Fachbeiträge & Kommentare zu Niedersachsen

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobbing / 4 Rechtsfolgen

Ansprüche des Arbeitnehmers können sich auf die (zukünftige) Unterlassung der Mobbing-Handlungen, aber auch auf Schadensersatzansprüche richten. Die Ansprüche richten sich zunächst gegen die handelnde(n) Person(nen). Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer auch einen Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch gegen den in die Handlungen nicht involvierten Arbeitgeber, soweit das...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Steuerbefreiung für U... / 2. Lösung des Gerichts

NFTs kein Zahlungsmittel i.S.d. § 4 Nr. 8 Buchst. b: Das FG Niedersachsen verneint eine Steuerbefreiung für NFT-Transaktionen. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei NFT-Transaktionen um sonstige Leistungen i.S.d. § 3 Abs. 9 UStG. Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG scheide aus, da NFTs nicht als Zahlungsmittel akzeptiert würden und somit der unmittelba...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobbing / 2 Erscheinungsformen des Mobbings

Die möglichen Erscheinungsformen des Mobbings sind vielfältig. Die Einstufung als mobbing-relevanter Sachverhalt hängt ganz entscheidend von den Gesamtumständen und der auf die Vielzahl von Einzelvorfällen gestützten Gesamtwürdigung ab. Entscheidend ist dabei, ob sich aus der Gesamtbetrachtung ein systematisches Verhalten der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung ableite...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Steuerbefreiung für U... / e) AGB der Handelsplattformen und regulatorische Aspekte

Das FG Niedersachsen hat die Aussagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Terms of Service") der weltweit genutzten NFT-Handelsplattform "opensea.io" als Grundlage berücksichtigt, wonach die Plattform lediglich administrative Aufgaben übernimmt und Transaktionen zwischen Käufer und Verkäufer erleichtert, ohne selbst Vertragspartei zu sein. Ob diese Sichtweise der Handel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Steuerbefreiung für U... / f) Ermäßigter Steuersatz für Kunstgegenstände

Das FG Niedersachsen stellt zutreffend fest, dass der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG a.F. nur für Lieferungen der in Nr. 53 der Anlage 2 bezeichneten Kunstgegenstände durch deren Urheber oder bestimmte Unternehmer gilt. Diese Regelung setzt eine Lieferung voraus und ist daher auf Kryptowert-Kunstwerke bzw. den Handel mit NFT-Kollektionen nicht anwendbar. Of...mehr

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Keine Steuerbefreiung für U... / c) Leistungsort und Blockchain-Pseudoanonymität

FG: Pflicht zur Ermittlung des Leistungsempfängers: Hinsichtlich des Leistungsorts komme bei Umsätzen an Nichtunternehmer § 3a Abs. 5 UStG zur Anwendung, so dass der Wohnsitz des Leistungsempfängers maßgeblich sei. Auch die technischen Besonderheiten der Blockchain, wie ihre dezentrale Struktur und die weitgehende Anonymität der Teilnehmer, führten nach dem FG zu keinem ande...mehr

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Keine Steuerbefreiung für U... / a) Erste gerichtliche Definition von NFTs

Positiv hervorzuheben ist, dass das FG Niedersachsen erstmals eine eigene Definition von NFTs vorschlägt. Das FG beschreibt dabei NFTs wie folgt: "Als NFT werden kryptografische Token bezeichnet, die durch eine Blockchain als spezielle Art der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) erzeugt werden und nicht austauschbar bzw. nicht fungibel, sondern einzigartig sind." Zudem defin...mehr

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Keine Steuerbefreiung für U... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Maximilian Freyenfeld LL.M. / Anja Bürgel LL.B.[*] Nach dem EuGH (EuGH, Urt. v. 22.10.2015 – C-264/14 – Hedqvist, UR 2015, 864) fällt der Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt unter die Steuerbefreiung des Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL. Das BMF hat dies auf § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG übertragen und damit klargestellt, dass sog. Currenc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Steuerbefreiung für U... / b) Einordnung im Lichte von Hedqvist und BMF

Verwendung zu Zahlungszwecken entscheidend: Der EuGH hatte in Hedqvist die umsatzsteuerrechtliche Gleichstellung von Kryptowährungen mit gesetzlichen Zahlungsmitteln betont, solange diese ausschließlich Zahlungszwecken dienen.[7] Das BMF hat diese Linie aufgegriffen und klargestellt, dass sog. Currency Token steuerbefreit sein können, während andere Token-Typen differenziert...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 8 Antrag auf Erstattung

