Fachbeiträge & Kommentare zu Mutterschaft

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 1 Hebammenhilfe

Hebammenhilfe ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, auf die bei Schwangerschaft und Mutterschaft ein Anspruch besteht.[1] Leistungen, die die freiberuflich tätigen Hebammen und Entbindungspfleger erbringen, sind nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung (HebGV) abzugelten. Neben dem Ersatz von Auslagen und dem Wegegeld stehen der Hebamme oder dem Entbindung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nichtversicherte GKV / 9 Folgen bei Nichtzahlung der Beiträge

Durch die Versicherungspflicht für nichtversicherte Personen führen ausstehende Beiträge nicht zu einem Verlust des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes. Folgenlos bleibt die Nichtzahlung von Beiträgen für den Versicherten allerdings nicht. Zum einen fallen Säumniszuschläge an. Sie betragen für den ersten als auch für alle weiteren Monate 1 % des rückständigen, auf 50 E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 2.2 Mutterschaftsgeld

Da gesetzlich versicherte Teilnehmerinnen am Bundesfreiwilligendienst Anspruch auf Krankengeld haben, ergibt sich daraus auch ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Im Gegensatz zur Arbeitsunfähigkeit erhalten die Einsatzstellen ihre Aufwendungen, die ihnen durch die Schwangerschaft und Mutterschaft entstehen, im Rahmen des Ausgleichsverfahrens U2 erstattet.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gewerbetreibende in Handwer... / 6 Unterbrechung der Rentenversicherungspflicht

Die Versicherungspflicht wird bei fortlaufendem Betrieb unterbrochen, wenn der selbstständige Gewerbetreibende infolge von Arbeitsunfähigkeit, wegen Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme oder bei Schwangerschaft und Mutterschaft die persönliche (Mit)Arbeit im Handwerksbetrieb einstellt. Kann die selbstständige Tätigkeit ohne Mitarbeit des Gewerbetreibenden nicht mehr au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung i... / 3.4 Beiträge zur Unfallversicherung sowie den Umlagen U1, U2 und U3

Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und für das Insolvenzgeld Für die Praktikanten sind vom Arbeitgeber grundsätzlich die Umlagen für Aufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1), bei Mutterschaft (U2) sowie für das Insolvenzgeld (U3) abzuführen. Die Umlagen bemessen sich nach dem Arbeitsentgelt. Wird dem Praktikanten aber kein Arbeitsentgelt gezahlt, fallen auch keine U...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 6.1 Beitragseinzug durch die Minijob-Zentrale

Alle vom Privathaushalt ausgestellten Haushaltsschecks sind zentral an die Minijob-Zentrale zu senden. Bei welcher Krankenkasse der im Privathaushalt Beschäftigte versichert ist, spielt hierbei keine Rolle. Die Minijob-Zentrale berechnet die Abgaben für den Privathaushalt (Arbeitgeber) und zieht diese im Wege des Lastschriftverfahrens ein. Dazu zählen: die Pauschalbeiträge zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld: Versiche... / 1.3 Rentenversicherung

Frauen, die wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nicht ausgeübt haben, werden Anrechnungszeiten gutgeschrieben.[1] Weiterhin werden bis zu 3 Jahre als Kindererziehungszeit anerkannt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 5 Umlageverfahren U1/U2

Für Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst sind Beiträge zur Umlage U1 nicht zu zahlen. Die Dienstleistenden werden auch bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Beschäftigten nicht berücksichtigt. Sie zählen nicht zu den Arbeitnehmern im Sinne des Aufwendungsausgleichsgesetzes. Die Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst werden in das U2-Verfahren einbezogen. Die Aufwendungen au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwicklung eines Jugendfrei... / 2.3 Umlageverfahren/Insolvenzgeldumlage

Jugendfreiwilligendienstleistende sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Aufwendungsausgleichsgesetzes. Sie sind bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Beschäftigten nicht zu berücksichtigen. Es sind keine Umlagebeträge im U1-Verfahren zu zahlen und die Erstattung etwaiger Arbeitgeberaufwendungen ist ausgeschlossen. Jugendfreiwilligendienstleistende werden in das U2-Verfahren ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handwerker / 2.8 Unterbrechung

