Fachbeiträge & Kommentare zu Mindestlohn

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Mindestlohn: Höhe des Minde... / 3.3.5 Überstunden

Überstunden sind grundsätzlich vergütungspflichtig und damit mindestlohnrelevant, da nach dem MiLoG alle Stunden zu vergüten sind, die der Arbeitnehmer tatsächlich geleistet hat. Überstundenzuschläge berechnen sich aus der vertraglichen Vereinbarung, nicht aus dem Mindestlohn. Im Zusammenhang mit dieser Thematik sind Überstundenabgeltungsklauseln problematisch. Eine Überstunde...mehr

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Mindestlohn: Höhe des Minde... / 1 Zeitliche Bezugsgröße

Die Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns ist monatsbezogen zu prüfen. Für die Fälligkeit des Mindestlohns gilt grundsätzlich die jeweilige Vereinbarung, in Ermangelung einer solchen § 614 BGB. Unabhängig davon muss der Arbeitgeber gemäß § 2 MiLoG den Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag – bezogen auf Frankfurt a. M. – des Monats bezahlen, der a...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1.1 Örtlicher Anwendungsbereich

Nach dem Gesetz gilt der Mindestlohn für Beschäftigungsorte in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers. Er gilt demnach auch für Grenzgänger und Wanderarbeiter, sofern sie regelmäßig im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig sind.[1] Auf den Unternehmenssitz des "Arbeitgebers" kommt es hingegen nicht an. ...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1.3.5 Ehrenamtliche und Freiwilligendienstleistende

Das Gesetz gilt nicht für ehrenamtlich tätige Personen.[1] Zu dieser Gruppe zählen auch Personen, die einen Freiwilligendienst i. S. d. § 32 Einkommensteuergesetz (EStG) leisten. Voraussetzung für die Nichtanwendbarkeit des MiLoG ist, dass es sich wirklich um eine ehrenamtliche Tätigkeit und nicht um ein verstecktes Arbeitsverhältnis handelt. Wer im Ehrenamt tätig ist, ist i...mehr

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Mindestlohn: Höhe des Minde... / 4 Vergütungsvereinbarungen

Abweichungen vom Mindestlohngesetz, mit denen der Anspruch auf Mindestlohn unterschritten oder seine Geltendmachung beschränkt oder ausgeschlossen werden soll, sind unwirksam. Hinweis Verzicht nur durch gerichtlichen Vergleich möglich Möglich ist ein Verzicht auf einen bereits entstandenen Anspruch nur durch gerichtlichen Vergleich. Nicht erfasst von dieser Regel sind künftige...mehr

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Mindestlohn: Höhe des Minde... / 3.2 Anrechenbarkeit

Auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar sind: Allgemeine Tätigkeitszulagen, die der Arbeitnehmer für jede Tätigkeitsstunde erhält und die nicht zur Abgeltung besonderer Erschwernisse dienen. Dazu gehört z. B. die Bauzulage, Kassenzulagen oder auch eine "Verkehrsmittelzulage", die jeder Arbeitnehmer für eine Reinigungstätigkeit erhält.[1] Einmalzahlungen, die aus bestimmten...mehr

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Mindestlohn: Fälligkeit und... / 2.1 Notwendigkeit einer Schattenrechnung

Diese Vorgaben sind nicht einschlägig, soweit der Anspruch auf den Mindestlohn für die geleisteten Arbeitsstunden nicht bereits durch Zahlung des verstetigten Arbeitsentgelts, das auf die Vergütung der arbeitsvertraglichen Sollarbeitszeit gerichtet ist, erfüllt ist. Für das verstetigte Arbeitsentgelt ist per sog. Schattenrechnung zu ermitteln, ob das tatsächlich gezahlte und...mehr

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Mindestlohn: Fälligkeit und... / 2.3 Geltung nur für Mindestlohn-Arbeitszeitkonten

