Fachbeiträge & Kommentare zu Mutterschaft

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Ende der Ausbildung

Rz. 82 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Berufsausbildung iwS ist idR abgeschlossen, sobald das Kind einen Ausbildungsstand erreicht hat, der es zur Berufsausübung befähigt. Die Schulausbildung endet idR mit Ablauf des letzten Schuljahres. Für allgemein- und berufsbildende Schulen (Fach- und Berufsfachschulen) ist das offizielle Ende des Schuljahres in den meisten Bundesländern ...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.3.1 Frage nach Schwangerschaft

Gemäß § 1, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 7 AGG dürfen Bewerber beim Zugang zur selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit nicht wegen des Geschlechts benachteiligt werden. Eine unmittelbare Benachteiligung gemäß § 3 Abs. 1 AGG wegen des Geschlechts liegt auch im Fall einer ungünstigen Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft vor. In Anbetracht der um...mehr

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AGG: Die Merkmale Geschlech... / 2.1 Beweiserleichterung gem. § 22 AGG

Große Auswirkungen hat die im AGG vorgesehene Beweiserleichterung für den Kläger gem. § 22 AGG. Üblicherweise ist es so, dass der Anspruchsteller den Vollbeweis für das Vorliegen der tatsächlichen Tatbestandsmerkmale des gestellten Anspruchs erbringen muss.[1] Stattdessen muss der Kläger im Geltungsbereich des AGG nur Indizien beweisen, die eine Diskriminierung überwiegend w...mehr

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Sommer, SGB XI § 56 Beitrag... / 2.3 Bezug von Mutterschafts- oder Elterngeld (Abs. 3)

Rz. 8 Nach Abs. 3 besteht Beitragsfreiheit für die Dauer des Bezugs von Mutterschafts- oder Elterngeld, allerdings nur hinsichtlich dieser Leistungen. Werden daneben weitere beitragspflichtige Einnahmen wie Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Versorgungsbezüge bezogen, sind hiervon Beiträge zu entrichten. Der Gesetzgeber hat sich aus besonderen sozialen Erwägungen heraus z...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.5.1 Grundsatz

Rz. 25 Besteht während der medizinischen Rehabilitationsleistungen des Rentenversicherungsträgers gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit, kann der Versicherte grundsätzlich sowohl Übergangsgeld zulasten der Rentenversicherung als auch Krankengeld zulasten der Krankenkasse beanspruchen. Grundsätzlich ruht dann der Anspruch auf Krankengeld gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 3 SGB V. § 13 Abs. 4 ve...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.5.2 Bei interkurrenten Erkrankungen

Rz. 26 Bezüglich der Abgrenzung des Anspruchs auf Übergangsgeld im Verhältnis zum Anspruch auf Krankengeld bei interkurrenten Erkrankungen (Hinzutritt einer behandlungsbedürftigen Erkrankung) gilt Folgendes: Nach § 13 Abs. 3 kann der Rentenversicherungsträger "im Benehmen" mit den Trägern der Krankenversicherung während einer von ihm durchgeführten Rehabilitationsleistung die...mehr

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Sommer, SGB XI § 56 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Gesetzgebungsverfahren war die Regelung zunächst als § 54 vorgesehen. Die Vorschrift regelt die Beitragsfreiheit in der sozialen Pflegeversicherung und orientiert sich zum Teil an den Grundsätzen der Beitragsfreiheit in der Krankenversicherung (§§ 224 und 225 SGB V und § 44 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989). Von der Beitragsfreihe...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 1. Mutter

Rz. 18 Mutter ist gem. § 1591 die Frau, die das Kind geboren hat. Die gesetzliche Regelung der Muttereigenschaft ab 1.7.1998 wurde erforderlich, da aufgrund der "Manipulationsmöglichkeiten an Eizelle und Embryo"[21] die Identität zwischen gebärender und genetischer Mutter zunehmend in Frage gestellt wurde. Diese Problemlage stellt sich bei erfolgter Eispende, Embryonenspende u...mehr

