Fachbeiträge & Kommentare zu Mutterschaft

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Beispielsfälle für die Besteuerung geringfügig entlohnter Beschäftigungen (Minijobs)

Tz. 63 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Beispiel 1: H ist ab 01.09.2016 bei einem Verband für ein Arbeitsentgelt i. H. v. 300 EUR monatlich als Hausmeister geringfügig beschäftigt. Ergebnis 1: Der Verband als Arbeitgeber von H hat für H seit dem Monat Januar 2024 für den Bruttoverdienst von 300 EUR folgende Pauschalabgaben monatlich an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bah...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Übersicht über die Pauschalabgaben bei geringfügig entlohnter Beschäftigung (Minijob)

Tz. 40 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Pauschalabgaben und die Insolvenzgeldumlage betragen in den Fällen eines 538 EUR-Minijobs für geringfügige Beschäftigung (2024):mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.3 Anerkennung der Mutterschaft

Rz. 16 Mutter eines Kindes ist gemäß § 1591 BGB die Frau, die es geboren hat. Die Anerkennung der Mutterschaft bedarf nach Nr. 2 ebenso wie nach § 29 PStG (ab 1.1.2009: § 44 PStG) der öffentlichen Beurkundung, obwohl das deutsche Familienrecht sie als einen feststellungsbedürftigen Tatbestand nicht vorsieht. Vielmehr wird damit das Übereinkommen über die Feststellung der müt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschaftsrechts v. 23.5.2017[1] wurde im Vorgriff auf die Neufassung des Mutterschaftsgesetzes, die weitgehend erst zum 1.1.2018 in Kraft trat, bereits mit der Verkündung des Gesetzes der Kündigungsschutz auf eine nach der 12. Schwangerschaftswoche erfolgte Fehlgeburt erweitert. Mit Wirkung ab dem 1.1.2018 übernahm die Vorschrift...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.3.1 Besonderer Fall

Rz. 76 Bei dem Begriff des "besonderen Falles" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Würdigung durch die Verwaltungsbehörde in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle unterliegt.[1] Ein "besonderer Fall" liegt vor, wenn außergewöhnliche Umstände das Zurücktreten der vom Gesetzgeber als vorrangig angesehenen Interessen der Schwangeren hinter die des Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.5 Abgrenzung der Haushaltshilfe-Ansprüche zwischen § 24h und § 38

Rz. 49 Der Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 24h besteht, wenn die werdende bzw. junge Mutter den von ihr geführten Haushalt wegen ihrer Schwangerschaft oder wegen der Entbindung nicht fortführen kann. In der Praxis bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, in welchen Fällen eine Schwangerschaft oder eine Entbindung in Abgrenzung zu einer Krankheit ursächlich für die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.6 Betriebs- und Haushaltshilfe in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung

Rz. 53 In der landwirtschaftlichen Krankenversicherung ist die Leistung Haushaltshilfe genauso geregelt wie bei den anderen Krankenkassen; § 116 Abs. 2 der Satzung der landwirtschaftlichen Krankenkasse verweist nämlich hinsichtlich der Leistung "Haushaltshilfe" auf die Regelungen zu § 24h. Insoweit wird auf die Ausführungen zu Rz. 6 bis 48 verwiesen. Als Besonderheit gilt jed...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 55 Schreiben des Bundesamtes für Soziale Sicherung v. 4.2.2021 an die bundesunmittelbaren Krankenkassen, Az: 211-5152.5-2875/2016: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/krankenversicherung/rundschreiben/detail/gesetzliche-krankenversicherung-leistungen-haushaltshilfe-24h-38-sgb-v/ Gemeinsames Rundschreiben v. 6./7.12.2017 i. d. F. v. 23.3.2022 zu den Leistunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 4 Unbezahlte Freistellung

