Fachbeiträge & Kommentare zu Nebenjob

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Nicht verpflichtete Notare

Rz. 17 Die Richtlinienempfehlungen der BNotK vermitteln in Nr. VI.1.2 den Eindruck, jeder Notar müsse Beteiligungsverzeichnisse oder sonstige zweckentsprechende Dokumentationen führen. Die Notarkammern haben die vorgeschlagenen Formulierungen größtenteils wörtlich in ihr Satzungsrecht übernommen. Vorsichtigere Formulierungen finden sich lediglich in den Richtlinien der Notar...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Inhalt der Generalakte (Abs. 1)

Rz. 2 Zwingend zu verwahren sind alle in den Regelbeispielen des Abs. 1 S. 2 angesprochenen Dokumentationen, die zum Nachweis der Erfüllung einer Amtspflicht geeignet sind.[5] Die Verwahrung nicht genannter Dokumente, die zum Nachweis der Erfüllung einer Amtspflicht geeignet sind, steht im Ermessen des Notars.[6] Dieses ist auf null reduziert bezüglich Genehmigungen, Anzeige...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / XIII. Abs. 2 Nr. 14

Rz. 62 Die ausdrückliche Aufnahme dieses Prüfungspunktes in den Prüfungskatalog des Abs. 2 ist ein Beispiel dafür, dass die mit den Prüfungskatalogen der Abs. 2, 3 einhergehende Konkretisierung durchaus auch sinnvoll sein kann. Zwar ist die Aufnahme des Prüfungspunktes grundsätzlich nicht nötig, weil bereits Abs. 1 festlegt, dass der Notarprüfer die Übereinstimmung der Amtsf...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / D. Namensschilder (Abs. 2)

Rz. 18 Zunächst gestattet Abs. 2 dem Notar, an Geschäftsstellen auch Namensschilder anzubringen (S. 1). Ein Namensschild enthält mindestens die Berufsbezeichnung "Notar" (wobei es hier angesichts der fehlenden ausdrücklichen Anweisung in der DONot im Ermessen der Amtsträgerin stehen dürfte, ob sie sich als "Notarin" oder als "Notar" bezeichnen möchte bzw. ob mehrere Notare a...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

(1) 1Gegenstand der regelmäßigen Prüfung ist die ordnungsgemäße Erledigung der Amtsgeschäfte der Notarin oder des Notars. 2Überprüft wird die Übereinstimmung der Amtsführung mit den Amtspflichten aus den anwendbaren Vorschriften, insbesondere der Bundesnotarordnung, dem Beurkundungsgesetz, dem Geldwäschegesetz und der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien, der V...mehr

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Entgeltabrechnung: Prozesso... / 1.3 Die allgemeine Personaladministration

Bestimmte Verwaltungsroutinen sind fester Bestandteil des Payroller-Alltags, zahlreiche Ereignisse aus dem Kreis der Belegschaft münden im Büro der Entgeltabrechnung. Beschäftigte haben Anfragen oder Beratungsbedarf in entgelttechnischen Angelegenheiten oder brauchen bestimmte Bescheinigungen für Behörden. Arbeitsunfälle müssen bearbeitet werden, die Nebentätigkeiten von Mit...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 40 Beamte, Disziplinarverfahren, materielle Fragen [Rdn 504]

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Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.7.1 Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit

Rz. 75 Abs. 2 regelt weitere Sachverhalte sozialwidrigen Verhaltens, denen der Gesetzgeber das gleiche Gewicht beimisst wie den in Abs. 1 genannten Pflichtverletzungen. Dementsprechend sollen auch Rechtsfolgen im gleichen Umfang eintreten (Leistungskürzung von 10 % der maßgebenden Leistung für den Regelbedarf bei der ersten Pflichtverletzung nach Maßgabe des § 20, jedoch 30 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.3 Darlehen nach Abs. 3 Satz 1