Die Versicherungspflicht wird bei fortlaufendem Betrieb unterbrochen, wenn der selbstständige Gewerbetreibende infolge von Arbeitsunfähigkeit, wegen Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme oder bei Schwangerschaft und Mutterschaft die persönliche (Mit-)Arbeit im Handwerksbetrieb einstellt. Kann die selbstständige Tätigkeit ohne Mitarbeit des Gewerbetreibenden nicht mehr a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage / 2.4 Beitragsfreie Zeiten

Für beitragsfreie Zeiten in der Sozialversicherung (z. B. bei Bezug von Kranken-, Mutterschafts- oder Übergangsgeld) wird grundsätzlich keine Umlage erhoben. Hier fehlt es mangels eines Arbeitsentgelts an einer Bemessungsgrundlage. Nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gelten Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kranken-, Verletzten-, Übergangs- und Krankentagegeld sowie Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 5 Hinzuverdienst bei ALG

Sachverhalt Ein Bezieher von Arbeitslosengeld, gesetzlich krankenversichert, arbeitet 5 Stunden wöchentlich als Aushilfe für 12,50 EUR in der Stunde. Das monatliche Gehalt beträgt 271,88 EUR. Nach Abzug der 2 %igen Pauschalsteuer überweist der Arbeitgeber 266,44 EUR (271,88 EUR – 5,43 EUR). Auf die Rentenversicherungspflicht hat der Arbeitslosengeldbezieher in dieser Tätigke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der Einrichtungsbezug (§ 3 Nr 11b S 2, 3 EStG)

Rn. 409h Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde der Kreis der begünstigten Einrichtungen erweitert (s Empfehlung des Finanzausschusses BT-Drucks 20/1906, 44). Es handelt sich um eine abschließende Aufzählung der Einrichtungen, in denen der ArbN tätig sein muss. Die Einrichtung wird jeweils definiert durch Bezugnahmen auf das Infektionsschutzges...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldeverfahren bei Unterbre... / 2 Unterbrechung wegen Elternzeit

Die Inanspruchnahme von Elternzeit im Anschluss an den Bezug von Mutterschaftsgeld begründet für den Arbeitgeber seit 1.1.2024 zusätzliche Meldepflichten. Neben der durch den Bezug von Mutterschaftsgeld eingetretenen Unterbrechung der Beschäftigung ist der Beginn und das Ende der Elternzeit separat zu melden. Die Pflicht zur Meldung des Beginns und des Endes der Elternzeit is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eda) Die ArbG-Anteile zur Gesamtsozialversicherung

Rn. 2125 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 (1) Allgemeines Beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) ist zu unterscheiden wie folgt:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 2.2.2 Nicht zu berücksichtigende Arbeitnehmer

Einige Personengruppen sind bei der Berechnung der Gesamtzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer nicht zu berücksichtigen. Dies sind: Auszubildende, einschließlich Personen, die ein in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ausüben, und Volontäre, Teilnehmer an einem Freiwilligendienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (freiw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versorgungskrankengeld (bis... / 3 Ruhen des Anspruchs

Der Anspruch auf Versorgungskrankengeld ruht, solange der Berechtigte Arbeitslosen-, Unterhalts-, Mutterschafts- oder Kurzarbeitergeld erhält.[1] Der Anspruch ruht auch während der Elternzeit.[2] Dies gilt nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Elternzeit eingetreten ist oder das Versorgungskrankengeld aus dem Arbeitsentgelt zu berechnen ist, das durch Erwerbstäti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsfreiheit / 1 Kranken- und Pflegeversicherung

Für die Zeit der Mitgliedschaft sind grundsätzlich Beiträge zu zahlen. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben allerdings für die Zeit des Anspruchs auf Kranken-, Mutterschafts-, Verletzten-, Versorgungskranken- bzw. Übergangsgeld keine Beiträge zu entrichten. Arbeitnehmer, die sich für eine Lebendorganspende oder zur Spende von Blut zur Separation von Blutstam...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsfreiheit / Zusammenfassung

Begriff Für Versicherungspflichtige sind in der Sozialversicherung grundsätzlich für jeden Tag der Mitgliedschaft Beiträge zu zahlen. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben allerdings den Vorteil, dass für Zeiten, in denen Entgeltersatzleistungen (u. a. Mutterschafts-, Kranken- oder Verletzten- bzw. Übergangsgeld) oder Elterngeld bezogen werden, Beitragsfreihe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 7.2 Nicht umlagepflichtiges Arbeitsentgelt

