Fachbeiträge & Kommentare zu Mutterschaft

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Unterbrechung der Beschäfti... / 1 Unterbrechung der Beschäftigung und Bezug einer Entgeltersatzleistung

Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch Wegfall des Anspruchs auf Entgelt für mindestens einen Kalendermonat unterbrochen und wird eine der in § 7 Abs. 3 Satz 2 SGB IV genannten Leistungen bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen, bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhalten. Der Arbeitgeber hat für den Zeitraum bis...mehr

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Beitragsberechnung / 3 Beitragsfreie Zeiten

Beitragsfrei sind Zeiten, in denen Anspruch auf Kranken-, Mutterschafts-, Erziehungs- oder Elterngeld, Verletzten-, Versorgungskranken- oder Übergangsgeld besteht.[1] Beiträge sind bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zu berechnen. Sind nur für einen Teil des Monats Beiträge zu berechnen, kann das in diesem Zeitraum erzielte Arbeitsentgelt auch nur bis zur Höhe der auf...mehr

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Entgeltersatzleistung: Beso... / 3 Teilmonate mit teilweisem Sozialleistungsbezug

Beitragspflichtige Einnahmen aufgrund von arbeitgeberseitigen Leistungen (z. B. Nutzung von Dienstwagen) fallen – auch in Monaten mit nur teilweisem Sozialleistungsbezug – lediglich dann an, wenn unter Berücksichtigung eines vollen Abrechnungsmonats mit Bezug von Sozialleistungen die arbeitgeberseitigen Leistungen zusammen mit der Sozialleistung das Vergleichs-Nettoarbeitsen...mehr

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Elektronische Entgeltersatz... / 3.8 Betrag des Nettoarbeitsentgelts bei Bezug von Sachbezügen

In Fällen, in denen das Bruttoarbeitsentgelt auch Sachbezüge enthält, ist ein fiktives Nettoarbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt und den Sachbezügen zu ermitteln. Zu den Sachbezügen zählt z. B. der geldwerte Vorteil eines privat genutzten Dienstwagens. Praxis-Beispiel Ermittlung des fiktiven Nettoarbeitsentgeltsmehr

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Beitragsfreiheit / 1 Kranken- und Pflegeversicherung

Für die Zeit der Mitgliedschaft sind grundsätzlich Beiträge zu zahlen. Dabei werden die Beiträge je Kalendermonat für die Kalendertage berechnet, an denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht (Sozialversicherungstage); ein voller Kalendermonat wird mit 30 Sozialversicherungstagen angesetzt. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben allerdings für die...mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 7.2 Nicht umlagepflichtiges Arbeitsentgelt

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt[1] ist bei der Berechnung der Umlage nicht zu berücksichtigen[2], es ist demnach auch nicht erstattungsfähig. Nicht umlagepflichtig ist das Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern, deren Beschäftigungsverhältnis auf nicht mehr als 4 Wochen begrenzt ist, da für diese Personen kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.[3] Zuschüsse...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.3 Unterbrechungstatbestand am Insolvenztag

In den Fällen, in denen das Beschäftigungsverhältnis am Insolvenztag wegen einer der in § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV genannten Tatbestände unterbrochen ist, ist eine Unterbrechungsmeldung mit einem der zutreffenden Abgabegründe "51" bis "53" zum letzten Tag mit Anspruch auf Arbeitsentgelt zu erstatten. Als Tatbestand nach § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV zählt z. B. der Bezug von Kranke...mehr

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Umlageverfahren: Bemessungs... / 2 Berechnung der Umlage

Tatsächlich erzieltes laufendes Arbeitsentgelt Die Umlage ist vom tatsächlich erzielten laufenden Arbeitsentgelt einschließlich der geleisteten Entgeltfortzahlung zu berechnen. Praxis-Beispiel Berechnung der Umlage Die Firma Handelcom beschäftigt 5 Arbeitnehmer. 3 Arbeitnehmer sind bei der Krankenkasse Überall, 2 andere Arbeitnehmer bei der KUK Krankenkasse versichert. Alle Arb...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 4 Unbezahlte Freistellung

