Fachbeiträge & Kommentare zu Niedersachsen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4 Steueraufkommen

Rz. 10 Das Aufkommen an der Grunderwerbsteuer steht nach Art. 106 Abs. 2 Nr. 4ff. GG den Ländern zu. Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen, ob und wie das Aufkommen auf andere Gebietskörperschaften verteilt wird. Baden-Württemberg und Hessen gewähren ihren Landkreisen einen bestimmten Anteil am Aufkommen. Die Höhe des Aufkommens an Grunderwerbsteuer im Bundesgebiet...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.2 Verhältnis zur Umsatzsteuer

Rz. 4 Das Verhältnis der Grunderwerbsteuer zur Umsatzsteuer bestimmt sich nach § 4 Nr. 9a UStG. Diese Vorschrift beruht unionsrechtlich auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k sowie auf Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 der Richtlinie des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG. Danach besteht für die Mitgliedstaaten die Befugnis, die Lief...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 109 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Axer, Der verfassungsrechtliche Schutz der Sozialversicherung in Organisation und Finanzen, SGb 2022, 453. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zu...mehr

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Teil C: Vollzug / 24 Strafvollzug, Erwachsene, Allgemeines [Rdn 169]

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Teil C: Vollzug / 71 Strafvollzug, Jugendliche, Allgemeines [Rdn 760]

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Teil C: Vollzug / 1 Maßregelvollzug, Erwachsene, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil D: Daten / 12 Daten, Datengewinnung, Strafvollzug, Landesrecht [Rdn 103]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 49 Sicherungsverwahrung, Vollzug, landesrechtliche Vollzugsgesetze [Rdn 653]

Rdn 654 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Sicherungsverwahrung, Allgemeines, Teil A Rdn 562 m.w.N. Rdn 655 Die Bundesländer haben sich bei Schaffung der neuen Gesetze zum 1.6.2013 zur Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung an einem gemeinsam erarbeiteten Grundlagenentwurf eines Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes orientiert (www.mj.niedersachsen.de/69093). Dort werde...mehr

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Teil C: Vollzug / 23 Maßregelvollzug, Jugendliche [Rdn 161]

Rdn 162 Literaturhinweise: Burchard/Schulze, Jugendforensische Patienten in der KJP Klinik Marsberg zwischen 2010 und 2022 – ein Bericht aus der Praxis, FPP 2/2022, 172 Häßler/Keipe/Schläfke, Maßregelvollzug für Jugendliche, ZJJ 2004, 24 Häßler/Boysen/Weissbeck, § 64 StGB – Maßregelvollzug bei Jugendlichen und Heranwachsenden, ZJJ 2022, 222 Heinz, Sekundäranalyse empirischer Un...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 52 Sicherungsverwahrung, Vollzug, vollzugsöffnende Maßnahmen [Rdn 668]

Rdn 669 Unter den Begriff der vollzugsöffnenden Maßnahmen fallen insbesondere der Begleitausgang, der Ausgang, der Langzeitausgang von bis zu zwei Wochen, die Außenbeschäftigung, der Freigang und die Unterbringung im offenen Vollzug. Sie dienen der Erreichung der Vollzugsziele (OLG Nürnberg NStZ-RR 2016, 191). Die an eine Gewährung zu setzenden Anforderungen sind geringer al...mehr

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Teil C: Vollzug / 12 Maßregelvollzug, Erwachsene, Kleidung [Rdn 89]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 90 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Maßregelvollzug, Erwachsene, Allgemeines, Teil C Rdn 2 m.w.N. Rdn 91 Zum Verständnis der f...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 3 Berufsverbot, Berufsgruppen, Auswirkungen [Rdn 37]

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Teil D: Daten / 20 Daten, Datenschutz, Regelungen, national, Landesrecht [Rdn 193]

Rdn 194 Literaturhinweise: Becker/Ambrock, Datenschutz in den Polizeigesetzen, JA 2011, 561 Breidenbach, Der Anwendungsbereich der Datenschutzgesetze der neuen Länder, LKV 1997, 443 Fritsche, Datenschutz im öffentlichen Bereich, LKV 1991, 81. Rdn 195 1. Im Umgang mit personenbezogenen Daten aus und für Strafverfahren ergänzen vor allem die Landesdatenschutzgesetze die spezielle...mehr

