Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / C. Die Beratungsgebühr

Rz. 73 → Dazu Aufgaben Gruppe 13 Die Beratungsgebühr (Ratgebühr) entsteht für das auftragsgemäße Erteilen eines Rates oder einer Auskunft durch den RA. Wichtig ist, dass der Auftraggeber von dem RA nicht mehr verlangt, als einen Rat oder eine Auskunft. Jede vom Klienten erwünschte, darüber hinausgehende Tätigkeit des RA führt dazu, dass eine andere Gebühr als die Ratgebühr, z...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / II. Die Terminsgebühr im ersten Rechtszug

Rz. 34 Die Terminsgebühr entsteht für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen (Vorbemerkung 4, Abs. 3 VV RVG). Die Terminsgebühr entsteht sogar dann, wenn der RA zu dem anberaumten Termin zwar erscheint, dieser aber ohne ein Verschulden des RA nicht stattfindet. Dies gilt jedoch nicht, wenn der RA rechtzeitig von der Aufhebung oder Verlegung des Termins Kenntnis hatte. Solch...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / P. Die Aktenversendungspauschale und die Umsatzsteuer

Rz. 91 Der RA hat Anspruch auf Ersatz der auf seine Vergütung (Gebühren und Auslagen) entfallenden Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG). Dies betrifft neben den Gebühren insbesondere auch die Auslagen nach den Nrn. 7000 bis 7007 VV RVG. Auf andere Auslagen wie z. B. die Aktenversendungspauschale ist ebenfalls Umsatzsteuer zu berechnen. Auf durchlaufende Posten wie z. B. vorgelegte...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / a) Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Beendigung

Rz. 26 → Dazu Aufgaben Gruppe 10 Endigt der Auftrag vorzeitig, weil z. B. der Mandant ihn zurücknimmt, so erhält der RA gemäß Nr. 3101 Ziff. 1 VV RVG nur eine reduzierte 0,8 Verfahrensgebühr (bzw. in den Rechtsmittelinstanzen 1,1 nach Nr. 3201 oder Nr. 3207 VV RVG bzw. 1,8 nach Nr. 3209 VV RVG). Damit wird für diesen Fall die allgemeine Vorschrift des § 15 Abs. 4 RVG außer Kra...mehr

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Aufgabenteil / 25. Vergütung des RA im Urkunden- und Wechselprozess (→ § 7 Rdn 72 ff.)

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / B. Gebühren im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (Nrn. 3335, 3337 VV RVG)

Rz. 9 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Vor der Bewilligung von Prozesskostenhilfe führt das Gericht ein Prüfungsverfahren, das auch Bewilligungsverfahren genannt wird, durch. In diesem Verfahren prüft das Gericht, ob überhaupt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen (siehe Rdn 2 ff.). Rz. 10 Hinweis: Für Verfahren in Familiensachen sowie ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 1. Der Kostenfestsetzungsantrag

Rz. 47 Hinweis: Unterscheiden Sie das hier in Rdn 47 ff. behandelte Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 ff. ZPO, in dem die Verfahrenskosten gegen den unterlegenen Gegner festgesetzt werden von dem Vergütungsfestsetzungsverfahren, dass ein RA nach § 11 RVG wegen seiner Vergütung gegen seinen eigenen Mandanten durchführen kann, welches später in § 2 Rdn 82 ff. behande...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / 3. Anrechnung in Anwendungsfällen des § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 42 In der Rechtsprechung umstritten ist die Frage, ob die Anrechnung einer Gebühr vor oder nach Anwendung der Kürzungsvorschrift des § 15 Abs. 3 RVG vorzunehmen ist. Da Vorbemerkung 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG ebenso wie die Anmerkung zu Nr. 3305 VV RVG besagt, dass die Gebühr "auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet" werden muss, ist die Anrechnung zw...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Grundsätzlich kann eine Gebühr nur einmal gefordert werden

Rz. 127 Nach § 15 Absatz 2 RVG darf der RA die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Hat beispielsweise der RA von Anfang an den unbedingten Auftrag, eine Forderung einzuklagen, so wird er zunächst versuchen, die Forderung mittels eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens einzufordern. Erst nachdem der vorherige außergerichtliche Versuch, die Forderung bei...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 1. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars

Rz. 84 Eine Gebührenvereinbarung für Beratungstätigkeit lässt sich so gestalten, dass der RA ein festes Pauschalhonorar für die Beratung erhalten soll. Mit der Bezahlung dieses Pauschalbetrages wird dann die gesamte Beratungsleistung des RA abgegolten. Der Vorteil für den Klienten liegt bei dieser Art der Berechnung darin, dass von Anfang an feststeht, welchen Betrag er dem R...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 33 In § 15 Abs. 2 RVG ist grundsätzlich bestimmt, dass der RA die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern kann. In § 7 Abs. 1 RVG wird zusätzlich geregelt, dass auch eine höhere Anzahl von Auftraggebern nicht dazu führt, mehrmals eine Gebühr für dieselbe Angelegenheit fordern zu können, obwohl der RA natürlich mit jedem der Auftraggeber einen Geschäftsbeso...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Mehrere Auftraggeber (Nr. 1008 VV und § 7 RVG)

Rz. 184 → Dazu Aufgaben Gruppe 7 Wenn ein RA mehrere Mandanten in derselben Angelegenheit vertritt, können sich deswegen seine Gebühren erhöhen. Dies ist zum einen in Nr. 1008 VV RVG und zum anderen in § 7 RVG geregelt. Da diese beiden Gesetzesstellen in einem engen Zusammenhang stehen, sollen sie auch gemeinsam dargestellt werden. Dies ist bereits in Rdn 32 ff. erfolgt, sehe...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / V. Mehrere Auftraggeber (§ 7 RVG, Nr. 1008 VV RVG)

Rz. 32 → Dazu Aufgaben Gruppe 7 Wenn ein RA mehrere Mandanten in derselben Angelegenheit vertritt, können sich deswegen seine Gebühren erhöhen. Dies ist zum einen in § 7 RVG und zum anderen in Nr. 1008 VV RVG geregelt. Da diese beiden Gesetzesstellen in einem engen Zusammenhang stehen, sollen sie auch nachfolgend gemeinsam dargestellt werden. 1. Grundsätzliche Überlegungen Rz....mehr

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Aufgabenteil / 2. Gebühren für anwaltliche Aufforderungsschreiben (→ § 5 Rdn 1 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Aufgabenteil Gruppe 2mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / a) Die Erhöhung bei Wertgebühren

Rz. 51 Wird der RA in derselben Angelegenheit und wegen desselben Gegenstandes für mehrere Auftraggeber tätig, so erhält er von allen Auftraggebern zusammen die Vergütung gemäß § 7 Abs. 1 RVG nur einmal. Allerdings erhöhen sich nach Nr. 1008 VV RVG die Geschäftsgebühr oder die Verfahrensgebühr, also die so genannten Betriebsgebühren, durch jeden weiteren Auftraggeber um eine...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 2. Die Terminsgebühr

Rz. 10 Die Terminsgebühr erhält der RA grundsätzlich nur für sein Tätigwerden in einem Termin. Es spielt fast keine Rolle um welche Art von Termin es sich handelt. Allerdings wird der RA in der Regel seinen Mandanten in einem gerichtlichen Termin vertreten. Das Gesetz zählt in der Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG ausdrücklich die folgenden Arten von Terminen auf und rechnet auch...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / a) Außergerichtliche Einigung und gerichtlich protokollierter Vergleich

Rz. 166 → Dazu Aufgaben Gruppe 14 Ein Vergleich ist gemäß § 779 BGB ein "Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird." Wichtig ist nach dem BGB, dass beide Parteien nachgeben. Ein ganz geringes Nachgeben genügt bereits. Jeder Vergleich ist natürlich auch eine Einigung. Jedoch ist der...mehr

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Aufgabenteil / 22. Gebühren in Strafsachen und Bußgeldsachen (→ § 10 Rdn 1 ff.)

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 1. Die Geschäftsgebühr in Verkehrsunfallsachen

Rz. 50 Nach einem Verkehrsunfall sucht der Geschädigte in der Regel Rat und Hilfe bei einem Anwalt. Der RA versucht dann, die finanziellen Unfallfolgen außergerichtlich mit der Haftpflichtversicherung des höchstwahrscheinlichen Unfallschuldigen zu regulieren. Bei jeder Unfallabwicklung muss der RA – auch schon bevor er den Schaden überhaupt beziffern kann – vielfältige Tätig...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / D. Allgemeine Gebühren

Rz. 18 Die so genannten allgemeinen Gebühren kann der Verteidiger in jedem Verfahrensabschnitt erhalten. Sie stehen in Unterabschnitt 1 des Abschnitts 1 des Teils 4 VV RVG. Diese Art von Gebühren entsteht also unabhängig davon, in welcher Instanz der Verteidiger tätig ist. Es handelt sich hierbei um die Grundgebühr und die Terminsgebühr für die Teilnahme an bestimmten Termin...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / IV. Sonstige Hinweise zum Bußgeldverfahren

