Fachbeiträge & Kommentare zu Mindestlohn

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn / 2 Entstehen der Beitragsansprüche

Der Beitragsanspruch entsteht mit Bestehen bzw. Entstehen des Anspruchs auf das volle Arbeitsentgelt.[1] Es spielt deshalb keine Rolle, wann es gezahlt wird bzw. ob es evtl. nur zum Teil tatsächlich an den Arbeitnehmer zur Auszahlung gelangt. Ausschließlich bei Einmalzahlungen (Sonderzahlungen) gilt im SV-Recht das "Zuflussprinzip". Das heißt, der Anspruch auf die zu zahlende...mehr

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Mindestlohn / Arbeitsrecht

1 Aktuelle Situation Das in der Vergangenheit bewährte System tarifvertraglicher (Mindest-)Lohnfindung ist in den letzten Jahren zunehmend unter Druck geraten. Durch das "Tarifautonomiestärkungsgesetz" wurden die Voraussetzungen der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen modifiziert und der Anwendungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) erweitert. Schlie...mehr

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Praxis-Beispiele: Mindestlohn / 24 Provision ohne Vorschusszusage

Sachverhalt Arbeitnehmer A erhält neben der vereinbarten Grundvergütung von 1.200 EUR bei einer monatlichen Arbeitszeit von 160 Stunden eine umsatzabhängige Provision. Die Provision betrug im Durchschnitt der letzten 12 Monate rund 1.500 EUR monatlich. Ein Vorschuss ist nicht zugesagt, die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich. Ergebnis Eine auf einen vertraglichen Provisi...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.5 Überschreitung der 50 %-Grenze und deren Folgen

Rz. 10 Monatlich dürfen jeweils nicht mehr als 50 % der vereinbarten Arbeitszeit auf das Konto übertragen werden. Praxis-Beispiel Bei einer vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit von 18,75 Wochenstunden beträgt die monatliche Arbeitszeit 81,5 Stunden. In das Arbeitszeitkonto dürfen monatlich maximal 40,75 zusätzliche Mehrarbeitsstunden eingestellt werden. Die Folge einer Ü...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 1.4 Arbeitsvergütung

Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Höhe der Arbeitsvergütung frei vereinbaren. Bei Vereinbarungen mit Teilzeitbeschäftigten ist jedoch das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG zu beachten. Das bedeutet, dass der Teilzeitarbeitnehmer einen Anspruch auf die anteilige Vergütung hat,...mehr

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Minijob: Neuregelungen ab 1... / 1 Neue Geringfügigkeitsgrenze

Hintergrund der Gesetzesänderung war die Forderung, mit ständig steigendem Mindestlohn auch die Minijobgrenze anzupassen. Bis zum 30.9.2022 lag eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nur vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die Grenze von 450 EUR nicht überschritten hat. Sofern eine Beschäftigung zu Mindestlohnbedingungen ausgeführt wird, erforderte diese st...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5.1 Zu Nr. 1: Praktikum verpflichtend aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie

Rz. 42 Da das BBiG im schulischen Bereich insgesamt nicht anwendbar ist[1], findet § 26 BBiG und damit das MiLoG keine Anwendung auf Praktikantinnen und Praktikanten, bei denen das Praktikum Bestandteil eines den Schulgesetzen der Länder unterliegenden Schulverhältnisses ist: Praktikanten als Schüler bzw. Studierende von allgemeinbildenden, Fach-, Berufsfach-, Fachober-, Fac...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.2 Sonderregelung für Zeitungszusteller

Rz. 3 Für Arbeitnehmer, die als Zeitungszusteller tätig sind galt nach Abs. 2 eine noch wesentlich weiter reichende Übergangsregelung, weil nach Einschätzung des Gesetzgebers, der hier der Argumentation der Presseerzeugnissenverlage uneingeschränkt gefolgt ist, die sofortige Einführung des Mindestlohns die Versorgung mit Zeitungen und weiteren Presseprodukten insbesondere im...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, umgangssprachlich als Minijob bezeichnet, liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV nur vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Weitere Voraussetzungen (z. B. Einhaltung einer bestimmten Arbeitszeit) sind nicht zu erfüllen. Ob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt, ist vom...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5.2 Zu Nr. 2: ein Praktikum von bis zu 3 Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums

Rz. 52 Vom Mindestlohn nicht erfasst werden Praktika von bis zu 3 Monaten zur Orientierung für die Wahl einer Ausbildung oder eines Studiums. Eine Orientierung liegt vor, wenn der Praktikant noch nicht sicher weiß, ob er den Beruf tatsächlich erlernen bzw. ein bestimmtes Studium aufnehmen will und er sich über das Praktikum mit den zu erwartenden Tätigkeiten vertraut machen ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1.2 Prüfaufgaben des Zolls

Rz. 12 Nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG hat der Zoll insgesamt 11 Prüfaufgaben, von denen 9 in Satz 1 aufgezählt sind. Als 9. Prüfauftrag besteht nach Satz 2 eine eingeschränkte Prüfkompetenz in steuerlichen Angelegenheiten und nach Satz 3 in Kindergeldsachen. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG prüft der Zoll, ob die sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Pflichten na...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.7 § 21 Abs. 1 Nr. 6

Rz. 18 Nach § 21 Abs. 1 Nr. 6 handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 16 Abs. 2 oder 4 MiLoG eine Versicherung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beifügt. Eine Versicherung ist dann nicht beigefügt, wenn z. B. die entsprechende Erklärung nicht unterschrieben ist. Eine Versicherung ist auch dann nicht richtig vorgelegt, wenn sie nicht der Anmeldung beigefügt ist. Dies...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.11 § 21 Abs. 2

Rz. 27 Nach § 21 Abs. 2 handelt der Auftraggeber ordnungswidrig, der Werk- oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er als Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser bei der Erfüllung dieses Auftrags entgegen § 20 MiLoG das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt o...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 11 Formvorschriften und Formulare

Rz. 66 Für die Anmeldungen nach § 16 MiLoG und ebenso wie für die Einsatzplanungen nach der MiLoMeldV gilt grundsätzlich die Schriftform, d. h. dass das Dokument nach § 126 BGB vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden muss. Rz. 67 Anmeldung und Versicherung müssen nach Abs. 1 bzw. Abs. 3 grundsätzlich in deutscher Sprache gefasst sein. Unabhäng...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1 Auszubildende nach dem BBiG (§ 22 Abs. 3)

Rz. 19 Auszubildende nach dem BBiG erhalten eine Ausbildungs-Vergütung nach § 17 BBiG bzw. einem einschlägigen Tarifvertrag. Die ausdrückliche Nennung der Auszubildenden hat lediglich klarstellenden Charakter[1], da Auszubildende nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen und daher von vornherein nicht vom Mindestlohn erfasst werden. Der Begriff der zu ihrer "Berufsausbildung" ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 2- 6 SchwarzArbG sind die Kernvorschriften für die Durchführung von Prüfungen im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Nach § 14 MiLoG sind die Behörden der Zollverwaltung für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach § 20 MiLoG zuständig. Daher gehört es zu den Aufgaben des Zolls nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 ...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.3 Geltungsbereich von Arbeitsbedingungen

Mit dem am 30.7.2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der geänderten Entsenderichtlinie wurde das AEntG umfangreich geändert. So werden jetzt sämtliche bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, die Regelungen zu den Arbeitsbedingungen enthalten, aus allen Branchen erfasst. Darüber hinaus kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wie bishe...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.6 Arbeitszeitausgleich

Rz. 11 Da der Arbeitgeber nach § 2 Abs. 2 Satz 1 gesetzlich verpflichtet ist, die auf dem Arbeitszeitkonto erfassten Arbeitsstunden spätestens innerhalb von 12 Kalendermonaten nach ihrer Erfassung in bezahlte Freizeitgewährung oder durch Bezahlung des Mindestlohns auszugleichen, führt dies zu Einschränkungen bei der bislang gehandhabten Praxis der Vereinbarung eines sogenann...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.3.4 Sonstige Dienstleistungen