Die gesetzlichen Einschränkungen gelten aber nicht für sämtliche Arbeitszeitkonten, sondern nur dann, wenn der Arbeitnehmer nur auf dem Mindestlohnniveau verdient. Außerhalb und oberhalb des Mindestlohnbereichs gibt es insoweit keine Einschränkungen.mehr

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Mindestlohn: Höhe des Minde... / 3.1 Keine Anrechenbarkeit

Auf den gesetzlichen Mindestlohn sind nicht anrechenbar: Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung und sonstige vermögenswirksame Leistungen.[1] Nachtzuschläge[2] Nachtzuschläge sind grundsätzlich nicht anrechenbar, weil der Gesetzgeber für die Zahlung von Nachtzuschlägen in § 6 Abs. 5 ArbZG eine gesonderte Rechtsgrundlage geschaffen hat.[3] Aus dieser lässt sich entnehmen, d...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Arbeitnehmer ist, wer sich durch privatrechtlichen Vertrag dazu verpflichtet hat, eine unselbstständige weisungsgebundene Arbeit zu erbringen, vgl. dazu auch § 611a BGB. Hierunter fallen grundsätzlich auch geringfügig Beschäftigte aber auch Praktikanten i. S. d. § 26 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Nicht hiervon erfasst sind Auszubildende. ...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 2 Auszubildende (BBiG)

Auszubildende nach dem BBiG erhalten eine Ausbildungs-Vergütung nach § 17 BBiG bzw. einem einschlägigen Tarifvertrag. Demnach ist für Auszubildende eine angemessene Vergütung zu zahlen. Erfasst werden nicht nur alle Berufsausbildungen nach dem BBiG, sondern auch alle Berufsausbildungen an Fachschulen und Berufsfachschulen. Auch Schülerinnen/Schüler in der Gesundheits- und Kr...mehr

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Mindestlohn: Höhe des Minde... / 3.3.3 Sachbezüge

Eine Erfüllung des Mindestlohnanspruchs allein durch Sachbezüge nach § 107 Abs. 2 GewO ist eigentlich ausgeschlossen, weil gemäß § 1 Abs. 2 der Mindestlohn in EUR geschuldet wird. Praxis-Beispiel Anrechnung von Kost und Logis bei Saisonarbeitern Ein Saisonarbeiter, der z. B. für ein paar Wochen im Jahr als Spargelstecher für einen Stundenlohn von 10 EUR pro Stunde arbeitet, ne...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1.3.1 Praktikanten

Praktikantinnen und Praktikanten i. S. d. § 26 BBiG werden grundsätzlich vom MiLoG erfasst.[1] Hintergrund ist die Vermeidung von Missbrauch, den manche Unternehmen in der Vergangenheit mit Praktikanten betrieben haben. Da ein Praktikantenverhältnis je nach Ausgestaltung Arbeitsverhältnis und Berufsausbildungsverhältnis sein kann, hat der Gesetzgeber im MiLoG bestimmte Prakti...mehr

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Mindestlohn: Höhe des Mindestlohns und Anrechnung besonderer Vergütungsbestandteile

Zusammenfassung Überblick Im Mindestlohngesetz (MiLoG) ist hinsichtlich der Höhe des Mindestlohns lediglich die Regelung enthalten, dass der Mindestlohn ab dem 1.1.2015 brutto 8,50 EUR je Zeitstunde beträgt. Mit den Verordnungen zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns wurde dieser auf brutto 8,84 EUR je Zeitstunde zum 1.1.2017 angehoben und steigt seitdem kontinuierlich. Vom ...mehr

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Mindestlohn: Höhe des Minde... / 3.3.2 Gratifikationen und Sonderzahlungen

Bezüglich der Zahlung von Gratifikationen in Form von Einmal- oder Sonderzahlungen besteht Einigkeit, dass diese, wenn Gegenstand der Gratifikation auch eine Gegenleistung für die Arbeitsleistung ist, nur dann für die Monate, in denen sie tatsächlich gezahlt werden, berücksichtigt werden können, wenn diese für die normale Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gezahlt wurden. Erf...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 5 Entsendete Arbeitnehmer