Rz. 23 Abs. 3 Satz 1 setzt besondere Umstände voraus, die den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 als besondere Härte erscheinen lassen. In solchen Fällen ist die Gewährung eines Darlehens möglich. Dies regelte bis zum 31.12.2010 bereits § 7 Abs. 5 Satz 2, danach bis zum 31.7.2016 Abs. 4 Satz 1. Die Darlehen dürfen erbracht werden, um Regelbedarfe, den Mehrbedarf nach § 21 A...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer b... / 1.2.2 Inhalt und Umfang

Die Chancenkarte ist eine besondere (Unter-)Form der Aufenthaltserlaubnis – es ist kein eigenständiger Aufenthaltstitel i. S. v. § 4 AufenthG. Sie wird im Ausland zunächst als Visum und nach der Einreise als Aufenthaltserlaubnis in Form der Chancenkarte ausgestellt. Möglich sind aber auch Anträge von bereits in Deutschland lebenden Drittstaatsangehörigen, sofern diese bereit...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 8 BUrlG gilt für den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis gewährt wird. Damit findet die Vorschrift keine Anwendung, wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses lediglich eine Urlaubsabgeltung erhält, weshalb der Arbeitnehmer nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses trotz Zahlung einer Urlaubsabgeltung sofort ein neues Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 3.3 Urlaubszweckwidrigkeit

Rz. 6 Nicht jede Erwerbstätigkeit ist während des Urlaubs des Arbeitnehmers verboten, sondern nur die dem Urlaubszweck zuwiderlaufende. Urlaubszweck ist nach h.M. die Erholung des Arbeitnehmers im Sinne körperlicher, geistiger und seelischer Regeneration.[1] Damit ist eine Erwerbstätigkeit urlaubszweckwidrig, bei der die selbstbestimmte Erholung nicht mehr gewährleistet ist.[...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 4.4 Schadensersatzanspruch

Rz. 11 Ein Arbeitnehmer, der während seines Urlaubs eine nach § 8 BUrlG verbotene Erwerbstätigkeit verrichtet, begeht grundsätzlich eine schuldhafte Nebenpflichtverletzung und kann sich deshalb nach § 280 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig machen.[1] Meist wird es jedoch dem Arbeitgeber nicht gelingen, einen Schaden nachzuweisen. Denn ersetzbar ist nur ein adäquat kausal ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Ausschluss der Steuerfreiheit (§ 3 Nr. 26a S. 2 EStG)

Rz. 5 § 3 Nr. 26a S. 2 EStG schließt die Steuerbefreiung für solche Fälle aus, in denen für die Einnahmen aus einer begünstigten Tätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26a S. 1 EStG ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG, nach § 3 Nr. 26 EStG oder nach § 3 Nr. 26b EStG gewährt wird. Ist für eine Tätigkeit ein nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfreier Aufwendungsersatz gez...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.2 Nebenberuflichkeit

Rz. 9 Die Steuerbefreiung gilt nur für Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit. Einnahmen aus einer hauptberuflichen Tätigkeit fallen also nicht unter § 3 Nr. 26 EStG. Der Begriff der nebenberuflichen Tätigkeit setzt aber nicht zwingend die gleichzeitige Ausübung eines Hauptberufs voraus. Da es nicht erforderlich ist, dass der Stpfl. außerhalb der nebenberuflichen Täti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Abzug von Ausgaben (§ 3 Nr. 26 S. 2 EStG)

Rz. 30 Für die den Höchstbetrag übersteigenden Einnahmen gilt die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 26 S. 1 EStG hingegen nicht, sodass die Nebentätigkeiten insoweit zu stpfl. Einnahmen führen können. Ist dies der Fall, so wären die für die Nebentätigkeiten getätigten Aufwendungen nach dem Grundsatz des § 3c Abs. 1 EStG an sich anteilig im Verhältnis der stpfl. zu den steuerfreien ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3.2 Künstler