Rz. 13 Für Zeitungszusteller hat das BAG darauf hingewiesen, dass bei einfachen Tätigkeiten dem Arbeitnehmer regelmäßig kein eigener nennenswerter Entscheidungsspielraum für die Gestaltung der Tätigkeit verbleibe, sodass sich daraus regelmäßig die Arbeitnehmereigenschaft ableiten lasse.[1] Für Zeitungszusteller bestand bis zum 31.12.2017 eine besondere Übergangsregelung, die...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 4.1 Ermittlung des Entgelts

Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt Für die Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze ist das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt[1] maßgebend. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf im Durchschnitt einer Jahresbetrachtung 538 EUR[2] monatlich nicht übersteigen (bei durchgehender, mehr als 12 Monate dauernder Beschäftigung max. 6.456 EUR[3] pro Jahr). Die Ermittlung des...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.1 Übergangsregelung für Tarifverträge/Rechtsverordnungen nach dem AEntG

Rz. 2 § 24 Abs. 1 enthielt eine Übergangsregelung für die Branchen, in denen ein nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz für alle Arbeitsverhältnisse zu beachtender Tarifvertrag gilt. Dass es sich um Tarifverträge handeln muss, die nicht nur nach § 5 TVG für allgemein verbindlich erklärt worden sind, sondern die nach den Regeln der §§ 3 ff. AEntG nach dem Arbeitnehmerentsendeges...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 36 Das Arbeitsverhältnis ist in erster Linie ein wirtschaftliches Austauschverhältnis. Der Arbeitnehmer erbringt die vereinbarte Arbeitsleistung, um die vom Arbeitgeber versprochene Vergütung zu verdienen. Zudem gilt der Grundsatz "ohne Arbeit kein Lohn", der allerdings z.B. durch die Vorschriften des EntgFG, des BUrlG oder des MuSchG Einschränkungen erfährt. Während in ...mehr

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Arbeitsverträge mit Jahresa... / 1.2 Regelung der Arbeitsvergütung

Für die Regelung der Arbeitsvergütung bestehen beim Jahresarbeitszeitvertrag keine Besonderheiten gegenüber sonstigen Arbeitsverhältnissen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung des sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergebenden Arbeitsentgelts. Die Berechnung erfolgt anhand der ausgehandelten Jahresstundenzahl und des pro Arbeitsstunde vereinbarten Stundensatzes. Das...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5 Sonderregelung Praktikant (§ 22 Abs. 1 Nr. 1-4)

Rz. 32 Das Gesetz enthält in § 22 Abs. 1 eine komplizierte und nicht besonders geglückte Regelung zur Frage, ob Praktikanten einen Anspruch auf Mindestlohn haben. Zweck der Regelung ist es, Praktikanten, die nach Abschluss ihrer Ausbildung ein nicht vorgeschriebenes Praktikum leisten – insbesondere über einen längeren Zeitraum oder wiederholt hintereinander ("Generation Prak...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 7.2 Tarifvertragliche Ausschlussklauseln

Rz. 11 Anders beurteilt sich die Frage der Unwirksamkeit von tarifvertraglichen Verfallklauseln. Diese unterliegen keiner AGB-Kontrolle. Insofern sind diese, sofern sie den Mindestlohn ebenfalls einschließen, nur in Bezug auf den Mindestlohn unwirksam, bleiben aber im Übrigen bestehen. § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB verhindert eine Kontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen nach §§ ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.4 Ehrenamtliche, auch Freiwilligendienste (§ 22 Abs. 3)

