Fachbeiträge & Kommentare zu Nebenjob

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Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 2 Minijob ohne Krankenversicherungspflicht

Sachverhalt Ein Beamter arbeitet bei der Stadtverwaltung. Er ist privat krankenversichert. Zusätzlich arbeitet er samstags in einem Büro und erledigt dort allgemeine Schreibarbeiten. Der vereinbarte Stundenlohn beträgt 14,25 EUR pro Stunde, bei einer monatlichen Arbeitszeit von 22 Stunden. Auf die Rentenversicherungspflicht hat der Arbeitnehmer bei der Nebentätigkeit verzicht...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 3.2.1 Arbeitszeitgesetz

Da insbesondere Minijobs häufig als Nebentätigkeit neben einem anderen Arbeitsverhältnis, das eine Vollzeitbeschäftigung sein kann, ausgeübt werden, sind für die Zulässigkeit dieser Beschäftigungen auch die Begrenzungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten für die Person des Arbeitnehmers insgesamt, nicht nur für die einzelnen Besch...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 4 Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Nebenbeschäftigung

Anders als in der Krankenversicherung wird in der Renten- und Arbeitslosenversicherung die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer aufgrund einer hauptberuflich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit nicht ausgeschlossen. Nimmt ein Selbstständiger eine abhängige Beschäftigung auf, ist er in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nach den allgemeinen Regelungen versicher...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.1 Hauptbeschäftigung und eine oder mehrere Nebenbeschäftigungen

1.1.1 Versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und ein Minijob Wird neben einer bereits versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur ein Minijob ausgeübt, sind diese beiden Beschäftigungen nicht zu addieren.[1] Der Minijob bleibt versicherungsfrei.[2] Dies gilt nicht hinsichtlich der Rentenversicherung, da hier generell Versicherungspflicht besteht. Von der Rentenversich...mehr

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Pensionär / 2 Nebenbeschäftigungen von Pensionären

Pensionäre in einer Beschäftigung Infographic 2.1 Kranken- und Pflegeversicherung Nehmen Pensionäre eine mehr als geringfügige abhängige Beschäftigung auf, sind sie kranken- und pflegeversicherungsfrei. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen daher nicht an. 2.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung 2.2.1 Vor Erreichen einer Altersgrenze Pensionäre sind in der Rentenver...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.3 Nebentätigkeit während Vorruhestand

Bei Bezug von Vorruhestandsleistungen ist auch dann kein einheitliches Dienstverhältnis anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige in einem Teilzeitarbeitsverhältnis für seinen früheren Arbeitgeber tätig wird.[1] Der Arbeitslohn aus der Teilzeitbeschäftigung kann bei dieser Sachlage unter den Voraussetzungen des § 40a EStG vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden. Keine Pauschal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übungsleiterfreibetrag / 1 Freibetrag bei bestimmten Nebentätigkeiten

Die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder aus der nebenberuflichen Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen werden bis zu 3.300 EUR jährlich [1] (bis 2025: 3.000 EUR) als steuerfreie Aufwandsentschädigung behandelt, w...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (15) Mehrfacherwerbstätigkeit (sog. Nebentätigkeit)

Rz. 128 Trotz seiner langjährigen Rechtstradition und der Verwendung in der Gesetzes- und Umgangssprache ist der Begriff "Nebentätigkeit" heute ungeeignet und sollte durch den Begriff der "Mehrfacherwerbstätigkeit" ersetzt werden.[243] Ein absolutes Verbot untersagt jede Ausübung einer weiteren Erwerbstätigkeit. Ein partielles Verbot untersagt dagegen nur bestimmte Erwerbstä...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Mehrfachbeschäftigung ist die zeitgleiche Begründung bzw. Erfüllung mehrerer Arbeitsverhältnisse durch den Arbeitnehmer mit demselben oder verschiedenen Arbeitgebern. Dabei sind oftmals aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeitverpflichtungen in den verschiedenen Arbeitsverhältnissen ein Haupt- und ein Nebenarbeitsverhältnis (Nebenbeschäftigung) bestimmbar. Grundsätz...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4 Echte Nebentätigkeit

