Fachbeiträge & Kommentare zu Modernisierung

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.2 Durchführung von neubaugleichen Sanierungen inkl. Dachgeschoss-Ausbau und Erweiterung von Wohnraum im 2. Förderweg

Ein Bestandsgebäuden kann auch über den 2. Förderweg gefördert werden erfolgen. Wie auch bei der Neubauförderung erfolgt diese Förderung nur, wenn es der Wohnungsmarkt erfordert und auch "Normalverdiener" aufgrund höherer Marktmieten Schwierigkeiten haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die Entscheidung über die Notwendigkeit trifft die jeweilige Kommune, in dem sich das ve...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Diese Maßnahmen werden vom Freistaat Thüringen gefördert

Grob gesagt werden durch dieses Programm folgende Maßnahmen an Miet- und Genossenschaftswohnungen gefördert: Modernisierungen Erweiterungen Umbauten Sanierungen Neubauten geförderte Maßnahmen Um die soziale Wohnungsförderung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Antragssteller mindestens eine der folgenden Zielsetzungen des Freistaats Thüringen verfolgen: die Wohnraumversorgung d...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.8 Antragstellung

Die Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Der Förderantrag ist auf dem auf der Internetseite der Bewilligungsstelle bereit gestellten Vordruck "Wohnungsbau_Antrag_Vermietete Förderobjekte (Vordrucknummer: 69013)" mit allen unter der dortigen Nr. 6 genannten, für den konkreten Antrag und den konkreten Antragsteller notwendigen weiteren Unterlag...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Empfänger der Zuwendung

Eigentümer Zuwendungsberechtigt sind Personen, die an einem Mietwohnraum Eigentum oder ein Erbbaurecht haben (berechtigte Personen). Der Antragsteller muss die Gesamtbelastung aus Finanzierung und sonstigen Aufwendungen auf Dauer tragen können.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.2 Fördergegenstand

In Gemeinden mit entsprechendem Bedarf wird die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum durch Neubau, Modernisierung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden unter wesentlichem Bauaufwand (mind. 600 EUR pro m2/Wohnfläche), Änderung von Wohnraum zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse unter wesentlichem Bauaufwand (mind. 600 EUR pro m2/Wohnfläche)...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4.1 Einzelzuschüsse/Tilgungszuschüsse

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) vom 13.9.2001, zuletzt geändert am 16.12.2022 (BGBl I S. 2328) Sächsische Einkommensgrenzen-Verordnung – SächsEinkGrenzVO vom 20.12.2023 (SächsGVBl. 2024 S. 30) Förderrichtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (FRL gebundener Mietwohnraum – FRL gMW) vom 20.12.2023 (SächsABl. 2024 S. 110) i. d. F. v...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Förderart

bis 25 Jahre Gefördert wird in Form von zinslosen Darlehen. Die Darlehen können durch Einzelzuschüsse und Tilgungszuschüsse für eine vorzeitige Darlehensrückzahlung ergänzt werden. Die Darlehen werden in der Regel für 20 Jahre gewährt. In Ausnahmefällen sind Darlehen bis zu 25 Jahren möglich. Gefördert werden bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten werden...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Mindestkosten

200 EUR Auch wenn die Gebäudebedingungen erfüllt sind, besteht nur dann eine Chance auf die Förderung, wenn die Maßnahmen mit förderfähigen Gesamtausgaben von mindestens 200 EUR je Quadratmeter Wohnfläche geplant werden. Wird eine Gesamtmaßnahme in mehreren Abschnitten durchgeführt, die in einem zeitlichen Zusammenhang stehen, zählen die Ausgaben aller Abschnitte zu den Gesam...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.3.3 Wohnungsgrößen

