Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 138d–k AO

Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellungen im Überblick, IWB 2021, 431; Bärsch/Engelen, Ausländische Safe-Harbour-Regelung...mehr

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AGS 08/2022, Vergütung für ... / Leitsatz

Wird der Anwalt beauftragt, Stellungnahmen und Berechnungen zu den Unterhaltsverpflichtungen des Mandanten mit einer eindeutigen Aussage zu erstellen, damit der Mandant diese dann seiner Ehefrau vorlegen kann, liegt bereits ein Geschäftsauftrag nach Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV vor, der zum Ansatz einer Geschäftsgebühr führt. Darüber hinaus erhält der Anwalt auch eine Einigungsgebüh...mehr

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AGS 08/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsfachwirtin Silke Umland, Gebührenrecht: Anrechnung der Geschäftsgebühr, RENOpraxis 2022, 161 Unter welchen Voraussetzungen die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist, bestimmt Vorbem. 3 Abs. 4 VV. Umland weist in ihrem Beitrag zunächst darauf hin, dass der Rechtsanwalt diese Anrechnungsvorschrift für seine gesamte Tätigkeit zu beachten hat, es sei denn...mehr

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AGS 08/2022, Abgrenzung zwi... / II. Abgrenzung zwischen Beratungs- und Geschäftstätigkeit

Die die Abgrenzung zwischen Beratungs- und Geschäftstätigkeit ist danach vorzunehmen, ob der Rechtsanwalt beauftragt worden ist, eine nach außen gerichtete Tätigkeit zu entfalten. Fehlt es daran und soll der Rechtsanwalt ausschließlich nach innen gegenüber dem Mandanten tätig werden, liegt eine Beratung nach § 34 RVG vor (BGH NJW 2018, 1479 m.w.N.; OLG Nürnberg NJW 2011, 621...mehr

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AGS 08/2022, Vergütung für ... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend, allerdings nicht in ihrer Begründung. 1. Entwerfen von Schriftstücken ist Beratung Das Entwerfen von Schriftstücken und Berechnungen ist keine Geschäftstätigkeit, selbst wenn diese Schriftstücke und Berechnungen einem Dritten vorgelegt werden sollen. Diese Tätigkeiten vollziehen sich vielmehr im Innenverhältnis zwischen Anwalt und M...mehr

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AGS 08/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit der Frage, inwieweit Beratungshilfe im Rahmen der Strafvollstreckung besteht (S. 337). Über die Kosten des Terminsvertreters bei ausgefallenem Termin berichtet mein Beitrag auf S. 341. Mit der Frage, welcher Umsatzsteuersatz abzurechnen ist, hat sich das FG Dessau-Rosslau (S. 347) zu befassen gehabt. Dort war das Verfahren übereinstimmen...mehr

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AGS 08/2022, Kostenfestsetz... / III. Bedeutung für die Praxis

Das FG Dessau-Roßlau hat die Verfahrensweise beim Tod des Erstattungsberechtigten zutreffend herausgearbeitet. 1. Verfahrensrechtliche Konsequenzen des Todes des Erstattungsberechtigten Stirbt der in dem Hauptsachetitel genannte Kostengläubiger nach Rechtshängigkeit, so tritt die Rechtskraftwirkung des Urteils/des Beschlusses grds. auch für dessen Rechtsnachfolger ein. Um den ...mehr

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AGS 08/2022, Verzicht des M... / I. Sachverhalt

Die Schuldnerin war die Holding eines weltweit agierenden Photovoltaik-Konzerns. Dieser Konzern finanzierte sich maßgeblich mit der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, die teilweise von der Schuldnerin selbst, zum anderen Teil auch von den Tochtergesellschaften der Schuldnerin ausgegeben wurden. Dabei übernahm die Schuldnerin für diese Wandelschuldverschreibungen gegenü...mehr

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AGS 08/2022, Abgrenzung zwi... / I. Sachverhalt

Der Beklagte hatte seinen Rechtsanwalt beauftragt, einen schriftlichen Antrag für ihn vorzuformulieren, den der Beklagte dann auf einer Wohnungseigentümerversammlung vorlegen wollte. Der Kläger entwarf den Antrag und übermittelte ihn dem Beklagten per E-Mail. Anschließend rechnete der Kläger hierfür eine Geschäftsgebühr aus dem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR ab. Der Bekla...mehr