Rz. 20 Daneben sind nach § 3 Nr. 26 EStG auch künstlerische Nebentätigkeiten begünstigt. Der Begriff der künstlerischen Tätigkeit deckt sich mit demjenigen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Nach den dort entwickelten Grundsätzen übt eine künstlerische Tätigkeit nur aus, wer eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Abzug von Ausgaben (§ 3 Nr. 26a S. 3 EStG)

Rz. 8 Nach § 3 Nr. 26a S. 3 EStG sind Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerbegünstigten Nebentätigkeiten i. S. v. § 3 Nr. 26a S. 1 EStG nur eingeschränkt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Aufwendungen dürfen – wenn die Einnahmen den steuerfreien Betrag überschreiten – abweichend vom Grundsatz des § 3c Abs. 1 EStG als Betriebsausgaben oder Werbungsko...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 4.2.2 Verbot der "Zuvorbeschäftigung"

Der Wortlaut des § 14 Abs. 2 TzBfG: zeitlich unbeschränktes Anschlussverbot Eine Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist nach dem Wortlaut nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Entscheidend ist, ob in der Vergangenheit ein "Arbeitsverhältnis" zu diesem Arbeitgeber bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarzarbeit / 5 Nichtigkeit des Schwarzarbeitsvertrags

Der Werk- oder selbstständige Dienstvertrag zwischen Auftraggeber und Schwarzarbeiter ist nichtig, wenn beide Vertragspartner gegen das Schwarzarbeitsverbot verstoßen.[1] Während lange auch bei Nichtigkeit des Vertrags ein Anspruch des Unternehmers auf die Vergütung nach Bereicherungsrecht bejaht wurde, verneint der Bundesgerichtshof (BGH) nunmehr Wertersatz- und Bereicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / 1.2 Praxisintegriertes duales Studium

Ziel des praxisintegrierten dualen Studiums ist allein der Hochschulabschluss. Dementsprechend gilt § 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG. Nach dieser Vorschrift ist die Anwendung des BBiG ausgeschlossen für die Berufsbildung, die in berufsqualifizierenden oder vergleichbaren Studiengängen an Hochschulen auf der Grundlage des Hochschulrahmengesetzes und der Hochschulgesetze der Länder durch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.2 Arbeitnehmer verstößt gegen eine Rechtsvorschrift

Arbeitnehmer riskieren im Einzelfall ein Bußgeld bis zu 30.000 EUR, wenn diese bei einer Prüfung nicht mitwirken. Betroffen ist der Arbeitnehmer, der eine Auskunft nicht erteilt, unrichtige oder unvollständige Angaben macht, sich seiner Personalienfeststellung entzieht oder geforderte Unterlagen nicht vorlegt. In geringfügigen Fällen können Verwarnungsgelder sofort kassiert ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 5 Arbeitszeit/Nebentätigkeit

Der Geschäftsführer schuldet grundsätzlich seine volle Arbeitskraft, sofern nicht eine nebenberufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit vereinbart wurde. Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer nimmt die Finanzverwaltung nicht selten eine verdeckte Gewinnausschüttung an, wenn Überstunden gesondert vergütet oder gar Überstundenzuschläge gezahlt werden.[1] Der Geschäftsführer ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / Einführung

Der GmbH-Geschäftsführer und seine Dienste bzw. sein Einsatz sind für die GmbH und ihre Gesellschafter von zentraler Bedeutung. Das sollte bei dem Aufsetzen eines Anstellungsvertrags berücksichtigt werden und sich in ausgewogenen Regelungen über die Rechte und Pflichten niederschlagen. Um die Beziehung nicht durch Streitigkeiten z. B. über Bezüge, Nebentätigkeiten oder die Re...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Fernlehrgang zur geprüften Fotodesignerin als Berufsausbildung

In Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG befindet sich, wer seine Berufsziele noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft darauf vorbereitet, wobei alle Maßnahmen einzubeziehen sind, die dem Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen dienen, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind. Die Inhalte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbliche Einkünfte / 6.2.4 Zusammenfassung der Rechtsfolgen bei Betriebsverpachtung durch eine GmbH & Co. KG

