Fachbeiträge & Kommentare zu Mindestlohn

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Mindestlohn / 3.7 Persönlicher Geltungsbereich – Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?

3.7.1 Grundregelung Einen Rechtsanspruch auf die Zahlung des Mindestlohns haben alle Arbeitnehmer (§ 22 Abs. 1 MiLoG). Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (§ 611a BGB).[1] Ein Arbeitsverhältnis ist geprägt durch (i. d. R.) ...mehr

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Mindestlohn / 3.9 Die Berechnung des Mindestlohns

3.9.1 Die zeitliche Bezugsgröße – Problem Monatslohn Das Gesetz regelt nicht eindeutig, wie der Mindestlohn zu berechnen ist und welche Vergütungsbestandteile für die Frage, ob der Mindestlohnanspruch erfüllt ist, herangezogen werden können. Im Gesetz ist hinsichtlich der Höhe des Mindestlohns nur der schlanke Satz enthalten, wonach "die Höhe des Mindestlohns ...""ab dem 1. Ok...mehr

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Mindestlohn / 3.5 Unabdingbarkeit des gesetzlichen Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn ist unabdingbar (§ 3 MiLoG). Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam. Insbesondere ist auch die Verwirkung des Anspruchs ausgeschlossen. Das hat weitreichende praktische Konsequenzen auch für die Arbeitgeber, die eine Vergütung oberhalb des ges...mehr

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Mindestlohn / 2 Der Mindestlohn in der Pflege

In Pflegeeinrichtungen der ambulanten oder stationären Pflege in Deutschland gilt seit August 2010 für Pflegekräfte in der Grundpflege ein Mindestlohn. Der Mindestlohn wurde bzw. wird durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nach § 11 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) verbindlich festgelegt. Der Inhalt der Mindestarbeitsbedingungen wurde d...mehr

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Mindestlohn / 3 Der gesetzliche Mindestlohn

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. 3.1 Der Anspruch auf Mindestlohn Nach § 1 MiLoG hat jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns durch den Arbeitgeber. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der...mehr

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Mindestlohn / 3.8 Fälligkeit des Mindestlohns

Zwar ist nach § 2 Abs. 1 MiLoG für die Zahlung des Mindestlohns grundsätzlich die vereinbarte Fälligkeit maßgeblich. In jedem Fall muss der Mindestlohn dem Arbeitnehmer jedoch spätestens am letzten Bankarbeitstag (bezogen auf Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht worden ist, gezahlt werden. Der Mindestlohn ist für alle ge...mehr

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Mindestlohn / 1.2 Das System des Mindestlohns nach dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie seit dem Jahr 2014

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie vom 11.8.2014 hat der Gesetzgeber das System eines Mindestlohns in Deutschland auf eine neue Grundlage gestellt. Zunächst verbleibt es vom Grundsatz her dabei, dass branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen – und nicht nur Mindestlöhne – weiterhin durch Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen erreicht werden kö...mehr

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Mindestlohn / 3.8.2 Flexible Verteilung der Arbeitszeit und Mindestlohn

Unklar ist, inwieweit die Regelung des § 2 Abs. 1 MiLoG einer flexiblen Verteilung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit über die Monatsgrenze hinweg entgegensteht. Es stellt sich vorrangig die Frage, ob in Monaten mit einer hohen Stundenleistung dennoch für die geleisteten Stunden der Mindestlohn gezahlt werden muss oder ob die Vereinbarung einer verstetigten Vergütung h...mehr

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Mindestlohn / 3.9.5 Zahlung von Zulagen oder sonstigen Entgeltbestandteilen als Erfüllung des Mindestlohns?