Für die Erstattung der zu Unrecht entrichteten Sozialversicherungsbeiträge bedarf es verwaltungstechnisch sowohl eines Antrags des Arbeitgebers für die von ihm getragenen Teile der Beiträge als auch eines Antrags des Arbeitnehmers für seine Anteile. Im Übrigen entsteht der Erstattungsanspruch kraft Gesetzes mit dem Eingang der zu Unrecht gezahlten Beiträge bei der Einzugsste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2 Grundsatz: Sitz der Behörde (Abs. 1 und 3)

Rz. 4 Grundsätzlich ist nach § 38 Abs. 1 FGO das FG örtlich zuständig, in dessen (Gerichts-)Bezirk die tatsächlich verklagte Behörde ihren Sitz hat. Insoweit ist maßgebend, welche Behörde der Kläger/Antragsteller in seiner Klage- bzw. Antragsschrift benannt hat; unabhängig davon, ob dies auch die örtlich zutreffende Behörde ist.[1] Wenn allerdings der Sitz der Behörde und de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über die Vollziehung von Verwaltungsakten (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 19 Nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO ist der Finanzrechtsweg auch in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten (Rz. 7) gegeben über die Vollziehung von Verwaltungsakten in anderen als den in § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO bezeichneten Angelegenheiten, soweit die Verwaltungsakte durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden i. S. der §§ 1, 2 FVG [1] nach den Vorschriften der AO zu vollziehen sind. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.3 Anknüpfung an Gesetzgebungskompetenz des Bundes und Verwaltungshoheit durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden

Rz. 15 Allerdings wird durch §§ 33 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit Abs. 2 FGO nicht für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten der Finanzrechtsweg eröffnet, sondern nur für solche Abgaben, die einerseits der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und andererseits durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden i. S. der §§ 1, 2 FVG [1] verwaltet werden. Rz. 16 Im H...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2 Bindungswirkung und Ausschluss einer Rechtswegverweisung

Rz. 11 Ein rechtskräftiger Verweisungsbeschluss des FG ist für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen wird, gem. § 17a Abs. 2 S. 3 GVG hinsichtlich des Rechtswegs bindend (sog. aufdrängende Wirkung der Verweisung). D. h. aber auch, dass ein rechtskräftiger Verweisungsbeschluss eines anderen Gerichts durch den dieses Gericht nach § 17a Abs. 2 S. 1 GVG den Rechtsstreit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobbing / 3 Schutzpflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat als arbeitsvertragliche Nebenpflicht[1] gemäß § 241 Abs. 2 BGB das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG gegen Eingriffe durch Belästigungen Dritter, insbesondere anderer Arbeitnehmer des Betriebs oder Unternehmens, zu schützen. Daneben darf auch er selbst nicht durch Tun oder Unterlassen das Persönlichkeitsrech...mehr

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Keine Steuerbefreiung für U... / 3. Konsequenzen für die Praxis

Indem das FG Niedersachsen eine Steuerbefreiung für NFT-Transaktionen verneint, wird nun zumindest vorläufig für die Zukunft Rechtssicherheit geschaffen. Für Sachverhalte aus der Vergangenheit ist die Entscheidung gerade im Hinblick auf die Frage der Ansässigkeit der Leistungsempfänger brisant. Lückenlos dokumentierte Datensätze dürften hierbei die absolute Ausnahme, Schätzun...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.1 Bedarfsdeckung

Rz. 45 § 20 bestimmt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf des bedarfsorientierten Bürgergeldes für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Definiert wird die Leistung für den Regelbedarf, die den Normalbedarf abdecken soll, der zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich ist. Der notwendige Lebensunterhalt unterliegt vollständiger gerichtlicher Kontrolle. Dementspreche...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.4 Persönlicher Schulbedarf (Abs. 3)

Rz. 58 Die Leistungen zur Deckung des persönlichen Schulbedarfes entsprechen dem sog. Schulbedarfspaket nach § 24a in der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung. Allerdings ist die Leistung nach Abs. 3 anders als die Vorgängerregelung nach § 24a bedarfserhöhend ausgestaltet. Die Leistung wird also nur bei Bedarf gewährt, wenn der Leistungsberechtigte hilfebedürftig ist. Die Lei...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.5 Schülerbeförderung (Abs. 4)

