Fachbeiträge & Kommentare zu Modernisierung

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.4 Rechtliche Einordnung der von einem Fonds mit wesentlichen Einflussnahmemöglichkeiten der Anlieger aufzubringenden Kosten

Rz. 261 Fonds mit wesentlichen Einflussnahmemöglichkeiten (Rz. 254ff.) können Herstellungs-, Modernisierungs- oder Sanierungsfonds sowie Erwerberfonds sein. Die Abgrenzung ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG (§ 6 EStG Rz. 109ff., 209ff.).[1] Rz. 262 Bei einem Herstellungs-, Modernisierungs- oder Sanierungsfonds gelten zur Abgrenzung zwischen A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.1.1 Von der Regelung erfasste Körperschaften

Rz. 95 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Gewinnanteile (Dividenden), und sonstige Bezüge, die ein Gesellschafter aus einer Beteiligung an einer AG, GmbH, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG erzielt, als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Die Regelung wird ergänzt durch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG, der den Gewinn aus der Veräußerun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Der heutige § 20 EStG geht im Wesentlichen auf § 12 des Preußischen EStG v. 24.6.1891[1] zurück. § 6 Nr. 1 PrEStG 1891 unterwarf, ähnlich wie § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des heutigen EStG, alle Einkünfte, die der Stpfl. aus Kapitalvermögen erzielte, der ESt. § 12 PrEStG 1891 ergänzte diese Vorschrift, enthielt aber, vergleichbar dem heutigen § 20 Abs. 1 EStG, keine Definitio...mehr

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FF 05/2024, Reform des Kindschaftsrechts: Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht

Stellungnahme Nr. 10/2024 des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht unter Mitwirkung des Ausschusses Anwaltsnotariat zu den Eckpunkten des BMJ vom 16.1.2024 A. Zusammenfassung Der DAV begrüßt die Reformbestrebungen des Gesetzgebers. Allerdings bleiben die in den Eckpunkten formulierten Änderungen weit hinter dem Bedarf an Reformen zurück: Weder hat die auto...mehr

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FF 05/2024, Reform des Kind... / B. Stellungnahme im Einzelnen

1. Sorgerecht der 2. Elternstelle Anders als nach geltendem Recht soll eine 2. Elternstelle künftig entweder durch präkonzeptionelle Elternschaftsvereinbarung oder durch einseitige Erklärung bei bestehendem gemeinsamem Wohnsitz, nicht also bereits automatisch mit der Statuierung der Elternschaft, mitsorgeberechtigt werden. Der Mutter wird jedoch außerhalb von vorgeburtlichen ...mehr

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FF 05/2024, Reform des Kind... / 5. Fazit

Insgesamt besteht aus Sicht des DAV weit umfassenderer Handlungsbedarf als die Eckpunkte aufzeigen. Das Kindschaftsrecht ist unter Berücksichtigung der Interessen und Bedarfe von Eltern und Kindern unter deren Einbeziehung und durch Installation von Schutzmechanismen zu reformieren, materiell- wie verfahrensrechtlich. Hinter den in der Fachwelt diskutierten Bedarfen bleiben ...mehr

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FF 05/2024, Reform des Kind... / 4. Wechselmodell

Dass dessen Benennung und die Möglichkeit einer gerichtlichen Anordnung in das Gesetz aufgenommen werden sollen, ist im Lichte der Rechtsprechung des BGH aus Sicht des DAV grundsätzlich nicht zu beanstanden. Wünschenswert wären darüber hinaus aber besondere Klarstellungen zum Verfahrens- und Vertretungsrecht und zum Verhältnis von sorge- und umgangsrechtlichen Kompetenzen. D...mehr

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FF 05/2024, Reform des Kind... / A. Zusammenfassung

Der DAV begrüßt die Reformbestrebungen des Gesetzgebers. Allerdings bleiben die in den Eckpunkten formulierten Änderungen weit hinter dem Bedarf an Reformen zurück: Weder hat die automatische Etablierung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Anerkennung oder gerichtlicher Feststellung der Vaterschaft Eingang in die Überlegungen gefunden, noch wird die Hierarchie zwischen elt...mehr

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FF 05/2024, Reform des Kind... / 1. Sorgerecht der 2. Elternstelle