Unsicherheit und Unklarheit bestand zunächst bezüglich der Frage, in welchem Umfang die Zahlung von weiteren Vergütungsbestandteilen wie z. B. Zulagen oder Gratifikationen oder Jahressonderzahlungen zur Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs berücksichtigt werden können. Dazu hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass alle Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbe...mehr

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Mindestlohn / 1.1 Mindestlohn in Deutschland – Situation bis zum Jahr 2014

Einen durch Gesetz festgelegten, für jeden in Deutschland tätigen Arbeitnehmer allgemeinen Mindestlohn kannte das deutsche Recht früher nicht. Für das Arbeitsverhältnis zu beachtende Löhne waren nur dann zwingend und unverzichtbar, wenn auf das Arbeitsverhältnis nach § 3 TVG ein Tarifvertrag Anwendung findet. Das setzt aber die beiderseitige Tarifgebundenheit von Arbeitgeber...mehr

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Mindestlohn / 3.4 Fälligkeit des Mindestlohns

Das Gesetz regelt nicht nur die Höhe des Mindestlohns, sondern auch die Fälligkeit. Nach § 2 MiLoG ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer den Mindestlohn zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit bzw. spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu ...mehr

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Mindestlohn / 4 Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen und Gesichtspunkte des Mindestlohns

Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, in dem auch der Mindestlohn geregelt ist, betrifft grundsätzlich das Arbeitsrecht. Mit Ausnahme der Neuregelung zur kurzfristigen Beschäftigung enthält das Gesetz keine sozialversicherungsrechtlichen oder steuerrechtlich bedeutsamen Vorschriften. 4.1 Übersicht über die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen Allerdings wirkt sich...mehr

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Mindestlohn / 3.5.3 Pfändungen

Gehaltspfändungen haben keinen Einfluss auf den gesetzlichen Mindestlohn. Abzustellen ist allein auf das dem Beschäftigten zustehende Bruttoentgelt, nicht auf das, was dem Beschäftigten netto im Rahmen der Pfändungsfreigrenze tatsächlich zufließt.mehr

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Mindestlohn / 2.4 Arbeitszeitregelungen

2.4.1 Mehrarbeit/Überstunden (§ 3 Abs. 2–6 6. PflegeArbbV) Grundsätzlich ist der Pflegemindestlohn nach § 2 Abs. 1 spätestens am letzten Bankarbeitstag des Kalendermonats fällig, in dem die Arbeitsleistung zu erbringen war fällig, § 3 Abs. 1 . Im Übrigen, z. B. bei Überstunden, wird das Mindestentgelt spätestens am letzten Bankarbeitstag des jeweiligen Folgekalendermonats fäll...mehr

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Mindestlohn / 3.3 Art der vergütungspflichtigen Arbeitsleistung

Urlaubs-/Feiertagsvergütung Der gesetzliche Mindestlohn gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeit[1], nicht aber für Entgeltfortzahlung und die Berechnung von Urlaubsentgelt.[2] Das heißt aber nicht, dass in Zeiten ohne Arbeitsleistung weniger als der Mindestlohn gezahlt werden darf. Nur die Rechtsgrundlage ist eine andere. Das ergibt sich bei Anwendung der Tarifverträge des...mehr

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Mindestlohn / 2.4.5 Anrechnung von Zulagen, Zuschlägen, Sonderzahlungen

Diesbezüglich gelten die gleichen Grundsätze wie beim Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz. Insoweit wird auf die Darlegungen unter Punkt 3.9verwiesen.mehr

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Mindestlohn / 3.8.1 Fälligkeit von Mehrarbeit und Überstunden – Arbeitszeitkonto

§ 2 Abs. 2 MiLoG trifft eine Sonderregelung für Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Bei derartigen Mehrarbeitsstunden kann die Fälligkeit des Mindestlohns unter bestimmten Voraussetzungen durch Einrichtung eines MiLoG-Arbeitszeitkontos um 12 Monate hinausgeschoben werden. Hinweis Diese besondere gesetzliche Fälligkeitsrege...mehr

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Mindestlohn / 2.1 Höhe des Mindestlohns und Laufzeit (§ 2 6. PflegeArbbV)