Rz. 69 Die Berücksichtigung von Bedarfen zur Schülerbeförderung bei Einführung des Bildungspaketes sind erst im Rahmen der Ausschussberatungen aufgrund eines Änderungsantrages dem Bundestag zum Beschluss vorgeschlagen worden. Bis dahin war davon ausgegangen worden, dass etwa bestehende Notwendigkeiten zur Schülerbeförderung aus der (früher so genannten) Regelleistung bestrit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.8 Mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung (Abs. 7)

Rz. 88 Der Mehrbedarf nach Abs. 7 ab 1.1.2011 (vgl. auch § 77 Abs. 6) i. d. F. der Neuregelung ab 1.1.2021 setzt dezentrale Warmwassererzeugung voraus. Damit ist im Ergebnis gemeint, dass dem Leistungsberechtigten Mehraufwand entsteht, den er für die Zubereitung von Warmwasser aufbringen muss und den er nicht über die Heizkosten abrechnen kann. Das ist regelmäßig der Fall, w...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.7 Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern (Abs. 6a)

Rz. 87 Mit Wirkung zum 1.1.2021 wurde Abs. 6a in das SGB II eingefügt. Nach dieser Vorschrift sind Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften als Mehrbedarf anzuerkennen, wenn und soweit sie als für Schüler aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben entstehen. Dieser gesetzgeberischen En...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 26 Die Berücksichtigung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe verfolgt das Ziel, eine finanzielle, materielle Basis zu schaffen, die als Grundlage zur Herstellung von Chancengleichheit dienen kann. Anspruchsgrundlage ist § 19 Abs. 2 Satz 1. Die Leistungen sind bedarfsauslösend. Das bedeutet, dass ein eigenständiger Anspruch auf alle oder einzelne Leistungen zur Deckung de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.3 Mehrtägige Fahrten (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 51 Leistungen zur Deckung des Bedarfs für eine mehrtägige Klassenfahrt sind in Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 vorgesehen. Dabei handelt es sich wie schon bisher um eine originäre kommunale Leistung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2. Die Bedarfsberücksichtigung ist Schülern i. S. d. Abs. 1 Satz 2 nicht allein vorbehalten. Auch Tageseinrichtungen und Kinder, für die Kindertagespflege gele...mehr

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Sauer, SGB IX § 9 Vorrangig... / 2.3 Rehabilitation/Teilhabeleistungen vor Rentenleistungen (Abs. 2)

Rz. 21 § 9 Abs. 2 dehnt die Prüfpflicht der Rehabilitationsträger, ob nach allen Rechtsgrundlagen des Sozialgesetzbuchs Teilhabeleistungen in Betracht kommen, speziell auch auf Bezieher oder Antragsteller von Erwerbsminderungsrenten aus. Durch geeignete Teilhabeleistungen (§ 4 i. V. m. § 5) sollen kostenintensive Erwerbsminderungsrenten vermieden oder gemindert werden. Rente...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.6 Lernförderung (Abs. 5)

Rz. 77 Die Berücksichtigung eines Bedarfs für Lernförderung ist nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht neu. Die Möglichkeit der Lernförderung ist bis zum 31.12.2010 im Grundsatz in der Härtefallregelung des § 21 Abs. 6 enthalten gewesen. Ab dem 1.1.2011 kommt dies nicht mehr in Betracht, weil in § 28 Abs. 5 eine eigenständige Anspruchsgrundlage für die Le...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 91 Nachrang... / 2.1 Nachranggrundsatz (Abs. 1)

Rz. 3 Die Regelung übernimmt inhaltlich den Gedanken des § 2 Abs. 1 SGB XII . Anders als in § 2 Abs. 1 SGB XII, wonach Leistungen u. a. nicht erhält, wer sich durch Einsatz seines Einkommens selbst helfen kann, ist mit der Einordnung der Eingliederungshilfe in das SGB IX nicht das Einkommen einzusetzen, sondern – abhängig von der Höhe des Einkommens – unter Umständen nach Maß...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 113 Brose, Die Lernförderung nach dem Bildungspaket: Eine kritische Zwischenbilanz, NZS 2013, 51. Dehmer/Puls/Rock, Das Bildungs- und Teilhabepaket: Eine Misserfolgsgeschichte, SoSich 2016, 400. Deutscher Bundestag, Konzept und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, BT-Drs. 17/5633. Deutscher Verein, Vierte Empfehlungen zur Umsetzung de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.5 Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung (Abs. 5)