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Jansen, SGB VI § 111 Rehabi... / 2.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 2 Leistungen zur Rehabilitation gemäß §§ 15 bis 32 i. V. m. §§ 26ff. SGB IX werden bei einem Auslandsaufenthalt nur dann gewährt, wenn für den Berechtigten (vgl. dazu Komm. zu § 110) mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland für den Antragsmonat Pflichtbeiträge gezahlt worden sind. Pflichtbeiträge sind nur solche nach deutschem Recht, also nach dem SGB VI (LSG Baden-Württem...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines, Lohnfortzahlung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 ArbN haben während ihrer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von sechs Wochen grundsätzlich Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgelts (> Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). Für den LSt-Abzug von steuerpflichtigen Leistungen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz gelten die allgemeinen lohnsteuerlichen Vorschriften. Rz. 2 Stan...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.6 Weitere Richtlinien für die vertragsärztliche Versorgung

Rz. 82 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat für die vertragsärztliche Versorgung noch zu folgenden Regelungsbereichen Richtlinien verabschiedet: Arbeitsunfähigkeit (Abs. 1 Nr. 7), Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch (Abs. 1 Nr. 11), Gesundheitsuntersuchung (Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4), Jugendgesundheitsuntersuchung (Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4), Kinder (Abs. 1 Nr. 3 i...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.3 Recht auf Abgabe einer Stellungnahme und Abgabeverfahren

Rz. 43 Durch das 2. GKV-NOG ist eingeführt worden, dass vor Erlass der Arzneimittel-Richtlinien, der Heilmittel-Richtlinien und der Richtlinien über häusliche Krankenpflege die Spitzenvertretungen der jeweiligen Leistungserbringer gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss Stellungnahmen abgeben können, damit deren Sachkenntnis und Sachverstand berücksichtigt werden. "Können"...mehr

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§ 19 AGG / VII. Geschlecht

Rz. 26 Neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht werden hiervon auch Hermaphroditen (Zwischengeschlechtliche) und Transsexuelle umfasst. Bei Transsexuellen ist es ohne Bedeutung, ob der Geschlechtswechsel vom Gesetzgeber anerkannt worden ist (EuGH v. 27.4.2006 – C 423/04). Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechtes liegt vor, wenn eine Frau wegen einer Sch...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 354 Nach § 80 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat das Recht auf Auskunft und umfassende Information über getroffene Zielvereinbarungen (BAG v. 21.10.2003 – 1 ABR 39/02; LAG Niedersachsen v. 1.11.2016 – 3 TaBV 32/15). Dazu gehört das Recht, sich Unterlagen vorlegen zu lassen, mithin die entsprechenden Vereinbarungen und Festlegungen einsehen zu können. Es ist zwischen nicht...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 80. Mutterschutz

Rz. 1274 Bei Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin und nach der Entbindung werden die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis durch die zwingenden Vorschriften des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter ( MuSchG) maßgeblich geregelt. Die Verpflichtungen nach dem MuSchG gebieten dem Arbeitgeber, für die im Gesetz definierte Zeit des Mutterschutzes...mehr

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§ 19 AGG / I. Unmittelbare Benachteiligung

Rz. 27 Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde, § 3 Abs. 1 AGG. Eine Benachteiligung ist eine wegen eines in § 1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmales ungünstige Behandlung, die e...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Bestimmung der Regelarbeitnehmerzahl

Rz. 76 Für die Frage, ob der betriebliche Anwendungsbereich des KSchG eröffnet ist, kommt es auf die Zahl der i.d.R. beschäftigten Arbeitnehmer an. Maßgebend ist dabei die Beschäftigtenzahl im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, nicht hingegen diejenige zu dem Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet wird (BAG v. 24.2.2005 – 2 AZR 373/03, NZA 2005, 764). Entscheidend...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.3 Schutzfristen wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Zeiten, in denen Versicherte wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der jeweiligen Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht ausgeübt haben, sind nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 grundsätzlich als Anrechnungszeiten anzuerkennen. Dies gilt für Zeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres und nach Voll...mehr

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Jansen, SGB VI § 193 Meldun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die zuständige Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Bundesagentur für Arbeit sowie die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a SGB II sind verpflichtet, Anrechnungszeiten sowie Zeiten, die für die Anerkennung von Anrechnungszeiten erheblich sein können (§ 58 Abs. 1, § 252), zu melden. Die redaktionelle Klarstellung durch das Geset...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.3 Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung/Tätigkeit oder eines versicherten Wehr-/Zivildienstes/Wehrdienstverhältnisses besonderer Art (Abs. 2)