Die geförderten Mietwohnungen sollen nach deren Modernisierung folgende Wohnflächengrenzen nicht überschreiten: Maßgeblich für die Berechnung der Wohnfläche ist die Wohnflächenverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Zur Wohnfläche zählen alle Nebenräume wie z. B. Küche, Flur,...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.1 Durchführung von neubaugleichen Sanierungen inkl. Dachgeschoss-Ausbau und Erweiterung von Wohnraum im 1. Förderweg

Die soziale Wohnraumförderung fördert auch die neubaugleiche Sanierungen von bestehenden Wohneinheiten sowie die Schaffung von neuem Wohnraum durch den Ausbau von Dachgeschossen oder durch die Aufstockung bestehender Gebäude. Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtkosten der geförderten Wohnungen. Wie auch bei den Darlehen für Neubauten und den Ersterwerb setz...mehr

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FoVo 04/2024, Personengessellschaften

Münchener Kommentar zum BGB Bd. 7 Schuldrecht Besonderer Teil IV Kommentar, 9. Aufl. 2024 3.130 Seiten, 299 EUR Verlag C.H.Beck München ISBN 978-3-406-76677-0 Das BGB ist nicht die Grundlage der Forderungseinziehung und auch der Zwangsvollstreckung. Zunächst begründet sich hieraus die Berechtigung des Gläubigeranspruchs. Aber wer ist eigentlich Gläubiger? Bei Personenmehrheit...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 6.3 Phase 3: Full-Service-Dienstleister

Beispiel: SEW EURODRIVE Den Schritt von Phase 2 zu Phase 3 hat auch die SEW gemacht, ein weltweiter Anbieter von Elektromotoren und Getrieben für Produktionsbänder bis Industriegetrieben, die Hafenkräne bewegen. Das Unternehmen hat im Verlauf der letzten zehn Jahre sein Selbstverständnis verändert und sich von einem "Komponenten-Produzenten" zu einem "Intra-Logistik-Anbieter...mehr

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RPA im Controlling: Steiger... / 1.1 Anforderungen an den Finanzbereich

CFOs stehen vor der enormen Herausforderung, gleichzeitig neue Methoden (bspw. Predictive Analytics) in der Organisation zu erproben bzw. zu etablieren und die bestehenden Abläufe so zu professionalisieren, dass diese allen Compliance-Anforderungen genügen und eine Erhöhung des Service-Levels in einem automatisierten Umfeld ermöglichen. Neue Technologien auf diesem Gebiet erweite...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. § 173a AO (Schreib- oder Rechenfehler)

Rn. 284a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gemäß § 173a AO ist ein Bescheid aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Berechtigten oder seinem steuerlichen Vertreter bei der Beantragung von Kindergeld Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und deshalb der Familienkasse bestimmte, nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des Kindergeldbescheids rechtserhebliche Tatsachen, ...mehr

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RPA im Controlling: Steiger... / 1.2 Häufige Defizite aktueller BI-Systemlandschaften

Im Idealfall sind Controllingprozesse in einer BI-Systemlandschaft automatisiert eingebettet. Dies bietet eine Vielzahl an Lösungen, um situationsspezifischen Anforderungen gerecht zu werden. In der Realität greift dieses Idealbild allerdings deutlich zu kurz: Viele Controllingprozesse (bspw. im Reporting oder in der Planung) weisen auf Ebene der Teilprozesse und Aktivitäten ...mehr

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AGS 04/2024, Schmidt-Futterer, Mietrecht - Großkommentar des Wohn- und Gewerbemietraumrechts

Herausgegeben von Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus; bearbeitet von Dr. Matthias Fervers, Dr. Jutta Hartmann, Prof. Dr. Siegbert Lammel, Dr. Eric Linder, Norbert Eisenschmid, Dr. Beate Flatow, Dr. Jürgen Herrlein, Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter und Elmar Streyl. 16. neu bearbeitete Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 3.280 S., 199,00 EUR Auch über dieses Standardwerk...mehr

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Supply Chain Controlling: R... / 2.2 Supplier Rating System