Rz. 44 Abs. 5 sieht einen Rechtsanspruch auf Leistungen für Mehrbedarf vor, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus rein medizinischen Gründen für eine kostenaufwendige Ernährung benötigen. Mit medizinischen Gründen sind nur krankheitsbedingte Gründe gemeint. Dies ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des Mehrbedarfes schon nach dem BSHG. Kostenaufwendiger ist eine Er...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.5.2 Voraussetzungen für die Fortzahlung des Übergangsgeldes

Rz. 34 Nach § 71 Abs. 5 i. V. m. der Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 29.1.2008, B 5a/5 R 26/07 R; v. 5.2.2009, B 13 R 27/08 R; v. 20.10.2009, B 5 R 44/08 R und B 5 R 22/08 R) wird das Übergangsgeld im Anschluss an eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation vom Rentenversicherungsträger nur dann weitergezahlt, wenn der Rehabilitand bisher Übergangsgeld nach § 20 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 100 Einglie... / 2.1 Leistungen an Ausländer (Abs. 1)

Rz. 3 Im Gegensatz zu der Regelung in § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB XII, nach der Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten (vgl. BSG, Urteil v. 25.4.2018, B 8 SO 20/16 R), Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe zur Pflege zu leisten ist, diese Personengruppe hierauf also einen Rechtsanspruch hat, steht die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.1 Hinweise des BVerfG

Rz. 49 Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss nach der Rechtsprechung des BVerfG auch einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums decken. Eine entsprechende Anspruchsgrundlage (§ 21 Abs. 6) ist für den Bedarf erforderlich, der nicht schon vom bestehenden Leistungsspektrum abgedeckt wir...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.5 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 249 Abs. 4 bestimmt grundsätzlich, dass 2 Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft auch ab 1.1.2011 nicht 2 volle Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe erhalten, sondern im Ergebnis zusammen wie bis zum 31.12.2010 umgerechnet 180 % einer Leistung zur Deckung des Bedarfs eines Alleinstehenden i. S. d. Abs. 2 Satz 1, also jeweils monatlich 337,00 EUR ab 1.1.2012, 345,00 EUR ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze v. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.4 Freibetrag ehrenamtlicher Vormünder, Pfleger oder Betreuer

Für Personen, die ehrenamtlich als Vormund, Pfleger oder Betreuer tätig sind, gibt es einen Freibetrag von bis zu 3.000 EUR (§ 3 Nr. 26b EStG). Allerdings gibt es für alle in § 3 Nr. 26 EStG und § 3 Nr. 26b EStG genannten Tätigkeiten insgesamt nur 3.000 EUR als Freibetrag. Ein Abzug der mit den steuerfreien Einnahmen im Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben ist grds. nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 2 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO, auch ausländische Vorschriften lt. BFH, Urteil v. 20.4.2021, IV R 3/20, BFH/NV 2021 S. 1256) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.1 Entscheidung durch den Unternehmer

Rz. 344 Wird eine Eingangsleistung so genutzt, dass sich umsatzsteuerrechtlich ein Zuordnungs- oder Aufteilungswahlrecht ergibt, muss dieses Wahlrecht sich auch nachvollziehbar aus den Unterlagen und Aufzeichnungen des Unternehmers ergeben. Ein Wahlrecht ergibt sich für einen Unternehmer aber nur in den Fällen, in denen er einen einheitlichen Gegenstand sowohl für seine unte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 286 Die Vorgründungsgesellschaft (von der ersten Idee zur Gründung einer Kapitalgesellschaft bis zum Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags oder der Satzung) stellt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) dar, soweit es sich um eine aus mehreren Gesellschaftern bestehende Kapitalgesellschaft handelt oder ein Einzelunternehmen [1], wenn es sich später um eine ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Beginn und Ende der Organschaft

Rz. 246 Das Organschaftsverhältnis beginnt, wenn erstmals alle drei Eingliederungsvoraussetzungen zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft gleichzeitig vorliegen. Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht ist an keine Mindestlaufzeiten, Fristen oder volle Kalenderjahre gebunden, sie ist taggenau zu berücksichtigen. Wenn alle drei Eingliederungsvoraussetzungen vorliegen,...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 1 Allgemeine Vorschriften/Begriffsbestimmungen