Erfolgt während der Beschäftigung eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, fehlt es an der Entgeltlichkeit als Voraussetzung für die Versicherungspflicht. Allerdings wird auch ohne Entgeltzahlung zunächst für längstens einen Monat eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt unterstellt, solange das Beschäftigungsverhältnis fortdauert.[1] Entsprechend besteht auch die vorheri...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.6 Umlagen für Ausgleichsverfahren U1 und U2

Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen[1] bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) teil. Die Teilnahme an dem Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)[2] erfolgt hingegen unabhängig von der Betriebsgröße. Die zur Finanzierung der Aufwend...mehr

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Umlageverfahren bei Mutterschaft

Zusammenfassung Begriff Der Schutz der Familie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die damit verbundenen Kosten sollen nicht nur einzelne Personen tragen, sondern sie sollen auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Zu diesen Kosten zählen auch die Aufwendungen der Arbeitgeber, die im Zusammenhang mit Arbeitsausfällen von Frauen aufgrund Schwangerschaft und Mutters...mehr

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Schwangerschaft und Mutterschaft

Zusammenfassung Begriff Bei einer Schwangerschaft und Mutterschaft werden Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Dies sind: ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-, Verband und Heilmitteln, Entbindung, häusliche Pflege, Haushaltshilfe und Mutterschaftsgeld. Darüber hinaus gelten für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Heima...mehr

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Schwangerschaft und Mutterschaft als Anrechnungszeiten

Zusammenfassung Begriff Frauen, die wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nicht ausgeübt haben, werden Anrechnungszeiten gutgeschrieben vor der Entbindung für 6 Wochen sowie nach der Entbindung für 8 Wochen bzw. für 6 Wochen (bei Geburten vor dem 1.7.1942) und bei Früh- und Meh...mehr

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Anrechnungszeiten im Beitri... / 1.1 Zeiten der Schwangerschaft/Mutterschaft

Zeiten der Schwangerschaft oder Mutterschaft während der jeweiligen Schutzfristen (bei Geburten vor dem 3.10.1990, für Geburten danach Anrechnungszeiten), wenn eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nicht ausgeübt wurde. Bei Renten, die vor dem 1.1.2002 begonnen haben, können diese Zeiten nur dann als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, wenn sie eine versicherte B...mehr

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Abstammung / 1 Mutterschaft

Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.[1]mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 1 Zeiträume und Dauer der Schutzfristen

Für Geburten im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 3.10.1990 bis zum 31.12.1990 kommen 6 Wochen vor und 20 Wochen nach der Geburt als Anrechnungszeit (Schwangerschaft und Mutterschaft) infrage. Für Geburten bis zum 2.10.1990 gelten im Beitrittsgebiet besondere Regelungen.[1] Über die gesetzlichen Schutzfristen hinaus werden Anrechnungszeiten wegen Schwangerschaft und Mutterschaf...mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 2 Unterbrechungserfordernis

Erforderlich ist, dass die Zeiten der Schwangerschaft oder Mutterschaft eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit oder einen versicherten Wehrdienst oder ein versichertes Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 EinsatzWVG unterbrochen haben. Dies bedeutet, dass die Schwangerschaft bzw. die jeweilige als Anrechnungszeit wegen Schwangerschaft und Mutter...mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Schwangerschaft und Mutterschaft werden Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Dies sind: ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-, Verband und Heilmitteln, Entbindung, häusliche Pflege, Haushaltshilfe und Mutterschaftsgeld. Darüber hinaus gelten für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Heimarbeit leisten, ...mehr

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Umlageverfahren bei Mutters... / Zusammenfassung

Begriff Der Schutz der Familie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die damit verbundenen Kosten sollen nicht nur einzelne Personen tragen, sondern sie sollen auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Zu diesen Kosten zählen auch die Aufwendungen der Arbeitgeber, die im Zusammenhang mit Arbeitsausfällen von Frauen aufgrund Schwangerschaft und Mutterschaft entstehen...mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / Zusammenfassung