Die Modernisierung des Risikomanagements in Supply Chains führt auch zu einer veränderten Lieferantenbewertung. Beim Supplier Rating wird der individuelle Nutzwert eines Lieferanten ermittelt, um seine Leistungsfähigkeit festzustellen. In die Bewertung fließen Kriterien wie finanzielle Stabilität, Innovationsgrad, Einkaufspreis, Lieferverzugsquote oder Verpackungsqualität ei...mehr

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AGS 04/2024, Saenger, ZPO - Kommentar zu Zivilprozessordnung, Familienverfahren, Gerichtsverfassung und europäischem Verfahrensrecht

Herausgegeben von Prof. Dr. Ingo Saenger. Nomos Verlag, Baden-Baden. 3.680 S., 139,00 EUR Der Saenger feiert ein doppeltes Jubiläum. Er blickt nunmehr auf 20 Jahre und zehn Auflagen zurück und hat sich damit im Kreis der ZPO-Kommentare längst etabliert. Ein Team von elf Kommentatoren sorgt für eine akribische, detaillierte und umfassende Kommentierung, nicht nur der ZPO, sond...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 33a EStG ist durch das StNeuOG vom 16.12.1954, BStBl I 1954, 575 in das EStG eingeführt worden. Wegen der Rechtsentwicklung bis zum Jahr 1995 wird auf die detaillierten Ausführungen von Hufeld in K/S/M, § 33a EStG Rz A 35ff (September 2014) hingewiesen. Rn. 3 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das JStG 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 1995, 438 hat § 33...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / IV. Ausnahme vom Kündigungsschutz

Rz. 41 In gleicher Weise wie bei § 17 MuSchG greift das Kündigungsverbot nicht ein, wenn die zuständige Behörde die Kündigung für zulässig erklärt hat. Im Hinblick auf das Verfahren gelten die gleichen Grundsätze wie beim Mutterschutz, wobei allerdings das BEEG keine Form für den Ausspruch der Kündigung wie in § 17 Abs. 2 S. 2 MuSchG regelt. Das Schriftformerfordernis ergibt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gewinnrücklagen

Rz. 1076 [Autor/Stand] Zu den Eigenkapitalposten rechnen nach § 272 Abs. 3 HGB auch die Gewinnrücklagen. Hierbei handelt es sich um die Beträge, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Betriebsergebnis gebildet worden sind. Dazu gehören auch die aus dem Ergebnis zu bildenden gesetzlichen oder auf Gesellschaftsvertrag oder Satzung beruhenden Rücklage...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abgrenzung der zum Fremdkapital des Unternehmens gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge vom Eigenkapital des Unternehmens

Rz. 205 [Autor/Stand] Zum Eigenkapital eines Unternehmens als Differenz zwischen dem (gemeinen) Wert der Aktiva und dem (gemeinen) Wert des Fremdkapitals (d.h. der Schulden und sonstigen Abzüge i.S.v. § 103 BewG) gehören bei Kapitalgesellschaften neben dem sog. gezeichneten Kapital (Nennkapital, bei AG: Grundkapital, bei GmbH: Stammkapital) auch die offenen Rücklagen, insb. ...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 5.2 Liste der allgemeinen förderfähigen betrieblichen Fixkosten

Mieten und Pachten: Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen, inklusive Mietnebenkosten (soweit nicht unter Nr. 7 dieser Tabelle erfasst), sowie Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn sie bereits 2019 in entsprechender Form steuerlich abgesetzt worden sind/werde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Insbesondere: Schulden, die mit ganz oder teilweise betrieblich genutzten Grundstücken zusammenhängen

Rz. 706 [Autor/Stand] Die in § 99 Abs. 2 BewG a.F. für die Betriebsgrundstücke statuierten Sonderregelungen sind durch das ErbStRG v. 24.12.2008[2] mit Wirkung ab 1.1.2009 entfallen. Seitdem existieren die bislang bei der bewertungsrechtlichen Zuordnung von Schulden, die in einem (konkreten wirtschaftlichen) Zusammenhang mit betrieblich genutzten Grundstücken stehen, aufgetr...mehr