4.1 Bloße Verwertung von Kenntnissen Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Haupt- und Nebentätigkeit, der zur Annahme eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses führen würde, besteht indes nicht, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer lediglich die Gelegenheit gibt, Fähigkeiten und Kenntnisse, die der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Haupttätigkeit erworben hat, außerha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übungsleiterfreibetrag / 2 Begünstigte Nebentätigkeiten

Bei den begünstigten Tätigkeiten sind 3 Gruppen zu unterscheiden. 2.1 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer Unter die Steuerbefreiungsvorschrift fallen zunächst Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer sowie Personen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben. Entscheidend ist, dass andere Menschen ausgebildet oder unterrichtet werden. Dementsprechend ist der in den Ka...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 1 Abgrenzung Haupt- und Nebentätigkeit

Ein Steuerpflichtiger kann grundsätzlich mehreren selbstständigen und/oder nichtselbstständigen Tätigkeiten nebeneinander nachgehen. Die Tätigkeit, die nach dem Gesamtbild der Umstände des jeweiligen Einzelfalls überwiegt, ist als Haupttätigkeit anzusehen.mehr

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Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 7 Hinzuverdienst bei ALG, vorheriger Minijob

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin wird arbeitslos in ihrer Hauptbeschäftigung. Bereits 18 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit hat sie eine Nebentätigkeit auf Basis einer geringfügig entlohnten Beschäftigung angenommen. Sie arbeitet regelmäßig 8 Stunden pro Woche und hat sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Der Arbeitgeber zahlt den Mindestlohn. Aufgrund d...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.3 Hauptbeschäftigung mit kurzfristiger Nebenbeschäftigung

Kurzfristige Beschäftigungen, die nicht berufsmäßig ausgeübt werden, bleiben unabhängig vom Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe des Verdienstes versicherungsfrei zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das gilt auch dann, wenn die kurzfristige Beschäftigung zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt wird, weil eine Zusammenrechnung der beiden Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Elternzeit / 5.2 Nebentätigkeit als Notarzt im Rettungsdienst

Soweit Ärzte ihre Hauptbeschäftigung während der Elternzeit entweder vollständig unterbrechen oder an weniger als 15 Stunden wöchentlich ausüben, sind ihre Einnahmen aus einer Nebentätigkeit als Notarzt nicht (mehr) nach § 23c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB IV beitragsfrei.[1]mehr

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Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 5 Hinzuverdienst bei ALG

Sachverhalt Ein Bezieher von Arbeitslosengeld, gesetzlich krankenversichert, arbeitet 5 Stunden wöchentlich als Aushilfe für 13,90 EUR in der Stunde. Das monatliche Gehalt beträgt 302,33 EUR. Nach Abzug der 2 %igen Pauschalsteuer überweist der Arbeitgeber 296,28 EUR (302,33 EUR – 6,05 EUR). Auf die Rentenversicherungspflicht hat der Arbeitslosengeldbezieher in dieser Tätigke...mehr

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Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 3 Minijob, einmalig über der Geringfügigkeitsgrenze

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin übt neben ihrer Hauptbeschäftigung im Büro eine Nebentätigkeit an einer Tankstelle aus. Sie ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. An der Tankstelle arbeitet sie regelmäßig 8 Stunden pro Woche für 13,90 EUR in der Stunde (8 x 4,35 x 13,90 EUR = 483,72 EUR monatliches Entgelt). Im Juni übernimmt sie noch zusätzlich 10 Stu...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.10.3 Hilfs- oder Nebentätigkeiten nicht ausreichend

Kommt es bei der arbeitsrechtlichen Zuordnung auf den Umfang und die Art der an der ersten Tätigkeitsstätte verrichteten Arbeiten nicht an, muss der Arbeitnehmer bei Anwendung der zeitlichen Zuordnungsgrenzen dort auch einen Teil seiner arbeitsrechtlichen Hauptleistung erbringen. Nur soweit der Arbeitnehmer dort seiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit nachgeht, sind diese ...mehr

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Übungsleiter / 1 Freibetrag bei Nebentätigkeit

Die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter werden bis zu einem Jahresbetrag von 3.300 EUR [1] (bis 2025: 3.000 EUR) als steuerfreie Aufwandsentschädigung behandelt. Der Übungsleiterfreibetrag kann nur angewendet werden, wenn die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst oder Auftrag für eine im Inland oder EU-/EWR-Ausland gelegene juristische Person des öffe...mehr