Begriff Frauen, die wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nicht ausgeübt haben, werden Anrechnungszeiten gutgeschrieben vor der Entbindung für 6 Wochen sowie nach der Entbindung für 8 Wochen bzw. für 6 Wochen (bei Geburten vor dem 1.7.1942) und bei Früh- und Mehrlingsgeburten ...mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 3 Entbindung

3.1 Ambulant/stationär Die Versicherte hat kann zwischen einer ambulanten Entbindung, z. B. im Krankenhaus, in einer von Hebammen/Entbindungspfleger geleiteten Vertragseinrichtung oder im Rahmen einer Hausgeburt und stationären Entbindung, z. B. im Krankenhaus oder von einer Hebamme/Entbindungspfleger geleitete Vertragseinrichtung frei wählen. Bei einer Hausgeburt kann die Leist...mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 5 Haushaltshilfe

5.1 Voraussetzungen Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.[1] Für den Anspruch auf Haushaltshilfe muss die Schwangerschaft oder die Entbindung ursächlich dafür sein, dass die Versicherte den Haushalt...mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 4 Häusliche Pflege

4.1 Voraussetzungen Die Versicherte hat Anspruch auf häusliche Pflege, soweit diese wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist.[1] Während der Schwangerschaft kann häusliche Pflege dann in Betracht kommen, wenn eine Früh- bzw. Fehlgeburt droht. In diesen Fällen wird allerdings in der Regel Bettruhe im Rahmen stationärer Behandlung verordnet, sodass häusliche Pfleg...mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 5.3 Zuzahlung

Eine Zuzahlung ist bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht zu leisten.mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 6 Mutterschaftsgeld

Zum Anspruch auf Mutterschaftsgeld siehe Stichwort Mutterschaftsgeld.mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 3 Rentenfälle ab 2002

Für Rentenfälle ab 2002 gilt das Unterbrechungserfordernis nur noch für Zeiten, die vor Vollendung des 17. und ab Vollendung des 25. Lebensjahres liegen.[1] Anrechnungszeiten (Schwanger- und Mutterschaft) kommen auch für Zeiten infrage, in denen Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung[2] vorliegen. Die Pflichtbeiträge werden im Rentenfall als beitragsgeminderte Zeiten gewertet....mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 5.1 Voraussetzungen

Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.[1] Für den Anspruch auf Haushaltshilfe muss die Schwangerschaft oder die Entbindung ursächlich dafür sein, dass die Versicherte den Haushalt nicht weiterführen...mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 1 Ärztliche Betreuung/Hebammenhilfe

Versicherte werden während der Schwangerschaft sowie während und nach der Entbindung ärztlich betreut.[1] Sie haben auch Anspruch auf Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge sowie auf Hebammenhilfe. Durch die ärztliche Betreuung sollen mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind abgewendet, Gesundheitsstörungen rechtzei...mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 4.3 Dauer des Anspruchs

Die Dauer des Anspruchs richtet sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls. Dem Antrag auf häusliche Pflege ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen. Diese beinhaltet Angaben über Grund, Art, Intensität und die voraussichtliche Dauer der erforderlichen Maßnahmen.mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 2 Versorgung mit Arznei-/Verband-/Heil-/Hilfsmitteln

2.1 Anspruch Bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung besteht ein Anspruch auf Arznei-, Verband- und Heilmittel. Medikamentöse Maßnahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulässig, wenn die Beschwerden schwangerschaftsbedingt sind und noch keinen Krankheitswert haben.[1] Bei der Hilfsmit...mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 7 Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften

Das Mutterschutzgesetz stellt werdende Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, vor und im Anschluss an die Entbindung unter einen besonderen Schutz.[1]mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 4.2 Andere im Haushalt lebende Person

Der Anspruch auf häusliche Pflege besteht nur insoweit, als eine im Haushalt lebende Person die Versorgung und Pflege der Schwangeren bzw. Wöchnerin nicht im erforderlichen Umfang erbringen kann. Sollten andere Personen, die nicht im Haushalt der Versicherten leben, die erforderliche Pflege erbringen können, kann die Leistung auch außerhalb des Haushalts der Versicherten dur...mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 4.4 Sachleistung