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt[1] ist bei der Berechnung der Umlage nicht zu berücksichtigen[2], es ist demnach auch nicht erstattungsfähig. Nicht umlagepflichtig ist das Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern, deren Beschäftigungsverhältnis auf nicht mehr als 4 Wochen begrenzt ist, da für diese Personen kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.[3] Zuschüsse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldeverfahren bei Unterbre... / 1 Unterbrechung der Beschäftigung und Bezug einer Entgeltersatzleistung

Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch Wegfall des Anspruchs auf Entgelt für mindestens einen Kalendermonat unterbrochen und wird eine der in § 7 Abs. 3 Satz 2 SGB IV genannten Leistungen bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen, bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhalten. Der Arbeitgeber hat für den Zeitraum bis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Beso... / 3 Teilmonate mit teilweisem Sozialleistungsbezug

Beitragspflichtige Einnahmen aufgrund von arbeitgeberseitigen Leistungen (z. B. Nutzung von Dienstwagen) fallen – auch in Monaten mit nur teilweisem Sozialleistungsbezug – lediglich dann an, wenn unter Berücksichtigung eines vollen Abrechnungsmonats mit Bezug von Sozialleistungen die arbeitgeberseitigen Leistungen zusammen mit der Sozialleistung das Vergleichs-Nettoarbeitsen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsberechnung / 3 Beitragsfreie Zeiten

Beitragsfrei sind Zeiten, in denen Anspruch auf Kranken-, Mutterschafts-, Erziehungs- oder Elterngeld, Verletzten-, Versorgungskranken- oder Übergangsgeld besteht.[1] Beiträge sind bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zu berechnen. Sind nur für einen Teil des Monats Beiträge zu berechnen, kann das in diesem Zeitraum erzielte Arbeitsentgelt auch nur bis zur Höhe der auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Entgeltersatz... / 3.2 Betrag des Nettoarbeitsentgelts bei Bezug von Sachbezügen

In Fällen, in denen das Bruttoarbeitsentgelt auch Sachbezüge enthält, ist ein fiktives Nettoarbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt und den Sachbezügen zu ermitteln. Zu den Sachbezügen zählt z. B. der geldwerte Vorteil eines privat genutzten Dienstwagens. Praxis-Beispiel Ermittlung des fiktiven Nettoarbeitsentgeltsmehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Weiternutzung ... / 3 Weiternutzung von (Elektro-)Fahrrädern

Die Höhe des geldwerten Vorteils aus der Weiternutzung von betrieblichen (Elektro-)Fahrrädern während Elternzeit, Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs hängt davon ab, ob es sich um ein Fahrrad oder E-Bike handelt, das verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen ist und dem Arbeitnehmer durch eine Gehaltsumwandlung zur Verfügung gestellt wird, oder ob es sich um ein E-Bike han...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld (Berechnung) / 5 Anrechnung von Einkommen

Auf das Verletztengeld sind gleichzeitig erzieltes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen mit dem jeweiligen Netto-Betrag anzurechnen.[1] Dieser ergibt sich beim Arbeitsentgelt, indem vom Brutto-Arbeitsentgelt die gesetzlichen Abzüge abgezogen werden. Vom Arbeitseinkommen wird für die Anrechnung ein Betrag in Höhe von 20 % des Brutto-Arbeitseinkommens abgez...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2024, Das Abstammungs... / 1

Prof. Dr. Philipp Reuß Schnitzler/FF: Das Abstammungsrecht ist seit langem in der Diskussion. Die Bundesregierung will im Familienrecht wichtige Änderungen umsetzen und dies nicht nur im Unterhaltsrecht, sondern auch im Abstammungsrecht. Es wurden bereits viele Vorarbeiten zu dem neuen Abstammungsrecht geleistet, u.a. 2017/2018 durch eine Kommission. Ein Eckpunktpapier des BM...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Bemessungs... / 2 Berechnung der Umlage

Tatsächlich erzieltes laufendes Arbeitsentgelt Die Umlage ist vom tatsächlich erzielten laufenden Arbeitsentgelt einschließlich der geleisteten Entgeltfortzahlung zu berechnen. Praxis-Beispiel Berechnung der Umlage Die Firma Handelcom beschäftigt 5 Arbeitnehmer. 3 Arbeitnehmer sind bei der Krankenkasse Überall, 2 andere Arbeitnehmer bei der KUK Krankenkasse versichert. Alle Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungs- und beitrags... / 2.3 Unterbrechungstatbestand am Insolvenztag