Ab dem 1.2.2024 werden die nachfolgenden Bruttostundensätze für die jeweiligen Gruppen sukzessive erhöht: Pflegehilfskräfte: ab 1.2.2024: 14,15 EUR ab 1.5.2024: 15,50 EUR ab 1.7.2025: 16,10 EUR Qualifizierte Pflegehilfskräfte mit entsprechender Tätigkeit (Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit): ab 1.2.2024: 15,25 EUR ab 1.5.2024: 16,50 EUR a...mehr

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Mindestlohn / 3.7.3 Sonderregelung Praktikant

Das Gesetz enthält in § 22 Abs. 1 MiLoG eine komplizierte und nicht besonders geglückte Regelung zur Frage, ob Praktikanten einen Anspruch auf Mindestlohn haben. Zweck der Regelung ist es, Praktikanten, die nach Abschluss ihrer Ausbildung ein nicht vorgeschriebenes Praktikum leisten – insbesondere über einen längeren Zeitraum oder wiederholt hintereinander ("Generation Prakt...mehr

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Mindestlohn / 3.5.4 Verhältnis zu arbeitsvertraglichen Regelungen

Ist im Arbeitsvertrag eine geringere Vergütung als der gesetzliche Mindestlohn vereinbart, so ist diese Vergütungsregelung nicht unwirksam. Neben sie tritt aber der gesetzliche Mindestlohn[1], sodass der Arbeitnehmer keinen Anspruch nach § 612 Abs. 2 BGB auf die übliche Vergütung hat – diese kann wesentlich höher sein als der gesetzliche Mindestlohn, beispielsweise kann dies...mehr

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Mindestlohn / 2.4.6 Ausschlussfrist

Gemäß § 5 der PflegeArbbV verfallen die Ansprüche auf den Mindestlohn, wenn diese nicht innerhalb von 12 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Verhältnis zum gesetzlichen Mindestlohn Die in der PflegeArbbV festgelegten Grundsätze zur Bemessung des Mindestentgelts in der Pflegebranche gehen gem. § 1 Abs. 3 MiLoG. im Geltungsbereich der Verordnungen dem im ...mehr

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Mindestlohn / 3.9.3 Problem leistungsbezogene Vergütung

Ein weiteres Problem stellt sich, wenn eine leistungsbezogene Vergütung vereinbart worden ist, z. B. Provisionsvereinbarungen bzw. umsatzabhängige Vergütung oder sonstige erfolgsabhängige Vergütung, aber auch durch die Vereinbarung von Stücklohn wie es z. B. bei Akkordlohn-Vereinbarungen üblich ist. Vereinbarung von Stücklöhnen und Akkordlöhnen ist auch nach Einführung des Mi...mehr

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Mindestlohn / 2.3 Persönlicher Geltungsbereich

Zunächst werden sämtliche vom betrieblichen Geltungsbereich erfasste Beschäftigte in den Geltungsbereich einbezogen und im Wege eines Negativkatalogs anschließend bestimmte Beschäftigtengruppen wieder vom Geltungsbereich ausgenommen. Aufgrund des Negativkatalogs sind vom Geltungsbereich ausgenommen Beschäftigte in den Bereichen Verwaltung, Haustechnik, Küche, hauswirtschaftliche ...mehr

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Mindestlohn / 3.9.2 Überstundenabgeltungsklauseln

Überstundenabgeltungsklauseln können in diesem Zusammenhang problematisch sein. Zwar trifft das MiLoG keine spezifische Aussage über die Vergütungspflicht von Überstunden und die Wirksamkeit von Pauschalabgeltungsvereinbarungen. Allerdings ändert ein verstetigtes Arbeitsentgelt nichts daran, dass der Mindestlohn ein Stundenlohn für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde i...mehr

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Mindestlohn / 3.10 Auftraggeberhaftung für Nachunternehmer

Nach § 13 MiLoG gilt für die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns dieselbe Auftraggeberhaftung wie im Bereich des AEntG. § 13 MiLoG verweist schlicht auf § 14 AEntG, der lautet: "Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines...mehr

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Mindestlohn / 3.9.1 Die zeitliche Bezugsgröße – Problem Monatslohn