Die häusliche Pflege ist grundsätzlich als Sachleistung zu erbringen. Zu diesem Zweck kann die Krankenkasse Verträge mit geeigneten Personen, Einrichtungen oder Unternehmen schließen oder zur Gewährung von häuslicher Pflege geeignete Personen anstellen.mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 2.1 Anspruch

Bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung besteht ein Anspruch auf Arznei-, Verband- und Heilmittel. Medikamentöse Maßnahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulässig, wenn die Beschwerden schwangerschaftsbedingt sind und noch keinen Krankheitswert haben.[1] Bei der Hilfsmittelversorgun...mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 4.1 Voraussetzungen

Die Versicherte hat Anspruch auf häusliche Pflege, soweit diese wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist.[1] Während der Schwangerschaft kann häusliche Pflege dann in Betracht kommen, wenn eine Früh- bzw. Fehlgeburt droht. In diesen Fällen wird allerdings in der Regel Bettruhe im Rahmen stationärer Behandlung verordnet, sodass häusliche Pflege meist nicht erbra...mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 4.5 Kostenerstattung für selbstbeschaffte Ersatzkraft

In den Fällen, in denen die Krankenkasse keine Kraft für die häusliche Pflege stellen kann oder ein Grund besteht, davon abzusehen, sind der Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe zu erstatten. Angemessen sind im Allgemeinen höchstens die Kosten, die üblicherweise bei der Inanspruchnahme von vergleichbaren Pflegekräften entstehen.[1]mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 8 Wirtschaftliche Sicherung bei Beschäftigungsverboten

Arbeitnehmerinnen, die wegen Beschäftigungsverboten außerhalb der Schutzfristen[1] oder wegen des Verbots von Mehr-, Nacht- sowie Sonn- und Feiertagsarbeit[2] ganz oder teilweise mit der Arbeit aussetzen müssen, erhalten von ihrem Arbeitgeber weiterhin Arbeitsentgelt. Dieses muss mindestens dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten 3 Monate vor dem Mo...mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 5.2 Dauer des Anspruchs

Eine Begrenzung der Haushaltshilfe ist nicht vorgesehen. Sie ist deshalb solange zu gewähren, wie sie von einem Arzt oder einer Hebamme für notwendig und begründet erachtet wird. Für die Zeit vor der Entbindung kann Haushaltshilfe, z. B. bei drohender Frühgeburt, in Betracht kommen. Für die Zeit nach der Entbindung liegt die Notwendigkeit nur so lange vor, wie die Frau durch...mehr

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Umlageverfahren bei Mutters... / Sozialversicherung

1 Ausgleichsverfahren für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren) Im Rahmen des U2-Verfahrens erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber den nach § 20 Abs. 1 MuSchG gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, das nach § 18 MuSchG bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt sowie die auf das während der Beschäftigungsverbote nach § 18 MuSchG gezahlte Arbeitsentgelt entfallend...mehr

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Umlageverfahren bei Mutters... / 3 Teilnehmende Betriebe

Unabhängig von der Beschäftigtenzahl nehmen alle Arbeitgeber am U2-Verfahren teil. Am U2-Verfahren nehmen auch solche Arbeitgeber teil, die beispielsweise nur Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende oder schwerbehinderte Menschen beschäftigen.mehr

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Umlageverfahren bei Mutters... / 8.4 Arbeitgeberzuschuss zu Entgeltersatzleistungen

Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kranken-, Verletzten-, Übergangs-, Pflegeunterstützungs- oder Krankentagegeld und sonstige Einnahmen aus einer Beschäftigung, die für die Zeit des Bezugs von Kranken-, Krankentage-, Versorgungskranken-, Verletzten-, Übergangs-, Pflegeunterstützungs- oder Mutterschaftsgeld oder während einer Elternzeit weiter erzielt werden, bleiben bei der Umla...mehr