Anders als nach geltendem Recht soll eine 2. Elternstelle künftig entweder durch präkonzeptionelle Elternschaftsvereinbarung oder durch einseitige Erklärung bei bestehendem gemeinsamem Wohnsitz, nicht also bereits automatisch mit der Statuierung der Elternschaft, mitsorgeberechtigt werden. Der Mutter wird jedoch außerhalb von vorgeburtlichen notariell beurkundeten Vereinbaru...mehr

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FF 05/2024, Reform des Kind... / 3. Umgangsvereinbarungen

Eine Vereinbarung zum Umgang soll künftig zwischen den Eltern, aber auch erweitert auf Dritte, ohne gerichtliche Entscheidung oder protokollierten Vergleich allein durch notarielle Urkunde vollstreckbar werden. Das ist, mit Ausnahme der ohne jede Kindeswohlprüfung vorgesehenen Vollstreckungsklausel, durchaus zu begrüßen. Allerdings darf auch die Möglichkeit der verbindlichen ...mehr

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FF 05/2024, Reform des Kind... / 2. Sorgerechtliche Korrekturmöglichkeiten

Der DAV äußert ebenfalls Bedenken gegen die geplante Flexibilität, das Sorgerecht ohne verpflichtende Einbeziehung von Kindesinteressen vertraglich einrichten und korrigieren zu können. Eine nach Beratung durch das Jugendamt durch Verzicht oder Übertragung entstandene Alleinsorge soll durch Erklärung (und erneuter jugendamtlicher Beratung) wieder zu einer gemeinsamen elterli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anlass und Ziel der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – MoPeG – v. 10.8.2021[2] wurde das Recht der Personengesellschaften grundlegend reformiert. Anlass war die Tatsache, dass sich das durch §§ 705 ff. BGB a.F. gestaltete Regelungskonzept der Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR – als nicht rechtsfähige, sog. Gesamthandsgemeinschaft nach me...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Überschuldung als weiterer Eröffnungsgrund (§ 19 Abs. 1)

Rn 1 Die Norm statuiert als weiteren Eröffnungsgrund für juristische Personen neben § 17 die Überschuldung. § 19 gilt, ebenso wie § 17, sowohl bei Schuldner, als auch bei Gläubigeranträgen. § 19 hat in kurzer Folge durch das "Finanzmarktstabilisierungsgesetz" (FMStG)[1] mit Wirkung ab 18.10.2008 und das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräu...mehr

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FF 05/2024, Nebengüterrecht... / 2. Zuständigkeit nach § 266 FamFG verneint:

BGB-Außengesellschaft Das AG Kitzingen hat seine Zuständigkeit nach § 266 FamFG in einem Fall mit gesellschaftsrechtlichen Bezügen verneint und die Sache an das Landgericht verwiesen.[7] Die Entscheidung ist richtig. Sie grenzt sorgfältig Sachverhalte mit GbR-rechtlichem Bezug danach voneinander ab, ob sie in den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen oder nicht. Beteiligt war...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Nutzungsdauer

Rz. 137 [Autor/Stand] Wertabweichungen zwischen dem tatsächlichen gemeinen Wert und dem nach § 151 Abs. 1 Nr. 1 BewG festzustellenden Grundbesitzwert können auch auf die in Anlage 22 zum Bewertungsgesetz vorgenommene Typisierung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer zurückzuführen sein. Die Anlage 22 zum Bewertungsgesetz ist sowohl bei der Ermittlung des Gebäudeertragswer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Kriterienkatalog zur Prüfung der Plausibilität eines Sachverständigengutachtens

Rz. 83 [Autor/Stand] Ein allgemein innerhalb der Finanzverwaltung abgestimmter Kriterienkatalog, aus dem sich Anhaltspunkte zur Prüfung der Plausibilität von Sachverständigengutachten ergeben, existiert zwar nicht. Häufig orientiert sich die Praxis dennoch an Kriterien, die typischerweise bei der Anerkennung von Gutachten kritisch sein können. Rz. 84 [Autor/Stand] Aus der nac...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / (4) Kapitalisierung des Gebäudereinertrags