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FF 04/2024, Unzulässige Ver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten waren im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft miteinander verheiratet. Sie streiten um die Wirksamkeit und die verfahrensbeendende Wirkung eines in einem güterrechtlichen Verfahren geschlossenen gerichtlichen Vergleichs. [2] Die Beteiligten schlossen im Jahr 2002 die Ehe. Die Antragstellerin besitzt die peruanische Staatsangehörigkei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.4.1 Abgrenzung bei Zuschüssen außerhalb der Landwirtschaft bzw. über diese hinaus

Rz. 192 ABS-Gesellschaften: Gesellschaften, die zur Arbeitsförderung, Beschaffung und Strukturentwicklung meist in der Rechtsform einer GmbH betrieben werden, erhalten für ihre Leistungen z. B. gegenüber Grundstückseigentümern, aber auch für Projekte im Umweltschutz oder Altlastensanierung Entgelte, die voll zu versteuern sind. Zuschüsse und andere Ersatzleistungen, die die ...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 7.7 Umsetzung durch Kreditzweitmarktförderungsgesetz: Abgabenordnung

Bereits im Dezember 2023 aus dem Wachstumschancengesetz herausgelöst und in das inzwischen bereits verkündete Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen: Personenvereinigungen, §§ 14a und 14b AO: Anpassung an die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) eintretenden Rechtsänderungen (gilt ab 1.1.2024). Pflichten der gesetzlichen Vertreter, § ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Gründung eines Lohn- und Bu... / 3.1.2 Die richtige Rechtsform

Grundsätzlich können Sie jede Rechtsform wählen. Sie können Ihr Lohn- und/oder Buchführungsbüro als Einzelunternehmen oder als Personengesellschaft wie z. B. GbR oder OHG betreiben. Auch die Eintragung einer GmbH oder Limited ist möglich. Wollen Sie das Lohn- und Buchhaltungsbüro allein gründen oder starten Sie mit einem oder mehreren Partnern gemeinsam? Die Zusammenarbeit mi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2023 / 2.14 Vorsteuerberichtigung

Hat der Unternehmer eine Leistung seinem Unternehmen zugeordnet und hat er den Vorsteuerabzugsanspruch entsprechend der in diesem Zeitpunkt maßgebenden Verhältnisse beurteilt, kann sich eine Vorsteuerberichtigung ergeben, wenn die bezogene Leistung in einem anderen Verhältnis für vorsteuerabzugsberechtigende und nicht vorsteuerabzugsberechtigende Ausgangsleistungen verwendet...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 4.2.1 Option zur Körperschaftsteuer

Mit dieser Möglichkeit muss der beschwerliche und kostenträchtige Weg einer Umwandlung gar nicht erst gegangen werden. Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts haben Personenhandelsgesellschaften und auch Partnergesellschaften die Möglichkeit nach § 1a KStG, steuerlich zur Körperschaftsteuer zu optieren.[1] Konkret bedeutet dies, dass es zivilrec...mehr

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Möglichkeiten energetischer... / 3.4.1 Heizleistung

Die exakte Berechnung der Heizleistung eines Gebäudes stellt eine zentrale Voraussetzung für die effiziente und sparsame Beheizung der Räumlichkeiten dar. Es ist absolut erforderlich, dass die Heizanlage in der Lage ist, Wärmeverluste durch die Gebäudehülle selbst an kältesten Tagen vollständig zu kompensieren. Dies garantiert nicht nur angenehme Raumtemperaturen, sondern au...mehr

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Möglichkeiten energetischer... / 2 Gebäudehülle