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Teil D: Daten / 24 Daten, Datenumwidmung, genetische Daten [Rdn 219]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 1 Ansprüche, Opferentschädigung, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil C: Vollzug / 49 Strafvollzug, Erwachsene, Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 522]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 1 Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Aly, Die vergütungsrechtlichen Folgen der vorzeitigen Mandatsbeendigung, AnwBl. 2022, 220 Bereska, Stundensatzvereinbarungen mit Verbrauchern jetzt überprüfen!, AnwBl. 2023, 150 Burhoff, Anwaltliche Vergütung für die Tätigkeit im strafrechtlichen Entschädigungsverfahren, RVGreport 2007, 372 ders., Die anwaltliche Vergütung in der Strafvollstreckung, StR...mehr

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Teil D: Daten / 15 Daten, Datenlöschung, Strafverfahrensdateien und Verfahrensregister [Rdn 136]

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Teil D: Daten / 21 Daten, Datenschutz, Überwachung [Rdn 197]

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Teil C: Vollzug / 65 Strafvollzug, Erwachsene, Unterbringung [Rdn 691]

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Teil D: Daten / 25 Daten, Datenumwidmung, personenbezogene Daten [Rdn 229]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 25 StrEG-Entschädigung, Fristen [Rdn 516]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil G: Gnade / 3 Gnade, formelle Fragen [Rdn 26]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 60 Jugendliche, Vollstreckung, Erziehungsmaßregel/Zuchtmittel [Rdn 773]

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Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.3 Schlüssiges Konzept

Rz. 193 Ab dem Stichtag der Datenerhebung kann ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Bruttokaltmiete herangezogen werden (SG Dortmund, Urteil v. 17.3.2017, S 19 AS 4276/16). Es ist jedoch rechtswidrig, zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft den gesamten Landkreis undifferenziert als Vergleichsraum heranzuziehen (SG Magdeburg, Besch...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.6 Vorläufige Entscheidung in besonderen Fällen (Abs. 7)

Rz. 59 Abs. 7 regelt Sonderfälle, in denen über die vorläufige Erbringung von Geld- und Sachleistungen entschieden werden kann. Abs. 7 ist der Vorschrift des § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB III nachgebildet und regelt die Fallkonstellationen, in denen nicht wegen tatsächlicher, sondern wegen rechtlicher Unwägbarkeit eine vorläufige Leistungsbewilligung angezeigt sein kan...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.1 Vermögen nach § 12

Rz. 3 Zum Vermögen gehören Geld und Geldeswerte, Sachen, Forderungen und Rechte. Darunter fallen insbesondere gesetzliche Zahlungsmittel und Schecks, bebaute und unbebaute Grundstücke, bewegliche Vermögensgegenstände, Rechte aus Wechseln, Aktien, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauch. Auch selbstgeschaffene Kunstwerke stellen Vermögen dar (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 1...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8 Instandhaltungs- und Reparaturkosten bei Wohneigentum

Rz. 289 Abs. 2 stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage für Leistungen zur Deckung des Bedarfs für unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum, das nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 (bis 31.12.2022: § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4) nicht als Vermögen zu berücksichtigen ist, weil es von angemessener Größe ist und von dem Leistungsbere...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11 Rückzahlungen und Guthaben (Abs. 3)

Rz. 297 Abs. 3 regelt die Berücksichtigung von Rückzahlungen und Guthaben. Die Vorschrift stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage dafür dar, Bewilligungsbescheide aufzuheben. Sie modifiziert lediglich die Berücksichtigung von Einkommen. Insoweit handelt es sich um eine Spezialvorschrift, mit der hauptsächlich erreicht werden soll, dass Rückzahlungen aus kommunalen Leistun...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.9.2 Umzug Jugendlicher unter 25 Jahren mit/ohne Zusicherung

Rz. 324 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für jugendliche Leistungsberechtigte. Die Vorschrift bezieht sich auf den Personenkreis, der bei Bezug einer neuen Unterkunft durch Umzug (erster Tag der Anspruchsberechtigung auf Leistungen für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach) noch keine 25 Jahre alt ist. Die Vorschrift ist am 1.4.2006 (damals als Abs. 2a) in Kraft getreten. ...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.1 Überblick