5.1 Ins Ausland entsandte Arbeitnehmer Zu unterscheiden ist zwischen vorübergehenden Entsendungen und Entsendungen, bei denen die Beschäftigung des Arbeitnehmers gewöhnlich im Ausland erfolgt. Bei vorübergehenden Entsendungen findet weiterhin deutsches Recht Anwendung. Günstigere ausländische Mindestlohnregelungen gehen jedoch dem MiLoG vor. Der vorübergehend ins Ausland entsa...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 2 Umfang der Bürgenhaftung

Der Auftraggeber haftet nur auf das Nettoentgelt des Arbeitnehmers. Das ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut von § 13 i. V. m. § 14 Satz 2 AentG (also abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen). Die Haftung ist beschränkt auf den gesetzlichen Mindestlohn. Für darüber hinausgehende Lohnansprüche besteht keine Haftung. Der Mindestlohn ist nur für die Zeiten der Erb...mehr

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Mindestlohn: Höhe des Minde... / 3.3.4 Trinkgelder

Trinkgelder werden von Dritten und nicht vom Arbeitgeber gezahlt. Diese Gelder werden Arbeitnehmern ohne rechtliche Verpflichtung zusätzlich zu einer vom Arbeitgeber geschuldeten Leistung gezahlt. Gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 GewO ist ausgeschlossen, dass die Zahlung von Trinkgeldern auf den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers angerechnet wird.mehr

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Mindestlohn: Fälligkeit und... / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hat – auch um die Durchsetzbarkeit des Mindestlohns abzusichern – die Fälligkeit dessen, d. h. den Zeitpunkt bis zu dem spätestens der Mindestlohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden muss, ausdrücklich geregelt. Zudem wurden auch Ausnahmen für Arbeitszeitkonten und Wertguthabenvereinbarungen mit aufgenommen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechun...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 5.1.2 Verstöße als Auftraggeber

Mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 EUR belegt werden kann, wer Werk- oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er als Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser bei Erfüllung dieses Auftrags den Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt oder einen Nachunternehmer einsetzt oder zuläss...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 2.4 Folgen bei fehlender Arbeitszeitdokumentation

Sollte eine Aufzeichnung der Arbeitszeiten weder vereinbart noch erfolgt sein, besteht das Risiko, dass über Erfahrungswerte in Form der Phantomlohndiskussion der Zeitaufwand geschätzt wird. Da für laufendes Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung nicht das Zufluss-, sondern das Entstehungsprinzip gilt, wird ein Arbeitgeber auch dann Sozialversicherungsbeiträge aus einem Ar...mehr

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Mindestlohn: Fälligkeit und... / 2.5 Überschreitung der 50 %-Grenze und deren Folgen

Monatlich dürfen jeweils nicht mehr als 50 % der vereinbarten Arbeitszeit auf das Konto gehen. Praxis-Beispiel Flexi-Vereinbarung Bei einer vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit von 18,75 Wochenstunden beträgt die monatliche Arbeitszeit 81,5 Stunden. In das Arbeitszeitkonto dürfen monatlich maximal 40,75 zusätzliche Mehrarbeitsstunden eingestellt werden. Die Folge einer Üb...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 3 Nachunternehmerhaftung

Bei einer Nachunternehmerkette, in der der andere Unternehmer wiederum den Auftrag nicht selbst ausführt, sondern an ein weiteres Unternehmen "weitergibt", ergibt sich entsprechend dieser Nachunternehmerkette eine Haftungskette, wie sich aus dem Wortlaut von § 14 AEntG ableiten lässt. Das erste Unternehmen haftet nicht nur für die Mindestlohnansprüche seines eigenen Vertrags...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 1.2 Begriffsbestimmungen