Das Gesetz regelt nicht eindeutig, wie der Mindestlohn zu berechnen ist und welche Vergütungsbestandteile für die Frage, ob der Mindestlohnanspruch erfüllt ist, herangezogen werden können. Im Gesetz ist hinsichtlich der Höhe des Mindestlohns nur der schlanke Satz enthalten, wonach "die Höhe des Mindestlohns ...""ab dem 1. Oktober 2022 brutto 12 Euro je Zeitstunde" beträgt. "D...mehr

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Mindestlohn / 3.5.2 Verzicht

Auch ein Verzicht auf den gesetzlichen Mindestlohn – aber nur auf diesen – ist unwirksam. Auf Vergütung, die über den gesetzlichen Mindestlohn hinausgeht, kann hingegen verzichtet werden. Das ist dann von Bedeutung, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einem Abwicklungsvertrag ihre Ansprüche abschließend regeln wolle...mehr

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Mindestlohn / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie vom 11.8.2014, in Kraft getreten am 16.8.2014, unter anderem einen gesetzlichen Mindestlohn für alle Arbeitsverhältnisse durch das Mindestlohngesetz geschaffen. Daneben hat er auch bestehende Instrumente zur Festsetzung branchenspezifischer Mindestlöhne – das Arbeitnehmerentsendegesetz, das im Bere...mehr

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Mindestlohn / 3.5.5 Verhältnis zu tarifvertraglichen Regelungen

Auch Tarifverträge haben den gesetzlichen Mindestlohn und auch die übrigen Regeln des Gesetzes, wie z. B. über Zeitkonten, zu beachten. Für sie gibt es grundsätzlich keine Ausnahme. Nach § 1 Abs. 3 MiLoG gehen die Regelungen des AEntG, des AÜG und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen den Regelungen des MiLoG vor, allerdings nur soweit durch sie die Höhe des ...mehr

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Mindestlohn / 3.9.4 Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Bereitschaftszeit

Das MiLoG nimmt Bereitschaftszeiten nicht explizit aus. Maßgebliche Zeiteinheit ist die "Arbeitsstunde". Insofern bietet es sich an, den Arbeitszeitbegriff des ArbZG heranzuziehen. Als Arbeitszeit i. S. d. ArbZG mindestlohnrelevant sind danach Bereitschaftszeiten, soweit sie nach der Rechtsprechung als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen sind.[1] Entsprechend hat das ...mehr

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Mindestlohn / 3.7.1 Grundregelung

Einen Rechtsanspruch auf die Zahlung des Mindestlohns haben alle Arbeitnehmer (§ 22 Abs. 1 MiLoG). Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (§ 611a BGB).[1] Ein Arbeitsverhältnis ist geprägt durch (i. d. R.) Erwerbsabsicht, Wei...mehr

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Mindestlohn / 3.5.1 Ausschlussfristen

Aus der gesetzlichen Regelung ergibt sich, dass eine Ausschlussfrist nicht den Mindestlohn erfassen darf. Auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einer Ausschlussfrist nicht unterworfen werden, obwohl er auf einer eigenen Anspruchsgrundlage beruht.[1] Dies gilt sowohl für arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfr...mehr

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Mindestlohn / 4.3 Auswirkungen auf die geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs)

Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie enthält keine gesetzlichen Änderungen bezüglich der Minijobs. Die Änderungen betreffen ausschließlich die kurzfristige Beschäftigung (eine Unterform der geringfügigen Beschäftigung). In der Praxis sind alle Arbeitgeber, die Mitarbeiter im Rahmen eines Minijobs beschäftigt haben, ab 1.1.2015 dazu verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer d...mehr

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Mindestlohn / 3.12 Rechtsfolgen von Verstößen gegen das MiLoG