Rz. 21 Abs. 3 nimmt einige Bedarfe, die grundsätzlich von der Leistung für den Regelbedarf umfasst werden, aus sozialpolitischen Erwägungen von dieser aus und weist sie als Sonderbedarfe aus, für die zusätzliche Leistungen erbracht werden. Darauf besteht ein Rechtsanspruch. Die Leistungen sind als Zuschuss zu erbringen. Eine Einflussnahme durch Leistungen Dritter soll den An...mehr

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Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.2 Rückzahlung durch Aufrechnung (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 regelt Beginn und Höhe der Rückzahlungsverpflichtung während des Leistungsbezugs. Solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab dem Monat, der auf die Auszahlung erfolgt, durch monatliche Aufrechnung i. H. v. 5 % (ab 1.7.2023) des maßgebenden Regelbedarfs getilgt (Abs. 2 Satz 1). Vor ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.3 Aufwendungen für Heizung und Prüfung der Angemessenheit

Rz. 234 Leistungen für den Bedarf zu den Kosten für die Heizung sind sozusagen untrennbar mit den Leistungen für Unterkunftskosten verbunden; gegen eine Bewilligung kann im gerichtlichen Verfahren nicht getrennt vorgegangen werden (BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 8/06 R). Leistungen für Heizung orientieren sich an den tatsächlichen Aufwendungen und der Angemessenheit diese...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.8 Sonstiges

Rz. 148 Ist der Antragsteller Erbe einer Immobilie, die als Vermögen zu berücksichtigen ist, hat er zum Nachweis seiner Hilfebedürftigkeit den Beweis zu erbringen, dass ihm innerhalb des nach § 41 Abs. 3 Satz 1 maßgeblichen Zeitraums von einem Jahr trotz aller zumutbaren Bemühungen eine Veräußerung des Grundstücks nicht gelungen ist (SG Neuruppin, Gerichtsbescheid v. 6.9.202...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.10 Umzugskosten

Rz. 362 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können vom kommunalen Träger bzw. der gemeinsamen Einrichtung als Ermessensleistungen nach Abs. 6 übernommen werden. Erstattungsfähig sind nur angemessene Kosten. Dies hat das BSG für Umzugskosten aus der Überlegung abgeleitet, dass ohne die Regelung des Abs. 6 Satz 2 die Umzugskosten in diesen Fällen nach Ab...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.2 Wichtige Gründe nach Abs. 1

Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 ist eine Arbeit unzumutbar, wenn der Leistungsberechtigte zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist. Das sind alle Fälle des Nichtkönnens und Nichtdürfens. Dies ist an einer konkreten Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit zu messen. Es kommt auf die objektiven Arbeitsbedingungen und Arbeitsinhalte einerseits und das o...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.2 Angemessene Wohnfläche und Wohnstandard

Rz. 178 Die Angemessenheit von Wohnkosten beginnt mit der Feststellung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße in Quadratmetern, wobei die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße zugrunde zu legen ist (Wohnungsgrößen nach § 10 WoFG, vgl. BSG, Urteil v. 16.5.2012, B 4 AS 109/11 R), die durch Richtlinien der Bundesländer konkret festgelegt wird...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.12 Zahlung an Dritte

Rz. 377 Abs. 7 soll die zweckentsprechende Verwendung der Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährleisten. Dazu werden die kommunalen Träger bei der Aufgabenerledigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bzw. die Jobcenter der gemeinsamen Einrichtungen (§ 44b) aufgefordert, diese Leistungen nicht mehr als Geldleistung an den Hilfebedürftigen, sondern an den Vermieter bzw. ander...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.3 Erstausstattung mit Bekleidung

Rz. 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 sieht Leistungen für die Erstausstattung mit Bekleidung, auch Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt vor. Davon werden Ersatzbeschaffungen nicht erfasst. Leistungen zur Erstausstattung mit Bekleidung kommen aber neben der Erstausstattung selbst auch in vergleichbaren Lebenslagen in Betracht (wie auch bei der Erstausstattung für die Wohnun...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.2 Tatsächliche Aufwendungen bei Eigentum