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AGS 08/2022, Kostenfestsetz... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwältin erhob als Prozessbevollmächtigte für Herrn A vor dem FG Dessau-Roßlau Klage. Herr A verstarb während des Klageverfahrens. Nachdem sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hatte, erließ das FG am 4.9.2020 einen Kostenbeschluss, nach dem die Beklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Auf Klägerseite war im Rubrum dieses Beschlusses der Verstor...mehr

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AGS 08/2022, Vortrag der Sc... / Leitsatz

Erhebt der im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG auf Zahlung der Anwaltsvergütung in Anspruch genommene Mandant den Einwand, der den Antrag stellende Rechtsanwalt habe ihn schlecht vertreten, sodass er das Mandat habe kündigen und einen neuen Rechtsanwalt zum Prozessbevollmächtigten stellen müssen, führt dies zur Ablehnung der Festsetzung gem. § 11 Abs. 5 RVG. LAG ...mehr

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ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / IV. Geringstes Gebot

Bitten Sie den Rechtspfleger im Fall grundbuchlicher Belastungen nach Festsetzung des Grundstückswerts um einen Entwurf des geringsten Gebots, insbesondere wenn der Mandant mitzubieten beabsichtigt. Erst dann lässt sich zuverlässig abschätzen, was mindestens an Geld benötigt wird.mehr

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AGS 08/2022, Kostenfestsetz... / Leitsatz

Ein Kostenfestsetzungsantrag, mit dem der Prozessbevollmächtigte die Kostenfestsetzung zugunsten seines während des Rechtsstreits verstorbenen Mandanten beantragt, ist zurückzuweisen. Der Prozessbevollmächtigte kann nach dem Tod seines Mandanten Prozesserklärungen nicht weiter in dessen Namen abgeben, sondern aufgrund der Fortgeltung seiner Prozessvollmacht nur mit Wirkung fü...mehr

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AGS 08/2022, Kostenfestsetz... / II. Auswirkungen des Todes des Klägers

1. Auf den Hauptsacheprozess a) Keine Vertretung durch Prozessbevollmächtigten Ist die Partei während des Rechtsstreits verstorben und nicht durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten, wird das Hauptsacheverfahren gem. § 239 ZPO unterbrochen. Dies hat auch Auswirkungen auf ein eventuell nachfolgendes Kostenfestsetzungsverfahren, da dieses Verfahren dem Hauptsacheprozess ang...mehr

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AGS 08/2022, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Rechtsanwalt A hat in einem Rechtsstreit auf Zahlung von 10.000,00 EUR den Kläger K vertreten. Nachdem Rechtsanwalt A die Klageschrift eingereicht und den Verhandlungstermin, in dem die Parteien streitig verhandelt haben, wahrgenommen hatte, hat das Prozessgericht am 10.6. ein der Klage auf Kosten des Beklagten stattgebendes Urteil verkündet. Danach erreicht Rechtsanwalt A d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Tätigkeitsbezogene Definition

a) Allgemeines "(1) Wer eine grenzüberschreitende Steuergestaltung im Sinne des Absatzes 2 vermarktet, für Dritte konzipiert, organisiert oder zur Nutzung bereitstellt oder ihre Umsetzung durch Dritte verwaltet (Intermediär), hat die grenzüberschreitende Steuergestaltung dem Bundeszentralamt für Steuern nach Maßgabe der §§ 138f und 138h mitzuteilen." Rz. 2 [Autor/Stand] Mitwir...mehr

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AGS 08/2022, Abgrenzung zwi... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Entwurf eines Schreibens ist Beratungstätigkeit Die Entscheidung ist dem Grunde nach zutreffend. Entwirft ein Anwalt dem Mandanten ein Schreiben, das dieser dann selbst unter seinem Briefkopf abschickt oder einreicht, liegt mangels Außenwirkung nur eine Geschäftstätigkeit vor (so auch OLG Nürnberg AGS 2011, 393 = NJW 2011, 621). 2. Keine Erstberatung Es handelt sich in einem...mehr

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AGS 08/2022, Vergütung für ... / II. Geschäftsgebühr ist angefallen

