Fachbeiträge & Kommentare zu Mutterschaft

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 2.1 Anspruch

Bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung besteht ein Anspruch auf Arznei-, Verband- und Heilmittel. Medikamentöse Maßnahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulässig, wenn die Beschwerden schwangerschaftsbedingt sind und noch keinen Krankheitswert haben.[1] Bei der Hilfsmittelversorgun...mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 7 Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften

Das Mutterschutzgesetz stellt werdende Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, vor und im Anschluss an die Entbindung unter einen besonderen Schutz.[1]mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 4.3 Dauer des Anspruchs

Die Dauer des Anspruchs richtet sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls. Dem Antrag auf häusliche Pflege ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen. Diese beinhaltet Angaben über Grund, Art, Intensität und die voraussichtliche Dauer der erforderlichen Maßnahmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 3 Teilnehmende Betriebe

Unabhängig von der Beschäftigtenzahl nehmen alle Arbeitgeber am U2-Verfahren teil. Am U2-Verfahren nehmen auch solche Arbeitgeber teil, die beispielsweise nur Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende oder schwerbehinderte Menschen beschäftigen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 8.4 Arbeitgeberzuschuss zu Entgeltersatzleistungen

Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kranken-, Verletzten-, Übergangs-, Pflegeunterstützungs- oder Krankentagegeld und sonstige Einnahmen aus einer Beschäftigung, die für die Zeit des Bezugs von Kranken-, Krankentage-, Versorgungskranken-, Verletzten-, Übergangs-, Pflegeunterstützungs- oder Mutterschaftsgeld oder während einer Elternzeit weiter erzielt werden, bleiben bei der Umla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / Sozialversicherung

1 Ausgleichsverfahren für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren) Im Rahmen des U2-Verfahrens erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber den nach § 20 Abs. 1 MuSchG gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, das nach § 18 MuSchG bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt sowie die auf das während der Beschäftigungsverbote nach § 18 MuSchG gezahlte Arbeitsentgelt entfallend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 7 Finanzierung

Da die Arbeitgeber die einzigen sind, die Leistungen aus dem Umlageverfahren erhalten, werden die Mittel zur Durchführung des Verfahrens auch ausschließlich von den am Umlageverfahren beteiligten Arbeitgebern aufgebracht. Sie berechnen sich nach einem Prozentsatz aus dem umlagepflichtigen Arbeitsentgelt. Der Prozentsatz wird in der Satzung der zuständigen Krankenkasse festge...mehr

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Umlageverfahren bei Mutters... / 10 Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Krankenkasse alle für die Durchführung des U2-Verfahrens notwendigen Angaben zu machen. Solange der Arbeitgeber die erforderlichen Angaben nicht oder nur unvollständig macht, kann die Krankenkasse die Erstattung nach eigenem Ermessen versagen. Macht der Arbeitgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben, ist die Krankenkasse ggf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 8.3 Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld

Für die Zeit des Bezugs von Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld erfolgt die Berechnung der Umlage nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherungen.[1]mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 3.4 Zuzahlung für stationäre Entbindung

Die stationäre Entbindung ist keine Krankenhausbehandlung. Da für den Zeitraum der stationären Entbindung kein Anspruch auf Krankenhausbehandlung besteht, ist keine Zuzahlung zu entrichten. Die Tage vor der Entbindung sind ebenfalls zuzahlungsfrei, wenn der Grund der Aufnahme die Entbindung ist. Praxis-Beispiel Aufnahme ausschließlich zur Entbindung Aufnahme zur Entbindung am ...mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 8 Wirtschaftliche Sicherung bei Beschäftigungsverboten

Arbeitnehmerinnen, die wegen Beschäftigungsverboten außerhalb der Schutzfristen[1] oder wegen des Verbots von Mehr-, Nacht- sowie Sonn- und Feiertagsarbeit[2] ganz oder teilweise mit der Arbeit aussetzen müssen, erhalten von ihrem Arbeitgeber weiterhin Arbeitsentgelt. Dieses muss mindestens dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten 3 Monate vor dem Mo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 6 Fälligkeit des Erstattungsanspruchs