Erfolgt während der Beschäftigung eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, fehlt es an der Entgeltlichkeit als Voraussetzung für die Versicherungspflicht. Allerdings wird auch ohne Entgeltzahlung zunächst für längstens einen Monat eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt unterstellt, solange das Beschäftigungsverhältnis fortdauert.[1] Entsprechend besteht auch die vorheri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / 8.2 Umlagen zur Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen

Das Arbeitsentgelt ist bei kurzfristig Beschäftigten zu beiden Umlagekassen beitragspflichtig. Für die Umlage des Ausgleichsverfahrens der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaftsleistungen (U2) ist das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Versicherungspflicht zu bemessen wären. Die Umlage 1 für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 1.3 Sonstige Versicherungspflichtige

Zum Personenkreis der sonstigen Versicherungspflichtigen zählen nicht die versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Vielmehr zählen zu diesem Personenkreis[2]: Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, die ihnen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen sowie P...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.4 Höhe des Mutterschaftsgeldes

Die Höhe des Mutterschaftsgelds für Mitglieder, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, oder deren Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 MuSchG durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist, ergibt sich aus § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V. Danach wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / 3 Bundeszuschuss aus Steuermitteln

Der jährliche Bundeszuschuss wird aus Steuermitteln pauschal für sog. versicherungsfremde Leistungen an die GKV (zum Beispiel beitragsfreie Familienversicherung von Kindern und Ehegatten oder Leistungen für Mutterschaft und Schwangerschaft) gezahlt.[1] Seit 2012 betrug der Bundeszuschuss 14 Milliarden Euro. Zur Konsolidierung des Bundeshaushalts wurde der Bundeszuschuss 2013...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.1 Funktion und Bedeutung (Satz 1)

Rz. 3 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag setzt sich aus den Beiträgen der einzelnen Versicherungszweige zusammen. Hierzu gehören die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Beschäftigte und Hausgewerbetreibende. Außerdem sind dem die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage zuzuordnen (LSG Sachsen, Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.1.3 Rechtszustand ab 1.1.2004: Durch Krankheit erforderliche Sterilisation

Rz. 5 Voraussetzung ist ab 1.1.2004 nunmehr, dass eine Krankheit die Sterilisation erforderlich macht. Die Sterilisation ist die operative Unterbindung der Eileiter bei der Frau und der Samenstränge beim Mann. Bei einer Sterilisation des Mannes (Vasektomie) werden die beiden Samenleiter im Hodensack durchtrennt und die losen Enden anschließend verschlossen. Als Folge können ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / Zusammenfassung

Überblick Der betriebliche Gesundheitsschutz als Teilbereich des allgemeinen Arbeitsschutzes beinhaltet eine grundlegende Gefährdungsbeurteilung für sämtliche Arbeitsplätze im Unternehmen im Hinblick auf den Schutz von Schwangeren und Müttern. Dazu treten konkrete Schutzmaßnahmen von einer Anpassung des Arbeitsplatzes an die Schutzbedürfnisse der Frau über eine eventuelle Um...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 3 Schutzpflichten im Eintrittsfall

Von der abstrakten, nicht anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung zu unterscheiden sind die anlassbezogenen, konkreten Schutzmaßnahmen, die der Arbeitgeber im Fall der Schwangerschaft oder Mutterschaft einleiten muss. Allgemeine Schutzpflicht in § 9 MuSchG § 9 MuSchG regelt die vom Arbeitgeber zu treffenden Maßnahmen in ganz allgemeiner Form. Allerdings ergeben sich auch aus § ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.1 Grundsätze der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Abs. 1 MuSchG i. V. m. § 5 ArbSchG)

Zentraler Baustein des betrieblichen Gesundheitsschutzes ist die spezielle arbeitsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG. Es handelt sich dabei um eine spezialgesetzliche Ergänzung des allgemeinen Arbeitsschutzrechts, insbesondere von § 5 ArbSchG. Sie basiert in ihrer Struktur auf dem bekannten Konzept des Arbeitsschutzgesetzes. Bei der inhaltlichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 4.1 Informationspflicht gegenüber der schwangeren oder stillenden Frau