Ein Rückzahlungsanspruch kommt nicht in Betracht, da die Beklagte die erhaltenen Zahlungen nicht ohne Rechtsgrund erlangt hat. Die Beklagte hat Tätigkeiten ausgeführt, die sowohl zur Berechnung der Geschäftsgebühr als auch der Einigungsgebühr berechtigen. Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV entsteht mit der ersten Tätigkeit des Rechtsanwalts nach Erhalt des Auftrages, also i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138f AO Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Intermediäre

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138h AO Mitteilungen bei marktfähigen grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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AGS 08/2022, Streitwert nac... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Bestimmung des Streitwertes Die Entscheidung des BGH hinterlässt bei dem Leser eine gewisse Ratlosigkeit. Wenn die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, entfällt die Rechtshängigkeit der Hauptsache. Folglich berechnen sich der Streitwert und die Beschwer nach den bis dahin angefallenen Prozesskosten, soweit dieser den Wert der Hauptsache nic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138e AO Kennzeichen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138j AO Auswertung der Mitteilungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138d AO Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138i AO Information der Landesfinanzbehörden

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 138d–k AO / b) Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 53 [Autor/Stand] Umsetzung europarechtlicher Vorgaben. Die Regelungen der §§ 138d ff. AO stellen die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben dar. So enthält die Amtshilferichtlinie zwingende Vorgaben für den deutschen Gesetzgeber. Insoweit sind die innerstaatlichen Regelungen daher einer Überprüfung durch das BVerfG entzogen.[2] So ist das für die Überprüfung der Mitteilung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138k AO Angabe der grenzüberschreitenden Steuergestaltung in der Steuererklärung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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AGS 08/2022, Abgrenzung zwi... / Leitsatz

Wird der Anwalt beauftragt, für den Mandanten ein Schreiben zu verfassen, das dieser in eigenem Namen einreichen soll, liegt nur eine Beratungstätigkeit nach § 34 Abs. 1 RVG vor. AG Eutin, Urt. v. 9.5.2022 – 25 C 567/21mehr

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AGS 08/2022, Vergütung für ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Begriff der außergerichtlichen Vertretung Der Auftrag zur außergerichtlichen Tätigkeit ist doppeldeutig, was in der Praxis grds. verkannt wird.mehr

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AGS 08/2022, Fragen und Lös... / II. Auswirkungen auf das Kostenfestsetzungsverfahren

Diese verfahrensrechtliche Lage gilt auch für das Kostenfestsetzungsverfahren, das ein Annex des Hauptsacheprozesses ist. Folglich ist Rechtsanwalt A nach dem Tod des Klägers K zwar nicht berechtigt, für den verstorbenen Mandanten Prozesserklärungen abzugeben und das Kostenfestsetzungsverfahren zu betreiben. Rechtsanwalt A kann jedoch aufgrund der fortwirkenden Prozessvollma...mehr

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AGS 08/2022, Förster, Anwaltliche Vergütung in Erbsachen

Von Dr. Lutz Förster und Denis C.H. Fast. 2. Aufl., 2022. Zerb Verlag, Bonn. XXI, 300 S., 49,00 EUR Mit dem KostRÄG 2021 legen die Autoren die 2. Aufl. der “Anwaltlichen Vergütung in Erbsachen” vor. Die Darstellung des Werkes beginnt mit der Annahme des erbrechtlichen Mandats. Die Verfasser weisen zu Recht darauf hin, dass man hier bereits an die spätere Vergütung denken muss...mehr

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AGS 08/2022, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall: Erbschein liegt vor

a) Antragsbefugnis des Rechtsanwalts Im Ausgangsfall kann Rechtsanwalt K den Kostenfestsetzungsantrag somit für die Ehefrau E seines verstorbenen Mandanten und für deren beiden Kinder in ungeteilter Erbengemeinschaft stellen. Dem Antrag kann jedoch nur stattgegeben werden, wenn die Vollstreckungsklausel des am 10.6. verkündeten Urteils auf diese drei Erben gem. § 727 ZPO umge...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Keine Informationspflicht des Intermediärs

