Fachbeiträge & Kommentare zu Nebenjob

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.1 Bloße Verwertung von Kenntnissen

Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Haupt- und Nebentätigkeit, der zur Annahme eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses führen würde, besteht indes nicht, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer lediglich die Gelegenheit gibt, Fähigkeiten und Kenntnisse, die der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Haupttätigkeit erworben hat, außerhalb seines Dienstverhältnisses zu ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Qualifizierungsgeld / 1.3 Förderhöhe/-dauer

Das Qualifizierungsgeld beträgt nach dem Vorbild des Kurzarbeitergeldes 60 bzw. 67 % der durchschnittlich auf den Tag entfallenden Nettoentgeltdifferenz im Referenzzeitraum. Den erhöhten Leistungssatz erhalten Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz (mind. ein Kind im steuerrechtlichen Sinn im Haushalt) erfüllen würden. Die N...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übungsleiterfreibetrag / 4 Zeitumfang der Nebenberuflichkeit

Das erforderliche Merkmal der Nebenberuflichkeit der ausgeübten Tätigkeit ist beim Übungsleiterfreibetrag nach anderen Kriterien zu beurteilen als die Abgrenzung von Haupt- und Nebentätigkeit für die Frage der Arbeitnehmertätigkeit. So setzt hier die Annahme einer nebenberuflichen Tätigkeit keinen Hauptberuf voraus. Für die Anwendung der Steuerbefreiungsvorschrift ist der ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufwandsentschädigung / 2.4 Ehrenamtsfreibetrag nachrangig zu berücksichtigen

Der allgemeine Ehrenamtsfreibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich i. H. v. 960 EUR [1] (2025: 840 EUR) im Jahr kann nicht zusätzlich zu den steuerfreien Aufwandsentschädigungen angesetzt werden.[2] Hinweis Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Feuerwehrleute Soweit die Feuerwehrtätigkeit eine begünstigte Neb...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.5 Steuerfreie Ehrenamtspauschale

Eine Besonderheit ergibt sich für Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu einer steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts stehen. Für ehrenamtlich tätige Vereinsfunktionäre kommt eine steuerfreie Aufwandsentschädigung ab 2026 von bis zu jährlich 960 EUR[1] (2025: 840 EUR) zum Ansatz. Die sog. Ehrenamtspauschale kommt für Vergütungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.3 Mehrarbeit/Überstunden

Eine gesetzliche Definition für "Mehrarbeit" oder "Überstunden" gibt es nicht. In der arbeitsrechtlichen Praxis werden darunter regelmäßig die Arbeitsstunden verstanden, die ein Arbeitnehmer über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus leistet. Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zur Leistung von Überstunden oder Mehrarbeit nicht verpflichtet, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wettbewerbsverbot / 1.1.1 Kaufmännische Angestellte

Für kaufmännische Angestellte gilt während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ein gesetzliches Wettbewerbsverbot[1], dieses gilt jedoch nicht generell. Es bezieht sich nur auf den Handelszweig des Arbeitgebers. Das Wettbewerbsverbot verbietet dem kaufmännischen Angestellten zweierlei; er darf ohne Einwilligung des Arbeitgebers zum einen kein Handelsgewerbe betreiben und zum a...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.9.4 Grenzen arbeitsrechtlicher Gestaltungsspielräume

Die arbeitsrechtliche Zuordnung findet dort ihre Grenze, wo der Arbeitnehmer in der festgelegten Einrichtung des Arbeitgebers keine Arbeiten verrichtet. Die erste Tätigkeitsstätte muss zumindest einen Bezug zu der tatsächlichen Tätigkeit aufweisen. Sofern der Arbeitnehmer in einer vom Arbeitgeber festgelegten Tätigkeitsstätte wenigstens in geringem Umfang seine Arbeitsleistu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bundesfreiwilligendienst / 3 Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz erklärt in § 13 BFDG bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften für entsprechend anwendbar, um einen adäquaten rechtlichen Schutz des Freiwilligen während des Laufs seines Dienstes sicherzustellen. Dies sind zunächst alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes. Wichtige Regelungen sind das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitssch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anzeigepflichten des Arbeit... / 3 Vertragliche Anzeigepflichten