Der Arbeitgeber hat 2 verschiedene Vorgaben im Hinblick auf die Kommunikation mit der Schwangeren bzw. stillenden Mutter zu beachten: Das Gesprächsangebot nach § 10 Abs. 2 Satz 2 MuSchG. Die Information über die Gefährdungsbeurteilung und die für die Frau erforderlichen Schutzmaßnahmen.[1] Gesprächsangebot nach § 10 Abs. 2 Satz 2 MuSchG Der Arbeitgeber muss der Frau unverzüglich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 4 Dokumentations- und Informationspflichten des Arbeitgebers

Die in § 14 MuSchG geregelten Dokumentations- und Informationspflichten des Arbeitgebers sollen umfassend Transparenz und Kontrolle ermöglichen. Die damit für den Arbeitgeber verbundenen Pflichten gehen deutlich über das Niveau des allgemeinen Arbeitsschutzrechts hinaus. Die Informationspflichten betreffen neben der schwangeren oder stillenden Frau die gesamte Belegschaft un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2.3 Ableitung voraussichtlicher Maßnahmen

Die vom Arbeitgeber durchzuführenden Maßnahmen ergeben sich aus der auf der ersten Stufe (s. o.) vorrangig durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung. Eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen ist zwingend immer dann erforderlich, wenn eine unverantwortbare Gefährdung vorliegt. Eine Umgestaltung kann erforderlich sein, wenn eine Gefährdung der schwangeren oder stillenden Frau bz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 1 Betrieblicher Gesundheitsschutz – Grundsätze

Der Gesundheitsschutz für werdende und stillende Mütter war schon immer ein zentrales Ziel des Mutterschutzgesetzes. Mit der Novellierung zum 1.1.2018 ist ein umfassender benachteiligungsfreier Gesundheitsschutz in Kraft getreten, der eine mutterschutzgerechte Fortsetzung der Beschäftigung von Frauen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und während der Stillzeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 13. Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft – Umlage U2

Tz. 88 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 In das gesetzliche Ausgleichsverfahren der Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft (U2-Verfahren) sind, anders als bei der Umlage U1, alle Arbeitgeber unabhängig von der Zahl der Beschäftigten einbezogen, auch Arbeitgeber mit ausschließlich männlichen Beschäftigten. Die Mittel zur Durchführung des Ausgleichsverfahrens werden durch eine Umlage au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2024, Vaterschaftsane... / 2 Anmerkung

1. Einleitung Gesetzlichen Regelungen liegen bestimmte Strukturprinzipien zugrunde, aus denen sich ihre Systematik näher erklärt. Nach § 1589 Abs. 1 BGB könnte man für das Abstammungsrecht davon ausgehen, dass die Verwandtschaft primär durch die genetische Verbindung bestimmt ist. Denn Personen sind danach in gerader Linie verwandt, wenn eine von der anderen abstammt. Auch we...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 7.1.1 Ersatztätigkeit

Ein ganz zentraler Gedanke des Mutterschutzgesetzes ist es, der Frau eine verantwortbare Teilhabe am Erwerbsleben während der Schwangerschaft und Mutterschaft zu ermöglichen[1] . Fällt die Tätigkeit der Frau oder fallen Teile davon unter eines der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote, ist der Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt, ihr im Wege des Weisungsrechts eine ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 1 Einleitung

Im Spannungsfeld zwischen Mutterschaft und Arbeitswelt schafft das Mutterschutzgesetz eine rechtliche Grundlage, die die Belange werdender Mütter in den Mittelpunkt rückt. Als unerlässlicher Schutzmechanismus legt dieses Gesetz verbindliche Richtlinien für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen fest und schafft damit einen umfassenden Schutz für Frauen während der Schwangerschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 14. Beispielsfall