Der Auftraggeber als haftender Unternehmer: Mit "Unternehmer" ist die natürliche oder juristische Person gemeint, die zunächst Partner eines Vertrags zur Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen ist. Er ist im Sinne des Gesetzes der "Auftraggeber", dessen Haftung hier geregelt ist. Im Bereich des AEntG hat das BAG jedoch eine Einschränkung der Auslegung für den Begriff des ...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 2.6 Bußgeldtatbestand

Der Gesetzgeber sieht bei Verstößen gegen diese Aufzeichnungspflichten ein Bußgeld von bis zu 30.000 EUR vor. Die verschärften Aufzeichnungsvorschriften machen es den Prüfern der Deutschen Rentenversicherung Bund leichter, die Einhaltung des Mindestlohns zu überwachen. Vor allem deutet das Fehlen derartiger Unterlagen darauf hin, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten – arbei...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 1.1 Grundsystematik

Die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns betrifft gem. § 20 MiLoG alle Arbeitgeber, sowohl im In- als auch im Ausland, in Bezug auf ihre in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer. Um diese Pflicht durchzusetzen und die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sicherzustellen, normiert § 13 MiLoG eine Auftraggeberhaftung wie im Bereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG)...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 4 Maßnahmen zur Eingrenzung des Haftungsrisikos

Da die Bürgenhaftung verschuldensunabhängig ist, kann das Haftungsrisiko mit den nachfolgenden Maßnahmen nur minimiert, aber niemals ausgeschlossen werden. Folgende Maßnahmen zur Eingrenzung des Haftungsrisikos sind denkbar: Es sollten nur die Angebote berücksichtigt werden, aus denen hervorgeht, dass die Pflicht zur Zahlung eines Mindestlohns eingerechnet ist. Die Dienstleis...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 5.2 Nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer

Im Hinblick auf das im MiLoG verankerte Arbeitsortprinzip findet das Gesetz auch auf alle Arbeitsverhältnisse Anwendung, bei denen aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer in Deutschland tätig werden. Hierbei ist auch nicht entscheidend, ob der ausländische Arbeitgeber seinen Sitz in einem Land der Europäischen Union oder in einem Drittstaat hat. Das MiLoG findet auf alle ausl...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 5 Sanktionen

5.1 Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften § 21 MiLoG enthält eine Reihe an Bußgeldvorschriften. Zuständig für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten sind die Behörden der Zollverwaltung. 5.1.1 Verstöße als Arbeitgeber Verstöße können zu Geldbußen bis zu 500.000 EUR führen, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig den gesetzlichen Mindestlohn nicht oder nicht rech...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Auftraggebers

Zusammenfassung Überblick Das Mindestlohngesetz (MiLoG) enthält eine Subsidiärhaftung, die derjenigen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) entspricht. Wird bei erfolgter Fremdvergabe von Aufträgen der Auftragnehmer insolvent, so haftet der Auftraggeber für die Subunternehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat, sollten diese gegen das Mindest...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 1.2 Meldepflicht des Entleihers

In Ergänzung hierzu trifft auch einen Entleiher eine Meldepflicht nach dem MiLoG [1], wenn dieser durch einen Verleiher mit Sitz im Ausland Arbeitnehmer überlassen bekommt und in den Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen nach § 2a SchwarzArbG tätig ist. Der Sitz des Entleihers ist dagegen ohne Bedeutung. Auch hier muss der Entleiher vor Beginn jeder Werk- oder Dienstleist...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / Zusammenfassung

Überblick Das Mindestlohngesetz (MiLoG) enthält eine Subsidiärhaftung, die derjenigen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) entspricht. Wird bei erfolgter Fremdvergabe von Aufträgen der Auftragnehmer insolvent, so haftet der Auftraggeber für die Subunternehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat, sollten diese gegen das Mindestlohngesetz vers...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten

Zusammenfassung Überblick Die Anmeldung von Arbeitnehmern bzw. Leiharbeitnehmern nach § 16 durch den Arbeitgeber bzw. den Entleiher soll dem Zoll die wirksame Prüfung der rechtzeitigen Zahlung des Mindestlohns nach § 20 MiLoG ermöglichen. Diese Pflicht besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber bzw. der Verleiher seinen Sitz im Ausland hat. Die Meldepflichten sind denen in § 18 A...mehr

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Mindestlohn: Fälligkeit und Arbeitszeitkonten

Zusammenfassung Überblick Der Gesetzgeber hat – auch um die Durchsetzbarkeit des Mindestlohns abzusichern – die Fälligkeit dessen, d. h. den Zeitpunkt bis zu dem spätestens der Mindestlohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden muss, ausdrücklich geregelt. Zudem wurden auch Ausnahmen für Arbeitszeitkonten und Wertguthabenvereinbarungen mit aufgenommen. Gesetze, Vorschriften un...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 1.1.2 Inhalt der Meldung

Als wesentlich gelten Angaben über den Familiennamen, den Vornamen und das Geburtsdatum der von ihm im Geltungsbereich dieses Gesetzes beschäftigten Arbeitnehmer, den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Beschäftigung, den Ort der Beschäftigung, den Ort im Inland, an dem die nach § 17 MiLoG erforderlichen Unterlagen bereitgehalten werden, den Familiennamen, den Vornamen, das...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 5.1.1 Verstöße als Arbeitgeber

Verstöße können zu Geldbußen bis zu 500.000 EUR führen, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig den gesetzlichen Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt (§ 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG). Mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 EUR können Verstöße belegt werden, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig insbesondere Prüfungen der Zollbehörden nicht duldet oder bei e...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 1 Meldepflicht nach § 16 MiLoG

1.1 Meldepflichten der Arbeitgeber mit Sitz im Ausland 1.1.1 Anwendungsbereich Ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland ist grundsätzlich verpflichtet, vor Beginn einer jeden Werk- oder Dienstleistung eine schriftliche Anmeldung in deutscher Sprache bei der zuständigen Behörde der Zollverwaltung vorzulegen, wenn er einen oder mehrere Arbeitnehmer in den in § 2a SchwarzArbG genannte...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 5.1 Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften

§ 21 MiLoG enthält eine Reihe an Bußgeldvorschriften. Zuständig für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten sind die Behörden der Zollverwaltung. 5.1.1 Verstöße als Arbeitgeber Verstöße können zu Geldbußen bis zu 500.000 EUR führen, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig den gesetzlichen Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt (§ 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG). Mit eine...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 1 Grundsatz und Begriffsbestimmungen

1.1 Grundsystematik Die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns betrifft gem. § 20 MiLoG alle Arbeitgeber, sowohl im In- als auch im Ausland, in Bezug auf ihre in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer. Um diese Pflicht durchzusetzen und die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sicherzustellen, normiert § 13 MiLoG eine Auftraggeberhaftung wie im Bereich des Arbeitnehmer-Entse...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 1.1 Meldepflichten der Arbeitgeber mit Sitz im Ausland

1.1.1 Anwendungsbereich Ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland ist grundsätzlich verpflichtet, vor Beginn einer jeden Werk- oder Dienstleistung eine schriftliche Anmeldung in deutscher Sprache bei der zuständigen Behörde der Zollverwaltung vorzulegen, wenn er einen oder mehrere Arbeitnehmer in den in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen im Anwe...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 1.3 Bußgeldtatbestand

Ein Verstoß gegen die Pflichten gemäß § 16 MiLoG stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 EUR geahndet werden.mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 2.5 Einschränkungen der Aufzeichnungspflichten durch Rechtsverordnungen

2.5.1 Mindestlohnaufzeichnungs-Verordnung (MiLoAufzV) Diese Aufzeichnungsverordnung sieht vor, dass ein Arbeitgeber, soweit der Arbeitnehmer mit ausschließlich mobilen Tätigkeiten beschäftigt ist, diese keinen Vorgaben zur konkreten täglichen Arbeitszeit (Beginn und Ende) unterliegen und er sich seine tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilt seiner Aufzeichnungspflicht g...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 5.2 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge (§ 19 MiLoG)