Rz. 118 Die Verwaltungsbehörde kann auch, wenn sie die Mitwirkung eines RA für geboten hält, dem Beschuldigten einen Verteidiger bestellen (§ 60 OWiG). Der RA erhält dann die Gebühren in der für den Pflichtverteidiger vorgesehenen Höhe (rechte Randspalte des VV) aus der Staatskasse. Für Vorschusszahlungen des Mandanten an den gerichtlich bestellten Verteidiger ist die Anrechn...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / I. Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren (§ 32 RVG)

Rz. 121 In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten kann der Streitwert aus drei Gründen festgesetzt werden, weil man ihn benötigt als Wenn durch das Gericht eine Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwertes oder des Rechtsmittelstreitwertes erfolgt ist, dann ist diese Festsetzung auch für den Gebührenstreitwert...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / b) Protokollierung einer Einigung der Parteien (Differenzverfahrensgebühr)

Rz. 28 In Ziffer 2 der Nr. 3101 VV RVG wird die so genannte Differenzverfahrensgebühr geregelt. Dies ist eine 0,8 Verfahrensgebühr, die der RA erhält, wenn er den zusätzlichen Auftrag hat, über in diesem Prozess nicht rechtshängige Ansprüche eine Einigung herbeizuführen. Diese Ansprüche können auch in einem wegen anderer Sache laufenden Prozess anhängig sein. Sein Mitwirken ...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / IV. Mehrere Gegenstände anwaltlicher Tätigkeit in derselben Angelegenheit (§ 22 Abs. 1 RVG)

Rz. 50 Während § 5 Hs. 1 ZPO für den Zivilprozess anordnet, dass mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche zusammengerechnet werden, erweitert § 22 Abs. 1 RVG diesen Grundsatz auf alle – auch außergerichtliche – Tätigkeiten des RA: "In derselben Angelegenheit werden die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet". Voraussetzung für die Zusammenrechnung ist, dass der...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (Nrn. 7001, 7002 VV RVG)

Rz. 204 Die im Vergütungsverzeichnis des RVG in den Nummern 7001 und 7002 aufgeführten Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen werden in der Praxis oft auch nur "Auslagen" genannt. Bei den in dieser Vorschrift genannten Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen handelt es sich im Wesentlichen um Auslagen für Briefmarken sowie um zeittaktbez...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 2. Gebühren bei außergerichtlichen Scheidungsfolgenvergleichen

Rz. 80 Bei einem ausdrücklichen Auftrag, die mit einer Ehescheidung zusammenhängenden Folgen ausschließlich außergerichtlich mit der Gegenseite in einem Scheidungsfolgenvergleich zu regeln, kann der RA eine Geschäftsgebühr erhalten. Ein solcher ausdrücklicher Auftrag ist dann sinnvoll, wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind, sodass die Scheidungsfolgenvereinbarung in Fo...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 3. Der Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 57 Über den Kostenfestsetzungsantrag entscheidet der Rechtspfleger, nachdem er dem Gegner durch Übersendung einer Kopie des Kostenfestsetzungsantrages Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegeben hat. Hierdurch gewährt er dem Gegner rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Bestreitet der Gegner tatsächliche Angaben des Antragstellers, dann is...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / 2. Die Gebühren im Vorverfahren

Rz. 103 Für Tätigkeiten im Vorverfahren vor der Verwaltungsbehörde erhält der Verteidiger eine Verfahrensgebühr nach Nrn. 5101, 5103 oder 5105 VV RVG. Außerdem können Terminsgebühren für jeden Tag gemäß Nrn. 5102, 5104 oder 5106 VV RVG anfallen. Das Besondere an diesen Gebühren im Vorverfahren ist, dass sie von der Höhe der Geldbuße abhängig sind. Hinweis: Dadurch, dass die G...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 5. Beispiele zur Berechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 23 Beispiel: RAin Rita Richtig erhält von Rudi Ratlos den Auftrag, außergerichtlich die Rückzahlung eines Privatdarlehens von 11.000,00 EUR einzufordern. Herr Ratlos gibt an, dass der Schuldner zwar ein guter Freund sei, nun aber erkläre, unter Freunden müsse man doch nicht so kleinlich sein. Nach Erhalt des Aufforderungsschreibens ruft der Schuldner Onsorg bei Frau Rich...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / II. Die Terminsgebühr für Termine außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 23 Insbesondere im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kommt es in der Regel zu einer Reihe von Terminen, an denen der Verteidiger sinnvollerweise teilnimmt. Es kann sich dabei z. B. um Vernehmungen des Beschuldigten oder von Zeugen handeln. Die Teilnahme des RA an solchen Terminen ist durchaus zweckmäßig und auch im Interesse seines Mandanten, da sich hierdurch die Ch...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / III. Begriff der notwendigen Kosten in zivilen Rechtsstreitigkeiten