Die aktuelle BFH–Rechtsprechung festigt die gewerbliche Prägung der GmbH & Co. KG auch bei Betriebsverpachtung. Um die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer weiterhin als steuerlich attraktives Instrument nutzen zu können, ist die strikte Einhaltung der Voraussetzungen unabdingbar. Hinweis Zusammenfassender Überblick Eine GmbH & Co. KG bleibt nach neuer BFH–Rechtsprechung auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referendar im juristischen ... / 2 Nebentätigkeiten

Soweit im Einzelfall neben dem Referendariat eine Nebentätigkeit ausgeübt wird, die nicht im Rahmen dieser Haupttätigkeit erfolgt, gelten für diese weitere Tätigkeit die allgemeinen lohnsteuerlichen Regelungen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referendar im juristischen ... / 3 Vergütung und Nebentätigkeit

Referendare beziehen eine Unterhaltsbeihilfe vom Land. Diese Leistung stellt grundsätzlich keine Gegenleistung für erbrachte Arbeit dar, sondern soll gewährleisten, dass sich Rechtsreferendare während der Ausbildung keine Zusatztätigkeit suchen müssen. Es besteht vom ersten Tag der Ausbildung an ein Rechtsanspruch auf die Leistung. Wie hoch die Unterhaltsbeihilfe ausfällt, i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referendar im juristischen ... / 1.2 Vorbereitungsdienst gilt als Hauptbeschäftigung

Der Vorbereitungsdienst gilt i. S. d. Sozialversicherung als Hauptbeschäftigung – schon aufgrund der zeitlichen Inanspruchnahme. Wegen der Einordnung als Berufsausbildung hat die Höhe des Entgelts keine Auswirkung auf die versicherungsrechtliche Beurteilung. Werden nebenher weitere Beschäftigungen ausgeübt, ist die übliche Beurteilung vorzunehmen. Das bedeutet, dass die erst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referendar im juristischen ... / 2 Andere Ausbildungsstelle

Wird der Vorbereitungsdienst in einer anderen Ausbildungsstelle (z. B. in einer anderen Behörde oder einem privaten Unternehmen) durchgeführt, bleibt es dennoch bei der Arbeitgebereigenschaft des Dienstherrn. Das gilt grundsätzlich auch, wenn die andere Ausbildungsstelle eine zusätzliche Vergütung zahlt. Zusätzliche Vergütung durch die andere Ausbildungsstelle Dabei sind aller...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Das Kassengesetz für mehr S... / 13. Welcher Personenkreis ist als bevollmächtigte Person i. S. d. AEAO zu § 146a, Tz. 1.16.1.1, anzusehen? Können auch Hersteller oder Händler von elektronischen Aufzeichnungssystemen oder Hersteller, Anbieter oder Händler von TSE die Mitteilung als bevollmächtigte Person abgeben und wenn ja, gibt es hierfür Voraussetzungen?

Hersteller oder Händler von elektronischen Aufzeichnungssystemen oder Hersteller, Anbieter oder Händler von TSE können als bevollmächtigte Person die Mitteilungen nach § 146a Absatz 4 AO übermitteln, wenn der Hersteller oder Händler von elektronischen Aufzeichnungssystemen oder der Hersteller, Anbieter oder Händler von TSE im Rahmen des Verkaufsgeschäfts die Übermittlung als ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Duales Studium / 10.4 Vergütung

Die Vergütung der Studenten geschieht im Prinzip auf 2 Ebenen. Zum einen finanziert das Unternehmen das duale Studium, indem es die anfallenden Studiengebühren übernimmt. Zum anderen bekommen duale Studenten ein regelmäßiges Gehalt ausgezahlt. Diese beiden Faktoren, sowie die sehr wahrscheinliche Festanstellung im Anschluss, sorgen dafür, dass das duale Studium bei den Absol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Mietwagenkosten, insbes... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 174 Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Die Abtretung war nicht nach § 134 BGB wegen eines Verstoßes gegen §§ 1, 2, 3 und 5 RDG nichtig. Die von der Klägerin aufgrund der Abtretungsvereinbarung ausgeübte Tätigkeit war jedenfalls gemäß § 5 Abs. 1 RDG erlaubt. Rz. 175 Es konnte offenbleiben, ob es sich bei der Einziehung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 153 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Zutreffend hatte das Berufungsgericht angenommen, dass dem Geschädigten dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Beklagte auf Ersatz der Kosten des eingeholten Sachverständigengutachtens aus §§ 7, 18 StVG, 115 VVG zustand. Denn diese Kosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 2.4.1 Nebenerlöse