Unternehmen, die wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind, sollen von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag eines öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden.mehr

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Mindestlohn: Fälligkeit und... / 2.6 Arbeitszeitausgleich

Da der Arbeitgeber nach § 2 Abs. 2 Satz 1 gesetzlich verpflichtet ist, die auf dem Arbeitszeitkonto erfassten Arbeitsstunden spätestens innerhalb von 12 Kalendermonaten nach ihrer Erfassung in bezahlte Freizeitgewährung oder durch Bezahlung des Mindestlohns auszugleichen, führt dies zu Einschränkungen bei der bislang gehandhabten Praxis der Vereinbarung eines sogenannten "Nu...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / Zusammenfassung

Überblick Die Anmeldung von Arbeitnehmern bzw. Leiharbeitnehmern nach § 16 durch den Arbeitgeber bzw. den Entleiher soll dem Zoll die wirksame Prüfung der rechtzeitigen Zahlung des Mindestlohns nach § 20 MiLoG ermöglichen. Diese Pflicht besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber bzw. der Verleiher seinen Sitz im Ausland hat. Die Meldepflichten sind denen in § 18 AEntG zur Kontro...mehr

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Mindestlohn: Fälligkeit und... / 2 Ausnahmen von der Fälligkeit – Arbeitszeitkonten

Eine Sonderregelung trifft § 2 Abs. 2 Satz 1 MiLoG für Mehrarbeitsstunden, die in sog. Arbeitszeitkonten eingestellt werden: Bei Arbeitnehmern sind die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehenden und auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden spätestens innerhalb von 12 Kalendermonaten nach ihrer monatlichen Erfassung dur...mehr

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Mindestlohn: Fälligkeit und... / 2.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Arbeitgeber hat im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ausgeglichene Stunden spätestens in dem auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgenden Kalendermonat auszugleichen. Die eingestellten Stunden dürfen monatlich jeweils 50 % der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht übersteigen.[1] Liegt nach Vertragsende ein Negativsaldo vor und kann der Arb...mehr

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Mindestlohn: Fälligkeit und... / 3 Grenze für Arbeit auf Abruf

Ist Arbeit auf Abruf mit einer Mindestarbeitszeit gem. § 12 Abs. 2 TzBfG vereinbart, darf der Arbeitgeber nur bis zu 25 % der wöchentlichen Arbeitszeit zusätzlich abrufen. Fraglich ist, ob diese Grenze infolge des § 2 Abs. 2 Satz 3 MiLoG bis zu 50 % ausgeweitet werden kann. Die Vorschrift regelt den Umgang mit Überstunden. Diese werden wegen besonderer Umstände vorübergehend...mehr

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Mindestlohn: Fälligkeit und... / 2.4 Arbeitsvertragliche Regelung?

Das Gesetz sieht vor, dass eine "schriftliche Vereinbarung" für das Zeitkonto erforderlich ist. Eine derartige Vereinbarung liegt sowohl bei einer arbeitsvertraglichen Regelung als auch bei einer Regelung in einer Betriebs-/Dienstvereinbarung oder in einem normativ oder in Folge schriftlicher Inbezugnahme geltenden Tarifvertrag vor. Nicht geklärt ist, ob auch die bloße Textfor...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 2 Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten nach § 17 MiLoG

§ 17 verpflichtet Arbeitgeber und Entleiher zur Aufzeichnung der Arbeitszeit (Abs. 1) und Bereithaltung der Unterlagen, aus denen sich die mit dem Arbeitnehmer vereinbarten sowie die tatsächlich gewährten Arbeitsbedingungen ergeben (Abs. 2). Bereits bisher gelten neben tarifvertraglichen bzw. arbeitsrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften[1] die Beitragsverfahrensordnung für d...mehr