Rz. 230 Der sich nach Abzug der Bodenwertverzinsung ergebende Reinertrag des Gebäudes ist mit einem aus der Anlage 21 des Bewertungsgesetzes abzulesenden Vervielfältiger zu kapitalisieren, der vom Liegenschaftszinssatz und der Restnutzungsdauer des Gebäudes abhängt (§ 185 Abs. 3 S. 1 BewG).[341] Rz. 231 Die Restnutzungsdauer bestimmt sich wiederum aus der wirtschaftlichen Ges...mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / II. Grundlegende Systematik des Grunderwerbsteuergesetzes

Rz. 2 Gegenstand der Besteuerung im grunderwerbsteuerlichen Sinne ist ein Rechtsträgerwechsel,[1] also der "Erwerb" eines "Erwerbers".[2] Der (steuerpflichtige) Erwerb beruht jeweils auf einem im Grunderwerbsteuergesetz (dort § 1 GrEStG) definierten Erwerbsvorgang.[3] Am Erwerbsvorgang im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne sind grundsätzlich mindestens zwei Parteien beteilig...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / j) Hinzurechnung "jungen Betriebsvermögens"

Rz. 293 Gesondert ist nach § 200 Abs. 4 BewG auch das sogenannte junge Betriebsvermögen[442] zu bewerten. Dabei handelt es sich um solche Wirtschaftsgüter und Schulden, die innerhalb von zwei Jahren vor dem Bewertungsstichtag eingelegt wurden, am Bewertungsstichtag "ihrem Wert nach" noch vorhanden sind und nicht wieder entnommen oder ausgeschüttet wurden.[443] Die Anschaffun...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grundstücksaufwendungen, be... / 5 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Bereits am 14.6.2016 hat der BFH in 3 Urteilen die anschaffungsnahen Herstellungskosten genauer betrachtet und von den sofort abzugsfähigen Werbungskosten/Betriebsausgaben abgegrenzt.[1] Das Bundesfinanzministerium hat sich der Rechtsauffassung des BFH angeschlossen.[2] Danach gehören zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten sämtliche Aufwendungen für bauliche Maßnahmen, ...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 12 Mieterhöhung

Der Vermieter kann die Kosten der Anschaffung und des Einbaus der Rauchwarnmelder im Wege der Modernisierungsmieterhöhung geltend machen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 559 Abs. 1 BGB, wonach die Miete um jährlich 8 % erhöht werden kann, wenn in der Wohnung bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, die die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern.[1] Die Voraussetzungen dieser...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 6.2 Ausschluss der Duldungspflicht?

Härteeinwand des Mieters Gegenüber Maßnahmen der Modernisierung kann sich der Mieter mit dem Härteeinwand zur Wehr setzen.[1] Dieser Einwand hat beim Einbau von Rauchwarnmeldern in aller Regel keinen Erfolg, da die insoweit erforderliche Abwägung der gegenseitigen Interessen von Mieter und Vermieter regelmäßig zugunsten der Sicherheit ausfallen wird. Einbau als Bagatellmaßnahme...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und gilt mit Wirkung zum 1.1.1989. Der Wortlaut des Abs. 1 Satz 1, soweit er sich auf die Sicherstellung und die damit verbundene Gewährleistung der vertragsärztlichen Versorgung bezieht, entspricht dem § 3...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 70... / 2.1 Neuregelung des Verjährungsrechts

Rz. 3 Mit Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts v. 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138) ist das Verjährungsrecht des BGB mit Wirkung zum 1.1.2002 geändert worden. Die zivilrechtliche Neuregelung des Verjährungsrechts ist trotz der durch die Rückverweisung auf das BGB bedingten Bedeutung für das Sozialrecht nicht zeitgleich umgesetzt worden, sondern erst im HZvNG v....mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 7 ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht unverändert dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 7/868). Wie die §§ 3 bis 10 insgesamt, gehört sie zu den Regelungen des Ersten Abschnitts, die die sozialrechtlichen Grundpositionen des Bürgers und die Leitideen aufzeigen, die den Vorschriften der einzelnen Sozialleistungsbereiche zugrunde liegen. Sie nimmt auf die in § 1 Satz 2 genannte Sicherung eines...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 4.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende – 24.12.2003-31.12.2022 (Inkrafttreten, betroffene Vorschriften)

Rz. 40 Art. 1 Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) – 1.1.2005 §§ 1 bis 66 Rz. 41 Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz) v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) – 6.8.2004 § 4, § 5, § 6, § 6a, § 6b (neu), § 6c (neu), § 7, § 10, § 11, § 15, § 16, § 17, § 18, § ...mehr