Rz. 24 Voraussetzung für die Nichtanwendbarkeit des MiLoG ist, dass es sich wirklich um eine ehrenamtliche Tätigkeit und nicht um ein verstecktes Arbeitsverhältnis handelt. Wer im Ehrenamt tätig ist, ist im Rahmen eines Auftragsverhältnisses [1] tätig. Dieses ist geprägt durch Unentgeltlichkeit, Aufwendungsersatz und jederzeitige Kündigungsmöglichkeit. Beim Ehrenamt besteht g...mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / 1 Maßgebliches Entgelt für die Beitragsberechnung

Grundlage für die Erhebung der Beiträge zur Sozialversicherung ist das aus einer Beschäftigung erzielte beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Das Arbeitsentgelt ist grundsätzlich auch dann beitragspflichtig, wenn es nicht ausgezahlt wird.[1] Die Definition des Arbeitsentgelts beinhaltet einen umfassenden Arbeitsentgeltbegriff und bedeutet unter Berücksichtigung der Rechtsprechun...mehr

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Entgelt / 7 Verjährung und Verwirkung

Der Anspruch auf die Vergütung unterliegt der Regelverjährung des § 195 BGB und beträgt 3 Jahre.[1] Darüber hinaus sind ggf. einzelvertraglich oder tarifvertraglich vereinbarte Ausschlussfristen zu beachten, die wesentlich kürzer sein können als die gesetzliche Verjährungsfrist. Der Lohnanspruch kann auch unter bestimmten Voraussetzungen verwirkt werden. Die Anforderungen der...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.7.4 Unterrichtungsverpflichtung

Rz. 132 Nach § 6 Abs. 4 SchwarzArbG besteht für den Zoll eine Unterrichtungsverpflichtung gegenüber den jeweils zuständigen Stellen, wenn sich bei der Durchführung der Aufgaben nach dem SchwarzArbG Anhaltspunkte ergeben für Verstöße gegen das SchwarzArbG, das AÜG, SGB IV und SGB VII zur Zahlung von Beiträgen, die Steuergesetze, das AufenthG, die Mitwirkungspflicht nach § 60 Abs. 1...mehr

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Nettolohnvereinbarung / 5 Anpassung der Nettolohnvereinbarung

Haben die Parteien eine Nettolohnvergütung vereinbart, wird der Nettolohn als konstante Größe geschuldet. Nicht einheitlich wird die Frage beantwortet, wie sich etwaige Änderungen in der Besteuerung und der Sozialversicherung auswirken. Die überwiegende Meinung[1] geht davon aus, dass sich Änderungen nicht auf den vereinbarten Nettolohn auswirken, gleichgültig, ob diese auf e...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / c) Abgeltungsklausel

Rz. 47 Daneben sind auch pauschale Abgeltungsklauseln, wonach Überstunden bereits mit der Grundvergütung abgegolten sein sollen, weit verbreitet. Dies ist grundsätzlich zulässig. Eine solche Pauschalabrede unterliegt der Transparenzkontrolle des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB und nach der zutreffenden Auffassung des 5. Senats[73] keiner – weitergehenden – Inhaltskontrolle, § 307 Abs....mehr

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Aushilfen / 2 Sozialversicherungsrecht

Im Sozialversicherungsrecht gibt es keine allgemeingültige Definition des Begriffs "Aushilfe". Als Aushilfe werden im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich Personengruppen beschrieben, die eine vorübergehende Beschäftigung ausüben. Da Aushilfen entgeltlich Beschäftigte sind, besteht in der Aushilfsbeschäftigung grundsätzlich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversic...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6.1 Allgemeines zur MiLoMeldV

Rz. 42 Die MiLoMeldV regelt auf Grundlage von Abs. 5 Nr. 2 unter welchen Voraussetzungen eine Änderungsmeldung entfallen und, von Abs. 5 Nr. 3, unter welchen Voraussetzungen das Meldeverfahren vereinfacht und abgewandelt werden kann. Rz. 43 Ermächtigungsgrundlage für die MiLoMeldV ist daneben auch § 18 Abs. 5 Nr. 2 MiLoG und § 3 AEntG und § 17b Abs. 3 Nr. 2 MiLoG und § 3 AÜG....mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Datenschutz