Aus dem Arbeitsverhältnis können sich verschiedene Anzeige- oder Meldepflichten ergeben. Zu unterscheiden sind dabei nicht ausdrücklich geregelte von den vertraglich vereinbarten Pflichten. Auch ohne eine ausdrückliche Regelung ergeben sich Anzeigepflichten als (ungeschriebene) Nebenpflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB. Ausdrücklich vertraglich geregelte Anzeigepflichten können sic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 5 Leistungsrecht

Des Weiteren sind leistungsrechtliche Änderungen vorgenommen worden, die zum einen zu Verbesserungen für die Leistungsberechtigten und gleichzeitig zu einer Verwaltungsvereinfachung führen. Im Einzelnen: Kalenderjährliche Betrachtung der Freistellung steuerfreien Nebentätigkeiten (z. B. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten). Bagatellgrenze von 50 EUR bei Rückf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / Zusammenfassung

Begriff Zur Vermeidung eines zu hohen Lohnsteuereinbehalts, können Arbeitnehmer beim Finanzamt einen Freibetrag für zu erwartende, erhöhte Aufwendungen beantragen. Dieser Lohnsteuerfreibetrag wird als Lohnsteuerabzugsmerkmal an die ELStAM-Datenbank übermittelt. Der Arbeitgeber muss die elektronische Lohnsteuerkarte bei dem vom BZSt bundesweit zentral geführten Datenpool abru...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pensionär / 2.3.4 Pauschalbeiträge für Minijobber

Rentenversicherung Für in der Rentenversicherung von der Versicherungspflicht befreite bzw. versicherungsfreie geringfügig entlohnt Beschäftigte (Minijobber) muss der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung abführen.[1] Hat der Pensionär auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet, zahlt er einen eigenen Beitragsanteil zur Rentenversicherung. Krankenversicherung...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 4 Versicherungspflichtige und geringfügig entlohnte Beschäftigung

Bei der Zusammenrechnung der Arbeitsentgelte aus mehreren Beschäftigungen ist zu beachten, dass eine "erste" geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei bleibt[1], wenn sie neben einer versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung ausgeübt wird.[2] Aufgrund des fortbestehenden Charakters der "ersten" Nebenbeschäftigung als geringfügige Beschäftigung ist diese nicht bei der...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pensionär / 2.5.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Die Ausübung einer abhängigen Beschäftigung neben dem Bezug von Altersgeld führt – im Gegensatz zu beschäftigten Pensionären – nicht zur Versicherungsfreiheit. Bezieher von Altersgeld haben keinen Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, womit es an der Voraussetzung für die Versicherungsfreiheit fehlt.[1] In einer Beschä...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2.1 Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden

Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden, ist – unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts – von einer Nebenbeschäftigung auszugehen. Diese ist aufgrund des Werkstudentenprivilegs kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei. Dies gilt auch für unbefristete Beschäftigungen.[1]mehr

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Pensionär / 2.5.2 Rentenversicherung

In der Rentenversicherung sind Altersgeldbezieher grundsätzlich versicherungspflichtig. Eine Ausnahme gilt z. B. bei Ausübung einer kurzfristigen Beschäftigung. Erreichen einer Altersgrenze Wird neben dem Bezug von Altersgeld eine Beschäftigung ausgeübt, gilt für die Rentenversicherung Folgendes: In der Beschäftigung ist der Altersgeldbezieher nicht versicherungsfrei als Verso...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pensionär / 2.3.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung vor Erreichen einer Altersgrenze

Geringfügig entlohnt beschäftigte Pensionäre, die z. B. eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit (keine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze) beziehen, sind – abgesehen von Übergangsfällen[1] – rentenversicherungspflichtig. Sie können sich aber als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.[2] Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Der Verzicht...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 3.1 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung

Übt ein Beamter neben seinem Beamtenverhältnis (versicherungsfreie (Haupt-)Beschäftigung) eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, ist diese Nebenbeschäftigung in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Pflegeversicherung besteht keine Versicherungspflicht. Eine Zusammenrechnung findet nicht statt, da der Beamte in seiner (Haupt-)Beschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pensionär / 2.5.3 Arbeitslosenversicherung

Vor Erreichen des Regelrentenalters In der Arbeitslosenversicherung sind Bezieher von Altersgeld, die daneben eine abhängige Beschäftigung ausüben, grundsätzlich versicherungspflichtig. Eine Ausnahme gilt z. B. bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung. Ab Erreichen des Regelrentenalters Altersgeldbezieher sind versicherungsfrei, wenn sie das Lebensjahr für den Anspruch au...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2 Befristete, aber nicht kurzfristige Beschäftigungen