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Aktuelle Änderungen im Umsa... / III. Ausblick auf weitere Änderungen

Mit dem am 13.3.2024 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV)[21] soll auch im Umsatzsteuerrecht für Erleichterung gesorgt werden. Im Zuge der Absenkung der Aufbewahrungsfristen u.a. für Buchführungsunterlagen i.S.d. § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO von zehn auf acht Jahre sollen Rechnungen ebenfalls nur noch acht Jahre aufbewahrt und § 1...mehr

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A / 1 Ablehnung eines Richters, Allgemeines [Rdn 1]

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Vorwort

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bedeuten jährlich für viele 100.000 Autofahrer Ärger mit Polizei und Gerichten. Nicht selten ist der zumindest zeitweise Verlust der Fahrerlaubnis mit möglicherweise weitreichenden Folgen für den Verkehrsteilnehmer zu befürchten, dem häufig dann der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Diese – mitunter existenziellen – Rechtsfolgen, aber a...mehr

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A / 6 Ablehnungsverfahren und Rechtsmittel [Rdn 52]

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B / 4 Beweisantrag, Allgemeines [Rdn 483]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 484 Literaturhinweise: Bas...mehr

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K / 1 Kennzeichenanzeige, Besonderheiten [Rdn 2635]

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G / 23 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, PPS/Provida [Rdn 2217]

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P / 1 Pflichtverteidigung im OWi-Verfahren [Rdn 2888]

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H / 6 Hauptverhandlung, Beweisantrag, Ablehnung [Rdn 2438]

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B / 8 Beweisantrag, Inhalt [Rdn 510]

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Neues Beschlussmängelrecht für Personengesellschaften – Wechsel zum Anfechtungsmodell

Zusammenfassung Das MoPeG schafft neue Regeln für Beschlussfassung und -mängel bei Personengesellschaften. Das Anfechtungsmodell für OHG, KG & GmbH & Co. KG soll dabei Unsicherheit beseitigen und Rechtsschutz erleichtern. Wir erklären, was das bedeutet und warum vertragliche Regelungen weiterhin wichtig sind. Neuerungen für OHG, KG und GmbH & Co. KG – Alte Probleme bei GbR un...mehr

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Anschaffungskosten nach HGB... / 2.4.4.3 Aufwendungen innerhalb eines 3-Jahres-Zeitraums

Rz. 30 Nach dem BMF, Schreiben vom 18.7.2003 ist für die ersten 3 Jahre nach Anschaffung des Gebäudes nicht zu prüfen, ob eine Hebung des Standards vorliegt, wenn die Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudes insgesamt 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes nicht übersteigen. Dies gilt aber nicht, wenn durch Instandsetzungs- und Modernisierungsmaß...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 6.2 Form der Übermittlung

Rz. 100 Aus elektronischen Buchführungssystemen sollen die Daten voll automatisiert in die Positionen des durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermittelnden Datensatzes, die sog. E-Bilanz, übernommen werden. So soll mit dem Verfahren eine voll elektronische Kette von der Buchführung bis zur Verarbeitung im Finanzamt gewährleistet werden. Nach dem Gesetzgeber ist d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit den §§ 138d AO setzt der deutsche Gesetzgeber die Europäische Richtlinie (EU) 2018/822[1] um. Diese Richtlinie ändert die Amtshilfe-Richtlinie.[2] Sie ist als Reaktion des BEPS-Projekts der OECD von der EU erlassen worden. Damit soll den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, auf immer neue Gestaltungen im internationalen Steuerrecht angemessen zu reagieren zu können. ...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.4 Durchgeführte Modernisierung, Sanierung und sanierungsgleiche Erweiterung – 2. Förderweg

Ein Bestandsgebäude kann auch über den 2. Förderweg gefördert werden. Wie auch bei der Neubauförderung erfolgt diese Förderung nur, wenn es der Wohnungsmarkt erfordert und auch "Normalverdiener" aufgrund höherer Marktmieten Schwierigkeiten haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die Entscheidung über die Notwendigkeit trifft die jeweilige Kommune, in dem sich das vermeintlich...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.3 Durchgeführte Modernisierung, Sanierung und sanierungsgleiche Erweiterung – 1. Förderweg