Für das Umlageverfahren gilt das maschinelle Meldeverfahren. Dies bezieht sich auch auf die Erstattungsanträge. Da die Erstattung nur auf Antrag vorgenommen wird, bedeutet es, dass die Fälligkeit des Erstattungsanspruchs erst zu dem Zeitpunkt eintritt, in dem im Entgeltabrechnungsprogramm der Anspruch geltend gemacht wird. Eine Erstattung für zurückliegende Zeiträume ist mög...mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 3.1 Ambulant/stationär

Die Versicherte hat kann zwischen einer ambulanten Entbindung, z. B. im Krankenhaus, in einer von Hebammen/Entbindungspfleger geleiteten Vertragseinrichtung oder im Rahmen einer Hausgeburt und stationären Entbindung, z. B. im Krankenhaus oder von einer Hebamme/Entbindungspfleger geleitete Vertragseinrichtung frei wählen. Bei einer Hausgeburt kann die Leistung von einem Vertrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 2 Zuständige Krankenkasse

Mit Ausnahme der Landwirtschaftlichen Krankenkasse führen alle Krankenkassen das U2-Verfahren durch. Es besteht die Möglichkeit, die Durchführung auf eine andere Stelle zu übertragen. Im Einzelfall ist immer die Krankenkasse zuständig, bei der die Arbeitnehmerin krankenversichert ist. Liegt keine gesetzliche Krankenkasse vor, führt diejenige Kasse das Verfahren durch, die fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 9 Nachweis der Umlage

Für das Umlageverfahren sind nach § 10 AAG die für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Die Beträge für das U2-Verfahren werden zusammen mit den Beiträgen zur Krankenversicherung im Beitragsnachweisdatensatz als Beitragsgruppe U2 übermittelt.mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 5.2 Dauer des Anspruchs

Eine Begrenzung der Haushaltshilfe ist nicht vorgesehen. Sie ist deshalb solange zu gewähren, wie sie von einem Arzt oder einer Hebamme für notwendig und begründet erachtet wird. Für die Zeit vor der Entbindung kann Haushaltshilfe, z. B. bei drohender Frühgeburt, in Betracht kommen. Für die Zeit nach der Entbindung liegt die Notwendigkeit nur so lange vor, wie die Frau durch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 8.2 Arbeitnehmerinnen im Übergangsbereich

Für sog. Arbeitnehmerinnen im Übergangsbereich erfolgt die Berechnung der Umlage auf der Grundlage des tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 5 Erstattungshöhe aus der U2

Im Rahmen des U2-Verfahrens sind dem Arbeitgeber die erstattungsfähigen Aufwendungen in voller Höhe (100 %) zu erstatten. Eine Begrenzung auf einen niedrigeren Betrag ist weder im Gesetz vorgesehen noch durch eine entsprechende Satzungsregelung zulässig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 8.5 Geringfügig entlohnt Beschäftigte

Die Umlage zum U2-Verfahren ist für rentenversicherungspflichtig geringfügig entlohnt Beschäftigte aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 8.1 Praktikanten

Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum aufgrund einer Fachschul- bzw. Hochschulausbildung ableisten, gelten als zur Berufsausbildung Beschäftigte.[1] Sofern ihnen vom Betrieb ein Entgelt gezahlt wird, ist dieses auch umlagepflichtig zur U2.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 1 Ausgleichsverfahren für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)

Im Rahmen des U2-Verfahrens erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber den nach § 20 Abs. 1 MuSchG gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, das nach § 18 MuSchG bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt sowie die auf das während der Beschäftigungsverbote nach § 18 MuSchG gezahlte Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 3.3 Dauer des Anspruchs auf Entbindungspflege

Der Anspruch beginnt mit dem Tag, an dem die Versicherte in ein Krankenhaus oder in eine andere Einrichtung zum Zwecke der Entbindung aufgenommen wird, also u. U. bereits einige Tage vor der Entbindung. Der Charakter der Leistung ändert sich nicht dadurch, dass die Frau vor der Entbindung wieder aus der stationären Einrichtung entlassen wird. Die Leistungsdauer nach der Entb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 4.1 Voraussetzungen