Rz. 93 Gemäß § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei grundsätzlich die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen und die der obsiegenden Partei erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die zu erstattenden Kosten umfassen auch die Entschädigung der obsiegenden Partei für die durch notw...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / II. Einziehung und verwandte Maßnahmen

Rz. 51 Die in Absatz 1 der Anmerkung zu Nr. 4142 VV RVG beschriebene Tätigkeit des RA, die sich auf die Einziehung oder den Verfall, die Unbrauchbarmachung, die Abführung des Mehrerlöses oder auf eine diesen Zwecken dienende Beschlagnahme bezieht (§§ 73 bis 76a StGB), soll durch eine zusätzliche Gebühr abgegolten werden. Da der Verteidiger durch solche Tätigkeiten mit zusätz...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / E. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 100 Nach Abschluss einer Instanz gehört es noch zu den Aufgaben des Prozessbevollmächtigten, seinen Mandanten über den Inhalt des Urteils aufzuklären und ihn über die gegen das Urteil möglichen Rechtsmittel zu belehren. Jedoch umfasst die Tätigkeit in einer Instanz nicht mehr die sachliche Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels in der nächsten Instanz und die Be...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / IV. Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten (§ 19 RVG)

Rz. 153 In § 19 RVG wird angeordnet, dass zu einem Rechtszug oder einem Verfahren auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten sowie Nebenverfahren gehören. Dies bedeutet, dass diese genannten Tätigkeiten alle zusammen eine einzige Angelegenheit bilden, sodass die Gebühren nur einmal entstehen können. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine dieser Tätigkeiten scho...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 1. Die Verfahrensgebühr

Rz. 6 Die Verfahrensgebühr entsteht "für das Betreiben des Geschäfts" und ist somit eine typische so genannte allgemeine Betriebsgebühr. Da sie eine Pauschgebühr ist, werden durch sie alle Tätigkeiten des RA in der Angelegenheit vergütet, die in § 19 RVG als zum Rechtszug gehörend bezeichnet werden. Die Verfahrensgebühr gilt die gesamte Tätigkeit des RA in einem Rechtszug ab,...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / 2. Vorgehensweise bei mehrfacher Anrechnung

Rz. 39 Es kann vorkommen, dass ein RA in derselben Sache mehrere Aufträge nacheinander erhält. Der erste Auftrag könnte z. B. die außergerichtliche Erledigung der Angelegenheit sein, danach könnte die Sache in das gerichtliche Mahnverfahren übergehen und nach Widerspruch in den Zivilprozess. In nachfolgendem Beispiel sollen die nacheinander vorzunehmenden Anrechnungen aufgez...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Bestimmung der Rahmengebühr im Einzelfall

Rz. 111 Im Einzelfall erfolgt die Bestimmung der Gebühr in dem jeweiligen Rahmen durch den RA. Der RA hat hierbei im Rahmen des § 14 RVG einen gewissen Ermessensspielraum, was aber nicht bedeutet, dass der RA die Gebühr besonders hoch festlegen darf, weil er vielleicht gerade Geld braucht. Der Betrag der Gebühr in Euro bzw. der Gebührensatz muss vom RA gemäß § 14 Abs. 1 RVG i...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / A. Allgemeines

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 22 Hinweis: In den folgenden Kapiteln werden zunächst die Gemeinsamkeiten bei den Gebührenvorschriften in Straf- und Bußgeldsachen dargestellt, danach die Gebühren in Strafsachen und ab Rdn 99 die wesentlichen Gebühren in Bußgeldsachen. Rz. 2 Die Berechnung der Gebühren in Strafsachen und in Bußgeldverfahren unterscheidet sich von der Berechnung de...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Die Grundgebühr

Rz. 19 Die einmalige Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG) entsteht in einer Strafsache für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt die Einarbeitung erfolgt. Die Grundgebühr kann jedem Verteidiger nur ein einziges Mal erwachsen. Mit der Grundgebühr soll der Arbeitsaufwand entgolten werden, der zu Beginn eines Mandats entsteht, a...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Verschiedene Gebührensätze für Teile des Gegenstands

Rz. 135 Sind für Teile des Gegenstandswertes verschiedene Gebührensätze (z. B. 0,8 und 1,3) anzuwenden, so sind die Gebühren für die einzelnen Wertteile gesondert zu berechnen. Sie dürfen aber insgesamt nicht mehr betragen als die Gebühr nach dem höchsten verwendeten Gebührensatz (z. B. 1,3) aus den zusammengerechneten Wertteilen des Gegenstandswertes ( § 15 Absatz 3 RVG). Di...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Welche Gebühren werden bei mehreren Auftraggebern erhöht?