Dieser Förderbestandteil ist nicht streng wohnungsbezogen. Es ist hier möglich, dass die gesamte Immobilie gefördert wird. Die Anzahl der zweckgebundenen Wohnungen ist abhängig von dem jeweiligen Investitionsgrad und der Höhe der in Anspruch genommenen Fördermittel. Daraus folgt, dass nicht für alle Wohneinheiten in einem Gebäude eine Zweckbindung erfolgt, obwohl die Kosten ...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3 Förderung zur Modernisierung von Mietwohnraum

3.1 Empfänger der Zuwendung Eigentümer Zuwendungsberechtigt sind Personen, die an einem Mietwohnraum Eigentum oder ein Erbbaurecht haben (berechtigte Personen). Der Antragsteller muss die Gesamtbelastung aus Finanzierung und sonstigen Aufwendungen auf Dauer tragen können. 3.2 Anforderungen an das Objekt 15 Jahre Gefördert werden nur Gebäude, die mehr als 2 Mietwohnungen enthalten....mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Förderung von Modernisierungen und Sanierungen im Bestand

Nicht nur der Bau oder Kauf von sozialen Wohnungen wird gefördert, sondern auch Investitionen in den Wohnungsbestand können mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung finanziert werden. Hier sind folgende Förderung je nach geplantem Investitionsgrad möglich: für Modernisierung Kosten bis zu 1.000 EUR/m2 Wohnfläche, für Sanierungen bis zu 2.000 EUR/m2 Wohnfläche inkl. Dachgesch...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.6 Was wird gefördert?

Maßnahmen Bei den Maßnahmen muss es sich um Modernisierungen i. S. v. § 16 Abs. 3 WoFG handeln. Insbesondere folgende bauliche Maßnahmen sind förderfähig: Abbau von Barrieren und Verbesserung der Zugänglichkeit von Wohnungen, Gebäude und Grundstück, Gebrauchswerterhöhung, insbesondere für Anpassungsmaßnahmen von Wohnungs- und Gebäudezuschnitten, Herrichtung zeitgemäßer Sanitärr...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Anforderungen an das Objekt

15 Jahre Gefördert werden nur Gebäude, die mehr als 2 Mietwohnungen enthalten. Zudem muss das Förderobjekt am 31. Dezember des Jahres der Antragstellung mindestens 15 Jahre alt sein. Hat die Gemeinde weniger als 300.000 Einwohner, muss das Gebäude folgende Voraussetzungen erfüllen: es muss bewohnt sein (ein Gebäude gilt auch dann als bewohnt, wenn es innerhalb von 2 Jahren vor...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Wohnflächenanforderungen

Die geförderten Mietwohnungen sollen nach deren Modernisierung folgende Wohnflächengrenzen nicht überschreiten: Maßgeblich für die Berechnung der Wohnfläche ist die Wohnflächenverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Hinweis Überschreitung der Wohnflächen Aufgrund der baulichen ...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Mietpreisbindung/Belegungsrechte

6,80 EUR/7,50 EUR Bei den geförderten Wohnungen darf die durch die Mieter zu zahlende monatliche Kaltmiete je Quadratmeter einschließlich der gemeinschaftlichen Wohnfläche die Bewilligungsmiete nicht überschreiten. Zusätzlich muss die Gemeinde für das Projekt einen Bedarf hinsichtlich der Entwicklung des Angebots an sozialem Wohnraum darlegen. Die Nettokaltmiete nach Modernis...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.9 Förderung von selbst genutztem Wohneigentum

Selbst genutztes Wohneigentum Fördergegenstand und Zielgruppe: Gefördert werden Neubau, Ersterwerb und Erwerb – auch im Zusammenhang mit Modernisierung – von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung, die bestimmte Wohnflächengrenzen nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind Haushalte mit mindestens 1 Kind unter 18 Jahren, für das Kindergeld gewährt wird. Außerd...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.7 Höhe der Förderungen

Projektförderung Die Förderung erfolgt als Projektförderung. Finanziert wird als Anteilsfinanzierung bis zu einer Höchstgrenze. Die Zuwendungen werden als Zuschuss grundsätzlich in Verbindung mit einem Zinszuschuss zu einem Darlehen der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt: 35 % der im Sinne der im Abschn. 3.6 förderfähigen Ausgabe...mehr