Für Studenten, die eine befristete Beschäftigung ausüben, die nicht die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung[1] erfüllt, gilt: Diese Studenten sind in ihrer Beschäftigung kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn es sich lediglich um eine Nebenbeschäftigung handelt, weil das Studium die Zeit und Arbeitskraft der betreffenden Person überwiegend ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pensionär / 2.3.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigung ab Erreichen einer Altersgrenze

Rentenversicherungsfreiheit besteht für geringfügig entlohnt beschäftigte Pensionäre, die eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen. Sie können jedoch seit dem 1.1.2017 auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, um (zusätzliche) Rentenanwartschaften zu erwerben. Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit ist schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pensionär / 2.5 Beschäftigte Bezieher von Altersgeld

Nach Auffassung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung handelt es sich beim Altersgeld nach dem Altersgeldgesetz und bei vergleichbaren Alterssicherungsleistungen auf landesgesetzlicher Grundlage nicht um eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen.[1] 2.5.1 Kranken- und Pflegeversicherung Die Ausübung einer abhängigen Beschäftigung neben de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pensionär / 3.1 Pensionsbezug und Arbeitslohn

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung eines Pensionärs/Rentners mit Lohnsteuerpauschalierung ist zulässig. Wird der Arbeitslohn pauschal besteuert[1], darf der Arbeitgeber keine ELStAM abrufen. Allerdings kann der Arbeitgeber geringfügig Beschäftigte auch im ELStAM-Verfahren anmelden und den Lohnsteuerabzug nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen durchführen, ggf...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / Zusammenfassung

Überblick Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei gewerblichen Arbeitgebern und in Privathaushalten hat der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Die Berechnung ist unkompliziert, soweit es sich um "normale" Minijobs handelt. Besondere Regelungen gelten aber beispielsweise für vorgeschriebene Praktik...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilzeitarbeit / 1 Teilzeitarbeitsverhältnisse

Der Begriff der Teilzeitbeschäftigung ist in § 2 Abs. 1 TzBfG legaldefiniert. Danach sind Teilzeitbeschäftigte alle Arbeitnehmer[1], deren regelmäßige Wochenarbeitszeit geringer ist als diejenige vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter (des Betriebs). Die Regelung geht von einem relativen, betriebsbezogenen Teilzeitbegriff aus. Entscheidend sind die Verhältnisse im jeweiligen B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übungsleiterfreibetrag / 2.2 Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen

Der Übungsleiterfreibetrag umfasst auch die nebenberufliche Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Gefördert wird nicht nur die Dauerpflege, sondern auch kurzfristige Hilfeleistungen sind begünstigt. In Betracht kommen nebenberufliche Hilfsdienste bei der häuslichen Betreuung durch ambulante Pflegedienste bei der Altenhilfe [1] und bei Sofortmaßnahmen geg...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.46 Orchestermusiker

Musiker, die einem Orchester angehören, sind Arbeitnehmer. Sofern sie außerhalb ihres Arbeitsvertrags darüber hinaus solistische Auftritte haben, liegt hierin eine selbstständige freiberufliche Tätigkeit. Dies gilt auch, wenn sie ihre künstlerischen Nebentätigkeiten für den Arbeitgeber innerhalb ihrer nichtselbstständigen Haupttätigkeit erbringen, soweit es sich nicht um Neb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übungsleiterfreibetrag / 2.1 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer

Unter die Steuerbefreiungsvorschrift fallen zunächst Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer sowie Personen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben. Entscheidend ist, dass andere Menschen ausgebildet oder unterrichtet werden. Dementsprechend ist der in den Katalog der begünstigten Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG aufgenommene Begriff des Betreuers nur im Sinne einer pä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.1 Beamte

Die Bezüge der in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI genannten Personen, u. a. Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten, werden bei der Berechnung der Umlage nicht berücksichtigt, sofern die Entgelte aus der zur Rentenversicherungsfreiheit führenden Beschäftigung erzielt werden. Dagegen ist beispielsweise das Arbeitsentgelt umlagepflichtig, das ein Beamter in einer Nebentä...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.6 Sonderfall: Mehrfachbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Bei einer Mehrfachbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers für mehrere von ihm beherrschte Gesellschaften sind hinsichtlich der Höhe der Gesamtausstattung mit Bezügen und damit bezüglich des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) Besonderheiten zu beachten. So ist dieser Umstand bei der Bestimmung des angemessenen Gehalts i. d. R. mindernd zu berücks...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übungsleiterfreibetrag / 3 Nur Tätigkeiten für öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaften

Der Übungsleiterfreibetrag kann nur angewendet werden, wenn die Nebentätigkeit für eine im Inland oder EU-/EWR-Ausland gelegene juristische Person des öffentlichen Rechts oder für eine Körperschaft ausgeübt wird, die wegen ihrer Gemeinnützigkeit von der Körperschaftsteuer befreit ist.[1] Zu den begünstigten Auftraggebern gehören die die Gebietskörperschaften Bund, Länder und G...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 2 Hauptbeschäftigung und 2 geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer übt eine lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung (Entgelt 4.000 EUR monatlich) bei Arbeitgeber A aus. Daneben ist er zusätzlich bei Arbeitgeber B für 450 EUR monatlich beschäftigt. Ab 1.6.2026 wird er zusätzlich bei Arbeitgeber C für 100 EUR monatlich tätig. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungsr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialversicherungsfreie Be... / 3.1 Versicherungsfreiheit durch anderweitige Absicherung

Versicherungsfrei sind Personengruppen, deren Altersversorgung bereits anderweitig gesichert ist und die deshalb einer Sicherung durch die Rentenversicherung nicht bedürfen. Hierzu gehören: Beamte Richter, Berufssoldaten sowie sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Anspruch auf eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorsc...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Umlageverfahren: Bemessungs... / 1.4 Maßgebendes Arbeitsentgelt

Die Umlagen U1 und U2 sind von dem Arbeitsentgelt zu berechnen, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bemessen werden. Bei rentenversicherungsfreien oder von der Rentenversicherungspflicht befreiten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ist das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Rentenversicherungsbeiträge im Falle des Bestehens von Rentenversicherungsp...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.2 Arbeitnehmer verstößt gegen eine Rechtsvorschrift

Arbeitnehmer riskieren im Einzelfall ein Bußgeld bis zu 30.000 EUR, wenn diese bei einer Prüfung nicht mitwirken. Betroffen ist der Arbeitnehmer, der eine Auskunft nicht erteilt, unrichtige oder unvollständige Angaben macht, sich seiner Personalienfeststellung entzieht oder geforderte Unterlagen nicht vorlegt. In geringfügigen Fällen können Verwarnungsgelder sofort kassiert ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.2 Geschäfte zu Lasten des Arbeitgebers

Erst recht fehlt es an diesem unmittelbaren Zusammenhang, wenn der Arbeitnehmer unter Ausnutzung seiner beruflichen Stellung aus eigenem Antrieb und ohne Einwilligung seines Arbeitgebers zu dessen Lasten Geschäfte ausführt.[1]mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.6 Fragerechte des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat aus mehreren Gründen ein Fragerecht gegenüber geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern nach der Ausübung weiterer Tätigkeiten. Zum einen trägt auch er für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes die Verantwortung, sodass er wissen muss, in welchem Umfang der Arbeitnehmer anderweitige Tätigkeiten ausübt. Darüber hinaus ergibt sich ein Fragerecht auch im Hinbli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übungsleiterfreibetrag / 2.4 Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeiten

Für andere nebenberufliche Tätigkeiten im öffentlichen oder gemeinnützigen Dienst gewährt der Gesetzgeber den Ehrenamtsfreibetrag von 960 EUR [1] (bis 2025: 840 EUR) und für ehrenamtliche rechtliche Betreuer und Pfleger ebenfalls einen Jahresfreibetrag von 3.300 EUR.[2] Der Ehrenamtsfreibetrag ist ein "allgemeiner Freibetrag", der – im Gegensatz zum Übungsleiterfreibetrag – n...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldungen / 8.1 Ausschließlich unfallversicherungspflichtige Personen

Arbeitgeber müssen auch für ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert Beschäftigte Meldungen abgeben. Zu den nur unfallversicherten Beschäftigten zählen u. a.: Sozialversicherungsfreie beurlaubte Beamte in einer (Neben-)Beschäftigung (z. B. ein beurlaubter verbeamteter Lehrer, der in einer Privatschule tätig ist), Studenten in einem sozialversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übungsleiterfreibetrag / Zusammenfassung