Rz. 3 Abs. 2 enthält eine besondere Regelung über die Zusammenarbeit von in- und ausländischen Behörden. Die Vorschrift entspricht § 20 Abs. 2 AEntG bzw. § 18 Abs. 6 AÜG. Unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen dürfen der Zoll und die übrigen in § 2 Abs. 4 SchwarzArbG genannten Behörden, die Finanzbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, auch in ihrer Funktion als F...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / b) Art und Höhe der Vergütung von Überstunden

Rz. 45 Gesetzliche Regelungen dahingehend, in welcher Art bzw. Höhe Überstunden zu vergüten sind, existieren nicht. In Ermangelung einer kollektiven oder individualvertraglichen Regelung gilt – wenn eine berechtigte Vergütungserwartung i.S.v. § 612 Abs. 1 BGB zu bejahen ist – grundsätzlich eine Grundvergütung für die Überstunden in Höhe des entsprechenden Bruchteils der Über...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / a) Inhaltskontrolle

Rz. 61 Der Kernbereich des Anstellungsverhältnisses bleibt von einem Widerrufsvorbehalt nach der bislang ergangenen Rechtsprechung grundsätzlich unangetastet, wenn der widerrufliche Vergütungsanteil einen Bereich von 25 % – 30 % der Gesamtvergütung nicht überschreitet.[115] Dabei darf die Grundvergütung selbst nicht Gegenstand des Widerrufsvorbehalts sein. Widerruflich ausge...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Gemäß § 3 MiLoG sind Vereinbarungen unwirksam, soweit sie den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen. Die Vorschrift steht damit nicht zur Disposition der Arbeitsvertrags- und Kollektivvertragsparteien. Arbeitnehmer können auf den entstandenen Anspruch nach § 1 Abs. 1 MiLoG nur durch gerichtlichen Vergleich verzi...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 4 Entgeltgrenze in Höhe von 538 EUR

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 538 EUR[1] (West und Ost) nicht übersteigt. Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze Die Geringfügigkeitsgrenze orientiert sich seit dem 1.10.2022 am gesetzlichen Mindestlohn und ist mit folgender Formel (auf volle EUR aufgerundet) zu ermitteln:[2]mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 3 Änderungen der Entgelthöhe

Ändert sich während der Beschäftigung das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt, muss die Beschäftigung versicherungsrechtlich neu bewertet werden. Dies kann z. B. erforderlich sein, wenn ein neuer Tarifvertrag mit einem höherem tariflichen Mindestlohn in Kraft tritt. In der Regel wirkt sich auch eine Beförderung positiv auf das Arbeitsentgelt aus. Steigert der Arbeitnehmer ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 21 gehört zu den öffentlich-rechtlichen Normen des MiLoG und zu den zentralen Vorschriften des Abschnitts 3 – Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden. Festgestellte Verstöße gegen die Verpflichtung, den Mindestlohn nach § 20 MiLoG zu zahlen, aber auch Verstöße gegen die Verpflichtungen zur Anmeldung und Versicherung nach § 16 MiLoG, zur Arbeitszeitaufzei...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 7 Der Arbeitgeber hat im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ausgeglichene Stunden spätestens in dem auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgenden Kalendermonat auszugleichen. Praxis-Beispiel Das Arbeitsverhältnis wird mit Wirkung zum 1.8.2024 beendet. Die noch nicht ausgeglichenen Stunden sind damit im September 2024, also spätestens zum 30.9.2024...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.4 Arbeitsvertragliche Regelung

Rz. 9 Das Gesetz sieht vor, dass für die Erfassung der Überstunden in einem Zeitkonto eine "schriftliche Vereinbarung" erforderlich ist. Eine derartige Vereinbarung liegt sowohl bei einer arbeitsvertraglichen Regelung als auch bei einer Regelung in einer Betriebs-/ Dienstvereinbarung oder in einem normativ oder in Folge schriftlicher Inbezugnahme geltenden Tarifvertrag vor.[1...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Wertguthabenvereinbarungen i. S. d. SGB IV

