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Soziale Wohnraumförderung: Thüringen / 3.4 Förderart

Dipl.-Finanzwirt (FH) Jörg Wilde
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bis 25 Jahre

Gefördert wird in Form von zinslosen Darlehen. Die Darlehen können durch Einzelzuschüsse und Tilgungszuschüsse für eine vorzeitige Darlehensrückzahlung ergänzt werden.

Die Darlehen werden in der Regel für 20 Jahre gewährt. In Ausnahmefällen sind Darlehen bis zu 25 Jahren möglich.

Gefördert werden bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten werden anhand einer flexiblen Kostengrenze berechnet. Die Formel hierzu lautet:

Basiswert x Verhältnis arithmetisches Mittel der Preisindizes für Wohngebäude des Vorjahres gegenüber dem Basisjahr x 90 %

 
Basiswerte Neubau, Umbau, Erweiterungen und Sanierungen
Basiswert Wert bis … EUR/m2 Wohnfläche
Standard 1.900
Barrierefrei nach DIN 18040-2 2.100
uneingeschränkt mit Rollstuhl nutzbar 2.300
Modernisierung 1.700

3.4.1 Einzelzuschüsse/Tilgungszuschüsse

Folgende Zuschüsse werden gewährt:

 
Zuschuss Maßnahme Zuschusshöhe
Einzelzuschuss Einbau von Aufzugsanlagen (max. 2 Aufzugsanlagen pro Wohngebäude) 15.000 EUR/Etage für die ersten 4 Etagen; 5.000 EUR für jede weitere Etage
Barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen
  • 15.000 EUR je Wohnung für die Schaffung von Wohnungen nach DIN 18040-2 (R)
  • 7.500 EUR je Wohnung für die Schaffung von Wohnungen nach DIN 18040-2
  • 7.500 EUR je Wohnung für die Modernisierung von Wohnungen im Bestand nach DIN 18040-2
Architektonisch, städtebaulich, ökologisch oder gebäudebedingte Mehrkosten bis zu 6.000 EUR je geförderter Wohneinheit
Umnutzung oder Wiedernutzbarmachung von Gebäuden und Aufwertung von Ortskernen bis zu 10.000 EUR je geförderter Wohneinheit
Energieeinsparung nach BEG 7.000 EUR je geförderter Wohneinheit
Verlängerte Mietpreis- und Belegungsbedingungen 20.000 EUR zusätzlich je geförderter Wohneinheit bei Verlängerung der Belegungsbindung auf 30 Jahre (Standard: 20 Jahre)
Tilgungszuschüsse Volls...

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