Die Versicherte hat Anspruch auf häusliche Pflege, soweit diese wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist.[1] Während der Schwangerschaft kann häusliche Pflege dann in Betracht kommen, wenn eine Früh- bzw. Fehlgeburt droht. In diesen Fällen wird allerdings in der Regel Bettruhe im Rahmen stationärer Behandlung verordnet, sodass häusliche Pflege meist nicht erbra...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 4.5 Kostenerstattung für selbstbeschaffte Ersatzkraft

In den Fällen, in denen die Krankenkasse keine Kraft für die häusliche Pflege stellen kann oder ein Grund besteht, davon abzusehen, sind der Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe zu erstatten. Angemessen sind im Allgemeinen höchstens die Kosten, die üblicherweise bei der Inanspruchnahme von vergleichbaren Pflegekräften entstehen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 2.2 Befreiung von den Zuzahlungen

Für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel im Zusammenhang mit der Entbindung und bei Schwangerschaftsbeschwerden sind keine Zuzahlungen zu leisten. Erfolgt die Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln allerdings krankheitsbedingt, sind die gesetzlichen Zuzahlungen zu zahlen. Ob im Einzelfall Schwangerschaftsbeschwerden vorliegen und damit keine Zuzahlung z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 8 Umlagepflichtiges Arbeitsentgelt

Die Umlagen sind grundsätzlich vom rentenversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Auszubildenden zu berechnen.[1] Einbezogen in die Umlagepflicht wird also auch das Arbeitsentgelt der männlichen Arbeitnehmer. Anders als im U1-Verfahren ist auch das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer umlagepflichtig, deren B...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 3.2 Krankenhaus/andere Einrichtung

Die Leistung erfolgt in der Regel in einem Krankenhaus. Stationäre Entbindung kann aber auch in anderen Einrichtungen erbracht werden, also solchen, die keine Krankenhäuser i. S. d. § 107 SGB V sind. Voraussetzung ist allerdings, dass auch die andere Einrichtung die medizinische Versorgung bei der Entbindung sicherstellen kann. Andere Einrichtungen, in denen Geburtshilfe gel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltersatzleistung

Begriff Entgeltersatzleistungen gleichen den Einkommensverlust im Zusammenhang mit gesetzlich definierten Tatbeständen aus (z. B. Arbeitsunfähigkeit). Sie stellen einen "Ersatz" dar. In der Sozialversicherung dienen die Entgeltersatzleistungen der wirtschaftlichen Sicherung bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft und Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Alter oder Tod de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 4 Erstattungsfähige Aufwendungen

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehört der vom Arbeitgeber gezahlte Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Erstattet werden kann allerdings nur der Zuschuss des Arbeitgebers aufgrund des § 20 Abs. 1 MuSchG. Hierbei handelt es sich um den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen (bei Frühgeburten evtl. noch darüber hinaus) nach der En...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung (Auslandsa... / 3 Beschäftigung im Ausland

Mitglieder, die im Ausland beschäftigt[1] sind und während dieser Beschäftigung erkranken oder bei denen Leistungen bei Schwangerschaft oder Mutterschaft erforderlich sind, erhalten die ihnen zustehenden Leistungen von ihrem Arbeitgeber.[2] Hinweis Arbeitsverhältnis Erfasst werden nur Arbeitsverhältnisse nach deutschem Recht mit inländischen Arbeitgebern. Die Voraussetzungen fü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten im Beitri... / 2 Arbeitsausfalltage

Anstelle von Anrechnungszeiten wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Mutterschaft vor Juli 1990 werden – aus verwaltungspraktikablen Gründen – pauschal Anrechnungszeiten für Arbeitsausfalltage ermittelt, wenn in der dafür vorgesehenen Rubrik des Ausweises für Arbeit und Sozialversicherung (frühestens ab 1968) Ausfalltage als Summe von Tagen eingetragen sind.[1] In diesen Fäll...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Besondere ... / Zusammenfassung