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Umlageverfahren bei Mutters... / 7 Finanzierung

Da die Arbeitgeber die einzigen sind, die Leistungen aus dem Umlageverfahren erhalten, werden die Mittel zur Durchführung des Verfahrens auch ausschließlich von den am Umlageverfahren beteiligten Arbeitgebern aufgebracht. Sie berechnen sich nach einem Prozentsatz aus dem umlagepflichtigen Arbeitsentgelt. Der Prozentsatz wird in der Satzung der zuständigen Krankenkasse festge...mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 2.2 Befreiung von den Zuzahlungen

Für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel im Zusammenhang mit der Entbindung und bei Schwangerschaftsbeschwerden sind keine Zuzahlungen zu leisten. Erfolgt die Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln allerdings krankheitsbedingt, sind die gesetzlichen Zuzahlungen zu zahlen. Ob im Einzelfall Schwangerschaftsbeschwerden vorliegen und damit keine Zuzahlung z...mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 3.2 Krankenhaus/andere Einrichtung

Die Leistung erfolgt in der Regel in einem Krankenhaus. Stationäre Entbindung kann aber auch in anderen Einrichtungen erbracht werden, also solchen, die keine Krankenhäuser i. S. d. § 107 SGB V sind. Voraussetzung ist allerdings, dass auch die andere Einrichtung die medizinische Versorgung bei der Entbindung sicherstellen kann. Andere Einrichtungen, in denen Geburtshilfe gel...mehr

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Umlageverfahren bei Mutters... / 10 Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Krankenkasse alle für die Durchführung des U2-Verfahrens notwendigen Angaben zu machen. Solange der Arbeitgeber die erforderlichen Angaben nicht oder nur unvollständig macht, kann die Krankenkasse die Erstattung nach eigenem Ermessen versagen. Macht der Arbeitgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben, ist die Krankenkasse ggf...mehr

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Umlageverfahren bei Mutters... / 8.3 Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld

Für die Zeit des Bezugs von Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld erfolgt die Berechnung der Umlage nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherungen.[1]mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 3.4 Zuzahlung für stationäre Entbindung

Die stationäre Entbindung ist keine Krankenhausbehandlung. Da für den Zeitraum der stationären Entbindung kein Anspruch auf Krankenhausbehandlung besteht, ist keine Zuzahlung zu entrichten. Die Tage vor der Entbindung sind ebenfalls zuzahlungsfrei, wenn der Grund der Aufnahme die Entbindung ist. Praxis-Beispiel Aufnahme ausschließlich zur Entbindung Aufnahme zur Entbindung am ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Mutters... / 6 Fälligkeit des Erstattungsanspruchs

Für das Umlageverfahren gilt das maschinelle Meldeverfahren. Dies bezieht sich auch auf die Erstattungsanträge. Da die Erstattung nur auf Antrag vorgenommen wird, bedeutet es, dass die Fälligkeit des Erstattungsanspruchs erst zu dem Zeitpunkt eintritt, in dem im Entgeltabrechnungsprogramm der Anspruch geltend gemacht wird. Eine Erstattung für zurückliegende Zeiträume ist mög...mehr

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Umlageverfahren bei Mutters... / 2 Zuständige Krankenkasse

Mit Ausnahme der Landwirtschaftlichen Krankenkasse führen alle Krankenkassen das U2-Verfahren durch. Es besteht die Möglichkeit, die Durchführung auf eine andere Stelle zu übertragen. Im Einzelfall ist immer die Krankenkasse zuständig, bei der die Arbeitnehmerin krankenversichert ist. Liegt keine gesetzliche Krankenkasse vor, führt diejenige Kasse das Verfahren durch, die fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Mutters... / 9 Nachweis der Umlage

Für das Umlageverfahren sind nach § 10 AAG die für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Die Beträge für das U2-Verfahren werden zusammen mit den Beiträgen zur Krankenversicherung im Beitragsnachweisdatensatz als Beitragsgruppe U2 übermittelt.mehr