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Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 1 Minijob

Sachverhalt Eine Servicekraft arbeitet in einer Festanstellung wöchentlich 30 Stunden für ein Arbeitsentgelt von 2.200 EUR monatlich. Sie ist gesetzlich krankenversichert. An 4 Samstagen im Monat arbeitet sie zusätzlich je 8 Stunden in einem Baumarkt für 14 EUR in der Stunde. Auf die Rentenversicherungspflicht hat sie bei dieser Tätigkeit verzichtet. Wie werden die Beschäftig...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.5 Beamte

Sachverhalt Ein Beamter ist privat krankenversichert. In seinem Beamtenverhältnis hat er im Krankheitsfall Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge. Der Beamte hat folgende Nebenjobs: seit 3 Jahren als Hausmeister für 430 EUR monatlich und seit 1.1. als Pförtner für 250 EUR monatlich. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungs...mehr

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Berufsständische Versorgung / 1.1.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke, die von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind und eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnehmen, gilt bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Folgendes: Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht greift nicht "automatisch". Auch wenn die geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Kammerberu...mehr

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Pensionär / 2.4 Meldungen für beschäftigte Pensionäre

Beschäftigte Pensionäre sind im DEÜV-Meldeverfahren mit dem Personengruppenschlüssel (PGR) "119" für versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters zu schlüsseln. Für die Beitragsgruppe gelten die üblichen Schlüssel. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Pensionäre sind versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicher...mehr

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Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 6 Langzeitarbeitsloser, neuer Job

Sachverhalt Ein Langzeitarbeitsloser, gesetzlich krankenversichert, arbeitet monatlich 50 Stunden bei einem Stundenlohn von 12 EUR in einer Gärtnerei. Das monatliche Gehalt beträgt 600 EUR. Alle Abgaben trägt der Arbeitgeber. Auf die Rentenversicherungspflicht hat der Arbeitnehmer in dieser Tätigkeit verzichtet. Vereinbarungsgemäß soll der Stundenlohn nach 6 Monaten auf 18 E...mehr

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Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 8 Versorgungsbezüge und Minijob, gleicher Arbeitgeber

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer war bei einer GmbH beschäftigt. Seit 2022 erhält er aus diesem Arbeitsverhältnis Versorgungsbezüge und bezieht zusätzlich noch eine Sozialversicherungsrente. Beide Zahlungen unterliegen der Krankenversicherungspflicht. Seit Januar ist er bei seinem früheren Arbeitgeber für monatlich 487,20 EUR (8 Std. x 4,35 EUR x 14,00 EUR) als Aushilfe beschäfti...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.1.2 Versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und mehrere Minijobs

Etwas anderes gilt, wenn neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mehrere Minijobs ausgeübt werden. In der Kranken- und Pflegeversicherung scheidet die Zusammenrechnung für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, und zwar immer für die Beschäftigung, die zeitlich zuerst aufgenommen wurde. Die anderen Nebenbeschäftigungen werden mit der versicherungspflic...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 2.2 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Sobald ein Arbeitnehmer eine nicht geringfügige versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausübt, gilt Folgendes: Die (Haupt-)Beschäftigung und die zeitlich zuerst aufgenommene geringfügig entlohnte Beschäftigung werden – wie im ersten Absatz oben dargestellt – jeweils für sich versicherungs...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 3.3 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung und eine versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung

Wenn ein Beamter neben seinem Beamtenverhältnis eine (Haupt-)Beschäftigung und eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt, besteht in der Hauptbeschäftigung Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist neben der (Haupt-)Beschäftigung in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, soweit das monatliche Entgelt 603 EUR nicht ...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.1.3 Versicherungsfreie Hauptbeschäftigung mit Minijob

Sofern ein in der Hauptbeschäftigung wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung bereits versicherungsfreier Arbeitnehmer eine geringfügig entlohnte Nebentätigkeit aufnimmt, bleibt diese Nebenbeschäftigung in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei, weil eine Zusammenrechnung mit der versicherungsfreien Hauptbeschäftigung nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrfachbeschäftigung / 2 Vertragliche Grenzen der Mehrfachbeschäftigung