In den Fällen, in denen das Beschäftigungsverhältnis am Insolvenztag wegen einer der in § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV genannten Tatbestände unterbrochen ist, ist eine Unterbrechungsmeldung mit einem der zutreffenden Abgabegründe "51" bis "53" zum letzten Tag mit Anspruch auf Arbeitsentgelt zu erstatten. Als Tatbestand nach § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV zählt z. B. der Bezug von Kranke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Verhältnis zu anderen Gesetzen

Rz. 8 Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 bleiben die Regelungen über den Arbeitsschutz in anderen Arbeitsschutzgesetzen unberührt. Dazu gehören das Arbeitsschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz und das Heimarbeitsgesetz, die ergänzend zu den Regelungen des MuSchG anzuwenden sind. Im Verhältnis der Vorschriften zueinander gilt die jeweils strengere Regelung mit dem hö...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 24 regelt in Satz 2 das Schicksal des Erholungsurlaubs, wenn er wegen den Beschäftigungsverboten nicht genommen werden kann. Ohne diese Regelung würde es zum Verfall des Urlaubs am 31.3. des Folgejahres kommen, wenn im Anschluss an die Schutzfristen Elternzeit in Anspruch genommen wurde und der Erholungsurlaub dann am Ende des Übertragungszeitraums verfiel. Durch die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.1 Frauen in betrieblicher Berufsbildung und Praktikantinnen (Nr. 1)

Rz. 41 Soweit eine Frau eine Berufsausbildung i. S. d. Berufsbildungsgesetzes absolviert, fällt sie bereits nach § 10 Abs. 2 BBiG [1] in den Personenkreis, der in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Im Falle einer Unterbrechung der Ausbildung wegen einer Mutterschaft kann nach § 8 Abs. 2 BBiG das Berufsausbildungsverhältnis verlängert werden. In entsprechender Anwendung von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Erweiterte Inanspruchnahmezeit

Rz. 3 Die eigentliche Bedeutung der Vorschrift liegt daher in dem besonderen deutlich längeren Zeitraum für die Inanspruchnahme des Urlaubs nach Satz 2. Dieser Regelung ist § 17 Abs. 2 BEEG nachgebildet. Sie hat 2 Anwendungsbereiche: Der Urlaub bleibt der Arbeitnehmerin bei Mutterschaft und Inanspruchnahme der Schutzfristen auch dann erhalten, wenn er bis zum 31.3. des Folgeja...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 4 Neben der verfassungsrechtlichen Grundlage des Art. 6 Abs. 4 GG und der bundesrechtlichen Regelungen des MuSchG, des BEEG und ergänzend des SGB gibt es eine Reihe weiterer wichtiger europarechtlicher Grundlagen des Mutterschutzrechtes. Vorrangig zu nennen ist die Mutterschutz-Richtlinie der Europäischen Union RL 92/85 EWG , die eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Ziel des Gesetzes (§ 1 Abs. 1)

Rz. 9 Mit der Neufassung des Mutterschutzgesetzes ab dem 1.1.2018 hat der Gesetzgeber erstmals die Ziele des Mutterschutzgesetzes normiert. Neben dem schon früher durch das Mutterschutzgesetz gewährleisteten Schutz der Gesundheit der Frau und ihres (ungeborenen) Kindes am Arbeitsplatz hob der Gesetzgeber hervor, dass der Frau die Fortsetzung ihrer Beschäftigung während der S...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche gegenü... / 2 Mutterschaftsgeld

Im Bereich der Krankenversicherung gilt § 115 SGB X auch für die gesetzlichen Leistungen bei Schwanger- und Mutterschaft. Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld in der gesetzlichen Krankenversicherung ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhält.[1] Allerdings gilt dies nicht für einmalig gezahltes Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 1.3 Funktionell

Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, insoweit u. a. in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte; in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegeversicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / Zusammenfassung

Begriff Schwangere und Mütter erhalten für den Zeitraum der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG, unmittelbar vor und nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld gemäß § 19 MuSchG, um den betroffenen Frauen eine wirtschaftliche Absicherung zu garantieren und ihnen so den Anreiz zu nehmen, während dieser Schutzfristen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mutterschaftsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 3.1 Voraussetzungen

Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Schwangerschaft und Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.[1] Es ist bei dieser Leistung nicht Voraussetzung, dass ein Kind im Haushalt lebt. Der Anspruch besteht bei Schwangerschaftsbeschwerden, bei stationären und ambulan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutterschaft

Zusammenfassung Begriff Der Schutz der Familie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die damit verbundenen Kosten sollen nicht nur einzelne Personen tragen, sondern sie sollen auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Zu diesen Kosten zählen auch die Aufwendungen der Arbeitgeber, die im Zusammenhang mit Arbeitsausfällen von Frauen aufgrund Schwangerschaft und Mutters...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaft und Mutterschaft als Anrechnungszeiten

Zusammenfassung Begriff Frauen, die wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nicht ausgeübt haben, werden Anrechnungszeiten gutgeschrieben vor der Entbindung für 6 Wochen sowie nach der Entbindung für 8 Wochen bzw. für 6 Wochen (bei Geburten vor dem 1.7.1942) und bei Früh- und Meh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutterschaft

Zusammenfassung Begriff Bei einer Schwangerschaft und Mutterschaft werden Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Dies sind: ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-, Verband und Heilmitteln, Entbindung, häusliche Pflege, Haushaltshilfe und Mutterschaftsgeld. Darüber hinaus gelten für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Heima...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten im Beitri... / 1.1 Zeiten der Schwangerschaft/Mutterschaft

Zeiten der Schwangerschaft oder Mutterschaft während der jeweiligen Schutzfristen (bei Geburten vor dem 3.10.1990, für Geburten danach Anrechnungszeiten), wenn eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nicht ausgeübt wurde. Bei Renten, die vor dem 1.1.2002 begonnen haben, können diese Zeiten nur dann als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, wenn sie eine versicherte B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaft und Mutters... / 2 Unterbrechungserfordernis

Erforderlich ist, dass die Zeiten der Schwangerschaft oder Mutterschaft eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit oder einen versicherten Wehrdienst oder ein versichertes Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 EinsatzWVG unterbrochen haben. Dies bedeutet, dass die Schwangerschaft bzw. die jeweilige als Anrechnungszeit wegen Schwangerschaft und Mutter...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaft und Mutters... / 1 Zeiträume und Dauer der Schutzfristen

Für Geburten im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 3.10.1990 bis zum 31.12.1990 kommen 6 Wochen vor und 20 Wochen nach der Geburt als Anrechnungszeit (Schwangerschaft und Mutterschaft) infrage. Für Geburten bis zum 2.10.1990 gelten im Beitrittsgebiet besondere Regelungen.[1] Über die gesetzlichen Schutzfristen hinaus werden Anrechnungszeiten wegen Schwangerschaft und Mutterschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Schwangerschaft und Mutterschaft werden Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Dies sind: ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-, Verband und Heilmitteln, Entbindung, häusliche Pflege, Haushaltshilfe und Mutterschaftsgeld. Darüber hinaus gelten für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Heimarbeit leisten, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / Zusammenfassung

Begriff Der Schutz der Familie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die damit verbundenen Kosten sollen nicht nur einzelne Personen tragen, sondern sie sollen auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Zu diesen Kosten zählen auch die Aufwendungen der Arbeitgeber, die im Zusammenhang mit Arbeitsausfällen von Frauen aufgrund Schwangerschaft und Mutterschaft entstehen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaft und Mutters... / Zusammenfassung

Begriff Frauen, die wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nicht ausgeübt haben, werden Anrechnungszeiten gutgeschrieben vor der Entbindung für 6 Wochen sowie nach der Entbindung für 8 Wochen bzw. für 6 Wochen (bei Geburten vor dem 1.7.1942) und bei Früh- und Mehrlingsgeburten ...mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 5.3 Zuzahlung

Eine Zuzahlung ist bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht zu leisten.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 4 Häusliche Pflege

4.1 Voraussetzungen Die Versicherte hat Anspruch auf häusliche Pflege, soweit diese wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist.[1] Während der Schwangerschaft kann häusliche Pflege dann in Betracht kommen, wenn eine Früh- bzw. Fehlgeburt droht. In diesen Fällen wird allerdings in der Regel Bettruhe im Rahmen stationärer Behandlung verordnet, sodass häusliche Pfleg...mehr