Rz. 49 Nach dem eindeutigen Wortlaut der Nr. 1008 VV RVG erhöhen sich bei mehreren Auftraggebern nur die Verfahrensgebühr oder die Geschäftsgebühr, also die so genannten Betriebsgebühren. Andere Gebühren als die Betriebsgebühren werden nicht erhöht. Als Betriebsgebühren bezeichnet man übrigens Gebühren, die der RA für das "Betreiben des Geschäfts einschließlich der Informatio...mehr

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Aufgabenteil / 6. Berechnung des Gegenstandswertes (→ § 3 Rdn 1 ff.)

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Aufgabenteil / 10. Gebühren bei vorzeitiger Beendigung, bei Sachanträgen und bei Nichterscheinen einer Partei (→ § 7 Rdn 26 ff.)

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / bb) Die Auftraggeber sind nur teilweise am Gegenstand beteiligt

Rz. 59 Auf eine Stelle in Nr. 1008 VV RVG wurde bisher noch nicht eingegangen, nämlich auf Abs. 2 der Anmerkung zu dieser Nummer. Diese Stelle lautet: "Die Erhöhung wird nach dem Betrag berechnet, an dem die Personen gemeinschaftlich beteiligt sind". Es kann also vorkommen, dass die Auftraggeber zwar einen gemeinschaftlichen Auftrag erteilt haben, aber innerhalb der Angelege...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 1. Pauschgebühren

Rz. 13 Pauschgebühren entstehen für die Inanspruchnahme der Gerichte, Notare, Rechtsanwälte und Gerichtsvollzieher. Was Pauschgebühren sind, macht man sich am anschaulichsten im Vergleich zu einer Handwerkerrechnung klar: Die Höhe dieser Rechnung wird abhängig sein von der Mühe und dem Aufwand, die der Handwerker bei der Ausführung seiner Arbeiten hatte, was insbesondere bed...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant

Rz. 95 Neben einem nachvollziehbaren System der Zeitaufzeichnung über die geleisteten Stunden des Rechtsanwalts sollte dieser ein Vertrauensverhältnis zum Mandanten aufbauen. Solange noch kein hinreichend festes Vertrauensverhältnis zum Mandanten aufgebaut ist, empfiehlt es sich, die geleisteten Stunden in kurzen Abständen hintereinander – etwa monatsweise – abzurechnen.[202...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / c) Einverständnis des Mandanten

Rz. 37 Liegt die Vertretung widerstreitender Interessen vor, kann sie nicht durch die Einwilligung bzw. das Einverständnis des Auftraggebers/Mandanten beseitigt werden.[92] Nach der Neufassung des § 3 Abs. 2 S. 2 BORA aufgrund der Sozietätsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts[93] kann die Vertretung widerstreitender Interessen beim Einzelanwalt nicht durch die Einwilli...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Gebührenansprüche gegenüber Mandanten

Rz. 174 Entspringt die vom Mandanten geschuldete, aber nicht bezahlte Vergütung einer gerichtlichen Tätigkeit, so geht eine grundsätzlich mögliche Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei der Vergütungsklage stets vor.[187] Damit fehlt der Vergütungsklage in der Regel das Rechtsschutzbedürfnis, da die Kostenfestsetzung eine schnellere und insbesondere kostengünstigere Titul...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / d) Rechtsfolgen bei einem Formverstoß

Rz. 27 Ein Verstoß gegen die Formvorschriften von § 3a Abs. 1 S. 1, 2 RVG hat zur Folge, dass der Rechtsanwalt aus der fehlerhaften Vergütungsvereinbarung keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern darf, § 4b S. 1 RVG. Der Formmangel führt hingegen nicht zur Nichtigkeit der Vereinbarung.[41] In dem Kontext kann sich für den Rechtsanwalt die entscheidende Frage stelle...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Hinweispflichten bei der Abrechnung nach dem RVG

Rz. 138 Erfolgt eine Vergütung des Rechtsanwalts nach dem RVG, trifft den Rechtsanwalt grundsätzlich nicht die Verpflichtung, den Mandanten ungefragt über die voraussichtliche Höhe seiner Anwaltsvergütung zu belehren.[307] Dieser Grundsatz kann im Einzelfall dadurch durchbrochen werden, dass der Mandant nach der Höhe der Vergütung fragt oder für den Rechtsanwalt nach Treu un...mehr