Rz. 57 Nach Abs. 2 Satz 1 liegen Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit, eines Bezugs von Leistungen zur Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), Ausbildungssuche (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a) vor Vollen...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.6 Schulische Ausbildung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 43 Zeiten der Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung sowie Zeiten der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nach Vollendung des 17. Lebensjahres sind nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis zu einer Höchstdauer von 8 3Jahren als Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung anzuerkennen. Dies gilt mit Wirkung zum 1.1.1997 (Inkrafttreten des WFG v. 25.9.1996, BGB...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.10 Anrechnungszeiten bei Handwerkern und antragspflichtversicherten Selbständigen

a) Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit bei Handwerkern Rz. 23 Zeiten der Arbeitslosigkeit vor dem 1.7.1969 können bei Handwerkern entsprechend dem bis zum 31.12.1991 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland – ohne das Beitrittsgebiet – geltenden Recht nur als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, wenn der Handwerker in der Handwerksrolle gelöscht worden ist (Abs. 5). ...mehr

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Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 2.1.4 Nicht erfasste Zeiten

Rz. 18 Alle anderen beitragsfreien Zeiten sind nicht zu begrenzen (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 74 SGB VI, Stand: 1.3.2018, Anm. 3); sie erhalten den vollen Gesamtleistungswert. Das sind Anrechnungszeiten wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft (§ 58 Abs. 1 Nr. 2, § 252a Abs. 1 Nr. 1) Anrechnungszeiten wegen Rentenbezugs (§ 58 Abs. 1 Nr. 5, § 252 Abs. 1 Nr. 4, § 252a Abs....mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.4 Sonstige Zuschüsse

Wiederkehrende Zuschüsse sind zu versteuern.[1] Soweit sie nicht unter eine Befreiungsregelung des § 3 EStG fallen, sind sie vom Empfänger zu versteuern, wenn sie der unbeschränkt steuerpflichtige Geber als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen kann.[2] Alterssicherung der Landwirte Zuschüsse zum Beitrag nach § 32 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte sin...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.8.1 Umfang der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 53 § 73 Abs. 2 ist eine Zentralnorm der vertragsärztlichen Versorgung (Matthäus, in: jurisPK-SGB V, § 73 Rz. 115). Gemeinsam mit den vom GBA erlassenen normkonkretisierenden Richtlinien wird der Umfang der vertragsärztlichen Versorgung bestimmt. Als Beispiele sind folgende Ergänzungen zu nennen: Ärztliche Behandlung (Nr. 1): Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmeth...mehr

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Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.1 Inhalt der Sicherstellung

Rz. 4 Die Vorschrift richtet sich an alle Leistungserbringer, es sei denn, eine Norm bestimmt etwas anderes. Justitiable Rechtsgebote und -pflichten lassen sich aus dem allgemeinen Sicherstellungsauftrag nicht entnehmen (Ostertag, in: BeckOGK Sozialrecht, SGB V, § 72 Rz. 37). Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung bedeutet, dass gemessen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Anspruchsberechtigung – § 113 EStG

Rz. 5 Nur aktiv tätige Erwerbspersonen haben Anspruch auf die Energiepreispauschale. Der Gesetzgeber begründet diese Einschränkung damit, dass dieser Personenkreis einen Ausgleich für die drastisch gestiegenen erwerbsbedingten Aufwendungen (Fahrt zum Betreib bzw. Arbeitsstätte) erhalten soll. Anspruchsberechtigt sind somit Personen, die im Vz 2022 Einkünfte aus Land- und Fors...mehr

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Elterliche Sorge / 5.3.1 Die Ersatzmutterschaft

Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat, § 1591 BGB. Diese Regelung, eingeführt durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz mit Wirkung zum 1. 7. 1998, war notwendig geworden durch die Fortschritte der Fortpflanzungsmedizin, insbesondere angesichts von Ei- bzw. Embryonenspenden, die zu einem Auseinanderfallen der genetischen und der gebärenden Mutter führen können. Ei...mehr

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Elterliche Sorge / 5.1 Gemeinsame Sorge durch Eheschließung