Arbeitsvertraglich trifft den Arbeitnehmer die Pflicht, durch eine weitere Beschäftigung betriebliche Belange nicht zu beeinträchtigen. Er darf daher nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber treten[1] oder die andere Tätigkeit während der Arbeitszeit ausüben. Schließlich darf der Arbeitnehmer sich in keinem Arbeitsverhältnis so verausgaben, dass er seinen Pflichten im jeweils an...mehr

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Pensionär / 2.2.1 Vor Erreichen einer Altersgrenze

Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, es sei denn, die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft aus dem Beamtenverhältnis erstreckt sich auch auf die Nebenbeschäftigung. Diese Erstreckung der Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft tritt hin und wieder bei Beamten oder eben Pensionären vor Erreichen einer Altersgrenze ein, die eine Nebenb...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / Zusammenfassung

Überblick Ein Steuerpflichtiger kann mehreren Tätigkeiten nebeneinander nachgehen. Dabei muss geprüft werden, welche dieser Tätigkeiten die Hauptbeschäftigung darstellt und welche als selbstständige Nebentätigkeiten oder als Ausfluss der Haupttätigkeit (sog. Hilfstätigkeit) zu beurteilen sind. Diese Prüfung ist grundsätzlich für jede einzelne Tätigkeit gesondert durchzuführe...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1 Begriff und Zulässigkeit

Die Eingehung von mehreren Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnissen ist als Ausdruck der Berufsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich zulässig. Dementsprechende Verbotsklauseln (z. B.: "Die Übernahme von Nebenbeschäftigungen in anderen wirtschaftlichen Unternehmungen sind nicht erlaubt.") sind unwirksam.[1] Handelt es sich dagegen um einen nebentä...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3 Hilfstätigkeit für Hauptarbeitgeber

Abgrenzungsprobleme ergeben sich, wenn der Arbeitnehmer über seine vertraglichen Pflichten aus der Haupttätigkeit hinaus für seinen Arbeitgeber tätig wird. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob es sich hierbei um eine echte Nebentätigkeit handelt oder ob diese weitere Betätigung zur Haupttätigkeit gehört. Einheitliches Arbeitsverhältnis bei Hilfstätigkeit Wenn die Nebentä...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.10 Aushilfstätigkeit

Üben hauptberuflich beschäftigte Arbeitnehmer für Dritte Aushilfstätigkeiten aus, sind für die Frage, ob auch insoweit eine nichtselbstständige Tätigkeit vorliegt, allein die Rechtsbeziehungen aus der Aushilfstätigkeit maßgebend. Dasselbe gilt für Nebentätigkeiten. Die Aushilfs- und Nebentätigkeit ist also unabhängig von der Haupttätigkeit zu beurteilen. Die Abgrenzung, ob e...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 2 Merkmale einer nichtselbstständigen Tätigkeit

Ob es sich bei der Haupt- und der bzw. den Nebentätigkeiten um selbstständige oder nichtselbstständige Tätigkeiten handelt, ist getrennt zu beurteilen. Dies gilt vor allem, wenn der mit seiner Haupttätigkeit abhängig Beschäftigte seine Nebentätigkeit für einen anderen Arbeitgeber erbringt. Die Einordnung der Haupttätigkeit als selbstständig oder nichtselbstständig schlägt nic...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.4 Trainertätigkeit

Sachverhalt Ein Mitglied eines gemeinnützigen Sportvereins trainiert ab 1.1. die Beachvolleyballmannschaft des Vereins. Für seine Trainertätigkeit erhält er pro Monat 750 EUR. Der Trainer ist hauptberuflich sozialversicherungspflichtig beschäftigt, andere Nebenjobs übt er nicht aus. Er ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Handelt es sich bei der Trai...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrfachbeschäftigung / 1.1.1 Versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und ein Minijob

Wird neben einer bereits versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur ein Minijob ausgeübt, sind diese beiden Beschäftigungen nicht zu addieren.[1] Der Minijob bleibt versicherungsfrei.[2] Dies gilt nicht hinsichtlich der Rentenversicherung, da hier generell Versicherungspflicht besteht. Von der Rentenversicherungspflicht im Minijob können sich Arbeitnehmer allerdings auf...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 3.9 Nebentätigkeitserlaubnis und Meldepflichten des Arbeitnehmers