In der Welt der Energieeffizienz liegt der Fokus häufig auf der Heizungsanlage oder den verwendeten Energieträgern. Dabei wird jedoch oft übersehen, dass die Gebäudehülle eine mindestens ebenso wichtige Rolle spielt. Diese Barriere zwischen dem Innen- und Außenklima beeinflusst maßgeblich, wie viel Energie für die Klimatisierung benötigt wird. Somit geht es nicht nur darum, ...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1 Modernisierung

1.1 Einführung 1.1.1 Erhaltungsmaßnahmen Maßnahmen der Erhaltung hat der Mieter nach § 555a BGB immer zu dulden, wenn sie ihm rechtzeitig angekündigt wurden. Ausnahmen für die Ankündigungspflicht bestehen dann, wenn die Erhaltungsmaßnahmen nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden sind oder ihre sofortige Durchführung zwingend erforderlich ist. Für Erh...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.8.4 Mieterhöhung nach Modernisierung unter Berücksichtigung von Drittmitteln

Textbaustein: Ausführungen zur Inanspruchnahme von Drittmitteln im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung [1] (...) Gemäß § 559a BGB verringert sich der Erhöhungsbetrag nach § 559 BGB um den Jahresbetrag der Zinsermäßigung. Dieser wird errechnet aus dem Unterschied zwischen dem ermäßigten Zinssatz und dem marktüblichen Zinssatz für den Darlehensbetrag. Maßgebend ist der mar...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.8.2 Mieterhöhung nach Wärmedämmung unter Anrechnung von Instandsetzungskosten

Musterschreiben: Mieterhöhung nach energetischer Modernisierung (Maßnahmen nach § 48 GEG unter Anrechnung von Instandsetzungskosten) [1] Mietverhältnis Blumenstraße 6, 80000 München hier: Mieterhöhung nach Durchführung einer energetischen Modernisierung (§§ 559 ff. BGB) Sehr geehrte/r ________________________, die Maßnahmen zur energet...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.1.2.1 Grundsätze

Maßnahmen der Modernisierung gehen über solche der Erhaltung hinaus. Sie stellen nach § 555b BGB bauliche Veränderungen dar. Ihre Duldungspflicht richtet sich nach §§ 555b ff. BGB. Unter der Voraussetzung ordnungsgemäßer Ankündigung hatte und hat der Mieter zunächst Maßnahmen zu dulden, durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (sog. energetis...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.1.2.2 Neuer Modernisierungstatbestand des § 555b Nr. 1a BGB

Die Neuregelungen des GEG haben eine Erweiterung des Katalogs der Modernisierungsmaßnahmen des § 555b BGB erforderlich gemacht. Als Modernisierungsmaßnahme gilt nach § 555b Nr. 1a BGB auch eine bauliche Veränderung, durch die mittels Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude die Anforderungen des § 71 GEG erfüllt werden. Wird ...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3.2 Ankündigung Außendämmung

Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: Außendämmung) [1] Mietverhältnis Blumenstraße 1, 80000 München Modernisierungsankündigung gemäß § 555c BGB Sehr geehrte/r ________________________, im Anwesen Blumenstraße 1, 80000 München, sind folgende Modernisierungsmaßnahmen, durch di...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.2 Inhalt

Gemäß § 555c Abs. 1 Satz 2 BGB muss die Modernisierungsankündigung Angaben enthalten über: die Art und den voraussichtlichen Umfang der Modernisierungsmaßnahme in wesentlichen Zügen, den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer der Modernisierungsmaßnahme, den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung, sofern eine Erhöhung nach § 559 oder § 559c BGB verlangt werden ...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.2.2.4 Verfehlte Mehrheit

Werden die Maßnahmen übererfüllt, nicht aber die Mehrheit des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG erreicht, haben die überschießenden Kosten nur diejenigen Wohnungseigentümer zu tragen, die für die sich nicht mehr amortisierende Übererfüllung gestimmt haben. Nun gilt zwar im Recht der baulichen Veränderung der Grundsatz, dass – mit Ausnahme der Fälle des § 21 Abs. 2 Satz 1 BGB – di...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3.3 Ankündigung Außen- und Innendämmung

Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: umfassende Dämmmaßnahme) [1] Mietverhältnis ___________________ Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen nach §§ 555b, 555c BGB Sehr geehrte/r ________________________, ich beabsichtigte, nachfolgende Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 555...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3.4 Ankündigung Heizungstausch

Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: Austausch von Gaseinzelöfen durch Anschluss an eine Zentralheizung) [1] Mietverhältnis Blumenstraße 1, 80000 München Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen nach §§ 555b, 555c BGB Sehr geehrte/r ________________________, es ist beabsicht...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.1.2.3 Wahlrecht des Vermieters

Nach GEG erforderliche Maßnahmen dienen allein der Energieeinsparung. Hierbei ist es auch unerheblich, ob bestimmte Nachrüstpflichten oder die 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG zu erfüllen sind. Da sie jedenfalls in aller Regel der nachhaltigen Energieeinsparung dienen, können sie auch eine Modernisierung nach § 555b Nr. 1 oder Nr. 2 BGB darstellen, auch wenn es sich um Ma...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3 Ankündigung

1.3.1 Frist Modernisierungsmaßnahmen sind dem Mieter nach § 555c Abs. 1 BGB spätestens 3 Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen. Der Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen bedarf es nach § 555c Abs. 4 BGB entsprechend der Rechtslage bei der Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen dann nicht, wenn die Maßnahme nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache v...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.1 Einführung

1.1.1 Erhaltungsmaßnahmen Maßnahmen der Erhaltung hat der Mieter nach § 555a BGB immer zu dulden, wenn sie ihm rechtzeitig angekündigt wurden. Ausnahmen für die Ankündigungspflicht bestehen dann, wenn die Erhaltungsmaßnahmen nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden sind oder ihre sofortige Durchführung zwingend erforderlich ist. Für Erhaltungsmaßnahm...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.1.2 Modernisierungsmaßnahmen

1.1.2.1 Grundsätze Maßnahmen der Modernisierung gehen über solche der Erhaltung hinaus. Sie stellen nach § 555b BGB bauliche Veränderungen dar. Ihre Duldungspflicht richtet sich nach §§ 555b ff. BGB. Unter der Voraussetzung ordnungsgemäßer Ankündigung hatte und hat der Mieter zunächst Maßnahmen zu dulden, durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wi...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.2 Duldungspflichten

1.2.1 Mieter Der Mieter hat sämtliche Maßnahmen zu dulden, die in Erfüllung des GEG erforderlich sind, da sie aufgrund rechtlicher Verpflichtung erforderlich sind.[1] Rechtsgrundlage stellt hier § 555b Nr. 6 BGB dar. Hiernach gehören zu den vom Mieter zu duldenden Modernisierungsmaßnahmen auch solche, die aufgrund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu ...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.6.4 Maßnahmen nach § 555b Nr. 1 oder Nr. 1a BGB

Im Fall von Modernisierungsmaßnahmen nach § 555b Nr. 1 und Nr. 1a BGB, also in den Fällen der energetischen Modernisierung oder der Erfüllung der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG, ist der Mieter nicht mit einem Härteeinwand ausgeschlossen. Folgende Kriterien sind im Rahmen der Interessenabwägung nach § 559 Abs. 4 Satz 1 BGB zu berücksichtigen: Die zu erwartende Mieterhöhun...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3 Muster zur Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen

1.3.3.1 Ankündigung Fensteraustausch Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: Fensteraustausch) Mietverhältnis Hauptstraße 26 in 40627 Düsseldorf (2. OG) Hier: Ankündigung baulicher Maßnahmen wegen Fensteraustauschs Sehr geehrte/r ________________________, wie Ihnen bekannt ist,...mehr