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind gem. § 275 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Gesamtkostenverfahren) und § 275 Abs. 3 Nr. 6 HGB (Umsatzkostenverfahren) "sonstige betriebliche Erträge" auszuweisen.[1] Gehört eine Tätigkeit des Unternehmens zu den Nebentätigkeiten, rechnen die Erlöse hieraus zu den Nebenerlösen. Als solche Tätigkeiten kommen in Betracht:[2] Vermietung und Verpachtung, Bet...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 1.4.1 Grundsatz

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Damit ergibt sich unter Einbeziehung des Samstags als Werktag eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die werktägliche Arbeitszeit muss nicht Tag für Tag eingehalten werden, sondern nur im Durchschnitt von 6 Monaten bzw. 24 Wochen (Ausgleichszeitraum). Unter dieser Bedingung ist es zulässig, die tägliche Arb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Rechtsprechungs... / 2. Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag und Inhaltskontrolle

Die Parteien der hier zu referierenden Entscheidung streiten über die Rückzahlung einer Jahressonderzahlung. Die Beklagte gewährte diese dem Kläger zusätzlich zum Gehalt für November 2021 i.H.v. knapp 2.800 EUR. Nach dem Tarifvertrag (TV), auf den die Parteien in ihrem Arbeitsvertrag, allerdings nur teilweise, Bezug genommen hatten, war für den Fall eine Rückzahlung der Sond...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 4 1. Voraussetzung für den Anspruch auf Elternzeit nach §§ 15 f. BEEG ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses [1] oder eines gleichgestellten Rechtsverhältnisses. Dazu zählen nach § 20 Abs. 1 BEEG die Berufsbildungsverhältnisse (nicht nur die Berufsausbildungsverhältnisse, sondern auch die sonstigen Berufsbildungsverhältnisse i. S. d. § 26 BBiG) und auch die Heimarbei...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.4 Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber

Rz. 56 Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständiger bedarf nach § 15 Abs. 4 Satz 2 der Zustimmung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann die notwendige Zustimmung allerdings nur innerhalb von 4 Wochen, aus "dringenden betrieblichen Gründen" und schriftlich (bei einer Elternzeit für seit dem 1.5.2025 geborene Kinder in Textform nach § 126b BGB) ablehnen. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.3 Nebenbeschäftigung (Absatz 2)

Eines der Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für die Versorgungsbetriebe war die Lösung vom Beamtenrecht. Konsequenterweise wurde beim Nebentätigkeitsrecht die bisherige Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Regelungen (wie in § 11 BAT) gestrichen. Das Recht des Beschäftigten, eine Nebentätigkeit auszuüben, folgt aus der Berufsfreiheit, Art. 12 GG. Arbeitnehmer des öffe...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.9 Absolute Nebentätigkeitsverbote

Rz. 42 Bei der Formulierung einer Nebentätigkeitsklausel muss das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB beachtet werden. Dieses ist gegeben, wenn die Voraussetzungen, unter denen eine Verletzung von berechtigten Interessen des Arbeitgebers vorliegt, konkret benannt werden. Die maßgeblichen Arbeitgeberinteressen sollten daher möglichst eingehend konkretisiert werden. E...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.5 Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch im Zusammenhang mit anderen Einkünften nutzen?

