen im Auslagerungsvertrag umschreiben lassen, erweist sich dies bei Dienstleistungen häufig als schwieriger. Entwickeln die Geschäftspartner bezüglich des Inhalt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / III. MaRisk und Anforderungen der Säule II

Da von Seiten der Institute ein nachvollziehbares Interesse an Rechts- und Planungssicherheit besteht, haben sich die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft dafür ausgesprochen, dass mit den MaRisk die an die Institute gerichteten qualitativen Anforderungen der Säule 2 ("Supervisory Review Process" – SRP) abgedeckt werden sollten. Ohne dem Gesetzgeber vorgreifen zu wollen, ist... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 15.1 Auslagerungsregister auf Ebene des Institutes

Rz. 450 Das Modul AT 9 enthielt bis zur sechsten MaRisk-Novelle keine speziellen Anforderungen an die Dokumentation im Hinblick auf die Auslagerungen von Aktivitäten und Prozessen auf andere Unternehmen. Es galten lediglich die allgemeinen Anforderungen an die Dokumentation, wonach die für die Einhaltung der MaRisk wesentlichen Handlungen und Festlegungen nachvollziehbar zu ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Konkrete Umsetzung durch die MaRisk ("erste MaRisk-Novelle")

Rz. 132 Zahlreiche der an dieser Stelle nur ausschnittweise abgehandelten Richtlinienvorgaben der MiFID waren in Deutschland bereits durch § 25a KWG bzw. die MaRisk umgesetzt. Insgesamt hielt sich dadurch der Änderungsbedarf auf der Ebene des Gesetzes in Grenzen (→ AT 1 Tz. 1). Bei den MaRisk waren im Jahr 2007 richtlinienbedingt vor allem die folgenden Anpassungen von Bedeu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / V. Wesentliche Diskussionspunkte

Das Thema gruppeninterne Auslagerungen muss m. E. jedoch in einem breiteren Kontext als nur in Bezug auf Weisungsrechte diskutiert werden. EU-Regelungen (MiFID, CEBS) und der deutsche Gesetzgeber differenzieren zwar grundsätzlich nicht zwischen gruppeninternen Auslagerungen und Auslagerungen auf sonstige Dritte. Allerdings wird sowohl in den einschlägigen EU-Regelungen als a... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / II. Ausweitung der Auslagerungsmöglichkeiten

Nach dem Entwurf sollen, mit Ausnahme der Wahrnehmung der Verantwortung der Geschäftsleitung und deren Leitungsaufgaben, grundsätzlich alle Aktivitäten und Prozesse auslagerbar sein, solange dadurch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht beeinträchtigt wird (AT 9 Tz. 4-E). Dieser Ansatz hat gegenüber den bestehenden Outsourcing-Regelungen nicht nur klarstellen... mehr