Genügt die vertragliche Vereinbarung dem MiLoG, zahlt der Arbeitgeber den Mindestlohn jedoch tatsächlich nicht oder verspätet aus, hat der Arbeitnehmer wie bisher einen Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens und der Verzinsung des Entgeltanspruchs nach §§ 280ff. BGB. Neu ist jedoch, dass der Arbeitgeber in diesem Fall auch eine Ordnungswidrigkeit begeht, die nach § 21 Abs. ...mehr

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Mindestlohn / 4.1 Übersicht über die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen

Allerdings wirkt sich der Mindestlohn in bestimmten Bereichen auf die Sozialversicherung aus: Wird der Mindestlohn nicht eingehalten, kann es bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zu Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen kommen. Hintergrund ist das Entstehungsprinzip in der Sozialversicherung. Minijobber haben Anspruch auf Tarifentgelt, sie sind vom G...mehr

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Mindestlohn / 1.4 Kontrolle durch die Zollbehörden

Eine besondere Brisanz bekommt der gesetzliche Mindestlohn dadurch, dass seine Einhaltung von den Zollbehörden kontrolliert wird (§ 14 MiLoG). Der Zoll hat dafür nach § 15 MiLoG gleiche Befugnisse wie bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Die Vorschriften des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes gelten im Wesentlichen entsprechend. Der Zoll hat insbesondere die Befugnis, auch E...mehr

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Mindestlohn / 1.3 Mindestlohnzahlung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung

Nach § 20 MiLoG ist es eine öffentlich-rechtliche Pflicht aller Arbeitgeber, gleich ob mit Sitz im In- oder Ausland, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmern den Mindestlohn zum Fälligkeitszeitpunkt zu zahlen. Während die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung der Vergütung bisher ein rein zivilrechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers war, dessen Nichterfüllung allenfal...mehr

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Mindestlohn / 2.4.2 Wegezeiten (§ 2 Abs. 4 6. PflegeArbbV )

Der Pflegemindestlohn gilt auch für die branchentypischen Wegezeiten (erforderliche Fahrten zwischen mehreren aufzusuchenden Arbeitsstellen/Patienten/Kunden sowie ggf. zwischen diesen und den Geschäftsräumen des Pflegebetriebs).mehr

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Mindestlohn / 3.7.5 Beschäftigte mit Behinderung in Werkstätten

Behinderte Menschen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderungen dürften regelmäßig in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis stehen (vgl. § 221 Abs. 1 SGB IX). Die Unterscheidung zwischen einem Werkstattverhältnis (arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis) und einem Arbeitsverhältnis erfolgt nicht nach dem Maß der Weisungsgebundenheit, sonder...mehr

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Mindestlohn / 3.7.2 Ausnahmen

Keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben folgende Gruppen: Auszubildende nach dem BBiG (diese erhalten eine Ausbildungs-Vergütung nach § 17 BBiG bzw. TVAöD), einschließlich berufsausbildungsvorbereitender Maßnahmen (§ 22 Abs. 3 MiLoG). Die ausdrückliche Nennung der Auszubildenden hat lediglich klarstellenden Charakter[1], da Auszubildende nicht in einem Arbeitsv...mehr

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Mindestlohn / 3.7.4 Hospitanten/Gastarzt

Eine Hospitation ist ein Besuch eines Außenstehenden in einer Einrichtung, Firma oder Behörde. Der Hospitant (Gast) soll dabei deren Arbeit kennenlernen bzw. arbeitet selbst probeweise mit. Eine Vergütung erfolgt nicht. Das MiLoG kennt den Begriff des Hospitanten nicht. Es kommt auf die tatsächliche Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses an. Nur durch die Bezeichnung "Hospita...mehr

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Mindestlohn / 3.6 Räumlicher Geltungsbereich – welche Arbeitsverhältnisse werden erfasst?