Tz. 89 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Praxis-Beispiel Der Verein "Rote Teufel" beschäftigt Frau Schnell als Hausmeisterin. Sie erhält monatlich 390 EUR. Der Lohn beträgt pro Stunde 15,00 EUR. Frau Schnell übt keine andere Berufstätigkeit aus. Bei ihrem Ehemann ist sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (Techniker Krankenkasse) mitversichert. Eine Option zur freiwilligen Zah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2024, Modernisierung ... / I. Das Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts

Das Abstammungsrecht bestimmt, wer die rechtlichen Eltern eines Kindes sind. Es soll in verschiedener Hinsicht fortentwickelt werden. Bewährte Grundsätze des geltenden Rechts bleiben dabei erhalten. So soll ein Kind auch künftig nicht mehr als zwei rechtliche Eltern haben können (Zwei-Eltern-Prinzip). Auch wird die Frau, die das Kind geboren hat, auch künftig stets rechtlich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 7.1.4 Fortbestehen des Erholungsurlaubs (§ 24 MuSchG)

Gemäß § 24 Satz 1 MuSchG gelten für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub die Ausfallzeiten wegen Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz als Beschäftigungszeiten. Für die Zeiten der Beschäftigungsverbote findet daher keine Kürzung des Erholungsurlaubs statt. Wichtig Die Vorschriften des § 24 MuSchG gelten für Beschäftigungsverbote i. S. v. § 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Personen, die geringfügig (oft nebenberuflich) oder kurzzeitig entgeltlich beschäftigt sind, unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, soweit nicht nach dem SGB eine Versicherungsfreiheit in Betracht kommt. Tz. 17 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitsen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 5 Freistellung für Arztbesuche und zum Stillen (§ 7 MuSchG)

Der Arbeitgeber hat gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 MuSchG eine Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Das betrifft in der Regel die Leistungen nach § 24d Abs. 1 SGB V. Danach hat die Frau Anspruch auf ärztliche Betreuung sowie Hebam...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Bulgarien eingesetzt werden, können auch in Bulgarien Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Bulgarien Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Ungarn eingesetzt werden, können auch in Ungarn Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Ungarn Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer für e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowakei / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Slowakei eingesetzt werden, können auch in Slowakei Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Slowakei Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Liechtenstein / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Liechtenstein eingesetzt werden, können auch in Liechtenstein Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. 6.1 Sachleistungsprinzip Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowenien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Slowenien eingesetzt werden, können auch in Slowenien Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Slowenien Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lettland / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Lettland eingesetzt werden, können auch in Lettland Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Lettland Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Irland / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Irland eingesetzt werden, können auch in Irland Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Irland Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer für e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Österreich / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Österreich eingesetzt werden, können auch in Österreich Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. 6.1 Sachleistungsprinzip Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Island / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Island eingesetzt werden, können auch in Island Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. 6.1 Sachleistungsprinzip Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungspri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rumänien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Rumänien eingesetzt werden, können auch in Rumänien Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Rumänien Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Luxemburg / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Luxemburg eingesetzt werden, können auch in Luxemburg Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Luxemburg Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belgien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Belgien eingesetzt werden, können auch in Belgien Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Belgien Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Schweden eingesetzt werden, können auch in Schweden Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Schweden Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kroatien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Kroatien eingesetzt werden, können auch in Kroatien Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Kroatien Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweiz / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in der Schweiz eingesetzt werden, können auch in der Schweiz Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. 6.1 Sachleistungsprinzip Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Litauen / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Litauen eingesetzt werden, können auch in Litauen Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Litauen Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Estland / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Estland eingesetzt werden, können auch in Estland Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Estland Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Polen / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Polen eingesetzt werden, können auch in Polen Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Polen Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer für ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Griechenland / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Griechenland eingesetzt werden, können auch in Griechenland Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Griechenland Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten ...mehr