Die gemeinsame Sorge wächst den Eltern auf Grund vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung gemeinsam zu (§ 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Eine gemäß § 1626a BGB bestehende Alleinsorge der Mutter verwandelt sich von Gesetzes wegen in einer gemeinsame Sorge der Eltern. Gleiches gilt für eine gemäß § 1672 BGB dem Vater übertragene Alleinsorge. Voraussetzung ist allerdings, dass Muttersch...mehr

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Elterliche Sorge / 1.3 Das Entstehen elterlicher Sorge

Die gemeinsame Sorge wächst den Eltern – außer in den Fällen des § 1626a BGB – auf Grund vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung gemeinsam zu (§ 1626a I Nr. 2 BGB).[1] Eine gem. § 1626a BGB bestehende Alleinsorge der Mutter verwandelt sich von Gesetzes wegen in eine gemeinsame Sorge der Eltern.[2] Gleiches gilt für eine gemäß § 1672 BGB dem Vater übertragene Alleinsorge.[3] Vo...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / B. Sozialleistungen im Einzelnen

Rz. 4 Die einzelnen Sozialleistungen sind in den §§ 18 ff. SGB I aufgeführt. Hierzu zählen insbes.:mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / b) Co-Vaterschaft oder Co-Mutterschaft

Sieht eine ausländische Rechtsordnung eine Co-Vaterschaft oder Co-Mutterschaft bei Geburt vor, verstößt dies nicht gegen den deutschen ordre public, da das Ergebnis dieser Zuordnung auch im deutschen Recht im Wege der Stiefkindadoption erreicht werden kann.[63]mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / d) Unmittelbare Co-Mutterschaft

In einer Reihe von Rechtsordnungen ist inzwischen auch die unmittelbare Co-Mutterschaft bei Geburt eingeführt worden, zum Beispiel in Spanien,[29] Österreich,[30] den Niederlanden[31] und in England/Wales[32].[33] Unterschiede gibt es im Detail, wann eine solche Co-Mutterschaft bejaht wird. In Spanien wird die Ehefrau der Geburtsmutter automatisch Co-Mutter.[34] In Österreic...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / a) Allgemeine Regelungen zur Mutterschaft

Typischerweise ist die Geburtsmutter automatisch die rechtliche Mutter eines Kindes. Einige Rechtsordnungen sehen hiervon aber Ausnahmen vor. Zum einen kennen einige Rechtsordnungen das Institut der Mutterschaftsanerkennung,[9] zum anderen das der "anonymen Geburt", die dazu führt, dass ein Kind gegebenenfalls weder eine rechtliche Mutter noch einen rechtlichen Vater hat.[10...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / 1. Deutsches Recht

Ausgangspunkte der Abstammung im deutschen Recht sind – wie meist im Abstammungsrecht – die §§ 1591 ff. BGB. Mutter eines Kindes ist immer die Frau, die es geboren hat (§ 1591 BGB). Diese Norm wurde speziell geschaffen, um eine "gespaltene" Mutterschaft zu verhindern, wie sie insbesondere bei Leihmutterschaft oder Eizellenspende entstehen kann.[2] Vater ist der Mann, der Ehe...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / e) Besonderheit Frau-zu-Mann-/Mann-zu-Frau-Elternschaft

In einigen Rechtsordnungen wird die Elternschaftszuordnung bei Personen, die ihr rechtliches Geschlecht geändert haben, wie in Deutschland behandelt. Zum Beispiel in Norwegen,[38] den Niederlanden, Spanien[39] und in England und Wales[40] wird die Geburt durch einen Mann nicht als Vaterschaft, sondern als Mutterschaft verstanden. Umgekehrt kann eine Frau, die ein Kind mit ih...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / e) European Certificate of Parenthood

Schließlich führt die VO ein Europäisches Elternschaftszertifikat ein (Artt. 46 ff.), welches nach dem Vorbild des Europäischen Nachlasszeugnisses geschaffen wurde. Vorteile sind vor allem Bürokratieerleichterungen, da keine Bestätigung oder Übersetzung erforderlich wird. Die Beantragung ist optional, wenn ein solches Zertifikat vorgelegt wird, darf eine nationale Behörde al...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / c) Besonderheit Leihmutterschaft