Rz. 11 [Autor/Stand] Angabepflicht obliegt dem Nutzer. Der (gegenüber dem BZSt) die Steuergestaltung mitteilende Intermediär hat dem Nutzer nach § 138f Abs. 5 AO unverzüglich die vom BZSt zugeteilte Registrier- und Offenlegungsnummer mitzuteilen (s. § 138f AO Rz. 207). Weitergehende Pflichten sehen die §§ 138d ff. AO bzw. konkret § 138k AO in diesem Zusammenhang nicht vor. I...mehr

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AGS 08/2022, Fragen und Lös... / 2. Abwandlung: Erbschein liegt nicht vor

a) Antragsbefugnis des Rechtsanwalts Liegt kein Erbschein nach dem verstorbenen Mandanten K vor oder ist die Erbfolge ungeklärt, erstreckt sich die Prozessvollmacht nach dem Tod des K auf dessen unbekannte Erben. Folglich kann Rechtsanwalt A den Kostenfestsetzungsantrag zugunsten der unbekannten Erben des K stellen.[4] Der Umschreibung der Vollstreckungsklausel gem. § 727 ZPO...mehr

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AGS 08/2022, Vergütung für ... / Leitsatz

Soweit zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bezüglich des Kindes- und Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalts, Zugewinnausgleichs und der gemeinsamen Immobilie der Parteien bereits ein Anwaltsvertrag zur gerichtlichen Vertretung im anhängigen Scheidungsverfahren bestanden hat, besteht kein Raum für die Geltendmachung einer Geschäftsgebühr für weitere, nicht rechtshängige...mehr

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ZErb 08/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Barzen Das neue Stiftungsrecht Synopsen der Gesetzestexte und Begr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Verschwiegenheitspflicht des Intermediärs und Mitteilung durch den Nutzer (Abs. 6)

„(6) [1] Unterliegt ein Intermediär einer gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit und hat der Nutzer ihn von dieser Pflicht nicht entbunden, so geht die Pflicht zur Übermittlung der Angaben nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, 3 und 10 auf den Nutzer über, sobald der Intermediär 1. den Nutzer über die Mitteilungspflicht, die Möglichkeit der Entbindung von der Verschwiegenheitspfl...mehr

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AGS 08/2022, Geschäftsgebüh... / IV. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Stuttgart hat die für die Entscheidung über die Höhe der vom Kläger geltend gemachten Geschäftsgebühr maßgebenden Umstände gut herausgearbeitet. Dies hat der BGH bestätigt. Wird der Rechtsanwalt in einer Vielzahl von gleichgelagerten Fällen tätig, so ist der von ihm auch für die Klärung schwieriger rechtlicher und tatsächlicher Fragen erforderliche Aufwand ebenso wie ...mehr

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AGS 08/2022, Pflichtverteid... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend. Allerdings hätte das LG m.E. zur Begründung des "Fortbestehens" der im Ermittlungsverfahren erfolgten Pflichtverteidigerbestellung nicht auf die von ihm zitierte Rspr. zurückgreifen müssen. Die vom LG zur Stützung seiner Auffassung angeführten Entscheidungen sind zwar zutreffend, sie sind aber noch zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Neur...mehr

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ZErb 08/2022, Die Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge unter dem Gesichtspunkt der Voraussetzungen des Familienheims - Ein Kurzbeitrag aus aktuellem Anlass

Steuerbefreiung sind grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen zu gewähren. Anlässlich einer Anfrage einer Mandantin ergab sich die Frage, ob moralische Verpflichtungen ein steuerschädliches Ereignis im Fall des Familienheims auslösen können. Derzeit fliehen tausende Menschen aus den Kriegsgebieten der Ukraine. Viele hilfsbereite Menschen sind bereit, den Geflüchteten ein...mehr

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AGS 08/2022, Vortrag der Sc... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des LAG Kiel in der Hauptsache ist zuzustimmen. Hinsichtlich der Kostenentscheidung ist sie falsch. 1. Einwendungen im Vergütungsfestsetzungsverfahren Erhebt der Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren außergebührenrechtliche Einwendungen, ist gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG die Festsetzung abzulehnen. Nach allgemeiner Auffassung bedürfen solche außergebühr...mehr

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zfs 08/2022, Beschränkung v... / I. Grundsätze

Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, die Fahrerlaubnis werde gem. § 69 StGB in dem verfahrensabschließenden Urteil entzogen, so kann sie bereits während des noch laufenden Verfahrens gem. § 111a StPO durch Beschluss vorläufig entzogen werden.[83] Die – vorsorgliche – vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO soll möglich und angezeigt sein, selbst...mehr

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AGS 08/2022, Fälligkeit der... / III. Fälligkeit der Anwaltsvergütung

Folglich kam es für die Höhe des Umsatzsteuersatzes darauf an, wann die Vergütung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten fällig geworden ist. Das FG Dessau-Roßlau hat darauf hingewiesen, dass für die Vertretung in den vorangegangenen gerichtlichen Verfahren auf die Regelung in § 8 Abs. 1 S. 2 RVG abzustellen sei. Folglich kam es darauf an, wann eine der in dieser Vorschri...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 3. Die Pflichten aus dem Anwaltsvertrag

Rz. 19 Voraussetzung für das Einsetzen eines Haftungstatbestandes ist selbstverständlich zunächst, dass ein Vertrag mit dem Mandanten geschlossen worden ist. Fraglich kann vor allem bei Freundschafts- und/oder Gefälligkeitsverhältnissen sein, ob – ggf. konkludent – ein Anwaltsvertrag zustande gekommen ist.[26] Dies ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Rz. 20 Gegen einen Vertr...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 1. Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte

Rz. 91 Zunächst ist der von dem Verfahrensgegner eingereichte Fragebogen zum Versorgungsausgleich daraufhin zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Versorgungsanrechte mitgeteilt worden sind. Einzubeziehen und deswegen auch anzugeben sind alle auszugleichenden Anrechte nach Maßgabe der Definition in § 2 VersAusglG. Soweit ein Anrecht durch Einsatz von Vermögen geschaffe...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Die Grundsätze der Haftung

Rz. 18 Der BGH hatte zu den grundsätzlichen Pflichten des Rechtsanwalts und demgemäß zum Rahmen seiner Haftung 1968[19] – und später immer wieder[20] – erklärt: Zitat "Nach fester Rechtsprechung ist der Rechtsanwalt, soweit sein Auftraggeber nicht unzweideutig zu erkennen gibt, dass er des Rates nur in einer bestimmten Richtung bedarf, zur allgemeinen, umfassenden und möglichs...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / 3. Checkliste: Aufteilung der Haushaltsgegenstände

Rz. 180 Anspruchsgrundlagen: Übergewicht des Bedarfs/sonstige Billigkeitsgründe Da Anspruchsgrundlage für die Überlassung und Übereignung des Alleineigentums an Haushaltsgegenständen die Feststellung ist, dass der Anspruch stellende Ehegatte auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 7. Begrenzung des Betreuungsunterhalts

Rz. 629 Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Entscheidungen eine zeitliche Begrenzung des Betreuungsunterhaltsanspruchs abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, dass es sich bei dem Anspruch nach § 1570 BGB um einen einheitlichen Anspruch handelt.[725] Rz. 630 Der BGH hat dazu erklärt, dass dem betreuenden Elternteil ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt für mindestens drei J...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 3. Belehrungspflicht

Rz. 28 Der Notar hat die Beteiligten gem. § 17 Abs. 1 S. 1 BeurkG über die rechtliche Tragweite des Rechtsgeschäftes zu belehren. Rz. 29 Muster 1.2: Belehrung nach § 17 Abs. 1 S. 1 BeurkG Muster 1.2: Belehrung nach § 17 Abs. 1 S. 1 BeurkG Der Notar hat die Erschienenen über die Bedeutung, die rechtliche Tragweite, insbesondere die Rechtsfolgen und die Auswirkungen des Ehevertr...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / c) Ermittlung des Ausgleichswertes

Rz. 96 Die Versorgungsträger haben auch einen Vorschlag für die Bestimmung des Ausgleichswertes zu unterbreiten. Wenn es sich dabei nicht um einen Kapitalwert handelt, ist der sogenannte korrespondierende Kapitalwert nach § 47 VersAusglG mitzuteilen. Es muss überprüft werden, ob die Versorgungsträger von richtigen Fakten ausgehen. Zu den Berechnungen selbst werden Anwälten un...mehr