Nach § 3 Abs. 3 TVöD bedarf es keiner Nebentätigkeitserlaubnis mehr, sondern Nebentätigkeiten gegen Entgelt sind dem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrfachbeschäftigung / 7 Übungsleiterfreibetrag

Handelt es sich bei dem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis um eine Nebentätigkeit als Übungsleiter (z. B. Sporttrainer), Ausbilder, Betreuer, Erzieher oder um eine vergleichbare Tätigkeit, um eine künstlerische Nebentätigkeit oder um eine nebenberufliche Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen, so bleiben von den hierfür erhaltenen Vergütungen 3.300 EUR (...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.3.1 Hauptbeschäftigung/Hinzutritt einer oder mehrerer versicherungspflichtiger Beschäftigungen

Wenn zu einer Hauptbeschäftigung eine (für sich betrachtet versicherungspflichtige) Zweitbeschäftigung hinzukommt und durch das Arbeitsentgelt aus beiden – oder mehreren – Beschäftigungen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird, endet die Krankenversicherungspflicht erst mit Ablauf des Kalenderjahres. Sie endet jedoch nur, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt auch d...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 5 Versicherungspflichtige und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei Arbeitnehmern, die bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben, erfolgt keine Zusammenrechnung mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Das Arbeitsentgelt aus dem zweiten und jedem weiteren Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrfachbeschäftigung / 1.1.4 Keine Zusammenrechnung in der Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung dürfen sämtliche (= eine oder mehrere) Minijobs nicht mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammengerechnet werden.[1] Hier bleiben also alle ausgeübten Nebenbeschäftigungen versicherungsfrei. Selbst eine Zusammenrechnung der für sich betrachtet geringfügig entlohnten Beschäftigungen untereinander ist nicht möglich, wenn dies...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 254 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 In § 13a EStG werden sämtliche gewerbliche Nebentätigkeiten als Sondergewinn erfasst, ohne allerdings die Direktvermarktungsaktivitäten des LuF einzuschränken. Dabei sind auch alle gewerblichen Nebentätigkeiten erfasst, die gegenüber anderen luf Betrieben erbracht werden. Rn. 255 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Können die gewerblichen Betätigunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pensionär / 2.3 Pensionäre in Minijobs

2.3.1 Kurzfristige Beschäftigung Kurzfristig beschäftigte Pensionäre sind rentenversicherungsfrei.[1] 2.3.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung vor Erreichen einer Altersgrenze Geringfügig entlohnt beschäftigte Pensionäre, die z. B. eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit (keine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze) beziehen, sind – abgesehen von Übergangsfällen[1] – re...mehr

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Hinzuverdienst / 2 Weiterbeschäftigte Rentner

Der als Hinzuverdienst aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Rentners ist grundsätzlich steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den für den Arbeitnehmer gültigen ELStAM vorzunehmen. Wenn der weiterbeschäftigte Rentner das Alter für die Regelaltersrente erreicht hat und in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftig...mehr

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Pensionär / 2.3.1 Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristig beschäftigte Pensionäre sind rentenversicherungsfrei.[1]mehr

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Pensionär / 2.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

2.2.1 Vor Erreichen einer Altersgrenze Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, es sei denn, die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft aus dem Beamtenverhältnis erstreckt sich auch auf die Nebenbeschäftigung. Diese Erstreckung der Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft tritt hin und wieder bei Beamten oder eben Pensionären vor Erreichen e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pensionär / 2.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Nehmen Pensionäre eine mehr als geringfügige abhängige Beschäftigung auf, sind sie kranken- und pflegeversicherungsfrei. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen daher nicht an.mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 2 Sonderfall: Mehrere Jobs, ein Arbeitgeber

Bestehen mehrere Dienstverhältnisse bei einem Arbeitgeber und zahlt dieser oder ein von diesem beauftragter Dritter[1] verschiedenartige Bezüge als Arbeitslohn, kann der Arbeitgeber bzw. der Dritte die Lohnsteuer für den zweiten und jeden weiteren Bezug ohne Abruf weiterer ELStAM nach der Steuerklasse VI einbehalten.[2] Verschiedenartige Bezüge in diesem Sinne liegen vor, wen...mehr