Überblick Am Umlageverfahren bei Krankheit (U1) nehmen nur Arbeitgeber teil, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Nachfolgend wird beschrieben, wie die korrekte Ermittlung der Arbeitnehmeranzahl erfolgt, wenn der Arbeitgeber mehrere Betriebe besitzt und diese ggf. in den Rechtskreisen West und Ost oder im Ausland liegen. Ebenfalls wissenswert: Wann wird...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten / 2 Anrechnungszeittatbestände

Anrechnungszeiten sind Zeiten der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit oder in denen eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch genommen wurde[1], der Krankheit von mindestens einem Kalendermonat zwischen dem vollendeten 17. und dem vollendeten 25. Lebensjahr, soweit diese Zeiten nicht bereits mit anderen rentenrechtlichen Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 1.1 Ärztliche Behandlung

Zur ärztlichen Behandlung gehört die Tätigkeit des Arztes zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst sowie die Betreuung bei Schwangerschaft und Mutterschaft.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verordnung (EG) über sozial... / 2 Sachlicher Geltungsbereich

Die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit beinhalten Regelungen für Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Vaterschaft, Leistungen bei Invalidität, Leistungen bei Alter, Leistungen an Hinterbliebene, Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Sterbegeld, Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Vorruhestandsleistungen, Familienleistungen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fremdrentengesetz / 2.3 Kinder-/Berücksichtigungszeiten/Anrechnungszeiten

Die Zeiten der Erziehung eines Kindes in den Herkunftsgebieten sind als Kindererziehungszeit und Berücksichtigungszeiten (Kindererziehungszeit) anzurechnen. Schließlich sind auch Anrechnungszeiten zu berücksichtigen, u. a. wenn eine FRG-Beitragszeit oder Beschäftigungszeit durch Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Leistungen zur Rehabilitation, Schwanger- oder Mutterschaft wä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Besondere ... / 1 Unterschied des U1-Verfahrens zum U2-Verfahren

Das U1-Verfahren[1] unterscheidet sich vom U2-Verfahren[2] im Wesentlichen dadurch, dass am U1-Verfahren nur Arbeitgeber teilnehmen, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Dieser Grenzwert wird jedoch nicht nach Köpfen gezählt. Eine Reihe von Beschäftigten wird bei der Ermittlung des Grenzwertes nicht berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigte werden nur mit e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teillohnzahlungszeitraum: B... / Zusammenfassung

Überblick Kann der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht erbringen, hat dies mitunter auch lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen. Als Gründe für eine Arbeitsunterbrechung kommen z. B. Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaft, Wehrdienst oder andere Tatbestände in Betracht. Wird die Lohnsteuer nicht für einen monatlichen Lohnzahlungszeitraum gezahlt, ist sie nach ei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten für Selbs... / 2 Selbstständige und Handwerker vor 1992

Selbstständigen, die sich für die Pflichtversicherung entschieden haben[1], und Handwerkern werden Anrechnungszeiten vor 1992 wegen Arbeitsunfähigkeit/Rehabilitation, Schwangerschaft und Mutterschaft während der Schutzfristen nur angerechnet, wenn sie in ihrem Betrieb außer einem Lehrling oder dem Ehegatten oder einem Verwandten ersten Grades (Eltern, Kinder) niemand beschäftig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Besondere ... / 8.3 Vom U2-Verfahren ausgenommene Personengruppen

Keine Umlagen sind allerdings zu entrichten aus dem Arbeitsentgelt bzw. den Vergütungen der Beamten, Richter, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und den sonstigen vergleichbaren Beschäftigten, wenn diese nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben. Dies gilt auch für beurlaubte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Deutsche Verbindungsstelle ... / 2.6 Schnittstelle für den Datenaustausch innerhalb der EU

Die DVKA ist Zugangsstelle für den länderübergreifenden elektronischen Datenaustausch für den Bereich der Leistungen bei Krankheit sowie der Leistungen bei Mutterschaft oder gleichgestellter Leistungen bei Vaterschaft und den Bereich des anwendbaren Rechts in bestimmten Fällen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zeitpunkt des Beschäftigung... / 2.2 Beginn der Mitgliedschaft bei Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu Beginn des Arbeitsverhältnisses