Zu den in Heimarbeit Beschäftigten zählen Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende. Heimarbeiter ist nach der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 HAG, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigene Wohnung oder selbstgewählte Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet[1], jedoch die Verwertung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 223 Nachfes... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 § 223 BewG wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019[1] in das Bewertungsgesetz eingefügt und seither nicht geändert. Die Regelung entspricht nach Anpassung der Begrifflichkeiten (Grundsteuerwert statt Einheitswert) im Wesentlichen § 23 BewG a. F. Nicht adäquat übernommen wurde der in § 23 BewG a. F. enthaltene Hinweis, dass die Vorschriften in § 35 Abs. 2 Be...mehr

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Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 7 Kündigung und Kündigungsschutz

Das arbeitsrechtliche Kündigungsschutzgesetz (KSchG) findet auf Heimarbeiter keine Anwendung. Die Unwirksamkeit einer Kündigung kann sich deshalb nur auf den Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (insbesondere das AGG) oder den Maßstab der Sittenwidrigkeit[1] stützen. Anwendbar sind die arbeitsrechtlichen Spezialregelungen nach § 7 ArbPlSchG, § 210 SGB IX, § 17 Abs. 1 MuSchG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.2 Nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit

Rz. 395 Um einen Betrieb gewerblicher Art zu unterhalten, muss die Tätigkeit der jPöR eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit darstellen. Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit entspricht dabei der allgemeinen Definition des § 2 Abs. 1 UStG (Rz. 76). Nach gefestigter ertragsteuerrechtlicher Interpretation ist eine wirtschaftliche Tätigkeit dann gegeben, wenn die Voraussetzungen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 ABC der juristischen Person des öffentlichen Rechts

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / I. Zuständigkeiten

Rz. 259 Sofern erstinstanzlich das Amtsgericht zuständig war, ist in Berufungs- und Beschwerdeverfahren das am Sitz des jeweiligen Oberlandesgerichts zuständige Landgericht, zuständig, d.h. das Landgericht am Sitz des für das betreffende Amtsgericht zuständigen Oberlandesgerichts (§ 72 Abs. 2 GVG). Rz. 260 Hiervon kann es aufgrund von Rechtsverordnungen durch die Landesregier...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 2. Vermögensrechtliche Streitigkeiten

Rz. 98 Handelt es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit vor dem Amtsgericht über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 750 EUR nicht übersteigt (§ 15a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EGZPO), kann ein Schlichtungsverfahren erforderlich sein. Rz. 99 Aktuell sieht jedoch kein Landesgesetz diese Notwendigkeit vor. In Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-We...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Eilrechtschutz, Mahnverfahren, besondere Verfahrensarten

Rz. 23 Im Eilrechtsschutz (einstweilige Verfahren; selbstständiges Beweisverfahren) gelten weiterhin die §§ 486 Abs. 3, 919, 942 Abs. 1 ZPO, weshalb auch ein für die Hauptsache örtlich oder sachlich unzuständiges Amtsgericht in diesen Fällen zuständig sein kann. Rz. 24 Die ausschließliche Zuständigkeit in Mahnverfahren für Anträge der GdWE folgt aus § 43 Abs. 1 S. 1 WEG i.V.m...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 1. Allgemeines

Rz. 96 Mitunter kann es erforderlich sein, vor der Klageerhebung ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Insgesamt nennt § 15a Abs. 1 S. 1 EGZPO vier Varianten, in denen dies der Fall ist, wenn durch Landesgesetz bestimmt worden ist, dass zunächst vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle versucht werden muss, die Streitigkeit ein...mehr

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Jansen, SGG § 186 Ermäßigun... / 2.1 Ermäßigung der Pauschgebühr

Rz. 2 Die Höhe der Gebühr bestimmt sich für jeden Gebührenpflichtigen nach der Art der Erledigung der Streitsache zum Zeitpunkt der Fälligkeit. Die Pauschgebühr ermäßigt sich nach § 186 Satz 1 um die Hälfte, wenn sich die Streitsache nicht durch Urteil, sondern anderweitig erledigt. Eine anderweitige Erledigung tritt bei folgenden Sachverhalten ein: ablehnender Beschluss nach...mehr