Begriff Der Übungsleiterfreibetrag hat große praktische Bedeutung. Die Bezeichnung Übungsleiterfreibetrag ist irreführend, weil er für alle nebenberuflich ausgeübten unterrichtenden Tätigkeiten sowie für nebenberufliche künstlerische oder pflegerische Tätigkeiten im öffentlichen oder gemeinnützigen Bereich gilt. Er wird somit für Einnahmen aus Nebentätigkeiten als Übungsleit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufsichtsratsvergütung / 3 Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit ohne Lohnsteuerabzug

Eine Besonderheit ergibt sich für Aufsichtsratsvergütungen, die Bedienstete im öffentlichen Dienst für eine auf Vorschlag oder auf Veranlassung ihres Dienstvorgesetzten übernommene Nebentätigkeit im Aufsichtsrat eines Unternehmens erhalten.[1] Diese Vergütungen sind i. d. R. ablieferungspflichtig, soweit sie bestimmte Grenzbeträge überschreiten. Die Aufsichtsratsvergütungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 636 Arbeitspapiere sind: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM); Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer, des Geburtsdatums und ob es sich um die Haupt- oder Nebentätigkeit handelt – der Arbeitgeber kann mit diesen Angaben alle für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten abrufen; Sozialversicherungsausweis bzw. Schreiben des Rentenversicherungsträgers mit zuge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übungsleiterfreibetrag / 2.3 Nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten

Der Steuerfreibetrag von max. 3.300 EUR (2025: 3.000 EUR) kommt auch für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten infrage. Zu den begünstigten Personen zählen z. B. Kirchenorganisten sowie Komparsen und Statisten bei Theater- bzw. Opernaufführungen.[1] Nicht begünstigt sind Musiker, die bei Kirmesveranstaltungen oder auf Schützen- oder Volksfesten auftreten.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgelt / 3 Umfang des Arbeitslohns

Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Dabei ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung die Einnahmen gewährt werden.[1] Für die Eigenschaft als Arbeitslohn spielt es demnach keine Rolle, ob die Einnahmen als "Arbeitslohn" bezeichnet werden oder andere Bezeichnungen tragen. Arbeitslohn kann auch bei Lohnzahlungen durch Dritt...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2.1 Student ist bis zu 20 Stunden in der Woche beschäftigt

Wird neben dem Studium eine bzw. mehrere Beschäftigung(en) ausgeübt, die 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten, ist der Arbeitnehmer als Werkstudent kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei und rentenversicherungspflichtig. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle.[1] Praxis-Beispiel Anrechnung von Arbeitszeiten aus Nebenbeschäftigungen Ein Student arbeitet un...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.1.1 Befristung ohne sachlichen Grund nach § 14 Abs. 2 TzBfG

Nach § 14 Abs. 2 TzBfG kann der Arbeitgeber für die Dauer von bis zu 2 Jahren einen Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund[1] kalendermäßig befristen. Innerhalb dieses 2-Jahreszeitraums darf er den einmal befristeten Arbeitsvertrag maximal dreimal verlängern. Achtung Abweichende Regelungen in Tarifvertrag Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werkstudent / 2.1.3 Beschäftigung am Wochenende, in den Abend- und Nachtstunden oder in den Semesterferien

Eine Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von über 20 Stunden schließt das Werkstudentenprivileg grundsätzlich aus. In Einzelfällen kann Versicherungsfreiheit im Rahmen des Werkstudentenprivilegs jedoch auch bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden eintreten. In Betracht kommen dafür Beschäftigungen am Wochenende sowie in den Abend- und Nachtstunden oder währ...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5 Steuerrecht

Das Steuerrecht unterscheidet bei Teilzeitbeschäftigten (Aushilfen) zwischen Arbeitnehmern, die nur in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn beschäftigt werden (s. Beschäftigung in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn; § 40a Abs. 2 und Abs. 2a EStG), und Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden (s. Aushilfen, Tz 3.2; § 40a Abs. 1 EStG). Der Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2 Zuvorbeschäftigungsverbot

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von 2 Jahren ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat – sog. Zuvor-Beschäftigungs- bzw. Vorbeschäftigungs- oder Anschlussverbot.[1] Das Vorbeschäftigungs- oder A...mehr