Hat der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlassen, den er für betriebliche und private Zwecke nutzen darf, setzt der Unternehmer regelmäßig 1 % vom Bruttolistenpreis pro Monat als geldwerten Vorteil (Arbeitslohn) an (nach dem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung). Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen darüber hinaus ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 2.3 Befristung

Anders als der BAT mit seinen Sonderregelungen für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte (SR 2y BAT), die im Tarifgebiet Ost nicht galten, sowie der TVöD mit seinen spezifischen Regelungen in § 30 Abs. 2 bis 5 enthält der TV-V keine eigenständigen (einschränkenden) Regelungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.8 Auszubildende

Die allgemeinen Pflichten der Auszubildenden (entsprechend der Pflichten der Arbeitnehmer gem. § 3 Abs. 1 TV-V) sind nicht im TVAöD geregelt; sie ergeben sich vielmehr aus § 13 BBiG. Darüber hinaus bestimmt § 5 Abs. 1 TVAöD – Allgemeiner Teil –, dass Auszubildende in demselben Umfang wie die Beschäftigten des Ausbildenden Verschwiegenheit zu wahren haben. Der TV-V enthält – ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.4 Ärztliche Untersuchung (Absatz 3)

Nach § 3 Abs. 3 TV-V ist der Arbeitgeber bei gegebener Veranlassung berechtigt, den Arbeitnehmer durch einen Vertrauensarzt dahingehend untersuchen zu lassen, ob er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Nach dieser Bestimmung erfolgt die Untersuchung nicht durch einen vom Arbeitgeber bestimmten Arzt, sondern durch den Vertrauensarzt. Vertr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 3.4 Gestaltungsberatung

Gerade mittelständische Unternehmen erwarten von ihrem Steuerberater ein ganzes Leistungspaket. Gestaltungsberatung ist hier der Schlüssel zum Erfolg. Gestaltungsberatung Der Steuerberater weiß, dass der Geschäftsführer eine Nebentätigkeit, z. B. eine Zweit-Geschäftsführung, ausübt: Gibt es eine Form, diese Nebeneinkünfte steuerlich besser zu gestalten? Der Steuerberater soll...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.3.1 Begriff allgemein

Wann ein Verschulden i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG vorliegt, ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsprechung bejaht schuldhaftes Verhalten, wenn der Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt.[1] Es reicht aus, wenn das Verhalten die Erkrankung erschwert oder verlängert, also der ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.2.2 Nebentätigkeit

Tz. 36 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Eine Nebentätigkeit liegt in folgenden Fällen vor: Der Zeitaufwand beträgt nicht mehr als Drittel einer vergleichbaren hauptberuflichen Tätigkeit; Abgrenzung zum Hauptberuf ist möglich. Vorliegen einer Arbeitnehmereigenschaft: Ggf. Lohnsteuer und Sozialversicherungspflicht, Mini-Job ist zu prüfen (geringfügige Beschäftigung); ggf. auch kurzfristi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.2 Abgrenzungskriterien Nebentätigkeit/Haupttätigkeit und deren Folgen

4.3.2.1 Haupttätigkeit Tz. 35 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Eine Haupttätigkeit liegt in folgenden Fällen vor: Der Zeitaufwand beträgt mehr als ein Drittel einer hauptberuflichen Tätigkeit (mehrere gleichartige Nebentätigkeiten wurden zusammengerechnet); eine Abgrenzung zum Hauptberuf ist nicht möglich. Vorliegen einer Arbeitnehmereigenschaft: Indiz einer Arbeitszeit von durchschnit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gdd) Haupt- und Nebentätigkeit

Rn. 446 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die öffentlichen Dienste können geleistet werden als (H 3.12 EStH 2021 iVm H 3.12 LStH 2023 "Allgemeines zu § 3 Nr 12 S 2 EStG"): Haupttätigkeit oder als Nebentätigkeit (zB als Schöffe, Sachverständiger). Dabei darf eine Verwaltungsanweisung nicht danach differenzieren, ob die Dienstleistung als Beamter oder als Angestellter erfolgt (BVerfG vo...mehr