Rz. 13 § 2 Abs. 3 SGB IV sieht vor, dass die Fälligkeitsregelungen der Abs. 1 und 2 nicht gelten, wenn Wertguthabenvereinbarungen i. S. d. SGB IV vorliegen. Damit nimmt das Gesetz Bezug auf die Regelungen der §§ 7b, 7c SGB IV. Durch Wertguthabenvereinbarungen kann mit dem Arbeitnehmer eine Freistellung vereinbart werden. Der Arbeitnehmer hat in der Folge einen Anspruch auf A...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Grenze für Abrufarbeit

Rz. 12 Ist bei einer Arbeit auf Abruf eine wöchentliche Mindestarbeitszeit vereinbart, darf der Arbeitgeber gem. § 12 Abs. 2 TzBfG nur bis zu 25 % der wöchentlichen Arbeitszeit zusätzlich abrufen. Mit der Einführung des MiLoG stellte sich zwischenzeitlich die Frage, ob diese Grenze infolge der neuen Regelung bis zu 50 % ausgeweitet werden kann, wie dies § 2 Abs. 2 Satz 3 hin...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 17 verpflichtet Arbeitgeber und Entleiher zur Aufzeichnung der Arbeitszeit (Abs. 1) und Bereithaltung der Unterlagen, aus denen sich die mit dem Arbeitnehmer vereinbarten sowie die tatsächlich gewährten Arbeitsbedingungen ergeben (Abs. 2). Zweck der Vorschrift ist, dem Zoll eine effektive Kontrolle zu ermöglichen. Rz. 2 Ohne Aufzeichnung der Arbeitszeit ist die Kontro...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 8.1 Meldesachverhalte, -schlüssel und Arbeitszeit

Personengruppen- und Beitragsgruppenschlüssel Für geringfügig entlohnte Beschäftigte gilt grundsätzlich das Meldeverfahren, das auch für versicherungspflichtig Beschäftigte gilt. Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Minijobber in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung sind mit dem Personeng...mehr

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Praxis-Beispiele: Schüler / 1 Minijob

Sachverhalt Ein 17-jähriger Schüler arbeitet neben dem Besuch des Gymnasiums nachmittags sowie samstags insgesamt 8 Stunden in der Woche. Sein monatliches Entgelt beträgt 400 EUR. Der Schüler ist über seinen Vater gesetzlich familienversichert. Wie ist die Tätigkeit des Schülers sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Schüler übt eine geringfügig...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Einen Rechtsanspruch auf die Zahlung des Mindestlohns haben ausnahmslos alle Arbeitnehmer (§ 22 Abs. 1). Daneben haben Anspruch auf Mindestlohn bestimmte Praktikanten. Hierbei ist danach zu unterscheiden, welcher Art das Praktikum ist und wie lange es dauert. Nicht erfasst sind hingegen: Selbstständig Tätige Arbeitnehmerähnliche Personen Auszubildende nach dem Berufsbildun...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Achtung Übergangsregelung seit 1.1.2018 außer Kraft § 24 MiLoG ist mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft getreten. Die Folge ist, dass der jeweils aktuelle gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden muss. Eine Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns durch Tarifvertrag oder bei Zeitungszustellern ist seit dem 1.1.2018 damit nicht mehr möglich. § 24 enthielt 2 voneinande...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 1 Unvorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze für Minijobs von 538 EUR

Seit dem 1.10.2022 knüpft die Minijob-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn an, sodass bei jeder Anhebung des Mindestlohns auch die Minijob-Grenze ansteigt. Durch die Mindestlohnfestsetzung auf 12,41 EUR zum 1.1.2024 erhöhte sich die monatliche Minijob-Grenze zum 1.1.2024 von 520 EUR auf 538 EUR. Im Rahmen geringfügig entlohnter Beschäftigungen ist ein gelegentliches und nic...mehr