Rz. 142 Auch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist zunächst zu prüfen, ob diese von angemessener Größe sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.9.2014, B 14 AS 58/13 R). Zudem ist die Verwertbarkeit und deren Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. dazu die Komm. zu § 12). Bezogen auf selbst genutzte Hausgrundstücke, Eigenheime und Eigentumswohnungen hat das BSG grundlegend entschieden, dass ...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.8.1 Rechtsprechung

Rz. 106 Das BSG hat entschieden, das Aufwendungen für von Künstlern angemietete Ateliers nicht nach § 16 Abs. 1 übernommen werden können (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 11b AS 3/05 R ). Auch die §§ 22 und 29 kommen dafür nicht in Betracht, allenfalls ist § 16 Abs. 2 Satz 1 zu prüfen. Nach Wegfall des § 16 Abs. 2 Satz 1 kommt allein eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget in B...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.9.1 Umzug mit/ohne Zusicherung

Rz. 307 Ein Umzug stellt in Bezug auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung eine leistungserhebliche Änderung dar (SG München, Urteil v. 18.11.2016, S 46 AS 2740/11). Das gilt zumindest im Regelfall auch, wenn ein Umzug innerhalb der Karenzzeit nach Abs. 1 Satz 2 ff. durchgeführt wird. Will der erwerbsfähige Leistungsberechtigte umziehen, soll er vor dem Abschluss des Mi...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.2 Kopfteilprinzip

Rz. 71 Wichtigster Maßstab für die Angemessenheit ist die Wohnfläche. Dafür wiederum kommt es auf den individuellen Bedarf des Leistungsberechtigten und der mit ihm in derselben Wohnung lebenden Personen an. Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 2) werden oft identisch sein. Eine Haushaltsgemeinschaft kann aber auch mehrere Bedarfsgemeinschaften beinhalten ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.3 Rechtsfolgenbelehrung

Rz. 24 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 2 setzen voraus, dass der erwerbsfähige Leistungsberechtigte über die Rechtsfolgen, die sich aus einem sozialwidrigen Verhalten nach diesen Regelungen ergeben können, belehrt worden ist. In der vorgeschalteten Rechtsfolgenbelehrung liegt ein erzieherisches oder helfendes Element, das in die Verhältnismäßigkeitsbetrachtung der Minderungsvor...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.6.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 9 und 10 (seit 1.7.2026, zuvor Abs. 1 Satz 7 und 8) erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in höherem als angemessenem Umfang, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Die Verschiebung der Regelungen ist durch den neu eingefügten Abs. 1 Satz 7 un...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13.6.1 Selbsthilfe

Rz. 397 Voraussetzung für Leistungen nach Abs. 8 ist ferner, dass der Leistungsberechtigte nach dem Nachranggrundsatz die Notlage nicht selbst beseitigen kann. In Bezug auf Mietschulden gilt Abs. 1 Satz 8 Nr. 2 nicht. Zu den Selbsthilfemöglichkeiten gehört das Bemühen um eine Zahlungsvereinbarung z. B. mit dem Vermieter oder Stromversorger. Ein Jobcenter darf insoweit auf pr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.4.1 Meldeaufforderung/Meldezweck

Rz. 16a Meldeaufforderungen i. S. v. § 32 ergehen als Verwaltungsakt nach § 59 i. V. m. § 309 SGB III. Insbesondere muss die Aufforderung zur Meldung von einem Meldezweck getragen werden. Meldezwecke sind insbesondere die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit, die Vorbereitung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit oder von Entscheidungen im Leistungsverfahren sowie die ...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.5.1 Dauer der Leistungsminderung

Rz. 25 Abs. 2 Satz 1 bestimmt seit dem 1.7.2026 die Dauer der Leistungsminderung ohne Staffelung mit 3 Monaten, also wieder in allen Fällen gleich lang und damit zwar an sich starr, aber mit den ergänzenden Regelungen auch mit einer Verkürzungsmöglichkeit nach Abs. 2 Satz 2. Zusätzlich regelt Abs. 3 die Dauer der Leistungsminderung in Fällen des § 31a Abs. 7 gesondert. Rz. 2...mehr