Für Frauen, die während der Schutzfristen des § 3 MuSchG von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis wechseln und von diesem Zeitpunkt an Mutterschaftsgeld erhalten, tritt ab Beginn des Arbeitsverhältnisses auch ohne Arbeitsleistung und Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber Versicherungspflicht ein. Damit beginnt auch die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse.[1] Hintergrund is...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszeiten im Beitritts... / 1 Gleichstellung von Beitragszeiten im Beitrittsgebiet

Den Beitragszeiten nach Bundesrecht werden regelmäßig nur tatsächlich gezahlte Beiträge gleichgestellt, nicht jedoch Zeiten, die nach dem Recht der DDR als Zeiten einer versicherungspflichtigen Tätigkeit galten. Zu diesen zählen z. B. Arbeitsunfähigkeit sowie Schwangerschaft und Mutterschaft. Derartige nach dem Recht der DDR den Beitragszeiten gleichstehende Zeiten können un...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten für Selbs... / 3 Unterbrechung einer versicherten Tätigkeit

Die in § 58 SGB VI [1] für diese Anrechnungszeiten geforderte Unterbrechung einer versicherten Tätigkeit[2] liegt nicht vor, wenn weiterhin Pflichtbeiträge – ggf. auch nur im 2-Monats-Rhythmus – gezahlt worden sind. Insoweit kommen Anrechnungszeiten überhaupt nicht, auch nicht für den jeweiligen zweiten Monat, infrage. Wenn dagegen Pflichtbeiträge für jeden zweiten Monat (nur)...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 2.6 Umlagen für Ausgleichsverfahren U1 und U2

Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen[1] bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) teil. Die Teilnahme an dem Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)[2] erfolgt hingegen unabhängig von der Betriebsgröße. Die zur Finanzierung der Aufwend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / 2.2 Regelungen in den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit

Die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit beinhalten Regelungen für Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Vaterschaft, Leistungen bei Invalidität, Leistungen bei Alter, Leistungen an Hinterbliebene, Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Sterbegeld, Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Vorruhestandsleistungen, Familienleistungen. Mit den Verordnungen (EG) über sozi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Organisation der Lohn- und ... / 5 Umlagen des Arbeitgebers

Während die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung im Regelfall weitgehend hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden, muss der Arbeitgeber die Beiträge zur Unfallversicherung voll übernehmen. Das gilt auch für die Umlagen U1 und U2.[1] Diese "Entgeltfortzahlungsversicherung" wird von der Krankenkasse durchgeführt, zu der jede...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld-Spitzbetrag / 1 Ruhen des Krankengeldes

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange Versicherte Versorgungskranken-, Übergangs-, Unterhalts- oder Kurzarbeitergeld beziehen, solange Versicherte Mutterschafts- oder Arbeitslosengeld beziehen oder der Anspruch wegen einer Sperrzeit nach dem Dritten Buch ruht oder soweit und solange Versicherte vergleichbare ausländische Entgeltersatzleistungen beziehen.[1] Nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ärztliche Behandlung / 1.2 Umfang

Die vertragsärztliche Versorgung umfasst[1] ärztliche Behandlung, zahnärztliche Behandlung und kieferorthopädische Behandlung nach Maßgabe des § 28 Abs. 2 SGB V, Versorgung mit Zahnersatz, Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, ärztliche Betreuung bei Schwangerschaft und Mutterschaft, Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Anordnung der Hilfeleistung ande...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Welc... / 2 Beitragsfreiheit gilt nur für Entgeltersatzleistung

Beitragsfreiheit besteht für ein Mitglied für die Dauer des Anspruchs auf Kranken- oder Mutterschaftsgeld oder des Bezugs von Elterngeld.[1] Die Beitragsfreiheit erstreckt sich jedoch nur auf das Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld. Nach der Rechtsprechung[2] ergibt sich Beitragsfreiheit deshalb im Einzelfall nur, wenn und solange beitragspflichtige Einnahmen nicht vorh...mehr