Das MiLoG gilt für alle Arbeitsverhältnisse in Deutschland. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im Ausland hat, und ebenso wenig kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer aus dem Ausland nach Deutschland nur entsandt worden ist und ob deutsches oder ausländisches Recht auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist. Auch kommt es nicht auf die Dauer der En...mehr

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Mindestlohn / 2.2 Betrieblicher Geltungsbereich (§ 1 6. PflegeArbbV)

Die Verordnung zum Mindestlohn Pflege gilt für Pflegebetriebe. Dies sind Betriebe oder selbstständige Betriebsabteilungen, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringen ("Überwiegensprinzip"). Pflegeleistungen überwiegen dann, wenn die Arbeitnehmer des Pflegebetriebs in der Sum...mehr

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Mindestlohn / 2.4.3 Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft (§ 2 Abs. 5 und 6 6. PflegeArbbV )

Für Bereitschaftsdienste gilt eine besondere Regelung. Hintergrund dieser speziellen Regelung ist die Entscheidung des BAG[1], wonach das Mindestentgelt nach § 2 der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV) vom 15.7.2010 nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen ist, weil die Pfleg...mehr

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Mindestlohn / 1 Überblick

1.1 Mindestlohn in Deutschland – Situation bis zum Jahr 2014 Einen durch Gesetz festgelegten, für jeden in Deutschland tätigen Arbeitnehmer allgemeinen Mindestlohn kannte das deutsche Recht früher nicht. Für das Arbeitsverhältnis zu beachtende Löhne waren nur dann zwingend und unverzichtbar, wenn auf das Arbeitsverhältnis nach § 3 TVG ein Tarifvertrag Anwendung findet. Das se...mehr

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Mindestlohn / 4.2 Phantomlohn

In der Sozialversicherung werden Beiträge zu den einzelnen Versicherungszweigen nicht nach dem Zuflussprinzip erhoben. Vielmehr gilt nach § 22 SGV IV für laufendes Arbeitsentgelt das Entstehungsprinzip. Die Sozialversicherungsbeiträge für laufenden Arbeitslohn werden nach Arbeitsentgelt erhoben, das arbeitsrechtlich für die erbrachte Arbeitsleistung geschuldet wird. Ob der A...mehr

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Mindestlohn / 2.4.1 Mehrarbeit/Überstunden (§ 3 Abs. 2–6 6. PflegeArbbV)

Grundsätzlich ist der Pflegemindestlohn nach § 2 Abs. 1 spätestens am letzten Bankarbeitstag des Kalendermonats fällig, in dem die Arbeitsleistung zu erbringen war fällig, § 3 Abs. 1 . Im Übrigen, z. B. bei Überstunden, wird das Mindestentgelt spätestens am letzten Bankarbeitstag des jeweiligen Folgekalendermonats fällig. Um den unterschiedlichen flexiblen Arbeitszeitmodellen ...mehr

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Mindestlohn / 2.4.4 Mehrurlaub (§ 4 6. PflegeArbbV)

Der Beschäftigte hat Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Erholungsurlaub, der, ausgehend von einer jahresdurchschnittlichen Verteilung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage im Kalenderjahr 2024 jeweils 9 Tage beträgt (Mehrurlaub). Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt auf mehr oder weniger als 5 Tage in der Woche, erhöht oder verring...mehr

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Mindestlohn / 3.11 Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten

Der Gesetzgeber hat in § 17 Abs. 1 MiLoG erweiterte Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten geregelt. Bereits bisher gelten neben tarifvertraglichen bzw. arbeitsrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften (z. B. § 2 Nachweisgesetz) für die Sozialversicherung Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers, mit denen die zutreffende Ermittlung des Arbeitsentgelts nachgewiesen werden mus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktisches Arbeitsverhältnis / 2.1 Fehler in der Begründung des Arbeitsverhältnisses

In Betracht kommen sämtliche denkbaren Nichtigkeitsgründe (Geschäftsunfähigkeit; Formmängel, Verstoß gegen Verbotsgesetze[1], unwirksame Umgehungstatbestände[2], fehlende Erlaubnisse). Der Abschluss eines Arbeitsvertrags kann auch von einer Bedingung abhängig gemacht werden – tritt im Weiteren die Bedingung nicht ein, entsteht ebenfalls kein wirksames Arbeitsverhältnis. Unwirk...mehr