Einen erheblichen Unterschied gibt es bei der Frage, ob die Durchführung einer altruistischen Leihmutterschaft zulässig ist und auch durch das Familienrecht durch besondere Abstammungsregeln gebilligt wird. Einigkeit herrscht insoweit, dass die kommerzielle Leihmutterschaft in der gesamten EU verboten ist. Im englischen/walisischen Recht ist die Durchführung einer altruistisc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.2.2.1 Unmittelbare Benachteiligung

Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 Abs. 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Die ungünstigere Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft ist eine unmittelbare Benachteiligung wegen de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 125 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen § 125 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Einheitswerte, die für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach den Wertverhältnissen vom 1. Januar 1935 festgestellt worden sind, werden ab dem 1. Januar 1991 nicht mehr angewendet. (2) Anstelle der Einheitswerte für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden abweichend von § 19 Abs. 1 Ersatzwirtschaftswerte für das in Absatz 3 bezeichnete Vermögen er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2022, Einstweilige An... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1). Die Beschwerdeführerin zu 1), geboren im Jahr 1964 und deutsche Staatsangehörige und der Beschwerdeführer zu 2), geboren im Jahr 1989 und lettischer Staatsbürger, heirateten ausweislich ihrer mit einer Apostille des ukrainischen Justizministeriums versehenen Heiratsurkunde am 2.10.2019 in Kiew. Am 25.9.2020 wurden in Kiew Zwillinge geboren. Die Kinder haben a...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.2 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 479 Ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis ist eine Tätigkeit, die in einem engen Bezug zum Haushalt ausgeübt wird. Zu diesen Tätigkeiten gehören u. a. die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, die Reinigung der Wohnung, Gartenpflege und die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern sowie von kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen. Haushaltsnahe Beschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Hauptvordruck (ESt1A) 2022 ... / 3 Sonstige Angaben und Veranlagungswahlrechte

Rz. 378 [Steuerfreie Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen → eZeile 43 und Zeile 44] Hier sind Einkommensersatzleistungen anzugeben, die zwar steuerfrei sind und bleiben, sich aber auf die Berechnung der Steuer der steuerpflichtigen Einkünfte auswirken (Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG) und nicht in den Zeilen 22–24 und 28 der Anlage N einzutragen sind. Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 336 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 623 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitsl...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / II. Muster: Erbscheinsantrag (gesetzliche Erben sind der Ehegatte und die Abkömmlinge)

Rz. 50 Muster 8.17: Erbscheinsantrag (gesetzliche Erben sind der Ehegatte und die Abkömmlinge) Muster 8.17: Erbscheinsantrag (gesetzliche Erben sind der Ehegatte und die Abkömmlinge) An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1.3 Internationale Regelungen

Rz. 5 Als internationale Regelungen finden sich das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) bzw. ILO – International Labour Organisation – vom 24.6.1970 (IAO-Übereinkommen Nr. 132 über den bezahlten Jahresurlaub[1]) sowie auf der Ebene der Europäischen Union die RL 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) [2], die hinsichtlich der für den Urlaub maßgeblichen Reg...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG bei Zuschüssen aufgrund eines Tarifvertrags

Leitsatz 1. Tarifvertragliche Zuschüsse einer Rundfunkanstalt an eine selbständige Journalistin anlässlich ihrer Schwangerschaft und Mutterschaft sind nicht gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG steuerfrei. 2. Die Vorschrift des § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG verletzt insoweit nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Normenkette § 3 Nr. 1 Buchst. d, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Mutterschaft, § 1591 BGB

Rz. 229 Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat, § 1591 BGB. Diese Regelung, eingeführt durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz mit Wirkung zum 1. 7. 1998, war notwendig geworden durch die Fortschritte der Fortpflanzungsmedizin, insbesondere angesichts von Ei- bzw. Embryonenspenden, die zu einem Auseinanderfallen der genetischen und der gebärenden Mutter führen k...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Jüngere Entwicklung des Abstammungsrechts

Rz. 215 Das Abstammungsrecht ist in jüngerer Zeit mehrfach modifiziert worden. Durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) vom 16.12.1997 wurde zum 1.7.1998 etwa die Unterscheidung zwischen ehelicher und nichtehelicher Abstammung beseitigt. Regelungen über die Vaterschaft finden sich seither im Wesentlichen in den §§ 1592 und 1593 BGB. Auch wurde die Vaterschaftsanfechtun...mehr